Medizinischer Rechtsdienst

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1 Medizinischer Rechtsdienst Praktischer Zugang einzelner Patientengruppen zum Gesundheitssystem bei individuell ausgeübten Melderechten Nationale Tagung Swiss Hospitals for Equity, 23 November 2016, Bern Dr. med. G. Sasse, Facharzt für Rechtsmedizin FMH, Leiter medizinischer Rechtsdienst Kantonsspital Aarau AG

2 Gesetzliche Grundlagen Die wichtigsten Melderechte auf Bundesebene Neben den Meldepflichten sind auch Melderechte gesetzlich verankert. Bei diesen kann ein Arzt die zuständigen Stellen bzw. Personen informieren; er muss dies aber nicht zwingend tun. Die nachfolgende Aufstellung enthält Melderechte sowohl an Behörden wie auch Auskunftsrechte an Personen. Mangelnde Fahrtüchtigkeit (Strassenverkehrsgesetz): Jeder Arzt kann Personen, die aus körperlichen oder geistigen Gründen oder wegen einer Suchterkrankung nicht mehr in der Lage sind ein Fahrzeug sicher zu lenken, der Aufsichtsbehörde für Ärzte sowie der für Erteilung und Entzug des Führerausweises zuständigen Behörde melden (Art. 15d Abs. 3 Strassenverkehrsgesetz, SVG). Die Meldung erfolgt an die Gesundheitsdirektion oder an das Strassenverkehrsamt. Strafbare Handlungen an Minderjährigen (Strafgesetzbuch): Ist an einem Minderjährigen eine strafbare Handlung begangen worden, so sind die zur Wahrung des Amts- und Berufsgeheimnisses (Art. 320 und 321) verpflichteten Personen berechtigt, dies in seinem Interesse der Kindesschutzbehörde zu melden.» (Art. 364 Strafgesetzbuch, StGB). Betäubungsmittelmissbrauch (Bundesgesetz über die Betäubungsmittel): Fachleute im Gesundheitswesen können den zuständigen Behandlungs- und Sozialhilfestellen Fälle von vorliegenden oder drohenden suchtbedingten Störungen melden, wenn sie diese in ihrer amtlichen oder beruflichen Tätigkeit festgestellt haben, eine erhebliche Gefährdung des Betroffenen, seiner Angehörigen oder der Allgemeinheit vorliegt, und die meldende Person eine Betreuungsmassnahme als angezeigt erachtet (Art. 3c Betäubungsmittelgesetz, BetmG). Auskunft an Elternteile, die das Sorgerecht für ein Kind nicht haben (Zivilgesetzbuch): Elternteile, die das Sorgerecht für ein Kind nicht haben, können «bei Drittpersonen, die an der Betreuung des Kindes beteiligt sind, wie namentlich bei Lehrkräften, Ärztinnen und Ärzten, in gleicher Weise wie der Inhaber der elterlichen Sorge Auskünfte über den Zustand und die Entwicklung des Kindes einholen». (Art. 275a Zivilgesetzbuch, ZGB). Das wichtigste Melderecht auf kantonaler Ebene Die meisten Kantone kennen ein Melderecht, wenn der Arzt Hinweise auf ein Verbrechen oder Vergehen feststellt.

3 21 Melderechte 1 Die Schweigepflicht wird nach der Einwilligung der dazu berechtigten Person oder nach einer auf Gesuch der schweigepflichtigen Person erteilten schriftlichen Ermächtigung durch die zuständige Behörde aufgehoben. Voraussetzung der Ermächtigung ist ein gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse höherwertiges privates oder öffentliches Offenbarungsinteresse. 2 Die Schweigepflicht ist zusätzlich zur Erreichung folgender Zwecke aufgehoben: a) Schutz des Kindeswohls, b) Erwachsenenschutz, c) Prüfung einer fürsorgerischen Unterbringung, d) Anzeigeerstattung für Wahrnehmungen, die auf Verbrechen oder Vergehen schliessen lassen, e) Inkasso von Forderungen aus dem Behandlungsverhältnis, f) Wahrung der Verfahrensrechte bei von Patientinnen oder Patienten beziehungsweise deren gesetzlichen Vertretung gegen die schweigepflichtige Person angestrengten Verfahren, g) Leichenidentifikation.

4 Definitionen Verbrechen = Haft für mehr als 3 Jahre, Vergehen = Haft bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe, Übertretung = Busse

5 Diskussion I Vor- und Nachteile bei der Wahrnehmung des Melderechts Bodypacker angeschossener Bankräuber

6 Diskussion II Vor- und Nachteile bei der Wahrnehmung des Melderechts Verzicht auf Meldung Patient kommt und Gesundheit kann hergestellt oder Leben kann gerettet werden Gesellschaft bleibt ungeschützt Vergehen und Verbrechen werden ggf. begünstigt Durchführung der Meldung Gesellschaft geschützt Vergehen bzw. Verbrechen werden gesühnt Patient von Gesundheitsdienstleistung ausgeschlossen Gefährdung, den Arzt «privat aufzusuchen»

7 Schwierigkeiten Ist es ethisch und rechtlich überhaupt möglich, ein von Gesetzes wegen der Ärzteschaft eingeräumtes Recht auf Ebene einer Gesundheitsinstitution einzuschränken? Ist es überhaupt möglich, die Ausübung des Melderechts bei Verdacht auf Vergehen oder Verbrechen einheitlich und gerecht zu regeln? Kann und muss einer zufälligen oder willkürlichen Ausübung des Melderechtes überhaupt entgegen getreten werden?

8 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 8

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