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1 RhFV Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.v. Mitglied des Fischereiverbandes NRW e.v. Mitglied des Landessportbundes NRW e.v. Mitglied des Deutschen Angelfischerverbandes e.v. Informationsschrift für den Angler Ausgabe 2/ Mitgliederversammlungen 2017 aus den Bezirken Catch & Release - Eine Betrachtung

2 impressum Herausgeber: Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.v. Vereinsregister: Bonn Nr.: 1931 Geschäftsstelle: Wahnbachtalstr. 13a Siegburg Tel.: mailto: Fax: Web: Redaktion: Egon Luettke (V.i.S.d.P.) kontakte Vorsitzender: Reiner Gube Nelkenstr , Mönchengladbach Tel.: mailto: stellvertretender Vorsitzender -Verbandskassenführung-: Hanns Hönigs Dreikönigenstr. 4, Neuss Tel.: mailto: stellvertretender Vorsitzender: Frank Kleinwächter Dopplerweg 8a, Düsseldorf Tel.: mailto: Schatzmeister -Koordination der Bezirkskassen-: Heinrich Homann Liethenstr. 38, Pulheim Tel.: mailto: Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Organisation: Egon Luettke Sankt.-Ludwig-Str. 7, Wegberg Tel.: mailto: Referentin für Gewässerverwaltung: Brigitte Maier Obersteiner Weg 28, Düsseldorf Tel.: mailto: Geschäftsführer: Dr. Frank Molls Wahnbachtalstrasse 13a, Siegburg Tel.: Fax: mailto: Referent für Fischen: Norbert Knepper Ernst Moritz Arndt str. 3, Viersen Tel.: mailto: Erscheint viermal jährlich (Auflage Stück) am , , und des Jahres. Redaktionsschluss für eingesandte Beiträge jeweils 4 Wochen vor dem Erscheinungstermin. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung der Verfasser, nicht unbedingt die der Redaktion wieder. Der Abdruck ist honorarfrei. Anzeigenpreisliste bitte anfordern. Gedruckt auf chlor- und säurefrei gebleichtem Papier. Druck: Bonner Werkstätten, Bonn Referent für Casting: Andreas Bruthier Anette von Droste Hülshoff Weg 6, Haan Tel.: mailto: andreasbruthier@aol.com Referent für Gewässerfragen: Heiner Kreymann Bertha-von-Suttner-Straße 4, Xanten Tel.: mailto: heiner.kreymann@t-online.de Referent für Versicherungsfragen: Dietmar Kohl Sudermannstr. 2, Windeck Tel.: mailto: dietmar.kohl@ergo.de Referent für EDV-Angelegenheiten: Detlef Weber Nauheimer Str. 12, Köln Tel.: mailto: weber@rhfv.de Verbands-Jugendleiter: Frank Kleinwächter Dopplerweg 8a, Düsseldorf Tel.: mailto: frank.kleinwaechter@t-online.de Verbandsjustitiar: Klaus Grützner Drosselweg 18, Eitorf Tel.: Fax: mailto: ra.gruetzner@t-online.de Vorsitzender des Verbandsgerichts: Timo Pickhardt Paul-Ehrlich-Str. 11 A, Gummersbach Tel.: timopickhardt@yahoo.de Schlichter: Kolja Kreder Mühlenberg 14, Swistal Tel.: mailto: koljakreder69@gmail.com 2

3 inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Titelbild: Mitgliederversammlung des RhFV 4 Mitgliederversammlung des DAFV vom in Niedernhausen (Wiesbaden) 7 Catch & Release - eine falsch geführte Diskussion 11 Jugendarbeit in unseren Angelvereinen bedeutet Natur erleben 16 Aus den Bezirken 18 Bezirk Grenzland 18 Bezirk Rurtal 19 Bezirk Rhein-Ruhr 21 Bezirk Rhein-Erft 24 Bild: Roger Pastoor Verbandsstillwasserfischen Nicht nur ein Wunsch des RhFV: Abschaffung der Altersgrenze für das Schnupperangeln 28 Rotenburg (Wümme) und Osnabrück ziehen Entscheidung zurück 29 Gemeinsam gegen Angelverbote 29 Notfalls gegen den Willen der Bevölkerung Jahre FFH-Richtlinie Angelverbote sind Kontraproduktiv 30 Unterschriftensammlung gegen ein Angelverbot an der Elbe 31 Erstes Maifischbesatzevent des RhFV in Rheinland-Pfalz 32 Lauschangriff erfolgreich - erstmals laichende Maifische belauscht 32 Freie Wanderrouten und ökologisch intakte Meere nicht nur für die Flunder 33 BRIEF AN DIE BUNDESREGIERUNG: APPELL ZUM VERZICHT AUF GEPLANTE ANGELVERBOTE 34 DORSCHJAHRGANG 2016 SO GUT WIE LANGE NICHT 35 wir trauern um Termine 38 3

4 verbände Mitgliederversammlung des Rheinischen Fischereiverband von 1880 e.v. Reiner Gube, Vorsitzender im Rheinischen Fischereiverband, freute sich neben den anwesenden Vereinsvertretern und Delegierten der Vereine, auch die zahlreichen Ehrengäste, Johannes Nüsse (FV NRW), Horst Kröber (LFV W&L) und Dr. Andreas Mellin (BR Köln), sowie den Ehrenvorsitzenden Walter Sollbach begrüßen zu dürfen. Weiterhin waren angereist, der Verbandsjustiziar Herr Grützner und seine Gattin sowie der Vertreter des Verbandsgerichtes Herr Buttgereit. Ein besonderer Gruß galt auch den Damen der Geschäftsstelle, Frau Petra Dierl und Frau Anita Westermann mit dem Geschäftsführer Herrn Dr. Frank Molls und den beiden Sanitätern der Johanniter. Es hatten sich etliche Personen aus dem Vorstand, den Bezirken und Vereinen für ihre Abwesenheit entschuldigt, die teilweise vom Vorsitzenden genannt wurden. NRW, überbrachte die Grüße vom Präsidium. In einem Grußwort stellte er, mit Blick auf die bevorstehenden Landtagswahlen, Wahlprüfsteine vor, die an alle im Landtag vertretenen Parteien verschickt wurden. Dazu geantwortet hatten SPD, Grüne, CDU und die FDP. Erfreulich ist, dass alle Parteien erklärten, dass kein Anlass für eine Novellierung des Fischereigesetzes bestehe, wobei die Grünen jedoch Einschränkungen machen. Jedenfalls sagen alle zu, die Fischerei im Falle eines Änderungsbedarfs zu beteiligen. In diesem Zusammenhang hofft Johannes Nüsse auf eine praxistaugliche Kormoranverordnung für Nordrhein-Westfalen. Er beglückwünscht den RhFV zu der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Besucherzentrums in Siegburg. Die Einweihungsfeier war eine gelungene Demonstration der guten Arbeit der Fischereiverbände. Zum DAFV sagte Johannes Nüsse, auch wenn uns das Eine oder Andere beim DAFV nicht gefällt, sollten wir als größtes Bundesland, gemeinsam an Veränderungen arbeiten und daran mitwirken, dass uns ein starker Bundesverband zur Seite steht. Reiner Gube bat zum Gedenken an die Verstorbenen Angelkameraden um eine Schweigeminute. Stellvertretend für alle Verstorbenen erinnerte er an die Herren Ludwig Ecker, Manfred Böhm, Dieter Krüger und Wenzel Bienert. In einer Rückschau ging Reiner Gube auf viele Bereiche der Freizeitfischerei ein. Insbesondere verurteilte er pauschale Angelverbote in Naturschutzgebieten und die haltlosen Vorwürfe der Organisation PeTa gegen Angel AGs an Schulen. Dazu mahnt er an, dass künftig mehr Widerstand gegen jegliche weitere Einschränkung des Angelns organisiert werden muss und dass es wichtig ist, dafür auch politische Arbeit zu leisten. Johannes Nüsse, Präsident des Fischereiverband Horst Kröber, Vorsitzender des Landesfischereiverband Westfalen und Lippe, überbrachte die Grüße seines Landesverbandes. In seinen Grußworten lobte er ganz besonders die vertrauensvolle Zusammenarbeit der beiden großen Landesverbände. Die Fische im Rheinland und die Fische in Westfalen sind die gleichen Fische, deshalb ist es wichtig nicht übereinander - sondern miteinander zu reden, so Horst Kröber. Darum ist es wichtig, dieses Ziel und das gemeinsame Vertrauen weiter voranzutreiben. Er ist zuversichtlich, dass die Verbände in NRW dies hinkriegen um so zukünftig gemeinsam etwas für die Fischerei in Nordrhein Westfalen zu tun. 4

5 verbände Dr. Andreas Mellin von der Bezirksregierung Köln teilte mit, dass er Ende 2017 in den Ruhestand gehen wird. In einen kleinen Rückblick, seit den frühen 90er Jahren bildet er Gewässerwarte aus, erzählte er von der Zusammenarbeit mit den Landesverbänden. Für die Zukunft bietet Dr. Andreas Mellin an, sich auch weiterhin beratend für die Fischerei einzubringen. Gerne steht er dem Rheinischen Fischereiverband dafür zur Seite. Nach den Grußworten begann der administrative Teil der Versammlung mit der Bekanntgabe der Tagesordnung und der Diskussion über die Geschäftsberichte. Diese wurden für den Gesamtvorstand zusammengefasst von Hanns Hönigs, für den Geschäftsstellenbereich von Dr. Frank Molls und für die Verbandsjugend von Egon Luettke. Die Mandatsprüfer Andreas Alshut, Christian Kaspers und Dirk Schäfer stellten insgesamt 188 Stimmen aus den Vereinen, dem Vorstand, den Beiräten, dem Verbandsgericht und der Verbandsjugend fest. Diese stimmten, nach Vorstellung des Kassenprüfberichtes durch Klemens Reimann, einstimmig für eine Entlastung des Vorstandes. Auch der vom Schatzmeister Hanns Hönigs detailliert vorgestellte Haushaltsvoranschlag für das Jahr 2017 wurde einstimmig beschieden. Ein Tagesordnungspunkt waren die Wahl eines stellvertretenden Verbandsgerichtsvorsitzenden und der Kassenprüfer. Mangels geeigneter Kandidaten bleibt die Stelle des stellvertretenden Verbandsgerichtsvorsitzenden vakant. Zu neuen Kassenprüfern wurden Erika Jankowski und Roswitha Dworczak gewählt. Egon Luettke, bereits auf dem Jugendtag zum Verbandsjugendleiter gewählt, wurde einstimmig von der Mitgliederversammlung im Amt bestätigt. Zukunftsweisende Beschlüsse Ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt war auch der Antrag des Vorstandes zur Kündigung der Mitgliedschaft im DAFV, aus vorsorglichen Gründen. Dazu verlas der Vorsitzende Reiner Gube den Antrag im Wortlaut. Mit dem Antrag, so Gube, soll die Mitgliederversammlung im Frühjahr 2018 die Möglichkeit haben, über einen Wiedereintritt in den DAFV zu befinden. Dazu erinnerte er daran, dass auf der Mitgliederversammlung im Frühjahr 2015 das Votum erteilt wurde, die seinerzeit 50 Prozentige Beitragserhöhung des DAFV zunächst aus den Rücklagen des RhFV zu tragen. Diese finanzielle Mehrleistung kann aber auf Dauer nicht vom RhFV getragen werden. Deshalb hat der Vorstand des RhFV, zeitgleich mit dem Antrag zur Kündigung, in einem ersten Schritt auch den Antrag zur Hauptversammlung an den DAFV gestellt, den Beitrag von 3,00 Euro auf 2,50 Euro zu senken. Alle Landesverbände in NRW sind sich einig darüber, dass der DAFV seine bisherige Arbeit kritisch bewerten muss, und die Gestaltung seiner zukünftigen Arbeit im Sinne der Mitgliederverbände fortsetzen sollte. Denn es ist wichtig einen starken Bundesverband zu haben, so Gube. Dazu plädiert er auch für eine Verkleinerung des DAFV Präsidium. Für das Referat Angeln für Menschen mit Behinderung wird Reiner Gube nach der Hauptversammlung im DAFV nicht mehr zur Verfügung stehen. Nach vorangestellter Diskussion wurde in einer Abstimmung der Antrag des Vorstandes mehrheitlich zugelassen. Der Antrag selber wurde von den Mitgliedern mit 167 Jastimmen, 19 Neinstimmen und 2 Enthaltungen beschlossen. Der stellvertretende Vorsitzende im RhFV Frank Kleinwächter betonte im Anschluss an die Abstimmung, dass es im Vorstand eine kontroverse Diskussion über eine Kündigung der Mitgliedschaft im DAFV gegeben hatte. Dem Vorstand geht es um einen verantwortungsbewussten Einsatz unserer Beiträge, so Kleinwächter. Wobei er Verbesserungen im DAFV sieht, eine gänzliche Umsetzung aber noch fehlt. Auch der Vorsitzende des Landesfischereiverband Westfalen und Lippe, Horst Kröber bat nach der Abstimmung um das Wort an die Mitgliederversammlung. Er berichtete über die Diskussionen und Schwierigkeiten in seinem Landesverband, als dort im vergangenen Jahr über eine Beitragserhöhung in Höhe von 3,00 Euro abgestimmt werden musste. Dazu wusste er, dass die Mitglieder in seinem Landesverband mehrheitlich der Meinung waren, dass es wichtig sei, den Bundesverband mit ausreichen- 5

6 verbände den finanziellen Mitteln auszustatten, damit dieser Lobbyarbeit in unserem Sinne betreiben kann. Denn nur so kann die Fischerei weiter vorangetrieben werden, meinte Horst Kröber. Reiner Gube schloss diesen Versammlungspunkt mit Unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes wies Frank Kleinwächter noch einmal auf die Regularien beim Schnupperangeln hin. Ferner wusste er über Regionallehrgänge in Bereichen des RhFV zu berichten. Dazu sollen für Angler interessante Themen in ausgewählten Städten, innerhalb der Bezirke im RhFV angeboten werden. Der Delegierte des ASV Löhnen e.v., Herr Schäfer, bat darum zu prüfen, ob es möglich ist Fischereierlaubniskarten für verbandseigene Gewässer nur noch an, im RhFV organisierte Angler auszugeben, um die ortsansässigen Vereine zu stärken. den Worten: Ich komme gerne in die Bezirke und Vereine um für die Vorteile eines Verbleibes, in einem starken DAFV zu leisten, auch wenn ich die eigentliche Arbeit des RhFV in NRW sehe. Reiner Gube berichtet zum Thema Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung, dass es auf Beschluss des RhFV Beirates eine zeitlich begrenzte Kooperation mit der Firma Fishing King geben wird. Ferner weist er auf den im Juni stattfindenden Deutschen Fischereitag in Bonn hin. Auch wusste der Vorsitzende zu berichten, dass eine Erhöhung der Fischereiabgabe geplant ist. Die Mitgliederversammlung war fast schon beendet 6

7 verbände als die Ehrengäste Herr Meesters (SPD) und Herr Deppe (CDU) eintrafen. In einem kurzen Grußwort gab Herr Meesters bekannt, dass die SPD keinen Anlass zur Novellierung des Fischereigesetzes sehe und ein Schnupperangeln für Erwachsene befürwortet. Er führt an, dass die vorhandene kleine Wasserkraft verbessert werden muss und neue Kleinstanlagen nicht zugelassen werden sollten. Herr Meesters verspricht bei einer Lösungssuche zur Kormoranproblematik, diese in unserem Sinne zu lösen. Herr Deppe erläutert in einem Grußwort die Kormoranproblematik aus Sicht der CDU. Damit die Artenvielfalt nicht leidet, muss jetzt in die mittlerweile stabilen Populationen eingegriffen werden. Er weiß, dass der RhFV ein kompetenter Partner ist, mit dem man kompetenten Artenschutz betreiben kann. Dazu fordert er beim Thema Naturschutz alle Nutzergruppen, auch die Angler, mit einzubeziehen. Ferner geht Herr Deppe auf den Biber, Graureiher und weitere Themen ein. Mitgliederversammlung des DAFV vom in Niedernhausen (Wiesbaden) Neben den wichtigen administrativen Vorgängen auf einer Hauptversammlung war die Versammlung nach einem öffentlichen Teil geprägt von den Neuwahlen. Im vorangestelltem öffentlichen Vormittagsprogramm, bestehend aus den Grußworten der Ehrengäste Frau Ursula Posselt (Regierungsdirektorin im BMEL, Holger Ortel (Präsident DFV) und Hartwig Fischer (Präsident DJV) folgten weitere Fachvorträge. Regierungsdirektorin Ursula Posselt berichtete von dem weiter bestehenden Ministervorbehalt gegen das Angelverbot in den AWZ. Sie sieht durch die Angelfischerei keine Gefahr für die Sandbänke und 7

8 verbände spricht sich gegen eine zeitliche und räumliche Begrenzung für die Angelfischerei aus. Die gute und enge Zusammenarbeit zwischen Anglern und Jägern hob der Präsident des Deutschen Jagdverbandes e.v. Hartwig Fischer hervor. Der Deutsche Jagdverband e.v. unterstützt eine Änderung des Kormoranmanagement im Sinne der Angler, so Fischer. Er lobt die örtliche Zusammenarbeit mit Naturschützern auf lokaler Ebene, kritisiert aber die große politische Rücksichtnahme zugunsten von Naturschutzverbänden. Mit Blick auf PeTA mahnte er an, dass alles getan werden muss, dass diese Organisation die Gemeinnützigkeit verliert. Holger Ortel (Präsident DFV) dankt für die Solidarität mit dem Deutschen-Fischereiverband. Es gibt bisher keine Erkenntnisse darüber, ob die Fischerei in Natura 2000 Gebieten Schäden verursacht. Deshalb lehnt er Angelverbote auf Dauer ab. Auch die Quotierung des Dorsches hält er für eine politische Quote. Mit Blick auf jüngste Schreiben der Organisation PeTA an Schulen verurteilt Ortel die Aktionen gegen die Angel AGs. Dr. Jens Salva vom Landesfischereiverband Weser- Ems, zeigte anhand von Beispielen aus Niedersachsen, Möglichkeiten zur Gewässerrenaturierung durch die organisierte Angelfischerei. Er zeigt an Negativbeispielen die Veränderungen unserer Flüsse, bis hinein in die Unterläufe, welche dadurch an Selbstreinigungskraft verloren haben. Durch die Querverbauung ist eine Emigration der Fische in unseren Flüssen verloren, weil viele Fischtreppen nur Trep- 8

9 verbände pen sind. Oftmals sind es Konstrukte aus Plastik, die viel Geld kosten, um unsere Flüsse angeblich durchgängig zu machen. Lohmüller. Im Anschluss an die beiden Vorträge gab es einen Rückblick auf vier Jahre DAFV, vorgetragen von der Präsidentin Dr. Happach-Kasan. Hier wurde aus Sicht des Bundesverbandes der Zeitraum von der Verschmelzung bis heute mit seinen Höhen und Tiefen dargestellt, Erfolge und Mitarbeit in den verschiedenen Gremien aufgezählt und zum Schluss gab es selbstkritische Worte der Präsidentin zu den Anfängen des DAFV. Johannes Lohmüller, leitet seit 10 Jahren eine Angel AG an einer Tecklenburger Hauptschule, beschreibt in seinem Vortrag das Angeln aus schulischer Sicht. Neben pädagogischen Aspekten für hyperaktive Kinder zeigt Lohmüller anhand von Beispielen, dass die Kinder am Wasser genauso viel lernen wie im Klassenraum, ohne den Lehrplan zu verlassen. Weil die Gesellschaft unserer heutigen Zeit sich gewandelt hat, fehlt unseren Kindern oft die echte Naturbegegnung. Die Erfolgserlebnisse beim Angeln kommen grade Spätzündern unter den Schülern, oder Kindern aus schwierigen Umfeldern zugute. Teambildung und soziales Verhalten kann über die Freizeitfischerei vermittelt werden. Oder im Lernbereich Biologie alles aus nächster nähe zu erfahren das kann kein PeTA Mensch den Kindern vermitteln, so In eigener Sache: Beiliegend erhalten Sie die Einladung zum Tag der Fische am

10 verbände Unter dem Punkt Ehrungen hat unser Vorsitzender Reiner Gube den Vogel abgeschossen. Er bekam die höchste Ehrung des DAFV, den Eisvogel, für seine Mitarbeit im Präsidium des DAFV überreicht. Geehrt wurden alle Mitglieder des amtierenden Präsidiums mit den ihnen jeweils zustehenden höchsten Ehrungen. Lediglich der nicht anwesende Referent für Casting erhielt keine Ehrung. Mecklenburg-Vorpommern). Die Vizepräsidenten Werner Landau (Angeln) und Kurt Klamet (Jugend/Casting) wurden wiedergewählt. Vervollständigt wird das Präsidium durch die Referenten Salva, Quinger, Dettmer, Struppe und Rosenthal. Der sich schriftlich beworbene Kandidat für Nach der Mittagspause ging es dann ans Eingemachte : Es folgte die nicht öffentliche Mitgliederversammlung mit den anstehenden Neuwahlen. Andreas Schneiderlöchner, Präsident des FV Saar stellte sich der Wahl zum Präsidentenamt im DAFV gegen die amtierende Präsidentin Dr. Happach-Kasan. Durch den einstimmig gewählten Wahlleiter Gunter Fritsch wurden für die Position der/des Präsidentin/ en die beiden Kandidaten Frau Dr. Christel Happach- Kasan und Andreas Schneiderlöchner vorgeschlagen. In geheimer Wahl wurde zur Präsidentin Frau Dr. Happach-Kasan mit 99 von 116 abgegebenen Stimmen gewählt. Als neuer Vizepräsident für Finanzen wurde in geheimer Wahl Herr Klaus-Dieter Mau (Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern) mehrheitlich gewählt, gleiches gilt für den Vizepräsidenten für Umwelt, zu dem wurde Torsten Wichmann (LAV 10 Referat Casting, Uwe Tempel wurde nicht gewählt. Ebenfalls unbesetzt blieb das Referat für Gewässerfragen. Der Antrag des RhFV auf Beitragssenkung wurde mit großer Mehrheit abgelehnt, er bekam lediglich 11 Ja- Stimmen. Dem zweiten Teil unseres Antrages der Wegfall der vormittäglichen Vorträge, damit genügend Zeit zu Diskussionen verbleibt wurde bei einer Gegenstimme zugestimmt. Im Anschluss bedankte sich unter Punkt Verschiedenes die Präsidentin nochmals für die konstruktive und teils positiv kontroverse Diskussion und Mitarbeit sowohl im Verbandsausschuss als auch in der Mitgliederversammlung. Wenn alles so auf den Weg kommt, wie es eingefordert und zugesagt wurde, dann besteht die berechtigte Hoffnung auf deutliche Verbesserung der Situation in und um den Bundesverband.

11 berichte Catch & Release - eine falsch geführte Diskussion Der Schlichter des Rheinischen Fischereiverbandes von 1880 e.v. legt nachfolgend seine rechtliche Sichtweise auf das Thema C & R (Catch & Release - Fangen und Zurücksetzen) als Diskussionsgrundlage und Hilfestellung für Betroffene dar. Immer wieder sehen sich die Angler einer Kritik durch Vertreter von Tierrechtsorganisationen ausgesetzt. Die Kritik richtet sich vor allem gegen diejenigen Angler, die ihren Fang ins Wasser zurücksetzen. Diese als catch & release (also fangen & zurücksetzen) bezeichnete Variante des Angelns wird dabei von Tierrechtlern als Verstoß gegen 17 Tierschutzgesetz (TierSchG) verstanden. Begründet wird dies damit, dass dem Angler, der die Verwertung des Fisches nicht beabsichtigt ein vernünftiger Grund für das Ausüben seines Hobbys fehlt. Catch & release (kurz c & r) stellt sich dabei immer mehr als Dauerbrenner in der Diskussion auch unter Anglern heraus. Dabei geht die Diskussion meist an den rechtlichen Gegebenheiten vorbei. Dies muss nicht verwundern, denn selbst die Gerichte kommen hier zu scheinbar unterschiedlichsten Ergebnissen. Dies sollte Anlass genug sein, das Thema einmal rechtlich zu beleuchten. 1 Um sich der Problematik anzunähern, sollte man sich zunächst einmal vor Augen führen, was unter c & r zu verstehen ist. C & R beschreibt die Praxis, gefangene Fische nicht zum Verzehr oder anderweitig zu verwerten, sondern nach dem Fang wieder in das Gewässer zurückzusetzen. Diese Praxis ist nicht neu und in bestimmten Fällen sogar rechtlich vorgeschrieben. Gesetzlich vorgeschrieben ist dies bei geschonten Fischen. Hier ist das Fangen und Zurücksetzen des Fisches für alle Angler verpflichtend und eine Selbstverständlichkeit. Beim c & r geht es nun aber gerade darum, dass der Angler auch die Fische zurücksetzt, die nicht der Schonung unterliegen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. So werden selbst diejenigen Angler, die grundsätzlich beabsichtigen, ihren Fang zu verzehren, diejenigen Fische zurücksetzen, die keine verzehrfähige Größe aufweisen oder die aus kulinarischen Gründen für nicht verzehrfähig gehalten werden, weil sie zum Beispiel zu viele Gräten aufweisen oder zu alt sind. Bis hierhin wird man unter den Anglern sicher auf einen breiten Konsens der Art stoßen, dass diese Form der Angelfischerei selbstverständlich erlaubt sein muss, weil der Angler ja grundsätzlich mit der Vorstellung an das Gewässer geht, gefangene Fische auch zu verwerten. Zur Streitfrage wir dieses Thema aber dann, wenn es um Angler geht, die bereits von vornherein nicht beabsichtigen, die gefangenen Fische zurückzusetzen. Gesteigert wird diese Streitfrage dann noch durch die Praxis, den gefangenen Fisch vor dem Zurücksetzen noch zu hältern, zu vermessen und/ oder zu fotografieren. Daher sollten diese drei Varianten rechtlich näher beleuchtet werden. Damit stellt sich die erste rechtliche Frage: Verstößt das Angeln gegen 17 Tierschutzgesetz, wenn keine Verwertungsabsicht besteht, also der Angler jeden gefangenen Fisch zurücksetzt? Die Gegner dieser Angelpraxis führen hier das Tierschutzgesetz an. In diesem heißt es: 17 TierSchG Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Das Tierschutzgesetz erlaubt also einen Eingriff in die Unversehrtheit des Tieres, wenn hierfür ein vernünftiger Grund vorhanden ist. Von den Gegnern des c & r wird argumentiert, dieser vernünftige Grund läge ausschließlich in dem Verzehr des gefangenen Fisches. Es wird daher teilweise gefordert, dass jeder fangfähige Fisch dem Gewässer zu entnehmen und zum Zwecke des Verzehrs zu töten ist. 2 Diese Argumentation überzeugt nicht. 1 Die rechtlichen Ausführungen beziehen sich im Wesentlichen auf das Landesfischereirecht NRW 2 So auch das Bayrische Landesfischereirecht 11

12 berichte Richtig ist zwar, dass der Verzehr des Tieres generell als ein vernünftiger Grund im Sinne von 17 TierSchG angesehen wird. 3 Dieser Rechtfertigung über die Verwertung des Fisches bedarf es jedoch gar nicht. In der Diskussion wird meist völlig verkannt, dass die jeweiligen Landesfischereigesetze das Fischen mit der Handangel ausdrücklich erlauben. Dies gilt nach 39 Abs. 1 LFischG NRW insbesondere auch für die Verwendung eines Angelhakens: 39 Verbot schädigender Mittel (1) Es ist verboten, beim Fischfang künstliches Licht, explodierende, betäubende und giftige Mittel sowie verletzende Geräte, mit Ausnahme von Angelhaken, anzuwenden. [ ] Es kann aber nicht verboten sein, was gleichzeitig ausdrücklich gesetzlich erlaubt ist! Hält sich der Angler bei der Ausübung der Fischerei an die Regeln des Landesfischereirechts, ist sein Tun gesetzlich erlaubt und folglich auch nicht nach 17 TierSchG zu ahnden. Auf einen darüber hinaus gehenden vernünftigen Grund kommt es nicht an. Anders liegt der Fall, wenn der Angler z.b. in unzulässiger Weise einen lebenden Köderfisch verwenden würde oder an einem unzulässigen Wettangeln teilnähme. Diese Form der Angelfischerei erlaubt das Landesfischereirecht 4 gerade nicht. Der Angler bewegte sich damit nicht mehr im Rahmen des landesfischereirechtlich Erlaubten. Folglich wäre sein Tun auch nicht mehr durch das Landesfischereigesetz gedeckt. Die Diskussion wird also falsch geführt. Denn nicht der Verzehr legitimiert das Angeln, sondern das Landesfischereirecht. Eine Verwertung oder Verwertungsabsicht des Fangs ist in diesem Zusammenhang unerheblich. Möglicherweise geht dieser Irrtum auf die oftmals wenig differenzierten Gerichtsurteile zurück. 5 Beleuchtet man entsprechende Urteile jedoch näher, so ist feststellen, dass es darin nicht alleine um das Fischen mit der Handangel ging, sondern weitere Handlungen hinzutraten. So erfolgte eine Verurteilung in folgenden Zusammenhangen: einem Wettfischen in Verbindung mit der Lebendhälterung in Setzkeschern 6 wegen des Transportes der Fische zum Teich in einem Angelpark 7 oder im Zusammenhang mit einem um 5 Minuten verzögerten Zurücksetzen eines Karpfens aufgrund von Fotoaufnahmen 8 Damit ist also nicht erst der Verzehr des Fisches, sondern bereits das jeweilige Landesfischereigesetz der vernünftigen Grund im Sinne von 17 TierSchG. 9 Die Juristen sprechen hier von einer so genannten Erlaubnisnorm. Eine solche Erlaubnisnorm ist die Gegennorm zu der gesetzlichen Verbotsnorm und stellt damit rechtlich einen Rechtfertigungsgrund dar. 10 Das LFischG NRW enthält keine Entnahmepflicht 11 für gefangene Fische. Es besteht ein lediglich gemäß 3 Abs. 1 LFischG NRW ein Aneignungsrecht! Hält sich der Angler in NRW also an das geltende Landesfischereirecht, so ist c & r erlaubt. Auf die Frage, ob der Angler beabsichtigt, gefangene Fische auch zu verwerten, kommt es rechtlich gesehen nicht an. 12 Das TierSchG schlägt aber an der Stelle wieder durch, 3 statt vieler: Erbs/Kohlhaas/Metzger TierSchG 17 Rn.14, Metzger 17 Rn. 7 in Lorz/Metzger/ Stöckel Jagd-recht Fischereirecht 4. Auflage Die Ausführungen beziehen sich auf das LFischG NRW und die LFischVO NRW 5 Vgl.:Urteil des AG Bad Oeynhausen vom Cs 16 Js 567/00 (16/01) nach Jendrusch u. Arlingha-us, Agrar-u. Umweltrecht 2005, 1, 3 6 Vgl.: AG Hamm NStZ 1988, Vgl.: OLG Celle v Ss 50/97, NStZ RR 1997, 381; dies verkennt a.a: OLG Celle NStZ 1993, 291 siehe auch: Erbs/Kohlhaas/Metzger TierSchG 17 Rn.28 8 Vgl.: OLG Celle Urteil vom NStZ 1993, Vgl. Dietlein NStZ 1994,21; MüKoStGB/Pfohl TierSchG 17 Rn ; Hirt/Maisack/Moritz Rn 28 ff. 10 So, die herrschende Meinung: Schönke/Schröder StGB Vorb. zu 32 ff. Rn. 4, Nach einer Mindermeinung schließt die Erlaubnisnorm bereits die Anwendung der Verbotsnorm aus. Diese Differenzierung ist an dieser Stelle aber unerheblich, da nach beiden Auffassungen kein strafbares Verhalten vorliegt. 11 Etwas anderes gilt im Bundesland Bayern, hier besteht eine Entnahmepflicht 12 Anders im Bundesland Bayern 12

13 berichte an der das Landesfischereirecht endet. Das Fischereirecht endet an dem Punkt, an dem der Fisch gefangen ist, also ab dem Zeitpunkt, in dem der Angler die Entscheidung getroffen hat, sich den Fisch anzueignen und zu verwerten oder ihn zurückzusetzen. Sowohl das Töten als auch das Zurücksetzen muss in einer Weise erfolgen, die dem TierSchG entspricht. Für das Töten bedeutet dies die Einhaltung der Reihenfolge: Betäuben, Töten, Abhaken. Hinsichtlich der Art und Weise des Zurücksetzens führt dies damit zu der nächsten Rechtsfrage: Ist das Anfertigen von Trophäenfotos tierschutzrechtlich erlaubt? Bis jetzt war es noch nicht erforderlich, auf die Frage von Schmerzempfinden und Leidensfähigkeit von Fischen einzugehen. Diese Frage stellt sich aber nun im Zusammenhang mit dem Anfertigen von Trophäenfotos. Ohne Zweifel ist es erlaubt, einen zuvor getöteten Fisch zu fotografieren. Ebenso unproblematisch sind die Fälle, in denen das Vermessen, Wiegen und Fotografieren mit der Fischhege begründet werden kann oder zu Dokumentationszwecken erforderlich ist. Letzteres könnte z. B. erforderlich sein, wenn bei Fischen aus einem Gewässer eine besondere Auffälligkeit zu sehen ist, die zwar nicht einer Fischkrankheit zugeordnet werden kann, die aber gleichwohl für den Fischereirechtsinhaber von Bedeutung sein könnte. In diesem Falle würde das Fotografieren und Zurücksetzen gegenüber dem Töten einen geringeren Eingriff in die Unversehrtheit des Fisches darstellen. Ebenso selbstverständlich ist es erlaubt, wenn ein Vereinsgewässerwart aus Gründen der Fischhege einen gefangenen Fisch vermisst, wiegt und zu Dokumentationszwecken fotografiert. Zwar bedeutet dies für den Fisch Stress und damit Leid im Sinne von 17 TierSchG; die durch das Landesfischereigesetz auferlegte Hegepflicht ist hier aber der vernünftigen Grund für diese Maßnahmen. Der Streit entbrennt dort, wo es um Trophäenfotos geht, der Fisch also gefangen, möglicherweise gewogen, fotografiert und dann wieder zurückgesetzt wird. Wie oben bereits dargestellt schlägt das TierSchG in dem Moment durch, in dem der Vorgang des Angelns mit der Entscheidung, den Fisch zu entnehmen oder zurückzusetzen, beendet ist. Soll ein Fisch zurückgesetzt werden, muss dies möglichst schonend erfolgen. Das Fotografieren verlängert den Zeitraum, in dem der Fisch seinem Element Wasser entzogen ist. Einigkeit in rechtlicher Hinsicht besteht darüber, dass ein verzögertes Zurücksetzen des Fisches nicht als Rohheit im Sinne von 17 Nr. 2a TierSchG einzuordnen ist. 13 An dieser Stelle wird in der Diskussion gerne die Frage gestellt, ob Fische überhaupt Schmerzen empfinden. Ob dies der Fall ist, wird in der Wissenschaft strittig diskutiert. 14 Auch diese Diskussion geht aber an der bestehenden Rechtslage vorbei. Nämlich unabhängig von der Frage, ob Fische Schmerzen empfinden, bedeutet das Wiegen, Vermessen und Fotografieren für den Fisch Stress. Stress wiederum ist Leid im Sinne von 17 Nr. 2b TierSchG. 15 Ob dem Fisch darüber hinaus auch noch Schmerzen zugefügt werden, ist für eine Strafbarkeit nach 17 Nr. 2b TierSchG nicht mehr entscheidend. Entsprechende Handlungen können aber nur dann nach 17 Nr. 2b TierSchG strafbar sein, wenn das mit ihnen verbundene Leid länger anhaltend im Rechtssinne ist. Die Problematik liegt also nicht bei der Frage des Schmerzempfindens von Fischen, sondern bei der Auslegung des Rechtsbegriffs länger anhaltend. Es ist daher müßig über das Schmerzempfinden von Fischen zu diskutieren. Wie lange die Zeitspanne ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. 16 Es kommt hier immer auf die konkrete Situation an. Je schlimmer das Leid ist, je kürzer ist die Zeitspanne, die es braucht, die gesetzliche Schwelle zu überschreiten. Bei der Auslegung dieses Begriffs ist zunächst von dem Alltagssprachgebrauch auszugehen. Eine Zeitdauer von einer Minute ist daher auch bei stärkerem Leid als nicht länger anhaltend zu bewerten. 17 Nicht zuzustimmen ist daher der Entscheidung des OLG Celle v , bei der aufgrund eines 30 bis 60 Sekunden andauernden Transports von der Hälteranlage hin zum Angelteich bereits als länger 13 Vgl.: Drossé, AgrarR 2003, 370, 372; Jendrusch u. Arlinghaus, Agrar-u. Umweltrecht 2005, 1, 2 14 Vgl.: Schmerzen bejahend: Rose, The neurobeavioral nature of fishes and the question of awareness and pain, aus dem Jahre 2002; verneinend: Arlinghaus, AgrarR 2003, 267, 368f), Gutachten Schreckenbach von , Informationsschrift 001 DAV Seite 7ff ( AG Rinteln 6 Cs 204 Js 4811/98 (245/98) 15 Vgl.: Erbs/Kohlhaas/Metzger TierSchG 1 Rn Vgl.: Erbs/Kohlhaas/Metzger TierSchG 17 Rn Vgl.: Erbs/Kohlhaas/Metzger TierSchG 17 Rn Vgl.: OLG Celle Urteil vom NStZ 1993, 291 mit insoweit abl. Anm. Dietlein NStZ 1994, 21 13

14 berichte anhaltend angesehen wurde. Sicherlich zutreffend ging hingegen das AG Hannover 19 in der Entscheidung vom davon aus, dass die Aufbewahrung lebender Köderfische ohne Sauerstoffzuführung über mehrere Stunden ein länger anhaltendes Leid darstellt. Durchaus Aufsehen erregte das Urteil des AG Bad Oeynhausen vom , in dem ein Angler verurteilt wurde, weil er einen gefangenen Karpfen mit der Verzögerung von 5 Minuten zurücksetzte um in dieser Zeit Trophäenfotos zu erstellen. Wie die genannten Urteile zeigen, neigt die Rechtsprechung selbst bei sehr kurzen Zeiträumen dazu, ein länger anhaltendes Leid des Fisches anzunehmen und entsprechend nach 17 Nr. 2b TierSchG zu verurteilen. Dem ist vor allem dann zuzustimmen, wenn das zugefügte Leid im Rahmen einer Gesamtbetrachtung vermeidbar war. Denn das TierSchG ist im besonderen Maße von dem Leitgedanken der Verhältnismäßigkeit geprägt. 21 Dies ergibt sich bereits aus 1 TierSchG: 1 TierSchG Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Handlungen, die beim Tier unnötiges Leid verursachen sind daher zu vermeiden. Trophäenfotos sind vermeidbar. Sicherlich ist nichts dagegen einzuwenden, wenn ein Angelkamerad Aufnahmen während des Drills oder der Entnahme des Fisches macht, weil diese Aufnahmen nicht den Stress des Fisches mehren. Es entspricht aber nicht dem Gedanken des Tierschutzes, für Fotoaufnahmen den Fisch länger, als nötig an Land zu lassen. Dies stellt eine vermeidbare Verlängerung des Leids da, die nicht gerechtfertigt ist. Denn der Wunsch des Anglers nach Trophäenfotos ist kein vernünftiger Grund im Sinne des Gesetzes. Vielmehr schreibt 4 LFischVO NRW für geschonte Fische vor, dass diese unverzüglich mit der gebotenen Sorgfalt ins Fanggewässer zurückzusetzen sind. Es ist nicht erkennbar, warum für nicht geschonte Fische etwas anderes angezeigt sein sollte. Dies gilt selbstverständlich auch für die bei Karpfenanglern beliebte Praxis, in der Nacht gefangene Tiere bis zum Morgen in Karpfensäcken oder Setzkeschern zu hältern, um sie am nächsten Tag bei besserem Licht zu fotografieren. Wird nicht beabsichtigt, den Fisch zu verwerten, kann eine Lebendhälterung, gleich wie komfortabel der Setzkescher gebaut ist, nie gerechtfertigt sein, weil es keinen vernünftigen Grund für diese Hälterung gibt. Dies führt damit zu der nächsten Rechtsfrage: Ist es erlaubt für den Verzehr gefangene Fische im Setzkescher zu hältern? Bis zum Jahre 2000 wäre diese Frage mit einem klaren nein zu beantworten gewesen. Die damalige Rechtsprechung war diesbezüglich der einhelligen Auffassung, durch die Lebenthälterung der Fische würde diesen länger anhaltendes Leid zugefügt und sei nicht durch einen vernünftigen Grund gerechtfertigt. 22 Dies kann man nach dem Urteil des AG Rinteln vom so eindeutig nicht mehr behaupten. Zudem haben einige Bundesländer eine Regelung in ihren Fischereigesetzen geschaffen, die eine Verwendung von Setzkeschern für die Lebendhälterung ausdrücklich zulassen. 24 Anlass für ein Umdenken gab insbesondere das Gutachten von Schreckenbach zu dem Verfahren vor dem AG Rinteln 25. Dieses Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass bei Verwendung der richtigen Setzkescher nicht von einem anhaltenden Leid auszugehen ist. Im Hinblick auf dieses Gutachten wird es zukünftig schwierig werden nach 17 Nr. 2a TierSchG zu verurteilen, wenn entsprechend geeignete Setzkescher zur Anwendung kommen. 19 Vgl.: AG Hannover v Ds 1252 Js (42107), NuR 2008, 445 m. Bespr. Jendrusch/Niehaus NuR 2008, Vgl.: Nicht veröffentlichtes Urteil des AG Bad Oeynhausen Urt. v Cs 16 Js 567/00 Zitiert nach Jendrusch u. Arlinghaus, Agrar-u. Umweltrecht 2005, 1, 3 21 Vgl.: BVerfG v BvR 459, 477/72, BVerfGE 36, 47, 56 ff.; BVerfG v BvL 14/77, BVerfGE 48, 376, 389; OLG Düsseldorf v Ss 171/92, NStZ 1994, 43; OLG ; MüKoStGB/Pfohl TierSchG 17 Rn MüKoStGB/Pfohl, 2. Aufl. 2013, TierSchG 17 Rn Frank-furt/M. v Ws 2/84, NStZ 1985, 130; OLG Koblenz v Ss 198/99, NStZ RR 2000, Vgl.: Amtsgerichts Düsseldorf Urteil v OWi/905 Js 919/89; OLG Düsseldorf Urteil v Ss 171/92-59/92 I 23 Vgl.: Urteil AG Rinteln vom Cs 204 Js 4811/98 (245/98), HFO; 11 LFischG-DVO SH; 26 Landesfischereiordnung Rheinlandpfalz 25 Vgl.: Gutachten Schreckenbach von , AG Rinteln 6 Cs 204 Js 4811/98 (245/98); Informationsschrift 001 DAV Seite 7ff ( download/364675/setzkescher.pdf) 14

15 berichte Das Schreckenbach-Gutachten kommt ferner zu dem Ergebnis, dass die Fleischqualität lebend gehälterten Fische, gegenüber denen in der Kühlbox gelagerten, besser ist. Die Lebendhälterung erhält die physikalischen, chemischen, hygienischen und sensorischen Eigenschaften des Fischfleisches am besten 26. Zudem ist eine wirksame Kühlung geangelter und getöteter Fische in der Kühlbox bei hohen Außentemperaturen nur begrenzt möglich, da durch wiederholtes Öffnen und Einlegen von Fischen die Temperaturen ansteigen und der mikrobielle und proteolytische 27 Verderb von Fischfleisch im Gegensatz zum Warmblüterfleisch auch bei 6 bis 10 C rasch voranschreitet. 28 Selbst wenn man also annehmen würde, dass die Lebendhälterung gefangener Fische in einem Setzkescher für die Fische ein länger anhaltendes Leid darstellen würde, so zeigt die Untersuchung der Fleischqualität, dass diese durch die Lebenthälterung deutlich verbessert werden kann. Diese Verbesserung der Lebensmittelqualität ist ein vernünftiger Grund, der eine Lebendhälterung rechtfertigen kann. Es sprechen damit sehr gute Gründe dafür, dass die Lebendhälterung der gefangenen Fische in einem ausreichend großen und richtig eingesetzten Setzkescher nicht strafbar ist. Allerdings ist die gegenwärtige Rechtssituation unbefriedigend. Im Sinne größerer Rechtssicherheit wäre es wünschenswert, wenn auch das Fischereirecht in Nordrhein-Westfalen eine entsprechende Erlaubnis enthalten würde. Fazit: Das Angeln, also das Haken, Drillen und Anlanden sowie das Töten oder Zurücksetzen des Fisches wird durch die Landesfischereigesetze erlaubt und ist daher nicht nach 17 TierSchG strafbar, solange die Regeln des Landesfischereirechts eingehalten werden. Einen darüber hinausgehenden vernünftigen Grund - wie den Verzehr der Fische - bedarf es nicht. Aus diesem Grunde ist auch die Praxis des c & r rechtlich nicht zu beanstanden. 29 Die Lebenthälterung der Fische verstößt dann gegen den Tierschutz, wenn die Fische nach der Hälterung zurückgesetzt werden. Zum Verzehr gefangene Fische können in einem geeigneten Setzkescher gehältert werden um eine hygienisch und sensorisch gute Fleischqualität zu gewährleisten. Das verzögerte Zurücksetzen der Fische um Trophäenfotos zu schießen wird hingegen in der Regel gegen das TierSchG verstoßen und sollte daher unterbleiben. Wie die zitierten Entscheidungen zeigen, steht die Rechtsprechung diesen Trophäenfotos sehr kritisch gegenüber. Schon aus eigenem Interesse sollten wir Angler darauf achten, welche Außenwirkungen wir durch unsere Angelpraktiken erzielen. Das Angeln als Hobby ist in der Gesellschaft traditionell fest verankert und wird von einer überwiegenden Mehrheit in der Gesellschaft positiv gesehen. Diese gute Ausgangssituation sollten Angler nicht durch eine unnötige Zurschaustellung der gefangenen Fische gefährden. Die von Tierrechtsorganisationen vertretene Ansicht, das Zurücksetzen gefangener Fische sei tierschutzwidrig, ist rechtsirrig. Diese Auffassung ignoriert nicht nur die bestehende Rechtslage, sondern geht auch an dem natürlichen Verständnis der nicht angelnden Bevölkerung vorbei. So werden die meisten Angler schon erlebt haben, dass von Passanten und Zuschaueren das Zurücksetzen eines gefangenen Fisches positiv bewertet wird, weil dem Fisch das Leben geschenkt wird. Eine Entnahmepflicht, wie in Bayern, die letztlich eine Tötungspflicht bedeutet, würde diesem natürlichen Empfinden zuwiderlaufen. Durch eine Tötungspflicht wird politisch ein falsche Signal gesetzt, dass moralisch kaum vertretbar ist. Eine solche Tötungspflicht führt zu dem widersinnigen Ergebnis, dass der Angler, der den Fisch leben lässt, bestraft wird, währen der Angler, der den Fisch tötet, mit nachhause nimmt und dort in der Biotonne entsorgt, straffrei bleibt. Denn letztlich kann nicht kontrolliert werden, ob der Angler den gefangenen Fisch zuhause tatsächlich isst. Der Tierschutzgedanke würde so ad absurdum geführt. Kein anderes Land in der Welt verwendet so viel Aufwand für die Ausbildung seiner Angler. Daher sollte man auch jedem Angler die Kompetenz zusprechen, selber entscheiden zu können, ob er den Fisch verwerten kann oder ob er ihn schonend in die Freiheit entlässt. 26 Vgl.: Gutachten Schreckenbach von , AG Rinteln 6 Cs 204 Js 4811/98 (245/98); Informationsschrift 001 DAV Seite 7ff ( download/364675/setzkescher.pdf) 27 Vgl.: proteolytisch Zersetzung beschreibt vereinfacht ausgedrückt die Zersetzung Fisch-Eiweißes durch Enzy-me 28 Vgl.: Zitiert nach Schreckenbach (siehe Fn 24): MEINEL, W.; SIEGMUND, J. und GRONOSTAY, J. (1995): Gut-achten über die Anwendung eines Netzgeheges zur Hälterung von Fischen , Kassel; MEINEL, W.; STEINHARDT, H. SCHLÜTER, S. und MEINEL, L. (1996): Zur Frage der Hälterung von Fischen und des Ver-derbs von Fischfleisch. 29 Vgl.: Gilt so nicht für das Bundesland Bayern 15

16 die jugend Jugendarbeit in unseren Angelvereinen bedeutet Natur erleben nicht nur für Vereinsmitglieder Immer mehr Angelvereine öffnen ihre Pforten auch tageweise für Nichtmitglieder. Kinderangeln, Schnupperangeln oder Workshops an Gewässern werden immer öfter angeboten. Ferienfreizeiten und Angel AGs finden immer mehr den Einzug in die Freizeitfischerei. Einerseits möchte man mit den guten Arbeiten im Natur und Artenschutz auf die hervorragenden Jugendarbeiten hinweisen, anderseits dient eine gute PR auch der Mitgliedergewinnung. Leider sind es noch wenige Vereine, die den Weg in die Öffentlichkeit finden. Oftmals bleibt die gute Jugendarbeit innerhalb unserer Vereinsgrenzen verborgen. Mehrmals im Jahr macht die Angelgemeinschaft Wassenberg- Forst auf die Welt unter, auf und neben Gewässern aufmerksam und lädt Kindergärten und Grundschulen zu Exkursionen rund um das Vereinsgewässer ein. Aktuell waren die zukünftigen Schulkinder des Familienzentrums Apfelbaum aus Wassenberg zu Besuch bei den Anglern. Dazu stellte die Angelgemeinschaft den Kindern, welche einen Workshop bei der FINNE (Stiftung Wasserlauf) für die Kinder organisiert hatte, ihr Gelände und den See zur Verfügung. Heute möchten wir von Projekten der Angelgemeinschaft Wassenberg-Forst e.v. berichten. Viele Veranstaltungen fanden in der Vergangenheit bereits statt. Exkursionen zum Biber, zur Unterwasserwelt unserer heimischen Fische sowie zu Land und Wasserinsekten. Insektenhotels wurden gebaut und Nistkästen betreut. Das Ziel vieler Angelvereine ist, das frühe Verständnis für die Abläufe in unseren Gewässern und damit die Naturverbundenheit zu fördern. Leider gelangt die gute Vereinsjugendarbeit oftmals nicht an die Öffentlichkeit. Beim aktuellen Projekt der Angelgemeinschaft stand das Leben in Kiesabgrabungen, den sogenannten Baggerlöchern, auf dem Tagesplan der Kinder. Zu entdecken gab es neben einer Vielzahl von Fischen 16

17 auch die unterschiedlichsten Unterwasserinsekten. Dazu war das Personal der FINNE (Fischwelt in Nordrhein Westfalen neu entdecken) gerne aus dem fernen Siegburg angereist und hat die Kinder, mit fachlichen und pädagogischen Background, durch den Tag und die verschiedenen Naturerlebnisstationen wurden von den Kindern bestaunt. Ein besonderes Highlight aber war ein großes Becken mit Kleinstlebewesen in dem die Kids in zweier Teams, bewaffnet mit Keschern und Becherlupen, die Fische und das Makrozoobenthos genauer betrachten konnten. Ihr Fang wurde dann auch umfassend in Augenschein genommen und mit Hilfe von Bestimmungskarten benannt. Wenn auch Ihr ein Projekt an dieser Stelle veröffentlicht sehen möchtet, schickt uns Euren Bericht und gerne einige Bilder dazu. Ihr achtet bitte darauf, dass für die Bilder eine Freigabe der Eltern vorliegt. Eure Verbandsjugend geführt. In vorbereiteten Schaubecken konnten die Kinder Fische, Krebse und das auf dem Seegrund lebende Makrozoobenthos, das Kleingetier welches auf dem Gewässergrund lebt, durch Lupen und Mikroskope beobachten. Währenddessen gab es viele Hintergrundinfos über Stillgewässer und deren Bewohnern. Aber nicht nur im Schaubecken gab es Interessantes zu sehen. Bei einem kleinen Spaziergang an den Rand des Sees hatten die Kinder, unter anderem Wasserläufer, Kaulquappen und sogar einige von Bibern angenagte Baumstämme gefunden. Bestaunen konnten die Mädchen und Jungen auf Ihrem Rundgang auch ein großes Insektenhotel, welches eine Kindergruppe im Vorjahr gebaut hatte. Erste Bewohner haben bereits Einzug gehalten und 17

18 aus den bezirken Bezirk Grenzland Jahreshauptversammlung im Grenzland Zur Jahreshauptversammlung hatte Reiner Gube, Vorsitzender des RhFV und Vorsitzender im Bezirk Grenzland, die Vorständler seiner Bezirksvereine geladen. Diese machten von der Einladung reichlich gebrauch, sodass der Vorsitzende viele Vertreter der Vereine und Gäste begrüßen durfte. Vom Rheinischen Fischereiverband von 1880 e.v. den Verbandsjugendleiter und Referenten für Öffentlichkeitsarbeit Egon Luettke sowie Hanns Hönigs den stellvertretenden Vorsitzenden. Mit einem Gruß an Herrn Henkel von der Niersgenossenschaft, hob Reiner Gube das gute Verhältnis zur Genossenschaft hervor und lobte deren gute Arbeit. Mittlerweile fühlen sich wieder 28 Fischarten in der Niers zuhause. Nach einem ausführlichen Rückblick auf das vergangene Jahr sowie einer Vorschau auf 2017 folgten weitere wichtige Tagesordnungspunkte. Kassenstand, Haushaltsplan und die Berichte der Referenten wurden umfassend dargelegt. Auch zu einer zukünftigen aber wahrscheinlichen Beitragserhöhung von 18 Cent/Monat wurde die Notwendigkeit von den Mitgliedern bestätigt. Ein weiterer Höhepunkt der Versammlung waren die Neuwahlen des kompletten Vorstandes. Die Wahlen der Hauptversammlung hatten zum Ergebnis, dass der Vorsitzende Reiner Gube einstimmig wiedergewählt wurde. Ebenfalls in Ihren Ämtern bestätigt und einstimmig gewählt wurden: Norbert Knepper zum 2. Vorsitzenden, Holger Straßhöfer zum Schriftführer und Alfred Giesen zum Schatzmeister. Bereits zuvor, auf der Jugendhauptversammlung wurde Thorsten Giesen als Bezirksjugendleiter bestätigt. Sein Stellvertreter wurde Marcel Schmitz und zur Referentin für Fischen und Casting wurde Dagmar Kremer gewählt. Eine besonders schöne Kulisse bot die Jahreshauptversammlung auch für die Ehrung von Gerhard Renett, vom ASV Grefrath e.v.. In feierlicher Runde erhielt Gerhard Renett für 50jährige Verbandstreue das große goldene Ehrenzeichen des Rheinischen Fischereiverbandes. Darüber hinaus wurde er vom DAFV für seine großen Verdienste für und um die Angelfischerei ausgezeichnet. Nach einer kleinen Laudatio und unter dem großen Beifall aller Versammlungsteilnehmer und Angelkameraden überreichte Reiner Gube die goldene Ehrenmedaille des Deutschen Angelfischer Verbandes. 18

19 Bezirk Rurtal Gemeinschaftliches Hegefischen im Bezirk Rurtal Zu Gast beim ASV Oberbruch waren die Rurtaler Bezirksvereine, die mit zahlreichen Anglern angereist waren um gemeinsam auf Barsch, Rotauge und Co. zu fischen. Dazu bot der gastgebende Verein an seinem idyllisch gelegenem Gewässer, nahe der Kreisstadt Heinsberg, bei strahlendem Sonnenschein beste Gelegenheit. Aber nicht nur den Senioren aus den Vereinen gab der ASV Oberbruch Gelegenheit zum Gemeinschaftsfischen, auch der Bezirksjugend bot der Vorsitzende Jürgen Dohmen das Gewässer für ein Hegefischen an. Sichtlich beeindruckt von der Teilnehmerzahl war auch der Bezirksvorsitzende Egon Luettke, der gemeinsam mit Jürgen Dohmen und Peter Richter dem Referenten für Fischen, die Angler begrüßte und die Grüße vom Verbandsvorstand überbrachte. So war denn Gerd Schneider vom SAV Erholung Effeld e.v. mit einem Rotauge von 24 cm, Fänger des größte Fisch an diesem Nachmittag. Dicht gefolgt von Rainer Milde vom ASV Oberbruch e.v. mit einem Rotauge von 23 cm. Beim gemeinschaftlichen Grillen am späten Nachmittag stand bei keinem Angler der Fang des kapitalsten Fisches im Vordergrund. Der Austausch untereinander, das schöne Wetter und nicht zuletzt die leckeren Grillwürste sorgten für einen schönen Nachmittag, so die einhellige Meinung aller Petrijünger. Darüber hinaus bekamen die Angler noch hilfreiche Tipps vom Gewässerwart des Vereins, der auch in die gewässerrelevanten Gegebenheiten einwies. Mit dem Fischen wurde bereits am frühen Nachmittag begonnen, sodass alle Angler ausreichend Zeit hatten, die Gerätschaften am gewählten Angelplatz aufzubauen. Mit den unterschiedlichsten Ködern wurde dann versucht, die im See häufig vorkommenden großen Rotaugen zu überlisten. Dies erwies sich aber als gar nicht so einfach bei Temperaturen um 35 Grad. Ob mit der Stipprute im Uferbereich oder mit der Feederrute, weit draußen in der Tiefe des Sees die großen Fische ließen sich nur schwer überlisten. Eine besondere Überraschung zauberte der stellvertretende Bezirksvorsitzende Heinz Jakob Meier noch aus dem Gepäck... bzw. aus der Kühlbox. Mit den besten Grüßen vom SAV Erholung Effeld e.v. bekam jeder Teilnehmer einige geräucherte Forellen mit auf den Heimweg. 19

20 aus den bezirken Große Fische im Fließwasser zu überlisten war das Ziel der Bezirksjugend im Rurtal Am Samstag den 20. Mai trafen sich auf Einladung von Bezirksjugendleiter Bernd Sieben 13 Jugendliche aus 4 Vereinen zu einem gemeinsamen Fließwasserfischen am Hausfluss der Heinsberger Fischer, in der Rur bei Orsbeck. Als die Jugendleiter morgens einen Blick auf das Gewässer geworfen hatten, wurden die Fangerwartungen sofort heruntergeschraubt. Es hatte am Abend und in der Nacht zuvor sehr stark geregnet, sodass die Rur am Morgen stark eingetrübt war. Beginn des Fischens war um 8:00 Uhr. Nachdem alle Jugendlichen sich einen Platz ausgewählt hatten, kontrollierte der Jugendleiter die Fischereipapiere und die Utensilien, die jeder Angler für ein waidgerechtes Fischen am Angelplatz haben muss. Es gab leider ein ernüchterndes Ergebnis, man war weit weg von dem eigentlichen Ziel große Fische zu überlisten. Mittags gab es dann eine kleine Stärkung, Bockwürstchen mit Brötchen. Generation von Fischern und Hege betreibenden Funktionären heranwächst. Der Bezirksjugend war es eine Ehre den Verbandsjugendleiter Egon Luettke und den Kreisfischereiberater Herbert Kloth bei dieser Veranstaltung zu begrüßen. Die mehrstündige Anwesenheit des Kreisfischereiberaters sowie die Übergabe eines Buches über Wanderfische als Ehrengabe für einen verdienten Jugendlichen zeigt die Verbundenheit zu der Bezirksjugend. Die meisten Fische wurden gefangen von Dominic Tiskens vom SAV Erholung Effeld e.v.. Das Beste Ergebnis beim Casting erzielte Jonas Wacker von der AGM Randerath e.v.. Den höchsten Wissensstand im Naturschutz-Wettbewerb belegte Simon Meyer vom SAV Erholung Effeld e.v.. Alle haben als Ehrengabe einen schönen Winkelpicker erhalten. Alle anderen Teilnehmer sind natürlich nicht leer ausgegangen, sie haben eine Im Anschluss an den kleinen Imbiss konnten die Jugendlichen anhand von Christian Moj vorbereiteten Fragebogen, ihr Wissen in den Themen Naturschutz, waidgerechtes Fischen, Tierartenund Pflanzenartenerkennung beweisen. Während der Auswertung der Fragebogen stand noch ein Castingturnier auf der Tagesordnung. Die Auswertung belegte wieder einmal, dass die Jugendleiter in den Vereinen hervorragende Jugendarbeit leisten, und so auch die nächste 20

21 kleine Teleskoprute erhalten. Mit Sicherheit fangen sie damit die ersehnten großen Fische. Unser Dank gebührt den Jugendbetreuern der anwesenden Vereine, die uns bei der Durchführung bestens unterstützt haben. Des Weiteren der Interessengemeinschaft Untere Rur für die Bereitstellung des Gewässers und der Köder Kiste in Erkelenz - Gerderath für die Bereitstellung der Köder und der Sachpreise. Bezirk Rhein-Ruhr Ruhrufer von Zivilisationsmüll befreit - SAV Oberhausen Lirich e.v. mit fast 30 Mitgliedern vor Ort Zur 47. Aktion sauberes Ruhrufer bat die Interessengemeinschaft Untere Ruhr alle Mitgliedervereine zur gemeinsamen Uferreinigung, an die Ufer der Vereinsgewässerabschnitte. Erfreulich war die große Beteiligung der Anglerinnen und Angler an dieser Aktion. Fast 300 Angler aus den 21 Vereinen der IG folgten dem Aufruf um jeweils den eigenen Gewässerabschnitt von allerlei Unrat zu säubern, und davon hatte sich im Lauf der Zeit eine Menge angesammelt. Wie bereits in den Jahren zuvor lag die Beteiligung der Liricher wieder ganz vorne. Die Petri-Jünger des Sport-Angler-Verein Oberhausen- Lirich e.v. 21

22 aus den bezirken waren mit fast 30 Mitgliedern, Jung und Alt, vor Ort um allen Abfall einzusammeln. Auch in diesem Jahr wurde wieder viel achtlos weggeworfener Zivilisationsmüll eingesammelt und an der Sammelstelle zum Transport bereitgestellt. Bevor es aber an das Reinemachen im Mühlheimer Hafen ging und die großen Müllsäcke an die Teilnehmer verteilt wurden, gab es an diesem frühen Märzmorgen süße Leckereien und duftenden Kaffee. Das Dankeschön dafür, an Anja, Anna und Luzie kam von Herzen. Nach der alljährlich stattfindenden Uferreinigung trafen sich die Teilnehmer der Säuberungsaktion im Raffelberg Park, um den Einsatz bei Gesprächen und mit einem leckeren Mittagessen abzuschließen. (Text und Bilder: Eva Rohmann) Airbrush Wobbler Beispielhafte Aktion zweier Vereine An diesem Beispiel wird deutlich, dass eine Kooperation zweier Jugendgruppen, die Wissen und Möglichkeiten zusammenlegen, zu Nachahmungswerten Jugendveranstaltungen führt. Jugendgruppen der Angelfreunde Mülheim e.v. und dem ASV Schlossbrücke Mülheim e.v.., wurden Wobbler-Rohlinge mit Hilfe von Airbrush-Pistolen gestaltet. Die teilnehmenden Kinder der Vereine konnten so ihre gemeinsame Begeisterung für die Fischerei zelebrieren. In einer gemeinsam durchgeführten Aktion der 22

23 Stattgefunden hat das kreative Werken in einem dafür angemieteten Raum in der Volkshochschule in Mülheim. Alle Materialien, die Rohlinge, die Airbrush- Pistolen, Farben und sonstiges Equipment wurden von Michael Raspel (Geschäftsführer Angelfreunde Mülheim/ Ruhr e.v.) bereitgestellt oder besorgt. zu erhalten? In welchen Winkel muss die Pistole gehalten werden?, wie viel Farbe ist nötig? Obwohl Ralf Einhaus (Jugendwart Verein f. Angelfreunde) einige Vorführmodelle mitbrachte, welche den Kinder die Möglichkeit bot, ihre Farbauswahl zu treffen, war viel eigene Fantasie gefragt. Schon vor Beginn ihrer Arbeit, waren genaue Überlegungen nötig, wie der fertige Wobbler am Ende aussehen soll. Doch nicht nur die Kinder konnten eine neue und interessante Technik kennenlernen. Die Initiatoren, die Jugendleiter beider Vereine, erhielten weitere Hilfe von einigen Eltern, welche mit anpackten und die Airbrushaktion mit sehr gut benoteten. Während des Arbeitens, haben die Kinder die Möglichkeit ihrer Fantasie freien Lauf zu lassen. Sie schulen ihr manuelles Geschick und ihre Fingerfertigkeit. Durch detailliertes und genaues Werken wird die Kreativität gefördert und das strukturierte Vorgehen gefordert. Neben der im Fokus stehenden kreativen Tätigkeit konnten alle Teilnehmer neue Bekanntschaften knüpfen und so kooperativ von den Ideen der anderen profitieren. Kompetente Anleitung und Unterstützung erhielten die Teilnehmer auch von Stefanie Dahlheim (Vorsitzende) und Walter Endemann (Jugendwart, ASV Schlossbrücke). Unter dem Leitspruch Hilf mir es selbst zu tun, hatten die Kinder die Möglichkeit sich selbst auszutesten, die neue Technik zu erfahren und zu erlernen, sowie andere Teilnehmer im Prozess zu unterstützen. Das Auftragen der Farben mit Hilfe von Airbrushpistolen war für die meisten der Kinder eine neue und spannende Erfahrung. Das Lernen, über die Gegebenheiten in der Natur und am Wasser, ist stets ein wichtiger Teil jeder Aktion für die Jugendgruppen. In der kreativen Tätigkeit ergaben sich schnell vielfältige Gespräche über die Natur und ihre Lebewesen. Um sich zwischendurch zu stärken und erste Farbelemente trocknen zu lassen, standen von Petra und Ralf Einhaus besorgte heiße Würstchen und Getränke bereit. Frisch gestärkt konnten die Kinder im Anschluss, ihre Gestaltungsideen weiter umsetzten. Was ist überhaupt Airbrush? Wie arbeite ich damit? Wie ist das Vorgehen um ein bestimmtes Farbmuster Aus Sicherheitsgründen wurden die getrockneten Wobbler von Michael Raspel mit Sprengringen und Haken versehen. Voller Stolz konnten die Kinder am Ende des Tages ihre Wobbler, sicher, einzeln in Folie verpackt mit nach Hause nehmen. 23

24 aus den bezirken Um die Kameradschaft und Kooperation dieses Tages weiter zu führen, werden die selbst gestalteten Wobbler, nach Ende der Schonzeit, in einer weiteren Aktion der beiden Jugendgruppen, gemeinsam am Wasser getestet. (Fotos: M.Raspel) Bezirk Rhein-Erft Bezirksjugendtreffen Rhein-Erft Zum Bezirksjugendtreffen in Brühl-Badorf trafen sich 19 Jugendliche aus 4 Vereinen am Gallberg Weiher. Mit Hoffnung auf einen guten Fisch suchten sich die Petri Jünger in Begleitung ihrer Betreuer in aller Frühe einen Angelplatz. ersten Barsche gefangen. Nachfolgend wurden die Jugendlichen vom Castingreferenten Markus Nüsser zum Zielwerfen auf die Arenbergscheibe gebeten. Auch Anfänger lieferten hier gute Ergebnisse. Bester Caster war Niklas Zimmermann mit 70 Punkten vom Bedburger Fischereiverein. Nach 1 Stunde das 1. Highlight: Die Jugendleitung des AV Brühl, hier Dieter Schmitz und Manfred Spilles und der Bezirksjugendleiter Hans-Peter Nüsser mit seine Frau Beate brachten den Anglern frisch geschmierte Brötchen an die Angelplätze. Hierbei wurden auch Tipps aus der Anglertrickkiste ausgetauscht. Das sorgte für gute Laune und schon bald wurden die Als Ehrengäste begrüßte H-P Nüsser den Lehrgangsleiter und langjähriger Jugendleiter Hans Horn und Heinrich Homann vom RhFV von 1880 e.v. Herr Homann überbrachte die Grüße des Verbandsvorstands und er zeigte sich sehr erfreut, mit wie viel Begeisterung die Jugendlichen beim Referat von H-P Nüsser zum Thema Plastik mitarbeiteten. Die jungen Angler wurden sensibilisiert in Zukunft mit Plastik bewusster umzugehen. Erstaunt nahm man wahr, wie lange verschiedene Materialien brauchen, 24

25 um sich in kleinste Kunststoffpartikel zu zersetzen. Als Beispiel wurde Angelschnur genannt, die hierzu etwa 600 Jahre braucht. Aber auch die großen Plastikstrudel in den Weltmeeren wurden vorgestellt und diskutiert. Ein paar wenige Regentropfen konnten die Stimmung nicht trüben. Nicht zuletzt weil die Jugendleitung des AV Brühl das Grillen übernommen hatte und sehr leckeres Grillgut auf den Tisch zauberten. (Text: Hans-Peter Nüsser) Nach dem Referat wurden die zum Thema gestellten Fragen mit Bravour beantwortet. Von Niklas Zimmermann und Dominik Kaiser ( beide Bedburger Fischereiverein), Tobias Günzel (AV Liblar) und Tim Berndgen von der Angelinteressengemeinschaft Köttingen wurden alle Fragen richtig beantwortet. Die glücklichsten Angler waren Niklas Glasmacher und Tim Berndgen von der AIG Köttingen, welche die größten Rotaugen zur Waage brachten. 25

26 berichte Verbandsstillwasserfischen 2017 Lockte das gute Wetter oder war es der idyllische See der Pferdsbruchfreunde e.v. in Kaarst, der zahlreiche Angler aus dem gesamten Verbandsgebiet veranlasste zum diesjährigen Stillwasserfischen zu kommen? welchen die vielen Angler aus 14 Vereinen zu einem besonderen Event machten. Kleine Posen, große Posen, Grundmontagen auf unterschiedlichste Art wurde versucht, die Fische im See zu überlisten. Eingeladen und organisiert hatte das Fischen Norbert Knepper, Referent für Fischen im Rheinischen Fischereiverband von 1880 e.v.. Unterstützend standen ihm der Verbandsvorsitzende Reiner Gube, sein Stellvertreter Frank Kleinwächter und der Verbandsjugendleiter Egon Luettke zur Seite. Einige montierten an langen Stippruten feinste Posen und fischten mit winzigen Haken im Uferbereich. Feederprofis versuchten Ihr Glück in der Weite des Sees. Aber auch die anwesenden Mitglieder des gastgebenden Vereins gaben den Petri Jüngern viele nützliche Tipps für den sonntägigen Angeltag, Auch bei den Futtermischungen setzte jeder Angler auf sein eigenes Rezept. In den Eimern sah man helle und dunkle Futtersorten, welche noch mit den verschiedensten Aromen verfeinert waren. 26

27 berichte Dennoch hatten die meisten Angler das Fischerglück nicht auf Ihrer Seite. Es gab an diesem Tag viele dritte Plätze! Da wir aber bei keinen unserer Fischen im Wettbewerb miteinander stehen, sondern gemeinschaftlich angeln, gibt es auch keine Sieger im eigentlichen Sinn. Marvin Neubauer vom ASV Feldmühle e.v. fing drei kleine Barsche und konnte sich damit vom Feld der dritten Plätze distanzieren. Aber alle Angler freuten sich über eine große Verlosung bei der es hochwertiges Angelzubehör zu gewinnen gab sowie über eine kleine Erinnerungsgabe, die jeder mit nach Hause nahm. Mit einem Karpfen von weit über 11 Pfund ließ Torsten Jagusch von der A.I.G. Lucherberger See e.v. alle anderen Angler weit hinter sich. Beim abschließenden Grillen wurden gleich zwei große Grills angeheizt um die zahlreichen Angler mit würziger Grillwurst, saftigen Steaks, Bauchfleisch und leckeren Salaten zu versorgen. 27

28 berichte Ein ganz besonderer Dank gilt den Pferdsbruchfreunden die uns in bewährter Weise empfangen hatten und Ihr idyllisches Gewässer zur Verfügung stellten. Gerne überreichte Reiner Gube den Inhalt eines Spendentopfes für die Jugend im Verein. Informationen aus der Angelpolitik Nicht nur ein Wunsch des RhFV: Abschaffung der Altersgrenze für das Schnupperangeln Die Fraktion der Freien Wähler in Bayern fordern die Abschaffung der Altersgrenzen für das Schnupperangeln (in Bayern: Schnupperfischen). Der Landtag wolle beschließen: Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Verwaltungsvorschriften zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen (VwVFiR) bzw. das Bayerische Fischereigesetz (BayFiG) dahingehend anzupassen, dass es keine Altersgrenzen im Rahmen einer Fischereiveranstaltung wie es das Schnupperfischen darstellt, mehr gibt. Begründung: Derzeit ist es verboten, Erwachsene (ab 18 Jahren) ohne Fischerei- schein in Gruppen an die Angelfischerei heranzuführen. Dadurch ist es diesen nicht möglich, beispielsweise an sogenannten Schnupper- fisch -Kursen teilzunehmen, welche laut Auskunft der Staatsregierung eine geeignete Methode sind, [...] einen ersten Einblick in die Angel- fischerei zu verschaffen. Bislang ist es nur gestattet, Kindergruppen mit einer Altersgrenze von 18 Jahren im Rahmen einer solchen Ver- anstaltung an die Fischerei heranzuführen. Darüber hinaus sollte es aber möglich sein, auch interessierte Erwachsene in die Thematik und den Lebensraum Wasser einzuführen, 28

29 angelpolitische informationen ohne dass diese zuerst die Kosten für einen Fischereischein aufwenden müssen. (Drucksache 17/15851 vom ) Auch der Rheinische Fischereiverband von 1880 e.v. tritt schon seit Jahren dafür ein. Nur so können alle Interessierte einmal probieren, ob sie das schönste Hobby der Welt für sich entdecken. Rotenburg (Wümme) und Osnabrück ziehen Entscheidung zurück Nach einem Shitstorm gegen die Entscheidungen der Bürgermeister - samt der unsäglichen Begründungen - wird Angeln nun doch wieder ins Ferienprogramm aufgenommen. Der Schulterschluss vieler Angler und Politiker in den sozialen Medien - Beteiligung quer durch die Republik - hat den SPD-Bürgermeister doch überzeugen können: Diskussionen über Angelverboten kann er nicht gewinnen! Am konnte man sehen, dass wenn die Angler zusammenstehen, doch etwas bewegt werden kann. Das lässt für NRW hoffen: Wenn es drauf ankommt, eine Demo vor dem Düsseldorfer Landtag mit deutlich mehr Teilnehmern als bei den Jägern hinzubekommen. Am ruderte nach Rotenburg (Wümme) auch der Bürgermeister von Osnabrück zurück. Damit sind die durch PeTA mittels Anschreiben versuchten Diskreditierungen von Jugendveranstaltungen mit Angeln komplett ins Leere gelaufen. Gemeinsam gegen Angelverbote AWZ, Natura 2000 in Niedersachsen oder aktuell in Sachsen-Anhalt - immer wieder liest man von Angelverboten aus Gründen falsch interpretiertem Naturschutz. Sobald die "Schlagworte" FFH, Naturschutzgebiete (NSG) oder Natura 2000 auftauchen heißt es zuallererst einmal: Angelverbot Warum eigentlich? Wie würden die meisten der jetzt unter Schutz zu stellenden Gebiete ohne uns Angler aussehen? Wer hat sich in den letzten Jahrzehnten unentgeltlich für die Gewässer eingesetzt? Wer hat Wiederansiedlungsprojekte durchgeführt? Wer hat die Gewässer und die Uferstreifen unentgeltlich gereinigt? NABU, BUND und wie die Naturschutzverbände alle heißen? NEIN, wir Angler waren das! Natura 2000 ist dem Einen oder Anderen sicherlich schon ein Begriff. Hierbei handelt es sich um eine große Zahl von Schutzgebieten, die gemäß einer Richtlinie der Europäische Union durch die Bundesländer ausgewiesen werden sollen oder besser gesagt müssen. Denn Tatsache ist, dass Strafzahlungen der Länder fällig sind, wenn die entsprechenden Gebiete nicht ausgewiesen werden. Naturschutz ist an sich erst einmal nichts Verwerfliches. Im Gegenteil: Als Angler sind wir bekanntlich auch Naturschützer. Durch Arbeitsdienste, Besatzmaßnahmen und Wiederansiedlungsprojekte leisten wir einen großen Beitrag zum Naturschutz, der bei anderen bekanntlich oft an der Wasseroberfläche aufhört. Angeln ist gelebter Naturschutz! Wie wir aber alle wissen, sind es dennoch gerade wir Angler, die häufig von Einschränkungen und Verboten betroffen sind, welche in neuen Naturschutzgebieten in Kraft treten. Wer in den zur Debatte stehenden Gebieten schon einmal unterwegs war, wird es bestätigen: es besteht meist eine malerische Landschaft mit intakter Tierund Pflanzenwelt, welche durch die Menschen, also auch durch uns Angler, in keinster Weise beeinträchtigt wurde oder wird. Hinzu kommt, dass es sich (wie z.b. in Sachsen- Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern) oft um 29

30 angelpolitische informationen Gebiete handelt, welche zu denen mit der niedrigsten Bevölkerungsdichte überhaupt in Deutschland zählen und zusätzlich mit Abwanderung zu kämpfen haben. Trotzdem will man aus diesen Flächen nun offenbar auch die letzten Menschen vollständig vertreiben, indem Naturschutzgebiete mit massiven Verboten entstehen sollen. Warum steht in den Vorschriften immer als erstes "Angeln verboten" und dann weiter unten gibt es einige Ausnahmen, die das Angeln teilweise mit massiven Einschränkungen (Nachtangelverbot, komplettes Anfütterverbot, usw.) wieder erlauben? Man kann dann sagen: "Es hätte schlimmer kommen können" aber auch: "Nein, Naturschutz geht nur mit dem Menschen!" Ganz schlimm wird es, wenn die entsprechenden Ministerien sogenannte "Fake-News" verbreiten, indem von "wenigen Kormoranen" oder aber, "die Verbotsvorgaben kommen aus der EU" die Rede ist. Um es ganz klar zu sagen: Die EU fordert in den Vorgaben (FFH, Natura 2000 etc.) keine Angelverbote! Wichtig ist daher: Informiert uns als Verband! Zusammen haben wir die Möglichkeit Einigkeit zu demonstrieren und zu beweisen, dass Angler eine Lobby haben. Notfalls gegen den Willen der Bevölkerung will der NABU seine Ziele auch mit rechtlichen Schritten durchsetzen. Laut Hamburger Morgenpost und Outfox World soll in einem Grünzug entlang des Isebekkanals für die Hunde Anleinpflicht eingeführt werden. Ein Ansinnen, was deutschlandweit zu verzeichnen ist - auch am Rhein wird dies vielerorts gefordert. Es geht bei diesem Ansinnen nicht um bissige Hunde oder ihre Hinterlassenschaften. Nein, es geht um angeblich seltene Vögel wie Schwäne, Graugänse, Haubentaucher und Co., bei deren Beständen ein "deutlicher" Rückgang zu verzeichnen ist. Das die genannten Vögel selten sind, ist wohl die alleinige Meinung des NABU, denn die Rote Liste weist die genannten Arten als nicht gefährdet auf. Auch bei der Argumentation, dass es sich z.b. bei der Graugans um einen reinen Wintergast handelt, ist der NABU etwas rückständig. Inzwischen vermehren sich die Graugänse und auch andere Gansarten (einige Arten werden von grünen Umweltministern kurzerhand zu heimischen Tierarten erklärt, um sie schützen zu können) explositionsmäßig und verunreinigen Parkwiesen und Gewässer. Ein weiteres Beispiel, diesmal aus Sachsen, wie der "Naturschutz" inzwischen arbeitet. Da werden seltene Vögel (die aber nicht benannt werden können) vorgeschoben, damit die Menschen ihre Feste nicht mehr feiern können. So tolle Arbeit auch viele Ortsgruppen des NABU leisten, so schlecht ist die Arbeit des NABU- Bundesverbandes: Es geht denen ausschließlich um den Ausschluss der Menschen aus der Natur und weniger um echten Schutz. Davon können wir Angler ein Lied singen - auch beim NABU (Bund) hört der Naturschutz an der Wasseroberfläche auf. 30

31 angelpolitische informationen 25 Jahre FFH-Richtlinie Angelverbote sind Kontraproduktiv Am 21. Mai 1992 wurde sie ins Leben gerufen, um alle für die europäische Natur charakteristischen Lebensräume zu sichern, zu schützen und sie europaweit zu vernetzen. Seit 17 Jahren bildet die FFH-Richtlinie zusammen mit der Vogelschutzrichtlinie das Schutzkonzept Natura 2000 und stellt so das Rückgrat des europäischen Naturschutzes dar. Bei richtiger Anwendung unterstützenswert... (DAFV) Denn wo stehen wir heute: Managementpläne hinken hinterher, Verordnungen werden unter Zeitdruck durchgedrückt und durch die EU nicht geforderte Angelverbote werden von den Parteien in Deutschland verhängt. Schutzmaßnahmen haben (bereits vor FFH) Erfolg gehabt, doch wer hat zum Erfolg an unseren Gewässern überhaupt erst beigetragen? Der Angler war und ist es, der die Gewässer und Ufer reinigt hegt und pflegt! Zum Dank dafür wurden und werden wir ausgesperrt. Auf welcher Basis geschieht dieses? Es wird einfach einmal davon ausgegangen, dass der Angler per se schlecht für die Natur ist, er stört diese bei der Entfaltung. Angeblich stört er die Vögel bei der Brut und Aufzucht. Er vernichtet angeblich flächendeckend den Uferbewuchs und damit Rückzugsgebiete für Molche und andere Amphibien. Nur der Angler vermüllt Ufer und Gewässer - angeblich. Wie sieht die Realität aus? Der Angler erfreut sich an brütenden Vögeln und beobachtet diese bei der anschließenden Aufzucht - ohne sie zu stören. Die Angler sind froh über jeden Uferbewuchs, denn da sind die Laichplätze der Fische und die besten Fangmöglichkeiten - warum dieses also zerstören. Die Angler und Vereine reinigen die Ufer vom Zivilisationsmüll, teils einzeln und unbemerkt, teils in größeren Aktionen, mit dem Ergebnis von etlichen gefüllten Müllsäcken. Und das Fazit: FFH und Angeln könnte funktionieren - aber nur unter Beteiligung der Angler und ohne Verbote! Unterschriftensammlung gegen ein Angelverbot an der Elbe Die auf der Mitgliederversammlung des RhFV gesammelten Unterschriften wurden in Rahmen der Mitgliederversammlung des DAFV am 06. Mai 2017 in Wiesbaden übergeben. Der Präsident des Landesanglerverbandes Sachsen- Anhalt, Uwe Bülau, nahm die Unterschriftenliste entgegen. Er bedankte sich beim stellvertretenden Vorsitzenden des RhFV, Hanns Hönigs, für die geleistete Unterstützung und hofft das sich weitere Landesverbände an der Unterschriftenaktion beteiligen, damit NATURA 2000 nicht weiter als Sinnbild für Angelverbote steht. 31

32 projekte Erstes Maifischbesatzevent des Rheinischen Fischereiverbands in Rheinland- Pfalz Am 2. Juni wilderten der Vorsitzende des RhFV Reiner Gube gemeinsam mit dem Staatssekretär im rheinland-pfälzischen Umweltministerium Dr. Thomas Griese und Christoph Heider von der HIT-Umweltstiftung unterstützt von zahlreichen Kindern vom Kindergarten St. Johannes Nepomuk im Rhein bei Remagen-Kripp eine neue Generation Maifische im Rhein aus. Die Aktion fand im Rahmen des vom RhFV geleiteten länderübergreifenden Maifischprojekts statt, welches seit diesem Jahr als Folgeprojekt des EU Life+ Projekts die Fortführung der Wiederansiedlungsmaßnahmen der Wanderfischart sicherstellt. Zusätzlich zu den bereits etablierten Unterstützern aus NRW (HIT-Umweltstiftung, Rheinfischereigenossenschaft NRW, Bezirksregierung Düsseldorf), Hessen (hessisches Umweltministerium, Verband hessischer Fischer) und den Niederlanden (Sportvisserij Nederland), sind fortan die Rheinanlieger Schweiz (BAFU), Baden- Württemberg (Landesfischereiverband BW) und eben Rheinland-Pfalz (Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, MUEEF) als Gastgeber des Besatzevents mit im Boot. Flankiert wurde das Maifischfest im traditionsreichen Fischerort Kripp durch das Schulklassenprogramm des FINNE-Projektteams um Marion Meitzner von der Stiftung Wasserlauf unter Mithilfe der RhFV- Fischwirte Sven Wohlgemuth und Fabian Gräfe sowie dem Projektleiter und Verbandsbiologen Dr. Andreas Scharbert. Lauschangriff erfolgreich - erstmals laichende Maifische belauscht Anlässlich des Maifischevents in Rheinland- Pfalz konnte eine Sensation bekannt gegeben werden: Bei dem zeitgleich erfolgenden Laichmonitoring des Projektes haben Wissenschaftler der Hochschule Trier erstmals einen aktiven Laichplatz von Maifischen im Rhein identifiziert und hunderte Maifische beim nächtlichen Ablaichen auf überströmten Kiesbänken beobachten und belauschen können. Zusätzlich zu Registrierung von aufsteigenden Maifischrückkehrern in Fischpässen am Oberrhein konnte somit erstmals beobachtet werden, dass eine Vielzahl von Maifischen gar nicht soweit aufsteigt, sondern bereits im freifließenden Rhein laicht, was die Zählungen an den Fischpässen in einem neuen Licht erscheinen lässt. Im vorliegenden Fall laichten die Fische auf einem historisch bedeutenden Laichgrund in der Nähe von Koblenz. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist dies nicht der einzige aktive Laichplatz im Rhein. Zufällige nächtliche Beobachtungen des charakteristischen Laichspiels der Maifische durch Angler sollten nach Möglichkeit in der Geschäftsstelle des RhFV, beziehungsweise beim Projektleiter Dr. Andreas Scharbert gemeldet werden (gerne in Form von Video oder Tonaufnahmen). 32

33 verbände Freie Wanderrouten und ökologisch intakte Meere nicht nur für die Flunder Broschüre zum Fisch des Jahres 2017 erschienen Flunder als Stellvertreterin für viele wandernde Fischarten Bonn/Berlin, 14. Juni 2017: Flüsse und Meere sind für viele Arten untrennbare Lebensräume. Auch die Flunder als Fisch des Jahres 2017 ist auf strukturreiche, frei passierbare Flüsse und auf ökologisch intakte Meere angewiesen. Die vom Deutschen Angelfischerverband (DAFV) gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) veröffentlichte Broschüre Die Flunder Fisch des Jahres 2017 macht dies deutlich. Nur freie Wanderbewegungen zwischen Flüssen und Meeren und intakte Fluss- und Meeresökosysteme ermöglichen vielen wandernden Fischarten ihr dauerhaftes Überleben. Das gilt langfristig auch für die Flunder. Es muss weiter daran gearbeitet werden, Wanderhindernisse stromauf und stromab durchgängig zu gestalten und die Meeresumwelt zu schonen, betonten die Präsidentinnen des DAFV, Dr. Christel Happach-Kasan und des BfN, Prof. Beate Jessel, in einer gemeinsamen Erklärung. Die Belastungen der aquatischen Lebensräume durch Schadstoffe und Gewässerausbau müssten insgesamt verringert werden und es sei zudem notwendig, in den Meeresgebieten ökologisch verträgliche Fangmethoden zu etablieren, um Arten und Lebensgemeinschaften dauerhaft zu erhalten, so die Präsidentinnen weiter. Die Broschüre Die Flunder Fisch des 2017 befasst sich neben der Biologie der Flunder und den bestehenden Umweltbelastungen, mit Erkenntnissen aus der Wissenschaft. Auch das Angeln auf Flundern wird ausführlich thematisiert. Zahlreiche Abbildungen, Fotos und Grafiken runden den Blick auf die Flunder und ihren Lebensraum ab. Hintergrund In der Vergangenheit wurden zahlreiche Querbauwerke vom Oberlauf bis zum Mündungsbereich vieler Fließgewässer errichtet. Dadurch sind nicht nur kleinräumig Flusslebensräume getrennt, sondern auch großräumig die Wanderrouten vieler (diadromer) Fischarten zwischen Fluss und Meer unterbrochen worden. Darunter leidet auch die Flunder, deren Jungfische natürlicherweise im Sommer zur Nahrungssuche zum Teil weit flussaufwärts ziehen, um sich von bodenbewohnenden Wirbellosen wie Kleinkrebsen oder Würmern zu ernähren. Zum Laichen wandern zunächst männliche und später weibliche Flundern wieder stromabwärts ins Meer, wo sie gemeinsam mit den im marinen Lebensraum verbliebenen Flundern zusammentreffen. Neben den Mündungsbereichen großer Flüsse bevorzugt die Flunder küstennahe sandgeprägte Lebensräume. Als bodenbewohnende Fischart ist sie gerade in Flussmündungen erhöhten Schadstoffkonzentrationen ausgesetzt und wird im Meer mit oftmals umweltschädlichen Fangtechniken kommerziell befischt. Auch wenn die Flunder weit verbreitet vorkommt und derzeit keine Bestandsgefährdung laut Einstufung in der Roten Liste besteht, steht sie doch stellvertretend für gegenwärtige Umweltbelastungen in Flüssen und Meeren. Für die Flunder und weitere diadrome Wanderfische ist es daher notwendig, die Verbindungen zwischen Laich- und Aufwuchshabitaten wiederherzustellen und Wanderhindernisse durchgängig zu gestalten. Schadstoffbelastungen müssen verringert und die kommerzielle Fischerei naturverträglicher betrieben werden. Damit werden sich natürlich reproduzierende Fischbestände und wertvolle Lebensräume geschützt und gefördert und nicht zuletzt eine zukunftsfähige nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen ermöglicht. Herausgeber/Bezug Die Flunder Fisch des Jahres 2017 Deutscher Angelfischerverband e.v. 84 Seiten, zahlreiche Abbildungen, Fotos und Grafiken ISBN Zu beziehen zum Preis von 6,90 zuzüglich Porto und Verpackung per Fax, oder Internet bei: Deutscher Angelfischerverband e.v. Siemensstraße Offenbach Telefon Fax info@dafvshop.de (Pressemeldung DAFV e.v.) 33

34 verbände BRIEF AN DIE BUNDESREGIERUNG: APPELL ZUM VERZICHT AUF GEPLANTE ANGELVERBOTE Berlin/Offenbach - Der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) hat heute in einem Brief an die Bundeskanzlerin, das Bundesumweltministerium und das Bundeslandwirtschaftsministerium appelliert, bei der im Mai vorgesehenen Verabschiedung der Verordnungen für die Ausweisung von Schutzgebieten in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordund Ostsee auf Angelverbote zu verzichten. Der Brief wurde heute zusammen mit den Unterschriften von zahlreichen Mitgliedsverbänden versendet. Es kann nicht sein, dass das Angeln verboten wird, aber die Erwerbsfischerei mit grundberührenden Fanggeräten erlaubt bleibt. Es ist nicht zu erklären, dass zum Schutz der Riffe vor Fehmarn und in der Kadettrinne das Angeln verboten wird, aber in denselben Gebieten die Erwerbsfischerei erlaubt bleibt. Es geht den Anglern nicht darum die Erwerbsfischerei in den Schutzgebieten zu verbieten, sondern es zeigt nur ein weiteres Mal, wie unbegründet die geplanten Verbote sind. Es fehlt bis jetzt eine Begründung, warum überhaupt das Angeln verboten werden soll. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat in seiner im November 2012 veröffentlichten Stellungnahme Für einen wirksamen Umweltschutz Fischereimanagement in Natura 2000-Gebieten in der deutschen AWZ festgestellt: Ein verantwortungsvolles Management der Fischereiaktivitäten in den Schutzgebieten ist dabei die Grundlage für das Erreichen der Schutzziele in den Natura 2000-Gebieten. Der Sachverständigenrat hat keinerlei Empfehlungen zur Angelfischerei gegeben. Die Ausweisung von Naturschutzgebieten geschieht auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes und ist allein nationale Aufgabe. Das Management der Fischerei außerhalb der 12-Meilen Zone erfolgt nach EU- Recht. Bisher hat die Bundesregierung keinerlei Anstrengungen unternommen, mit den EU-Ländern, die in den Gebieten der deutschen AWZ fischen, zu Vereinbarungen für den Schutz der Gebiete zu kommen. Daher bleibt dort die Erwerbsfischerei erlaubt, während gleichzeitig das Angeln verboten werden soll. Es ist kaum vorstellbar, dass eine solche Regelung vor Gericht Bestand hat. In den Gebieten der deutschen AWZ fischen neben deutschen Fischern auch polnische und dänische Fischer. Im Januar 2016 wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Entwürfe für Verordnungen zu Schutzgebieten in der Ausschließlichen Wirtschaftszone in Nord- und Ostsee vorgelegt. In der Folge wurde insbesondere um die dort ausgesprochenen Angelverbote gerungen. Das BMUB hat in den Verhandlungen, die Gebiete, in denen das Angeln verboten werden soll, verkleinert und teilweise verschoben. Eine Begründung, warum das Angeln verboten werden soll, fehlt bis heute. Kann es sein, dass es dafür gar keine wissenschaftliche Begründung gibt? ( 34

35 verbände DORSCHJAHRGANG 2016 SO GUT WIE LANGE NICHT ICES (International Council for the Exploration of the Sea) hat heute ( ) die Empfehlungen für die Dorschquote 2018 veröffentlicht. Die Empfehlung enthält keine Änderungsvorschläge für die geltenden Bestimmungen der Freizeitfischerei. Laut den Empfehlungen von ICES soll im Jahr 2018 in der westlichen Ostsee erwartungsgemäß weiterhin Zurückhaltung bei der Entnahme von Dorschen geübt werden. Die vorgeschlagene Quote beläuft sich auf eine Spanne von 1376t bis 3541t für die kommerzielle Fischerei und eine Beibehaltung des bag limit mit kalkulierten 900t weniger Entnahme durch Angler. In 2016 wurde eine Absenkung der Quote um 88% gegenüber dem Vorjahr für die kommerzielle Fischerei vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde von der EU- Kommission auf eine Absenkung von 56% abgewandelt und gleichzeitig eine Beschränkung der Freizeitfischerei in Kraft gesetzt. Somit leisten seit 2017 auch die Freizeitangler einen Beitrag zum Wiederaufbau der Dorschbestände in der westlichen Ostsee. Die EU-Verordnung 2016/1903 regelt im Artikel 7 die Freizeitfischerei auf Dorsch in der Westlichen Ostsee, genauer gesagt in den Subdivisionen (siehe Karte). Seit dem 01. Januar 2017 dürfen Angler 5 Dorsche pro Tag und in einer festgelegten Schonzeit vom drei Dorsche pro Tag entnehmen. Durch diese Regelung sollen ca. 900t Dorsche pro Jahr weniger entnommen werden. Der DAFV spricht sich nach wie vor eindeutig gegen das geltende bag limit aus. Es stellt vor allem eine psychologische Grenze dar, welche viele Angler nachweislich davon abhält, einen Angelausflug an die westliche Ostsee zu unternehmen. Das bag limit lässt sich kaum kontrollieren und schadet vor allem den Anrainern einer strukturschwachen Region (Quelle: 7_ html/),die mittel oder unmittelbar vom Angeltourismus leben. Die Angler sind bereit, ihren Beitrag zum Wiederaufbau der Dorschbestände in der westlichen Ostsee zu leisten, sehen aber in dem geltenden bag limit das falsche Instrument. Dazu hat der DAFV im Rahmen einer Resolution konstruktive Alternativvorschläge eingebracht: die Erhöhung des Mindestmaßes und die Einhaltung der Laichschonzeit. Der DAFV wird sich nach wie vor für eine vollständige Abschaffung des geltenden bag limit in der Zukunft einsetzten. Dorschjahrgang 2016 lässt hoffen Während der Dorschjahrgang 2015 mit 2600t fast vollständig ausgefallen sein soll, wird der Jahrgang 2016 auf 65408t geschätzt! Das ist mit großem Abstand der stärkste Jahrgang seit dem Jahr Der Mittelwert in den Jahren von betrug lediglich 15173t. Es wird 2-3 Jahre dauern bis dieser Jahrgang maßgeblich auf die Empfehlung der Fangquoten Einfluss nimmt. Somit darf man auf die Empfehlungen im Jahre 2019 gespannt sein. Im Zuge einer möglichen Erholung der Bestände ist es nur folgerichtig, auch den Beitrag der Angler zur Erholung der Bestände mit einer Abschaffung des geltenden bag limit zu honorieren. Hintergrund Was ist denn eigentlich die Quote, wie wird sie festgelegt und vor allem wer entscheidet hier was? Die Quote gibt an wie viel Fisch aus dem Meer pro Jahr entnommen werden darf. Die Menge wird entweder in Gewicht oder Stückzahlen angegeben. Beispiel: Dorsch, Hering, Scholle werden in Tonnen angegeben während der Lachs aus der Ostsee in Stückzahlen gerechnet wird. Wie kommen diese Quoten zustande? Wissenschaftliche Gremien aus über 4000 Experten aus rund 350 Instituten, z.b. auch vom Thünen Institut, geben ihre Empfehlungen an den ICES. Das ICES, zunächst als wissenschaftliche Arbeitsgruppe für praktische Probleme in der Fischerei ins Leben gerufen, zählt heute 20 aktive Mitgliedstaaten und sechs Länder mit einem Beobachterstatus, die weltweit 110 Fischarten wissenschaftlich überwachen. Für europäische Bestände übermittelt das ICES ihre Empfehlung nach Brüssel an die EU-Kommission. Anschließend werden die Vorschläge durch die BSAC (Baltic Sea Advisory Council) beraten und eine eigenständige Empfehlung abgegeben. Auf dieser Grundlage werden dann konkrete Quotenvorschläge erarbeitet. Abschließend sind es die Minister der EU- Mitgliedsstaaten in Abstimmung mit ggf. Drittstaaten (z.b. Norwegen) die endgültigen Quoten herausgeben. Die Zahlen für die Nordsee und den Atlantik werden meist im Dezember eines jeden Jahres veröffentlicht. Für die Ostsee werden die Quoten in der Regel bereits etwas früher bekannt gegeben, da auf Grund geringerer Anzahl an Anrainerstaaten eine Übereinstimmung der Fanganteile meist eine schnellere Einigung möglich ist. ( 35

36 wir trauern um... Ehrenvorsitzender Hans Günter Hardt ist verstorben Am 25. Mai 2017 verstarb, nach einem erfüllten Leben, Hans Günter Hardt im Alter von 94 Jahren. Hans Günter Hardt war langjähriger Vorsitzender der Sieg Fischerei-Genossenschaft Hennef, Ehrenmitglied des Fischschutzvereins Siegburg 1910 e.v. und Ehrenvorsitzender des Rheinischen Fischereiverband von 1880 e.v. An der Sieg gilt er als einer der Väter des Lachsprogramms. In Fragen des Verbandsund Vereinsrechts war er stets unser hilfreicher Ansprechpartner. Unzählige fischereiliche Ansinnen und Projekte hat er als Freund und Förderer der Angelfischerei erfolgreich und maßgeblich begleitet. Darüber hinaus hat er selbst leidenschaftlich gern und erfolgreich geangelt und gejagt. Die Angler und wir als Verband haben ihm viel zu verdanken. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen und Freunden. Der Rheinische Fischereiverband von 1880 e.v. wird die Erinnerung an Hans Günter Hardt in Ehren halten. Reiner Gube Vorsitzender 36

37 wir trauern um... Der Rheinische Fischereiverband trauert um Manfred Böhm geb. 20. Januar gest. 11. März 2017 Manfred Böhm gehörte dem Fischschutzverein Siegburg 57 Jahre an und arbeitete 42 Jahre im Vorstand dieses Vereins. Er übernahm Verantwortung als amtlich bestellter Fischereiaufseher und als Beisitzer im Prüfungsausschuss für die Fischerprüfung. Als Leiter der langjährigen Fisch- Übersetzmaßnahmen am Buisdorfer Wehr sorgte er vor dem Bau des heutigen Fischaufstiegs mit dafür, dass Jahr für Jahr insgesamt über Zentner laichwilliger Fische ihre Laichwanderung fortsetzen konnten. Darüber hinaus gab es in seiner Zeit keine Vereinsveranstaltung und keinen Arbeitseinsatz an denen er nicht bei Vorbereitung und Durchführung maßgeblich beteiligt war. Beim Bau des Vereinshauses des Siegburger Fischschutzvereins brachte er sich in beispiellosem Maße bei Planung und Umsetzung mit ein. Als passionierter und erfolgreicher Angler engagierte er sich zeitlebens für die Gemeinschaft und für die Natur am Fischwasser. Manfred Böhm war ein Mann der ersten Stunde bei der Wiedereinbürgerung des Atlantischen Lachses im Rhein- und Sieggebiet. Lange betreute er im Team mit dem Rheinischen Fischereiverband die Kontrollund Fangstation am Buisdorfer Wehr und wirkte als Elektrofischer beim Fang laichbereiter Lachse und Meerforellen in der Bröl mit. Bei seinen Mitstreitern verdiente er sich Respekt und Freundschaft zugleich. Wir werden ihn in dankbarer Erinnerung behalten. 37

38 termine Termine Tag der Fische Jugend CAN NRW Informationsveranstaltung RhFV Lehrgänge des LANUV-NRW Fachbereich 26 - Fischereiökologie in Kirchhundem-Albaum Grundlehrgang Gewässerwarte I Grundlehrgang Gewässerwarte I Grundlehrgang Gewässerwarte I 38

39 Satzfischzucht Hermann Josef Rameil (Inh.Thomas Rameil) Qualität aus dem Bergischen Land und Sauerland Seit über 100 Jahren werden in unserer Familie Satzfische gezüchtet. Diese Erfahrung garantiert eine hervoragende Qualität der Besatzfische und eine professionelle Ausführung Ihrer Bestellung. Wir können Ihnen anbieten: Forellensetzlinge von Regenbogenforelle, Bachforelle, Seeforelle und Saibling Karpfen, Schleie, Stör, Hecht und Zander Rotaugen und andere Besatzfische Wir beraten Sie gerne bei individuellen Fragen zu Besatzmaßnahmen für Ihr Gewässer. Besuchen Sie uns in unseren Fischzuchtanlagen oder unter Ihr zuverlässiger Partner für den Fischbesatz Sauerländer Forellenzucht Thomas Rameil Telefon: oder 8292 Saalhauser Str. 8 Fax: Lennestadt Mail:info@forellenzucht-rameil.de

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