Konzeption für das Betreuungskonzept
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- Johanna Schneider
- vor 6 Jahren
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1 Konzeption für das Betreuungskonzept 1. Allgemeines Offizieller Träger des Betreuungsangebotes an der Grundschule Hammersbach ist der Main-Kinzig-Kreis (Schulträger). Dieser bedient sich zur Erfüllung dieser Aufgabe eines privaten s, der das Betreuungsangebot organisiert und das entsprechende Betreuungspersonal einstellt. Ein solcher Verein wurde am als Betreuende Grundschule gegründet und am zum erweitert. Als Finanzierungshilfe erhält der Zuschüsse von der Hessischen Landesregierung sowie von der Gemeinde Hammersbach. 2. Ziele und Räumlichkeiten der Betreuung 2.1 Ziel Ziel ist es, einen positiven Raum für die Kinder zu schaffen, in dem sie sich aufgehoben fühlen und Spaß an den angebotenen Aktivitäten entwickeln können. Wir möchten den Kindern Erfahrungs- und Erlebnismöglichkeiten anbieten, wobei sie ihre Kreativität, Phantasie und ihr Sozialverhalten entfalten können. 2.2 Räumlichkeiten Für die Betreuung stellt der Schulträger im Einvernehmen mit der Schulleitung einen Raum zur Verfügung. Dieser steht dem Betreuungsangebot täglich von Uhr zur Verfügung. 3. Organisation des Betreuungsangebotes Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes ist die Mitgliedschaft im der Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit ab 25,00 Euro pro Mitglied.
2 Die Betreuung findet wie folgt statt: an allen Schultagen in der Zeit von bis Uhr an beweglichen Ferientagen sowie pädagogischen Tagen nach Absprache mit der Schulleitung für ALLE Kinder der Grundschule von 8.00 bis Uhr. Dies bedarf der vorherigen schriftlichen Anmeldung. in den Winter-, Oster- und Herbstferien eine Woche und in den Sommerferien drei Wochen Die Ferienbetreuung ist ebenfalls für alle Kinder der Grundschule möglich, nach vorheriger schriftlicher Anmeldung. Am Betreuungsangebot können in Anbetracht der räumlichen und personellen Voraussetzungen maximal 17 Kinder teilnehmen. Beaufsichtigt werden nur die Schüler der Hammersbach, die zur Betreuung angemeldet sind. Die Vergabe der freien Plätze richtet sich nach dem Anmeldedatum. Das Betreuungsangebot erstreckt sich auf die Kinder des 1. bis 4. Grundschuljahres. Es wird dabei gewährleistet, dass diese Kinder in der unterrichtsfreien Zeit bis Uhr beaufsichtigt werden. Die Stunden die durch die Schule abgedeckt werden, sind hiervon ausgenommen. Es besteht die Möglichkeit ein warmes Mittagessen zu bestellen. Die Essensbestellung muss bis spätestens am Donnerstag der vorausgegangenen Woche durch Abgabe der entsprechenden Anzahl von Essensmarken erfolgen. Die Bestellung ist verbindlich. Essensmarken können im Bürgerbüro der Gemeinde Hammersbach erworben werden. 4. Änderung/Kündigung der Betreuung Für die angebotene Betreuung beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. Diese ist schriftlich, unter Einhaltung der 3 Monate, beim einzureichen. Eine Änderung der Bausteine ist jeweils zum nächsten Monat möglich.
3 Für Viertklässler erlischt der Vertrag mit Verlassen der Schule. Ausnahmeregelung: Zum Schuljahresbeginn ist eine Bausteinänderung sofort möglich. Sollte mit dem Tarifwechsel eine Kündigung einhergehen, ist dies schriftlich mitzuteilen. Hier gilt dann - wie oben - die Kündigungsfrist von 3 Monaten. Ausnahmen in Härtefällen (wie z.b. Arbeitslosigkeit, Umzug) bedürfen der Genehmigung des Vorstandes. Für Fälle, in denen sich ein Kind nicht in die Betreuungsgruppe einfügt, behält sich der Verein nach erfolglosen Gesprächen mit den Eltern ein Kündigungsrecht vor, dessen Frist von Fall zu Fall bis maximal 4 Wochen variieren kann. 5. Versicherungen Der hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen die eintritt, wenn die Betreuungsperson ihre Aufsichtspflicht verletzt. Wird die Aufsichtspflicht nicht verletzt, tritt unsere Haftpflichtversicherung nicht für die entstandenen Schäden ein. Deshalb muss jedes Kind haftpflichtversichert sein. Sonst haften die Eltern für die Schäden und die Folgen. Außerdem besteht eine Unfallversicherung für die Kinder während der Betreuungszeit. 6. Betreuungsgebühren 6.1 Höhe der Betreuungsgebühr a) Einzelbausteine Hier ist auch eine kurzfristige Buchung möglich. Bausteine Mo Di Mi Do Fr Spät ,50 /Tag 8,50 /Tag 8,50 /Tag 8,50 /Tag 8,50 /Tag
4 b) Monatsbausteine Eine Änderung ist jeweils zum nächsten Monat, Kündigung mit 3-monatiger Kündigungsfrist möglich. Monatsbausteine EURO/Monat nachmittag 1 25, , , , ,00 Geschwisterermäßigung Ab dem 2. Kind erhält das Kind mit der geringeren Anzahl den Monats-Bausteinen 30 % Ermäßigung. c) Ferienbetreuung In den 4 Ferienblöcken bietet der folgende Betreuungszeiten an: Ostern: 2. Ferienwoche Sommer: Ferienwoche Herbst: 2. Ferienwoche Weihnachten: 3. Ferienwoche 1 Woche für ein Kind, das mindestens einen Monatsbaustein gebucht hat: 42,50 Euro 1 Woche für ein Kind das keinen Monatsbaustein gebucht hat: 50,- Euro Bei Krankheit des Kindes ist ein Attest vorzulegen. Hier gewähren wir eine Geschwisterermäßigung von 10,- Euro pro Woche. Für Ihre Buchung erbitten wir einen Lastschrifteinzug und eine schriftliche Anmeldung. Eine Mitgliedschaft im (Jahresbeitrag 25,--Euro) ist zwingend erforderlich!
5 6.2 Anpassung der Betreuungsgebühren Sollten die zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze nicht voll ausgelastet sein, können die Betreuungsgebühren durch den Vorstand entsprechend angepasst werden. 6.3 Ab- bzw.anmeldung zum Schuljahresende/-Anfang Abmeldung zum Schuljahresende: Der Beitrag wird bis zum letzten Schultag berechnet. Anmeldung zum Schuljahresanfang: Der Beitrag wird ab dem ersten Schultag berechnet. 7. Sicherheit Ihrer Kinder Damit die Betreuerinnen immer informiert sind und zur Sicherheit Ihrer Kinder, möchten wir auf folgendes hinweisen: Bitte informieren Sie die Erzieherinnen, wenn Ihr Kind nicht an der Betreuung teilnehmen kann, z.b. wegen Krankheit. Falls Ihr Kind bereits nach Unterrichtsschluss alleine nach Hause gehen darf, soll es sich bei den Erzieherinnen abmelden. Falls Schulstunden ausfallen und Ihr Kind dann alleine nach Hause gehen darf, sollten Sie die Erzieherinnen vorher informieren. Die Eltern tragen die Verantwortung für die Zeit, in der die Kinder nicht in der Betreuungsgruppe anwesend sind (Hinweg, Rückweg, Besuche von Freunden etc.). Die Betreuung ist unter der Nummer erreichbar. Wir benötigen beigefügte Bestätigung von Ihnen unterschrieben zurück. Zukünftige Änderungen geben Sie bitte schriftlich an den Vorstand. der Der Vorstand Hammersbach, Juni 2017
6 Das aktuelle Konzept für die Betreuende Grundschule habe ich/haben wir erhalten und erkenne(n) dieses an. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes ist die Mitgliedschaft im der Datum/Unterschrift der Erziehungsberechtigten
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