A705 Bildschirm. IKT-Standard. Ausgabedatum: Version: Ersetzt: Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am

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1 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A705 Bildschirm Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: Version: 2.14 Status: Genehmigt Ersetzt: 2.13 Verbindlichkeit: Weisung Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am Beilagen:

2 Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich Geltungsbereich Verbindlichkeit Einsatzgebiet Bildschirme Definitionen Zuständigkeit Einzusetzende Produkte Weitere Vorgaben Schlussbestimmungen Aufhebung bisheriger Vorgaben Inkrafttreten... 4 Anhänge... 5 A. Änderungen gegenüber Vorversion... 5 B. Bedeutung der Schlüsselwörter zur Bestimmung des Verbindlichkeitsgrades 5 C. Abkürzungen... 5 D. Referenzen /5

3 Das Informatiksteuerungsorgan Bund erlässt gestützt auf Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung (BinfV) nachfolgende Weisungen. 1 Anwendungsbereich Der vorliegende Standard definiert die standardmässig einzusetzenden Bildschirmfabrikate. 2 Geltungsbereich Der Geltungsbereich der Weisungen ist identisch mit dem Geltungsbereich der BinfV 1. 3 Verbindlichkeit Der Verbindlichkeitsgrad der einzelnen Vorgaben wird mittels der im Anhang B zusammengestellten, in Grossbuchstaben geschriebenen Schlüsselwörter gekennzeichnet. 4 Einsatzgebiet Bildschirme 4.1 Definitionen 1. Das Einsatzgebiet Bildschirm ist auf der Service-Landkarte R009 Teil des Gebietes Frontend-Services - Benutzer-Geräte Client Hardware. 2. Der Bildschirm ist in erster Linie ein optisches Ausgabe- resp. Anzeigegerät zu einem Computer. Der Bildschirm ist ein eigenständiges Gerät mit eigener Stromversorgung. Der Anschluss an einen Computer erfolgt in der Regel über eine Kabelverbindung. 3. Der Standard-Bildschirm hat eine Bildschirmdiagonale zwischen 22 und Zusätzliche Funktionen können sein: - Inputgerät via Touch Fähigkeit - Inputgerät via eingebautes Mikrofon oder Kamera - akustische Wiedergabe durch eingebaute Lautsprecher - Anschlussmöglichkeiten für Peripheriegeräte wie Tastatur, Maus oder Ladestationen. 5. Synonyme: Screen, Display oder Monitor 6. Abgrenzung: Nicht unter diesen Standard fallen alle direkt verbundenen Bildschirme als Teil eines Computer z.b. in Notebooks, Tablet- und Hybrid PCs, Anzeigetafeln oder Projektoren (Beamer). 1 SR /5

4 4.2 Zuständigkeit 1. Das Einsatzgebiet Bildschirme wird vom Standarddienst Büroautomation inkl. UCC gesteuert. 2. Zuständig für die Sammlung der Anforderungen an Standard-Bildschirme ist der SD Büroautomation. 3. Die Leistungserbringer MÜSSEN die bestellbaren Modelle in ihrem Produktkatalog publizieren. 4.3 Einzusetzende Produkte 1. Im Einsatzgebiet Bildschirme wird eine Mehrproduktstrategie mit 2 Herstellern verfolgt. 2. Als Standard-Bildschirme MÜSSEN die Produkte von BenQ oder Philips gemäss den gültigen Rahmenverträgen eingesetzt werden. 4.4 Weitere Vorgaben 1. Beim Einsatz von Bildschirmen SOLLEN die im Internet publizierten SUVA Empfehlungen über Bildschirmarbeit berücksichtigt werden [SUVA]. 5 Schlussbestimmungen 5.1 Aufhebung bisheriger Vorgaben Der Standard A705 Bildschirm Version 2.13 wird ausser Kraft gesetzt. 5.2 Inkrafttreten Diese IKT-Vorgabe tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. 4/5

5 Anhänge A. Änderungen gegenüber Vorversion Neuformulierung der Definition des Einsatzgebietes gemäss neuer Vorlage. Für die einzusetzenden Produkte wird neu nur noch der Hersteller erwähnt und auf die Rahmenverträge verwiesen. Dafür werden die Leistungserbringer verpflichtet, die bestellbaren Produkte im Produktekatalog zu publizieren. B. Bedeutung der Schlüsselwörter zur Bestimmung des Verbindlichkeitsgrades Der Verbindlichkeitsgrad der einzelnen Vorgaben wird im Dokument mittels folgender in Grossbuchstaben geschriebenen Schlüsselwörter gekennzeichnet: MUSS DARF NICHT DARF SOLL KANN Vorgabe, die einzuhalten ist (gewährte Ausnahmen ausgenommen) Option, die nicht gewählt werden darf Die Option ist explizit erlaubt. Die Nutzer entscheiden, ob sie die Option nutzen möchten. Betrifft die Vorgabe eine IKT-Lösung, muss der Anbieter der Lösung die Option anbieten. Option, die im Normalfall zu wählen ist. Es kann jedoch ohne Ausnahmegewährung des ISB davon abgewichen werden, insbesondere wenn die Wirtschaftlichkeit oder Sicherheit andernfalls nicht mehr gewährleistet werden können. Die Abweichung von der Vorgabe ist jedoch schriftlich zu begründen. Akzeptierte Option. Betrifft die Vorgabe eine Lösung, entscheidet der Anbieter der Lösung darüber, ob er die Option unterstützen will. C. Abkürzungen Kürzel ISB LCD Bedeutung Informatiksteuerungsorgan des Bundes Liquid Crystal Display Flüssigkristallanzeige D. Referenzen [BinfV] [SUVA] Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung vom 09. Dezember 2011 (Stand am 01. Januar 2012); SR Website SUVA Ergonomie am Arbeitsplatz. Link: 5/5

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