Neue Pflichten für Vermittler

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1 Neue Pflichten für Vermittler Informations- und Dokumentationspflichten Hubertus Münster Rechtsanwalt Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin - Brüssel

2 Informationspflichten Ausgangspunkt: Art.12 der EU-Richtlinie: vor Abschluss jedes ersten Vertrages und nötigenfalls bei Änderung oder Erneuerung des Vertrages 2

3 Informationspflicht: ( 42b VVG und 11 VersVermVO) Name und Anschrift Vertriebsart für welches Unternehmen und auf welcher Markt- und Informationsgrundlage die Leistung angeboten wird Ort des Registers, Registernummer und Daten des Registers Offenlegung der Beteiligungsrechte am VU bzw. Beteiligungsrechte des VU am Vermittler Hinweis auf Beschwerde- und Abhilfeverfahren 3

4 Beschwerdestellen außergerichtliche Streitbeilegung Versicherungsombudsmann e.v. Prof. Wolfgang Römer Postfach , Berlin Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Arno Surminski Leipziger Str. 104, Berlin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Str. 108, Bonn [weitere Informationen unter: (Stichwort: Ombudsleute)] 4

5 Beratungs- und Dokumentationspflichten: ( 42c VVG) Je nach Schwierigkeit der Beurteilung der angebotenen Versicherung oder Person und dessen Situation: Befragung nach Wünschen und Bedürfnissen unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses von Beratungsaufwand und Prämie Angabe der Gründe für den erteilten Rat Dokumentation nach Komplexität 5

6 Fragepflichten Versicherungsvermittler hat den Kunden nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen Ziel: Erfassung von Versicherungslücken, Identifizierung von Änderungen und Ergänzungen im Versicherungsbestand Nur durch eine ausführliche Befragung des Kunden kann dieser individuell, sachgerecht und damit pflichtgemäß beraten werden 6

7 Umfang der Beratungspflichten Kenntnisse und Erfahrungen Grds.: Beratung muss umso intensiver und eindringlicher durchgeführt werden, je unerfahrener und unkundiger der Kunde ist Gilt für Quantität als auch für Qualität 7

8 Beratungspflichten Fragepflicht des Maklers Fragepflicht des Maklers ist aufgrund seiner treuhänderischen Sachwalterstellung noch stärker ausgeprägt als die des Einfirmenagenten und Mehrfachagenten. Vor Abschluss des Versicherungsvertrages muss der Vermittler anhand der vom Kunden gemachten Angaben dessen Wünsche und Bedürfnisse und die Gründe für jeden zu einem bestimmten Versicherungsprodukt erteilten Rat genau angeben. Diese Angaben sind unter Berücksichtigung der Komplexität des angebotenen Versicherungsvertrages zu dokumentieren. 8

9 Zusätzlich teilt der Vermittler dem Kunden bzgl. des angebotenen Vertrages mit: Ob er seinen Rat auf eine ausgewogene Untersuchung stützt Erfolgt die Vermittlung aufgrund einer objektiven Untersuchung (Makler), muss der Rat auf die Untersuchung einer hinreichenden Zahl von auf dem am Markt angebotenen Versicherungs- verträgen gestützt werden 9

10 Form der Dokumentation: ( 42c VVG) Schriftform bei Verzicht des Kunden auf Schriftform: Hinweispflicht bzgl. Auswirkungen auf möglichen Schadenersatzanspruch 10

11 Ziel: Der Vermittler muss gemäß fachlicher Kriterien eine Empfehlung dahingehend abgeben können, welcher Versicherungsvertrag geeignet wäre, die Bedürfnisse des Kunden zu erfüllen. 11

12 Stellungnahme: Die vorgesehenen Bestimmungen ( 42 c VVG) erscheinen insgesamt missglückt. So bleibt z. B. völlig unklar: wann ein angemessenes Verhältnis zwischen Beratungsaufwand und Prämie besteht wie die Schwierigkeit der Beurteilung eines angebotenen Produktes zu bewerten ist wann aufgrund der Situation des Kunden nach dessen Wünschen und Bedürfnissen Anlass zur Befragung besteht und was unter Komplexität eines Versicherungsvertrages zu verstehen ist 12

13 Konsequenz: Alle vorgenannten unbestimmten Rechtsbegriffe und Umschreibungen verhindern Klarheit und geben Raum für eine weite Auslegung durch die Gerichte. Zersplitterung der Dokumentationslandschaft möglich Kein einheitlich gewachsener Standard am Markt Wünschenswert ist ein einheitlicher Dokumentationsstandard 13

14 Weitere Konsequenzen Kosten für Beratungs- und Informationsleistungen werden sich erhöhen (zumindest für Marktteilnehmer, die bisher nicht umfänglich dokumentiert haben) Weitaus höherer Verwaltungsaufwand als bisher erforderlich Höherer betriebswirtschaftlicher Aufwand für Vermittler 14

15 Klarstellende Regelung erforderlich, die unterschiedliche Beratungsanforderungen an Versicherungsmakler und gebundene Versicherungsvermittler (Einfirmenagenten/Mehrfachagenten) stellt VU sollten ihren Vermittler entsprechende Beratungsunterlagen zur Verfügung stellen 15

16 Was tut der BVK? Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation mit BVK als Mitglied Hilfestellung für Vermittler zu Fragen der Informations- und Dokumentationspflichten Informationsportal: vermittlerprotokoll.de 16

17 Hier finden Sie u. a. folgendes: Beratungsprotokoll Maklervertrag Risikoanalysen zu vielen Sparten Viele Vorschläge und Beispiele, die ständig aktualisiert werden. 17

18 Beratungsprotokoll (Falls Platz nicht ausreichend, bitte separates Blatt verwenden) Vermittlerstempel Kunde:... Anschrift: Wünsche und Bedürfnisse des Kunden 1.1 Kundenwünsche 1.2 Kundenbedarf 18

19 2. Rat Begründung - Kundenentscheidung 2.1 Risikobewertung / Komplexität 2.2 In Betracht kommende Versicherungsarten 2.3 Rat und Begründung 2.4 Kundenentscheidung Der Kunde folgt dem Rat des Maklers nicht, weil 19

20 Marktuntersuchung Der Versicherungsmakler stützt seinen Rat (nicht) auf eine objektive, ausgewogene Marktuntersuchung. Der Kunde hat von seinem Recht, die Namen der dem Rat zu Grunde gelegten Versicherer zu verlangen: Keinen Gebrauch gemacht. Gebrauch gemacht. Namen der Versicherer: Ort, Datum Kunde Vermittler 20

21 Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Sie sahen eine Präsentation des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel 21

9104-414. Bitte per Fax an :0561-15343 oder mit der Post IVK Versicherungskonzepte Alte Breite 22-34128 Kassel Tel:0561-13 22 3

9104-414. Bitte per Fax an :0561-15343 oder mit der Post IVK Versicherungskonzepte Alte Breite 22-34128 Kassel Tel:0561-13 22 3 9104-414 Bitte per Fax an :0561-15343 oder mit der Post IVK Versicherungskonzepte Alte Breite 22-34128 Kassel Tel:0561-13 22 3 IVK Versicherungskonzepte Beratungsprotokoll - Verzichtserklärung zwischen

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