Energiepass bei Industriebauten

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1 Energiepass bei Industriebauten - Arbeitskreis Betrieblicher Umweltschutz Januar 2014 Dipl.-Ing.(FH) Michael Mahler VDI Energieberater und freier Ingenieur office@energietechnik-mahler.de Dipl.-Ing.(FH) Michael Mahler VDI 1

2 Kurzvorstellung Dienstleistungen: Sanierungskonzepte / Energiekonzepte für Gebäude Luftdichtigkeits-Messungen (Blower-Door-Messungen) Wärmebrückenberechnungen Thermographie Antragstellung bei KfW, BAFA, KlimaPlusSaar Baubegleitung nach KfW Vorgaben bei Effizienzhäusern Energieausweise: Bedarfsausweis / Verbrauchsausweis Energieeffizienzberatung für KMU (geförderte Initial- und Detailberatung) Unterstützung beim Spitzenlastausgleich bei der Strom- und Energiesteuer Energieaudit in KMU gemäß DIN EN oder alternative Systeme Dipl.-Ing.(FH) Michael Mahler VDI 2

3 Inhalt Energiepass bei Industriebauten EnEV 2009 / EnEV 2014 Bedarfsausweis Verbrauchsausweis Bedarfsausweis / Verbrauchsausweis Fazit Dipl.-Ing.(FH) Michael Mahler VDI 3

4 EnEV 2009 / EnEV 2014 Energieeinsparverordnung gilt für Gebäude die unter Energieeinsatz geheizt oder gekühlt werden Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserbereitung obengenannter Gebäude Energieeinsparverordnung gilt nicht für Betriebsgebäude für Aufzucht und Haltung von Tieren Betriebsgebäude die großflächig und langanhaltend offen gehalten werden müssen Unterirdische Bauten, Gewächshäuser, Traglufthallen und Zelte, provisorische Gebäude mit Nutzungsdauer bis 2 Jahre Handwerkliche, landwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle Betriebsgebäude die nach ihrer Zweckbestimmung auf eine Innentemperatur von weniger als 12 Grad Celsius oder jährlich weniger als vier Monate beheizt sowie jährlich weniger als zwei Monate gekühlt werden Dipl.-Ing.(FH) Michael Mahler VDI 4

5 EnEV 2009 / EnEV Bedarfsausweispflicht: bei Neubau Wenn Berechnung nach 140%-Regel bei Änderung von Bauteilen (an > 10% der Bauteilfläche) bei Erweiterung der beheizten oder gekühlten Nutzfläche um mehr als die Hälfte 2. generelle Ausweispflicht (Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis): bei Änderung von Bauteilen (an > 10% der Bauteilfläche) bei Erweiterung der beheizten oder gekühlten Nutzfläche um mehr als die Hälfte Bei Verkauf, Vermietung, der Verpachtung oder beim Leasing eines Gebäudes spätestens unverzüglich, nachdem der potenzielle Käufer dies verlangt hat spätestens bei der Besichtigung Dipl.-Ing.(FH) Michael Mahler VDI 5

6 EnEV 2009 / EnEV Aushangpflicht: Gebäude mit mehr als 1000 m² Nutzfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden Gebäudes, in dem sich mehr als 500 Quadratmeter oder nach dem 8. Juli 2015 mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr befinden, der auf behördlicher Nutzung beruht Gebäudes, in dem sich mehr als 500 Quadratmeter Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr befinden, der nicht auf behördlicher Nutzung beruht (sobald ein Ausweis vorliegt) Dipl.-Ing.(FH) Michael Mahler VDI 6

7 EnEV 2009 / EnEV Pflichtangaben in Immobilienanzeigen (wenn Ausweis vorliegt): die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis im Sinne des 17 Absatz 1 Satz 1, den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude, die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes, Bei Nichtwohngebäuden ist bei Energiebedarfs- und bei Energieverbrauchsausweisen als Pflichtangabe der Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch sowohl für Wärme als auch für Strom jeweils getrennt aufzuführen. Dipl.-Ing.(FH) Michael Mahler VDI 7

8 EnEV 2009 / EnEV Modernisierungsempfehlungen: Sind Maßnahmen für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Eigenschaften des Gebäudes (Energieeffizienz) möglich Der Aussteller des Energieausweises hat dem Eigentümer im Energieausweis Empfehlungen für Maßnahmen zur kosteneffizienten Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes (Energieeffizienz) in Form von kurz gefassten fachlichen Hinweisen zu geben (Modernisierungsempfehlungen), es sei denn, solche Maßnahmen sind nicht möglich. Die Modernisierungsempfehlungen beziehen sich auf Maßnahmen am gesamten Gebäude, an einzelnen Außenbauteilen sowie an Anlagen und Einrichtungen im Sinne dieser Verordnung. 6. Registriernummer: Wer einen Inspektionsbericht nach 12 oder einen Energieausweis nach 17 ausstellt, hat für diesen Bericht oder für diesen Energieausweis bei der zuständigen Behörde (Registrierstelle) eine Registriernummer zu beantragen. Dipl.-Ing.(FH) Michael Mahler VDI 8

9 EnEV 2009 / EnEV Stichprobenkontrolle: Stichprobenkontrolle der Eingabedaten, der Ergebnisse und der Modernisierungsempfehlungen sowie Inaugenscheinnahme des Gebäudes durch die Kontrollstelle. Daten müssen zwei Jahre nach Ausstellungsdatum aufbewahrt werden. Bis zum Inkrafttreten der erforderlichen jeweiligen landesrechtlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung nimmt das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) vorläufig die Aufgaben des Landesvollzugs als Registrierstelle nach 26c (Registriernummern) und als Kontrollstelle nach 26d (Stichprobenkontrolle) wahr. Dipl.-Ing.(FH) Michael Mahler VDI 9

10 EnEV 2009 / EnEV Darstellung: Dipl.-Ing.(FH) Michael Mahler VDI 10

11 EnEV 2009 / EnEV Darstellung: Dipl.-Ing.(FH) Michael Mahler VDI 11

12 Bedarfsausweis 1. Umfangreiche Datenerfassung und Begehung: Gebäudezonierung nach Nutzungszonen Festlegung der relevanten Randbedingungen der einzelnen Zonen (Temperaturniveau, Nutzungszeiten, Beleuchtungsstärke, ) Erfassung aller relevanten Kenngrößen des Gebäudes U-Werte bzw. Bauteilaufbauten von Wänden, Decken, Fenstern, Eingabe der zonenabhängigen Gebäudegeometrie in das Berechnungsprogramm Erfassung aller relevanten Kenngrößen der Beheizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung Erzeugung, Speicherung, Verteilung und Übergabe Berechnung nach DIN V Dipl.-Ing.(FH) Michael Mahler VDI 12

13 Bedarfsausweis 2. Zonierung: Dipl.-Ing.(FH) Michael Mahler VDI 13

14 Bedarfsausweis 2. Zonierung: Dipl.-Ing.(FH) Michael Mahler VDI 14

15 Bedarfsausweis 2. Zonierung: Dipl.-Ing.(FH) Michael Mahler VDI 15

16 Bedarfsausweis Dipl.-Ing.(FH) Michael Mahler VDI 16

17 Verbrauchsausweis 1. Datengrundlage: Ermittlung der Energiebezugsfläche (Summe aller beheizten und gekühlten Nettogrundflächen) evtl. Näherung aus der Gesamtnettogrundfläche Bestimmung etwaiger Leerstände Gebäudekategorisierung nach dem Bauwerkszuordnungskatalog Bestimmung des Heizenergieverbrauchskennwert aus den Verbrauchswerten der letzten drei Jahre (für Heizung und Warmwasser) Bestimmung des Stromverbrauchskennwert aus den Verbrauchswerten der letzten drei Jahre (für Kühlung, Lüftung, Beleuchtung und Hilfsenergie (für Heizung und Warmwasser)) Dipl.-Ing.(FH) Michael Mahler VDI 17

18 Verbrauchsausweis Dipl.-Ing.(FH) Michael Mahler VDI 18

19 Bedarfsausweis / Verbrauchsausweis Bedarfsausweis: + Hohe Vergleichbarkeit ohne Nutzereinfluss + gute Grundlage für Bewertung von Modernisierungsmaßnahmen + gute Grundlage für KMU-Effizienz-Anträge (KfW-Kredite bei Sanierung) + sinnvoll wenn vor kurzem eine Sanierung stattfand, da im Verbrauchsausweis das Ergebnis der letzten drei Jahre gemittelt wird - Relativ hoher Aufwand und daher kostenintensiv Verbrauchsausweis: + Relativ geringer Aufwand und daher kostengünstig - geringe Vergleichbarkeit da starker Nutzereinfluss - Ungünstige Grundlage für Bewertung von Modernisierungsmaßnahmen Dipl.-Ing.(FH) Michael Mahler VDI 19

20 Fazit Notwendigkeit des Energieausweis: Bei Neubau (Bedarfsausweis) Sanierung und Erweiterung (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) Bei Verkauf, Neu-Vermietung, Neu-Verpachtung und Neu-Leasing (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) Aushangpflichten verschärft ab EnEV 2014 > 500 m² mit Publikumsverkehr => für Industriebauten eher nicht so wichtig Sonstige Anforderungen ab EnEV 2014 Pflichtangaben in Immobilienanzeigen => Mehraufwand für den Verkäufer Registrierungsnummer => Stichprobenkontrollen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dipl.-Ing.(FH) Michael Mahler VDI 20

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