vom 31. Oktober 2016 zwischen Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Meilen Kirchgasse Meilen (nachfolgend "Darlehensgeberin")
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- Jonas Klein
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1 DARLEHENSVERTRAG vom 31. Oktober 2016 zwischen Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Meilen Kirchgasse Meilen (nachfolgend "Darlehensgeberin") diese vertreten durch den Präsidenten der Kirchenpflege der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Meilen, Herr Rudolf Schwarzenbach, geboren 6. März 1937, von Rüschlikon, wohnhaft Seestrasse 610, 8706 Meilen, sowie Herr Marcel Andris, geboren am 27. Juli 1946, von Zürich, wohnhaft Burgstrasse 216, 8706 Meilen und SWISS PROPERTY Sustainability Portfolio AG c/o Fineac Management AG Poststrasse Zug (nachfolgend "Darlehensnehmerin") Diese vertreten durch die beiden zeichnungsberechtigten Personen mit je Kollektivunterschrift zu zweien, Herrn Reimer Siegert, geboren 30. September 1969, deutscher Staatsbürger, wohnhaft Giacomettistrasse 19, 8049 Zürich, sowie Herrn Rudolf Adler, geboren 2. Juni 1951, von Zürich, wohnhaft Hagenbuchrain 26a, 8047 Zürich (Darlehensgeberin und Darlehensnehmerin zusammen nachfolgend "Parteien" genannt)
2 Seite 2 von 5 PRÄAMBEL Die Darlehensgeberin als Grundeigentümerin und die Darlehensnehmerin als Bauberechtigte haben am 31. Oktober 2016 einen Baurechtsvertrag geschlossen über das selbständige und dauernde Baurecht (nachfolgend "Baurecht") zulasten Kat-Nr , Grundbuch Blatt 53, Plan Nr. 17 (Gemeinde Meilen). In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Darlehensgeberin, der Darlehensnehmerin ein Darlehen zu gewähren und die Darlehensnehmerin ist bereit, hierfür einen entsprechenden Zins zu entrichten. Als Sicherheit soll das Baurecht, welches als separates Grundstück mit der Kat.-Nr bestehen wird, dienen, auf welchem ein Grundpfandrecht in Form eines Register-Schuldbriefes errichtet wird mit der Darlehensgeberin als Gläubigerin und der Darlehensnehmerin als Schuldnerin und Grundeigentümerin. Bei einer Übertragung des Baurechts auf einen Dritten soll das Darlehen sowie die entsprechende Schuld aus dem Registerschuldbrief auf denselben Dritten übertragen werden, damit diese sachlich zusammenhängenden Rechtsverhältnisse stets zwischen lediglich zwei Parteien bestehen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien das Folgende: 1. Darlehensbetrag 1 Die Darlehensgeberin gewährt der Darlehensnehmerin ein Darlehen in der Höhe von CHF 2'000' (in Worten: Schweizerfranken zwei Millionen). 2 Der Darlehensbetrag gemäss Rz 1 ist nach beiderseitiger Unterzeichnung dieses Vertrags und nach gehöriger Bestellung der Sicherheit gemäss Rz 7 f. von der Darlehensgeberin auf das Konto der SWISS PROPERTY Development Group AG zu überweisen: Credit Suisse AG, 8070 Zürich; IBAN CH Die Auszahlung des Darlehensbetrages gemäss vorstehender Ziffer erfolgt unmittelbar nach der Errichtung des Registerschuldbriefes gemäss Rz. 11 nachfolgend. Die Darlehensgeberin überweist den vollständigen Darlehensbetrag binnen zwei Arbeitstagen nach Errichtung des Schuldbriefes auf das vorstehende Konto der Darlehensnehmerin.
3 Seite 3 von 5 2. Darlehenszins 4 Die Darlehensnehmerin verpflichtet sich während der gesamten Laufzeit des Darlehens zur Bezahlung des vereinbarten Darlehenszinses. 5 Der Darlehenszins beträgt während der gesamten Laufzeit des Darlehens 2.00 % pro Jahr (Zinsusanz: 30 Tage pro Monat, 360 Tage pro Jahr). 6 Der Darlehenszins ist jeweils per Quartalsende, d.h. per 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember, zur Zahlung fällig und auf das folgende Konto der Darlehensgeberin zu überweisen: Zürcher Kantonalbank (ZKB) Konto Nr ; IBAN CH Die Darlehensnehmerin erhält hierzu jeweils mindestens 30 Tage vor Fälligkeit eine Rechnung zugestellt. 3. Sicherheit / aufschiebende Bedingung 7 Als Sicherheit für das Darlehen (inkl. Darlehens- und Verzugszins) dient ein Grundpfand im 3. Rang auf dem Baurecht. Die Parteien schliessen in diesem Zusammenhang einen separaten, öffentlich beurkundeten Pfandvertrag, worin das Grundpfand als Registerschuldbrief bestellt wird. Die Pfandsumme entspricht dem Darlehensbetrag von CHF 2'000' Die Parteien teilen sich die notariellen und grundbuchamtlichen Gebühren im Zusammenhang mit der Errichtung des Schuldbriefes je hälftig. 8 Der Schuldbrief dient der Sicherheit für das genannte Darlehen im Umfang von CHF 2'000' (Grundverhältnis) und darf nur zu diesem Zweck Verwendung finden. Nur das Grundverhältnis (Darlehen) wird verzinst (gemäss vorstehender Ziff. 2). Nach Beendigung des Grundverhältnisses (Darlehensvertrag) gemäss nachfolgender Ziff. 4 hat die Darlehensgeberin den Schuldbrief ohne weiteres auf die Darlehensnehmerin zu übertragen. 9 Sollte die Darlehensnehmerin das Baurecht während der Laufzeit dieses Vertrages auf einen Dritten übertragen, so überbindet die Darlehensnehmerin dem Erwerber des Baurechts mit befreiender Wirkung sämtliche Rechte und Pflichten (insbesondere die Rückzahlungs- und Zinspflicht) aus diesem Vertrag. Der Erwerber des Baurechts wird entsprechend als neuer Schuldner im betreffenden Schuldbrief aufgeführt. 10 Die Darlehensnehmerin ist berechtigt, im 2. Rang ein Grundpfand einzutragen, verzichtet indes auf eine Belastung, die über das für das vorgesehene Bauvorhaben Übliche hinausgeht.
4 Seite 4 von 5 11 Dieser Darlehensvertrag untersteht der aufschiebenden Bedingung im Sinne von Art. 151 ff. OR, dass der zwischen den Parteien zu schliessende Baurechtsvertrag im Grundbuch eingetragen bzw. vollzogen wird. Die Erfüllung dieses Vertrages (Errichtung des Schuldbriefes und Auszahlung des Darlehensbetrages gemäss Rz. 3) erfolgt innert zweier Monate nach der Eintragung des Baurechts als Grundstück ins Grundbuch Meilen. 12 Die Beendigung bzw. das Nichtzustandekommen dieses Darlehensvertrages berührt die Gültigkeit des zwischen den Parteien geschlossenen Baurechtsvertrags nicht. 4. Laufzeit und Rückzahlung 13 Dieser Darlehensvertrag wird für eine feste Laufzeit von fünf Jahren geschlossen. Er läuft ab der Auszahlung des Darlehensbetrages (Valuta Gutschrift bei der Darlehensnehmerin). Der Darlehensvertrag endet nach fünf Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 14 Haben sich die Parteien vorgängig nicht über eine Verlängerung des Darlehens geeinigt, erfolgt die Rückzahlung des gesamten Darlehensbetrages mit Valuta des letzten Tages der Laufzeit dieses Vertrages. Die Darlehensgeberin informiert die Darlehensnehmerin 3 Monate im Voraus über das Auslaufen dieses Vertrages und teilt ihr mit, auf welches Konto der Betrag zurückzuzahlen ist. 15 Bleibt die Rückzahlung trotz schriftlicher Mahnung und Ansetzung einer angemessenen Nachfrist ganz oder teilweise aus, kann die Sicherheit (Rz 7 f.) in Anspruch genommen werden. Die Leistung (Rückzahlung des Darlehensbetrages) kann insgesamt nur einmal geltend gemacht werden. 16 Die Bestimmungen über die Laufzeit und die Rückzahlung des Darlehensvertrages sind im Sinne von Art. 847 Abs. 1 ZGB auch auf den Schuldbrief anwendbar, der folglich an dieselben Modalitäten geknüpft ist. 5. Schlussbestimmungen 17 Im Schuldbrief wird auf diese Vereinbarung als separate Vereinbarung betr. Nebenbestimmungen verwiesen. 18 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages (inkl. dieser Bestimmung) bedürfen der Schriftform, um gültig zu sein. 19 Sollte eine der vertraglichen Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bestehen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt diejenige Bestimmung, welche die Parteien zum Zeit-
5 Seite 5 von 5 punkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vereinbart hätten, um den angestrebten Erfolg herbeizuführen, wenn sie die Unwirksamkeit der betreffenden Bestimmung gekannt hätten. Die Parteien halten die Ersatzregelung schriftlich fest. 20 Für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Darlehensvertrag gilt der Gerichtsstand Meilen. 21 Der vorliegende Vertrag wird in zwei Originalexemplaren ausgefertigt. Jede Partei erhält ein Original. Ort, Datum: Ort, Datum: Die Darlehensgeberin: Die Darlehensnehmerin: Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Meilen SWISS PROPERTY Sustainability Portfolio AG Rudolf Schwarzenbach Marcel Andris Reimer Siegert Rudolf Adler Präsident der Kirchenpflege Mitglied Kirchenpflege VR-Mitglied & CEO Leiter Finanzen
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