Schulpraxissemester. Informationen für Studierende mit dem Ziel des Lehramts an allgemein bildenden Gymnasien

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1 Schulpraxissemester 2009/2010 Schulpraxissemester Informationen für Studierende mit dem Ziel des Lehramts an allgemein bildenden Gymnasien Schulpraxissemester an allgemein bildenden Gymnasien Schulpraxissemester an beruflichen Schulen Weitere Möglichkeiten für schulpraktischen Einsatz Ausgabe 2009/2010

2 Inhaltsverzeichnis Einführung: Das Schulpraxissemester als Voraussetzung für die Wissenschaftliche Prüfung für das höhere Lehramt an allgemein bildenden Gymnasien und an beruflichen Schulen Das Schulpraxissemester an einer baden-württembergischen Schule Das Schulpraxissemester an einem allgemein bildenden Gymnasium Das Schulpraxissemester an einer beruflichen Schule Anerkennung von vergleichbarer sonstiger Schulpraxis Fremdsprachenassistent/-in (assistant teacher) im Ausland Schulpraktikum an einer zugelassenen Deutschen Schule im Ausland... 9 Informationsveranstaltung des Zentrums für Lehrerbildung... 9 Online-Anmeldung für das Schulpraxissemester: Sind Sie fit für den Lehrerberuf? Testen Sie sich selbst!

3 Einführung: Das Schulpraxissemester als Voraussetzung für die Wissenschaftliche Prüfung für das höhere Lehramt an allgemein bildenden Gymnasien und an beruflichen Schulen Das Schulpraxissemester ist verpflichtend für alle Lehramtstudierenden, die ihr Studium mit allgemein bildenden Fächern ab dem Wintersemester 2000/2001 aufgenommen haben. Es ist in die neue Struktur der Lehrerbildung im höheren Dienst mit einem 18 Monate dauernden Vorbereitungsdienst (Referendariat) eingebunden. Ziel des Schulpraxissemesters ist eine stärkere Verzahnung der Phasen der Ausbildung durch eine frühere Auseinandersetzung mit berufsfeldbezogenen Fragen der Pädagogik und Fachdidaktik. Das Schulpraxissemester besteht aus einem 13wöchigen Praktikum an einem allgemein bildenden Gymnasium oder an einer beruflichen Schule in Baden- Württemberg sowie pädagogischpsychologischen und fachdidaktischen Begleitveranstaltungen an einem Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien oder Berufliche Schulen) in Baden-Württemberg. Für Organisation und Durchführung des Schulpraxissemesters sind ausschließlich die Staatl. Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien oder Berufliche Schulen) - also nicht die Universität - zuständig; detaillierte Informationen erhalten Sie direkt dort (gemeinames Internet- Vorschlag Studienaufbau (Lehramt an Gymnasien) Wissenschaftliche Prüfung Regelstudienzeit (mit Prüfungszeitraum): 10 Semester Fachwissenschaftliches Hauptstudium Wissenschaftliche Arbeit Fachwissenschaftliches Grundstudium Orientierungsprüfung (bis zum Ende des 2. Semesters) Fachdidaktik* Fachdidaktik* Schulpraxissemester: 13 Wochen an einer Schule Zwischenprüfung (bis zum Ende des 4. Semesters) Pädagogische Studien 2 Seminare zur Vertiefung ausgewählter Problembereiche Ethischphilosophisches Grundlagenstudium (EPG) EPG 2 Einführung in die EPG 1 Pädagogische Psychologie (Vorlesung) Einführung in die Schulpädagogik (Vorlesung + Übung) * Die Wiss. Prüfungsordnung (2001) schreibt den Besuch einer fachdidaktischen Lehrveranstaltung je Hauptfach vor, die vor oder nach der Zwischenprüfung besucht werden kann (hängt vom Angebot der jeweiligen Institute ab). Dr. Streitenberger, Universität Heidelberg, 02/2008 3

4 Eingangsportal aller baden-württembergischen Seminare auf der Internetseite: 1. Das Schulpraxissemester an einer baden-württembergischen Schule 1.1. Das Schulpraxissemester an einem allgemein bildenden Gymnasium Das Schulpraxissemester wird in der Regel in Blockform (13 Wochen am Stück) und nur in Ausnahmefällen in modularer Form absolviert. Das Blockpraktikum dauert von September bis zu den Weihnachtsferien. Die modulare Form startet ebenfalls mit Schuljahresbeginn. Die Tätigkeit an der Schule und die Begleitveranstaltungen werden dann während der Vorlesungszeit des Wintersemesters unterbrochen und in den Semesterferien zwischen Winter- und Sommersemester fortgesetzt. Aufgrund der geänderten Vorlesungszeiten werden in der Modulform die vorgeschriebenen 13 Wochen in dieser Zeit in der Regel nicht erreicht. Die fehlende Zeit muss nach Absprache zwischen der Schule und den Praktikantinnen und Praktikanten nachgeholt werden. Die Anmeldung zum Schulpraxissemester erfolgt ausschließlich online auf der Homepage im Zeitraum vom 15. Februar bis 15. Mai für den jeweils nächsten Praxissemestertermin (d.h. im darauf folgenden Wintersemester). Auf der genannten Homepage finden sich alle für das Schulpraxissemester nötigen Informationen. 4

5 Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: 1. Die Anmeldungen zum Schulpraxissemester werden von den Schulen ab bearbeitet. Für die Auswahl der Praktikanten ist die Fächerkombination ein entscheidendes Kriterium. Es ist davon auszugehen, dass die Gymnasien in Heidelberg und Umgebung bereits nach 1-2 Tagen belegt sind. 2. Da Zu- und Absagen zeitnah an Sie zurückgemeldet werden, sollten Sie nach Ihrer Meldung per erreichbar sein, um im Falle einer Absage sofort eine erneute Bewerbung für eine andere Schule durchführen zu können. Sie dürfen sich bis zum Eingang der Rückmeldung der Schule bei jedem Anmeldevorgang nur für eine Schule anmelden. 3. Für das Semester, in dem Sie Ihr Schulpraktikum in Blockform durchführen, werden Sie nicht beurlaubt, da das Schulpraxissemester in die Regelstudienzeit von 10 Semestern integriert ist. (Bei der modularen Form des Schulpraktikums ist die Frage der Beurlaubung nicht relevant, da die Module in der vorlesungsfreien Zeit liegen.) 4. Eine Befreiung von Studiengebühren ist nur beim Schulpraktikum in Blockform und nur auf Antrag möglich. Das Antragsformular finden Sie im Download-Center der Universität Heidelberg unter der Adresse: md/content/studium/download/ allgemein/antrag_auf_feststellung_einer_ gesetzlichen_ausnahme 2 2_.pdf. Online-Bewerbung für das Schulpraxissemester: Suchmaske 5

6 Ansprechpartner am Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien) Heidelberg ist Herr Prof. Franz Amann Tel. (06221) oder -30 (Sekretariat) Das Schulpraxissemester an einer beruflichen Schule Eine interessante Alternative zum Schulpraxissemester an einem allgemein bildenden Gymnasium kann das Schulpraxissemester an einer beruflichen Schule sein. Zum einen lernen Sie in dieser Zeit das breite Spektrum einer beruflichen Schule und die sich hieraus ergebenden Anforderungen an die dort tätigen Lehrerinnen und Lehrer aus erster Hand kennen, zum anderen sind an den beruflichen Schulen in Heidelberg, Mannheim und Karlsruhe in der Regel auch dann noch Praktikumsplätze frei, wenn die Plätze an den allgemein bildenden Gymnasien in diesen Städten bereits vergeben sind. Angesichts der sich zunehmend verschlechternden Einstellungschancen im Bereich des allgemein bildenden Gymnasiums, denen auf lange Sicht sehr gute Einstellungschancen im beruflichen Schulwesen gegenüber stehen, erleichtern Ihnen die während des Schulpraxissemesters an einer beruflichen Schule gemachten eigenen Erfahrungen die Entscheidung, ob das Unterrichten an einer beruflichen Schule 6 Online-Bewerbung für das Schulpraxissemester: Suchergebnisse mit Bewerbungsmöglichkeit

7 für Sie eine Alternative zur Tätigkeit an einem allgemein bildenden Gymnasium darstellt. Hinweis: Für Ihre Meldung zur Wissenschaftlichen Prüfung ist es unerheblich, ob Sie das Schulpraxissemester an einem allgemein bildenden Gymnasium oder an einer beruflichen Schule absolviert haben. Mit anderen Worten: Wenn Sie das Schulpraxissemester an einer beruflichen Schule absolvieren, treffen Sie keinerlei Vorentscheidung über Ihren späteren Berufsweg. Nähere Informationen zum Schulpraxissemester an beruflichen Schulen finden Sie im Internet unter Ansprechpartner am Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Berufliche Schulen) Karlsruhe ist Herr Prof. Hans-Peter Kußmann Telefon: (0721) KA.kv.bwl.de Das Staatl. Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Berufliche Schulen) Karlsruhe gibt darüber hinaus ein Faltblatt zum Schulpraxissemester heraus, das sich speziell an Studierende mit dem Ziel des höheren Lehramts an allgemein bildenden Gymnasien richtet und Informationen über den Ablauf des Praxissemesters im berufli- Antragsformular der Universität Heidelberg: Befreiung von Studiengebühren beim Absolvieren des Schulpraxissemesters in Blockform 7

8 chen Schulwesen gibt sowie mögliche Perspektiven für die Zukunft als Lehrperson aufzeigt. Dieses Faltblatt steht auf der Homepage des Seminars zum Download bereit und ist auch im Zentrum für Lehrerbildung Heidelberg erhältlich. 2. Anerkennung von vergleichbarer sonstiger Schulpraxis Hinweis: Die im Folgenden angeführten Möglichkeiten setzen große planerische Selbstständigkeit in Bezug auf die Organisation voraus Fremdsprachenassistent/-in (assistant teacher) im Ausland Die Tätigkeit als assistant teacher kann nur von Studierenden der neusprachlichen Fächer, in denen ein mindestens dreimonatiger zusammenhängender Aufenthalt im entsprechenden Sprachgebiet vorgeschrieben ist, als Äquivalent zum Schulpraxissemester beantragt werden. Hinweise zur Tätigkeit als assistant teacher als Ersatz für den schulpraktischen Teil des Praxissemesters: Hinweis_AssistantTeacher.pdf Fremdsprachenassistentenprogramm des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD): 7-10 Monate an einer ausländischen Schule (mind. 10 Std./Woche Assistenz im Deutschunterricht im Sekundarbereich): Hinweis: Die Anerkennung einer Tätigkeit als assistant teacher (es müssen mindestens 8 Programme des Pädagogischen Austauschdienstes für Lehramtsstudierende

9 10 Assistenzstunden pro Woche im Sekundarbereich absolviert werden) ist am ehesten gewährleistet, wenn das Fremdsprachenassistentenprogramm des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) in Anspruch genommen wurde. Bitte beachten Sie: Im Anschluss an die Tätigkeit als Fremdsprachenassistent/in im Ausland ist ein Antrag auf Anerkennung dieser Zeit als Schulpraxissemester zu stellen. Assistant teacher können in begründeten Fällen auf Antrag auch von der Teilnahme an den Begleitveranstaltungen befreit werden. In beiden Fällen sind die Anträge zu richten an: Für Praktikanten an einer Deutschen Schule im Ausland ist die Teilnahme an den Begleitveranstaltungen zum Schulpraxissemester verpflichtend. Für die Anmeldung zu diesen Begleitveranstaltungen halten die Seminare auf ihren Homepages ( Formulare bereit. Anmerkungen: Weitere Informationen und weiterführende Links zum Schulpraxissemester finden Sie auf der Homepage des ZLB unter: #schulpraxissemester Herrn Prof. Dr. Gert Mack Tel. (0721) Schulpraktikum an einer zugelassenen Deutschen Schule im Ausland Die Organisation eines Praktikums an einer Deutschen Schule im Ausland liegt vollständig in Ihrer eigenen Verantwortung, d. h. Sie nehmen direkt Kontakt mit der Schule auf, vereinbaren den Zeitraum Ihres Praktikums, organisieren Ihre Reise etc. Außerdem gibt es an den Deutschen Schulen im Ausland keine eigens für diese Aufgabe geschulten Ausbildungslehrpersonen, die Sie während Ihres Praktikums betreuen. Es gibt eine Liste der Deutschen Schulen im Ausland, die für ein Schulpraktikum zugelassen sind. Sie finden die aktuelle Liste im Internet unter: Informationsveranstaltung des Zentrums für Lehrerbildung Das Zentrum für Lehrerbildung an der U- niversität Heidelberg veranstaltet jedes Jahr kurz vor Beginn des Anmeldezeitraums eine zentrale Informationsveranstaltung zum Schulpraxissemester (Termine werden jeweils über die ZLB- Homepage bzw. per Aushang bekannt gegeben), bei der die für das Schulpraxissemester Verantwortlichen des Staatl. Seminars für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien) Heidelberg sowie des Staatl. Seminars für Didaktik und Lehrerbildung (Berufliche Schulen) Karlsruhe und Ausbildungslehrpersonen von Gymnasien Informationen über Anmeldung und Ablauf des Schulpraxissemesters geben. 9

10 Notizen 10

11 Impressum: Herausgeber: Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Zentrale Universitätsverwaltung Dezernat 2 (Studium und Lehre) Stabsstelle Zentrum für Lehrerbildung Leitung: Dr. Erich Streitenberger streitenberger@uni-heidelberg.de Hausanschrift des Zentrums für Lehrerbildung: Akademiestr. 3, Heidelberg Tel. +49 (0) Fax +49 (0) Internet: Redaktion: Sarah Knoll Stand: Hinweise: Copyright: Die Inhalte dieser Informationsschrift sind mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Abt. 7 Schule und Bildung, sowie mit dem Zentrum für Lehrerbildung der Universität Mannheim und den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung in Heidelberg (Gymnasien) bzw. Karlsruhe (Berufliche Schulen) abgestimmt. Der in dieser Informationsschrift beschriebene Sachverhalt bezieht sich auf die Regelungen zum Schulpraxissemester auf der Grundlage der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung vom 13. März Für eventuelle Änderungen nach der Drucklegung dieses Heftes wird keine Gewähr übernommen. Die Inhalte dieser Informationsschrift haben lediglich beratenden Charakter ohne Rechtsverbindlichkeit. Die rechtsverbindlichen Grundlagen des Schulpraxissemesters können auf der offiziellen Homepage zum badenwürttembergischen Schulpraxissemester unter eingesehen werden. Für die Richtigkeit der Inhalte dieser Informationsschrift übernimmt das Zentrum für Lehrerbildung der Universität Heidelberg keine Gewähr. Universität Heidelberg, Zentrum für Lehrerbildung, Februar Alle Rechte vorbehalten. Diese Informationsschrift ist zur kostenlosen Verteilung bestimmt. Eine kommerzielle Nutzung des Heftes als Ganzes oder in Teilen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Nutzung dieser Informationsschrift als Ganzes oder in Teilen für Informationsveranstaltungen und/oder zur Publikation auf Internetseiten bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Leitung des Zentrums für Lehrerbildung der Universität Heidelberg. Sie darf nur mit entsprechender Quellenangabe erfolgen.

12 Das Zentrum für Lehrerbildung Ihr Partner in Fragen der gymnasialen Lehramtsausbildung uni-hd.de Offene Beratungszeit: Di (keine Anmeldung erforderlich) Akademiestraße 3, Zimmer 237, Heidelberg Tel /

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