Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art Übrige Fonds für traditionelle Anlagen

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1 Swiss Rock Aktien Schweiz Index Plus Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art Übrige Fonds für traditionelle Anlagen Prospekt mit integriertem Fondsvertrag Ausgabedatum: August 2014 Fondsleitung: Swiss Rock Asset Management AG, Zürich Depotbank: RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich

2 Inhaltsverzeichnis Teil 1: Prospekt Informationen über den Anlagefonds Allgemeine Angaben zum Anlagefonds Anlageziel und Anlagepolitik des Anlagefonds Profil des typischen Anlegers Für den Anlagefonds relevante Steuervorschriften Informationen über die Fondsleitung Allgemeine Angaben zur Fondsleitung Delegation weiterer Teilaufgaben Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten Informationen über die Depotbank Informationen über Dritte Zahlstellen Vertriebsträger Prüfgesellschaft Weitere Informationen Nützliche Hinweise Bedingungen für die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen Vergütungen und Nebenkosten Publikationen des Anlagefonds Verkaufsrestriktionen Ausführliche Bestimmungen

3 Teil 1: Prospekt Dieser Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, das KIID und der letzte Jahres- bzw. Halbjahresbericht (falls nach dem letzten Jahresbericht veröffentlicht) sind Grundlage für alle Zeichnungen von Anteilen des Anlagefonds. Gültigkeit haben nur Informationen, die im Prospekt, im KIID oder im Fondsvertrag enthalten sind. 1. Informationen über den Anlagefonds 1.1 Allgemeine Angaben zum Anlagefonds Der Swiss Rock Aktien Schweiz Index Plus ist ein Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art "Übrige Fonds für traditionelle Anlagen" gemäss Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni Der Fondsvertrag wurde von der Swiss Rock Asset Management AG als Fondsleitung aufgestellt und mit Zustimmung der RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich als Depotbank der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht unterbreitet und von dieser erstmals am 19. März 2013 genehmigt. Der Anlagefonds basiert auf einem Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag), in dem sich die Fondsleitung verpflichtet, den Anleger 1 nach Massgabe der von ihm erworbenen Fondsanteile am Anlagefonds zu beteiligen und diesen gemäss den Bestimmungen von Gesetz und Fondsvertrag selbständig und im eigenen Namen zu verwalten. Die Depotbank nimmt nach Massgabe der ihr durch Gesetz und Fondsvertrag übertragenen Aufgaben am Fondsvertrag teil. Gemäss Fondsvertrag steht der Fondsleitung das Recht zu, mit Zustimmung der Depotbank und Genehmigung der Aufsichtsbehörde jederzeit verschiedene Anteilsklassen zu schaffen, aufzuheben oder zu vereinigen. Der Anlagefonds ist in drei Anteilsklassen (Klasse A, Klasse B und Klasse C) unterteilt. Die Klasse A ist ausschliesslich für Anleger bestimmt, welche die Bedingungen nicht erfüllen, um in die Klasse B oder C zu investieren. Die Klasse B ist für Anleger bestimmt, welche einen Mindestanlagebetrag von CHF 250'000 investieren. Die Klasse C ist ausschliesslich für Anleger bestimmt, die einen schriftlichen Vermögensverwaltungsauftrag mit der Swiss Rock Asset Management AG abgeschlossen haben. Die Anteilsklassen stellen keine segmentierten Vermögen dar. Entsprechend kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Anteilsklasse für Verbindlichkeiten einer anderen Anteilsklasse haftet, auch wenn Kosten grundsätzlich nur derjenigen Anteilsklasse belastet werden, der eine bestimmte Leistung zukommt. 1 Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Differenzierung, z.b. Anlegerinnen und Anleger, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten grundsätzlich für beide Geschlechter. 3

4 1.2 Anlageziel und Anlagepolitik des Anlagefonds Das Anlageziel des Swiss Rock Aktien Schweiz Index Plus besteht hauptsächlich darin, mittels Investitionen in Schweizer Aktien einen marktgerechten Wertzuwachs zu generieren. Grundsätzlich wird hierzu der Marktindex SPI abgebildet, allerdings kann es auch zu Abweichungen hiervon kommen. Die Fondsleitung investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, hauptsächlich in Beteiligungswertpapiere und -rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) von Unternehmungen mit Sitz oder überwiegender Tätigkeit in der Schweiz, welche im SPI enthalten sind. Die Fondsleitung kann zudem nach Abzug der flüssigen Mittel, höchstens ein Drittel des Fondsvermögens investieren in: Beteiligungswertpapiere und -rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) von Unternehmen, deren Beteiligungspapiere bzw. rechte nicht im SPI enthalten sind CHF und EUR lautende Obligationen, Wandelobligationen, Wandelnotes, Optionsanleihen und Notes sowie andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -rechte von privaten und öffentlich-rechtlichen Schuldnern Anteile an kollektiven Kapitalanlagen, die ihr Vermögen ganz oder teilweise in die oben erwähnten Anlage investieren CHF und EUR lautende Geldmarktinstrumente von in- und ausländischen Emittenten Derivate (einschliesslich Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen Der Anlagefonds investiert in das gesamte Spektrum des schweizerischen Aktienmarktes, insbesondere auch in kleinkapitalisierte Gesellschaften. Solche Unternehmen können eine Börsenkapitalisierung von weniger als 0.2% der Gesamtbörsenkapitalisierung aller in der Schweiz kotierten schweizerischen Unternehmen aufweisen. Die wesentlichen Risiken des Anlagefonds bestehen in: der Volatilität der Aktienmärkte generell der Wertentwicklung der einzelnen Anlagen, welche grösseren Schwankungen unterworfen sein kann der erhöhten Volatilität des Fonds bedingt durch Anlagen in mittelgrosse und kleine Unternehmen mit geringer Liquidität dem Konkursrisiko von Unternehmen, in welche investiert wird den Risiken der engagementserhöhenden Derivate (insbesondere Leerverkauf von Put-Optionen) und eine möglicherweise daraus resultierend Hebelwirkung dem Risiko, dass Emittenten von derivativen Instrumenten ihre Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können (Gegenparteirisiko) Der Wert der Anlagen des Fonds richtet sich nach dem jeweiligen Marktwert der Anlagen. Je nach dem generellen Börsentrend und der Entwicklung der im Fondsportfolio gehaltenen Titel kann der Inventarwert erheblich schwanken. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Wert über eine längere Zeitperiode hinweg fällt. Es besteht keine Gewähr, dass der Anleger einen bestimmten Ertrag erzielt und die Anteile zu einem bestimmten Preis an die Fondsleitung zurückgeben kann. Der Finanzmarkt 4

5 in Bezug auf mittelgrosse und insbesondere kleine Unternehmen ist zum Teil wenig liquid. Dies kann das Handeln von diesen Nebenwerten je nach Marktverfassung bedeutend erschweren, wie auch zu überdurchschnittlichen Kursveränderungen führen. Eine entsprechende Risikobereitschaft der Anleger wird vorausgesetzt. Die Fondsleitung darf einschliesslich der Derivate höchstens 20% des Fondsvermögens in Effekten und Geldmarktinstrumenten desselben Emittenten anlegen. Ist ein Emittent im SPI mit mehr als 20% gewichtet, so darf der Fonds Titel dieses Emittenten in Überschreitung der 20%-Grenze bis zu einer Höhe von 120% ihrer Gewichtung im Index übergewichten. Die Fondsleitung setzt Derivate im Hinblick auf eine effiziente Verwaltung des Fondsvermögens ein. Diese dürfen jedoch auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen nicht zu einer Abweichung von den Anlagezielen beziehungsweise zu einer Veränderung des Anlagecharakters des Fonds führen. Aufgrund des vorgesehenen Einsatzes der Derivate qualifiziert dieser Anlagefonds als "einfacher Anlagefonds". Bei der Risikomessung gelangt der Commitment-Ansatz II zur Anwendung (erweitertes Verfahren). Die Derivate bilden Teil der Anlagestrategie und werden nicht nur zur Absicherung von Anlagepositionen eingesetzt. Es dürfen sowohl Derivat-Grundformen wie auch exotische Derivate eingesetzt werden, wie sie im Fondsvertrag näher beschrieben sind (vgl. 12), sofern deren Basiswerte gemäss Anlagepolitik als Anlage zulässig sind. Die Derivate können an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt oder OTC (over-the-counter) abgeschlossen sein. Derivate unterliegen neben dem Markt- auch dem Gegenparteirisiko, d.h. dem Risiko, dass die Vertragspartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann und dadurch einen finanziellen Schaden verursacht. Der Einsatz von Derivaten darf eine Hebelwirkung (sog. Leverage) auf das Fondsvermögen ausüben beziehungsweise einem Leerverkauf entsprechen. Dabei darf das Gesamtengagement in Derivaten bis zu 100% des Nettofondsvermögens und mithin das Gesamtengagement des Fonds bis zu 200% seines Nettofondsvermögens betragen. 1.3 Profil des typischen Anlegers Der Fonds eignet sich für Anleger mit einem langfristigen Anlagehorizont, die in erster Linie ein Wachstum des angelegten Kapitals anstreben. Die Anleger können stärkere Schwankungen und einen länger andauernden Rückgang des Nettoinventarwertes der Fondsanteile in Kauf nehmen. Sie sind mit den wesentlichen Risiken einer Aktienanlage vertraut. Da der Fonds auch in Obligationen anlegen darf, muss der Anleger bereit sein, auch Schwankungen des Nettoinventarwertes hinzunehmen, die sich aus der Zinsentwicklung ergeben. Der Anleger darf nicht auf die Realisierung der Anlage auf einen bestimmten Termin angewiesen sein. 1.4 Für den Anlagefonds relevante Steuervorschriften Der Anlagefonds besitzt in der Schweiz keine Rechtspersönlichkeit. Er unterliegt weder einer Ertrags- noch einer Kapitalsteuer. 5

6 Die im Anlagefonds auf inländischen Erträgen abgezogene eidgenössische Verrechnungssteuer kann von der Fondsleitung für den Anlagefonds vollumfänglich zurückgefordert werden. Ausländische Erträge und Kapitalgewinne können den jeweiligen Quellensteuerabzügen des Anlagelandes unterliegen. Soweit möglich, werden diese Steuern von der Fondsleitung aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen oder entsprechenden Vereinbarungen für die Anleger mit Domizil in der Schweiz zurückgefordert. Die Ertragsausschüttungen des Anlagefonds (an in der Schweiz und im Ausland domizilierte Anleger) unterliegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer (Quellensteuer) von 35%. Die mit separatem Coupon ausgeschütteten Kapitalgewinne unterliegen keiner Verrechnungssteuer. In der Schweiz domizilierte Anleger können die in Abzug gebrachte Verrechnungssteuer durch Deklaration in der Steuererklärung resp. durch separaten Verrechnungssteuerantrag zurückfordern. Im Ausland domizilierte Anleger können die Verrechnungssteuer nach dem allfällig zwischen der Schweiz und ihrem Domizilland bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zurückfordern. Bei fehlendem Abkommen besteht keine Rückforderungsmöglichkeit. Aufgrund der Bestimmungen der Richtlinie des Rates der Europäischen Union im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen und des im Rahmen der bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU vereinbarten Abkommens ist die Schweiz verpflichtet, auch einen Steuerrückbehalt auf bestimmte Zinszahlungen von Anlagefonds, und zwar sowohl bei Ausschüttung als auch bei Verkauf resp. Rückgabe der Fondsanteile, zu erheben, die an natürliche Personen mit Steuerdomizil in einem EU- Mitgliedstaat geleistet werden. Der Steuerrückbehalt beträgt 15% (ab % und ab %). Der Steuerrückbehalt kann auf ausdrückliche Anweisung des Zinsempfängers durch eine freiwillige Meldung an den Fiskus des Steuerdomizils ersetzt werden. Aufgrund der Bestimmungen in den jeweiligen bilateralen Abkommen der Schweiz mit dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland sowie der Republik Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich Steuern sind Zahlstellen in der Schweiz verpflichtet, eine abgeltende Quellensteuer auf Betreffnissen von Anlagefonds zu erheben, welche direkt oder indirekt an betroffene Personen mit Ansässigkeit im Vereinigten Königreich oder Österreich geleistet werden, und zwar sowohl bei Ausschüttung und/oder Thesaurierung als auch bei Verkauf resp. Rückgabe der Fondsanteile. Die abgeltende Quellensteuer beträgt: 6

7 Abkommensstaat Zinserträge Dividenden Sonstige Veräusserungs- erträge Einkünfte gewinne Vereinigtes Königreich ordentlich 48% 40% 48% 27% "non-uk domiciled 50% 42.5% 50% 28% individual", sofern nicht bescheinigt Österreich 25% Steuersätze: Stand 1. Januar 2012 Die abgeltende Quellensteuer kann auf ausdrückliche Anweisung der betroffenen Person an die Zahlstelle durch eine freiwillige Meldung an den Fiskus des Steuerdomizils ersetzt werden. Der Steuerrückbehalt sowie die freiwillige Offenlegung (Meldung) gemäss Zinsbesteuerungsabkommen bleiben von der abgeltenden Quellensteuer unberührt. Wird der Steuerrückbehalt erhoben, so gilt dieser als abgeltend. Allfällige höhere Abkommenssätze werden auf der gleichen Bemessungsgrundlage zusätzlich erhoben. Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage und Praxis aus. Änderungen der Gesetzgebung, Rechtsprechung bzw. Erlasse und Praxis der Steuerbehörden bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Besteuerung und die übrigen steuerlichen Auswirkungen für den Anleger beim Halten bzw. Kaufen oder Verkaufen von Fondsanteilen richten sich nach den steuergesetzlichen Vorschriften im Domizilland des Anlegers. 2. Informationen über die Fondsleitung 2.1 Allgemeine Angaben zur Fondsleitung Für die Fondsleitung zeichnet die Swiss Rock Asset Management AG verantwortlich. Sie wurde im Jahre 2007 als Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich gegründet und ist seit der Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht vom 27. März 2008 im Fondsgeschäft tätig. Die Höhe des gezeichneten Aktienkapitals der Fondsleitung beträgt CHF 1.2 Mio. Das Aktienkapital ist in 1'200'000 voll einbezahlte Namenaktien eingeteilt und befindet sich zu 100% im Besitz der Swiss Wealth and Asset Partners AG, Zürich. Der Verwaltungsrat besteht aus folgenden Personen: Prof. Dr. Franco Taisch, Präsident, Professor für Finanzmarktrecht sowie Legal Management und Compliance an der Universität Luzern, Inhaber taischconsulting Dr. Roman von Ah, Delegierter, CEO Swiss Rock Asset Management AG Klaus Mutschler, Mitglied, Partner Mutschler Holding AG, Zürich 7

8 Die Geschäftsführung liegt bei folgenden Personen: Dr. Roman von Ah, CEO Bruno Heusser, Leiter Festverzinsliche Dr. Rudolf Lörtscher, Leiter Kunden Dr. Martin Schlatter, Leiter Aktien Lobsang Gangshontsang, Leiter Logistik Die Fondsleitung verwaltet in der Schweiz neben dem vorliegenden Anlagefonds: Swiss Rock Aktien Schweiz Swiss Rock (CH) Institutional Funds. Swiss Rock Aktien Schweiz 30 Ertrag Weiter erbringt die Fondsleitung insbesondere die folgenden Dienstleistungen: Vermögensverwaltung für private und institutionelle Kunden im In- und Ausland Anlageberatung für private und institutionelle Kunden im In- und Ausland Anschrift: Swiss Rock Asset Management AG Rigistrasse Zürich 2.2 Delegation weiterer Teilaufgaben Die Weitschriftenbuchhaltung, welche auch die Berechnung der Nettoinventarwerte umfasst, die Publikation der Ausgabe- und Rücknahmepreise, die Lieferung der Daten zur Erstellung der Pflichtpublikationen, den Betrieb der dazugehörigen IT-Systeme, die Aufbewahrung der diesbezüglichen Geschäftsunterlagen sowie weitere administrative Aufgaben sind an die RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich, Badenerstrasse 567, Postfach 101, 8066 Zürich delegiert. Die RBC Investor Services Bank S.A. zeichnet sich aus durch ihre langjährige Erfahrung im Bereich der Wertschriftenbuchhaltung. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Swiss Rock Asset Management AG und der RBC Investor Services Bank S.A. abgeschlossener Vertrag vom 23. Mai Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu delegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der Depotbank, dem Portfolio Manager, der Gesellschaft oder Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. 8

9 Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten. 3. Informationen über die Depotbank Als Depotbank fungiert die RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich. RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich wurde von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht als Zweigniederlassung einer ausländischen Bank und eines ausländischen Effektenhändlers sowie als Depotbank bewilligt. RBC Investor Services Bank S.A. ist beim Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg (RCS) unter der Nummer B registriert und wurde 1994 unter dem Namen "First European Transfer Agent" errichtet. RBC Investor Services Bank S.A. hält eine Banklizenz nach dem Luxemburgischen Gesetz vom 5. April 1993 über den Finanzsektor, und ist auf Depotbank-, Fondverwaltungs- und damit verbundene Dienstleistungen spezialisiert. Ihre Eigenmittel betrugen am 31. Dezember 2010 EUR 800 Millionen. RBC Investor Services Bank S.A. ist eine Tochtergesellschaft der RBC Investor Services Limited, einer Gesellschaft nach dem Recht von England und Wales, die unter der Kontrolle der der Royal Bank of Canada, Toronto, Kanada steht. Die Depotbank kann Dritt- und Sammelverwahrer im In- und Ausland mit der Aufbewahrung des Fondsvermögens beauftragen. Sie haftet dabei für die gehörige Sorgfalt bei deren Wahl und Instruktion sowie bei der Überwachung der dauernden Einhaltung der Auswahlkriterien. Die Dritt- und Sammelverwahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. 4. Informationen über Dritte 4.1 Zahlstellen Zahlstellen ist: RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich, Badenerstrasse 567, Postfach 101, 8066 Zürich 4.2 Vertriebsträger Neben der Fondsleitung und der Depotbank gibt es derzeit keine weiteren Vertriebsträger. 4.3 Prüfgesellschaft Als Prüfgesellschaft amtet die Bankrevisions- und Treuhand AG, Zurlindenstrasse 134, Postfach, 8036 Zürich. 9

10 5. Weitere Informationen 5.1 Nützliche Hinweise Valorennummern Klasse A: Klasse B: Klasse C: Kotierung Rechnungsjahr Laufzeit Rechnungseinheit Anteile Verwendung der Erträge Die Anteile sind nicht börsenkotiert 1. Januar bis 31. Dezember unbeschränkt CHF Die Anteile lauten auf den Namen und werden nur buchmässig geführt. Der Nettoertrag des Anlagefonds wird jährlich dem Fondsvermögen zur Wiederanlage zugewiesen. 5.2 Bedingungen für die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen Fondsanteile werden an jedem Bankwerktag (Montag bis Freitag) ausgegeben oder zurückgenommen. Keine Ausgabe oder Rücknahme findet an schweizerischen Feiertagen (Ostern, Pfingsten, Weihnachten, Neujahr, Nationalfeiertag etc.) statt sowie an Tagen, an welchen die Börsen bzw. Märkte der Hauptanlageländer des Anlagefonds geschlossen sind oder wenn ausserordentliche Verhältnisse im Sinn von 17 Ziff. 4 des Fondsvertrages vorliegen. Zeichnungs- und Rücknahmeanträge, die bis spätestens Uhr an einem Bankwerktag (Auftragstag) bei der Depotbank vorliegen, werden am nächsten Bankwerktag (Bewertungstag) auf der Basis des an diesem Tag berechneten Inventarwerts abgewickelt. Der zur Abrechnung gelangende Nettoinventarwert ist somit im Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht bekannt (Forward Pricing). Er wird am Bewertungstag aufgrund der Schlusskurse des Auftragstags berechnet. Der Nettoinventarwert eines Anteils einer Klasse ergibt sich aus der der betreffenden Anteilsklasse am Verkehrswert des Fondsvermögens zukommenden Quote, vermindert um allfällige Verbindlichkeiten des Anlagefonds, die der betreffenden Anteilsklasse zugeteilt sind, dividiert durch die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile der entsprechenden Klasse. Er wird auf 0.01 Rappen gerundet. Der Ausgabepreis der Anteile einer Klasse ergibt sich aus dem am Bewertungstag berechneten Nettoinventarwert der Klasse, zuzüglich der Nebenkosten (marktkonforme Courtagen, Kommissionen, Abgaben usw.), die dem Anlagefonds im Durchschnitt aus der Anlage des einbezahlten Betrages erwachsen und zuzüglich der Ausgabekommission. Die Höhe der Ausgabekommission ist aus der nachfolgenden Ziff. 5.3 ersichtlich. 10

11 Der Rücknahmepreis der Anteile einer Klasse ergibt sich aus dem am Bewertungstag berechneten Nettoinventarwert der Klasse, abzüglich der Nebenkosten, die dem Anlagefonds im Durchschnitt aus dem Verkauf eines dem gekündigten Anteil entsprechenden Teils der Anlagen erwachsen. Es werden keine Rücknahmekommission oder andere Kommissionen belastet. Ausgabe- und Rücknahmepreis werden auf 0.01 Rappen gerundet. Die Zahlung erfolgt jeweils 2 Bankarbeitstage nach dem Bewertungstag (Valuta 3 Tage). Die Anteile werden nicht verbrieft, sondern nur buchmässig geführt. 5.3 Vergütungen und Nebenkosten Vergütungen und Nebenkosten zulasten der Anleger (Auszug aus 18 des Fondsvertrags): Ausgabekommission zugunsten der Fondsleitung, Depotbank und/oder Vertriebsträgern im In- und Ausland höchstens 2% Nebenkosten zugunsten des Vermögens der Teilvermögen, die den Teilvermögen aus der Anlage des einbezahlten Betrages bzw. dem Verkauf von Anlagen erwachsen ( 17 Ziff. 2 des Fondsvertrags) Zuschlag zum Inventarwert bei der Ausgabe: höchstens 0.1% Abzug vom Inventarwert bei der Rücknahme: höchstens 0.1% Vergütungen und Nebenkosten zulasten des Fondsvermögens (Auszug aus 19 des Fondsvertrags): Verwaltungskommission der Fondsleitung Klasse A: maximal 0.6% p.a. Verwaltungskommission der Fondsleitung Klasse B: maximal 0.4% p.a. Verwaltungskommission der Fondsleitung Klasse C: maximal 0.1% p.a Diese wird verwendet für die Leitung, das Asset Management und den Vertrieb des Anlagefonds. Depotbankkommission der Depotbank: maximal 0.15% p.a Zusätzlich können dem Anlagefonds die weiteren in 19 des Fondsvertrags aufgeführten Vergütungen und Nebenkosten in Rechnung gestellt werden. Die effektiv angewandten Sätze sind jeweils aus dem Jahres- und Halbjahresbericht ersichtlich. Die Fondsleitung kann aus dem Bestandteil Vertrieb an die folgenden institutionellen Anleger, welche bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Fondsanteile für Dritte halten, Rückvergütungen bezahlen: 11

12 Lebensversicherungsgesellschaften Pensionskassen und andere Vorsorgeeinrichtungen Anlagestiftungen Schweizerische Fondsleitungen Ausländische Fondsleitungen und -gesellschaften Investmentgesellschaften Sodann kann die Fondsleitung aus dem Bestandteil Vertrieb an die nachstehend bezeichneten Vertriebsträger und -partner Vertriebsentschädigungen bezahlen: bewilligte Vertriebsträger Fondsleitungen, Banken, Effektenhändler, die Schweizerische Post sowie Versicherungsgesellschaften Vertriebspartner, die Fondsanteile ausschliesslich bei institutionellen Anlegern mit professioneller Tresorerie platzieren Vermögensverwalter Total Expense Ratio und Portfolio Turnover Rate Der Koeffizient der gesamten, laufend dem Fondsvermögen belasteten Kosten (Total Expense Ratio, TER) ohne Performance Fee betrug: per : Die Umschlagshäufigkeit des Portfolios (Portfolio Turnover Rate, PTR) betrug: per : Anlagen in verbundene kollektive Kapitalanlagen Bei Anlagen in kollektive Kapitalanlagen, welche die Fondsleitung unmittelbar oder mittelbar selbst verwaltet, oder die von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Fondsleitung durch eine gemeinsame Verwaltung, Beherrschung oder durch eine wesentliche Beteiligung verbunden ist, wird keine Ausgabe- und Rücknahmekommission und nur eine reduzierte Verwaltungskommission gemäss 19 Ziff. 6 des Fondsvertrages belastet. Gebührenteilungsvereinbarungen und geldwerte Vorteile ( soft commissions ) Die Fondsleitung hat keine Gebührenteilungsvereinbarungen geschlossen. Die Fondsleitung hat keine Vereinbarungen bezüglich so genannten soft commissions geschlossen. 5.4 Publikationen des Anlagefonds Weitere Informationen über den Anlagefonds sind im letzten Jahres- bzw. Halbjahresbericht enthalten. Zudem können aktuellste Informationen im Internet unter abgerufen werden. 12

13 Der Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, das KIID und die Jahres- bzw. Halbjahresberichte können bei der Fondsleitung, der Depotbank und allen Vertriebsträgern kostenlos bezogen werden. Bei einer Fondsvertragsänderung, einem Wechsel der Fondsleitung oder der Depotbank sowie der Auflösung des Anlagefonds erfolgt die Veröffentlichung durch die Fondsleitung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie auf der Homepage der Swiss Fund Data AG ( Preisveröffentlichungen erfolgen für alle Anteilsklassen täglich auf und Verkaufsrestriktionen Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen dieses Anlagefonds im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. Für folgende Länder liegt eine Vertriebsbewilligung vor: Schweiz. Anteile dieses Anlagefonds dürfen innerhalb der USA weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert werden. 5.6 Ausführliche Bestimmungen Alle weiteren Angaben zum Anlagefonds wie zum Beispiel die Bewertung des Fondsvermögens, die Aufführung sämtlicher dem Anleger und dem Anlagefonds belasteten Vergütungen und Nebenkosten sowie die Verwendung des Erfolges gehen im Detail aus dem Fondsvertrag hervor. 13

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