STEFFI S PFLEGETEAM. Steffi s Pflegeteam. SPINNEREIINSEL KOLBERMOOR Mobil /

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "STEFFI S PFLEGETEAM. Steffi s Pflegeteam. SPINNEREIINSEL KOLBERMOOR Mobil /"

Transkript

1 STEFFI S PFLEGETEAM Steffi s Pflegeteam SPINNEREIINSEL KOLBERMOOR Mobil /

2 Pflegedienstleitung Doreen Schikora Pflege auf hohem Niveau Steffi s Pflegeteam ist seit 2002 erfolgreich in der häuslichen Krankenpflege tätig. Neben unserem ambulanten Dienst mit Sitz in Kolbermoor sind wir auch im Betreuten Wohnen in Amerang rund um die Uhr im Einsatz. Qualität und Kundenzufriedenheit stehen bei Steffi s Pflegeteam an oberster Stelle. Daher ist unser Pflegedienst bereits seit 2008 vom TÜV zertifiziert. Wir wollen nicht einfach nur die Mindestanforderungen der Kranken- und Pflegekassen erfüllen, sondern darüber hinaus Pflege auf hohem Niveau anbieten ohne auf Menschlichkeit und den liebevollen Umgang mit unseren Pflegebedürftigen zu verzichten, ist die einhellige Meinung des gesamten Teams. Zertifizierte Pflegeeinrichtung TÜVNord Freiwillige Prüfung nach bpa Standard Pflege TÜV Inhalt Pflege-TÜV 2 Ergebnis MDK Prüfung 3 So hilft die Pflegeversicherung 4 Pflegereform 5 So hilft Steffi s Pflegeteam 6 Unsere Leistungen 7 Pflegesachleistung 8 Pflegegeld 9 Verhinderungspflege 10 Kurzzeitpflege 11 Häusliche Betreuung 12 Tagespflege 13 Wohnungsumbau 14 Betreute Wohngruppen 15 Leistungen der Pflegeversicherung anhand von Beispielen 16 Überblick Pflegeleistungen 18 Betreutes Wohnen 20 Pflegelexikon 22 Kontakt 24 2

3 Note 1 für hervorragende Pflege Das Ergebnis der MDK Prüfung bestätigt erneut, dass Steffi s Pflegeteam in Qualität und Kundenzufriedenheit zu den Besten Bayerns gehört. MDK Sehr gut 1,2 PRÜFERGEBNIS Wie jedes Jahr, stand auch im April wieder der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkassen) unangemeldet vor unserer Tür, um eine umfangreiche Qualitätsprüfung in den Bereichen Pflegerische Leistungen, Ärztlich verordnete Pflegerische Leistungen, Dienstleistung und Organisation sowie Kundenzufriedenheit durchzuführen. Die Anforderungen an gute Pflege steigen stetig und so dauert eine solche Prüfung schon mal einen ganzen Tag. Umso mehr freut es mich als Pflegedienstleitung so Doreen Schikora dass unsere Anstrengungen mit der Note Sehr gut belohnt wurden. Mit einem Dank an Sie und vor allem an die Mitarbeiter Ihrer Einrichtung bitten wir Sie, die Pflege und die Qualität auch weiterhin in dieser positiven Weise sicherzustellen., lautet die tolle Rückmeldung der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern. Vor allem freut mich aber, dass wir auch bei der Kundenzufriedenheit mit der Bestnote 1,0 abgeschnitten haben. Dies zeigt mir, dass unser Konzept mit individueller Bezugspflege und dem Einsatz von hochqualifizierten und motivierten Pflegekräften aufgegangen ist. Der Kunde ist König lautet unser Motto und als Dienstleister sind wir immer bestrebt, die Wünsche unserer Kunden zu erfüllen. Erster TÜV-zertifizierter Pflegedienst im Landkreis Rosenheim. Steffi s Pflegeteam Telefon: / Spinnereiinsel 1 Mobil: 0174 / Kolbermoor info@steffis-pflegeteam.de 3

4 So hilft die Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung Mit der Einführung der Pflegeversicherung wurde für die gesamte Bevölkerung eine Basisversorgung für den Pflegefall geschaffen. Bei der Pflegeversicherung handelt es sich nicht um eine Vollversicherung. Die Pflegeversicherung sichert im bestimmten Rahmen die Grundversorgung ab, wobei die Pflegekassen jeweils den pflegebedingten Anteil übernehmen. Darüber hinaus gehende Kosten für Pflege und Betreuung hat der Versicherte selbst zu tragen, gegebenenfalls auch der Sozialhilfeträger, falls die Eigenmittel des Pflegebedürftigen hierfür nicht ausreichen. Leistungen der Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung unterstützt Sie bei der Pflege von Angehörigen, Freunden und Bekannten in der häuslichen Umgebung. Dabei kann man zwischen selbst geleisteter Pflege durch Angehörige oder einem professionellen Pflegedienst wählen. Beides ist auch kombinierbar. Die Pflegeversicherung bietet Ihnen flexible Möglichkeiten, die verschiedenen Leistungen zu kombinieren. 4

5 Bequem per Smartphone Bestellen. Fragen Sie uns Wir helfen Ihnen Rosen Apotheke Apothekerin Nadja Wehner e.k. Happinger Str. 77b Rosenheim Tel: Fax: Montag - Freitag Samstag Öffnungszeiten: Uhr Uhr Die Pflegereform Die Pflegestärkungsgesetze Mehr Zeit für die Pflege Wie Sie davon profitieren! Das 1. Pflegestärkungsgesetz trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Durch eine Flexibilisierung und Ausweitung bei den Leistungen der Verhinderungspflege, Tagespflege und Kurzzeitpflege und Betreuung sowie mehr Leistungen für Wohnraumanpassungsmaßnahmen und für Pflegebedürftige der Pflegestufe 0 zielt das Gesetz insgesamt auf eine stärkere Entlastung der pflegenden Angehörigen ab und stärkt somit den Bereich der ambulanten Versorgung. Im 2. Pflegestärkungsgesetz, das voraussichtlich 2017 in Kraft tritt, wird u. a. der Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definiert und aus drei Pflegestufen werden fünf. 5

6 So hilft Steffi s Pflegeteam Wir lösen rasch Probleme Angehörige sind durch eine plötzlich eingetretene Pflegesituation oft überfordert. Es muss nicht nur die richtige Pflegeform und der passende Pflegedienst gefunden werden, Leistungen müssen auch von der Kasse gewährt und die Finanzierung gesichert werden. Wir machen die Sicht frei und unterstützen Sie als Fachleute zum Thema Pflege. Wir geben Ihnen Zeit Pflegende Angehörige sind nicht nur pflegende Angehörige. Sie sind oft auch Ehefrau, Mutter, Großmutter, Mitarbeiterin oder Vereinsmitglied. Wir geben Ihnen die Zeit! Dank der neuen Angebote die auch von der Pflegeversicherung unterstützt werden. Wir schulen Sie als pflegende Angehörige individuell vor Ort unter Einbeziehung des Pflegebedürftigen! Wir entlasten Sie, wenn auch Sie einmal eine Auszeit benötigen (Verhinderungspflege)! Wir begleiten Sie von der Antragstellung bis zur Bewilligung einer Pflegestufe! Wir klären die Kostenübernahme bei der Kranken- und Pflegeversicherung, ggfls. beim Sozialamt (Hilfe zur Pflege)! Wir unterstützen Sie bei der optimalen Organisation der Pflege zu Hause! Wir organisieren evtl. erforderliche Pflegehilfsmittel, Hausnotrufgeräte, Essen auf Rädern usw.! Kompetente Pflege im Landkreis Rosenheim Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, unterstützen Sie beim Antrag auf eine Pflegestufe und bei der Klärung der Kostenübernahme. 6

7 Ein kurzer Überblick über unsere Leistungen... Grundpflege Alle Leistungen der Pflegeversicherung, z. B. An-/Auskleiden, Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Hilfe bei Darm-/Blasenentleerung, usw. Behandlungspflege z. B. Injektionen, Medikamentengabe, Anlegen von Verbänden, Katheter- und Stomapflege, usw. gem. ärztlicher Verordnung Hauswirtschaftliche Versorgung z. B. Reinigung der Wohnung, Waschen der Wäsche, Einkaufen, Zubereiten einer Mahlzeit, usw. Häusliche Betreuung z. B. Begleitung bei Spatziergängen, Vorlesen, Spielen, Basteln (Kostenübernahme bis zu 208,- Euro / Monat möglich) 24-Stunden-Pflege bei Ihnen zu Hause oder im Betreuten Wohnen in Amerang Verhinderungspflege bei Krankheit oder Verhinderung der Pf legeperson (Kostenübernahme bis zu 2.418,- / Jahr möglich) Pflegekontrollbesuche gem SGB XI Organisation von Pflegehilfsmitteln z. B. Pflegebett, Notrufgerät, Inkontinenzartikel, Gehhilfen Betreutes Wohnen 7

8 Pflegesachleistungen Um Unterstützung bei der Pflege zu Hause zu erhalten, können Pflege- und Betreuungsbedürftige die Hilfen ambulanter Pflegedienste nutzen. Sind diese durch Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen zugelassen, können sie Leistungen der Grundpflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung und der häuslichen Betreuung erbringen, deren Kosten innerhalb der geltenden gesetzlichen Höchstbeträge von der Pflegeversicherung übernommen werden. Bis zu welchem Betrag pro Monat die Pflegekassen diese Leistungen finanzieren, hängt davon ab, welche Pflegestufe vorliegt sowie ggf. ob eine dauerhafte erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt worden ist. Einen Überblick über die jeweiligen Höchstgrenzen gibt die untenstehende Tabelle. Überschreiten die Kosten diese monatlichen Höchstbeträge, sind die nicht abgedeckten Kosten vom Versicherten selbst zu tragen. Pflegestärkungsgesetz Für ambulant versorgte Pflegebedürftige erhöhten sich ab die Sachleistungsbeträge um 4 %. Dabei ergeben sich seit 1. Januar 2015 folgende Ansprüche: Pflegestufe Pflegesachleistung ohne eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegesachleistung mit eingeschränkter Alltagskompetenz 0 0,00 231, ,00 689, , , , ,00 Härtefall 1.995, ,00 8

9 Pflegegeld Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden möchten. Sie haben deshalb die Möglichkeit, Sachleistungen (Hilfe von Pflegediensten) oder Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, z.b. durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen. Das Pflegegeld wird dem Betroffenen von der Pflegekasse überwiesen. Dieser kann über die Verwendung des Pflegegeldes grundsätzlich frei verfügen und gibt das Pflegegeld regelmäßig an die ihn versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter. Kombinationsleistungen Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen zu kombinieren. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen. Pflegestufe Härtefall Pflegegeld seit 1. Januar 2015 ohne eingeschränkter Alltagskompetenz mit eingeschränkter Alltagskompetenz 0,00 0,00 244,00 316,00 458,00 545,00 700,00 700,00 Besondere Leistungen bei Härtefällen gibt es nur bei Pflegesachleistungen, aber nicht beim Pflegegeld. 9

10 Verhinderungspflege Pflegende Angehörige leisten jeden Tag Großartiges, denn die Betreuung eines pflegebedürftigen oder demenzkranken Menschen ist verantwortungsvoll und anstrengend. Die häusliche Fürsorge kann pflegende Angehörige mit der Zeit an ihre Belastungsgrenzen führen. Die Folgen dieser seelischen Überlastung können vielfältig sein, sie äußern sich vielleicht in Erschöpfung und Widerwillen oder in Gereiztheit und Ungeduld, aber auch Schlafstörungen, Verspannungen oder Gedankenkreisen können Anzeichen seelischer Belastung sein. Lassen Sie es nicht so weit kommen, dass die Pflege Ihre eigene Gesundheit bedroht. Nur dann, wenn es Ihnen gut geht, können Sie auch für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen da sein. Wer pflegt, wenn die Pflegeperson im Urlaub oder krank ist oder einfach einmal eine Auszeit braucht? Für diesen Fall gibt es die Verhinderungspflege! Ihre Pflegekasse stellt Ihnen hierfür ein Budget von bis zu pro Jahr zur Verfügung. Dieses Budget können Sie verwenden, für Grundpflege Hauswirtschaftliche Leistungen Betreuungsleistungen Voraussetzung: mindestens Pflegestufe 0, sie werden bereits seit 6 Monaten von Angehörigen, Nachbarn, etc. gepflegt, Pflegeperson ist an der Pflege gehindert Nutzen Sie das kostenfreie Angebot von Steffi s Pflegeteam und gönnen Sie sich einmal eine Auszeit vom Pflegealltag. Wichtig für Pflegegeldempfänger: Bei stundenweiser Verhinderung (unter 8 Stunden) wird das Pflegegeld nicht gekürzt! Wird die Verhinderungspflege jedoch tageweise (über 8 Stunden) in Anspruch genommen, wird in dieser Zeit das Pflegegeld nur zur Hälfte und nur bis zu 4 Wochen gezahlt. 10

11 Kurzzeitpflege Manche Pflegebedürftige sind für eine kurze Zeit auf eine vollstationäre Pflege angewiesen. Oft ist dies im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt der Fall oder auch wenn eine Pflegeperson ausfällt. Für diese Fälle gibt es die Kurzzeitpflege die Aufnahme in einer entsprechenden Einrichtung für bis zur vier Wochen. Für alle Pflegestufen, auch die Pflegestufe 0, zahlt die Pflegekasse bis zu Euro für eine notwendige Ersatzpflege für die Dauer von vier Wochen. Wenn der Betrag für die Verhinderungspflege im betreffenden Jahr noch nicht ausgeschöpft wurde, kann der noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag auch für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Dadurch kann der Betrag für die Kurzzeitpflege beträchtlich aufgestockt, höchstens aber verdoppelt werden. Zudem kann die Kurzzeitpflege in der Pflegeeinrichtung auf bis zu 8 Wochen ausgedehnt werden. Wird der Betrag für die Kurzzeitpflege mit Hilfe des Leistungsbetrages für Verhinderungspflege aufgestockt, verringert sich der Leistungsbetrag für Verhinderungspflege entsprechend für das laufende Jahr. Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld bis zu vier Wochen im Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt. Bitte beachten Sie, dass die betreffenden Einrichtungen der Kurzzeitpflege von der Pflegekasse zugelassen sein müssen, damit sie Leistungen für die Pflege erhalten können. Pflegestufe Betrag Kurzzeitpflege seit 1. Januar 2015 zzgl. Verhinderung maximal , , , , , , , , , , , ,00 Härtefall 1.612, , ,00 11

12 Häusliche Betreuung Seit Januar 2015 haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegestufe 0 Anspruch auf Häusliche Betreuung. Ihre Pflegekasse stellt Ihnen hierfür ein Budget von 104 bzw. 208 pro Monat zur Verfügung. Dieses Budget können Sie für Betreuungsleistungen, Hauswirtschaftliche Leistungen oder die Entlastung von pflegenden Angehörigen verwenden. Steffi s Pflegeteam bietet in diesem Zusammenhang folgende Leistungen an: Beaufsichtigung Beschäftigungstherapie, z.b. Spielen, Basteln, Vorlesen Begleitung bei Spaziergängen, Ausflügen, Friedhofsbesuchen Mobilisation bei körperlicher Einschränkung Wir haben speziell für die Beschäftigungstherapie einen Koffer mit allerlei interessanten Dingen angeschafft, wie z.b. das Buch 366 Tage, Aktivierungsarbeit mit älteren Menschen Bildkarten Damals kompakt Fotokarten Unvergessene Zeiten Sprichwortbox, u.v.m. Wichtig für Pflegegeldempfänger: Das Budget für die Häusliche Betreuung kann nicht als Geldleistung ausbezahlt werden! Häusliche Betreuung kann derzeit nur durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen werden! Wird die Leistung nicht bis spätestens des Folgejahres in Anspruch genommen, verfällt der Anspruch! 12

13 Tagespflege Unter Tagespflege (teilstationäre Versorgung) versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung. Dabei übernimmt die Pflegekasse die Pflegekosten, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Kosten der medizinischen Behandlungspflege. Darin enthalten sind auch die Kosten der morgendlichen und abendlichen Hol- und Bringdienste der Einrichtungen. Die Kosten für Verpflegung müssen dagegen privat getragen werden bzw. können bei eingeschränkter Alltagskompetenz aus dem Budget für Besondere Betreuungsleistungen finanziert werden. Gewährt wird teilstationäre Pflege, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung und Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die Tagespflege wird in der Regel von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind. Darüber hinaus bietet sie für pflegende Angehörige von Menschen mit einer Demenzerkrankung oft eine bedeutende Entlastungsmöglichkeit. Die Pflegebedürftigen werden meist morgens abgeholt und nachmittags zurück nach Hause gebracht. Pflegestärkungsgesetz Unabhängig von Geld- und Sachleistungen haben Pflegebedürftige Anspruch auf Tagespflege i. H. v. 100 % des Pflegesachleistungsbetrages. Eine Kombination mit Geld- und Sachleistungen ist möglich, ohne dass eine Anrechnung erfolgt. Pflegestufe Tagespflege seit 1. Januar 2015 ohne eingeschränkter Alltagskompetenz mit eingeschränkter Alltagskompetenz 0 231, ,00 689, , , , ,00 13

14 Wohnungsumbau / Pflegehilfsmittel Wenn ein Pflegebedürftiger oder jemand, dessen Bedarf an Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung (noch) nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht, der in seiner Alltagskompetenz aber dauerhaft erheblich eingeschränkt ist (sogenannte Pflegestufe 0), zu Hause gepflegt und betreut wird, kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld an die besonderen Belange des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen individuell anzupassen. Beispielsweise kann das Bad behindertengerecht umgebaut, die Kücheneinrichtung oder anderes Mobiliar angepasst oder es können Schwellen und sonstige Hindernisse abgebaut werden. Zu solchen sogenannten Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds kann die Pflegekasse auf Antrag bis zu 4.000,- Euro als Zuschuss zahlen, wenn sie dazu dienen, die häusliche Pflege zu ermöglichen oder gerade auch für die Pflegepersonen erheblich zu erleichtern oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen wieder herzustellen. Ein Zuschuss zur Wohnungsanpassung kann auch ein zweites Mal gewährt werden, wenn die Pflegesituation sich so gravierend verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden. Wohnungsumbau / Pflegehilfsmittel seit 1. Januar 2015 bis zu 4.000,- je Maßnahme bis zu ,- bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung in Pflegestufe 0, 1, 2, 3 Pflegehilfsmittel ( 40 Abs. 2) 40,- pro Monat 14

15 Ambulant betreute Wohngruppen Ambulant betreute WGs sind: Wohngruppen (3 12 Personen) zum Zwecke der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung mit mind Pflegebedürftigen bzw. Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die Leistungen nach 36, 37, 38, 45 b oder 123 SGB XI beziehen, die eine Person / einen Pflegedienst gemeinschaftlich beauftragen, allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder gemeinschaftsfördernde Tätigkeiten zu verrichten. Neu: Auch Wohngemeinschaften mit Senioren der Pflegestufe 0 und eingeschränkter Alltagskompetenz werden gefördert. Pflegebedürftige in einer ambulant betreuten Wohngruppe haben Anspruch auf zusätzlich 205,- monatlich, mit der die Präsenzkraft finanziert werden kann. Als Anschubfinanzierung für eine ambulant betreute WG können zusätzlich 2.500,- pro Pflegebedürftiger bzw. max ,- pro WG in Anspruch genommen werden. Unabhängig davon können zudem Wohnungsumbaumaßnahmen bis zu 4.000,- je Maßnahme bzw. bis zu ,- bei mehreren Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden. STEFFI S PFLEGETEAM Kostenlose Pflegeberatung Alle Pflegeleistungen Hauswirtschaftliche Versorgung Pflege mit dem TÜV-Siegel Spinnereiinsel Kolbermoor Tel.:

16 Die Vorteile des Pflegestärkungsgesetzes anhand von Beispielen: Beispiel 1: Herr Müller, Pflegestufe 0, leidet an Demenz, hat seit 1. Januar 2015 folgenden monatlichen Anspruch: Pflegesachleistung = 231,00 Verhinderungspflege = 201, ,00 / 12 Monate Häusliche Betreuung = 104,00 Tagespflege = 468,00 Pflegehilfsmittel = 40,00 Gesamt = 1.044,50 Für den behindertengerechten Umbau seines Bades bekommt Herr Müller von der Pflegekasse einen Zuschuss i. H. v ,00. Beispiel 2: Frau Maier, Pflegestufe 2, leidet an Demenz (Stufe 2), hat seit 1. Januar 2015 folgenden monatlichen Anspruch: Pflegesachleistung = 1.298,00 Verhinderungspflege = 201,50 (zzgl. Kurzzeitpflege); 2.418,00 / 12 Monate Besondere Betreuungsleistungen (Stufe 2) = 208,00 Tagespflege = 1.298,00 Pflegehilfsmittel = 40,00 Gesamt = 3.045,50 Für den behindertengerechten Umbau ihres Bades bekommt Frau Maier von der Pflegekasse einen Zuschuss i. H. v ,00. 16

17 Bei Fragen rund um die Pflege, stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. DOREEN SCHIKORA Pflegedienstleitung Steffi s Pflegeteam Spinnereiinsel Kolbermoor Tel.: Fax: info@steffis-pflegeteam.de Kesselhaus Caffetteria Brückenstr Mangfallkanal sel Spinnereiinsel Friedrich-Ebert-Straße Alte Spinnerei Mangfallkanal Giuseppe e Amici Brückenstraße Von-Bippen-Straße Spinnereiinsel Spinnereiinsel Spinnereiinsel Mangfall Mangfall l bere-mangfall-straße Steffi s Pflegeteam im Brothaus nstraße Brückenstraße 17

18 Pflegeleistungen im Überblick Pflegestufe Pflegesachleistung / Monat bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegeld / Monat bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Verhinderungspflege / Jahr (max. 6 Wochen) zzgl. 50 % aus dem Budget Kurzzeitpflege Kurzzeitpflege / Jahr (max. 4 Wochen) zzgl. 100 % aus dem Budget Verhinderungspflege Tagespflege / Monat bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Besondere Betreuungsleistungen / Monat bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Stufe 1) bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Stufe 2) Wohnungsumbau / je Maßnahme max. bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung Pflegehilfsmittel / Monat Ambulant betreute Wohngruppe / Monat Anschubfinanzierung pro Pflegebedürftiger max. Anschubfinanzierung pro WG max. 18

19 Härtefall 0,00 468, , , ,00 231,00 689, , , ,00 0,00 244,00 458,00 728,00 728,00 123,00 316,00 545,00 728,00 728, , , , , ,00 806,00 806,00 806,00 806,00 806, , , , , , , , , , ,00 0,00 468, , , ,00 231,00 689, , , ,00 0,00 104,00 104,00 104,00 104,00 104,00 104,00 104,00 104,00 104,00 208,00 208,00 208,00 208,00 208, , , , , , , , , , ,00 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 205,00 205,00 205,00 205,00 205, , , , , , , , , , ,00 19

20 Steffi s Pflegeteam im Betreuten Wohnen Amerang Der Wunsch nach neuen Wohnformen im Alter als Alternative zum Pflegeheim hat in den letzten Jahren ständig zugenommen. Viele ältere Menschen befürchten, dass sie Ihre Eigenständigkeit verlieren, wenn sie in ein Altenoder Pflegeheim gehen, andererseits wollen Sie nicht auf die Sicherheit verzichten, die Ihnen ein Heim bietet. Ich denke, dass wir Ihnen ein in Bayern einzigartiges Haus zeigen können, bei dem die Vorteile eines Betreuten Wohnens mit der Sicherheit eines Altenheimes ideal miteinander verknüpft werden. Im Gegensatz zum klassischen Betreuten Wohnen haben wir einen ambulanten Pflegedienst direkt in unser Haus installiert, d. h. die Pflegekräfte sind an 365 Tagen rund um die Uhr über die im Haus integrierte Notrufanlage im Pflegedienstbüro erreichbar. Da wir gerade an die Pflege hohe Anforderungen stellen, haben wir uns für den ambulanten Pflegedienst Steffi s Pflegeteam als Kooperationspartner entschieden. Steffi s Pflegeteam ist der erste ambulante Pflegedienst im Landkreis Rosenheim und einer von drei Pflegediensten in ganz Bayern, der mit dem Pflege-TÜV seinen hohen Qualitätsstandard unter Beweis stellt. Unsere Hauswirtschaftsdamen kümmern sich auf Wunsch um die Wohnungsreinigung, den Einkauf, kleinere Besorgungen, aber auch um die psychosoziale Betreuung, wie z.b. Spiele- und Bastelnachmittage. Einen unverbindlichen Besichtigungstermin sowie eine individuelle und kostenlose Pflegeberatung vereinbaren Sie bitte unter 0174 /

21 Altenheim Amerang Auf der einen Seite sind wir Betreutes Wohnen mit all seinen Annehmlichkeiten, n ab wie z.b.sc...ho nat /Mo 850,- eigene Wohnung (ca. 40 m²) familiäre Atmosphäre umfassende Serviceleistungen Auf der einen Seite sind wir Betreutes Wohnen mit all seinen Annehmlichkeiten... onat b 850,- /M schon a t 0,- /Mona 5 schon ab 8...auf der anderen Seite bieten wir die Sicherheit eines Heimes. Altenheim Amerang, Bahnhofstraße 20, 26, Amerang, Telefon: / , Mobil: 0174 / auf der anderen Seite bieten wir die Sicherheit eines Heimes... mit einem Tag und Nacht besetzten Pflegedienstbüro im Haus mit Betreuung bis Pflegestufe 3 in den eigenen 4 Wänden durch einen TÜV-zertifizierten Pflegedienst / / Amerang Bahnhofstraße 26 info@altenheim-amerang.de 21

22 Das Pflegelexikon Behandlungspflege Betreutes Wohnen Häusliche Betreuung Hauswirtschaftliche Versorgung Hilfe zur Pflege Kombinationsleistungen Kurzzeitpflege MDK Grundpflege z. B. Injektionen, Medikamentengabe, Verbandwechsel, gem. ärztlicher Verordnung Altengerechtes Wohnen mit einem Dienstleistungspaket wie z. B. regelmäßige Hausbesuche, Notrufbereitschaft, Grundpflege u. Hauswirtschaftliche Versorgung durch z.b. einen Pflegedienst (siehe Seite 20 / 21) Betreuungsleistungen, Hauswirtschaftliche Leistungen oder Entlastungsleistungen wie z. B. Spazierengehen, Beaufsichtigung, Spielen oder Basteln (siehe Seite 12) z. B. Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Wechseln sowie Waschen der Wäsche Bedarfsorientierte Sozialleistung zur Unterstützung Pflegebedürftiger, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Pflege wird zum Teil von einem Pflegedienst und zum Teil von Angehörigen übernommen (siehe Seite 9) Aufenthalt in einem Pflegeheim für einen begrenzten Zeitraum, z. B. wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht sichergestellt ist (siehe Seite 11) Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Erstellt das Pflegegutachten Hilfe im Bereich Körperpflege, Ernährung, Mobilität 22

23 Pflegegeld Pflegehilfsmittel Pflegekontrollbesuche Pflegesachleistung Tagespflege Verhinderungspflege Wohnungsumbau Ambulant betreute Wohngruppen MDK-Prüfung Pflege-TÜV-Siegel Wird die Häusliche Pflege durch Angehörige sichergestellt, erhält der Pflegebedürftige Pflegegeld (siehe Seite 9) z. B. Pflegebetten, Rollator, Rollstuhl, Toilettenstuhl (siehe Seite 14) Beratungsbesuch eines Pflegedienstes für pflegende Angehörige bei Pflegegeldbeziehern Häusliche Pflege durch Pflegedienste in Form von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung (siehe Seite 8) Zeitweise Betreuung (tagsüber) in einer teilstationären Pflegeeinrichtung (siehe Seite 13) Leistungen der Pflegeversicherung bei Verhinderung der Pflegeperson (siehe Seite 10) Anpassung des Wohnumfeldes an die besonderen Belange der Pflege, z. B. der behindertengerechte Umbau eines Bades (siehe Seite 14) Wohngruppen mit mind. 3 bis max. 10 Pflegebedürftigen, die gemeinsam von einem Pflegedienst versorgt werden (siehe Seite 15) Unangemeldete Qualitätsprüfung eines Pflegedienstes durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) Zertifizierung eines Pflegedienstes, die über die Mindestanforderungen der Krankenkassen (MDK-Prüfung) hinaus geht. 23

24 Steffi S p flegeteam Wir unterstützen Sie bei allen fragen zur Pflege! Sprechen Sie mich an, kommen Sie in unserem büro (Spinnereiinsel 1, brothaus) vorbei oder rufen Sie mich an. Ich freue mich auf Sie. Doreen Schikora, Pflegedienstleitung SenIorenberatungSStelle Spinnereiinsel Kolbermoor 8 Tel.:

Steffi s Pflegeteam. Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624

Steffi s Pflegeteam. Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624 Steffi s Pflegeteam Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624 1 Was tun, wenn ein Angehöriger zum Pflegefall wird? Ein kurzer Überblick über unsere Leistungen Sie pflegen Ihren Angehörigen

Mehr

Details zur Pflegereform (Pflegestärkungsgesetz) ab 1.1.2015

Details zur Pflegereform (Pflegestärkungsgesetz) ab 1.1.2015 Details zur Pflegereform (Pflegestärkungsgesetz) ab 1.1.2015 Im Mittelpunkt der Reform steht die ambulante Versorgung. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen zur Stärkung der häuslichen Pflege insbesondere

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften - Erstes Pflegestärkungsgesetz - wurden die Pflegeleistungen zum

Mehr

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Anspruch auf Pflegegeld für häusliche Pflege Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 123,00 EUR 120,00 EUR Pflegestufe 1 244,00 EUR 235,00 EUR Pflegestufe 1 (mit Demenz*) 316,00

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungsumfang Die Leistungen der Pflegeversicherung unterstützen die familiäre und nachbarschaftliche Pflege. Die Pflegeversicherung stellt

Mehr

Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015

Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeleistungen Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800 kostenlose 24h Hotline Pflegegeld für häusliche Pflege Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige

Mehr

Das ändert sich ab 1. Januar 2015

Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 120,00 123,00 Pflegestufe I 235,00 244,00 Pflegestufe

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung Leistungen der Pflegeversicherung Je nach Pflegestufe stehen Demenzkranken bestimmte Leistungen zu. Wie die Pflegeversicherung diese erbringt, entscheiden die Betroffenen selbst. Grundsätzlich besteht

Mehr

Pflegeleistungen 2015

Pflegeleistungen 2015 Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des

Mehr

Wir nehmen uns Zeit für Sie

Wir nehmen uns Zeit für Sie Liebe Leserinnen und Leser, Vertrauen ist der Anfang von allem. Dieses Sprichworts bedienen sich viele. Ausgesprochen ist es schnell, umgesetzt hingegen viel schwieriger. Aber genau dieser Satz bildet

Mehr

Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz Änderungen Pflegeversicherung 2015 Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 1. Pflegegeld ( 37 SGB XI) Die Leistungen werden ab 1.1.2015 erhöht (monatlich):

Mehr

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Nr.: 03/2015 Datum: 15. Januar 2015 Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Am 1. Januar 2015 ist das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen

Mehr

Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen

Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen 1. Was bietet die Pflegeversicherung? Bei Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegekasse die entstehenden Kosten ganz oder teilweise. Die Höhe der Kosten hängt

Mehr

Neue Regelungen für Pflegebedürftige

Neue Regelungen für Pflegebedürftige Neue Regelungen für Pflegebedürftige Erstes Pflegestärkungsgesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft von Katja Kruse Durch zwei Pflegestärkungsgesetze will die Bundesregierung in dieser Wahlperiode die pflegerische

Mehr

Gesundheitliche und pflegerische Regelangebote

Gesundheitliche und pflegerische Regelangebote Gesundheitliche und pflegerische Regelangebote Netzwerk moderne kommunale Seniorenpolitik Niedersachsen Modul 4 11.August 2009 Dagmar Henseleit Diakonisches Werk der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers Übersicht

Mehr

Pflegehilfsmittel 40 SGB XI. Leistungen bei häuslicher Pflege ( 36 ff. SGB XI)

Pflegehilfsmittel 40 SGB XI. Leistungen bei häuslicher Pflege ( 36 ff. SGB XI) Pflegehilfsmittel 40 SGB XI Pflegebedürftige haben Anspruch auf mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine

Mehr

Lieber Kunde von Senior Mobil,

Lieber Kunde von Senior Mobil, Senior Mobil älter werden+verständnis finden Senior Mobil Karin Ehlers Gasstr. 10 / Ykaernehus 24340 Eckernförde Telefonnummern Büro: (0 43 51) 47 64 33 Handy: (01 72) 7 03 88 22 Fax: (0 43 51) 72 64 99

Mehr

Ambulante Pflege der Sozialstation

Ambulante Pflege der Sozialstation Ambulante Pflege der Sozialstation 24 Stunden erreichbar 0 51 21 93 60 22 Ihre Ansprechpartner: Stefan Quensen - Pflegedienstleitung Roswitha Geßner - Stellv. Pflegedienstleitung Unsere Leistungsarten

Mehr

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab

Mehr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden

Mehr

Leistungen für Demenzpatienten

Leistungen für Demenzpatienten Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung Leistungen der Pflegeversicherung Pflegestufen Die Leistungen der Pflegeversicherung orientieren sich, wenn sie nicht als Pauschale gezahlt werden, an der Pflegestufe. Die Unterstützung orientiert sich

Mehr

Geänderte rechtl. Rahmenbedingungen. Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG) Pflegestärkungsgesetze. Schwerpunkte des 1. PSG

Geänderte rechtl. Rahmenbedingungen. Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG) Pflegestärkungsgesetze. Schwerpunkte des 1. PSG Geänderte rechtl. Rahmenbedingungen Pflegeneuausrichtungsgesetz, seit 01.01.2013 in Kraft Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG) Umsetzung der Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) vom 18.04.2011 (gültig ab

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

Was bringt die Pflegereform?

Was bringt die Pflegereform? Was bringt die Pflegereform? Die Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Pflegestärkungsgesetz I Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Gisela Rohmann Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz, 23.

Mehr

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz Neue Angebote in der Pflege und Betreuung Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz 20 Jahre Mehr Leistungen und bessere Betreuung für Pflegebedürftige Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen erhalten

Mehr

Alle Leistungen zum Nachschlagen 1. Wir stärken die Pflege: Das Pflegestärkungsgesetz I. Alle Leistungen zum Nachschlagen

Alle Leistungen zum Nachschlagen 1. Wir stärken die Pflege: Das Pflegestärkungsgesetz I. Alle Leistungen zum Nachschlagen Alle Leistungen zum Nachschlagen 1 Wir stärken die Pflege: Das Pflegestärkungsgesetz I Alle Leistungen zum Nachschlagen Inhalt Pflegegeld für häusliche Pflege 6 Ansprüche auf Pflegesachleistungen für häusliche

Mehr

Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen

Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen Inhalt Übersicht der Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein Sprechzeiten Allgemeines zur Pflegeversicherung Pflegestärkungsgesetz I Übersicht Pflegestützpunkt Pflegestützpunkte

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS 2015 Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen

Mehr

Pflegebedürftig was nun?

Pflegebedürftig was nun? BILOBA Pflegebedürftig was nun? Pflegestufen und Leistungen gemeinnützige Biloba Häusliche Kranken- und Altenpflege www.biloba-pflege.de Entlastung im Alltag Hilfe und Unterstützung Pflegestufe 1 Erheblich

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung ab 01.01.2015 - Änderungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz

Leistungen der Pflegeversicherung ab 01.01.2015 - Änderungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz Leistungen der Pflegeversicherung ab 01.01.2015 - Änderungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz Am 01.01.2015 tritt das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) in Kraft. Dadurch gibt es Änderungen in den

Mehr

Seniorenbereich Katholische Stiftung Marienhospital Aachen Seniorenzentren Marienheim & St. Severin, Servicezentrum Häusliche Pflege

Seniorenbereich Katholische Stiftung Marienhospital Aachen Seniorenzentren Marienheim & St. Severin, Servicezentrum Häusliche Pflege Pflegegeld für häusliche Pflege Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Das Pflegegeld kann auch mit Pflegesachleistungen kombiniert werden.

Mehr

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen.

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Ambulante Dienste Kundeninformationen zur Einführung des 1. Pflegestärkungsgesetzes. Das können Sie ab 2015 von uns erwarten. Ab 2015: Bessere Pflege-

Mehr

Merkblatt für Beihilfeberechtigte bei dauernder Pflegebedürftigkeit

Merkblatt für Beihilfeberechtigte bei dauernder Pflegebedürftigkeit - 1 - Merkblatt für Beihilfeberechtigte bei dauernder Pflegebedürftigkeit (Stand: 26. Januar 2015) Ansprechpartner/in: Frau Iris Wanke Tel.: 0291/94-1515 Mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung

Mehr

Ambulanter und palliativer Pflegedienst

Ambulanter und palliativer Pflegedienst Wohnanlage Sophienhof gemeinnützige GmbH Am Weiherhof 23, 52382 Niederzier Ambulanter und palliativer Pflegedienst Sie möchten im Alter oder Krankheitsfall zu Hause versorgt werden? Damit das auch bei

Mehr

Das Pflegeversicherungs-Gesetz

Das Pflegeversicherungs-Gesetz Das Pflegeversicherungs-Gesetz Mit Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes am 01.07.2008 wurden u. a. die Leistungen, die seit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 unverändert geblieben

Mehr

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Im November 2014 hat der Bundesgesetzgeber erneut eine Änderung des SGB XI in Form des Pflegestärkungsgesetzes I beschlossen. Das Gesetz soll

Mehr

Das erste PflegeStärkungsgesetz

Das erste PflegeStärkungsgesetz Stärkere Leistungen, mehr Flexibilität: Das erste PflegeStärkungsgesetz Stand: Erste Lesung im Deutschen Bundestag am 4. Juli 2014 Durch zwei Pflegestärkungsgesetze will die Bundesregierung in dieser Wahlperiode

Mehr

AOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich)

AOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich) 1 Pflegekasse bei der AOK - Die Gesundheitskasse Bürgerforum Altenpflege Das erste Pflegestärkungsgesetz Dienstag, 24.02.2015 - Die Gesundheitskasse Die vier Elemente des 1. Pflegestärkungsgesetzes (PSG)

Mehr

1. Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich durch die Pflegereform in der häuslichen Pflege?

1. Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich durch die Pflegereform in der häuslichen Pflege? 1. Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich durch die Pflegereform in der häuslichen Pflege? Seite 1 Pflegereform 1. Pflegestärkungsgesetz Am 1.1.2015 tritt das 1. Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Die Leistungen

Mehr

Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission

Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission Einleitung Stationäre Kurzzeitaufenthalte ermöglichen befristete Entlastungen bei der Betreuung

Mehr

5 Jahre Pflegestützpunkt Cottbus

5 Jahre Pflegestützpunkt Cottbus 5 Jahre Pflegestützpunkt Cottbus Die neue Pflegereform Das Pflegestärkungsgesetz Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.v. Selbsthilfe Demenz Birgitta Neumann/Saskia Lück Nicht alles wird gleich verstanden

Mehr

Höhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015

Höhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 Mandanteninformation 17. Oktober 2014 Höhere der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 Ab 1.1.2015 gibt es höhere in der Gesetzlichen Pflegeversicherung. Dies hat der Deutsche Bundestag am

Mehr

Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum kh 10.02.2015

Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum kh 10.02.2015 Sozialtherapeutische Beratungsstelle Betreuungsverein e.v. Sozialtherapeutische Beratungsstelle / Newsletter Februar 2015 Ansprechpartner/in: Telefon: Telefax: E-Mail: (06131) 90 52 140 (06131) 90 52 150

Mehr

Das Pflegeversicherungs-Gesetz. 1. Wer ist versichert? 2. Wer ist pflegebedürftig

Das Pflegeversicherungs-Gesetz. 1. Wer ist versichert? 2. Wer ist pflegebedürftig Das Pflegeversicherungs-Gesetz Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde im Jahr 1995 nach dem Prinzip einer Teilkaskoversicherung (= Zuschuss zur Pflege) eingeführt und zuletzt durch das Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2013: Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG)

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2013: Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) Neue Angebote in der Pflege und Betreuung Neu ab 01. Januar 2013: Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) 1. Auflage, Stand: März 2013 Durch die demografischen Veränderungen in Deutschland ist es eine große

Mehr

Pflegereform ab 2015. Was ändert sich für Sie?

Pflegereform ab 2015. Was ändert sich für Sie? Gute Lösungen finden! Pflegereform ab 2015 Was ändert sich für Sie? Auf einen Blick was deutlich besser wird Pflegesätze Die Pflegesätze steigen um 4% an: Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 Pflegegeld

Mehr

Die aktuelle Pflegereform was ändert sich:

Die aktuelle Pflegereform was ändert sich: Die aktuelle Pflegereform was ändert sich: Hintergrund Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten Teilen am 30. Oktober 2012 in Kraft

Mehr

Leistungen Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Leistungen Vereinbarkeit von Beruf und Pflege Vorwort Checkliste Grundlegende Fakten Leistungen Vereinbarkeit von Beruf und Pflege Informationen für Mitarbeiter e.v. Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, diese Informationsbroschüre wurde vom Arbeitskreis

Mehr

Pflegeversicherung. Pflegestärkungsgesetz 2015

Pflegeversicherung. Pflegestärkungsgesetz 2015 Pflegeversicherung Pflegestärkungsgesetz 2015, Bezirksdirektion Südlicher Oberrhein Pflegestärkungsgesetz 2015 Feststellung der Leistungsvoraussetzungen Vorversicherungszeit von 2 Jahren in den letzten

Mehr

31.12.2012. Die aktuelle Pflegereform was ändert sich: Hintergrund. Die erste gute Nachricht. Die erste gute Nachricht. Die erste gute Nachricht

31.12.2012. Die aktuelle Pflegereform was ändert sich: Hintergrund. Die erste gute Nachricht. Die erste gute Nachricht. Die erste gute Nachricht Hintergrund Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten Teilen am 30. Oktober 2012 in Kraft getreten. Die Leistungsverbesserungen

Mehr

Roland Rosenow - Sozialrecht in Freiburg - www.srif.de

Roland Rosenow - Sozialrecht in Freiburg - www.srif.de Roland Rosenow - Sozialrecht in Freiburg - www.srif.de Übersicht über die Leistungen der Pflegeversicherung nach Inkrafttreten des Pflegeneuausrichtungsgesetzes (PNG) und über die Änderungen durch das

Mehr

Pflegestärkungsgesetz

Pflegestärkungsgesetz Pflegestärkungsgesetz 2015 Veränderungen der Pflegeversicherung ab dem 01.01.15 auf einen Blick: - Leistungsbeträge um 4 % erhöht - Geld für Betreuung (zus. Betreuungsleistungen) auch ohne Einschränkung

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI

Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI Auszug aus dem SGB XI 28 SGB XI - Leistungsarten, Grundsätze (1) Die Pflegeversicherung gewährt folgende Leistungen: 1. Pflegesachleistung ( 36), 3. 4. 5. 6. 7.

Mehr

Juni 2008. Pflegereform 2008. Pflege. Was ändert sich für die Versicherten?

Juni 2008. Pflegereform 2008. Pflege. Was ändert sich für die Versicherten? Juni 2008 Pflegereform 2008 Was ändert sich für die Versicherten? Mit dem In-Kraft-Treten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes am 1. Juli 2008 ändert sich für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen

Mehr

Eine Information des Pflegestützpunktes in der Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung, Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6,

Eine Information des Pflegestützpunktes in der Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung, Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6, Eine Information des Pflegestützpunktes in der Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung, Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6, Tel. 0451 / 122-4931 oder 122-4903 Die Antragstellung Bevor

Mehr

Antragstellung. Voraussetzungen. Leistungen

Antragstellung. Voraussetzungen. Leistungen Antragstellung Voraussetzungen Leistungen Eine Information des Pflegestützpunktes in der Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung, Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6, Tel. 0451 / 122-4931

Mehr

Merkblatt Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege

Merkblatt Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege Merkblatt Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege Kurzzeitpflege 42 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) Stand: 09.2013 In der Kurzzeitpflege wird ein pflegebedürftiger Mensch für einen begrenzten Zeitraum

Mehr

Rund um die Pflege 2

Rund um die Pflege 2 Rund um die Pflege 2 Es kommt die Zeit... Wer pflegebedürftig wird ob im Alter, dur benötigt die Hilfe und Fürsorge seiner Fami der Pflegebedürftigen und der pflegenden Pflegeversicherung. 2 Alles zum

Mehr

Die Pflegeversicherung. Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer

Die Pflegeversicherung. Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer 2 Einführung Pflegebedürftig Pflegestufen Die Hilfe bei den ATL Leistungen bei

Mehr

Ambulante Pflege und Assistenz

Ambulante Pflege und Assistenz 24 Stunden Rufbereitschaft Beratung und Hilfe Hauswirtschaftliche Versorgung Pflegekurse für Angehörige Ambulante Pflege und Assistenz Leistungen der Pflegeversicherung Herzlich willkommen im Ev. Johanneswerk

Mehr

Vereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN. Gruppenbild im Park. Betreuung / Pflege von Angehörigen. Einklinker DIN lang.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN. Gruppenbild im Park. Betreuung / Pflege von Angehörigen. Einklinker DIN lang. Gruppenbild im Park Vereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN Betreuung / Pflege von Angehörigen Einklinker DIN lang Logo ELDERCARE Betreuung und Pflege von Angehörigen Der englische

Mehr

Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 36 SGB XI - Sachleistungen Die Sachleistungen werden dynamisiert und betragen ab dem

Mehr

Gebührenordnung Ambulanter Pflegedienst Kieser GmbH

Gebührenordnung Ambulanter Pflegedienst Kieser GmbH Gebührenordnung Ambulanter Pflegedienst Kieser GmbH 1. Entgelte für Leistungen nach SGB XI (Pflegeversicherung) Leistungsinhalt Fachkraft Ergänzende Hilfe 1. Große Toilette 26,52 18,18 2. Kleine Toilette

Mehr

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung

Mehr

Regierungspräsidium Kassel Kassel, im April 2015. Scheidemannplatz 1 Telefon: 0561 106 (0) 1550 34117 Kassel E-Mail: beihilfe@rpks.hessen.

Regierungspräsidium Kassel Kassel, im April 2015. Scheidemannplatz 1 Telefon: 0561 106 (0) 1550 34117 Kassel E-Mail: beihilfe@rpks.hessen. Regierungspräsidium Kassel Kassel, im April 2015 Dezernat 12 Beihilfenstelle Bei Rückfragen: Scheidemannplatz 1 Telefon: 0561 106 (0) 1550 34117 Kassel E-Mail: beihilfe@rpks.hessen.de Allgemeine Hinweise

Mehr

Merkblatt Pflegeversicherung

Merkblatt Pflegeversicherung Merkblatt Pflegeversicherung Stand: 2015 Was ist die Pflegeversicherung? Die Pflegeversicherung wurde zur sozialen Absicherung des Risikos bei Pflegebedürftigkeit als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015 Das Pflegestärkungsgesetz Ab dem 01.01.2015 werden die Leistungen für die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen durch die Einführung des Pflegestärkungsgesetzes I ausgeweitet. Dies soll dem Zweck dienen,

Mehr

Wenn das Gedächtnis nachlässt Leistungen der Pflegeversicherung bei Demenz nach SGB XI. Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen

Wenn das Gedächtnis nachlässt Leistungen der Pflegeversicherung bei Demenz nach SGB XI. Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen Wenn das Gedächtnis nachlässt Leistungen der Pflegeversicherung bei Demenz nach SGB XI Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen 25. Juni 2014 Was ist Demenz? Der Begriff Demenz kommt aus dem

Mehr

Merkblatt Häusliche Pflege

Merkblatt Häusliche Pflege Merkblatt Häusliche Pflege nach den Bestimmungen der BVO NRW und den Bestimmungen der BhV der EKiR Stand:07/2013 Inhaltsverzeichnis 1. Pflegebedürftigkeit was heißt das eigentlich? 2 2. Was bedeutet Behandlungspflege?

Mehr

Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz

Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz Schwerpunkte des Pflege-Neuausrichtungsgesetz 1. Leistungsverbesserung für Demenzkranke 2. Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme 3. Stärkung des Grundsatzes Rehabilitation

Mehr

Pflege Daten und Fakten

Pflege Daten und Fakten Pflege Daten und Fakten SIE BRAUCHEN KEINEN SCHUTZ, WENN...... Sie glauben, dass der Staat Sie immer auffängt... es Sie nicht stört, Ihren Kindern im Alter zur Last zu fallen... Sie gerade Millionen im

Mehr

Pflegeversicherung. Unsere Leistungen im Überblick inklusive Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz.

Pflegeversicherung. Unsere Leistungen im Überblick inklusive Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz. Pflegeversicherung 2014 Unsere Leistungen im Überblick inklusive Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz. Der erste Schritt: Ihr Antrag wir kümmern uns! 4 Die häusliche Pflege 6 Wenn

Mehr

Die Soziale Pflegeversicherung

Die Soziale Pflegeversicherung Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz Die Soziale Pflegeversicherung Mitglied der Ursula Kölbl-Holzmann Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Bereich Pflegeversicherung, BBZ

Mehr

Wonach richten sich die Pflegestufen?

Wonach richten sich die Pflegestufen? Pflegebedürftige im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) sind Personen, für die der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) Pflegestufen zugeordnet hat. Es bestehen 4 Pflegestufen.

Mehr

Die Pflegeversicherung wurde eingerichtet mit dem Ziel der sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Ziel ist es, pflegebedürftige

Die Pflegeversicherung wurde eingerichtet mit dem Ziel der sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Ziel ist es, pflegebedürftige Die Pflegeversicherung wurde eingerichtet mit dem Ziel der sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Ziel ist es, pflegebedürftige Menschen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung

Mehr

// Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit

// Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit // Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit Stand: Januar 2015 Pflegebedürftigkeit ist kein Einzelschicksal. Vielmehr nimmt der Pflegebedarf u. a. durch die gestiegene Lebenserwartung zu. Allerdings betrifft dieses

Mehr

Folgende Regelungen gelten seit dem 30. Oktober 2012:

Folgende Regelungen gelten seit dem 30. Oktober 2012: Neue Regelungen für Pflegebedürftige Leistungsverbesserungen insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz Am 30. Oktober 2012 ist das sogenannte Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) in

Mehr

In Kooperation mit: Pflegestufe und nun? Leistungen aus den Pflegeversicherungen

In Kooperation mit: Pflegestufe und nun? Leistungen aus den Pflegeversicherungen Pflegestufe und nun? Leistungen aus den Pflegeversicherungen Sebastian Dreck Horst Effertz DIE PFLEGEVERSICHERUNG 5. SÄULE IM SOZIALVERSICHERUNGSSYSTEM Rückblick Ausgangssituation Anfang der 90er Jahre

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Pflegegeld pro Monat 0 kein Anspruch 123 1 244 316 2 458 545 3 728 728 Die Kombination von Geld- und Sachleistung ist möglich. Pflegesachleistung pro Monat

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

Zusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat 231 123 231 104/208 1.612 1.612 40 4.

Zusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat 231 123 231 104/208 1.612 1.612 40 4. Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung in der häuslichen Pflege für Menschen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz/ zum Pflegesachleistung

Mehr

Thema kompakt Pflegeversicherung

Thema kompakt Pflegeversicherung Thema kompakt Pflegeversicherung Zentrum Kommunikation Pressestelle Caroline-Michaelis-Straße 1 10115 Berlin Telefon: +49 30 65211-1780 Telefax: +49 30 65211-3780 pressestelle@diakonie.de ---------- Berlin,

Mehr

Änderungen in der sozialen Gesetzgebung 2014/2015

Änderungen in der sozialen Gesetzgebung 2014/2015 Änderungen in der sozialen Gesetzgebung 2014/2015 1. Pflegestärkungsgesetz Das Thema Pflege wird für immer mehr Menschen wichtig. Darauf hat der Gesetzgeber mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz, welches

Mehr

1. Pflegestärkungsgesetz: Die wesentlichen Änderungen

1. Pflegestärkungsgesetz: Die wesentlichen Änderungen 1 / 5 Vincentz Network +++ Plathnerstr. 4c +++ D-30175 Hannover +++ Tel.:+49(511)9910-000 Pflegepolitik 1. Pflegestärkungsgesetz: Die wesentlichen Änderungen Das Pflegestärkungsgesetz 1, das Bundestag

Mehr

Hintergrundinformationen zur Pflegeversicherung

Hintergrundinformationen zur Pflegeversicherung Hintergrundinformationen zur Pflegeversicherung Seit 1.1.1995 gibt es die soziale Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung. Sie ist Basisversorgung für den Pflegefall mit Schutz vor finanziellen

Mehr

Information In guten Händen bei der BKK

Information In guten Händen bei der BKK Information In guten Händen bei der BKK Pflege und Pflegeversicherung Die Reform Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das am 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, sollte die Strukturen der Pflege verändern

Mehr

»Zuhause in guten Händen«

»Zuhause in guten Händen« Auch in Ihrem Stadtteil!»Zuhause in guten Händen«BERATUNG - TAGESPFLEGE - AMBULANTE PFLEGE CARITAS-SOZIALSTATIONEN Inhalt Inhaltsverzeichnis... 2 Unsere Sozialstationen... 6 Zusätzliche Betreuung und Entlastungsleistungen...

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Günther Schwarz, Fachberatung, Evangelische Gesellschaft www.alzheimerberatung-stuttgart.de Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft 1 Reform der Pflegeversicherung

Mehr

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere Leistungen! Um bessere Leistungen für die

Mehr

Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI

Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI Nicole Scherhag 30. AfnP Symposium in Fulda Das Sozialversicherungssystem Kranken- Renten- Arbeitslosen- Unfall- Pflege- -versicherung Vorbemerkungen

Mehr

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Liebe Kolleginnen und Kollegen, PERSONALRAT UNIVERSITÄT BAMBERG INFO NR.167/NOVEMBER 2008 Liebe Kolleginnen und Kollegen, ergänzend zu den ausführlichen Informationen von unserer Kollegin Frau Maria Steger in der letzten Personalversammlung

Mehr

Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige

Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige Viele pflegende Angehörige zögern zu lange, bevor sie sich eine Auszeit von der Pflege gönnen. Die Folge: Mehr als die Hälfte der Pflegenden leidet an

Mehr

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetz 1 Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetze 1 und 2 2015 Pflegestärkungsgesetz 1 Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung Stärkung der ambulanten Pflege Stärkung

Mehr

Beihilfen zu Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit

Beihilfen zu Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit Beihilfen zu Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit Informationsveranstaltung Was muss ich machen, wenn der Pflegefall eintritt? Nehmen Sie Kontakt mit der Pflegeversicherung auf und stellen einen

Mehr

BDZ Senioren. Merkblatt 1: Pflegeversicherung (Stand: 1. Juli 2008)

BDZ Senioren. Merkblatt 1: Pflegeversicherung (Stand: 1. Juli 2008) BDZ Senioren Merkblatt 1: Pflegeversicherung (Stand: 1. Juli 2008) Im Rahmen der Serviceleistungen für unsere Mitglieder teilen wir Ihnen in Merkblättern Informationen für Senioren mit. Den Auftakt dieser

Mehr

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Reform der Pflegeversicherung Gewinner sind die Pflegebedürftigen! (Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.08 in Kraft) Seite 1 Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere

Mehr

Unabhängige Begutachtung für die soziale Pflegeversicherung durch den MDK

Unabhängige Begutachtung für die soziale Pflegeversicherung durch den MDK Unabhängige Begutachtung für die soziale Pflegeversicherung durch den MDK Dipl.-Med. Martina Stahlberg Fachreferentin Pflege Gesellschaftliche Aufgabe des MDK Gesellschaftliches Leben GKV/SPV Ernährung

Mehr

Die Pflegereform 2015 Pflegestärkungsgesetze Theorie und Praxis

Die Pflegereform 2015 Pflegestärkungsgesetze Theorie und Praxis Die Pflegereform 2015 Pflegestärkungsgesetze Theorie und Praxis Renate Janker Geschäftsleitung Pflegeteam Janker (vormals Pflegedienst Ücker) Bichler Str. 17 82377 Penzberg Die Pflegereform Der Koalitionsvertrag

Mehr