Sportstätte Walke. Clubhaus-Restaurant (Version 2012) Benützungsreglement Mietvertrag. FC Kölliken, Postfach 101, 5742 Kölliken 1
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- Clemens Zimmermann
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1 Sportstätte Walke Clubhaus-Restaurant (Version 2012) Benützungsreglement Mietvertrag FC Kölliken, Postfach 101, 5742 Kölliken 1
2 1) Zweck Das Clubhaus-Restaurant des FC Kölliken (ink. Terrasse und Festzelt) eignet sich bestens für Vereins-, Privat- oder Firmenanlässe. Dieses Benützungsreglement regelt die Vermietung des Clubhaus- Restaurants (inkl. Terrasse und Festzelt). Hinweise:» Das Festzelt (ca. 120 Plätze) steht nur von Mitte März bis Ende Oktober zur Verfügung.» Das Clubhaus-Restaurant (ca. 40 Plätze) kann mit oder ohne Bewirtung* gemietet werden. * Miete mit Bewirtung = Getränke und Essen werden über den FC Kölliken bezogen und durch den Clubhaus-Wirt bereit gestellt (kein eigenes bzw. externes Catering durch den Mieter möglich). 2) Vermieter Vermieter des Mietobjekts ist der FC Kölliken, Postfach 101, 5742 Kölliken 3) Mieter Die Benützung des Clubhaus-Restaurants (inkl. Terrasse und Festzelt) steht den Vereinsmitgliedern des FC Kölliken, anderen Vereinen, Organisationen, Firmen und Gesellschaften sowie nicht dem Verein angehörenden Einzelpersonen offen. Der Mietvertrag wird vom Vermieter nur mit einer natürlichen Person abgeschlossen, welche für die Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag gegenüber dem Vermieter ausschliesslich haftet. Der Mieter ist dem Vermieter gegenüber persönlich für die Benützung des Clubhaus-Restaurants (inkl. Terrasse und Festzelt) und für die Bezahlung der Miete verantwortlich. Er ist sowohl für die Übernahme als auch für die Rückgabe Mietobjekts zuständig und ist Ansprechperson des Vermieters. Der Mieter muss während der Mietdauer stets persönlich anwesend sein. 4) Mietobjekt Als Mietobjekt gelten Clubhaus-Restaurant, inkl. WC-Anlagen, Küche und Lager-/Abstellräumlichkeiten Terrasse des Clubhaus-Restaurants, inkl. Grill Festzelt, inkl. Festbankbestuhlung 5) Parkplatz & Zufahrt Es ist der offizielle Parkplatz bei der Sportstätte Walke in Kölliken zu benutzen. Bei grösseren Anlässen, bei welchen der offizielle Parkplatz nicht ausreichen sollte, ist die Parkordnung gemäss der entsprechenden Parkleitbeschilderung einzuhalten. Das Befahren der Sportanlage ist strikte untersagt. Die Zufahrt zum Clubhaus ist nur für den Warenumschlag mit Fahrzeugen bis max. 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gestattet. 6) Nachtruhe Ab 22:00 Uhr ist darauf zu achten, dass ausserhalb des Clubhaus-Restaurants keine übermässigen Lärmemissionen entstehen. Übernachtungen im Clubhaus-Restaurant sind untersagt. FC Kölliken, Postfach 101, 5742 Kölliken 2
3 7) Vermietungsperiode Die offiziellen Termine des FC Kölliken (wie z.b. Meisterschaftsspiele, Turniere, Vereinsversammlungen etc.) haben Priorität. Sollte die Mietdauer auf einen solchen Termin fallen, so muss diesbezüglich zuerst mit dem Vorstand des FC Kölliken Rücksprache gehalten werden. 8) Mietbeginn & Mietdauer Die Miete beginnt um 12:00 Uhr und endet um 12:00 Uhr des folgenden Tages oder nach spezieller Absprache. 9) Sorgfaltspflicht Das Befahren und Betreten der Rasenfläche (Spielfelder) ist strikt untersagt. Der Mieter verpflichtet sich sowohl zum Clubhaus-Restaurant (inkl. Terrasse und Festzelt) und zur Einrichtung als auch zur gesamten Sportanlage Sorge zu tragen. 10) Gebrauch des Mietobjekts Jegliches Einschlagen von Nägeln, Reissnägeln oder Heftklammern an den Wänden des Clubhaus- Restaurants ist untersagt. Das Rauchen ist in allen Räumlichkeiten des Mietobjekts untersagt. Der Vermieter lehnt jegliche Haftung für Personen- und Sachschäden ab. Der Abschluss von Personen- und Sachversicherungen ist Sache der Mieterschaft. 11) Rückgabe des Mietobjekts Die Räumlichkeiten und das Inventar sind in einwandfreiem und gereinigtem Zustand zu hinterlassen. Die Böden im Clubhaus-Restaurant sind feucht aufzunehmen. Nachreinigungen werden mit Fr. 30. pro Stunde, jedoch mit mindestens Fr. 30. verrechnet. Gegen eine entsprechende Gebühr (siehe Punkt 14 «Mieten & Gebühren») werden sämtliche Reinigungen vom FC Kölliken übernommen. Bei Mieten ohne Bewirtung durch den FC Kölliken muss sämtliches Leergut und der Kehrricht vom Mieter mitgenommen und entsorgt werden. 12) Mietgebühr Die Grundmiete (zu berechnen gemäss Punkt 14 «Mieten & Gebühren») wird dem Mieter in Rechnung gestellt und ist vor dem Anlass zu bezahlen. Allfällige weitere Zusatzkosten oder Gebühren werden nach dem Anlass in Rechnung gestellt. 13) Inkrafttreten Dieses Reglement tritt am 1. Juli 2012 in Kraft. Es kann vom Vorstand des FC Kölliken jederzeit geändert oder ergänzt werden. FC Kölliken, Postfach 101, 5742 Kölliken 3
4 14) Mieten und Gebühren Clubhaus-Restaurant: Miete des Clubhaus-Restaurants, inkl. WC-Anlagen, Küche und Lager-/Abstellräumlichkeiten» ohne Bewirtung, bei Endreinigung durch den Mieter Fr allfällige Nachreinigung pro Stunde Fr. 30.» ohne Bewirtung, bei Endreinigung durch den FC Kölliken Fr. 500.» mit Bewirtung = Getränke und Essen werden über den FC Kölliken bezogen und durch den Clubhaus-Wirt bereit gestellt (Endreinigung immer durch den FC Kölliken) Fr Keine Reduktion für Miete des Clubhaus-Restaurants mit Bewirtung für Personen mit Wohnsitz in Kölliken / Miete des Clubhaus-Restaurants mit Bewirtung für Vereinsmitglieder gratis Reduktion für Personen mit Wohnsitz in Kölliken Fr. 50. Reduktion für Vereinsmitglieder vom FC Kölliken Fr Zuschlag für Benützung der Terrasse des Clubhaus-Restaurants, inkl. Grill Fr. 50. (Gas-Verbrauch für den Grill wird nach Aufwand, jedoch min. 1 Flasche nach dem Anlass in Rechnung gestellt) Zuschlag für Benützung des Festzelts, inkl. Festbankbestuhlung Fr Abfallentsorgung: Zusatzkosten: Pauschalbetrag bei Miete des Clubhaus- Restaurants mit Bewirtung Fr Ersatz von zerbrochenem Geschirr und/oder defektem Material gemäss effektiven Wiederbeschaffungskosten Stornierung: Umtriebsentschädigung bei Stornierung des Mietvertrags Fr. 50. Schlüsselverlust: Umtriebsentschädigung bei Schlüsselverlust Fr (alle oben aufgeführten Tarife sind zzgl. 8% MwSt.) Kontaktpersonen für Mietanfragen: Präsident Vizepräsident Simon Köbeli Beat Werthmüller Katzenbühlstrasse 10 Weidweg Kölliken 5742 Kölliken Tel Tel simon.koebeli@gmx.ch beat.werthmueller@qplas.com FC Kölliken, Postfach 101, 5742 Kölliken 4
5 Mietvertrag für (entsprechendes bitte ankreuzen): Miete des Clubhaus-Restaurants, inkl. WC-Anlagen, Küche und Lager-/Abstellräumlichkeiten ohne Bewirtung, Endreinigung durch den Mieter ohne Bewirtung, Endreinigung durch den FC Kölliken mit Bewirtung und Endreinigung durch den FC Kölliken zusätzliche Benützung der Terrasse des Clubhaus-Restaurants, inkl. Grill zusätzliche Benützung des Festzelts, inkl. Festbankbestuhlung Original: Kopie: Unterzeichnet an FC Kölliken, Postfach 101, 5742 Kölliken Für den Mieter (unterschrieben an den FC Kölliken zur Gegenzeichnung) Vertragsparteien: Vermieter: FC Kölliken Mieter: Name: Vorname: Strasse: PLZ/Ort: Tel./Mobile: Mietdauer: Mietpreis: Reglement: von (Datum/Uhrzeit): bis (Datum/Uhrzeit): Der Mietpreis beträgt Fr. (abzüglich allfällige Reduktionen, zuzüglich allfällige Abfallentsorgung gemäss Punkt 14 «Mieten & Gebühren») Der Mieter bestätigt hiermit, dass er das Benützungsreglement gelesen und verstanden hat und es als Bestandteil des Mietvertrags akzeptiert. Unterschriften: FC Kölliken Mieter Kölliken, FC Kölliken, Postfach 101, 5742 Kölliken 5
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