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1 Telefon Telefax Baureferat Tiefbau Ausbau des Mittleren Ringes (B2R) Ost Lärmschutzbebauung an der Richard-Strauss-Straße zwischen Denninger Straße und Effnerplatz im 13. Stadtbezirk Bogenhausen 1. Sachstandsbericht 2. Tektur der Planfeststellung 3. Bezuschussung der geplanten Lärmschutzbebauung in Höhe von Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen: (1) Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom (ohne Anlagen) (2) Lageübersicht planfestgestellte Lärmschutzwand (3) Lageübersicht Lärmschutzbebauung Beschluss des Bauausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Bzgl. der Lärmschutzbebauung wurde bereits dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung am und der Vollversammlung des Stadtrates am vorgetragen (siehe Anlage 1, Beschluss des Referates für Stadtplanung und Bauordnung), sodass auf den Inhalt des Beschlusses im Vortrag Bezug genommen wird. Die wichtigsten Inhalte werden nochmals zusammenfassend und aktualisiert dargestellt. 1. Bisherige Planung Die bisher vom Stadtrat genehmigte und von der Regierung von Oberbayern am planfestgestellte Lösung sieht westlich der Richard-Strauss-Straße, zwischen Effnerplatz und ca. 90 m nördlich der Denninger Straße im Bereich des nicht untertunnelten Abschnittes die Errichtung einer 5,0 m hohen Lärmschutzwand mit einer Länge von ca. 260 m vor (siehe Anlage 2). Mit dieser Wand können jedoch nur die ebenerdigen Freiflächen sowie das Erdgeschoss der bestehenden Wohnbebauung weitgehend vor Lärm geschützt werden. Ergänzend zur Lärmschutzwand ist deshalb die gesamte Bebauung durch passive Maßnahmen (Lärmschutzfenster) zu schützen. Im stadt- und freiraumplanerischen Gutachten zum Mittleren Ring stellte Prof. Stracke u.a. fest, dass eine sogenannte "Riegelbebauung" eine wesentlich bessere städtebau-

2 Seite 2 liche Lösung als eine Schallschutzwand darstellen würde. Im Planfeststellungsbeschluss wurde bereits darauf hingewiesen, dass bei einer Einigung zwischen den Beteiligten über eine Riegelbebauung ein Verzicht auf die Errichtung der Lärmschutzwand möglich ist. Hierüber muss dann in einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren entschieden werden. 2. Geplante Lärmschutzbebauung Der Bayerische Versorgungsverband (BVV) vertreten durch die Bayerische Versorgungskammer (BVK) hat sich bereit erklärt, im Bereich seiner Grundstücke Flurstück Nrn. 218/12, 218/15 und 218/16, Gemarkung Bogenhausen (Anwesen Richard-Strauss-Straße 111 bis 145) anstelle der Lärmschutzwand eine Lärmschutzbebauung zu errichten. Hierfür hat die BVK in Abstimmung mit der Landeshauptstadt München im Herbst 2004 einen Realisierungswettbewerb durchgeführt. Das Wettbewerbsergebnis und das weitere Vorgehen diesbezüglich wurde dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung am und der Vollversammlung des Stadtrates am vorgestellt (siehe Anlage 1). Die Höhe der vorgesehenen Bebauung beträgt ca. 16 m und übertrifft somit die Mindestanforderung von 5,0 m. Des weiteren erwirbt die BVK für die Errichtung der Riegelbebauung eine städtische Teilfläche von ca m², die nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche benötigt wird. Der Kommunalausschuss hat dem Verkauf in der Sitzung am zugestimmt. Zwischenzeitlich hat sich die "Erste BL Verwaltungs-GmbH & Co.KG", Eigentümerin des südlich an die Grundstücke der BVK angrenzenden Flurstücks Nr. 218/53, Gemarkung Bogenhausen (Anwesen Richard-Strauss-Straße 107 bis 109, Denninger Straße 15, Amberger Straße 2 bis 6) entschlossen, die Riegelbebauung auch auf ihrem Grundstück weiterzuführen, sodass die Lärmschutzwand vollständig durch einen Baukörper ersetzt wird (siehe Anlage 3). Im Bereich des Anwesens Richard-Strauss- Straße 107/ Denninger Straße 15 kann deshalb ebenfalls eine nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche benötigte Teilfläche von ca. 142 m² für die Lärmschutzbebauung zur Verfügung gestellt werden. Das Kommunalreferat wurde gebeten, mit der Fa. "Erste BL Verwaltungs-GmbH & Co.KG" (Tochtergesellschaft der Bayern Versicherung Lebensversicherung AG) Verkaufsverhandlungen aufzunehmen und hat die zur Aufnahme von Verkaufsverhandlungen erforderlichen Vorermittlungen eingeleitet. Hinsichtlich der vertraglichen Regelungen (vgl. Ziffer 3) soll der Kaufvertrag analog zum Kaufvertrag mit der BVK ausgearbeitet werden. 3. Vertragliche Regelungen Im Zusammenhang mit der Grundstücksveräußerung an die BVK hat das Kommunalreferat im Benehmen mit dem Baureferat folgende weitere Regelungen hinsichtlich der Lärmschutzbebauung, die u.a. für die Tektur der Planfeststellung erforderlich sind, in den Vertrag mit aufgenommen: - Schutzwirkung: Die zu errichtende Bebauung muss die gleiche Schutzwirkung gegen Lärm und Luftschadstoffimmissionen für die dahinter liegende Bebauung aufweisen wie die ursprünglich geplante 5,0 m hohe Lärmschutzwand. Die Lärmschutzbebauung auf der dem Mittleren Ring zugewandten Seite muss deshalb mindestens 5 m hoch und geschlossen sein und darf keine Öffnungen aufweisen. Es muss ein Schalldämmmaß von mindestens 25 db (A) gegeben sein. Die für die Tektur der Planfeststellung erforderlichen Nachweise wird die Bayerische Versorgungskammer erbringen. - Bauverpflichtung und Fertigstellungstermin: 4a

3 Seite 3 Die geplante Lärmschutzbebauung muss spätestens zur Verkehrsfreigabe des Haupttunnels im April 2009 errichtet sein. Ausreichend ist ein Gebäude im Rohbau, sofern es bis zu einer Höhe von 5,0 m eine geschlossene Fassade zum Mittleren Ring hin aufweist. Die rechtzeitige Fertigstellung der Bebauung wurde verbindlich zugesichert. Sollte wider Erwarten dies nicht eingehalten werden, hat sich die BVK verpflichtet, erforderliche provisorische Ersatzmaßnahmen (z.b. Holzwand) auf ihre Kosten zu errichten. Voraussetzung für die rechtzeitige Fertigstellung der Riegelbebauung ist, dass die veräußerten Flächen von Seiten der Stadt bis März 2007 an die BVK übergeben werden. Mit Verkehrsfreigabe des Effnertunnels Ende 2006 werden diese Flächen nicht mehr benötigt. - Dauerhaftes Belassen und Unterhalt der Bebauung: Es wurde vertraglich die Eintragung einer Reallast "Bauunterhaltsverpflichtung" zugunsten der Landeshauptstadt München vereinbart. Darin ist geregelt, dass die Lärmschutzbebauung laufend zu erhalten oder im Bedarfsfall zu erneuern ist, damit sie dauerhaft mindestens die vertraglich geforderte Schutzwirkung aufweist. - Rücktrittsrechte Die Stadt kann ab dem die Rückübereignung des Grundstücks verlangen, sollte nicht rechtzeitig mit dem Bau der Riegelbebauung begonnen werden. Ebenso besteht ein beiderseitiges Rücktrittsrecht vom Vertrag, sollte z.b. die Baugenehmigung nicht erteilt werden. Dann würde wiederum die 5 m hohe Lärmschutzwand realisiert. 4. Bezuschussung der geplanten Lärmschutzbebauung Eine weitere Voraussetzung für die Errichtung der Lärmschutzbebauung ist, dass den Eigentümern die im Projekt vorgesehenen Mittel für die bisher geplante Lärmschutzwand übertragen werden. Es ist vorgesehen, den Eigentümern u.a. für bauliche Mehraufwendungen für Lärmschutzmaßnahmen am Gebäude Zuschüsse in folgender Höhe zu gewähren: Bayerischer Versorgungsverband: Erste BL Verwaltungs-GmbH & Co.KG: Gesamt: Die Bezuschussung wird aus den Projektkosten "Ausbau des Mittleren Ringes Ost" aufgrund der Einsparungen durch den Wegfall der Lärmschutzwand finanziert. Die Höhe der Zuschüsse berechnet sich anteilig der eingesparten Länge der Lärmschutzwände. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt, wenn die Lärmschutzbebauung errichtet ist und die vertraglich festgelegten Eigenschaften erfüllt. Die Regierung von Oberbayern hat als Zuwendungsgeber dieser Vorgehensweise mit Schreiben vom zugestimmt. Die Mittelübertragung hat somit keine Auswirkungen auf die Zuwendungshöhe. Die laufenden Folgekosten für den Ausbau des Mittleren Ringes Ost reduzieren sich durch den Entfall der Lärmschutzwand um jährlich ca Tektur der Planfeststellung Um zugunsten der nunmehr geplanten Lärmschutzbebauungen auf die bisher planfestgestellte Lärmschutzwand verzichten zu können, ist eine Tektur der Planfest-stellung für den Mittleren Ring Ost erforderlich. Es ist geplant, im August 2005 die Unter- 4a

4 Seite 4 lagen bei der Regierung von Oberbayern einzureichen. Das Planfeststellungsverfahren wird voraussichtlich sechs Monate dauern. Die abgeschlossene Tektur ist zwingende Voraussetzung für die Entwidmung der Straßenverkehrsfläche in diesem Bereich und für die Beantragung und Erteilung der Baugenehmigung. 6. Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen war im Preisgericht des Realisierungswettbewerbs für die Lärmschutzbebauung vertreten. Darüber hinaus wurde er seitens des Referats für Stadtplanung und Bauordnung gemeinsam mit dem Baureferat am vom geplanten weiteren Vorgehen lt. Beschluss des Planungsreferates (Anlage 1) und hinsichtlich des Vorgehens und Inhalts der Tektur der Planfeststellung informiert. Der Bezirksausschuss 13 ist mit der geplanten Vorgehensweise einverstanden. Die Stadtkämmerei ist mit der Sachbehandlung einverstanden. Das Kommunalreferat und das Referat für Stadtplanung und Bauordnung haben die Beschlussvorlage mitgezeichnet. Der Korreferent des Baureferates, Herr Stadtrat Reissl, und die Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Köstler, haben je einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. 4a

5 II. Antrag der Referentin 1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 2. Das Baureferat wird beauftragt, die Unterlagen für die Tektur der Planfeststellung zu erarbeiten und anschließend das Planfeststellungsverfahren zu beantragen. 3. Die Bezuschussung der geplanten Lärmschutzbebauung in Höhe von wird genehmigt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Hep Monatzeder Rosemarie Hingerl 3. Bürgermeister Berufsm. Stadträtin

6 Seite 2 IV. Abdruck von I. - III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei an die Stadtkämmerei II/21 zur Kenntnis. V. Wiedervorlage im Baureferat/ RG 4 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 13 Bogenhausen An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA II /33 An das Kommunalreferat, GV-Ost An das Referat für Gesundheit und Umwelt An das Kreisverwaltungsreferat An das Baureferat - RZ, RG2, RG4, RK An das Baureferat H, HZ4, G, V, VR, MSE An das Baureferat - T0, TZ, T1-PM, T3 zur Kenntnis. Mit Vorgang zurück zum Baureferat - T 42 Am... Baureferat - RG 4 I.A.

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