Schriftliche Kleine Anfrage

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom und Antwort des Senats Betr.: Wege ins Hamburger Schulwesen Eine Chance für geflüchtete Lehrer? Die Uni Potsdam will ab April Lehrer, die aus Syrien oder anderen Krisengebieten nach Deutschland geflüchtet sind, für den Einsatz an deutschen Schulen qualifizieren. Die Teilnehmenden erhalten ab April einen intensiven Deutschkurs, auf den dann ab Herbst ein Kurs folgt, in dem die Lehrkräfte das deutsche Schulsystem kennenlernen und an Schulen hospitieren können. Auch in Hamburg gibt es für ausländische Lehrkräfte verschiedene Angebote, mit denen sie die Möglichkeit erhalten, in unseren Schuldienst zu treten. Neben dem Ergänzungsstudium des ZLH Hamburg, gibt es für ausländische Lehrer mit fehlender gleichwertiger Praxiserfahrung das Angebot einer Ausgleichsmaßnahme in Form einer Eignungsprüfung oder Anpassungsqualifizierung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Voraussetzungen müssen ausländische Lehrer für eine Teilnahme an a. dem Ergänzungsstudium, b. der Eignungsprüfung, c. der Anpassungsqualifizierung mitbringen? Die Rahmenordnung für Ergänzungsstudien im Lehramt an der Universität Hamburg (veröffentlicht am 2. Dezember 2013) regelt das Verfahren für diejenigen Studieninteressierten, die im Ausland eine einschlägige Lehramtsprüfung abgelegt haben und ein weiteres Unterrichtsfach in diesem Lehramtstyp studieren möchten, siehe hierzu phase/. Für die Eignungsprüfung und die Anpassungsqualifizierung ist nach dem Hamburgischen Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen (Hamburgisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz HmbBQFG vom 19. Juni 2012, in der Fassung vom 15. Dezember 2015) von ausländischen Lehrkräften zunächst ein Antrag auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer Lehramtsqualifikation mit einer hamburgischen Lehramtsqualifikation zu stellen. Anhand der eingereichten Unterlagen wird in der zuständigen Behörde geprüft und beschieden, ob zwischen einer im Ausland erworbenen Befähigung zur Ausübung des Berufs Lehrerin beziehungsweise Lehrer und der entsprechenden in Hamburg gere-

2 Drucksache 21/3410 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode gelten Lehramtsbefähigung wesentliche Unterschiede in Bezug auf wissenschaftliche und/oder unterrichtspraktische Fähigkeiten und Kenntnisse bestehen. Wenn durch die zuständige Behörde wesentliche Unterschiede festgestellt worden sind, können die ausländischen Lehrkräfte einen Antrag stellen, diese durch Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren. Die konkreten Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Ausgleichsmaßnahme sind in der Verordnung zur Ausführung des Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Gesetzes zur Umsetzung des Hamburgischen Berufsqualifikationsgesetzes für Lehramtsbefähigungen (HmbBQFG-VO-Lehramt) vom 4. Juni 2013 genannt. 2. Wie ist der Ablauf der einzelnen Maßnahmen? Der Ablauf der Eignungsprüfung ist in der Broschüre Wege ins Hamburger Schulwesen dargestellt, siehe Der Ablauf der Ausgleichsmaßnahmen ist in der Verordnung zur Ausführung des Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Gesetzes zur Umsetzung des Hamburgischen Berufsqualifikationsgesetzes für Lehramtsbefähigungen (HmbBQFG-VO-Lehramt) vom 4. Juni 2013 dargestellt. Zum Ablauf des Ergänzungsstudiums siehe ergaenzungsstudium-studium1-phase/. 3. Wie viele Plätze gibt es jeweils jährlich im Ergänzungsstudium und in der Anpassungsqualifizierung? Wie viele Bewerber gab es für beide Maßnahmen im Jahr 2015? 4. Wie viele Teilnehmer haben im Jahr 2015 an der Eignungsprüfung teilgenommen und wie hoch war die Erfolgsquote? Für das Ergänzungsstudium gab es im Wintersemester 2015/ Plätze, alle Plätze wurden besetzt, es wurden keine Bewerberinnen und Bewerber abgewiesen. Eignungsprüfungen werden für alle Antragstellenden durchgeführt. Im Jahr 2015 wurde kein Antrag auf Teilnahme an einer Eignungsprüfung gestellt. Für Anpassungslehrgänge können bis zu 10 Prozent der im Haushaltsplan zum jeweiligen Einstellungstermin verfügbaren Stellen für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst für die jeweiligen Lehrämter verwendet werden. Im Jahr 2015 gab es insgesamt 48 Anträge auf Teilnahme an der Anpassungsqualifizierung. Nicht alle Bewerberinnen und Bewerber erfüllten das Anforderungsprofil. Im Übrigen siehe Antwort zu Wie viele Lehrer, die aus Syrien oder anderen Krisengebieten zu uns geflüchtet sind, nehmen an den jeweiligen Maßnahmen seit dem Jahr 2015 bereits teil? Im Jahr 2015 haben 30 Lehrkräfte, die ihre Lehramtsqualifikation im Ausland erworben haben, mit der Anpassungsqualifizierung begonnen. Die Herkunftsländer werden im Folgenden komplett benannt. Land Ägypten 1 Brasilien 1 Dänemark 1 Frankreich 1 Iran 1 Kasachstan 3 Kuba 1 Lettland 1 Litauen 1 Polen 1 Republik Moldau 1 Russland 8 Slowakei 1 Spanien 2 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/3410 Land Togo 1 Türkei 1 Ukraine 3 Weißrussland 1 Das Zentrum für Lehrerbildung Hamburg verfügt nicht über nach Herkunftsländern differenzierte Daten der Studierenden im Ergänzungsstudium. 6. Inwiefern liegen den zuständigen Behörden Informationen darüber vor, wie viele potenzielle Kandidaten für diese Maßnahmen es unter den Flüchtlingen gibt? Wie viele potenzielle Lehrer sind bei W.I.R bereits identifiziert worden? Über die potenzieller Bewerber und Bewerberinnen beziehungsweise Teilnehmender an den Maßnahmen können die zuständigen Behörden keine Aussagen treffen. In jedem Fall wird eine Einzelprüfung vorgenommen und eine Einzelentscheidung getroffen. Seit Eröffnung am 1. Oktober 2010 haben Personen mit einem pädagogischen Abschluss, der eventuell für eine Anerkennung im Bereich Lehramt infrage kommen könnte, die Beratung der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung (ZAA), die auch am Vorhaben W.I.R beteiligt ist, in Anspruch genommen. Bei 37 Lehrkräften ist als Aufenthaltsstatus ein Titel eines anerkannten Flüchtlings oder als Status im Asylverfahren angegeben. Bei vielen anderen Lehrkräften ist der exakte Aufenthaltsstatus nicht erfasst, da dies im ersten Beratungsschritt nicht erforderlich ist. Zur Übersicht über die Herkunftsländer und die Verteilung der Personen siehe Anlage. 7. Wie und wo wird für diese Angebote geworben? Die Teilnahme an den genannten Maßnahmen ist nicht frei anwählbar, sondern hat einen Bescheid der zuständigen Behörde über die Gleichstellung der ausländischen Lehramtsqualifikation und die Feststellung der wesentlichen Unterschiede zu einer hamburgischen Lehramtsqualifikation zur Voraussetzung. In diesem Bescheid werden die Wege einer möglichen Nachqualifikation und die jeweiligen Ansprechpersonen aufgeführt. Wer sich direkt bei der für die Bescheiderstellung sowie die Durchführung von Eignungsprüfung und Anpassungsqualifizierung zuständigen Behörde informiert, erhält über ausführliche Hinweise zu den Ansprechpersonen und zur Anerkennung der ausländischen Lehramtsqualifikation. Hinweise zu den Ergänzungsstudien finden sich auf der Internetseite des Zentrums für Lehrerbildung Hamburg unter ergaenzungsstudium-studium1-phase, zur Eignungsprüfung und Anpassungsqualifizierung auch auf der Internetseite des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung, siehe Die Verfahren der Beantragung einer Gleichwertigkeitsfeststellung und möglicher Wege der Weiterqualifizierung werden zudem bekannt gemacht über die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung der Diakonie (ZAA), visitenkarte/zaa/, die für neu in Hamburg ankommende Menschen im Allgemeinen die erste Anlauf- und Beratungsstelle ist. Die ZAA weist in ihren Beratungsgesprächen für ausländische Lehrkräfte regelhaft darauf hin, dass im Fall einer fehlenden völligen Gleichwertigkeit fehlende Elemente der Lehramtsqualifikation nachgeholt werden können und verweist gegebenenfalls auf die Behörde für Schule und Berufsbildung. Die Agentur für Arbeit Hamburg und das Jobcenter team.arbeit.hamburg arbeiten im Hinblick auf die Anerkennungsberatung eng mit der ZAA und den zuständigen Behörden zusammen. Die Kundinnen und Kunden werden bei Bedarf im Rahmen der Beratungsgespräche an die ZAA oder die zuständige Behörde verwiesen. 3

4 Drucksache 21/3410 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Anlage Herkunft der Lehrkräfte mit ausländischem Abschluss in der Beratung der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung Herkunftsland Afghanistan 24 Ägypten 15 Albanien 6 Algerien 10 Angola 1 Argentinien 5 Armenien 10 Aserbaidschan 8 Australien 2 Bosnien und Herzegowina 6 Brasilien 15 Bulgarien 17 Chile 5 China 7 Costa Rica 1 Deutschland 25 Dominikanische Republik 1 Ecuador 6 Elfenbeinküste (= Côte d'ivoire) 1 Estland 4 Frankreich 8 Georgien 10 Ghana 11 Griechenland 9 Honduras 1 Indien 7 Indonesien 1 Irak 11 Iran 42 Irland 1 Italien 8 Japan 2 Jordanien 1 Kamerun 3 Kap Verde 1 Kasachstan 34 Keine Angabe 1 Kirgisistan 6 Kolumbien 12 Kosovo 4 Kroatien 6 Kuba 10 Lettland 6 Libanon 5 Libyen (= Libysch-Arabische schamahirija) 1 Litauen 9 Marokko 2 Mexiko 4 Moldawien 11 Neuseeland 1 Niederlande (= Holland) 1 Nigeria 8 Pakistan 3 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/3410 Herkunftsland Paraguay 3 Peru 7 Philippinen 6 Polen 92 Portugal 10 Rumänien 16 Russland 191 Sambia 1 Schweiz 2 Serbien 3 Slowakei 3 Somalia 1 Spanien 40 Südkorea (Republik Korea) 2 Syrien 17 Tadschikistan 2 Thailand 3 Togo 1 Tschechien 1 Tunesien 3 Türkei 62 Turkmenistan 1 Ukraine 104 Ungarn 11 Usbekistan 12 Venezuela 1 Vereinigte Staaten von Amerika 4 Vereinigtes Königreich 4 Weißrussland 19 Quelle: Daten der zuständigen Behörde, Stand: Februar

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