AMTSBLATT des Landkreises Landshut
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- Victoria Ritter
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1 AMTSBLATT des Landkreises Landshut Nr.: 36 Donnerstag, 28. September 2017 Seite: 179 Inhaltsverzeichnis: Mitteilungen des Landratsamtes:... Seite Bekanntmachung über den Jahresabschluss des Landshuter Kommunalunternehmens für medizinische Versorgung LAKUMED Anstalt des öffentlichen Rechts für das Geschäftsjahr Bekanntmachung über den Jahresabschluss des Kommunalunternehmens Schlossreha Rottenburg Anstalt des öffentlichen Rechts für das Geschäftsjahr AUFRUF zur Haus - und Straßensammlung 2017 für unsere Kriegsgräber vom 20. Oktober bis zum 5. November Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Ergoldsbach - Neufahrn i.nb, Landkreis Landshut für das Haushaltsjahr Nachruf für Herrn Peter Dahner Nachruf für Herrn Josef Nebauer Herausgabe, Druck und Vertrieb: Landratsamt Landshut Veldener Str Landshut Tel. 0871/408-0 Fax 0871/ Internet: amtsblatt@landkreis-landshut.de Das Amtsblatt erscheint in der Regel wöchentlich am Donnerstag. Laufender Bezug des Amtsblattes direkt durch den Landkreis Landshut. Bezugspreis: Jährlich 78,00, Einzelexemplar 2,00
2 Seite 180 Bekanntmachung über den Jahresabschluss des Landshuter Kommunalunternehmens für medizinische Versorgung LAKUMED Anstalt des öffentlichen Rechts für das Geschäftsjahr 2016 Der Jahresabschluss des Landshuter Kommunalunternehmens für medizinische Versorgung für das Geschäftsjahr 2016 sowie der Bestätigungsvermerk werden hiermit gemäß 27 der Verordnung für Kommunalunternehmen (KUV) veröffentlicht. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung vom den vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüften und testierten Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2016 festgestellt und wie folgt beschlossen: 1. Der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüfte Jahresabschluss des Landshuter Kommunalunternehmens für medizinische Versorgung zum 31. Dezember 2016 wird gemäß 27 KUV festgestellt. 2. Dem Vorstand wird Entlastung erteilt. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Landshuter Kommunalunternehmens für medizinische Versorgung, Anstalt des öffentlichen Rechts des Landkreises Landshut, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Durch Art. 93 Abs. 3 Satz 2 LKrO wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmens i.s. von 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, der Krankenhaus- Buchführungsverordnung, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Unternehmenssatzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Kommunalunternehmens. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmens abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend 317 HGB und Art. 93 Abs. 3 Satz 2 LKrO und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmens Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Kommunalunternehmens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf die Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
3 Seite 181 Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Unternehmenssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kommunalunternehmens. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kommunalunternehmens und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. München, Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Christian Baumann Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2016 des Landshuter Kommunalunternehmens für medizinische Versorgung (LAKUMED) werden im Landratsamt Landshut, Zimmer-Nr. 125 vom bis einschließlich während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Landshut, den Dr. M. Flieser-Hartl Geschäftsführende Vorstandsvorsitzende (Nr. 1 vom ) Bekanntmachung über den Jahresabschluss des Kommunalunternehmens Schlossreha Rottenburg Anstalt des öffentlichen Rechts für das Geschäftsjahr 2016 Der Jahresabschluss des Kommunalunternehmens Schlossreha Rottenburg für das Geschäftsjahr vom bis sowie der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers werden hiermit gemäß 27 der Verordnung für Kommunalunternehmen (KUV) veröffentlicht. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung vom den vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüften und testierten Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2016 festgestellt und wie folgt beschlossen: 1. Der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüfte Jahresabschluss des Kommunalunternehmens Schlossreha Rottenburg zum 31. Dezember 2016 wird gemäß 27 KUV festgestellt. 2. Dem Vorstand wird Entlastung erteilt. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Kommunalunternehmens Schlossreha Rottenburg, Anstalt des öffentlichen Rechts, für das Geschäftsjahr vom bis geprüft. Durch Art. 93 Abs. 3 Satz 2 LKrO wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmens i.s. von 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, der Krankenhaus-Buchführungs-verordnung, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der
4 Seite 182 Unternehmenssatzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Kommunalunternehmens. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmens abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend 317 HGB und Art. 93 Abs. 3 Satz 2 LKrO und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmens Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Kommunalunternehmens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf die Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Unternehmenssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kommunalunternehmens. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kommunalunternehmens und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir darauf hin, dass das Kommunalunternehmen bilanziell verschuldet ist. Zum wird ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von ,76 ausgewiesen. Nach 3 Abs. 2 der Unternehmenssatzung gleicht der Landkreis Landshut entstandene Jahresfehlbeträge aus. München, Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Christian Baumann Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2016 des Kommunalunternehmens Schlossreha Rottenburg für das Geschäftsjahr bis werden im Landratsamt Landshut, Zimmer-Nr. 125 vom bis einschließlich während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Landshut, den Dr. M. Flieser-Hartl Geschäftsführende Vorstandsvorsitzende (Nr. 1 vom )
5 Seite 183 AUFRUF zur Haus - und Straßensammlung 2017 für unsere Kriegsgräber vom 20. Oktober bis zum 5. November (Kernsammlungszeitraum) Der Landesverband Bayern des VOLKSBUNDES DEUTSCHE KRIEGSGRÄBER-FÜRSORGE e.v. führt vom 20. Oktober bis zum 5. November 2017 seine Haus- und Straßensammlung durch. Der gemeinnützige Verein wurde nach dem 1. Weltkrieg von einer Bürgerinitiative gegründet. Aufgabe war und ist es, gefallenen Deutschen Soldaten und Kriegstoten in aller Welt würdige Ruhestätten zu geben und diese als Mahnung für den Frieden für kommende Generationen zu erhalten. Mittlerweile sind das 2,7 Millionen Gräber auf 833 Friedhöfen in 46 Staaten. Seit dem Fall des Eisernen Vorhangs hat der Verein in Osteuropa die Gebeine von über Gefallenen geborgen, die allermeisten identifiziert, auf würdige Friedhöfe umgebettet und die Angehörigen informiert. Und noch immer werden jährlich mehr als Umbettungen dieser Art durchgeführt. Im Rahmen von Jugendbegegnungsstätten und Workcamps werden alljährlich Tausende von Jugendlichen mit den Folgen von Krieg und Gewaltherrschaft konfrontiert. Diese Form der Friedensarbeit ist international einzigartig und vorbildlich. Die deutsche Kriegsgräberfürsorge ist aber auch international die einzige, die sich zum Großteil aus Spenden selbst finanzieren muss. Gerade heute ist es so wichtig auf die verheerenden Folgen von Krieg aufmerksam zu machen. Bitte helfen Sie uns dabei! (Nr. 30 vom ) Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Ergoldsbach - Neufahrn i.nb, Landkreis Landshut für das Haushaltsjahr 2017 I. Auf Grund der 13 und 14 der Verbandssatzung und der Art. 41, 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) i. V. m. Art. 63 ff der Bayer. Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung, die hiermit gemäß Art. 24 KommZG bekannt gemacht wird: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf ,00 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf ,00 festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) werden nicht aufgenommen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt Betriebskostenumlage Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf ,00 festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
6 Seite 184 Ungedeckter Verbandsbedarf Markt Ergoldsbach: ,00 Ungedeckter Verbandsbedarf Gemeinde Neufahrn i.nb: ,00 2. Investitionsumlage Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 festgesetzt. 6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft. II. Das Landratsamt Landshut hat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Zweckverbandes für das Haushaltsjahr 2017 mit Schreiben vom rechtsaufsichtlich gewürdigt. III. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß Art. 24 Abs. 1 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO i. V. m. 1 ff der Bekanntmachungsverordnung -BekV- während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Ergoldsbach Neufahrn i.nb, Hauptstr. 29, Ergoldsbach innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereit. Ergoldsbach, Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Ergoldsbach Neufahrn i.nb Gez. Robold Verbandsvorsitzender (Nr vom ) N A C H R U F Der Landkreis Landshut trauert um Herrn Peter Dahner Verwaltungsangestellter i. R. Herr Dahner war in der Zeit vom bis als Verwaltungsangestellter beim Landkreis Landshut beschäftigt. Dank seines hilfsbereiten und freundlichen Wesens war er bei Vorgesetzten und Kollegen gleichermaßen geschätzt. Wir werden dem Verstorbenen stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Landshut, den Landratsamt Landshut Peter Dreier Landrat Katina Meyer Personalratsvorsitzende (Nr. 12 vom )
7 Seite 185 N A C H R U F Am verstarb Herr Josef Nebauer Der Verstorbene war über 21 Jahre als Fleischkontrolleur beim Landkreis Landshut tätig. Wir trauern um einen stets pflichtbewussten und zuverlässigen Mitarbeiter und werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. Landshut, den Landratsamt Landshut Peter Dreier Landrat Katina Meyer Personalratsvorsitzende (Nr. 12 vom ) Landshut, den Landratsamt gez. Dreier Landrat
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