Stadt Beilstein Landkreis Heilbronn

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1 Stadt Beilstein Landkreis Heilbronn Städtische Kleinkindgruppen AUFNAHMEBOGEN/BESCHEINIGUNGEN/ERKLÄRUNGEN Dammstraße Pusteblume Langhansstraße Spatzennest Betreuung Erziehung Bildung

2 Inhaltsverzeichnis Seite Aufnahmebogen 3-4 Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung 5 Einverständniserklärung - Begleitperson 6 Einverständniserklärung - Veranstaltungen 7 Einwilligungserklärung - Datenerfassung 8 Einwilligungserklärung - Fotografien 9-10 Einverständniserklärung - Zusammenarbeit 11 Unbedenklichkeitsbescheinigung 12 Merkblatt zum Infektionsschutz Richtlinien des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die ärztliche Untersuchung nach 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes Duplikate für Ihre Unterlagen Abgabe der Unterlagen Die Unterlagen auf den folgenden Seiten geben Sie bitte ausgefüllt direkt bei der Kindertagesstätte ab. 2

3 Aufnahmebogen (Original für die Einrichtung) Aufnahme am 1. Angaben zum Kind Name Vorname Konfession Geschlecht Straße und Wohnort Telefon Hausarzt des Kindes _ Krankenkasse Anschrift Telefon Zu Hause gesprochene Sprache 2. Angaben zu den Personensorgeberechtigten sorgeberechtigt Name der Mutter Staatsangehörigkeit/Herkunftsland Straße und Wohnort sorgeberechtigt Name des Vaters Staatsangehörigkeit/Herkunftsland Straße und Wohnort 3

4 In Notfällen telefonisch zu erreichen: Name Name Telefon Telefon Sonstige Angaben 3. Geschwister Zur Familie gehörende Kinder unter 18 Jahre Vorname Vorname Vorname Anzahl 4. Überstandene Krankheiten Krankheiten Allergien 5. Impfungen (jeweils Datum angeben) Tetanus 1. Impfung 2. Impfung 3. Impfung 4. Impfung Sonstige Impfungen *Die hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, gleichgültig, ob diese verheiratet, getrenntlebend oder unverheiratet sind. Die Einrichtung wird angewiesen, darauf zu achten. 4

5 Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und den Richtlinien über die ärztliche Untersuchung (Original für die Einrichtung) Das Kind Anschrift wurde am Datum von mir auf Grund des 4 Kindertagesbetreuungsgesetzes und der dazu erlassenen Richtlinien über die ärztliche Untersuchung ärztlich untersucht. Gegen die Aufnahme des Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege bestehen soweit sich nach der Durchführung der gesetzlichen Früherkennungsuntersuchung U erkennen lässt keine medizinischen Bedenken medizinische Bedenken das Kind ist gesundheitlich beeinträchtigt. Die Voraussetzungen für die Aufnahme des Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege werden mit den Eltern (Sorgeberechtigten) und dem Personal der Einrichtung bzw. Der Tagespflegeperson geklärt. Auf die Möglichkeit der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht durch die Eltern wird hingewiesen. Das Untersuchungsergebnis ist den Personensorgeberechtigten mitgeteilt worden. und Stempel der Ärztin/des Arztes 5

6 Einverständniserklärung Begleitperson (Original für die Einrichtung) Ich erkläre / Wir erklären, dass mein(e) / unser(e) Sohn / Tochter Anschrift von nachfolgend aufgeführter Begleitperson in meinem / unserem Auftrag von der Einrichtung abgeholt werden kann: Eingang am Datum Stempel der Tageseinrichtung für Kinder *Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, es sei denn, die personensorgeberechtigten Eltern leben getrennt und das Kind hält sich mit Einwilligung eines Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf. In diesem Fall genügt die desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt. 6

7 Einverständniserklärung Veranstaltungen zu Ziffer 6.1 der Ordnung der Tageseinrichtung für Kinder (Original für die Einrichtung) Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass mein/unser Kind Anschrift 1. an Ausflügen, Spaziergängen und anderen Aktivitäten der Einrichtung, die nicht auf dem Gelände der Einrichtung stattfinden, teilnimmt. 2. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass an den unter Ziffer 1 genannten Aktivitäten ausnahmsweise Privatautos genutzt werden. 3. Ich bin/wir sind darüber informiert, dass bei Veranstaltungen der Einrichtung wie Familienausflug, Laternenfest, Sommerfest u. ä. die Aufsichtspflicht über die Kinder nicht bei den Mitarbeitern/innen der Einrichtung sondern bei den Personensorgeberechtigten oder den von ihnen Beauftragten liegt. Eingang am Datum Stempel der Tageseinrichtung für Kinder *Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, es sei denn, die personensorgeberechtigten Eltern leben getrennt und das Kind hält sich mit Einwilligung eines Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf. In diesem Fall genügt die desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt. 7

8 Einwilligungserklärung Datenerfassung (Zur Erfassung von Daten zur Bildungs- und Entwicklungsdokumentation) (Original für die Einrichtung) Das Erstellen und Führen einer Bildungs- und Entwicklungsdokumentation sieht vor, dass zum Zweck - der Verbesserung und Planung unserer pädagogischen Angebote und - zur Verbesserung unserer Rückmeldungen an Die, was den Bildungs- und Entwicklungsstand ihre Kindes/ihrer Kinder anbelangt, von den Erziehern/innen gemachte Wahrnehmungen zu - besonderen Interessensäußerungen - besonderen Fähigkeiten - Entwicklungsständen- und Fortschritten Aber auch - Hinweise darauf, dass in der einen oder andere Hinsicht eine Förderung sinnvoll sein könnte, dokumentiert werden. Soweit Sie zugestimmt haben, beinhaltet die Dokumentation auch zweckmäßige Fotografien und Videomaterial. In Elterngesprächen oder bei sonstigen Gelegenheiten werden Sie regelmäßig über unsere Erkenntnisse informiert. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nur nach Rücksprache mit Ihnen und mit Ihrer schriftlichen Genehmigung. Fotografien und Videoaufzeichnungen werden nur weitergegeben, wenn die betroffenen Erziehungsberechtigten die Frage 2 bejaht haben. Nach Ausscheiden Ihres Kindes oder nach Widerruf Ihrer Zustimmung zur Führung einer solchen Entwicklungsdokumentation werden die bis dahin entstandenen Daten gelöscht, es sei denn, es sind rechtliche Pflichten zur weiteren Aufbewahrung entstanden. 1. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass für mein/unser Kind Name und Vorname des Kindes Eine Bildungs- und Entwicklungsdokumentation geführt wird: ja nein nur Fotos 2. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass Fotografien und Videoaufzeichnungen, auf denen mein/unser Kind mit abgebildet/dargestellt ist/ wird, in der Bildungs- und Entwicklungsdokumentation eines anderen Kindes verwendet werden: ja nein nur Fotos Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Zum Widerruf genügt ein formloses Schreiben an die Tageseinrichtung für Kinder. Eingang am Datum Stempel der Tageseinrichtung für Kinder *Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, es sei denn, die personensorgeberechtigten Eltern leben getrennt und das Kind hält sich mit Einwilligung eines Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf. In diesem Fall genügt die desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt. 8

9 Einwilligungserklärung Fotografien (Interne Veröffentlichung sowie Veröffentlichung in örtlichen Druck-Medien) (Original für die Einrichtung) 1. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass um mir/uns und anderen Erziehungsberechtigten Einblick in das Alltagsgeschehen und in Aktivitäten der Kindertagesstätte zu geben, zu diesem Zweck gefertigte Fotografien, auf denen auch mein/unser Kind abgebildet ist, in der Kindertagesstätte ausgelegt werden: ja nein (keine Angabe bedeutet nein) 2. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit Veranstaltungen folgende Daten Name Vorname Alter Gruppenbild Einzelbild meines/unseres Kindes in örtlichen Druck-Medien (Amtsblatt, regionale Zeitungen) veröffentlicht werden. Druck-Medien können eventuell auch im Internet eingesehen und von dort heruntergeladen werden. Ich bin/wir sind mit einer Veröffentlichung in den genannten Druck-Medien einverstanden. ja nein (keine Angabe bedeutet nein) Ich/Wir sind auch mit einer Veröffentlichung im Internet einverstanden. ja nein (keine Angabe bedeutet nein) Ich bin /Wir sind auch damit einverstanden, dass Praktikanten in der Einrichtung, für ihre Berichterstattung, Bilder von meinem/unserem Kind verwenden ja nein (keine Angabe bedeutet nein) Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Zum Widerruf genügt ein formloses Schreiben an die Tageseinrichtung für Kinder. 9

10 Eingang am Datum Stempel der Tageseinrichtung für Kinder *Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, es sei denn, die personensorgeberechtigten Eltern leben getrennt und das Kind hält sich mit Einwilligung eines Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf. In diesem Fall genügt die desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt. 10

11 Einverständniserklärung Zusammenarbeit (Original für die Einrichtung) Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass diese Kindertageseinrichtung in besonderen Situationen mit anderen Einrichtungen der Jugendhilfe, Fachberatern, Familienberatung u. ä. zusammenarbeitet. Außerdem stimme ich/stimmen wir der Zusammenarbeit mit dem/der Grundschulkooperationslehrer/in zu. Anschrift Eingang am Datum Stempel der Tageseinrichtung für Kinder *Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, es sei denn, die personensorgeberechtigten Eltern leben getrennt und das Kind hält sich mit Einwilligung eines Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf. In diesem Fall genügt die desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt. 11

12 Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß 34 Abs. 1 Infektionsgesetz (Original für die Einrichtung) An die Tageseinrichtung für Kinder Beilstein Das Kind Anschrift war an einer ansteckenden Krankheit erkrankt. Die Ansteckungsgefahr ist nach ärztlicher Einschätzung beendet. Insoweit bestehen gegen den Wiederbesuch der Tageseinrichtung für Kinder keine Bedenken. und Stempel des Arztes 12

13 Merkblatt zum Infektionsschutz Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig durch! Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie es das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen gehen darf, wenn 1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dazu gehören Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und durch EHEC-Bakterien verursachter Brechdurchfall sowie die bakterielle Ruhr. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung, es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger nach Deutschland mitgebracht und hier weiter übertragen werden); 2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verläuft bzw. verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Haemophilus influenzae b-bakterien, Meningokokken-Infektion, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis (infektiöse Gelbsucht) A und E (E ist bei uns ebenfalls nicht verbreitet, kann aber aus dem Urlaub mitgebracht werden); 3. es unter Kopflaus- oder Krätzmilbenbefall leidet und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist; 4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Magen-Darm-Erkrankung erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Brechdurchfälle und Hepatitis A (und E) kommen durch Schmierinfektionen zustande oder es handelt sich um sogenannte Lebensmittelinfektionen. Die Übertragung erfolgt, dabei durch mangelnde Händehygiene bzw. durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten über Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Durch Tröpfchen werden z.b. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten übertragen. Die Verbreitung von Krätzmilben, Läusen sowie der ansteckenden Borkenflechte erfolgt über Haar- Und Hautkontakte. Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie deshalb, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (besonders bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen, wie z.b. abnormen Husten oder Halsschmerzen mit auffallendem Mundgeruch) oder auch bei Läusebefall. 13

14 Ihr Haus- oder Kinderarzt wird Ihnen bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der Gemeinschaftseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns bei einer der untern Nr. 1 bis 4 genannten Krankheiten auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon z.b. über Tröpfchen beim Reden möglich ist, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhl ausgeschieden. Dadurch besteht die Gefahr einer Ansteckung der Spielkameraden, Mitschüler oder des Personals. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die Ausscheider von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand einer schweren oder hoch ansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushalts diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Weitere Informationen zum Besuchsverbot der Schule oder einer anderen Gemeinschaftseinrichtung für Ausscheider oder ein möglicherweise ein infiziertes aber nicht erkranktes Kind, können Sie bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrem Gesundheitsamt erhalten. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, (Typhus) und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Wir haben das Merkblatt gelesen und akzeptieren diese Bestimmungen Eingang am Datum Stempel der Tageseinrichtung für Kinder *Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, es sei denn, die personensorgeberechtigten Eltern leben getrennt und das Kind hält sich mit Einwilligung eines Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf. In diesem Fall genügt die desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt. 14

15 Richtlinien des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die ärztliche Untersuchung nach 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes Vom 28. September Az: /4 (GABl. 2009, S. 261; K.u.U. 2009, S. 202) 1. Allgemeines 1.1 Jedes Kind muss vor der Aufnahme in eine Einrichtung im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes (Kindergarten, Tageseinrichtung mit altersgemischten Gruppen, Kinderkrippe) ärztlich untersucht werden. 1.2 Zweck der ärztlichen Untersuchung ist festzustellen, ob dem Besuch der Einrichtung gesundheitliche Bedenken entgegenstehen. 1.3 Die ärztliche Untersuchung soll sich insbesondere auf den Stand der körperlichen und psychischen Entwicklung, die Sinnesorgane und Auffälligkeiten des Verhaltens erstrecken. Ärztliche Untersuchungen in diesem Sinne sind auch die Früherkennungsuntersuchungen U3-U8 bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres (Kinder-Richtlinien in der Neufassung vom26. April 1976, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 214 vom 11. November 1976, zuletzt geändert am 15. Mai 2008, Bundesanzeiger Nr. 96 Seite 326) nach 181 Abs. 1 Nr. 1 RVO in der Fassung des Zweiten Krankenversicherungsänderungsgesetzes vom 21. Dezember 1970 (BGBl. IS. 1770). U3: Lebenswoche U4: Lebensmonat U5: Lebensmonat U6: Lebensmonat U7: Lebensmonat U7 a: Lebensmonat U8: Lebensmonat (Die Untersuchungen U3 bis U6 betreffen Einrichtungen mit Betreuung von Kindern unter 3 Jahren.) 1.4 Die ärztliche Untersuchung darf nicht länger als 12 Monate vor der Aufnahme in die Einrichtung durchgeführt worden sein. 2. Vorlage einer Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung 2.1 Bei der Aufnahme des Kindes in eine Einrichtung haben die Eltern (Personensorgeberechtigten) eine ärztliche Bescheinigung über das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung vorzulegen. Aus der Bescheinigung muss ersichtlich sein, ob und ggf. welche gesundheitlichen Bedenken gegen den Besuch der Einrichtung sprechen. 2.2 Nr. 2.1 gilt nicht, wenn der Träger der Einrichtung die ärztliche Untersuchung selbst durchführen lässt (vgl. Nr. 3.2). 2.3 Für die ärztliche Bescheinigung über das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung ist der Vordruck nach dem beiliegenden Muster zu verwenden. 3. Aufgaben des Trägers der Einrichtung 3.1 Der Träger der Einrichtung hat erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass das Kind vor der Aufnahme in die Einrichtung ärztlich untersucht wird. Er hat die Vorlage einer ärztlichen 15

16 Bescheinigung oder einer Bescheinigung über die zuletzt durchgeführte Früherkennungsuntersuchung zu überwachen. 3.2 Der Träger kann die ärztliche Untersuchung der Kinder durch einen beauftragten Arzt selbst durchführen lassen, wenn die Eltern (Personensorgeberechtigten) zuvor zugestimmt haben und mit der Weitergabe des Untersuchungsergebnisses an den Träger einverstanden sind. In diesen Fällen kann die Untersuchung abweichend von Nr. 1.1 Satz 1 innerhalb eines Monats nach der Aufnahme in die Einrichtung durchgeführt werden. Es genügt, wenn das Untersuchungsergebnis die Angaben im Vordruck nach Nr. 2.3 enthält. 4. Ergänzende Bestimmungen 4.1 Nehmen die pädagogischen Mitarbeiter der Einrichtung bei einem Kind erkennbare deutliche Entwicklungsverzögerungen oder -Störungen wahr, empfehlen sie den Eltern (Personensorgeberechtigten) eine Vorstellung des Kindes bei einem Kinderarzt oder einer Sonderpädagogischen Beratungsstelle bzw. Interdisziplinären Frühförderstelle. Auskunft über geeignete Beratungs- bzw. Frühförderstellen im Stadt- oder Landkreis gibt die Arbeitsstelle Frühförderung der unteren Schulaufsichtsbehörde oder die Überregionale Arbeitsstelle Frühförderung im Regierungspräsidium Stuttgart. Mit Zustimmung der Eltern (Personensorgeberechtigten) kann die Einrichtung den Kontakt zur Sonderpädagogischen Beratungsstelle bzw. Interdisziplinären Frühförderstelle auch direkt herstellen. 4.2 Bei Personen, die an bestimmten übertragbaren Krankheiten erkrankt sind oder dessen verdächtig oder die verlaust sind, sind die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. 5. Die Regelungen der Nrn.1 bis 4 gelten für die Aufnahme eines Kindes in Kindertagespflege entsprechend. 6. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien vom 15. März 2008 (GABI. S. 167, K. u. U. S. 96) außer Kraft. 16

17 Aufnahmebogen (Duplikat für Ihre Unterlagen) Aufnahme am 1. Angaben zum Kind Name Vorname Konfession Geschlecht Straße und Wohnort Telefon Hausarzt des Kindes _ Krankenkasse Anschrift Telefon Zu Hause gesprochene Sprache 2. Angaben zu den Personensorgeberechtigten sorgeberechtigt Name der Mutter Staatsangehörigkeit/Herkunftsland Straße und Wohnort sorgeberechtigt Name des Vaters Staatsangehörigkeit/Herkunftsland Straße und Wohnort 17

18 In Notfällen telefonisch zu erreichen: Name Name Telefon Telefon Sonstige Angaben 3. Geschwister Zur Familie gehörende Kinder unter 18 Jahre Vorname Vorname Vorname Anzahl 4. Überstandene Krankheiten Krankheiten Allergien 5. Impfungen (jeweils Datum angeben) Tetanus 1. Impfung 2. Impfung 3. Impfung 4. Impfung Sonstige Impfungen *Die hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, gleichgültig, ob diese verheiratet, getrenntlebend oder unverheiratet sind. Die Einrichtung wird angewiesen, darauf zu achten. 18

19 Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und den Richtlinien über die ärztliche Untersuchung (Duplikat für Ihre Unterlagen) Das Kind Anschrift wurde am Datum von mir auf Grund des 4 Kindertagesbetreuungsgesetzes und der dazu erlassenen Richtlinien über die ärztliche Untersuchung ärztlich untersucht. Gegen die Aufnahme des Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege bestehen soweit sich nach der Durchführung der gesetzlichen Früherkennungsuntersuchung U erkennen lässt keine medizinischen Bedenken medizinische Bedenken das Kind ist gesundheitlich beeinträchtigt. Die Voraussetzungen für die Aufnahme des Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege werden mit den Eltern (Sorgeberechtigten) und dem Personal der Einrichtung bzw. Der Tagespflegeperson geklärt. Auf die Möglichkeit der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht durch die Eltern wird hingewiesen. Das Untersuchungsergebnis ist den Personensorgeberechtigten mitgeteilt worden. und Stempel der Ärztin/des Arztes 19

20 Einverständniserklärung Begleitperson (Duplikat für Ihre Unterlagen) Ich erkläre / Wir erklären, dass mein(e) / unser(e) Sohn / Tochter Anschrift von nachfolgend aufgeführter Begleitperson in meinem / unserem Auftrag von der Einrichtung abgeholt werden kann: Eingang am Datum Stempel der Tageseinrichtung für Kinder *Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, es sei denn, die personensorgeberechtigten Eltern leben getrennt und das Kind hält sich mit Einwilligung eines Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf. In diesem Fall genügt die desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt. 20

21 Einverständniserklärung Veranstaltungen zu Ziffer 6.1 der Ordnung der Tageseinrichtung für Kinder (Duplikat für Ihre Unterlagen) Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass mein/unser Kind Anschrift 4. an Ausflügen, Spaziergängen und anderen Aktivitäten der Einrichtung, die nicht auf dem Gelände der Einrichtung stattfinden, teilnimmt. 5. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass an den unter Ziffer 1 genannten Aktivitäten ausnahmsweise Privatautos genutzt werden. 6. Ich bin/wir sind darüber informiert, dass bei Veranstaltungen der Einrichtung wie Familienausflug, Laternenfest, Sommerfest u. ä. die Aufsichtspflicht über die Kinder nicht bei den Mitarbeitern/innen der Einrichtung sondern bei den Personensorgeberechtigten oder den von ihnen Beauftragten liegt. Eingang am Datum Stempel der Tageseinrichtung für Kinder *Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, es sei denn, die personensorgeberechtigten Eltern leben getrennt und das Kind hält sich mit Einwilligung eines Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf. In diesem Fall genügt die desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt. 21

22 Einwilligungserklärung Datenerfassung (Zur Erfassung von Daten zur Bildungs- und Entwicklungsdokumentation) (Duplikat für Ihre Unterlagen) Das Erstellen und Führen einer Bildungs- und Entwicklungsdokumentation sieht vor, dass zum Zweck - der Verbesserung und Planung unserer pädagogischen Angebote und - zur Verbesserung unserer Rückmeldungen an Die, was den Bildungs- und Entwicklungsstand ihre Kindes/ihrer Kinder anbelangt, von den Erziehern/innen gemachte Wahrnehmungen zu - besonderen Interessensäußerungen - besonderen Fähigkeiten - Entwicklungsständen- und Fortschritten Aber auch - Hinweise darauf, dass in der einen oder andere Hinsicht eine Förderung sinnvoll sein könnte, dokumentiert werden. Soweit Sie zugestimmt haben, beinhaltet die Dokumentation auch zweckmäßige Fotografien. In Elterngesprächen oder bei sonstigen Gelegenheiten werden Sie regelmäßig über unsere Erkenntnisse informiert. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nur nach Rücksprache mit Ihnen und mit Ihrer schriftlichen Genehmigung. Fotografien werden nur weitergegeben, wenn die betroffenen Erziehungsberechtigten die Frage 2 bejaht haben. Nach Ausscheiden Ihres Kindes oder nach Widerruf Ihrer Zustimmung zur Führung einer solchen Entwicklungsdokumentation werden die bis dahin entstandenen Daten gelöscht, es sei denn, es sind rechtliche Pflichten zur weiteren Aufbewahrung entstanden. 3. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass für mein/unser Kind Name und Vorname des Kindes Eine Bildungs- und Entwicklungsdokumentation geführt wird: ja nein 4. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass Fotografien, auf denen mein/unser Kind mit abgebildet ist, in der Bildungs- und Entwicklungsdokumentation eines anderen Kindes verwendet werden: ja nein Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Zum Widerruf genügt ein formloses Schreiben an die Tageseinrichtung für Kinder. Eingang am Datum Stempel der Tageseinrichtung für Kinder *Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, es sei denn, die personensorgeberechtigten Eltern leben getrennt und das Kind hält sich mit Einwilligung eines Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf. In diesem Fall genügt die desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt. 22

23 Einwilligungserklärung Fotografien (Interne Veröffentlichung sowie Veröffentlichung in örtlichen Druck-Medien) (Duplikat für Ihre Unterlagen) 1. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass um mir/uns und anderen Erziehungsberechtigten Einblick in das Alltagsgeschehen und in Aktivitäten der Kindertagesstätte zu geben, zu diesem Zweck gefertigte Fotografien, auf denen auch mein/unser Kind abgebildet ist, in der Kindertagesstätte ausgelegt werden: ja nein (keine Angabe bedeutet nein) 2. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit Veranstaltungen folgende Daten Name Vorname Alter Gruppenbild Einzelbild meines/unseres Kindes in örtlichen Druck-Medien (Amtsblatt, regionale Zeitungen) veröffentlicht werden. Druck-Medien können eventuell auch im Internet eingesehen und von dort heruntergeladen werden. Ich bin/wir sind mit einer Veröffentlichung in den genannten Druck-Medien auch dann einverstanden, wenn diese eine Veröffentlichung im Internet bedeutet ja nein (keine Angabe bedeutet nein) Ich bin /Wir sind auch damit einverstanden, dass Praktikanten in der Einrichtung, für ihre Berichterstattung, Bilder von meinem/unserem Kind verwenden ja nein (keine Angabe bedeutet nein) Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Zum Widerruf genügt ein formloses Schreiben an die Tageseinrichtung für Kinder. 23

24 Eingang am Datum Stempel der Tageseinrichtung für Kinder *Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, es sei denn, die personensorgeberechtigten Eltern leben getrennt und das Kind hält sich mit Einwilligung eines Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf. In diesem Fall genügt die desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt. 24

25 Einverständniserklärung Zusammenarbeit (Duplikat für Ihre Unterlagen) Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass diese Kindertageseinrichtung in besonderen Situationen mit anderen Einrichtungen der Jugendhilfe, Fachberatern, Familienberatung u. ä. zusammenarbeitet. Außerdem stimme ich/stimmen wir der Zusammenarbeit mit dem/der Grundschulkooperationslehrer/in zu. Anschrift Eingang am Datum Stempel der Tageseinrichtung für Kinder *Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, es sei denn, die personensorgeberechtigten Eltern leben getrennt und das Kind hält sich mit Einwilligung eines Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf. In diesem Fall genügt die desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt. 25

26 Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß 34 Abs. 1 Infektionsgesetz (Duplikat für Ihre Unterlagen) An die Tageseinrichtung für Kinder Beilstein Das Kind Anschrift war an einer ansteckenden Krankheit erkrankt. Die Ansteckungsgefahr ist nach ärztlicher Einschätzung beendet. Insoweit bestehen gegen den Wiederbesuch der Tageseinrichtung für Kinder keine Bedenken. und Stempel des Arztes 26

27 Merkblatt zum Infektionsschutz (Duplikat für Ihre Unterlagen) Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig durch! Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie es das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen gehen darf, wenn 6. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dazu gehören Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und durch EHEC-Bakterien verursachter Brechdurchfall sowie die bakterielle Ruhr. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung, es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger nach Deutschland mitgebracht und hier weiter übertragen werden); 7. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verläuft bzw. verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Haemophilus influenzae b-bakterien, Meningokokken-Infektion, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis (infektiöse Gelbsucht) A und E (E ist bei uns ebenfalls nicht verbreitet, kann aber aus dem Urlaub mitgebracht werden); 8. es unter Kopflaus- oder Krätzmilbenbefall leidet und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist; 9. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Magen-Darm-Erkrankung erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Brechdurchfälle und Hepatitis A (und E) kommen durch Schmierinfektionen zustande oder es handelt sich um sogenannte Lebensmittelinfektionen. Die Übertragung erfolgt, dabei durch mangelnde Händehygiene bzw. durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten über Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Durch Tröpfchen werden z.b. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten übertragen. Die Verbreitung von Krätzmilben, Läusen sowie der ansteckenden Borkenflechte erfolgt über Haar- Und Hautkontakte. Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie deshalb, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (besonders bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen, wie z.b. abnormen Husten oder Halsschmerzen mit auffallendem Mundgeruch) oder auch bei Läusebefall. 27

28 Ihr Haus- oder Kinderarzt wird Ihnen bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der Gemeinschaftseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns bei einer der untern Nr. 1 bis 4 genannten Krankheiten auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon z.b. über Tröpfchen beim Reden möglich ist, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhl ausgeschieden. Dadurch besteht die Gefahr einer Ansteckung der Spielkameraden, Mitschüler oder des Personals. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die Ausscheider von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand einer schweren oder hoch ansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushalts diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Weitere Informationen zum Besuchsverbot der Schule oder einer anderen Gemeinschaftseinrichtung für Ausscheider oder ein möglicherweise ein infiziertes aber nicht erkranktes Kind, können Sie bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrem Gesundheitsamt erhalten. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, (Typhus) und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Wir haben das Merkblatt gelesen und akzeptieren diese Bestimmungen Eingang am Datum Stempel der Tageseinrichtung für Kinder *Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, es sei denn, die personensorgeberechtigten Eltern leben getrennt und das Kind hält sich mit Einwilligung eines Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf. In diesem Fall genügt die desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt. 28

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