Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu Sitzungsvorlage Nr. /20 Fachbereich: Hochbau/Stadtplanung/Kämmerei/Bürgermeister Sitzung am

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1 Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu Sitzungsvorlage Nr. /20 Fachbereich: Hochbau/Stadtplanung/Kämmerei/Bürgermeister Sitzung am Sachbearbeiter: Aktenzeichen: TOP-Nr.: Jürgen Casper, Susanne Bischofberger, Michael Krumböck, Ingrid Buder, Martin Bendel öffentlich nichtöffentlich Beschlussvorlagen an: GR TA VA Befangenheit Ja Nein Zugegangen sind den Mitgliedern: 1. Betreff: Energetische Sanierung städtischer Liegenschaften 2. Sachdarstellung: 1. Sachstand Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am (Vorlage Nr. 154/2012) der Stadtverwaltung den Auftrag erteilt, Vorschläge für die Umsetzung und Finanzierung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung zu erarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen. Grundlage hierfür sind die Energiediagnosen der Energieagentur Ravensburg für 26 städtische Gebäude, die in der damaligen Sitzung mit folgendem Ergebnis vorgestellt wurden: - Investitionskosten für Dämmmaßnahmen und Heizungstausch (einschließlich sog. Sowieso- Kosten): rd. 9,1 Mio. - Gesamtsumme der CO2-Einsparung: rund 750 t/a - Energiekostenersparnis: rund /a (bei Verzinsung und Energiepreissteigerung von 3 %) Auf der Grundlage der vorliegenden Energiediagnosen der Energieagentur Ravensburg für 26 städtische Gebäude wurden Umsetzungs- und Finanzierungsvorschläge erarbeitet. 2. Möglichkeiten zur Durchführung von Gebäudesanierungsmaßnahmen Für die Realisierung der energetischen Gebäudesanierung bieten sich grundsätzlich zwei Wege an: Entweder in eigener Bauherrschaft der Stadt oder in fremder Trägerschaft durch Dritte im Wege des Energiespar-Contractings. Beide Möglichkeiten wurden mit folgenden Ergebnissen untersucht: a) Fremdrealisierung durch Dritte (Energiespar-Contracting) Energiespar-Contracting ist die Übertragung von energetischen Gebäudesanierungsaufgaben (Planung, Bau, Finanzierung) auf ein Dienstleistungsunternehmen. Grundsätzlich sind zwei Varianten unter folgenden Voraussetzungen denkbar: aa) Contracting durch private Dritte umfangreiches Vertragswerk zwischen Stadt und Dienstleister ist erforderlich Berechnungsgrundlagen (Baseline) müssen aufwändig ermittelt werden möglichst kurze Amortisationszeiten notwendig (z.b. wegen Nutzungsänderungen) vergabe- und beihilferechtliche Erfordernisse sind zu beachten (Ausschreibungsverfahren)

2 bb) Contracting durch die Stadtwerke Leutkirch, Betriebszweig Energie Berechnungsgrundlagen (Baseline) sind zu ermitteln und vertraglich festzulegen Steuerrechtliche Erfordernisse sind zu beachten (Differenzierung bei den Sanierungsmaßnahmen zwischen hoheitlichem und wirtschaftlichem Bereich erforderlich) Zweck des Betriebszweigs Energie muss um die Erbringung von Dienstleistungen erweitert werden Für beide Varianten gilt, dass beim Energiespar-Contracting die für das Contracting anfallenden Kosten über die Energieeinsparung refinanziert werden müssen. Es wurden Gesprächen mit Unternehmen, die für ein Energiespar-Contracting in Frage kommenden, geführt. Zudem gibt es verschiedene Leitfäden, zum Beispiel von der Deutschen Energieagentur (DENA). Daraus ergeben sich verschiedene Rahmenbedingung, unter denen ein Energiespar-Contracting sinnvoll ist: alleine Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle haben sehr lange Amortisationszeit oder sind gar nicht darstellbar Verkürzung der Amortisationszeit über einen Sanierungszuschuss des Eigentümers notwendig Maßnahmen in Verbindung mit Sanierungen an der Gebäudetechnik/Heizungsanlage ergeben höhere Einsparung und damit kürzere Amortisationszeit Energiespar-Contracting ist bei jährlichen Energiekosten > Euro/Jahr bei Einzelgebäuden sinnvoll bei einer Bündelung von Gebäuden und Maßnahmen sind Energiekosten > Euro/Jahr Voraussetzung Bei den großen städtischen Gebäuden, bei denen die Gebäudehülle saniert werden muss, stehen keine Heizungssanierungen an. Diese Gebäude werden größtenteils sehr fortschrittlich über Nahwärmenetze versorgt. Dazu liegen (zum Glück) die Energiekosten der städtischen Einrichtungen unter den oben genannten Richtwerten. Deshalb kommt eine Fremdrealisierung der energetischen Sanierung der kommunalen Liegenschaften im Wege des Energiespar-Contractings auch aus Sicht der Energieagentur Ravensburg nicht in Frage. b) Eigenrealisierung in Bauherrschaft der Stadt Sollen daher die energetischen Gebäudesanierungen durch die Stadt selbst realisiert werden, setzt dies nicht nur den entsprechenden Einsatz städtischer Finanzierungsmittel voraus; vielmehr sind eine Reihe weiterer begrenzender Faktoren wie folgt zu berücksichtigen. aa) Finanzierbarkeit Die Finanzierbarkeit im städtischen Haushalt ist selbst bei Kreditfinanzierung begrenzt. Je nach Finanz- und Haushaltslage der kommenden Jahre können realistischer Weise nicht mehr als 1 oder 2 Gebäude pro Jahr saniert werden. Die durchschnittlichen Kosten der Gesamtsanierung der einzelnen Gebäude liegen in der Regel in der Größenordnung von rund 1 Mio. Euro. bb) Personalkapazitäten Die Personalausstattung des für die Realisierung zuständigen Fachbereichs 43 (Hochbau) lässt aufgrund des aktuellen Aufgabenstandes ebenso keine umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen als 1 bis 2 Gebäude pro Jahr ist zu. Alternativen für einen schnelleren Ablauf wären - die zusätzliche Schaffung und Besetzung einer Personalstelle (Ausbildung in Gebäudemanagement) - Vergabe der Arbeiten (Planung, Ausschreibung, Bauleitung) an private Büros cc) Wirtschaftliche Risiken Aus den bisherigen Bauaufträgen und Projekten bestehen Erfahrungswerte der aktuellen Auftragsund Preissituation im Hochbau. Die Baupreise steigen ständig überdurchschnittlich (großer Bauboom seit 2012). Diese Situation soll voraussichtlich bis ins Jahr 2014 anhalten.

3 3. Kategorisierung und Priorisierung der Gebäude und Maßnahmen a) Kategorisierung der Gebäude nach Maßnahmenart Die 26 untersuchten Gebäude wurden aufgrund der unterschiedlichen Sanierungsanforderungen in folgende drei Kategorien eingeteilt: - A: Gebäude mit Sanierungsbedarf ausschließlich an der Gebäudehülle (ohne Heizung) - B: Gebäude mit Sanierungsbedarf an Heizung und Gebäudehülle (mit Heizung) - C: Gebäude mit Sanierungs-/Modernisierungsbedarf nur an der Heizung (nur Heizung) Die Zuordnung der Gebäude zu den drei Kategorien ergibt sich aus der Anlage. b) Priorisierung innerhalb der Kategorien (siehe Anlage) Innerhalb der o.g. Kategorien wurden die energetischen Gebäudesanierungen nach folgenden Kriterien bewertet: - Bauunterhalt/ gesetzliche Anforderungen o Nutzungserfordernis (Erforderlichkeit und Unterstützung für die kommunale Aufgabenerfüllung) o Dringlichkeit (Sicherheit, Substanzerhalt, Energetisch) o Anstehende Bauunterhaltmaßnahmen kurz-, mittel-, langfristig - Wirtschaftliche Parameter o Kosteneffizienz (Kosten der eingesparten Energie/Äquivalenter Energiepreis) o Amortisationszeitraum energetische Maßnahme o Fördermöglichkeit (KfW, Klimaschutz-Plus) - Energetische Aspekte o Ökoeffizienz (Einsparpotential CO 2 in Bezug auf Investition) o Einsparpotential Heizenergieverbrauch o Energetischer IST-Kennwert im Vergleich zu Grenz-/Zielwert Für die Priorisierung der von der Energieagentur vorgeschlagenen Maßnahmen wurde zur sachlichen Betrachtung eine Bewertungsmatrix aufgestellt (siehe Anlage). Durch die prozentuale Gewichtung der vorgeschlagenen Kriterien und einer Punktevergabe für die erreichten Werte bei den einzelnen Maßnahmen kann eine grobe Rangliste abgeleitet werden. Durch diese Vorgehensweise werden Gebäude mit einer hohen erreichten Punktezahl ersichtlich, welche evtl. augenscheinlich nicht favorisiert worden wären. Teilweise liegen Gebäude in ihrer Punktzahl recht nah zusammen, so dass die einzelnen Kategorien jeweils nur in Bereiche aufgeteilt werden um eine Priorität abzulesen. Abhängig von den aktuellen Förderbedingungen des Landes werden zu gegebener Zeit entsprechende Maßnahmen konkretisiert. Prioritäten in Kategorie A: über 200 Punkte WRGHS Adenauerplatz Stammklassenbau Don-Bosco-Realschule Turnhalle Seelhausweg Sporthalle Herlazhoferstraße WRGHS Adenauerplatz Altbau Turnhalle Diepoldshofen 150 bis 200 Punkte Realschule Mittelbau EG/Altbau Hans-Multscher-Gymnasium Grund- und Hauptschule mit Turnhalle Wuchzenhofen Turnhalle mit Lehrschwimmbecken Oberer Graben Historisches Rathaus/Kanzleigebäude Grundschule Oberer Graben bis 150 Punkte Stadtbauamt

4 Prioritäten in Kategorie B: über 200 Punkte Kindergarten Pfingstweide Grundschule Willerazhofen Grundschule und Turnhalle Friesenhofen Grund- und Hauptschule Gebrazhofen 150 bis 200 Punkte Georg-Schneider-Haus Verwaltungsrathaus Mehrzweckgebäude Winterstetten Feuerwehrhaus Stadt Leutkirch Turnhalle Ausnang Dorfhalle Urlau Prioritäten in Kategorie C: bis 200 Punkte Grund- und Hauptschule mit Turnhalle Reichenhofen Feuerwehrhaus und Gemeindehaus Unterzeil Torhaus Schneegasse 4. Finanzierung Mit der Bewertung der von der Energieagentur empfohlenen Maßnahmen wurde auch ein Kostenrahmen für die mit den energetischen Gebäudesanierungen verbunden Gesamtinvestitionskosten aufgestellt. Die Summe der Kosten für die energetische Sanierung inkl. Sowieso-Kosten fällt nach Überarbeitung des Sachstands vom November 2012 etwas geringer aus (ca. 8,5 Mio. ), da bei vorgeschlagenen Varianten teilweise Maßnahmen mit einem geringeren Investitionsvolumen im Heizungsbereich sinnvoller sind. Neben den von der Energieagentur bereits geschätzten reinen Sanierungskosten einschließlich der sog. Sowieso-Kosten fallen weitere Kosten an wie Baunebenkosten, Kosten für Anschlüsse, Fachplanungskosten, etc. Zusätzlich wurde aufgrund möglicher Preisentwicklungen und Unwägbarkeiten ein Zuschlag miteinbezogen. Je nach Konjunktur werden sich die Baukosten an die aktuelle Marktlage anpassen. Nicht berücksichtigt ist der Aufwand für empfohlene Be-und Entlüftungskonzepte bei den Schulgebäuden in Kategorie A. Würde man in die von der Energieagentur vorgeschlagenen Gebäude mit einer mechanischen Be- und Entlüftungsanlage ausstatten, so müssen pro Klassenzimmer zusätzliche Kosten von ca veranschlagt werden. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die nachfolgenden Zahlen nur die von den energetischen Maßnahmen betroffenen Bauteile (wie z.b. Fenster, Dach, Dämmung) berücksichtigen. Darüberhinausgehende Bauunterhaltsmaßnahmen (z.b. Innenanstrich, Böden, etc.) welche evtl. im Zuge der Maßnahmen sinnvoll wären, sind nicht berücksichtigt. Im Ergebnis kann damit von folgenden Gesamtinvestitionskosten ausgegangen werden: Kosten der energetischen Sanierung Sowieso- Kosten Zusätzliche Kosten nach Energieagentur Baunebenkosten, etc. Gesamte Investitionskosten Kategorie A Kategorie B Kategorie C Summe Zur Finanzierung dieser Investitionskosten kommen folgende Möglichkeiten in Betracht: a) Kreditfinanzierung Die energetische Gebäudesanierung ist auch ein Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts. Durch die Sanierung der Gebäude sinkt der laufende Aufwand für deren Bewirtschaftung (Heizkosten).

5 Hinzu kommt, dass im Zuge der energetischen Sanierung die Gebäude an sich ertüchtigt werden und damit in der Zukunft anfallende Unterhaltungsaufwendungen entbehrlich werden. Die dadurch möglichen Entlastungen im Verwaltungshaushalt sowie die derzeitig öffentlich geförderten zinsgünstigen Kfw-Darlehensprogramme rechtfertigen es nach Ansicht der Verwaltung, die Investitionskosten für die energetische Gebäudesanierung durch Kreditaufnahmen zu finanzieren. Dies stellt eine Ausnahme von dem bisher beschrittenen und im Haushaltskonsolidierungskonzept festgelegten Weg der Entschuldung des Kernhaushaltes dar. Dieser Weg soll im Grundsatz auch nicht verlassen werden. Die erforderlichen Kreditaufnahmen müssen mit der jeweiligen Haushaltssatzung durch das Regierungspräsidium genehmigt werden. Da Jahr für Jahr kaum Investitionsraten erreicht werden, ist es erforderlich, die Zins- und Tilgungsraten durch Einsparungen an der Gebäudeunterhaltung und bewirtschaftung zu finanzieren. Für die Finanzierung der energetischen Sanierung kommunaler Nichtwohngebäude bietet die Kfw- Bank zinsverbilligte Kredite mit Tilgungszuschüssen an. Folgende Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung: Bis zu 20 Jahren Kreditlaufzeit bei 1-3 Tilgungsfreijahren Bis zu 30 Jahren Kreditlaufzeit bei 1-5 Tilgungsfreijahren. Für das Darlehen kommt der am Tag der Auszahlung geltende Programmzinssatz zur Anwendung. Der Zinssatz wird für einen Zeitraum von 10 Jahren festgeschrieben. Nach Ablauf der Zinsfestschreibungsfrist werden neue Konditionen vereinbart. Der zu diesem Zeitpunkt marktübliche Zinssatz kann im Voraus nicht abgeschätzt werden. Gleichzeitig kann die Stadt Tilgungszuschüsse zu den geförderten Darlehen erhalten. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem energetischen Niveau, das durch die Maßnahme erreicht werden kann. In den beigefügten Berechnungsbeispielen für die Kreditfinanzierung wurde mit dem aktuellen Kfw-Zinssatz sowie einem Zinssatz der Anschlussfinanzierung von 5 Prozent gerechnet. Der Tilgungszuschuss wurde in der von der Energieagentur angegebenen Höhe eingerechnet. Die Zins- und Tilgungsbelastung würde sich bei Berechnung mit den derzeitig gültigen Zinssätzen wie folgt entwickeln: Beispiel: Finanzierung Don-Bosco-Schule 2014, Adenauerschule Stammklasse 2015, Seelhaushalle 2016Kfw-Darlehen Laufzeit 20 Jahre, 1 Jahr tilgungsfrei, Zinsbindung 10 Jahre, Anschlussfinanzierung 5 % Jahr Zins vorhandene Darlehen Tilgung vorhandene Darlehen Tilgung energetische Sanierung Zinsen gesamt Tilgung gesamt Zinsen energetische Sanierung Einsparung Heizkosten Einsparung Heizkosten gesamt 2014 Don-B Don-B Don-B. Seelh

6 2017 Don-B. Seelh Don-B. Seelh Don-B. Seelh Die Kämmerei weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hier um Berechnungsbeispiele handelt. Die Finanzierung hängt im Wesentlichen von der Entwicklung des Verwaltungshaushalts ab. Die Finanzierung über Darlehen kann nur dann erfolgen, wenn über den Finanzierungszeitraum die erforderlichen Mindestzuführungsraten erreicht werden. b) Finanzierung durch Zuschüsse - Klimaschutz-Plus: Eine Förderung der Maßnahmen im Programm Klimaschutz Plus ist grundsätzlich möglich. Die Höhe des Zuschusses berechnet sich mit 50 pro vermiedener Tonne CO 2 -Äquivalent (auf die Lebensdauer des Bauteils bezogen). Erneuerung von Heizungsanlagen sind nur in Verbindung mit einer Gebäudedämmung zuschussfähig. Dabei könnte laut Aussage der Energieagentur mit folgenden Zuschüssen gerechnet werden: o Schule Adenauerplatz (Stammklasse): o Don-Bosco-Schule: o Turnhalle Seelhausweg: Diese Förderung kann jedoch nicht in Anspruch genommen werden, wenn gleichzeitig das entsprechende Kfw-Darlehen beantragt wird. Da die Mehrkosten bei einer Finanzierung ohne Kfw- Darlehen weit über diesem Förderbetrag lägen, ist eine Antragstellung nicht sinnvoll. - Schulbau- bzw. Sportstättenförderung: Unter gewissen Voraussetzungen ist eine Förderung nach den Schulbau- bzw. Sportförderrichtlinien möglich. Inwiefern die Maßnahmen gefördert werden können, muss im Einzelfall geprüft und mit dem Regierungspräsidium geklärt werden. Die notwendige Fremdfinanzierung würde sich jeweils um diesen Zuschussbetrag reduzieren. 5. Weitere Verfahrensweise Die energetischen Gebäudesanierungen sollen auf der Grundlage der oben unter Abschnitt 3 dargelegten Bewertung in den folgenden Haushaltsjahren beginnend ab 2014 Schritt für Schritt realisiert werden. Die Verwaltung wird für die Einplanung im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum Vorschläge erarbeiten und dem Gemeinderat vorlegen. Die jeweils erforderlichen Sanierungsmaßnahmen werden zu gegebener Zeit mit den Gebäudenutzern abgestimmt und in den zuständigen Gremien (Ortschaftsräte/TA bzw. Gemeinderat) vorgestellt und beraten. Hinsichtlich der Finanzierung werden die Genehmigungsfähigkeit von Kreditaufnahmen sowie die Förderfähigkeit in den einzelnen Förderprogrammen (Schulhausbau- und Sportstättenförderung) mit dem Regierungspräsidium geklärt.

7 3. Finanzielle Auswirkungen: Ja Abwicklung im laufenden Haushaltsjahr, s. Finanzierung Ja Mehrjahresvorhaben des Vermögenshaushalts, s. Finanzierungsübersicht Nein Gesamtkosten der Maßnahme(n) Jährliche Folgekosten/-lasten (Beschaffungs-/Herstellungskosten) Ja Nein Finanzierung: HH-Jahr HH-Stelle Ja Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Nein überplanmäßig außerplanmäßig Deckungsvorschlag HH-Stelle: 4. Familienverträglichkeitsprüfung 2017 HH-Jahr: Die vorgesehene Maßnahme: hat keine bedeutsame Auswirkung auf die Familien in Leutkirch im Allgäu hat Auswirkungen auf die Familien in Leutkirch im Allgäu. Folgende Lebensbereiche von Familien sind betroffen: Die getroffene Entscheidung trägt zu folgender Verbesserung der Lebensbedingungen für Familien in Leutkirch im Allgäu bei: Die geplante Entscheidung hat folgende negativen Auswirkungen auf Familien in Leutkirch im Allgäu: 5. Beschlussantrag Der Gemeinderat stimmt den vorgestellten Umsetzungs- und Finanzierungsvorschlägen zur energetischen Gebäudesanierung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag für die Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Beratung vorzulegen.

8 Leutkirch im Allgäu, Sachbearbeiter: Fachbereichsleiter: Geschäftsbereichsleiter: Susanne Bischofberger Jürgen Casper Roland Wagner Michael Krumböck Claudio Uptmoor Ingrid Buder Bürgermeister: Oberbürgermeister: Martin Bendel Hans-Jörg Henle

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