Teilnahmebedingungen zum Filmwettbewerb des AOK-Bundesverbandes ( The Dark Side of Sugar )

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1 Teilnahmebedingungen zum Filmwettbewerb des AOK-Bundesverbandes ( The Dark Side of Sugar ) durch den/die TeilnehmerIn Sollten Sie nicht allein, sondern im Team am Filmwettbewerb teilnehmen wollen, sind sämtliche TeilnehmerInnen auf der letzten Seite mit vollständiger Angabe aller Daten und aller Unterschriften anzugeben. Diese Erklärung ist gemeinsam mit dem Skript vom/von der TeilnehmerIn einzureichen. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung erklärt der/die TeilnehmerIn, die nachfolgenden Regelungen zu akzeptieren: 1. Vorbemerkungen 1.1. Veranstalter des Filmwettbewerbs ist der AOK-Bundesverband (AOK-Bundesverband Geschäftsbereich Markt/Produkte Rosenthaler Straße Berlin, nachfolgend Veranstalter genannt) Teilnahmeberechtigt sind Studierende von n in Deutschland, wobei jeder/jede TeilnehmerIn zur Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sein muss Ziel der Teilnahme am Wettbewerb ist es, unter dem Titel The Dark Side of Sugar auf die Gefahren durch übermäßigen Zuckergebrauch hinzuweisen Der Zeitraum zur Teilnahme und zur Einreichung der Skripte beginnt am und endet am (nachfolgend Laufzeit genannt) 1.5. Mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung bestätigt der/die TeilnehmerIn, das online abrufbare Briefing The Dark Side of Sugar zur Kenntnis genommen zu haben. 2. Teilnahme 2.1. Die TeilnehmerInnen können bis zum 21. Juli 2017 ein Skript und/oder Storyboard für einen Film zum Thema versteckter Zucker einreichen Die Skripte müssen so gestaltet sein, dass sie im Falle eines Gewinns des Wettbewerbs mit einem maximalen Betrag in Höhe von Euro vom Gewinner produziert werden können. Der fertige Film muss bis zum abgegeben werden. Seite 1 von 5

2 2.3. Die TeilnehmerInnen sind frei in der Entscheidung, welche Art von Skript sie einreichen und ob sie das Skript alleine oder in Zusammenarbeit mit anderen TeilnehmerInnen / Dritten erstellen. Im Rahmen der Skriptabgabe müssen die TeilnehmerInnen angeben, wer genau an der Erstellung des Skripts mitgewirkt hat Nach Beendigung der Laufzeit werden sämtliche eingereichten Skripte von einer Jury bewertet Die Jury trifft dann eine Entscheidung, welches Skript gewonnen hat. Der Gewinner wird umgehend über die Entscheidung der Jury in Kenntnis gesetzt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 3. Gewinner des Wettbewerbs 3.1. Als Gewinn stellt der Veranstalter dem Gewinner einen Gesamtbetrag in Höhe von Euro zur Verfügung (nachfolgend Betrag genannt). Der Betrag ist zweckgebunden und vom Gewinner ausschließlich zur Umsetzung des von ihm eingereichten Gewinner-Skripts zu verwenden Der Betrag wird dem Gewinner zweckgebunden wie folgt zur Verfügung gestellt: 2/3 nach Inkenntnissetzung über den Gewinn, 1/3 nach Abgabe der fertigen Produktion Der Gewinner verpflichtet sich, bei Annahme des Gewinns das eingereichte Skript zu einem fertigen Filmbeitrag bis zum umzusetzen (nachfolgend Produktion genannt). Sollte die Produktion mehr als Euro kosten, sind diese Kosten vom Gewinner selbst zu tragen Die Produktion ist eng mit dem Veranstalter abzustimmen; der Veranstalter ist in Bezug auf wesentliche Abschnitte der Produktion und auf die Umsetzung des Skripts stets zu informieren (nachfolgend Abstimmung genannt) Sollte der Film vom Gewinner nicht produziert werden bzw. sollte der Film entgegen der Abstimmung zwischen Gewinner und Veranstalter aufgrund von Mängeln nicht nutzbar sein und sollte dies auf Umständen beruhen, die vom Gewinner oder von Personen, die der Gewinner zur Produktion hinzugezogen hat, schuldhaft zu vertreten sein, ist der Gewinner verpflichtet, den bereits vom Veranstalter erhaltenen Betrag an den Veranstalter zu erstatten. 4. Einholung von Rechten und Haftung 4.1. Die TeilnehmerInnen sind verpflichtet, ihre Skripte so zu gestalten, dass im Falle eines Gewinns keine Dritten (natürliche oder juristische Personen) um die Einholung von Rechten gebeten werden müssen Mit der Einreichung des Skripts bestätigt der/die TeilnehmerIn, im Falle eines Gewinns dem Veranstalter (zeitlich, räumlich, inhaltlich) einschränkungslos Nutzungsrechte an dem Skript einräumen zu können Die TeilnehmerInnen sind verpflichtet, dem Veranstalter sämtliche Personen zu benennen, die sowohl an der Erstellung als auch im Falle des Gewinns an der Umsetzung des Skripts beteiligt waren Der Gewinner ist im Rahmen der Produktion verpflichtet, sämtliche Rechte von Dritten (sämtliche an der Produktion beteiligten Personen, Darsteller, Regisseure, Kameraleute etc.) einzuholen, die in der Produktion vom Gewinner eingesetzt bzw. genutzt werden. Die Rechte müssen so eingeholt werden, dass sie den Anforderungen von Ziffer 5 entsprechen. Seite 2 von 5

3 4.5. Der Gewinner garantiert dem Veranstalter, dass durch die Produktion keinerlei Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere aber nicht ausschließlich Urheberrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Markenrechte, Leistungsschutzrechte oder sonstige Rechte Dritter Sollte der Veranstalter durch die Nutzung der Produktion im Rahmen der gemäß Ziffer 5 eingeräumten Nutzungsrechte durch Dritte aufgrund einer behaupteten Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden und sollte diese Rechtsverletzung vom Gewinner zu vertreten sein, wird der Gewinner den Veranstalter vollumfänglich von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte freistellen und sämtliche Schäden ersetzen, die seitens des Veranstalters durch den Einsatz des Films entstehen sollten. Dies beinhaltet auch gegebenenfalls erforderliche Rechtsverfolgungskosten seitens des Veranstalters. 5. Einräumung von Rechten 5.1. Der Gewinner räumt dem Veranstalter ein vollumfängliches und exklusives Nutzungsrecht an der Produktion ein, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt. Der Veranstalter ist darin frei, die Produktion in welcher Art auch immer kommerziell oder nicht kommerziell zu nutzen und auszuwerten oder dies auch vollständig zu unterlassen. Eine Pflicht des Veranstalters zur Veröffentlichung der Produktion besteht nicht, ebenso keine Pflicht zur Namensnennung des Gewinners oder sonstiger Personen, die an der Erstellung von Skript oder Produktion beteiligt waren. Die Nennung der Beteiligten der Produktion kann in Abstimmung mit dem Veranstalter erfolgen, z. B. im Rahmen von Pressearbeiten etc. Der Veranstalter kann die Produktion zum Zwecke der Werbung in jeglichem bestehenden oder zukünftig bestehenden Medienformat nutzen Der Veranstalter ist berechtigt, Dritten dieselben Rechte einzuräumen, die sich aus Ziffer 5.1 ergeben Der Veranstalter ist frei zu entscheiden, ob er die Produktion ändern, schneiden oder auf sonstige Weise bearbeiten möchte. Eingriffe dieser Art sind nicht mit dem Gewinner abzustimmen Der Veranstalter genießt hinsichtlich des Gewinnerskripts und der Produktion jegliche Exklusivität. Der Gewinner ist nicht berechtigt, Dritten entsprechende oder ähnliche Rechte einzuräumen. 6. Übergabe des Filmmaterials Der Gewinner wird dem Veranstalter das Filmmaterial in folgendem Format und folgender Qualität zur Verfügung stellen: Gesamtlänge von max. 90 Sekunden, in deutscher Sprache, produziert in mindestens 2K, mov in HD/SD (ProRes 444, h264, wmv und mp4), in der Auflösung 1920x1080 und Online- Tonmischung (R68). 7. Sonstiges 7.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, um wirksam zu werden. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig, so berührt dies nicht die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung eine solche wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die Seite 3 von 5

4 den ursprünglichen Vorstellungen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei Vorhandensein einer Vertragslücke Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag und den in seiner Ausführung abgeschlossenen Einzelaufträgen ist der Sitz des Veranstalters Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ort, Datum Unterschrift TeilnehmerIn Seite 4 von 5

5 Liste der TeilnehmerInnen an der Produktion Seite 5 von 5

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