Übergangsregelung Studien- und Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik

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1 Übergangsregelung Studien- und Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik Verwendete Abkürzungen: LV Lehrveranstaltung; F ; S alte Ordnung Prüfungsordnung und Studienordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Technischen Universität Chemnitz vom 19. Juni 1998 neue Ordnung Prüfungsordnung und Studienordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Technischen Universität Chemnitz, Stand: September 2001 Mit der Inkraftsetzung der neuen Studien- und Prüfungsordnung wird diese für alle vor dem Wintersemester 2001 immatrikulierten Studenten des Studiengangs Wirtschaftsinformatik wirksam, sofern keine anderslautende schriftliche Erklärung durch den einzelnen Studenten innerhalb der festgesetzten Frist abgegeben wird. Diese Erklärung zur neuen Prüfungs- und Studienordnung Wirtschaftsinformatik wird allgemein zugänglich bereitgestellt und ist bis zum 30. November 2001 im Prüfungsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften abzugeben. Sie offeriert 2 Wahlmöglichkeiten: 1. Ablegung des gesamten Studiums nach alter Studien- und Prüfungsordnung 2. Ablegung der Diplom-Vorprüfung nach der alten Studien- und Prüfungsordnung und der Diplomprüfung (Hauptstudium) nach der neuen Ordnung Wird keine dieser Optionen in Anspruch genommen, gilt für den Studenten automatisch die neue Studien- und Prüfungsordnung. Neben allgemeinen Regelungen werden in der vorliegenden Übergangsregelung für diese insgesamt 3 Varianten spezifische Festlegungen getroffen. 1. Weiterstudium komplett nach der neuen Ordnung Studenten, welche innerhalb der gesetzten Frist keine Erklärung zur Fortführung ihres Studiums nach der alten Ordnung abgeben, unterliegen ab Inkraftsetzung der neuen Ordnungen deren Bestimmungen. Zur Erleichterung des Übergangs werden die folgenden zusätzlichen Regelungen getroffen. Abgesehen von einigen allgemeinen Festlegungen werden die Regelungen je nach erreichtem Studienfortschritt des einzelnen Studenten getrennt für Vordiplom nach neuer Ordnung und Hauptstudium nach neuer Ordnung betrachtet Allgemeine Regelungen Für alle Lehrveranstaltungen, welche nach neuer Studien- und Prüfungsordnung eine (Teil-) darstellen, nach der alten Ordnung jedoch als Prüfungsvorleistung () galten, wird festgelegt: Nicht-Anrechnung von Fehlleistungen Wurde die Prüfungsvorleistung noch nicht erbracht bzw. ein- oder mehrmals mit nicht ausreichend bewertet, so setzt das der neuen Prüfungsordnung entsprechende Prüfungsverfahren ein. Bisherige Fehlleistungen werden dabei nicht angerechnet Fehlende Bewertung Wurde die Prüfungsvorleistung bereits erbracht, jedoch nicht mit einer Note bewertet und ist eine nachträgliche Bewertung nicht durchführbar, so wird die als erfolgreich abgelegt anerkannt. Diese Teilleistung fließt dann nicht in die Berechnung der Gesamtnote des jeweiligen Faches ein. Seite 1/7

2 Notenverbesserung Eine bereits erbrachte Prüfungsvorleistung, die nach neuer Ordnung als gilt, kann nach den Regeln der neuen Ordnung wiederholt werden. Nach der erstmalig erfolgten Anmeldung zur nach neuer Ordnung ist eine weitere Anerkennung einer nach alter Ordnung erbrachten Prüfungsvorleistung ausgeschlossen Regelungen zur Sprachausbildung Die freiwillige Sprachausbildung wurde in der neuen Studien- und Prüfungsordnung ersetzt durch eine Pflichtausbildung im Umfang von 6 SWS. Die erfolgreiche Ablegung der Pflichtausbildung ist Prüfungsvorleistung () für die Erteilung des Diplomzeugnisses. Zur Erleichterung des Übergangs in die neue Ordnung wird festgelegt: a) Nicht alle Studenten haben den vollen Umfang der Sprachausbildung zu absolvieren. In Abhängigkeit vom zu Beginn des WS 2001/02 erreichten Fachsemesters gilt folgende Reduzierung: Fachsemester 4 SWS Fachsemester 2 SWS ab 7. Fachsemester 0 SWS (keine Pflicht-Sprachausbildung) b) Die Sprachausbildung hat komplett in einer Sprache zu erfolgen. c) Neben den en, welche Studenten im Rahmen von speziellen Veranstaltungen für Wirtschaftswissenschaftler ablegen, werden auch die in einer äquivalenten Sprachausbildung erbrachten en (z.b. Unicert) anerkannt Vordiplom nach neuer Ordnung Diese Regelungen betreffen alle Studenten, welche bereits en nach der alten Ordnung erbracht, ihr Vordiplom jedoch noch nicht abgeschlossen haben und jetzt ein Vordiplom nach neuer Studien- und Prüfungsordnung ablegen. Algorithmen und Programmierung (F: 3/1) Rechnerarchitektur Rechnernetze Algorithmen und Programmierung (S: 4/2) und -architektur Rechnernetze und en Entweder Teilleistungen, wenn bereits ein vorhanden (letztmalig im WS 2001/02 möglich) oder b) Besuch der neuen, integrierten LV en Entweder Teilleistungen, wenn bereits ein vorhanden (letztmalig im WS 2001/02 möglich) oder b) Besuch der neuen Seite 2/7 Wechsel Eine bereits abgelegte Prüfung wird in die Vordiplomsnote mit dem Gewicht eingerechnet.

3 VWL-/BWL- Einführung (F: 2/2, F: 3/1) VWL I: Mikro Kosten- und srechng Einführung in die WI./. (Einf. in die Programmierung ) Rechnergest. Arbeitsplätze (S: 1/0/2) Modelle und (je S: 2/1) Einführung in die Wirtschaftswiss. (S: 3/1) Mikroökonomie (S: 4/2) Kosten- und srechng Grundzüge der WI WI-Praktikum I WI-Praktikum II Methoden der Modellierung Technische (je F: 2/1) integrierten LV Eine bestandene Klausur ist ausreichend und wird anerkannt. a) Besuch oder b) Wiederholung der Klausur zu einer alten LV für das Hauptstudium... erfolgreicher in Einf. in die Programmierung oder Algorithmen und Programmierung.. en. Entweder a) letztmalige Wiederholung im Oktober 2001 oder b) Besuch. Seite 3/7 Wechsel Wechsel Wechsel Vorlesung Praktikum Splittung in 2 LV Notengewichtung bei Ausstellung Vordiplom beachten Information: Folgende Lehrveranstaltungen entsprechen in Umfang und Prüfungsform der alten Ordnung und werden voll anerkannt: - Integrierte Informationssysteme in Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbetrieben (neuer Titel: Integrierte Informationssysteme in Industrie, Handel und Dienstleistung) - Buchführung - BWL I: Marketing und Produktionswirtschaft - BWL II: Bilanzen / Finanzen Folgende Lehrveranstaltungen sind im Unterschied zur alten Studien- und Prüfungsordnung zusätzlich zu absolvieren:

4 - WI-Praktikum III - Planspiel WI - Statistik / Quantitative Methoden 1.4. Hauptstudium nach neuer Ordnung Das erhaltene Vordiplom nach alter Studien- und Prüfungsordnung wird voll anerkannt als Äquivalent für ein Vordiplom nach neuer Studien- und Prüfungsordnung. Weitere Regelungen in Bezug auf das Hauptstudium: VWL: Mikro / Makro (je F: 4/2) Wirtschaftsrecht (S: 7/0) Datenmodellierung und Datenbanken Theoretische Inf. Systemsicherheit (F: 2/0) SW-Technologie I und II (S: 2/0 + 2/0) CA-Techniken (F: 2/0) Computergrafik (F: 2/0) (F: 2/2 + 2/0) SBWL (F: 11 SWS) Wahlpflichtbereich I (F: 10 SWS) Verhaltenswiss. Grundlagen Recht der IuK Mikro / Makro (je S: 4/2) Bürgerliches Recht / Übung BGB (S: 4/1) Datenbanken Theoretische Inf. Systemsicherheit Anerkennung der aus dem Vordiplom. Anerkennung der aus dem Vordiplom. Anerkennung der aus dem Vordiplom. Wiederholung gemäß Punkt erlaubt../. Anerkennung im Rahmen des Wahlpflichtbereichs Wirtschaftsinformatik/Informatik in Höhe von 2 SWS./. Anerkennung im Rahmen des Wahlpflichtbereichs Wirtschaftsinformatik/Informatik in Höhe von 2 SWS Wahlpflichtbereich SBWL (F: 8/3) en Wechsel Neue LV hat geringeren Umfang. Wechsel Betrifft voraussichtlich nur Matrikel 1996 Neue LV hat geringeren Umfang../. Auf Wunsch bei erfolgreichem Abschluss Ausweis auf Diplomzeugnis möglich. Management soz. Prozesse Informatik und Recht, da im Grundstudium vertieftere Rechtausbildung Seite 4/7

5 Operations Research Quantitative Methoden Operations Research (F: 3/1)./. Statistik / Quantitative Methoden (S: 4/2)./. Kein Äquivalent in neuer Ordnung. ist Voraussetzung für Erhalt des Diplomzeugnisses. Bei bereits erfolgtem erfolgreichem Abschluss kein Ausweis auf Diplomzeugnis möglich. Nach alter Ordnung im Hauptstudium, nach neuer Ordnung im Grundstudium abzulegen. Es ist sicherzustellen, dass diese im Studienablauf erbracht wurde. Information: Folgende Lehrveranstaltungen entsprechen in Umfang und Prüfungsform der alten Ordnung und werden voll anerkannt: - Modellierung und Simulation - Wissensrepräsentation und Problemlösung - Planung und Realisierung von Informationssystemen - Entscheidungsunterstützungssysteme - Veranstaltungen im Rahmen des Wahlpflichtbereichs Wirtschaftsinformatik /Informatik - WI-Seminar - Projektarbeit WI 2. Vordiplom nach der alten Ordnung, Hauptstudium nach neuer Ordnung Studenten, welche innerhalb der festgesetzten Frist einen Antrag auf Abschluss der Diplom- Vorprüfung nach der alten Ordnung stellen, haben grundsätzlich alle en der Diplom- Vorprüfung entsprechend der alten Studien- und Prüfungsordnung zu erbringen. Da nicht mehr alle alten Lehrveranstaltungen angeboten werden, gelten folgende Regelungen: Rechnerarchitektur Rechnernetze und -architektur Rechnernetze und Teilleistungen, wenn bereits ein vorhanden (letztmalig im WS 2001/02) b) Besuch der neuen, integrierten LV, wenn noch keine Teilleistung erfolgreich abgeschlossen wurde Teilleistungen, wenn bereits ein vorhanden (letztmalig im WS 2001/02) b) Besuch der neuen, integrierten LV, wenn noch keine Teilleistung erfolgreich abgeschlossen wurde Seite 5/7

6 Rechnergest. Arbeitsplätze (S: 1/0/2) WI-Praktikum II Anerkennung der der Anerkennung der der Wechsel Vorlesung Praktikum Modelle und Methoden der Modellierung Technische Entweder a) letztmalige Wiederholung im Oktober 2001 oder b) Besuch der beiden neuen LV s und Anerkennung der s (je S: 2/1) (je F: 2/1) Anerkennung der der (F: 3/1) Anerkennung der der Nach dem erfolgreichen Ablegen des Vordiploms nach der alten Ordnung wird für das Hauptstudium automatisch die neue Ordnung wirksam. Für das Ablegen des Hauptstudiums nach neuer Ordnung gelten alle Regelungen wie unter Abschnitt 1.4 angegeben! 3. Studium komplett nach der alten Ordnung Studenten, welche auf Antrag ihr Studium vollständig nach der alten Studien- und Prüfungsordnung beenden wollen, haben alle en nach der alten Studien- und Prüfungsordnung zu erbringen. Dafür gelten neben den das Vordiplom betreffenden Regelungen des Abschnittes 2 folgende ergänzende Bestimmungen für das Hauptstudium: Quantitative Methoden Verhaltenswiss. Grundlagen (F: 2/2 + 2/0) Recht der IuK./. Diese Teilleistung des es Quantitative Methoden / Verhaltenswissenschaftliche Grundlagen / Operations Research entfällt. Management soz. Prozesse Informatik und Recht Es ist die neue LV zu besuchen und bei erfolgreichem Abschluss ein entsprechender auszustellen. Der verringerte Umfang der wird als gleichwertig anerkannt. Die neue LV ist vollständig zu absolvieren. Bei erfolgreichen Abschluss wird ein entsprechender ausgestellt. Seite 6/7 Die Vorlesung / Übung wird nicht mehr angeboten. Die Vorlesung / Übung wird nicht mehr angeboten. Vorlesung / Übung wird nicht mehr im ursprünglichen Umfang angeboten. Vorlesung / Übung wird nicht mehr im ursprünglichen Umfang angeboten.

7 Die Übergangsregelungen wurde am in der Sitzung des Prüfungsausschusses Wirtschaftsinformatik beschlossen. Seite 7/7

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