Übergangsregelung Studien- und Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik
|
|
- Emilia Kappel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Übergangsregelung Studien- und Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik Verwendete Abkürzungen: LV Lehrveranstaltung; F ; S alte Ordnung Prüfungsordnung und Studienordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Technischen Universität Chemnitz vom 19. Juni 1998 neue Ordnung Prüfungsordnung und Studienordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Technischen Universität Chemnitz, Stand: September 2001 Mit der Inkraftsetzung der neuen Studien- und Prüfungsordnung wird diese für alle vor dem Wintersemester 2001 immatrikulierten Studenten des Studiengangs Wirtschaftsinformatik wirksam, sofern keine anderslautende schriftliche Erklärung durch den einzelnen Studenten innerhalb der festgesetzten Frist abgegeben wird. Diese Erklärung zur neuen Prüfungs- und Studienordnung Wirtschaftsinformatik wird allgemein zugänglich bereitgestellt und ist bis zum 30. November 2001 im Prüfungsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften abzugeben. Sie offeriert 2 Wahlmöglichkeiten: 1. Ablegung des gesamten Studiums nach alter Studien- und Prüfungsordnung 2. Ablegung der Diplom-Vorprüfung nach der alten Studien- und Prüfungsordnung und der Diplomprüfung (Hauptstudium) nach der neuen Ordnung Wird keine dieser Optionen in Anspruch genommen, gilt für den Studenten automatisch die neue Studien- und Prüfungsordnung. Neben allgemeinen Regelungen werden in der vorliegenden Übergangsregelung für diese insgesamt 3 Varianten spezifische Festlegungen getroffen. 1. Weiterstudium komplett nach der neuen Ordnung Studenten, welche innerhalb der gesetzten Frist keine Erklärung zur Fortführung ihres Studiums nach der alten Ordnung abgeben, unterliegen ab Inkraftsetzung der neuen Ordnungen deren Bestimmungen. Zur Erleichterung des Übergangs werden die folgenden zusätzlichen Regelungen getroffen. Abgesehen von einigen allgemeinen Festlegungen werden die Regelungen je nach erreichtem Studienfortschritt des einzelnen Studenten getrennt für Vordiplom nach neuer Ordnung und Hauptstudium nach neuer Ordnung betrachtet Allgemeine Regelungen Für alle Lehrveranstaltungen, welche nach neuer Studien- und Prüfungsordnung eine (Teil-) darstellen, nach der alten Ordnung jedoch als Prüfungsvorleistung () galten, wird festgelegt: Nicht-Anrechnung von Fehlleistungen Wurde die Prüfungsvorleistung noch nicht erbracht bzw. ein- oder mehrmals mit nicht ausreichend bewertet, so setzt das der neuen Prüfungsordnung entsprechende Prüfungsverfahren ein. Bisherige Fehlleistungen werden dabei nicht angerechnet Fehlende Bewertung Wurde die Prüfungsvorleistung bereits erbracht, jedoch nicht mit einer Note bewertet und ist eine nachträgliche Bewertung nicht durchführbar, so wird die als erfolgreich abgelegt anerkannt. Diese Teilleistung fließt dann nicht in die Berechnung der Gesamtnote des jeweiligen Faches ein. Seite 1/7
2 Notenverbesserung Eine bereits erbrachte Prüfungsvorleistung, die nach neuer Ordnung als gilt, kann nach den Regeln der neuen Ordnung wiederholt werden. Nach der erstmalig erfolgten Anmeldung zur nach neuer Ordnung ist eine weitere Anerkennung einer nach alter Ordnung erbrachten Prüfungsvorleistung ausgeschlossen Regelungen zur Sprachausbildung Die freiwillige Sprachausbildung wurde in der neuen Studien- und Prüfungsordnung ersetzt durch eine Pflichtausbildung im Umfang von 6 SWS. Die erfolgreiche Ablegung der Pflichtausbildung ist Prüfungsvorleistung () für die Erteilung des Diplomzeugnisses. Zur Erleichterung des Übergangs in die neue Ordnung wird festgelegt: a) Nicht alle Studenten haben den vollen Umfang der Sprachausbildung zu absolvieren. In Abhängigkeit vom zu Beginn des WS 2001/02 erreichten Fachsemesters gilt folgende Reduzierung: Fachsemester 4 SWS Fachsemester 2 SWS ab 7. Fachsemester 0 SWS (keine Pflicht-Sprachausbildung) b) Die Sprachausbildung hat komplett in einer Sprache zu erfolgen. c) Neben den en, welche Studenten im Rahmen von speziellen Veranstaltungen für Wirtschaftswissenschaftler ablegen, werden auch die in einer äquivalenten Sprachausbildung erbrachten en (z.b. Unicert) anerkannt Vordiplom nach neuer Ordnung Diese Regelungen betreffen alle Studenten, welche bereits en nach der alten Ordnung erbracht, ihr Vordiplom jedoch noch nicht abgeschlossen haben und jetzt ein Vordiplom nach neuer Studien- und Prüfungsordnung ablegen. Algorithmen und Programmierung (F: 3/1) Rechnerarchitektur Rechnernetze Algorithmen und Programmierung (S: 4/2) und -architektur Rechnernetze und en Entweder Teilleistungen, wenn bereits ein vorhanden (letztmalig im WS 2001/02 möglich) oder b) Besuch der neuen, integrierten LV en Entweder Teilleistungen, wenn bereits ein vorhanden (letztmalig im WS 2001/02 möglich) oder b) Besuch der neuen Seite 2/7 Wechsel Eine bereits abgelegte Prüfung wird in die Vordiplomsnote mit dem Gewicht eingerechnet.
3 VWL-/BWL- Einführung (F: 2/2, F: 3/1) VWL I: Mikro Kosten- und srechng Einführung in die WI./. (Einf. in die Programmierung ) Rechnergest. Arbeitsplätze (S: 1/0/2) Modelle und (je S: 2/1) Einführung in die Wirtschaftswiss. (S: 3/1) Mikroökonomie (S: 4/2) Kosten- und srechng Grundzüge der WI WI-Praktikum I WI-Praktikum II Methoden der Modellierung Technische (je F: 2/1) integrierten LV Eine bestandene Klausur ist ausreichend und wird anerkannt. a) Besuch oder b) Wiederholung der Klausur zu einer alten LV für das Hauptstudium... erfolgreicher in Einf. in die Programmierung oder Algorithmen und Programmierung.. en. Entweder a) letztmalige Wiederholung im Oktober 2001 oder b) Besuch. Seite 3/7 Wechsel Wechsel Wechsel Vorlesung Praktikum Splittung in 2 LV Notengewichtung bei Ausstellung Vordiplom beachten Information: Folgende Lehrveranstaltungen entsprechen in Umfang und Prüfungsform der alten Ordnung und werden voll anerkannt: - Integrierte Informationssysteme in Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbetrieben (neuer Titel: Integrierte Informationssysteme in Industrie, Handel und Dienstleistung) - Buchführung - BWL I: Marketing und Produktionswirtschaft - BWL II: Bilanzen / Finanzen Folgende Lehrveranstaltungen sind im Unterschied zur alten Studien- und Prüfungsordnung zusätzlich zu absolvieren:
4 - WI-Praktikum III - Planspiel WI - Statistik / Quantitative Methoden 1.4. Hauptstudium nach neuer Ordnung Das erhaltene Vordiplom nach alter Studien- und Prüfungsordnung wird voll anerkannt als Äquivalent für ein Vordiplom nach neuer Studien- und Prüfungsordnung. Weitere Regelungen in Bezug auf das Hauptstudium: VWL: Mikro / Makro (je F: 4/2) Wirtschaftsrecht (S: 7/0) Datenmodellierung und Datenbanken Theoretische Inf. Systemsicherheit (F: 2/0) SW-Technologie I und II (S: 2/0 + 2/0) CA-Techniken (F: 2/0) Computergrafik (F: 2/0) (F: 2/2 + 2/0) SBWL (F: 11 SWS) Wahlpflichtbereich I (F: 10 SWS) Verhaltenswiss. Grundlagen Recht der IuK Mikro / Makro (je S: 4/2) Bürgerliches Recht / Übung BGB (S: 4/1) Datenbanken Theoretische Inf. Systemsicherheit Anerkennung der aus dem Vordiplom. Anerkennung der aus dem Vordiplom. Anerkennung der aus dem Vordiplom. Wiederholung gemäß Punkt erlaubt../. Anerkennung im Rahmen des Wahlpflichtbereichs Wirtschaftsinformatik/Informatik in Höhe von 2 SWS./. Anerkennung im Rahmen des Wahlpflichtbereichs Wirtschaftsinformatik/Informatik in Höhe von 2 SWS Wahlpflichtbereich SBWL (F: 8/3) en Wechsel Neue LV hat geringeren Umfang. Wechsel Betrifft voraussichtlich nur Matrikel 1996 Neue LV hat geringeren Umfang../. Auf Wunsch bei erfolgreichem Abschluss Ausweis auf Diplomzeugnis möglich. Management soz. Prozesse Informatik und Recht, da im Grundstudium vertieftere Rechtausbildung Seite 4/7
5 Operations Research Quantitative Methoden Operations Research (F: 3/1)./. Statistik / Quantitative Methoden (S: 4/2)./. Kein Äquivalent in neuer Ordnung. ist Voraussetzung für Erhalt des Diplomzeugnisses. Bei bereits erfolgtem erfolgreichem Abschluss kein Ausweis auf Diplomzeugnis möglich. Nach alter Ordnung im Hauptstudium, nach neuer Ordnung im Grundstudium abzulegen. Es ist sicherzustellen, dass diese im Studienablauf erbracht wurde. Information: Folgende Lehrveranstaltungen entsprechen in Umfang und Prüfungsform der alten Ordnung und werden voll anerkannt: - Modellierung und Simulation - Wissensrepräsentation und Problemlösung - Planung und Realisierung von Informationssystemen - Entscheidungsunterstützungssysteme - Veranstaltungen im Rahmen des Wahlpflichtbereichs Wirtschaftsinformatik /Informatik - WI-Seminar - Projektarbeit WI 2. Vordiplom nach der alten Ordnung, Hauptstudium nach neuer Ordnung Studenten, welche innerhalb der festgesetzten Frist einen Antrag auf Abschluss der Diplom- Vorprüfung nach der alten Ordnung stellen, haben grundsätzlich alle en der Diplom- Vorprüfung entsprechend der alten Studien- und Prüfungsordnung zu erbringen. Da nicht mehr alle alten Lehrveranstaltungen angeboten werden, gelten folgende Regelungen: Rechnerarchitektur Rechnernetze und -architektur Rechnernetze und Teilleistungen, wenn bereits ein vorhanden (letztmalig im WS 2001/02) b) Besuch der neuen, integrierten LV, wenn noch keine Teilleistung erfolgreich abgeschlossen wurde Teilleistungen, wenn bereits ein vorhanden (letztmalig im WS 2001/02) b) Besuch der neuen, integrierten LV, wenn noch keine Teilleistung erfolgreich abgeschlossen wurde Seite 5/7
6 Rechnergest. Arbeitsplätze (S: 1/0/2) WI-Praktikum II Anerkennung der der Anerkennung der der Wechsel Vorlesung Praktikum Modelle und Methoden der Modellierung Technische Entweder a) letztmalige Wiederholung im Oktober 2001 oder b) Besuch der beiden neuen LV s und Anerkennung der s (je S: 2/1) (je F: 2/1) Anerkennung der der (F: 3/1) Anerkennung der der Nach dem erfolgreichen Ablegen des Vordiploms nach der alten Ordnung wird für das Hauptstudium automatisch die neue Ordnung wirksam. Für das Ablegen des Hauptstudiums nach neuer Ordnung gelten alle Regelungen wie unter Abschnitt 1.4 angegeben! 3. Studium komplett nach der alten Ordnung Studenten, welche auf Antrag ihr Studium vollständig nach der alten Studien- und Prüfungsordnung beenden wollen, haben alle en nach der alten Studien- und Prüfungsordnung zu erbringen. Dafür gelten neben den das Vordiplom betreffenden Regelungen des Abschnittes 2 folgende ergänzende Bestimmungen für das Hauptstudium: Quantitative Methoden Verhaltenswiss. Grundlagen (F: 2/2 + 2/0) Recht der IuK./. Diese Teilleistung des es Quantitative Methoden / Verhaltenswissenschaftliche Grundlagen / Operations Research entfällt. Management soz. Prozesse Informatik und Recht Es ist die neue LV zu besuchen und bei erfolgreichem Abschluss ein entsprechender auszustellen. Der verringerte Umfang der wird als gleichwertig anerkannt. Die neue LV ist vollständig zu absolvieren. Bei erfolgreichen Abschluss wird ein entsprechender ausgestellt. Seite 6/7 Die Vorlesung / Übung wird nicht mehr angeboten. Die Vorlesung / Übung wird nicht mehr angeboten. Vorlesung / Übung wird nicht mehr im ursprünglichen Umfang angeboten. Vorlesung / Übung wird nicht mehr im ursprünglichen Umfang angeboten.
7 Die Übergangsregelungen wurde am in der Sitzung des Prüfungsausschusses Wirtschaftsinformatik beschlossen. Seite 7/7
TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU
TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU Erste Änderung der Diplomprüfungsordnung Besondere Bestimmungen für den Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11, 83 Abs. 2 Nr. 6, 85 des Thüringer Hochschulgesetzes
MehrUmgestaltung des Bachelorstudiengangs Kulturwirt
Umgestaltung des Bachelorstudiengangs Kulturwirt Übergangsregelungen für den Wechsel von PO 14 zu ÄO 17 Mercator School of Management Übergang Bachelor Kulturwirt PO 14 zu ÄO 17 Juni 2017 Seite 1 Allgemeines
MehrÜbergang zur neuen Fachprüfungsordnung
Übergang zur neuen Fachprüfungsordnung Informationen für Studentinnen und Studenten des BSc Volkswirtschaftslehre Veronika Harder, Studienkoordinatorin der VWL-Studiengänge Reform der Fachprüfungsordnung
MehrVolkswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang
Volkswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang Allgemeine Vorbemerkungen Die Lehrveranstaltungen für Volkswirtschaftslehre (VWL) als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang setzen
Mehr2001 Ausgegeben Karlsruhe, den 16. August 2001 Nr. 17
2001 Ausgegeben Karlsruhe, den 16. August 2001 Nr. 17 I n h a l t Seite Zweite Satzung zur Änderung der 64 Prüfungsordnung der Universität Karlsruhe für den Diplomstudiengang Chemie 64 65 Zweite Satzung
MehrDiplomstudiengang Sozialwissenschaften (SOWI)
Diplomstudiengang Sozialwissenschaften (SOWI) an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Stand: 30. September 2012 Das Studium kann in den Studienrichtungen Politikwissenschaft oder
Mehr* Soweit bei der Bezeichnung von Personen die männliche Form verwendet wird, schließt diese Frauen in der jeweiligen Funktion ausdrücklich ein.
Studienplan für den Diplomstudiengang Volkswirtschaftslehre an der Fakultät für Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim zur Prüfungsordnung vom 16. Mai 2001 I. DER DIPLOMSTUDIENGANG VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE
MehrReform des Bachelorstudiengangs VWL Wechsel aus der Fachprüfungsordnung 2007 zur Fachprüfungsordnung 2014
Reform des Bachelorstudiengangs VWL Wechsel aus der Fachprüfungsordnung 2007 zur Fachprüfungsordnung 2014 Sehr geehrte Studentinnen und Studenten des Bachelor VWL, zum Wintersemester 14/15 ergeben sich
MehrAmtliches Mitteilungsblatt
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität, Nr. 1/005 Amtliches Mitteilungsblatt Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den Studiengang Herausgeber: Satz und Vertrieb: Der Präsident
MehrSTUDIENPLAN FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG MATHEMATIK
STUDIENPLAN FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG MATHEMATIK an der Technischen Universität München gemäß FPO vom 12. Januar 2005 Es werden folgende Studienrichtungen angeboten: I W Ph N mit dem Nebenfach Informatik
Mehr2003/2004 das Komma und die Zahlen 2004/2005 gestrichen.
1 Satzung des Fachbereichs Maschinenbau und Wirtschaft der Fachhochschule Lübeck zur Änderung der Prüfungsordnung und der Studienordnung für den Online - Bachelor - Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen
MehrAuszug aus dem Protokoll über die nichtöffentlichen Sitzung des Prüfungsausschusses der Lehreinheiten Mathematik und Informatik
Auszug aus dem Protokoll über die nichtöffentlichen Sitzung des Prüfungsausschusses der Lehreinheiten Mathematik und Informatik TOP 6 Beschlüsse zur Sicherstellung der Studierbarkeit, Anrechnung von Leistungen
Mehr32 Bachelorstudiengang Allgemeine Informatik
3 Bachelorstudiengang Allgemeine Informatik () Im Studiengang Allgemeine Informatik umfasst das Grundstudium zwei Semester. () Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen
Mehr(Wirtschafts-)Informatik. Info-Veranstaltung zum Hauptstudium
(Wirtschafts-)Informatik Info-Veranstaltung zum Hauptstudium Prüfungsgebiete Informatik I Praktische/Angewandte Informatik Informatik II Theoretische/Technische Informatik Vertiefungsgebiet (z.b. Verteilte
Mehr- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16.
- 17/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Physik und Geowissenschaften Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16. November 1999
Mehr- 4/1 - Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 18. Januar 2001
- 4/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie Institute für Psychologie Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Studiengang Magister Artium der Universität
MehrMitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin
Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin Nr. 06/2009 vom 31. März 2009 Einzelprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung. für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsmathematik
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Studienordnung für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsmathematik Vom 27.05.2003 Auf Grund von 21 des Gesetzes über die Hochschulen
MehrÜbersicht über die von der Abteilung VWL für die Diplomstudiengänge auslaufend angebotenen Pflichtveranstaltungen
Übersicht über die von der Abteilung VWL auslaufend angebotenen Pflichtveranstaltungen Semester Frühjahr 2007 Mikroökonomik A als Ersatz für Mikro II Makroökonomik A als Ersatz für Makro II Statistik I+II
MehrDiplomprüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Finanz- und Wirtschaftsmathematik an der Technischen Universität München
Diplomprüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Finanz- und Wirtschaftsmathematik an der Technischen Universität München in der Fassung vom 18. September 1997 (KWMBl II S. 1275), zuletzt geändert durch
MehrErste Änderungssatzung zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (Business Information Systems) an der Universität Leipzig
54/52 Universität Leipzig Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Erste Änderungssatzung zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (Business Information Systems) an der Universität
MehrUniversität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.
Universität Hamburg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften S TUDIENORDNUNG für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre (4. 10. 1996) 2 Die Studienordnung konkretisiert die Prüfungsordnung und regelt
MehrTechnische Fachhochschule Berlin University of Applied Sciences
Technische Fachhochschule Berlin University of Applied Sciences 23. Jahrgang, Nr. 8 Seite 1 11. April 2002 INHALT Prüfungsordnung für den Studiengang Mathematik des Fachbereichs II der Technischen Fachhochschule
MehrBestimmungen. für den. Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen. Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom Version 5
und C Bestimmungen für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom 24.03.2010 Version 5 40-W/M Aufbau des Studiengangs 41-W/M Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan
MehrAmtliche Mitteilungen / 18. Jahrgang Seite 132
6..999 Amtliche Mitteilungen / 8. Jahrgang Seite 3 Studienplan für die Diplomstudiengänge, mit ökologischem Schwerpunkt, mit Schwerpunkt Informatik sowie Betriebswirtschaftslehre mit juristischem Schwerpunkt
MehrBachelorstudiengänge Angewandte Informatik. Universität Augsburg WS 2016/17
Bachelorstudiengänge Angewandte Informatik Universität Augsburg WS 2016/17 Bachelor: Grundsätzliches Regelstudienzeit: Grundstudium: Hauptstudium: 6 Sem. 4 Sem. 2 Sem. (inkl. Bachelorarbeit) Wenn nach
Mehr- 15/15 - Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10.
- 15/15 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Soziologie Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig
MehrNachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 283. Sitzung des Senats am verabschiedet.
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 283. Sitzung des Senats am 2. 11. 2008 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald
MehrStudienordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft und Management. - Neubekanntmachung -
Fakultät Management, Kultur und Technik Studienordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft und Management - Neubekanntmachung - Beschlossen vom Fakultätsrat der Fakultät Management, Kultur und
MehrZweite Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Universität Leipzig
5/17 Universität Leipzig Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Zweite Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Universität Leipzig Vom 21. Januar 2004
Mehr43 Bachelorstudiengang Medieninformatik
43 Bachelorstudiengang Medieninformatik (Version f. Studierende, die ihr Studium ab Wintersemester 2005/06 beginnen) (1) Der Gesamtumfang für den Abschluss des Studiums erforlichen Lehrveranstaltungen
MehrNachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 283. Sitzung des Senats am verabschiedet.
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 283. Sitzung des Senats am 2. 11. 2008 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald
MehrLesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2016
Prüfungsordnung für Studierende in den Bachelor-Studiengängen Informatik, Informatik - Digitale Medien und Spiele, Informatik - Sichere und mobile Systeme sowie Medizininformatik des Fachbereichs Informatik
MehrInformatik in Paderborn: Der zweite Studienabschnitt
Informatik in Paderborn: Der zweite Studienabschnitt Prof. Dr. Gerd Szwillus Vorsitzender des Prüfungsausschusses Juli 2017 Prüfungsordnungen BScPO 2009 Aktuell (heute: Juli 2017!) gültige PO für den Bachelorstudiengang
MehrFachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie der Universität Bremen
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie der Universität Bremen Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2010 bis 31.03.2015 aufgeh. durch 8 Abs. 2 der Verordnung
MehrBetriebswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang
Betriebswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang Allgemeine Vorbemerkungen Die Lehrveranstaltungen für Betriebswirtschaftslehre (BWL) als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang setzen
MehrNeufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science)
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 96 - Nr. 16 / 2014 (26.09.2014) - Seite 32 - Neufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science) Auf der Grundlage des 7 Absatz
MehrMerkblatt für Professor(inn)en und Assistent(inn)en
Bachelorstudiengänge Informatik an der LMU Merkblatt für Professor(inn)en und Assistent(inn)en (Stand 11.12.2007) Inhaltsverzeichnis 1 Studiendauer und -beginn 2 2 Satzung 2 2.1 Prüfungs- und Studienordnung
MehrUnternehmensforschung Prof. Dr. Brigitte Werners
Unternehmensforschung Prof. Dr. Brigitte Werners Als Schwerpunkt bzw. Wahlfach verpflichtend zu erreichen (gemäß DPO 2002): 15 Credit Points (max. 21 CPs) Für Diplomstudierende gelten folgende Regelungen
MehrDiplom-Prüfungsordnung für den Studiengang Mathematik an der Universität Augsburg (DiplPOMathe) Allgemeine Bestimmungen.
L-1931-1-006 Diplom-Prüfungsordnung für den Studiengang Mathematik an der Universität Augsburg vom 17. September 1982 (KMBl II 1983, S. 125), geändert durch Satzung vom 31. Dezember 1982 [ *] (KMBl 1983
MehrFH-Mitteilungen 24. August 2017 Nr. 94 / 2017
FH-Mitteilungen 4. August 07 Nr. 94 / 07 Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang International Business Studies (vierjährig) an der Fachhochschule Aachen (PO IBS-4) vom 4.
MehrStudienordnung für den auslandsorientierten Studiengang Wirtschaftswissenschaft im Hauptstudium
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den auslandsorientierten Studiengang Wirtschaftswissenschaft im Hauptstudium (Master s Program in Economics and Management Science) Auf Grund von
MehrStudiengangspezifische Bestimmungen. für den Bachelor-Studiengang Komposition
Studiengangspezifische Bestimmungen für den Bachelor-Studiengang Komposition vom 25.7.2016 Aufgrund von Art. 13 i.v.m. Art. 58 Abs. 1 und Art. 61 Abs. 2 BayHSchG erlässt die Hochschule für Musik Würzburg
MehrI. Allgemeiner Teil. 1 Ziel des Studiums
Verwaltungshandbuch Studienordnung für den Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Technischen Universität Clausthal, Fachbereich Mathematik und Informatik. Vom 31. März 2004 Studienordnung für den Diplomstudiengang
MehrStudienordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft und Management. - Neubekanntmachung -
Fakultät Management, Kultur und Technik Studienordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft und Management - Neubekanntmachung - Beschlossen vom Fakultätsrat der Fakultät Management, Kultur und
MehrUmbuchungen im Bachelor-Studiengang Technische Informatik für den Wechsel von der PO 2010 zur PO 2017
Umbuchungen im Bachelor-Studiengang Technische Informatik für den Wechsel von der PO 2010 zur PO 2017 Allgemeine Umbuchungsregeln: Für alle bisherigen Studierenden, die sich nach dem Prüfungszeitraum Sommersemester
MehrInformationen zur Umstellung auf die neue Studien und Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs. Betriebswirtschaft
Informationen zur Umstellung auf die neue Studien und Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaft Diese Änderungshinweise betreffen ausschließlich Studierende, die im nationalen Bachelorstudiengang
Mehr(Version v , In den Fachbereichsräten Mathematik und Informatik sowie Wirtschaftswissenschaften
Studienordnung für den Studiengang Wirtschaftsmathematik mit dem Abschluss Diplom des Fachbereichs Mathematik und Informatik an der Philipps-Universität Marburg (Version v. 4.7.2001, In den Fachbereichsräten
Mehr37 Bachelorstudiengang Medieninformatik
37 Bachelorstudiengang Medieninformatik (Version f. Studierende, die ihr Bachelorstudium bis einschließlich Sommersemester 2005 begonnen haben) () Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des
Mehrund ein Seminar (2 SWS) zu belegen. D. h. es müssen insgesamt 6 SWS je gewähltem Fach absolviert werden.
VEREINBARUNG des Instituts für Psychologie und der Fakultät für Mathematik und Informatik zur Durchführung des Nebenfaches Psychologie im Rahmen des Diplomstudienganges Informatik (überarbeitet im November
MehrStudien- und Prüfungsordnung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft - vom 5. Juni 2006
Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft - vom 5. Juni 6 Lesefassung vom 6. Juli 1 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen
MehrFachhochschule Eberswalde
Fachhochschule Eberswalde Prüfungsordnung für den Studiengang Holztechnik - gültig ab WS 2001 / 2002 Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Holztechnik - 2 - Prüfungsordnung für den Studiengang Holztechnik
Mehr- 15/1 - Studienordnung für das Hauptfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10. November 1999
- 15/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Soziologie Studienordnung für das Hauptfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig
Mehr33 Diplom-Studiengang Allgemeine Informatik
33 Diplom-Studiengang Allgemeine (1) Im Studiengang Allgemeine umfasst das Grundstudium drei Semester. () Der Gesamtumfang der den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen
Mehr18 Schwerpunktbereiche, Leistungsnachweise und Leistungspunkte
18 Schwerpunktbereiche, Leistungsnachweise und Leistungspunkte (1) Das Kombinationsfachstudium in den drei zur Wahl stehenden Schwerpunktbereichen gemäß Abs. 2 bis 4 gliedert sich jeweils in drei Module,
MehrMitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 01.10.2002 6.30.02 Nr. 1 Studienangelegenheiten und -ordnungen - Diplomstudiengänge Wirtschaftswissenschaften FB 02 Genehmigung HMWK StAnz.
MehrWichtige Änderungen für Studierende im Bachelorstudiengang Sozialökonomie mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2016/2017
UHH WiSo-Fakultät Prüfungsausschuss B.A. Sozialökonomie Prof. Dr. Grischa Perino Welckerstr. 8 20354 Hamburg An die Studierenden des Bachelorstudiengangs Sozialökonomie 27.07.2016 Prof. Dr. Grischa Perino
MehrStudienordnung. für den. Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik. an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH)
bereich Informatik, Mathematik und Naturwissenschaften Studienordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (SO Wirtschaftsmathematik)
MehrStudiengangspezifische Bestimmungen. für die Bachelor-Studiengänge Klavier künstlerisch und Klavier künstlerisch-pädagogisch
Studiengangspezifische Bestimmungen für die Bachelor-Studiengänge Klavier künstlerisch und Klavier künstlerisch-pädagogisch vom 25.7.2016 Aufgrund von Art. 13 i.v.m. Art. 58 Abs. 1 und Art. 61 Abs. 2 BayHSchG
Mehr43 Diplom-Studiengang Internationale Betriebswirtschaft
43 Diplom-Studiengang Internationale Betriebswirtschaft () Der Gesamtumfang der den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt 49
Mehr- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Experimentalphysik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16.
- 17/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Physik und Geowissenschaften Studienordnung für das Nebenfach Experimentalphysik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16. November 1999 Aufgrund
MehrAmtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg
Studienbüro - SB University of Applied Sciences Datum 27.05.2005 Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg Herausgegeben im Auftrage des Rektors von der Abteilung IV der Zentralen Hochschulverwaltung,
Mehr35 Bachelorstudiengang Computer Networking
35 Bachelorstudiengang Computer Networking (1) Im Studiengang Computer Networking umfasst das Grundstudium zwei Semester. (2) Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen
MehrBesondere Bestimmungen. für den. Studiengang: Sensorsystemtechnik
Besondere Bestimmungen für den Studiengang: Sensorsystemtechnik Abschluss: Master of Engineering (M. Eng.) Version 2 ab WS 2006/07 29-SE/M Aufbau des Studiengangs 30-SE/M (entfällt) 31-SE/M Lehrveranstaltungen,
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung für den Diplom-Studiengang Technomathematik
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Studienordnung für den Diplom-Studiengang Technomathematik Vom 27.05.2003 Auf Grund von 21 des Gesetzes über die Hochschulen im
MehrSTUDIENFÜHRER DIPLOM. Wirtschaftsmathematik. Zentrale Studienberatung
STUDIENFÜHRER DIPLOM Wirtschaftsmathematik Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: WIRTSCHAFTSMATHEMATIK 2. ABSCHLUSS: Diplom-Wirtschaftsmathematiker/in 3. REGELSTUDIENZEIT: 9 Semester STUDIENUMFANG:
MehrTECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU
TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU Zwischenprüfungsordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Satz 1 Nr.11, 83 Abs. 2 Nr. 6, 85 des Thüringer
Mehrvom 29. März 2017 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Nr. 04/2017, S. 188)
Ordnung zur Änderung der Ordnung des Fachbereichs 03 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Beifach Wirtschaftswissenschaften als Teil des Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs der Fachbereiche
Mehr- 14/13 - Studienordnung für das Nebenfach Informatik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 08. Oktober 1999
UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Mathematik und Informatik Institut für Informatik - 14/13 - Studienordnung für das Nebenfach Informatik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 08. Oktober
MehrStudiengangspezifische Bestimmungen. für die Bachelor-Studiengänge Gitarre künstlerisch und Gitarre künstlerisch-pädagogisch
Studiengangspezifische Bestimmungen für die Bachelor-Studiengänge Gitarre künstlerisch und Gitarre künstlerisch-pädagogisch vom 25.7.2016 Aufgrund von Art. 13 i.v.m. Art. 58 Abs. 1 und Art. 61 Abs. 2 BayHSchG
MehrDie Bachelorarbeit kann auch studienbegleitend während eines Semesters angefertigt werden, in dem noch andere LVs belegt werden.
Regelstudienpläne und Prüfungspläne Die Regelstudienpläne sind Empfehlungen, die berücksichtigen, in welchen Semestern die jeweiligen Pflichtveranstaltungen angeboten werden, und nach denen sich das Bachelorstudium
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN
AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.09.2013 Nr.: 240 Änderung der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang BIS- Maschinenbau des Fachbereichs Ingenieurwissenschaften der Hochschule RheinMain (Übergangsregelung),
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 392
AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr.: 392 Änderung der Prüfungsordnung und Studienordnung Bachelor of Arts in Business Administration, Master of Arts in Controlling and Finance und Master of Arts
MehrZur fachlichen Vertiefung werden im Studiengang folgende fünf Wahlrichtungen angeboten:
0a Studiengang Betriebswirtschaft Zur fachlichen Vertiefung werden im Studiengang folgende fünf Wahlrichtungen angeboten: Controlling Digital Business International Business Marketing Produktion und Logistik
MehrBesondere Bestimmungen. für den. Studiengang Architektur (konsekutiv) Abschluss: Master of Arts. Version 5
Besondere Bestimmungen für den Studiengang Architektur (konsekutiv) Abschluss: Master of Arts Version 5 40-ARTM Aufbau des Studiengangs 41-ARTM Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan 42-ARTM Master-Thesis
MehrS t u d i e n o r d n u n g. Universität Siegen
S t u d i e n o r d n u n g für die Berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft In Verbindung mit einem Unterrichtsfach mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II
MehrUniversität Stuttgart Vorstellung der Studiengänge Informatik und Softwaretechnik
Vorstellung der Studiengänge Informatik und Softwaretechnik Ilona Heurich Inhalt Worum geht es in der Informatik? Überblick über das Studium Was wird im Studium gelehrt (und was nicht)? Welche Voraussetzungen
MehrOrdnung. für die Akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (OAZ) der Hochschule für Musik Würzburg. Vom 18.
Ordnung für die Akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (OAZ) der Hochschule für Musik Würzburg Vom 18. Mai 2004 Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 340
AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 10.06.2015 Nr.: 340 Änderung der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Angewandte Mathematik (Übergangsregelung), veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen der Hochschule
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 320
AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 18.02.2015 Nr.: 320 Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur (Übergangsregelung), veröffentlicht in der Amtlichen Mitteilung der Hochschule RheinMain
MehrU N I V E R S I T Ä T S I E G E N
U N I V E R S I T Ä T S I E G E N Fakultät Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik i f tik und Wirtschaftsrecht ht P r ü f u n g s a m t Dr. Jürgen Ehlgen (Leiter des Prüfungsamts) P r ü f u n
MehrStudiengang Wirtschaftsinformatik. Abschluss: Master of Science. Version 5 12.01.2012
und C Besondere Bestimmungen für den Studiengang Wirtschaftsinformatik Abschluss: Master of Science Version 5 12.01.2012 40-WI/m Aufbau des Studiengangs 41-WI/m Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan
MehrFachbereich Wirtschaftswissenschaft Antrag auf Wechsel in die neue SPO vom Name, Vorname: -Adresse:
Bachelor of Science BWL Fachbereich Wirtschaftswissenschaft Antrag auf Wechsel in die neue SPO vom 19.04.2017 Matrikelnummer: Name, Vorname: E-Mail-Adresse: Hiermit beantrage ich die Fortsetzung meines
MehrInformationen zur Studienreform 2014
Fakultät Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsforschung Informationen zur Studienreform 2014 Alexander Kemnitz Studiengänge ab WS 2014/2015 Bachelor Wirtschaftswissenschaften
MehrZweite Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Zweite Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 29. Juni 2007 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in
Mehrohne FME Prüfungsordnungen 1.6 Fakultät für Maschinenbau
OTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG Verwaltungshandbuch - Teil 1 A - RUNDSCHREIBEN ohne FME Prüfungsordnungen 1.6 Fakultät für Maschinenbau Veröffentlicht: 20.12.07 Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung
MehrSeminar OnlineMedien. Informatik & Netzwerke. Grundlagen Interaktiver Systeme
(1) Der Gesamtumfang der für den Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt 210 (ECTS). (2) Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen
MehrSWS Art und Dauer der Prüfung Note setzt sich zusammen aus. Zulassungsvoraussetzungen/
Nebenfach Betriebswirtschaftslehre (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Fk 11) Hinweis bzgl. Klausuren: s.u.! SWS Art und auer der Prüfung Note setzt sich zusammen aus V 13 4 bzw. 5 einstündige
MehrRichtlinien für die Ausbildung und Prüfung der Diplomhandelslehrer. (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom 28./29.09.
Richtlinien für die Ausbildung und Prüfung der Diplomhandelslehrer (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 09.10.1953 i.d.f. vom 28./29.09.1961) - 2 - A. Die erste Prüfung für das Handelslehramt I.
MehrStudienordnung für den Bachelorstudiengang Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie
Studienordnung für den Bachelorstudiengang Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie Neufassung Beschlossen vom Fakultätsrat der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften am 05.04.2017, genehmigt vom
MehrSTUDIENFÜHRER. Wirtschaftsmathematik DIPLOM. Zentrale Studienberatung
DIPLOM STUDIENFÜHRER Wirtschaftsmathematik Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: WIRTSCHAFTSMATHEMATIK 2. ABSCHLUSS: Diplom-Wirtschaftsmathematiker/in 3. REGELSTUDIENZEIT: 9 Semester STUDIENUMFANG:
MehrNachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 332. Sitzung des Senats am 19. Februar 2014 verabschiedet.
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 332. Sitzung des Senats am 19. Februar 2014 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald
Mehr906 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 13. November 2008 Nr. 120
906 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 13. November 2008 Nr. 120 1. Nach 4 Absatz 7 wird folgender neuer Absatz 8 eingefügt: (8) In Modulen, die regelhaft mit einer Klausur bzw. mit einer e-klausur
MehrAnlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Bachelor-Studiengang STAND: 31.05.2017 Anlage Bachelor
MehrNBl. MWV. Schl.-H S. 4 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der CAU: 8. März 2010
Fachprüfungsordnung (Satzung) der Technischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Wirtschaftsinformatik mit dem Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.) (Fachprüfungsordnung
MehrAmtliche Mitteilung Nr. 29/2016
Amtliche Mitteilung Nr. 29/2016 Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für die Studiengänge Informatik, Medieninformatik, Technische Informatik und Wirtschaftsinformatik der Technischen Hochschule
MehrErfolgreich studieren.
Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Systems
MehrAuszug aus der Studien- und Prüfungsordnung der Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien nach der 2. Änderungssatzung vom 18.
Auszug aus der Studien- und Prüfungsordnung der Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien nach der 2. Änderungssatzung vom 18. Juli 2011 Regelungen für das Fach Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft
MehrChristian-Albrechts-Universität zu Kiel
Fachprüfungsordnung (Satzung) für Studierende des Faches Wirtschaftswissenschaft mit dem Abschluss Master of Science oder Master of Arts im Rahmen der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge der Christian-Albrechts-Universität
Mehr