Bewerbungsschluss 30. September Inhalt

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1 Bewerbungsanleitung für BWL-Bachelor für die Europa/Erasmus- und Übersee-Programme der Fakultät für BWL (in Kooperation mit dem Akademischen Auslandsamt) Bewerbungsschluss 30. September 2015 Diese Anleitung soll Bachelor-Studierenden im Studiengang BWL als Leitfaden zur Erstellung der Bewerbung für einen Auslandsstudienplatz dienen. Sie gilt für alle Austauschprogramme der Fakultät für BWL mit Partneruniversitäten in Europa und Übersee, die vom Akademischen Auslandsamt (AAA) koordiniert werden. Speichern Sie sich diese Bewerbungsanleitung unbedingt ab oder drucken Sie sie aus. Bei Fragen bitte immer erst dieses Dokument zu Rate ziehen! Inhalt Wie kann ich mich informieren?... 2 Wofür kann ich mich bewerben?... 3 Bewerbungsvoraussetzungen... 4 Kann ich einen Abschluss im Ausland erwerben?... 4 Stipendienleistungen... 4 Bewerbungsunterlagen... 5 Allgemeine Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen... 5 Komponenten der Bewerbung... 5 Verpackung der Bewerbung... 6 Abgabe der Bewerbung... 7 Nachreichen von Unterlagen... 7 Auswahlverfahren... 7 Nach der Zusage: Weitere Unterlagen für die Gasthochschule... 8 Gutachten... 8 Sprachnachweise... 8 Nominierungsverfahren Europa- und Übersee-Partneruniversitäten... 9 Kurse während des Auslandssemesters WICHTIG: Falls Sie sich auf ein Landesprogramm bewerben möchten, müssen Sie bereits zum 30. September mit Ihrer Bewerbung einen aktuellen Sprachnachweis (i.d.r. TOEFL) einreichen (siehe unten)! Für die übrigen Programme (Erasmus, Partneruniversitäten) beachten Sie die Hinweise zu den Sprachnachweisen weiter unten in dieser Bewerbungsanleitung. 1

2 Wie kann ich mich informieren? Informationen Ihrer Fakultät / Ihres Fachbereichs Besuchen Sie unbedingt die Informationsveranstaltungen der Fakultät zum Thema Auslandssemester! Weitere Informationen Ihrer Fakultät finden Sie unter (Internetseite der Fakultät BWL > Internationales > Im Ausland studieren > Auslandsstudium Bachelor-Studierende). Hier finden Sie auch die Info-Mails, die Unterlagen der Informationsveranstaltungen und eine FAQ-Seite. Website des Akademischen Auslandsamts: Unter der Rubrik Studium im Ausland finden Sie die Liste der Programme, für die Sie sich bewerben können, Links zu den Homepages der Partnerunis, Informationen zu den Bewerbungsunterlagen und die Erfahrungsberichte derjenigen Studierenden, die bereits einen Auslandsaufenthalt an einer der Partneruniversitäten absolviert haben. Das Auslandsamt kann bei spezielleren Fragen auch Kontakt zu den Verfassern der Erfahrungsberichte herstellen. Hierzu schicken Sie bitte eine mit der vierstelligen Nummer des Erfahrungsberichts an outgoings@uni-mannheim.de. Broschüren Im Lesesaal im Erdgeschoss von L1,1 (beim Express-Service) sammeln wir für Sie Broschüren der Partneruniversitäten zur Ansicht. Zwar stellen nicht alle Partnerhochschulen im Zeitalter des Internets Broschüren zur Verfügung, aber werfen Sie doch mal einen Blick in die nach Ländern sortierten Fächer. Infoveranstaltung an der Universität Mannheim Am Di, , und Do, veranstaltet das AAA im und vor dem Fuchs Petrolub Saal von jeweils Uhr eine Informationsmesse zum Thema Studium und Praktikum im Ausland. Sie haben die Möglichkeit, sich an Infoständen und in Vorträgen über die verschiedenen Optionen zu einem Auslandsaufenthalt zu informieren. Die MitarbeiterInnen des AAA und Vertreter von externen Austauschorganisationen stehen an diesen Tagen für Fragen bereit. Hinweis zu Kontakt zu Partneruniversitäten Bitte wenden Sie sich zu diesem Zeitpunkt NICHT an die KollegInnen an den Partneruniversitäten, sondern informieren Sie sich über die Internetseiten der Institution etc. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die im Folgenden genannten Ansprechpartner an der Universität Mannheim. Einzelberatung im Akademischen Auslandsamt Das AAA hilft Ihnen bei Fragen zur Bewerbung und zur Organisation des Auslandsaufenthalts gerne weiter. Offene Sprechstunde des Auslandsamts (für kürzere Fragen): Mo 9-12 Uhr, Mi Uhr. Beratungstermine nach telefonischer Vereinbarung unter (Sekretariat). Ihre zuständigen Ansprechpartner für die Beratung sind: Romanische Länder in Europa (Frankreich, Spanien, Italien, Portugal): Englisch- und deutschsprachige Länder in Europa (inkl. Skandinavien, Osteuropa etc.): Nordamerika, Mexiko, Australien, Neuseeland: Kerstin Bach Tel Kathrin Blitzke Tel Carita Emmerich-Wessels Tel Afrika, Asien, Südamerika: Lukas Dausend Tel Beratung im Fachbereich: bei akademischen Fragen Bei fachlichen Fragen (z.b. zur Kursauswahl und -anerkennung) wenden Sie sich bitte an Jennifer Hirsch, Tel.: , Dekanat für BWL, L5, 5, Raum 102, offene Sprechstunde: montags 2

3 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr; Informationen zum Kursangebot im Ausland finden Sie beispielsweise auf den Internetseiten der Partneruniversitäten oder auch in den Erfahrungsberichten Ihrer Vorgänger. Kursabsprache für Bachelor BWL Für die Kursabsprache nach einer Platzzusage an der Gastuniversität ist Frau Hirsch am Dekanat BWL zuständig. Mit Hilfe der Kursmeldung und festlegung wird eine spätere Umrechnung und Übertragung Ihrer Leistungen aus dem Ausland in das Mannheimer International Studies Modul durch den Prüfungsausschuss sichergestellt. Informationen zum genauen Vorgehen finden Sie auf der Homepage der Fakultät für BWL. Learning Agreements Zusätzlich zur Kursabsprache mit dem Fachbereich BWL können sowohl die Gastuniversität als auch das Akademische Auslandsamt sogenannte Learning Agreements einfordern. Diese dienen lediglich der Dokumentation der Kurswahl (z.b. für das Erasmus-Programm). Sie sind für die Übertragung der Auslandsleistungen in Ihr Mannheimer Modul jedoch nicht ausreichend. Wofür kann ich mich bewerben? Für welche Programme Sie sich bewerben können, entnehmen Sie bitte dem pdf-dokument Liste der Austauschprogramme für Bachelor BWL, welches Sie auf der Webseite des Akademischen Auslandsamts sowie auf den Internetseiten des Dekanats finden können. Unter der Rubrik Studium im Ausland > Partneruniversitäten auf der Homepage des AAA finden Sie in einer Datenbank alle Austauschprogramme der Universität Mannheim (hier sind also auch Partneruniversitäten für andere Studiengänge aufgelistet, die für Sie als Bachelor BWL Studierende nicht relevant sind). Diese Datenbank bietet Ihnen Informationen zu den Partneruniversitäten, u.a. mit Links zu den Webseiten der Universitäten, Erfahrungsberichten und weiteren Hinweisen. Für Ihre Bewerbung können Sie eine Auswahl verschiedener Universitäten treffen. Verbindlich hierfür ist das oben genannte pdf-dokument Liste der Austauschprogramme für Bachelor BWL. Zum Bewerbungsschluss am 30. September 2015 können Sie sich für maximal 7 Partneruniversitäten sowohl in Europa als auch in Übersee bewerben. Diese 7 Universitäten können in verschiedenen Ländern und Regionen liegen, solange bei Ihnen die entsprechenden Sprachkenntnisse vorhanden sind. Die gewünschten Universitäten tragen Sie in das Online-Bewerbungsformular sowie in die Prioritätenliste ein (Erläuterung weiter unten). Beispiel: Bitte beachten: Mit einigen Universitäten laufen zurzeit noch Vertragsverhandlungen. Das kann sowohl bedeuten, dass zu den im Internet aufgeführten Austauschmöglichkeiten noch Universitäten hinzukommen, aber auch, dass im schlimmsten Fall die eine oder andere Universität noch wegfällt. Eine endgültige Liste der zu Verfügung stehenden Austauschprogramme für Bachelor BWL wird bis zum online gestellt. 3

4 Hinweis Landesprogramme: Bitte beachten Sie, dass bei einer Bewerbung für die Landesprogramme aufgrund von frühen Anmeldefristen der Austauschstudierenden einige Ausnahmen und Besonderheiten gelten. Dies betrifft in erster Linie den Sprachnachweis, der bei den Landesprogrammen schon zum eingereicht werden muss. Grundsätzlich läuft eine Bewerbung auf die Landesprogramme so ab, dass Sie sich zunächst generell um einen Platz in einem Landesprogramm bewerben. Erst nach der Auswahl für die Teilnahme am Landesprogramm erfolgt in einem zweiten Schritt die Zuteilung zu einer der am Landesprogramm beteiligten Universitäten; hierbei wird man versuchen, Sie an Ihrer Wunschuniversität unterzubringen. Bitte beachten Sie dazu die näheren Hinweise in den entsprechenden Abschnitten dieser Bewerbungsanleitung. Bewerbungsvoraussetzungen 1. Immatrikulation an der Universität Mannheim während des Zeitraums des Auslandsaufenthalts (und anschließende Rückkehr zum Studium an die Universität Mannheim). Ein Urlaubssemester während des Auslandsaufenthaltes ist nicht möglich. 2. Fortgeschrittene Kenntnisse in der Unterrichtssprache Ihrer gewünschten Zieluniversität. Weitere Informationen hierzu siehe unten. 3. Fristgerechte Abgabe einer vollständigen Bewerbung. Hinweis: Nach einem Auslandsaufenthalt im Bachelor-Studium wird eine erneute Auslandsbewerbung im Master-Studium nicht nachrangig behandelt. ACHTUNG: Einige Partneruniversitäten akzeptieren keine Austauschstudierenden, die die Staatsbürgerschaft des jeweiligen Ziellandes innehaben. Sollten Sie also Staatsbürger eines bestimmten Landes sein und sich für ein Programm in diesem interessieren, halten Sie bitte vorher Rücksprache mit dem Akademischen Auslandsamt, um sicher zu gehen, ob Sie für diesen Austausch überhaupt in Frage kommen. Kann ich einen Abschluss im Ausland erwerben? Innerhalb von Austauschprogrammen ist der Erwerb von degrees (MBA, Bachelor, Master o.ä.) i.d.r. nicht möglich, da Sie als Austauschstudierende im Ausland den Status non-degree seeking student haben. Für Europa gilt zusätzlich: Wenn durch den Erwerb eines Abschlusses Studiengebühren fällig werden sollten, verlieren Sie automatisch Ihren Erasmus-Status und können keine Erasmus- Förderung erhalten. Stipendienleistungen Bei erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie einen studiengebührenbefreiten Studienplatz an einer unserer Partnerhochschulen. Darüber hinaus gibt es einige Finanzierungsmöglichkeiten, über die Sie sich auf unserer Website unter dem Punkt Studium im Ausland Finanzierung informieren können. Meist ist dies mit einer separaten Bewerbung oder Antragstellung verbunden. Hinweis: Viele Stipendien haben lange Bewerbungs-Vorlaufzeiten, weswegen Sie sich rechtzeitig informieren sollten. An den Erasmus-Partneruniversitäten ist üblicherweise eine Mobilitätsförderung aus Mitteln der EU inbegriffen. Diese ist länderabhängig und liegt voraussichtlich zwischen 150 und 250 Euro pro Monat ( Erasmus-Förderung ). Nach der Platzzusage an einer Erasmus-Partneruniversität erhalten Sie hierzu automatisch Informationen vom AAA. Falls Sie bereits in ihrem aktuellen oder vorherigen Studiengang eine Förderung durch das Erasmus- Programm für ein Auslandsstudium oder praktikum erhalten haben, ist eine erneute Förderung durch das Erasmus-Programm dennoch möglich, sofern folgende Maximal-Zeiten bei der Gesamt-Förderung für Studium und Praktikum nicht überschritten werden: pro Studienzyklus (Bachelor/Master) ist jeweils eine Förderung bis zu maximal 12 Monaten möglich, bei einzügigen Studiengängen (Lehramt) insgesamt bis zu maximal 24 Monaten. 4

5 Bewerbungsunterlagen Allgemeine Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen Bitte reichen Sie die unten aufgeführten Unterlagen in Papierform ein. Der Bewerbungsbogen wird mittels einer Online-Anmeldung erstellt. Es werden nur Bewerbungen akzeptiert, die sowohl in Papierform eingehen als auch über das Online-System angemeldet werden. Alle Bewerbungsunterlagen sollten in einfacher Ausfertigung in deutscher Sprache eingereicht werden. Wenn Ihre Muttersprache nicht Deutsch ist, können Sie die Bewerbungsunterlagen gerne in englischer Sprache einreichen. Gutachten sind generell zum Bewerbungstermin nicht notwendig. Bitte entsprechend auch keine (evtl. bereits vorhandenen) Gutachten der Bewerbung beilegen sie gehen nicht als Kriterium in den Auswahlprozess mit ein. Reichen Sie Ihre Bewerbung erst ein, wenn Sie alle notwendigen Dokumente beisammen haben. Die separate Abgabe einzelner Komponenten ist nicht zulässig! Keine Auflistung bisheriger Studienleistungen: Die relevanten Noten aus den bisher erbrachten Modulen sind im Studienbüro erfasst. Diese Daten werden der Kommission der Fakultät BWL zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Verfügung gestellt. Sie müssen daher keinen Notenauszug mit Ihrer Bewerbung einreichen. Komponenten der Bewerbung 1 Bewerbungsbogen (wird bei Online-Anmeldung erstellt) Den Zugangslink zur Online-Bewerbung finden Sie unter dem Menüpunkt Bewerbung auf der AAA-Internetseite ( Studium im Ausland Bewerbung ). Im Online-Bewerbungsformular geben Sie neben Ihren persönlichen Daten Ihre Wunschuniversität sowie den gewünschten Zeitraum des Auslandsstudiums an (z.b. Uni XY, HWS, Dauer 1 Semester). Bitte geben Sie nur Ihre erste Priorität bei der Online-Anmeldung an, alle weiteren Wünsche werden durch die Prioritätenliste berücksichtigt (s.u.). Hinweis: In den Auswahlfeldern des Online-Formulars sind die Partneruniversitäten aller Fachbereiche vorhanden. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie nur Universitäten auswählen, die für Ihren Studiengang zum entsprechenden Bewerbungstermin ausgeschrieben sind. Nach dem Ausfüllen senden Sie das Online-Formular elektronisch ab. Anschließend drucken Sie es aus, versehen es mit Ihrer Unterschrift und einem Pass- oder Bewerbungsfoto und geben es dann mit den übrigen Unterlagen fristgerecht ab. Nach der elektronischen Übermittlung des Online-Formulars erhalten Sie sofort eine automatisierte Bestätigungsmail. Sollten Sie diese nicht erhalten, müssen Sie sich umgehend beim Akademischen Auslandsamt melden. Geben Sie bitte eine -Adresse an, die auch über die Dauer des Auslandsaufenthalts hinaus gültig sein wird. Es ist Ihre Aufgabe, eine sichere -Zustellung zu gewährleisten, indem Sie Ihr Postfach (inkl. Spam-Postfach) regelmäßig checken und gegebenenfalls leeren, um z.b. auch die Zusendung von s mit größeren Anhängen zu ermöglichen. Falls sich Ihre Postanschrift in der nächsten Zeit ändern sollte, teilen Sie bitte Ihre neue Adresse nicht nur den Studienbüros (Express-Service), sondern auch (per ) direkt dem Auslandsamt mit, da es leider keinen automatischen Abgleich der Auslandsamts-Datenbank mit derjenigen der Studienbüros gibt. Falls Sie eine andere bzw. eine zweite Staatsbürgerschaft haben, geben Sie dies unbedingt an. Hinweis Landesprogramme: Wenn Sie sich für die Teilnahme an einem Landesprogramm bewerben möchten, geben Sie im Online-Formular nur den Namen des Landesprogramms an, und NICHT den Namen der von Ihnen innerhalb des Programms bevorzugten Universität. 5

6 Beispiel: Sie geben an Landesprogramm North Carolina und NICHT z.b. University of North Carolina at Charlotte (UNCC). Denn zunächst bewerben Sie sich ja generell um die Teilnahme an dem Landesprogramm. Erst im Falle einer Zusage werden Sie aufgefordert, eine formlose Liste Ihrer bevorzugten Universitäten innerhalb des jeweiligen Programms einzureichen. Im Motivationsschreiben können Sie selbstverständlich auf Ihre Wunschuniversität innerhalb des Landesprogramms eingehen. 2 Prioritätenliste (Formular auf AAA-Website) Zu finden unter Studium im Ausland Bewerbung Tragen Sie in der Liste Ihre Wunschuniversitäten inklusive Ihrer ersten Priorität ein. Sie können maximal 7 Gasthochschulen angeben. Beachten Sie, dass Sie für jede der angegebenen Universitäten die entsprechenden Sprachkenntnisse besitzen müssen. Hinweis Landesprogramme: Auch in der Prioritätenliste nennen Sie lediglich das Landesprogramm ohne nähere Angabe einer Universität. Drucken Sie das Formular anschließend aus und legen Sie es Ihrer Bewerbung bei. 3 Motivationsschreiben Format: Bitte gesonderte DIN A4-Blätter beifügen. Das Motivationsschreiben muss Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer enthalten (Kopfzeile). Auf der ersten Seite des Motivationsschreibens legen Sie die persönlichen und fachlichen Gründe für das Austauschprogramm dar, das Sie als erste Priorität genannt haben. In kürzerer Form gehen Sie entsprechend auf die weiteren Austauschprogramme Ihrer Prioritätenliste ein, pro Universität maximal eine halbe Seite. Insgesamt darf das Motivationsschreiben mit allen Prioritäten nicht länger als 3 Seiten sein. Aus dem Motivationsschreiben soll hervorgehen, dass Sie sich bereits mit den Institutionen und dem jeweiligen Studienangebot Ihrer Wunschuniversitäten vertraut gemacht haben. Das Auswahlkomitee liest und bewertet jedes einzelne Motivationsschreiben. Hinweis Landesprogramme: Wenn Sie als erste Priorität ein Landesprogramm gewählt haben, beziehen Sie Ihr Motivationsschreiben auf die von Ihnen bevorzugte Universität innerhalb des Landesprogramms. (4) Sprachnachweis (gilt nur für Landesprogramme): NUR bei einer Bewerbung auf ein Landesprogramm (egal in welcher Priorität dieses von Ihnen genannt wird) muss mit der Bewerbung (zum 30.9.) ein gültiger Sprachnachweis (i.d.r. TOEFL- Test) eingereicht werden. Grund hierfür sind die frühen Nominierungsfristen bei den Landesprogrammen. Der Nachweis darf zum Bewerbungstermin nicht älter als zwei Jahre sein (Stichtag ). Im Falle eines TOEFL ist eine Kopie Ihres Online-Ergebnisses, welches schon innerhalb von 8-10 Tagen nach Ablegen des Tests im Internet eingesehen werden kann, zum Bewerbungstermin bei den Landesprogrammen ausreichend (Original nachreichen). Alle anderen Austauschprogramme erfordern den Sprachnachweis erst zu einem späteren Zeitpunkt (s. Abschnitt Sprachnachweise). Verpackung der Bewerbung 1. Sortieren Sie die Bewerbungsunterlagen in der oben angegebenen Reihenfolge unsortierte Unterlagen haben negative Auswirkungen auf Ihre Bewerbungschancen. 2. Versehen Sie die Unterlagen mit einer Büroklammer und legen Sie diese in eine an zwei Seiten offene Klarsichthülle keine Bewerbungsmappen, Schnellhefter o.ä. verwenden! Teure Bewerbungsmappen verbessern Ihre Chancen nicht und sind hinderlich für die weitere Bearbeitung. Ein Briefumschlag ist nur notwendig, wenn Sie die Bewerbung per Post senden. 6

7 Abgabe der Bewerbung Bewerbungsschluss: Mittwoch, 30. September 2015 Geben Sie Ihre Bewerbung spätestens am Stichtag entweder am Express-Service in L1, 1 (Erdgeschoss) ab oder schicken Sie sie rechtzeitig per Post (es gilt das Datum des Poststempels). Wir empfehlen den Post-Standardversand, da Einschreiben, Express-Briefe und ähnliches in der Zustellung leider häufig deutlich länger benötigen und den Auswahlprozess verzögern. Machen Sie sich sicherheitshalber eine Kopie/Scan der Bewerbung für Ihre Unterlagen. Öffnungszeiten Express-Service (Stand Juni 2015): Montag, Dienstag und Donnerstag Mittwoch Freitag Postadresse: Universität Mannheim Akademisches Auslandsamt L1, Mannheim 10:00-12:00 und 13:00-15:00 Uhr 10:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr 10:00-12:00 Uhr Postversand aus dem Ausland: Falls Sie Ihre Bewerbungsunterlagen aus dem Ausland an uns senden möchten, schicken Sie uns bitte sicherheitshalber (zusätzlich) eine gescannte Version Ihrer kompletten Unterlagen per , bevor Sie sie in die Post geben. Für die Vollständigkeit Ihrer Bewerbung sind Sie alleine verantwortlich. Nutzen Sie zur Überprüfung der Vollständigkeit bitte oben stehende Tabelle. Aufgrund der hohen Zahl an BewerberInnen sehen wir uns außer Stande, fehlende Unterlagen einzufordern. Eingangsbestätigung: Sie erhalten spätestens bis Mittwoch, (18 Uhr) eine vom Akademischen Auslandsamt, mit der wir Ihnen den Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen bestätigen. Falls Sie bis zu dem oben genannten Datum keine erhalten haben, nehmen Sie bitte umgehend mit dem Akademischen Auslandsamt Kontakt auf. Nachreichen von Unterlagen Das Nachreichen von Unterlagen ist nicht möglich. Dies dient der Beschleunigung des Auswahlverfahrens. Auswahlverfahren Anhand von drei Auswahlkriterien (Durchschnittsnote, erreichte ECTS und Qualität der Bewerbung (v.a. Motivationsschreiben)), wird eine Liste erstellt, anhand derer die Platzvergabe vorgenommen wird. Die Durchschnittsnote wird aus den Noten errechnet, die Sie im 1. und 2. Semester erreicht haben (inkl. Nachschreibetermin 2. Semester). Ihre Chancen auf einen (bestimmten) Austauschplatz an einer unserer Partneruniversitäten sind im Vorhinein nicht abzuschätzen. Ob und für welche Partneruniversität Sie eine Zusage erhalten, hängt immer auch von Ihren MitbewerberInnen ab. Daher sind keinerlei Aussagen zu Ihren Chancen möglich. 7

8 Leider kursieren immer wieder Gerüchte unter den Studierenden mit vermeintlichen Geheimtipps, die zu "taktisch klugen" Bewerbungen führen sollen. Das Befolgen solcher Tipps führt unserer Erfahrung nach nicht zu einer Erhöhung Ihrer Bewerbungschancen. Befolgen Sie bei der Bewerbung einfach die Informationen und Hinweise, die wir Ihnen in dieser Bewerbungsanleitung geben, lassen Sie sich im AAA oder im Fachbereich BWL beraten und nehmen Sie sich Zeit für die Recherche Ihrer Zieluniversitäten sowie das Verfassen des Motivationsschreibens. Bewerben Sie sich nur für solche Universitäten, an denen Sie auch studieren möchten! Wegen der hohen Zahl an Bewerbungen, die bearbeitet und begutachtet werden müssen, bitten wir Sie, sich weder telefonisch noch per nach dem Ausgang Ihrer Bewerbung zu erkundigen. Mit einer Entscheidung können Sie vor Weihnachten rechnen. Sie erhalten dann einen Brief an die von Ihnen angegebene Semesteradresse. Bitte warten Sie diesen Brief geduldig ab. Hinweis Landesprogramme: Da die Teilnehmer an den Landesprogrammen ggf. früher nominiert werden müssen, wird die Entscheidung deshalb hier früher erfolgen. Sollten wir Ihnen in der ersten Bewerbungsrunde keine Zusage erteilen können, erhalten Sie eine E- Mail mit der Einladung zu einer zweiten Bewerbungsrunde, die im Januar/Februar 2016 stattfinden wird. Falls Sie einen zugeteilten Platz absagen, bieten wir Ihnen keinen neuen Platz an! Wenn Sie eine Zusage erhalten, müssen Sie innerhalb einer Frist von ca. zwei Wochen eine Erklärung unterschreiben, dass Sie den Platz annehmen. Diese Annahmeerklärung ist verbindlich. Nach der Zusage: Weitere Unterlagen für die Gasthochschule Falls Sie eine Zusage erhalten, fordern viele Gasthochschulen anschließend für Ihre Anmeldung weitere Unterlagen an, z.b. Gutachten, eine Auflistung der bisherigen Leistungen in englischer Sprache, einen Nachweis der Sprachkenntnisse etc. Diese Unterlagen müssen nach der Zusage entsprechend zusammengestellt und an die Gasthochschule versendet werden. Hierzu erhalten Sie zum gegebenen Zeitpunkt eine mit genauen Anweisungen vom Akademischen Auslandsamt. Bitte warten Sie diese Informationen geduldig ab. Gutachten Viele Partneruniversitäten, vor allem in Übersee, verlangen Gutachten. Diese Gutachten können Sie aber erst in Auftrag geben, wenn Sie nach erfolgreicher Auswahl eine Zusage von uns erhalten haben und ein Gutachten tatsächlich von der Partneruniversität gefordert wird! Wenn Sie Gutachten benötigen, können Sie sich auf der folgenden Internetseite des Dekanats über das Verfahren bezüglich der Gutachten informieren: > Studium > Gutachten. Lesen Sie sich die Hinweise unter Allgemeine Informationen und Gutachten für Austauschstudierende sorgfältig durch. Wenn nur ein Gutachten verlangt wird, können Sie auch nur ein Gutachten beantragen. Sprachnachweise Zum Bewerbungszeitpunkt (30.9.) müssen Sie noch keinen Beleg über Ihre Sprachkenntnisse erbringen außer, Sie planen eine Bewerbung auf ein Landesprogramm (siehe oben). Sie müssen natürlich in eigener Verantwortung dafür Sorge tragen, dass Sie sich nur für Hochschulen in solchen Ländern bewerben, in denen Sie fortgeschrittene Kenntnisse der Landes- bzw. der Unterrichtssprache besitzen! Wenn Sie keine ausreichenden Kenntnisse besitzen, wird dies später zu einer Ablehnung durch die ausländische Partnerhochschule führen, da diese einen Nachweis von Ihnen verlangen wird. Die Anforderungen der Gastuniversitäten bezüglich der Art und Weise des Sprachnachweises können sich laufend ändern. Als Hilfestellung, welchen Nachweis Sie für die Partneruniversität benötigen, können Ihnen die Informationen dienen, die das Akademische Auslandsamt auf der Basis von Erfahrungswerten gesammelt und in der Partneruniversitäts-Datenbank auf der AAA-Webseite unter dem Punkt Partneruniversitäten zur Verfügung stellt. Über aktuelle Anforderungen informieren Sie sich bitte über die Webseiten der Gastuniversitäten (Rubrik exchange students o.ä.). Bitte schreiben Sie auf keinen Fall die Partneruniversität an, um sich nach dem Sprachnachweis zu erkundigen! Falls Sie durch eigenständige Recherche keine Informationen zum Sprachnachweis finden, können Sie sich gerne an Ihre Ansprechpartner in Mannheim wenden. 8

9 Eine Übersicht der gängigen Sprachnachweise und wie Sie diese ablegen können, finden Sie im Download-Dokument Zugelassene Sprachnachweise auf folgender Webseite des AAA: > Bewerbung > Sprachnachweise. Bitte beachten Sie, dass der Sprachnachweis aktuell sein muss, d.h. zum Bewerbungstermin nicht älter als zwei Jahre sein darf (Stichtag 30. September). Falls Sie beabsichtigen, an der gewünschten Gastuniversität Kurse in zwei verschiedenen Sprachen zu belegen (z.b. Vorlesungen oder Seminare in englischer und spanischer Sprache), müssen Sie für beide Sprachen einen Sprachnachweis vorweisen. Der Nachweis der Sprachkenntnisse erfolgt für ÜBERSEE-Partneruniversitäten, indem Sie bis zum einen entsprechenden Sprachnachweis im AAA abgeben, da ab diesem Zeitpunkt die Anmeldeverfahren im Ausland beginnen und das AAA Ihre Unterlagen an die Gasthochschule versendet. Siehe Kasten unten Nominierungsverfahren Übersee. für EUROPA-Partneruniversitäten: Die Anmeldeverfahren an europäischen Universitäten starten ab März. Anders als in Übersee versenden Sie die Anmeldeunterlagen für Europa selbst. Spätestens am 1. März müssen Sie also einen Sprachnachweis zur Hand haben, den Sie der Partneruniversität vorweisen können. Bitte weisen Sie dies nach, indem Sie bis zum 1. März eine unbeglaubigte Kopie des Nachweises im AAA einreichen. Das Original bewahren Sie auf, um es im Rahmen des Anmeldeverfahrens an die Partneruniversität zu versenden. Siehe Kasten unten Nominierungsverfahren Europa. für LANDESPROGRAMME: Bei einer Bewerbung für ein Landesprogramm muss bereits zum Bewerbungstermin (30.09.) der Sprachnachweis (i.d.r. TOEFL) beim AAA eingereicht werden, siehe oben. Nominierungsverfahren Europa- und Übersee-Partneruniversitäten Nach dem Erhalt einer Zusage für eine der Partneruniversitäten werden Sie in den folgenden Wochen und Monaten an der ausländischen Hochschule offiziell durch das AAA nominiert. Für diesen Nominierungsprozess müssen Sie noch einige Formalitäten erledigen, z.b. einen Sprachnachweis einreichen. Im Ausland heißt dieser Prozess meist application procedure, es handelt sich hierbei also formell gesehen um eine Bewerbung als Austauschstudent an der Gasthochschule. In aller Regel das heißt, wenn Sie die Fristen einhalten und vollständige Unterlagen einreichen ist hier allerdings keine Ablehnung seitens der Partneruniversität zu befürchten. Wir sprechen daher in diesem Fall eher von einem Nominierungs- bzw. Anmeldeverfahren und nicht von einem erneuten Bewerbungsverfahren. Die Nominierungsverfahren für Europa und Übersee unterscheiden sich vor allem darin, dass Sie die Unterlagen für Europa selbstständig versenden, während dies für Übersee-Universitäten durch das Akademische Auslandsamt geschehen muss. In beiden Fällen werden Sie vom Akademischen Auslandsamt per informiert. Bitte warten Sie die Hinweise geduldig ab.hier sind die wichtigsten Informationen, insbesondere im Hinblick auf die Fristen für den Sprachnachweis, zusammengefasst: Nominierungsverfahren EUROPA Die Anmeldeverfahren an den europäischen Gasthochschulen beginnen ab März Im Rahmen dieser Verfahren werden Sie aufgefordert, bestimmte Unterlagen an die Gasthochschule zu senden, z.b. den Sprachnachweis. Diesen müssen Sie spätestens am 1. März in den Händen halten, um ihn zusammen mit den anderen Unterlagen versenden zu können. Bitte reichen Sie eine unbeglaubigte KOPIE des Sprachnachweises bis zum 1. März im AAA ein das Original behalten Sie zur Versendung an die Partnerhochschule. Falls Sie der Gasthochschule zum geforderten Zeitpunkt keinen Sprachnachweis vorlegen können, wird die Gasthochschule Sie in der Regel nicht als Austauschstudierenden akzeptieren. Es liegt also allein in Ihrer Verantwortung, sich rechtzeitig um den Sprachnachweis zu kümmern. 9

10 Nominierungsverfahren ÜBERSEE Bei den Übersee-Programmen werden Ihre Anmeldeunterlagen vom Akademischen Auslandsamt an die Gasthochschule verschickt. Da der Versendeprozess für Übersee früher startet als derjenige für Europa, müssen Sie Ihren Sprachnachweis schon bis spätestens 31. Januar 2016 im AAA abgeben, damit er mit Ihren Unterlagen versendet werden kann (Ausnahme Landesprogramme, siehe oben). Gerade bei Bewerbungen auf Partneruniversitäten, die einen international standardisierten Test (wie TOEFL oder IELTS) verlangen, empfehlen wir frühestmöglich einen Test-Termin zu vereinbaren und nicht erst den Erhalt des Zusagebriefes abzuwarten, da viele Test-Center in der Umgebung (z.b. Mannheim) oft schon einige Wochen im Vorhinein ausgebucht sind. Zudem müssen Sie bis zum Erhalt des Testergebnisses einige Wochen einplanen. Tipp: Sie können Ihren TOEFL-Test deutschlandweit bei allen Test-Centern oder auch im Ausland ablegen. Wichtig: Falls Ihr Sprachnachweis bis zum nicht vorliegt, können Sie nicht an der Gasthochschule angemeldet werden und Ihr Platz verfällt. Es liegt also allein in Ihrer Verantwortung, sich rechtzeitig um den Sprachnachweis zu kümmern! Kurse während des Auslandssemesters Die Kurse, die Sie während des Auslandssemesters belegen, werden Ihnen für das 5. Semester ( International Studies Modul ) angerechnet und gehen somit in Ihren Abschluss mit ein. Voraussetzung ist, dass Sie sich zunächst über die Kursmeldung und -festlegung die Genehmigung des Fachbereichs BWL einholen. Während des Auslandssemesters haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kenntnisse in bestimmten BWL-Fächern zu vertiefen (mind. 50% der Credits) oder aber auch Kurse anderer Fachbereiche zu belegen (max. 50% der Credits). Achten Sie also bei der Wahl Ihrer Prioritäten darauf, dass die Partneruniversität akademisch zu Ihnen passt und Kurse anbietet, die Ihrem Interesse entsprechen. Gerne können Sie im Motivationsschreiben auf bestimmte Fächer oder Kurse eingehen. Bitte beachten Sie aber, dass sich das Kursangebot an den Universitäten ändern kann machen Sie also bitte Ihre Wahl der Universitäten nicht von einem bestimmten Kurs abhängig. In Ihrem 4. Semester werden Sie mit dem Dekanat für BWL Ihre Kurswahl an der Gastuniversität besprechen. Bei der Auswahl der Kurse müssen Sie als Bachelor BWL-Studierender u. a. folgende Richtlinien beachten: 1) Belegung von (umgerechnet) 29 ECTS, die Hälfte davon in BWL- oder BWL-nahen Fächern (50%-Regel). 2) Es können nur Kurse anerkannt werden, die eine Note und Credits erbringen. Eine Teilnahmebestätigung oder Pass-/Fail-Benotung sind für eine Anerkennung nicht ausreichend. Über diese und weitere Richtlinien, das Vorgehen der Kursabsprache und über die Anerkennung der Kurse, wird Sie das Dekanat für BWL in Ihrem vierten Semester ausführlich informieren. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Bewerbung! Ihr Team des Akademischen Auslandsamts und des Dekanats für BWL 10

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