Dr. Silvia Menke Prof. Dr. Albrecht F. Michler Dipl.-Kffr. Svenja Wrede

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1 Dr. Silvia Menke Prof. Dr. Albrecht F. Michler Dipl.-Kffr. Svenja Wrede Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Informationsveranstaltung des Prüfungsausschusses der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Änderungen der POs WiSe 2014 / aktualisiert am info - 1

2 Fachprüfungen (Klausuren, mündliche Prüfungen, sonstige Prüfungsleistungen) Online-Anmeldung Anmeldefristen und andere Fristen werden per Aushang sowie auf den Internetseiten des Akademischen Prüfungsamtes bekannt gegeben; In Absprache mit der Studierenden- und Prüfungsverwaltung der HHU Düsseldorf erfolgt die Anmeldung zu den Klausuren ab dem WiSe 2014/2015 für alle Studierenden der BWL- und VWL-Studiengänge ausschließlich mithilfe eines Online-Verfahrens über das Studierendenportal. Zu diesem Zweck wurden die in den Informationsveranstaltungen vom 10. Oktober 2014 angekündigten Anmeldefristen nochmals angepasst und erweitert: Anmeldetermine aktuell für die nächsten beiden Prüfungstermine: WiSe 2014/ [12:00] [24:00] Online-Anmeldung SoSe die festgelegten Fristen für die Meldung zu den Prüfungen sind Ausschlussfristen!!!. info - 2

3 Fachprüfungen (Klausuren, mündliche Prüfungen, sonstige Prüfungsleistungen) Online-Anmeldung Einzelheiten zum Online-Anmeldeverfahren finden Sie in einem kurzen Informationsvideo in der Mediathek der HHU Düsseldorf ( Die Klausuranmeldung für Studierende anderer Studiengänge erfolgt wie bisher, d.h. entweder in den einzelnen Fakultäten oder bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung (Geb Ebene 04 bei Frau Teich). Beachten Sie hierbei die jeweils gültigen Vorgaben Ihres Studiengangs. Die Anmeldung zu mündlichen Prüfungen im BWL- bzw. VWL-Masterstudiengang erfolgt weiterhin in der Studierenden- und Prüfungsverwaltung (Geb Ebene 04 bei Frau Teich). Für diese Anmeldungen gilt ebenfalls der oben aufgeführte neue Anmeldezeitraum. Beachten Sie hierbei die Öffnungszeiten der Studierenden- und Prüfungsverwaltung. Überprüfen Sie Online via LSF, ob Sie zu allen gewünschten Klausuren angemeldet sind. Im Fall von Diskrepanzen melden Sie sich unverzüglich bei Frau Teich im Prüfungsamt, damit gegebenenfalls Korrekturen vorgenommen werden können. info - 3

4 Fachprüfungen (Klausuren, mündliche Prüfungen, sonstige Prüfungsleistungen) Rücktrittsmöglichkeiten zum Teil auch Online möglich bis eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin ist ein Rücktritt von einer Prüfung ohne Angabe von Gründen möglich; der Rücktritt erfolgt ab dem Wintersemester 2014/2015 ebenfalls Online über das Studierendenportal; bei einem fristgerechten Rücktritt gilt die Prüfung als nicht unternommen; nach Ablauf der Rücktrittsfrist ist ein Rücktritt nur noch in zwingenden Fällen (i.d.r. Krankheit) möglich; ein krankheitsbedingter Rücktritt ist dem Prüfungsamt oder dem Büro des Prüfungsausschusses anzuzeigen und durch ein ärztliches Attest nachzuweisen; bei administrativen Problemen ist unverzüglich Kontakt vorrangig mit dem Büro des Prüfungsausschusses bzw. dem Prüfungsamt (Frau Teich) aufzunehmen; über die Anerkennung eines Rücktrittsgrundes entscheidet der Prüfungsausschuss. info - 4

5 Relevante Prüfungsordnungen und gesetzliche Regelungen für Studienanfänger im WiSe 2014/2015 PO 2013, erste Änderungsordnung zur PO 2013, Hochschulzukunftsgesetz Prüfungsordnung 2013 Bachelor BWL vom bzw. Prüfungsordnung 2013 Bachelor VWL vom Erste Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung 2013 Bachelor BWL vom xx bzw. Erste Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung 2013 Bachelor VWL vom xx Hochschulzukunftsgesetz des Landes NRW vom gültig ab Prüfungsordnungen 2014 Nachweis krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit wird abweichend von den POs 2014 neu geregelt Regelungen des Hochschulzukunftsgesetzes, die noch nicht in den POs verankert sind und für die es keine Übergangsbestimmungen gibt, werden bei der Anwendung der POs berücksichtigt. info - 5

6 Fachprüfungen (Klausuren, mündliche Prüfungen, sonstige Prüfungsleistungen) Rücktrittsmöglichkeiten Nachweis der Prüfungsunfähigkeit Regelungen in den POs ( 14(2) Satz 2 außer Kraft gesetzt) Bei Krankheit muss sofern der Prüfungsausschuss nicht umständehalber darauf verzichtet ein amtsärztliches Attest vorgelegt werden. Regelung des Hochschulzukunftsgesetzes (ist ab dem gültig) Gemäß 63 (7) Hochschulgesetz reicht eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Prüfungsunfähigkeit aus. Nur wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, die eine Prüfungsunfähigkeit als wahrscheinlich annehmen oder einen anderen Nachweis als sachgerecht erscheinen lassen, ist die Hochschule berechtigt, auf ihre Kosten eine ärztliche Bescheinigung einer Vertrauensärztin oder eines Vertrauensarztes der Hochschule zu verlangen (nach Wahl der oder des Studierenden zwischen mehreren Vertrauensärztinnen oder Vertrauensärzten). Neue organisatorische Regelungen (z.b. zeitliche Abläufe, Verwendung von Vordrucken etc.) für die Anzeige der Prüfungsunfähigkeit werden zurzeit mit der Studierenden- und Prüfungsverwaltung abgestimmt und rechtzeitig vor den Prüfungen im Februar 2015 gegenüber allen Studierenden kommuniziert. info - 6

7 Klausurrhythmus Neugestaltung des Klausurrhythmus in allen Studiengängen Modulabschlussprüfungen zu Wahlpflichtmodulen werden zum Ende des Moduls, das sich über ein oder zwei Semester erstreckt angeboten. Die erste Wiederholungsprüfung soll im Regelfall spätestens zu Beginn des auf die erste Prüfung folgenden Semesters stattfinden. Modulabschlussprüfungen zu Pflichtmodulen werden jedes Semester im Anschluss an die Vorlesungszeit angeboten. Die Bewertung von Modulabschlussprüfungen soll den Studierenden durch die Studierendenund Prüfungsverwaltung im Fall von Wahlpflichtmodulen jeweils nach spätestens sechs Wochen und im Fall von Pflichtmodulen in der Regel spätestens nach acht Wochen bekannt gegeben werden. Wahlpflichtmodule Klausurrhythmus wie bisher; finden i.d.r. in den ersten zwei Klausurwochen statt; Korrekturzeitraum 6 Wochen Pflichtmodule neuer Klausurrhythmus; beginnend mit dem WiSe 2014/2015 werden diese Klausuren nur einmal pro Semester angeboten; i.d.r. in den beiden letzten Klausurwochen; Korrekturzeitraum 8 Wochen info - 7

8 Klausurrhythmus Neugestaltung des Klausurrhythmus in allen Studiengängen Nicht bestandene Modulabschlussprüfungen dürfen vorbehaltlich der Regelung gemäß 19 Absatz 2 Satz 2 zweimal wiederholt werden. Wiederholungsprüfungen in den Pflichtmodulen des Studiengangs werden jedes Semester einmalig im Anschluss an die Vorlesungszeit angeboten. Die Prüfungstermine für die Wiederholungsprüfungen sind mit den Terminen für die Erstversuche im entsprechenden Modul identisch. Für die Teilnahme an Wiederholungsprüfungen in den Pflichtmodulen ist immer eine erneute Anmeldung bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung innerhalb der vorgegebenen Fristen erforderlich. Pflichtmodule zu jeder Wiederholungsprüfung ist eine separate Anmeldung erforderlich info - 8

9 Klausurrhythmus Neugestaltung des Klausurrhythmus in allen Studiengängen Im Falle des Nichtbestehens der Abschlussprüfung in einem Wahlpflichtmodul erfolgt die Anmeldung zum Wiederholungstermin zu Beginn des auf den Prüfungstermin folgenden Semesters automatisch, soweit die gemäß dieser Prüfungsordnung mögliche Anzahl der Prüfungsversuche nicht überschritten ist. Eine Möglichkeit zur zweiten Wiederholungsprüfung in einem Wahlpflichtmodul soll innerhalb von einem Jahr angeboten werden; in diesem Fall ist eine erneute Anmeldung bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung innerhalb der vorgegebenen Fristen erforderlich. Die Prüfungsart bleibt bei der Wiederholungsprüfung unverändert. Abschlussprüfungen in Wahlpflichtmodulen, die durch sonstige Prüfungsleistungen gem. 6 Absatz 2 Satz 1 abgelegt werden, können erst wiederholt werden, wenn das Modul erneut angeboten wird. In diesem Fall ist eine erneute Anmeldung bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung innerhalb der vorgegebenen Fristen erforderlich. Die Regelungen gem. Absatz 2 Satz 2 und 3 finden in diesem Fall keine Anwendung. Wahlpflichtmodule wie bisher erfolgt die Anmeldung zur ersten Wiederholungsprüfung (zu Beginn des auf den Prüfungstermin folgenden Semesters) automatisch; wie bisher muss eine Anmeldung zu weiteren Wiederholungsprüfungen durch den Studierenden erfolgen. info - 9

10 Projektarbeiten Neuorganisation im Bereich der Projektarbeiten - Bachelorstudiengänge (3) Schriftliche Arbeiten wie beispielsweise Hausarbeiten, müssen auch in elektronischer Form in einem gängigen Dateiformat eingereicht werden, um eine Überprüfung mittels einer Plagiatssoftware zu ermöglichen. Sofern die Themenstellerin oder der Themensteller die Form der Bereitstellung nicht vorgibt, erfolgt die Einreichung in Form einer CD oder DVD. (4) Die beiden erfolgreich abgeschlossenen Projektarbeiten werden jeweils schriftlich durch die Themenstellerinnen oder die Themensteller dokumentiert. Ein Vordruck für die Dokumentation der Prüfungsleistungen ist über das Büro des Prüfungsausschusses erhältlich. Zur Ermittlung der Gesamtnote beider Projektarbeiten muss der Vordruck mit beiden Prüfungsleistungen im Büro des Prüfungsausschusses eingereicht werden. Elektronische Einreichung nicht mehr auf Bachelor- und Masterarbeiten beschränkt Vordrucke sind beim Prüfungsausschuss in Papierform und Online erhältlich und nicht mehr im Prüfungsamt Einreichung des Vordrucks beim Prüfungsausschuss zur Ermittlung der Durchschnittsnote info - 10

11 Projektarbeiten Neuorganisation im Bereich der Projektarbeiten - Masterstudiengänge (3) Schriftliche Arbeiten wie beispielsweise Hausarbeiten, müssen auch in elektronischer Form in einem gängigen Dateiformat eingereicht werden, um eine Überprüfung mittels einer Plagiatssoftware zu ermöglichen. Sofern die Themenstellerin oder der Themensteller die Form der Bereitstellung nicht vorgibt, erfolgt die Einreichung in Form einer CD oder DVD. für die Projektarbeit und den Forschungskurs im VWL-Master erhalten die Studierenden einen Vordruck im Büro des Prüfungsausschusses (Download-Möglichkeit wird in den kommenden Wochen eingerichtet); der vollständige Leistungsnachweis muss bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung eingereicht werden; im BWL-Master werden Leistungsnachweise durch die Themenstellerin oder den Themensteller ausgestellt, die bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung eingereicht werden; der erste eingereichte Leistungsnachweis wird als verbindliche Projektarbeit (MQ05) gewertet Elektronische Einreichung nicht mehr auf Bachelor- und Masterarbeiten beschränkt VWL-Master Bereitstellung von Vordrucken für Projektarbeit + Forschungskurs info - 11

12 Schwerpunktbildungen Möglichkeit der Schwerpunktbildung in allen Studiengängen (4) Absolviert eine Kandidatin / ein Kandidat i.d.r. erfolgreich drei Wahlpflichtmodule (einschließlich freiwilliger Zusatzmodule) aus einem im Anhang aufgeführten Schwerpunktbereich und bearbeitet erfolgreich die Bachelorarbeit aus dem entsprechenden Schwerpunktbereich, so kann auf schriftlichen Antrag der Kandidatin / des Kandidaten beim Prüfungsausschuss der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eine separate Schwerpunktbildung auf dem Zeugnis ausgewiesen werden. Sofern durch die Auswahl der Wahlpflichtmodule mehrere Schwerpunktbildungen möglich sind, muss sich die Kandidatin / der Kandidat bei der Antragstellung auf den Ausweis eines Schwerpunkts festlegen. Schwerpunktausweis Bachelorstudiengänge: i.d.r. 3 Wahlpflichtmodule + Bachelorarbeit Masterstudiengänge: i.d.r. 2 Wahlpflichtmodule + Masterarbeit Ausweis auf Antragstellung künftig wird bei der Vergabe auf der Rückseite des Themenblatts ein entsprechender Vordruck für den Antrag bereitgestellt; KandidatIn kann Schwerpunkt eintragen; ThemenstellerIn muss bestätigen, dass das Thema zum entsprechenden Schwerpunkt gehört info - 12

13 Schwerpunktbildungen Bachelor BWL /VWL Schwerpunkte Bachelorstudiengänge Betriebswirtschaftliche Schwerpunkte Schwerpunkt Wahlpflichtmodule des Schwerpunktes Accounting and Taxation BW03 Investitions- und Finanzmanagement BW05 Unternehmensprüfung und Controlling BW06 Grundlagen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre I BW16 Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II Finance BW02 Bank- und Versicherungsmanagement BW03 Investitions- und Finanzmanagement BW11 Geld und Währung BW19 Gründungsmanagement und Gründungsfinanzierung Unternehmensführung BW01 Organisation und Personal BW05 Unternehmensprüfung und Controlling BW07 Marketing BW17 Management info - 13

14 Schwerpunktbildungen Bachelor BWL /VWL Schwerpunkte Bachelorstudiengänge Volkswirtschaftliche Schwerpunkte Schwerpunkt Europäische Wirtschaftspolitik (2 Module sind ausreichend) Neue Institutionenökonomik Wettbewerbsökonomik Wahlpflichtmodule des Schwerpunktes BW13 BW29 BW21 BW24 BW27 BW13 BW14 BW31 European Competition Policy Europäische Integration Institutionenökonomik Verbraucherpolitik Recht und Ökonomie European Competition Policy Wettbewerbstheorie und -politik Innovationsökonomik info - 14

15 Schwerpunktbildungen Master BWL /VWL Schwerpunkte Masterstudiengänge Betriebswirtschaftliche Schwerpunkte 1/2 Schwerpunkt Wahlpflichtmodule des Schwerpunktes Accounting and Taxation MW02 Unternehmensprüfung und Controlling MW04 Finanzierung und Investition MW06 Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Finance MW03 Theorie der Finanzdienstleistungen MW04 Finanzierung und Investition MW08 Internationale Finanzmärkte MW14 Monetäre Ökonomik MW27 Entrepreneurial Finance MW31 Advanced Economic Theory Unternehmensführung MW01 Verhalten und Personalführung in Organisationen MW02 Unternehmensprüfung und Controlling MW05 Marketing MW16 Personalmanagement MW17 Entrepreneurial Management info - 15

16 Schwerpunktbildungen Master BWL /VWL Schwerpunkte Masterstudiengänge Betriebswirtschaftliche Schwerpunkte 2/2 Schwerpunkt Wahlpflichtmodule des Schwerpunktes Human Resources Management MW01 Verhalten und Personalführung in Organisationen MW11 Wirtschaftspsychologie MW16 Personalmanagement Entrepreneurship MW17 Entrepreneurial Management MW27 Entrepreneurial Finance info - 16

17 Schwerpunktbildungen Master BWL /VWL Schwerpunkte Masterstudiengänge Volkswirtschaftliche Schwerpunkte Schwerpunkt Wahlpflichtmodule des Schwerpunktes Finanzmärkte MW08 Internationale Finanzmärkte MW14 Monetäre Ökonomik Wettbewerb und Regulierung MW10 Strategic Competition Analysis MW15 Empirische Wettbewerbsanalyse MW20 Netzwerkökonomik MW29 Advanced Topics in Competition Policy MW30 Advanced Topics in Competition Economics Schwerpunkte Masterstudiengänge sonstige Schwerpunkte (nur VWL-Master) Schwerpunkt Econometrics Wahlpflichtmodule des Schwerpunktes MW23 Advanced Econometrics MW32 Advanced Empirical Econometrics info - 17

18 Festlegung der Schwerpunktbildungen Schwerpunktbildung bei Anmeldung der Bachelor- bzw. Masterarbeit mit der Anmeldung zur Bachelor-/Masterarbeit soll auch die Festlegung der Schwerpunktbildungen erfolgen; zu diesem Zweck beinhaltet der Anmeldebogen eine zweite Seite, auf der die Schwerpunktbildung beantragt werden kann; der Themensteller der Bachelor-/Masterarbeit bestätigt auf dieser Seite, dass die geplante Bachelor- /Masterarbeit zur beantragten Schwerpunktbildung gehört. info - 18

19 Studienverlaufsplan Bachelor BWL BWL-Bachelor Semester 1 Semester 2 Semester 3 Semester 4 Semester 5 Semester 6 SWS ECTS W-Load SWS ECTS W-Load SWS ECTS W-Load SWS ECTS W-Load SWS ECTS W-Load SWS ECTS W-Load Pflichtmodule BWL BB BB BB BB Pflichtmodule VWL BV01 (Mikro) BV02 (Makro) BV03 (Wipo) Pflichtmodule Recht BR BR Pflichtmodule Statistik BS BS Pflichtmodule Mathematik BM BM Wahlpflichtmodule BWL BWL BWL VWL VWL / Statistik / sonstiges Schlüsselqualifikation BQ BQ BQ Bachelorarbeit BT Summe Semester Summe Studienjahr Summe Studium info - 19

20 Studienverlaufsplan Bachelor VWL VWL-Bachelor Semester 1 Semester 2 Semester 3 Semester 4 Semester 5 Semester 6 SWS ECTS W-Load SWS ECTS W-Load SWS ECTS W-Load SWS ECTS W-Load SWS ECTS W-Load SWS ECTS W-Load Pflichtmodule VWL BV04 (Mikro) BV05 (Makro) BV06 (Wipo) Pflichtmodule BWL BB BB BB Pflichtmodule Recht BR BR Pflichtmodule Statistik BS BS BS Pflichtmodule Mathematik BM BM Wahlpflichtmodule VWL VWL VWL freie Wahl freie Wahl Schlüsselqualifikation BQV BQV Bachelorarbeit BT Summe Semester Summe Studienjahr Summe Studium info - 20

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