Kleine Anfrage mit Antwort
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- Lucas Beckenbauer
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1 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/2369 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Ralf Briese (GRÜNE), eingegangen am Wie sieht die weitere Erfolgsbilanz des BKMS aus? Seit dem setzt das Land Niedersachsen das sogenannte Business Keeper Monitoring System (BKMS) zur Aufnahme anonymer Hinweise im Bereich der Korruptions- und Wirtschaftkriminalität ein. Die Erfolge durch das System waren in der Vergangenheit nicht unbedingt umfangreich, da es bisher zu wenigen rechtskräftigen Verurteilungen gekommen ist. Die Korruption nimmt insgesamt weiter zu, wobei auch die Anzahl der Ermittlungsverfahren in den vergangenen Jahren weiter zugenommen hat. Ist das ein Verdienst der Nutzung von BKMS? Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele anonyme Meldungen über das BKMS hat es in dem Zeitraum vom 2. August 2007 bis heute (bitte nach Jahren auflisten) gegeben, und in wie vielen Fällen wurden staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren mit welchem Ergebnis eingeleitet? 2. In wie vielen Fällen und hinsichtlich welcher strafrechtlichen Delikte ist es seit Beginn des Projekts zu einer Anklageerhebung gekommen, und in wie vielen Fällen ist es zu Verurteilungen gekommen? 3. Gab es rechtsmissbräuchliche Nutzungen des Systems - also falsche Hinweise auf Korruptionstatbestände, und, wenn ja, in wie vielen Fällen? 4. Der derzeitige Vertrag mit der Business Keeper AG ist nach den Angaben der Landesregierung aus September 2007 im Jahr 2009 ausgelaufen. Hat das Landeskriminalamt (LKA) den Vertrag verlängert und, wenn ja, für wie lange und zu welchem Preis? 5. Wurden die Kosten, die (gegebenenfalls) durch die Vertragverlängerung entstehen, gegenüber dem vorherigen Vertrag verringert oder erhöht, und wie ist das zu begründen? 6. Wie viele Mitarbeiter sind ausschließlich oder teilweise mit der Bearbeitung der Meldungen aus dem BKMS im LKA beschäftigt? 7. Welche Bundesländer arbeiten zwischenzeitlich ebenfalls mit dem BKMS? (An die Staatskanzlei übersandt am II/ ) 1
2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den für Inneres, Sport und Integration - P /2 (5257/10) - 2 Das seit Oktober 2003 zur Bekämpfung der Korruptionsdelinquenz in Niedersachsen eingesetzte Business-Keeper-Monitoring-System, kurz BKMS, war wiederholt Gegenstand parlamentarischer Befassungen. Insofern wird u. a. auf die Antwort der Landesregierung vom 4. März 2005 (Drs. 15/1732), den stenografischen Bericht zur 87. Sitzung des Niedersächsischen Landtages vom 24. März 2006 zu Tagesordnungspunkt 38 (Mündliche Anfragen), Frage Nr. 3, Seite ff., und die Antwort der Landesregierung vom 17. September 2007 (Drs. 15/4073) verwiesen. Die herausragenden Probleme bei der Bekämpfung der Korruptionsdelinquenz sind nach wie vor das große Dunkelfeld und die geringen Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden, sich zur Sachverhaltsaufklärung auf Zeugen und Geschädigte stützen zu können. Hier sind die Ermittlungsbehörden im besonderen Maße auf Hinweisgeber angewiesen, die ihr Insiderwissen preisgeben. Dabei werden Erkenntnisse zu korruptiven Sachverhalten auf unterschiedlichen Wegen gewonnen. Ausweislich des vom Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA NI) und der Generalstaatsanwaltschaft Celle - Zentrale Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption - gemeinsam herausgegebenen Lageberichts zur Korruptionsbekämpfung 2008 in Niedersachsen (der Bericht für 2009 liegt noch nicht vor) hatten die im Jahr 2008 durch Polizei und Justiz neu eingeleiteten 419 Ermittlungsverfahren ihren Ursprung in folgenden Anzeigen: In 58 Fällen von Amts wegen, in 14 Fällen von Dritten, in 14 Fällen von Involvierten, in 10 Fällen von Dienstvorgesetzten, in 32 Fällen von Prüfungsämtern, in 23 Fällen von anonymen Hinweisgebern - nicht BKMS -, in 51 Fällen von sonstigen Hinweisgebern und in zwei Fällen durch sonstige Anzeigeerstattungen. 193 Fälle entstammen zudem aus abgetrennten Verfahren. Mit Hilfe des BKMS Systems wurden 2008 insgesamt 22 konkrete Ermittlungsverfahren in Niedersachsen eingeleitet. Sofern sich aus diesen Verfahren weitere Ermittlungsverfahren ergeben, die abgetrennt wurden, wird deren Anzahl statistisch nicht erfasst; insoweit liegen daher keine belastbaren Zahlen vor. Im Jahr 2006 wurde die Kriminologische Forschungsstelle (KFSt) des LKA NI beauftragt, den Einsatz des BKMS Systems zu evaluieren. Die vorliegende Evaluation gibt deutliche Hinweise darauf, dass die mit dem BKMS System mögliche Kommunikation zwischen Ermittlungsbehörde und anonymen Hinweisgeber für einen Ermittlungserfolg förderlich ist, die immer wieder als Gefahr insbesondere von Kritikern angeführte massenhafte Anziehung von Denunzianten nicht eingetreten ist sowie die Ermittlungsbehörden offensichtlich mit den aus dem BKMS System generierten Verdachtsfällen sensibel umgehen. In die Evaluation wurden alle Hinweise, die in der Zeit vom 30. Oktober 2003 (Einführung des Systems) bis zum 31. Dezember 2005 beim LKA NI eingingen, einbezogen. Eine derartige zeitliche Begrenzung war erforderlich, da ansonsten keine aussagekräftigen Ergebnisse hätten erzielt werden können. In dem Evaluationszeitraum gingen beim LKA NI insgesamt 846 Hinweise ein, von denen 142 aus unterschiedlichen Gründen (u. a. sogenannte Testmeldungen, Vorfälle außerhalb des Deliktsbereichs des BKMS) von der Untersuchung ausgeschlossen wurden. Insgesamt konnten 612 Hinweise in die Evaluation einbezogen werden, die zu 518 Fällen zusammengefasst wurden, da einige Hinweise den gleichen Lebenssachverhalt betrafen.
3 Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die o. a. Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: In der nachfolgenden Tabelle werden die Anzahl der Meldungen gesamt und die in Abrechnung zu bringenden Test- und Doppelmeldungen sowie die Hinweise ohne jeglichen Ermittlungsansatz aufgelistet. Die verbleibenden Sachverhalte und die Entscheidungen zu den neu eingeleiteten Ermittlungsverfahren sind, soweit im LKA NI, Zentralstelle Korruption, bekannt - nicht in allen Fällen erfolgen Rückmeldungen der sachbearbeitenden Dienststellen bei der Polizei und in der Justiz an das LKA NI - im Weiteren dargestellt. Meldungen gesamt Die Anzahl der Meldungen beinhalten: Testmeldungen Doppelmeldungen Keine Straftat/kein Ermittlungsansatz Verbleibende Sachverhalte Vorermittlungen Zu laufenden Verfahren Stand der Ermittlungen durch SB noch nicht mitgeteilt Nicht recherchierbar Neu eingeleitete Justizsache- Verfahren (Js-Verfahren) Entscheidungen zu den neu eingeleiteten Js-Verfahren, soweit dem LKA NI bekannt: Einstellungen Sonstiger Verfahrensausgang noch andauernde Erm.-Verf Keine Auskunft Für das Jahr 2007 kommen zudem eine Verurteilung wegen Vorteilsgewährung ( 333 StGB) zu 30 Tagessätzen und eine Verurteilung wegen Betruges zu 10 Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, hinzu. Für 2008 ist zusätzlich zur vorstehenden Darstellung eine Verurteilung wegen unerlaubten Handels mit einer nicht geringen Menge Heroin bekannt; der Haupttäter erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. 3
4 Zu 2: Seit Beginn des Projektes bis heute sind im LKA NI folgende Verfahrensausgänge bekannt geworden: 22 Verurteilungen (davon 5 Verurteilungen wegen Korruptionsdelikten, 11 wegen Betruges und der Rest wegen sonstiger Wirtschaftsdelikte), 13 Einstellungen gemäß 153 a StPO gegen Auflagen (davon 4 wegen Korruptionsdelikten, die anderen wegen Betruges und sonstiger Wirtschaftsdelikte). Darüber hinaus sind 18 noch andauernde Ermittlungsverfahren bekannt, bei denen nach Angaben der jeweiligen Staatsanwaltschaft oder Polizeibehörde eine Verurteilung oder eine Entscheidung nach 153 a StPO wahrscheinlich sein dürfte. Der Evaluation der Kriminologischen Forschungsstelle (KFSt) des LKA NI lagen 314 von der Staatsanwaltschaft abgeschlossene Fälle zugrunde. In 40 dieser Fälle wurden keine Ermittlungsverfahren eingeleitet; in 208 Fällen erfolgte eine Einstellung gemäß 170 Abs. 2 StPO. In 8 Fällen sind die Verfahrensstände bzw. -ausgänge nicht bekannt; 58 Verfahren (19,0 %) stufte die Staatsanwaltschaft als anklagefähig ein. Von diesen wurde aus Opportunitätsgründen die Hälfte eingestellt. In 16 Verfahren wurde Strafbefehl beantragt und in 13 Verfahren wurde Anklage erhoben. Zu 3: Aus den Erfahrungen der polizeilichen Praxis ist ableitbar, dass das BKMS System das Denunziantentum nicht fördert. Es gibt nur wenige Einzelfälle, in denen sich offensichtlich Denunzianten über das System an die Polizei wenden. Hierbei handelt es sich um sogenannte Vielschreiber, die sich auch schon außerhalb des BKMS Systems an die Polizei oder sonstige Behörden gewandt hatten. Bedenken, das BKMS System leiste der Denunziation Vorschub, hat die Evaluation der KFSt des LKA NI ebenfalls nicht bestätigt. Lediglich in 10 Fällen wurden seitens der Ermittlungsbehörden Verfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet. Nur in diesen Fällen gab es konkrete Hinweise auf einen strafbaren Missbrauch der Anonymität, denen im Rahmen des Legalitätsprinzips durch die Strafverfolgungsbehörden selbstverständlich - ungeachtet der Wahrscheinlichkeit auf Ermittlung eines Verantwortlichen - nachgegangen worden ist. Zu 4: Der Vertrag mit der Firma Business Keeper AG wurde zum 1. März 2009 um weitere 60 Monate verlängert. Die Landesregierung hatte bereits im Rahmen der Beantwortung der mündlichen Anfrage der Abgeordneten Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz und Ralf Briese (GRÜNE): Ist das anonyme Korruptionsbekämpfungsprojekt ein Flop?, Drs. 15/2700, mitgeteilt, dass die Informationen hinsichtlich des Preises auf der Grundlage der Vertragsgestaltung mit dem Betreiber des Systems, der Business Keeper AG, der Geheimhaltung unterliegen. Eine Offenlegung der individuellen Preisgestaltung könnte Schadensersatzforderungen der Business Keeper AG nach sich ziehen. Gleichwohl habe ich dem Landtag mit Schreiben vom 13. April 2006 mitgeteilt, dass ich gerne bereit sei, die Kosten des Systems in einer nicht öffentlichen und als vertraulich erklärten Sitzung eines noch zu benennenden Ausschusses des Landtages darzulegen. Dieses Angebot hat der Landtag nicht aufgegriffen. An der o. a. Rechtslage hat sich - auch durch die neue Vertragsgestaltung - nichts geändert, sodass die Landesregierung weiterhin rechtlich gehindert ist, die konkreten Kosten des Systems öffentlich darzulegen. 4
5 Zu 5: Die Kosten haben sich mit der Vertragsverlängerung zum 1. März 2009 um ca. 45 % verringert. Dies erklärt sich mit dem vermehrten Einsatz des BKMS Systems im Bereich von Wirtschaftsunternehmen, wodurch die Firma Business Keeper AG die Systemnutzung kostengünstiger anbieten kann. Zu 6: Die Bearbeitung der BKMS-Hinweise im LKA NI erfolgt in den Dezernaten 36 (Wirtschaftskriminalität) und 37 (Korruption). Hier sind zwei bzw. drei Mitarbeiter, neben ihren sonstigen Aufgaben, mit der Bearbeitung der Hinweise, der Steuerung an die für die Sachbearbeitung der Hinweise örtlich zuständigen Polizeidirektionen und der fortlaufenden behördeninternen Evaluation betraut. Zu 7: Das Landeskriminalamt Niedersachsen ist zurzeit die einzige Polizeibehörde in der Bundesrepublik, die das BKMS System einsetzt. Es gibt Bestrebungen verschiedener Bundesländer, dieses System ebenfalls einzuführen. Ansonsten arbeiten zwischenzeitlich zahlreiche Wirtschaftsunternehmen in ihren Compliance- Abteilungen sowie einige Strafverfolgungsbehörden anderer Staaten mit dem BKMS System. Uwe Schünemann (Ausgegeben am ) 5
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