Eckpunkte zum Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW)
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- Martina Bieber
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1 Eckpunkte zum Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW) Entwicklung von Stadt und Umland durch Kooperation und fondsübergreifende Förderung in der EU-Förderperiode im Land Brandenburg
2 Seite 2 Impressum: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Referat 20, Grundsatzangelegenheiten Stadtentwicklung, Wohnen Henning-von-Tresckow-Straße Potsdam Stand: Hinweis: Dieses Dokument wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft herausgegeben. Es darf nicht während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen sowie auch für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Unabhängig davon, wann, auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Schrift den Empfängern zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.
3 Seite 3 Eckpunkte zum Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW) Entwicklung von Stadt und Umland durch Kooperation und fondsübergreifende Förderung in der EU-Förderperiode im Land Brandenburg Ziele der europäischen Struktur- und Investitionsfonds-Förderung Die Europäische Union verfolgt in der Förderperiode nachdrücklich das Ziel, Städte und ländliche Räume integriert zu fördern und so nachhaltige Entwicklung und Wachstum zu unterstützen. Dazu soll eine abgestimmte Inanspruchnahme der drei EU-Fonds EFRE, ESF und ELER ermöglicht werden. Dieses Ziel deckt sich mit den politischen Intentionen der Landesregierung. Diese geht davon aus, dass eine bestmögliche infrastrukturelle, ökonomische, ökologische und soziale Entwicklung in allen Landesteilen nur dann zu erreichen ist, wenn Stadt und Umland in konkreten Projekten zusammenarbeiten. Unter Federführung des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) wurde ein Wettbewerbsverfahren entwickelt, das diese Zielsetzung unterstützt. Mit dem Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW) ist beabsichtigt, zukunftsfähige interkommunale Kooperationen zu identifizieren und die übergreifende Zusammenarbeit der drei EU-Fonds im Land Brandenburg strategisch umzusetzen. Gesucht werden Lösungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung, eine tragfähige Daseinsvorsorge, eine gesunde und intakte Umwelt sowie eine bedarfsgerechte nachhaltige Mobilität und Energieversorgung. 1. Teilnahmeberechtigte Teilnahmeberechtigt sind Kooperationen aus kommunalen Gebietskörperschaften und ggf. privaten Akteuren, in denen mindestens ein Zentraler Ort und ein weiterer kommunaler Partner zusammengeschlossen sind. Die Wettbewerbsbeiträge basieren auf bestehenden lokalen und regionalen Konzepten und bündeln die zur Umsetzung vorgesehenen Maßnahmen und Projekte der Kooperationen in gemeinsamen Strategien. 2. Förderschwerpunkte Die Wettbewerbsbeiträge sollen sich an drei Themenfeldern als Schwerpunkt der zukünftigen Förderung ausrichten. Im Wettbewerbsbeitrag werden sowohl die gemeinsame Strategie der Kooperation, als auch die zur Umsetzung bestimmten investiven Maßnahmen und Projekte der Stadt-Umland-Kooperation beschrieben. Die Themenfelder sind: 1. Infrastruktur und Umwelt 2. Mobilität und Energie 3. Wirtschaft und Tourismus Im Fokus stehen attraktive Orte mit hoher Aufenthalts- und Angebotsqualität durch Revitalisierung und Entwicklung von strategisch wichtigen Gebieten. Denkbar sind bspw. Projekte zum Um- und Ausbau von inklusiven Schulen, zur baulichen und ökonomischen Aufwertung von Quartieren und Infrastruktur sowie zur Flächenentwicklung. Aber auch Maßnahmen, die auf den Abbau von Defiziten in den Umweltschutzgütern Boden, Luft, Wasser und Biodiversität ausgerichtet sind, können Gegenstand der Wettbewerbsbeiträge sein. Des Weiteren können Maßnahmen, die einen Beitrag zur Schaffung und Sicherung einer nachhaltigen Mobilität und zur Verbesserung der Energieeffizienz in Quartieren leisten, unterstützt werden. Die Förderung und Entwicklung von lokalen Unternehmen (KMU), die als Teil des strategischen Konzeptes Impulse zum
4 Seite 4 Erhalt von vielfältigen und funktionsfähigen Zentren setzen, ist ebenfalls möglich. Zu den Fördermöglichkeiten zählen auch gemeinsame touristische Maßnahmen. Aus den Operationellen Programmen (OP) für den EFRE und den ESF sowie dem Entwicklungsprogramm des ländlichen Raums für den ELER des Landes Brandenburg ergeben sich eine Vielzahl weiterer Maßnahmen. Ein Download ist über die folgenden Links möglich: OP EFRE = rfop%20efre%20v5.0_sfc.pdf OP ESF = Entwurf-ESF-OP-BB.pdf (siehe insbesondere Kapitel 4. Integrierter Ansatz für die territoriale Entwicklung), Seite 79) EPLR = pdf 3. Wettbewerbsverfahren Über den SUW werden Kooperationen ausgewählt, die mit einer gemeinsamen Strategie herausragende Maßnahmen und Projekte entwickelt haben um die funktionalen Zusammenhänge zwischen städtischen und ländlichen Gebieten zu verbessern. Für den SUW stehen insgesamt 213 Mio. EUR Fördermittel aus den drei EU- Fonds zur Verfügung. Dieses Budget soll auf die Förderschwerpunkte der Themenfelder entsprechend der Festlegungen in den OP und dem EPLR aufgeteilt und umgesetzt werden. Eine Jury bewertet die Wettbewerbsbeiträge nach formalen und qualitativen Kriterien: Auswahl aus den genannten Themenfeldern Beitrag zu den Haupt- und Querschnittszielen der EU und des Landes Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit des Aufbaus sowie der Ziele des Konzeptes Ableitung der Maßnahmen und Projekte inklusive Klassifizierung aus den Zielen des Konzeptes Nachvollziehbarkeit und Realisierungsmöglichkeit der Maßnahmen und Projekte Qualität und Tragfähigkeit des Kooperationsverbundes in Bezug auf die Umsetzung der Ziele und vorgesehenen Maßnahmen Plausibilität der Finanzierung (Die Liste ist nicht abschließend.) 4. Förderverfahren Bedingung ist die erfolgreiche Teilnahme am SUW. Die anschließende Antragstellung für einzelne Projekte erfolgt nach den jeweiligen fondsspezifischen Regelungen und Antragsverfahren. Berechtigt zur Beantragung einzelner Projekte ist der durch die Kooperation bestimmte Projektverantwortliche. Es können alle Partner (Zentraler Ort, kommunale Gebietskörperschaften und juristische Personen) der im SUW ausgewählten Kooperationen sein. Die Anträge auf Zuwendung sind entsprechend der unterschiedlichen Fondszuständigkeiten und Fördergegenstände entweder bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) oder dem Landesamt für Bauen und Ver-
5 Seite 5 kehr (LBV) einzureichen. Die Antragsprüf- und Bewilligungsverfahren werden von diesen Stellen durchgeführt. Weitere Verfahrensregelungen werden in den jeweiligen neuen fondsspezifischen Richtlinien festgelegt. 5. Termine Der Wettbewerb wird gestartet, wenn die Operationellen Programme der EU- Fonds des Landes Brandenburg durch die EU genehmigt wurden. Nach aktuellen Informationen ist damit frühestens im Herbst 2014 zu rechnen. Der SUW sieht zwei Abgabetermine vor. Als reguläre Laufzeit sind 9 Monate vorgesehen. Für bereits vorbereitete bzw. bestehende Kooperationen (Schnellläufer) wird es nach 5 Monaten einen Zwischenabgabetermin geben. Für beide Termine gelten die gleichen Anforderungen an die Wettbewerbsbeiträge. Für die Zwischenabgabe werden max. 25 v. H. der möglichen EU-Fonds-Mittel vorgesehen.
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