Information über den RKS: Grundlagen Aufgaben Einsatz

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1 Regionaler Katastrophen-Stab St.Gallen (RKS) St.Gallen, Information über den RKS: Grundlagen Aufgaben Einsatz 1. Grundlagen Bevölkerungsschutzgesetz vom 29. Juni 2004, sgs Art. 11: Die politische Gemeinde setzt einen Gemeindeführungsstab ein. Sie setzt durch Verbindung mit anderen politischen Gemeinden einen gemeinsamen Führungsstab ein, wenn eine wirksame Aufgabenerfüllung und ein wirtschaftlicher Mitteleinsatz es verlangen. Art. 16 Abs. 2: Die politische Gemeinde führt regelmässig Übungen für ihren Führungsstab und gemeinsame Übungen mit den Partnerorganisationen durch. Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Gemeinden St.Gallen, Eggersriet, Gaiserwald, Mörschwil und Untereggen im Bereich Bevölkerungsschutz vom Art. 2 Die Vertragsgemeinden bilden gemeinsam a. eine Regionale Bevölkerungsschutzkommission St.Gallen (RBSK); b. eine Regionale Zivilschutzorganisation St.Gallen (RZSO); c. einen Regionalen Katastrophen-Stab St.Gallen (RKS). Art. 11 Der RKS baut auf den bestehenden Organisationsstrukturen der Vertragsgemeinden auf. Der RKS setzt sich aus dem RKS im engeren Sinn und den örtlichen Modulen der Vertragsgemeinden zusammen. Art. 21 Der RKS unterstützt die Exekutive der Gemeinde (Gesamtleitung) während eines ausserordentlichen Ereignisses. Art. 22 Der RKS entlastet die Führung im Schadenraum (Einsatzleitung Front) von logistischen und organisatorischen Aufgaben, die nicht direkt mit der Bekämpfung des Ereignisses in Verbindung stehen. Der RKS stellt die Entscheidgrundlagen bereit für die Anordnung, Beschaffung, bzw. Durchführung: a. der notwendigen Sofortmassnahmen; b. der rechtzeitigen und umfassenden Informations- und Nachrichtenbeschaffung; c. der zeitgerechten Alarmierung der Bevölkerung; d. der raschen und umfassenden Information der Behörden, Bevölkerung und Medien; e. Versorgung, Verstärkung und Ablösung der Einsatzkräfte; f. weiter Notfalldienste, Nachbarhilfe, kantonale Hilfe und Militärhilfe; g. des Beizugs von Spezialisten; h. der Evakuierung, Unterkünfte und Betreuung; i. der Zusammenarbeit mit zugewiesenen zivilen und militärischen Hilfskräften; j. der Verbindung zu Nachbargemeinden, Kanton und militärischen Kommandostellen. Seite 1 von 6

2 2. Aufgabenteilung In der ausserordentlichen Lage - führt die regionale Bevölkerungsschutzkommission (bzw. in der jeweiligen Gemeinde der Stadtrat oder der Gemeinderat) auf der politischen Ebene; - führt der Zentrale Einsatzleiter den Einsatz an der Front (Lösung des aktuellen Problems); - koordiniert der RKS die rückwärtigen Dienste und denkt als beratendes Gremium über die engeren räumlichen und zeitlichen Grenzen des Ereignisses hinaus. 3. Einsatz des RKS Der RKS wird durch die Bevölkerungsschutzkommission eingesetzt, wenn eine ausserordentliche Lage (Katastrophe / Notstandslage) vorliegt, in welcher - aufgrund der Opferzahl; - aufgrund der Intensität der Schadenslage; - aufgrund der räumlichen Ausdehnung der Schadenslage; - aufgrund der Auswirkungen auf den Fortgang der wirtschaftlichen, öffentlichen und privaten Tätigkeiten in Stadt und Region St.Gallen; - aufgrund der mutmasslichen Dauer zur Bewältigung der Katastrophe / Notstandslage die üblichen Führungs-, Planungs-, Schutz-, Rettungs- und Betreuungsmittel voraussichtlich nicht mehr ausreichen. Der RKS - unterstützt als Hilfsorgan die Bevölkerungsschutzkommission bzw. die Exekutive der Gemeinde (lokales Modul) in ihrer Führungsaufgabe durch Information, Beratung, Entscheidvorbereitung und Koordinationstätigkeiten, - unterstützt die zentrale Einsatzleitung resp. die lokale Einsatzleitung in der Gemeinde, - koordiniert die rückwärtigen Dienste. Bei ausserordentlichen Lagen, welche über das Gebiet der durch Vereinbarung angeschlossenen Gemeinden hinausgreifen oder wenn die verfügbaren Mittel nicht ausreichen, wird der kantonale Führungsstab aktiv. Seite 2 von 6

3 4. Zusammensetzung RKS Der RKS verfügt über eine Grundkonfiguration mit folgenden Bereichen: - Stabschefs - Lage und Kanzlei - Schutz - Technik - Information Je nach Lage kann der RKS Mittel zur Ergänzung des Stabs beiziehen: - Polizei / Sicherheit - Feuerwehr / Rettung - Sanität / Gesundheitswesen - Recht - Infrastruktur (Hochbau, Tiefbau, Telekommunikation etc.) - Care-Team - Etc. Der RKS ist personell wie folgt konstituiert (Stand ) SC: SC Stv: SC Stv: Felix Keller, Maj i Gst, Geschäftsführer Gewerbeverbände St.Gallen Dr. iur. Markus Neff, Oberstleutnant i Gst, Rechtsanwalt Schoch, Auer & Partner Dr. Christophe Niquille, Oberstleutnant i Gst ad, Leiter Generalsekretariat Helvetia Sekretariat: Stefan Gut, FWZSSG Chef Triage: Thomas Akermann z Vfg Stabschef: Peter Brägger Bereichsleiter Schutz: Gerhard Kuchler, FWZSSG Bereichsleiter Technik: Ivo Schillig, VGL St.Galler Stadtwerke Bereichsleiter Information: Andreas Nagel, Leiter Dienststelle Kommunikation Seite 3 von 6

4 Der RKS wählt seinen Einsatzort je nach Lage. Im Vordergrund stehen folgende ad hoc einzurichtende Standorte: - Gebäude Zivilschutz, Werkhof Waldau, 2. Stock; - Unterirdische Anlage Zivilschutz (OKP), Waldau; - Rathaus St.Gallen, 12. Stock: - Standorte in den Vertragsgemeinden. Der Anschluss an das städtische Kommunikations- und Datennetz ist an allen städtischen Standorten gewährleistet. Eine minimale mobile Ausrüstung für den Betrieb der Führungseinrichtung des RKS ist beim ZS Lagezug vorhanden. Seite 4 von 6

5 5. Organigramme im Einsatz Seite 5 von 6

6 6. Einsatz-Szenarien Für den RKS stehen für seinen eigenen Einsatz aufgrund der aktuellen Analyse folgende Szenarien im Vordergrund: - Grossbrände, Gebäudeeinsturz in Ballungszentren mit grosser Schadenlage; - Flugzeugabsturz auf Stadtgebiet oder Agglomeration; - Unfälle mit gefährlichen Stoffen, sofern die Problemlage lang anhaltend ist; - Erdbeben mit Schäden grösseren Ausmasses in der Stadt St.Gallen und den Nachbargemeinden; - Gefährdungskombinationen, welche die ganze Agglomeration betreffen (grosse Schadenlage) oder lang anhaltend den Fortgang des öffentlichen und privaten Lebens in der Stadt und der Agglomeration erschweren. In den übrigen Szenarien dürften nach heutiger Beurteilung in der Stadt die Mittel der professionellen Organisationen (Stadtpolizei St.Gallen, Feuerwehr (Berufsfeuerwehr/Milizfeuerwehr), Zivilschutz, Rettungsdienst KSSG, Stadtwerke und übrige technische Dienste) zur Ereignisbewältigung ausreichen. In den Vertragsgemeinden kommen die lokalen Mittel und die Kantonspolizei zum Einsatz. Regionaler Katastrophen-Stab St.Gallen (RKS) Felix Keller, Stabschef Seite 6 von 6

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