Arbeitsschutzvereinbarung (Seite 1)

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1 vereinbarung (Seite 1) Gemäß 11 Absatz 6 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) unterliegt die Tätigkeit des Leiharbeitnehmers den für den Betrieb des s geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des rechtes; die sich hieraus ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber obliegen dem unbeschadet der Pflichten des s. Die nachfolgend zwischen dem : und dem : geschlossene vereinbarung gilt für den Beschäftigten Herrn/Frau * : Qualifikation: Berufserfahrung: Tätigkeitsbereiche bisher: Überlassung als: Tätigkeit: Besondere Merkmale der Tätigkeit/detaillierte Tätigkeitsdarstellung: Erforderliche Qualifikation/Befähigung: Einsatzort/Arbeitsbereich: Einsatzdauer: Arbeitszeit: Mo. bis Fr.: von: Uhr bis: Uhr Sa./So.: von: Uhr bis: Uhr Erlaubnis liegt vor Schichtarbeit: von: Uhr bis: Uhr täglich: Std. wöchentlich: Std. monatlich: Std. Gesamtstunden: Std. *) Nichtzutreffendes streichen Fortsetzung Seite 2

2 vereinbarung (Seite 2) Ansprechpartner/in beim : Ansprechpartner/in beim : Betriebsarzt/Betriebsärztin : Betriebsarzt/Betriebsärztin : Fachkraft für Arbeitssicherheit : Fachkraft für Arbeitssicherheit : Für die Tätigkeit (zum Beispiel wegen des Umgangs mit Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen oder der Arbeitszeit) ist folgende arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich: Gefährdung Pflichtvorsorge Bescheinigung liegt vor Angebotsvorsorge Wunschvorsorge veranlasst/ angeboten durch erforderlich am (Monat/ Jahr Wunschvorsorge wird ermöglicht durch Fortsetzung Seite 3

3 vereinbarung (Seite 3) Erforderliche Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Sicherheitsschuhe Helm Gehörschutz Arbeitskleidung Schutzhandschuhe Schutzbrille Atemschutz Wetterschutz Sonstige : Sonstige : Maßnahmen zur Gesundheitsförderung/zum Gesundheitsmanagement werden angeboten : : Unterweisungen am Tätigkeitsort vor Aufnahme der Tätigkeit Der unterweist den Beschäftigten bezogen auf den Arbeitsplatz/Aufgabenbereich, der bezogen auf Zeitarbeit in Sicherheit und Gesundheitsschutz. Dies umfasst auch die Unterweisung und Übung bei der Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA), die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen soll. Die Unterweisung ist zu dokumentieren. Die Unterweisungen müssen so durchgeführt werden, dass es sichergestellt ist, dass die Beschäftigten diese auch verstanden haben. Die Unterweisungen werden durchgeführt durch: : : Gemeinsame Gefährdungsbeurteilung Die für diese Arbeitnehmerüberlassung geltende gemeinsame Gefährdungsbeurteilung mit Teilen von Ver- und liegt vor. : : Arbeitsplatzbegehungen Die Dokumentation der Arbeitsplatzbegehung von Ver- und/oder liegt vor. : : Erste Hilfe Einrichtung und Maßnahmen zur Ersten Hilfe werden vom sichergestellt. Arbeitsunfall/Berufskrankheit Der verpflichtet sich einen Arbeitsunfall/eine Berufskrankheit unverzüglich dem mitzuteilen. Fortsetzung Seite 4

4 vereinbarung (Seite 4) Maßnahmen bei Umsetzung Eine Umsetzung des Zeitarbeitsbeschäftigten an einen anderen als den oben vereinbarten Arbeitsplatz/Aufgabenbereich kann nur mit Zustimmung des s erfolgen. Bei Umsetzung ist eine neue vereinbarung zu erstellen. Nachweise über veranlasste, angebotene und/oder ermöglichte arbeitsmedizinische Vorsorge (Pflicht, Angebot, Wunsch), zur Verfügung gestellte PSA, angebotene Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, durchgeführte Unterweisungen, Veränderungen oder Ergänzungen der Gefährdungsbeurteilung, Dokumentationen weiterer Begehungen, erworbene Qualifikationen, die im Zeitarbeitsverhältnis stattfinden, werden als Anhang dieser vereinbarung nachträglich angefügt. Datenschutzrechtliche Bestimmungen werden eingehalten. Ort, Datum Unterschrift Unterschrift Eine Kopie dieser vereinbarung geht an: Zeitarbeitsbeschäftigte Eine Kopie des ergänzten Anhangs dieser vereinbarung geht nach Beendigung der Arbeitnehmerüberlassung an: Zeitarbeitsbeschäftigte Fortsetzung Seite 5

5 vereinbarung - Anhang (Seite 5) Anhang Ergänzungen zur vereinbarung, die nach Abschluss der vereinbarung während des Zeitarbeitsverhältnisses angefallen sind. Arbeitsmedizinische Vorsorge Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Maßnahmen zur Gesundheitsförderung Unterweisungen Ergänzungen, Veränderungen der Gefährdungsbeurteilung Dokumentation weiterer Begehungen Erworbene Qualifikationen

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