Stadt Beilstein Landkreis Heilbronn
|
|
- Benjamin Dunkle
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stadt Beilstein Landkreis Heilbronn Städtische Kleinkindgruppen AUFNAHMEBOGEN/BESCHEINIGUNGEN/ERKLÄRUNGEN Dammstraße Pusteblume Langhansstraße Spatzennest Betreuung Erziehung Bildung
2 Inhaltsverzeichnis Seite Aufnahmebogen 3-4 Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung 5 Einverständniserklärung - Begleitperson 6 Einverständniserklärung - Veranstaltungen 7 Einwilligungserklärung - Datenerfassung 8 Einwilligungserklärung - Fotografien 9-10 Einverständniserklärung - Zusammenarbeit 11 Unbedenklichkeitsbescheinigung 12 Merkblatt zum Infektionsschutz Richtlinien des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die ärztliche Untersuchung nach 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes Duplikate für Ihre Unterlagen Abgabe der Unterlagen Die Unterlagen auf den folgenden Seiten geben Sie bitte ausgefüllt direkt bei der Kindertagesstätte ab. 2
3 Aufnahmebogen (Original für die Einrichtung) Aufnahme am 1. Angaben zum Kind Name Vorname Konfession Geschlecht Straße und Wohnort Telefon Hausarzt des Kindes _ Krankenkasse Anschrift Telefon Zu Hause gesprochene Sprache 2. Angaben zu den Personensorgeberechtigten sorgeberechtigt Name der Mutter Staatsangehörigkeit/Herkunftsland Straße und Wohnort sorgeberechtigt Name des Vaters Staatsangehörigkeit/Herkunftsland Straße und Wohnort 3
4 In Notfällen telefonisch zu erreichen: Name Name Telefon Telefon Sonstige Angaben 3. Geschwister Zur Familie gehörende Kinder unter 18 Jahre Vorname Vorname Vorname Anzahl 4. Überstandene Krankheiten Krankheiten Allergien 5. Impfungen (jeweils Datum angeben) Tetanus 1. Impfung 2. Impfung 3. Impfung 4. Impfung Sonstige Impfungen *Die hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, gleichgültig, ob diese verheiratet, getrenntlebend oder unverheiratet sind. Die Einrichtung wird angewiesen, darauf zu achten. 4
5 Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und den Richtlinien über die ärztliche Untersuchung (Original für die Einrichtung) Das Kind Anschrift wurde am Datum von mir auf Grund des 4 Kindertagesbetreuungsgesetzes und der dazu erlassenen Richtlinien über die ärztliche Untersuchung ärztlich untersucht. Gegen die Aufnahme des Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege bestehen soweit sich nach der Durchführung der gesetzlichen Früherkennungsuntersuchung U erkennen lässt keine medizinischen Bedenken medizinische Bedenken das Kind ist gesundheitlich beeinträchtigt. Die Voraussetzungen für die Aufnahme des Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege werden mit den Eltern (Sorgeberechtigten) und dem Personal der Einrichtung bzw. Der Tagespflegeperson geklärt. Auf die Möglichkeit der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht durch die Eltern wird hingewiesen. Das Untersuchungsergebnis ist den Personensorgeberechtigten mitgeteilt worden. und Stempel der Ärztin/des Arztes 5
6 Einverständniserklärung Begleitperson (Original für die Einrichtung) Ich erkläre / Wir erklären, dass mein(e) / unser(e) Sohn / Tochter Anschrift von nachfolgend aufgeführter Begleitperson in meinem / unserem Auftrag von der Einrichtung abgeholt werden kann: Eingang am Datum Stempel der Tageseinrichtung für Kinder *Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, es sei denn, die personensorgeberechtigten Eltern leben getrennt und das Kind hält sich mit Einwilligung eines Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf. In diesem Fall genügt die desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt. 6
7 Einverständniserklärung Veranstaltungen zu Ziffer 6.1 der Ordnung der Tageseinrichtung für Kinder (Original für die Einrichtung) Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass mein/unser Kind Anschrift 1. an Ausflügen, Spaziergängen und anderen Aktivitäten der Einrichtung, die nicht auf dem Gelände der Einrichtung stattfinden, teilnimmt. 2. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass an den unter Ziffer 1 genannten Aktivitäten ausnahmsweise Privatautos genutzt werden. 3. Ich bin/wir sind darüber informiert, dass bei Veranstaltungen der Einrichtung wie Familienausflug, Laternenfest, Sommerfest u. ä. die Aufsichtspflicht über die Kinder nicht bei den Mitarbeitern/innen der Einrichtung sondern bei den Personensorgeberechtigten oder den von ihnen Beauftragten liegt. Eingang am Datum Stempel der Tageseinrichtung für Kinder *Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, es sei denn, die personensorgeberechtigten Eltern leben getrennt und das Kind hält sich mit Einwilligung eines Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf. In diesem Fall genügt die desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt. 7
8 Einwilligungserklärung Datenerfassung (Zur Erfassung von Daten zur Bildungs- und Entwicklungsdokumentation) (Original für die Einrichtung) Das Erstellen und Führen einer Bildungs- und Entwicklungsdokumentation sieht vor, dass zum Zweck - der Verbesserung und Planung unserer pädagogischen Angebote und - zur Verbesserung unserer Rückmeldungen an Die, was den Bildungs- und Entwicklungsstand ihre Kindes/ihrer Kinder anbelangt, von den Erziehern/innen gemachte Wahrnehmungen zu - besonderen Interessensäußerungen - besonderen Fähigkeiten - Entwicklungsständen- und Fortschritten Aber auch - Hinweise darauf, dass in der einen oder andere Hinsicht eine Förderung sinnvoll sein könnte, dokumentiert werden. Soweit Sie zugestimmt haben, beinhaltet die Dokumentation auch zweckmäßige Fotografien und Videomaterial. In Elterngesprächen oder bei sonstigen Gelegenheiten werden Sie regelmäßig über unsere Erkenntnisse informiert. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nur nach Rücksprache mit Ihnen und mit Ihrer schriftlichen Genehmigung. Fotografien und Videoaufzeichnungen werden nur weitergegeben, wenn die betroffenen Erziehungsberechtigten die Frage 2 bejaht haben. Nach Ausscheiden Ihres Kindes oder nach Widerruf Ihrer Zustimmung zur Führung einer solchen Entwicklungsdokumentation werden die bis dahin entstandenen Daten gelöscht, es sei denn, es sind rechtliche Pflichten zur weiteren Aufbewahrung entstanden. 1. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass für mein/unser Kind Name und Vorname des Kindes Eine Bildungs- und Entwicklungsdokumentation geführt wird: ja nein nur Fotos 2. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass Fotografien und Videoaufzeichnungen, auf denen mein/unser Kind mit abgebildet/dargestellt ist/ wird, in der Bildungs- und Entwicklungsdokumentation eines anderen Kindes verwendet werden: ja nein nur Fotos Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Zum Widerruf genügt ein formloses Schreiben an die Tageseinrichtung für Kinder. Eingang am Datum Stempel der Tageseinrichtung für Kinder *Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, es sei denn, die personensorgeberechtigten Eltern leben getrennt und das Kind hält sich mit Einwilligung eines Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf. In diesem Fall genügt die desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt. 8
9 Einwilligungserklärung Fotografien (Interne Veröffentlichung sowie Veröffentlichung in örtlichen Druck-Medien) (Original für die Einrichtung) 1. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass um mir/uns und anderen Erziehungsberechtigten Einblick in das Alltagsgeschehen und in Aktivitäten der Kindertagesstätte zu geben, zu diesem Zweck gefertigte Fotografien, auf denen auch mein/unser Kind abgebildet ist, in der Kindertagesstätte ausgelegt werden: ja nein (keine Angabe bedeutet nein) 2. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit Veranstaltungen folgende Daten Name Vorname Alter Gruppenbild Einzelbild meines/unseres Kindes in örtlichen Druck-Medien (Amtsblatt, regionale Zeitungen) veröffentlicht werden. Druck-Medien können eventuell auch im Internet eingesehen und von dort heruntergeladen werden. Ich bin/wir sind mit einer Veröffentlichung in den genannten Druck-Medien einverstanden. ja nein (keine Angabe bedeutet nein) Ich/Wir sind auch mit einer Veröffentlichung im Internet einverstanden. ja nein (keine Angabe bedeutet nein) Ich bin /Wir sind auch damit einverstanden, dass Praktikanten in der Einrichtung, für ihre Berichterstattung, Bilder von meinem/unserem Kind verwenden ja nein (keine Angabe bedeutet nein) Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Zum Widerruf genügt ein formloses Schreiben an die Tageseinrichtung für Kinder. 9
10 Eingang am Datum Stempel der Tageseinrichtung für Kinder *Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, es sei denn, die personensorgeberechtigten Eltern leben getrennt und das Kind hält sich mit Einwilligung eines Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf. In diesem Fall genügt die desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt. 10
11 Einverständniserklärung Zusammenarbeit (Original für die Einrichtung) Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass diese Kindertageseinrichtung in besonderen Situationen mit anderen Einrichtungen der Jugendhilfe, Fachberatern, Familienberatung u. ä. zusammenarbeitet. Außerdem stimme ich/stimmen wir der Zusammenarbeit mit dem/der Grundschulkooperationslehrer/in zu. Anschrift Eingang am Datum Stempel der Tageseinrichtung für Kinder *Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, es sei denn, die personensorgeberechtigten Eltern leben getrennt und das Kind hält sich mit Einwilligung eines Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf. In diesem Fall genügt die desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt. 11
12 Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß 34 Abs. 1 Infektionsgesetz (Original für die Einrichtung) An die Tageseinrichtung für Kinder Beilstein Das Kind Anschrift war an einer ansteckenden Krankheit erkrankt. Die Ansteckungsgefahr ist nach ärztlicher Einschätzung beendet. Insoweit bestehen gegen den Wiederbesuch der Tageseinrichtung für Kinder keine Bedenken. und Stempel des Arztes 12
13 Merkblatt zum Infektionsschutz Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig durch! Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie es das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen gehen darf, wenn 1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dazu gehören Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und durch EHEC-Bakterien verursachter Brechdurchfall sowie die bakterielle Ruhr. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung, es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger nach Deutschland mitgebracht und hier weiter übertragen werden); 2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verläuft bzw. verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Haemophilus influenzae b-bakterien, Meningokokken-Infektion, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis (infektiöse Gelbsucht) A und E (E ist bei uns ebenfalls nicht verbreitet, kann aber aus dem Urlaub mitgebracht werden); 3. es unter Kopflaus- oder Krätzmilbenbefall leidet und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist; 4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Magen-Darm-Erkrankung erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Brechdurchfälle und Hepatitis A (und E) kommen durch Schmierinfektionen zustande oder es handelt sich um sogenannte Lebensmittelinfektionen. Die Übertragung erfolgt, dabei durch mangelnde Händehygiene bzw. durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten über Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Durch Tröpfchen werden z.b. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten übertragen. Die Verbreitung von Krätzmilben, Läusen sowie der ansteckenden Borkenflechte erfolgt über Haar- Und Hautkontakte. Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie deshalb, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (besonders bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen, wie z.b. abnormen Husten oder Halsschmerzen mit auffallendem Mundgeruch) oder auch bei Läusebefall. 13
14 Ihr Haus- oder Kinderarzt wird Ihnen bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der Gemeinschaftseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns bei einer der untern Nr. 1 bis 4 genannten Krankheiten auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon z.b. über Tröpfchen beim Reden möglich ist, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhl ausgeschieden. Dadurch besteht die Gefahr einer Ansteckung der Spielkameraden, Mitschüler oder des Personals. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die Ausscheider von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand einer schweren oder hoch ansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushalts diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Weitere Informationen zum Besuchsverbot der Schule oder einer anderen Gemeinschaftseinrichtung für Ausscheider oder ein möglicherweise ein infiziertes aber nicht erkranktes Kind, können Sie bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrem Gesundheitsamt erhalten. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, (Typhus) und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Wir haben das Merkblatt gelesen und akzeptieren diese Bestimmungen Eingang am Datum Stempel der Tageseinrichtung für Kinder *Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, es sei denn, die personensorgeberechtigten Eltern leben getrennt und das Kind hält sich mit Einwilligung eines Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf. In diesem Fall genügt die desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt. 14
15 Richtlinien des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die ärztliche Untersuchung nach 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes Vom 28. September Az: /4 (GABl. 2009, S. 261; K.u.U. 2009, S. 202) 1. Allgemeines 1.1 Jedes Kind muss vor der Aufnahme in eine Einrichtung im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes (Kindergarten, Tageseinrichtung mit altersgemischten Gruppen, Kinderkrippe) ärztlich untersucht werden. 1.2 Zweck der ärztlichen Untersuchung ist festzustellen, ob dem Besuch der Einrichtung gesundheitliche Bedenken entgegenstehen. 1.3 Die ärztliche Untersuchung soll sich insbesondere auf den Stand der körperlichen und psychischen Entwicklung, die Sinnesorgane und Auffälligkeiten des Verhaltens erstrecken. Ärztliche Untersuchungen in diesem Sinne sind auch die Früherkennungsuntersuchungen U3-U8 bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres (Kinder-Richtlinien in der Neufassung vom26. April 1976, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 214 vom 11. November 1976, zuletzt geändert am 15. Mai 2008, Bundesanzeiger Nr. 96 Seite 326) nach 181 Abs. 1 Nr. 1 RVO in der Fassung des Zweiten Krankenversicherungsänderungsgesetzes vom 21. Dezember 1970 (BGBl. IS. 1770). U3: Lebenswoche U4: Lebensmonat U5: Lebensmonat U6: Lebensmonat U7: Lebensmonat U7 a: Lebensmonat U8: Lebensmonat (Die Untersuchungen U3 bis U6 betreffen Einrichtungen mit Betreuung von Kindern unter 3 Jahren.) 1.4 Die ärztliche Untersuchung darf nicht länger als 12 Monate vor der Aufnahme in die Einrichtung durchgeführt worden sein. 2. Vorlage einer Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung 2.1 Bei der Aufnahme des Kindes in eine Einrichtung haben die Eltern (Personensorgeberechtigten) eine ärztliche Bescheinigung über das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung vorzulegen. Aus der Bescheinigung muss ersichtlich sein, ob und ggf. welche gesundheitlichen Bedenken gegen den Besuch der Einrichtung sprechen. 2.2 Nr. 2.1 gilt nicht, wenn der Träger der Einrichtung die ärztliche Untersuchung selbst durchführen lässt (vgl. Nr. 3.2). 2.3 Für die ärztliche Bescheinigung über das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung ist der Vordruck nach dem beiliegenden Muster zu verwenden. 3. Aufgaben des Trägers der Einrichtung 3.1 Der Träger der Einrichtung hat erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass das Kind vor der Aufnahme in die Einrichtung ärztlich untersucht wird. Er hat die Vorlage einer ärztlichen 15
16 Bescheinigung oder einer Bescheinigung über die zuletzt durchgeführte Früherkennungsuntersuchung zu überwachen. 3.2 Der Träger kann die ärztliche Untersuchung der Kinder durch einen beauftragten Arzt selbst durchführen lassen, wenn die Eltern (Personensorgeberechtigten) zuvor zugestimmt haben und mit der Weitergabe des Untersuchungsergebnisses an den Träger einverstanden sind. In diesen Fällen kann die Untersuchung abweichend von Nr. 1.1 Satz 1 innerhalb eines Monats nach der Aufnahme in die Einrichtung durchgeführt werden. Es genügt, wenn das Untersuchungsergebnis die Angaben im Vordruck nach Nr. 2.3 enthält. 4. Ergänzende Bestimmungen 4.1 Nehmen die pädagogischen Mitarbeiter der Einrichtung bei einem Kind erkennbare deutliche Entwicklungsverzögerungen oder -Störungen wahr, empfehlen sie den Eltern (Personensorgeberechtigten) eine Vorstellung des Kindes bei einem Kinderarzt oder einer Sonderpädagogischen Beratungsstelle bzw. Interdisziplinären Frühförderstelle. Auskunft über geeignete Beratungs- bzw. Frühförderstellen im Stadt- oder Landkreis gibt die Arbeitsstelle Frühförderung der unteren Schulaufsichtsbehörde oder die Überregionale Arbeitsstelle Frühförderung im Regierungspräsidium Stuttgart. Mit Zustimmung der Eltern (Personensorgeberechtigten) kann die Einrichtung den Kontakt zur Sonderpädagogischen Beratungsstelle bzw. Interdisziplinären Frühförderstelle auch direkt herstellen. 4.2 Bei Personen, die an bestimmten übertragbaren Krankheiten erkrankt sind oder dessen verdächtig oder die verlaust sind, sind die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. 5. Die Regelungen der Nrn.1 bis 4 gelten für die Aufnahme eines Kindes in Kindertagespflege entsprechend. 6. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien vom 15. März 2008 (GABI. S. 167, K. u. U. S. 96) außer Kraft. 16
17 Aufnahmebogen (Duplikat für Ihre Unterlagen) Aufnahme am 1. Angaben zum Kind Name Vorname Konfession Geschlecht Straße und Wohnort Telefon Hausarzt des Kindes _ Krankenkasse Anschrift Telefon Zu Hause gesprochene Sprache 2. Angaben zu den Personensorgeberechtigten sorgeberechtigt Name der Mutter Staatsangehörigkeit/Herkunftsland Straße und Wohnort sorgeberechtigt Name des Vaters Staatsangehörigkeit/Herkunftsland Straße und Wohnort 17
18 In Notfällen telefonisch zu erreichen: Name Name Telefon Telefon Sonstige Angaben 3. Geschwister Zur Familie gehörende Kinder unter 18 Jahre Vorname Vorname Vorname Anzahl 4. Überstandene Krankheiten Krankheiten Allergien 5. Impfungen (jeweils Datum angeben) Tetanus 1. Impfung 2. Impfung 3. Impfung 4. Impfung Sonstige Impfungen *Die hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, gleichgültig, ob diese verheiratet, getrenntlebend oder unverheiratet sind. Die Einrichtung wird angewiesen, darauf zu achten. 18
19 Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und den Richtlinien über die ärztliche Untersuchung (Duplikat für Ihre Unterlagen) Das Kind Anschrift wurde am Datum von mir auf Grund des 4 Kindertagesbetreuungsgesetzes und der dazu erlassenen Richtlinien über die ärztliche Untersuchung ärztlich untersucht. Gegen die Aufnahme des Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege bestehen soweit sich nach der Durchführung der gesetzlichen Früherkennungsuntersuchung U erkennen lässt keine medizinischen Bedenken medizinische Bedenken das Kind ist gesundheitlich beeinträchtigt. Die Voraussetzungen für die Aufnahme des Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege werden mit den Eltern (Sorgeberechtigten) und dem Personal der Einrichtung bzw. Der Tagespflegeperson geklärt. Auf die Möglichkeit der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht durch die Eltern wird hingewiesen. Das Untersuchungsergebnis ist den Personensorgeberechtigten mitgeteilt worden. und Stempel der Ärztin/des Arztes 19
20 Einverständniserklärung Begleitperson (Duplikat für Ihre Unterlagen) Ich erkläre / Wir erklären, dass mein(e) / unser(e) Sohn / Tochter Anschrift von nachfolgend aufgeführter Begleitperson in meinem / unserem Auftrag von der Einrichtung abgeholt werden kann: Eingang am Datum Stempel der Tageseinrichtung für Kinder *Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, es sei denn, die personensorgeberechtigten Eltern leben getrennt und das Kind hält sich mit Einwilligung eines Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf. In diesem Fall genügt die desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt. 20
21 Einverständniserklärung Veranstaltungen zu Ziffer 6.1 der Ordnung der Tageseinrichtung für Kinder (Duplikat für Ihre Unterlagen) Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass mein/unser Kind Anschrift 4. an Ausflügen, Spaziergängen und anderen Aktivitäten der Einrichtung, die nicht auf dem Gelände der Einrichtung stattfinden, teilnimmt. 5. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass an den unter Ziffer 1 genannten Aktivitäten ausnahmsweise Privatautos genutzt werden. 6. Ich bin/wir sind darüber informiert, dass bei Veranstaltungen der Einrichtung wie Familienausflug, Laternenfest, Sommerfest u. ä. die Aufsichtspflicht über die Kinder nicht bei den Mitarbeitern/innen der Einrichtung sondern bei den Personensorgeberechtigten oder den von ihnen Beauftragten liegt. Eingang am Datum Stempel der Tageseinrichtung für Kinder *Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, es sei denn, die personensorgeberechtigten Eltern leben getrennt und das Kind hält sich mit Einwilligung eines Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf. In diesem Fall genügt die desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt. 21
22 Einwilligungserklärung Datenerfassung (Zur Erfassung von Daten zur Bildungs- und Entwicklungsdokumentation) (Duplikat für Ihre Unterlagen) Das Erstellen und Führen einer Bildungs- und Entwicklungsdokumentation sieht vor, dass zum Zweck - der Verbesserung und Planung unserer pädagogischen Angebote und - zur Verbesserung unserer Rückmeldungen an Die, was den Bildungs- und Entwicklungsstand ihre Kindes/ihrer Kinder anbelangt, von den Erziehern/innen gemachte Wahrnehmungen zu - besonderen Interessensäußerungen - besonderen Fähigkeiten - Entwicklungsständen- und Fortschritten Aber auch - Hinweise darauf, dass in der einen oder andere Hinsicht eine Förderung sinnvoll sein könnte, dokumentiert werden. Soweit Sie zugestimmt haben, beinhaltet die Dokumentation auch zweckmäßige Fotografien. In Elterngesprächen oder bei sonstigen Gelegenheiten werden Sie regelmäßig über unsere Erkenntnisse informiert. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nur nach Rücksprache mit Ihnen und mit Ihrer schriftlichen Genehmigung. Fotografien werden nur weitergegeben, wenn die betroffenen Erziehungsberechtigten die Frage 2 bejaht haben. Nach Ausscheiden Ihres Kindes oder nach Widerruf Ihrer Zustimmung zur Führung einer solchen Entwicklungsdokumentation werden die bis dahin entstandenen Daten gelöscht, es sei denn, es sind rechtliche Pflichten zur weiteren Aufbewahrung entstanden. 3. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass für mein/unser Kind Name und Vorname des Kindes Eine Bildungs- und Entwicklungsdokumentation geführt wird: ja nein 4. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass Fotografien, auf denen mein/unser Kind mit abgebildet ist, in der Bildungs- und Entwicklungsdokumentation eines anderen Kindes verwendet werden: ja nein Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Zum Widerruf genügt ein formloses Schreiben an die Tageseinrichtung für Kinder. Eingang am Datum Stempel der Tageseinrichtung für Kinder *Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, es sei denn, die personensorgeberechtigten Eltern leben getrennt und das Kind hält sich mit Einwilligung eines Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf. In diesem Fall genügt die desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt. 22
23 Einwilligungserklärung Fotografien (Interne Veröffentlichung sowie Veröffentlichung in örtlichen Druck-Medien) (Duplikat für Ihre Unterlagen) 1. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass um mir/uns und anderen Erziehungsberechtigten Einblick in das Alltagsgeschehen und in Aktivitäten der Kindertagesstätte zu geben, zu diesem Zweck gefertigte Fotografien, auf denen auch mein/unser Kind abgebildet ist, in der Kindertagesstätte ausgelegt werden: ja nein (keine Angabe bedeutet nein) 2. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit Veranstaltungen folgende Daten Name Vorname Alter Gruppenbild Einzelbild meines/unseres Kindes in örtlichen Druck-Medien (Amtsblatt, regionale Zeitungen) veröffentlicht werden. Druck-Medien können eventuell auch im Internet eingesehen und von dort heruntergeladen werden. Ich bin/wir sind mit einer Veröffentlichung in den genannten Druck-Medien auch dann einverstanden, wenn diese eine Veröffentlichung im Internet bedeutet ja nein (keine Angabe bedeutet nein) Ich bin /Wir sind auch damit einverstanden, dass Praktikanten in der Einrichtung, für ihre Berichterstattung, Bilder von meinem/unserem Kind verwenden ja nein (keine Angabe bedeutet nein) Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Zum Widerruf genügt ein formloses Schreiben an die Tageseinrichtung für Kinder. 23
24 Eingang am Datum Stempel der Tageseinrichtung für Kinder *Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, es sei denn, die personensorgeberechtigten Eltern leben getrennt und das Kind hält sich mit Einwilligung eines Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf. In diesem Fall genügt die desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt. 24
25 Einverständniserklärung Zusammenarbeit (Duplikat für Ihre Unterlagen) Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass diese Kindertageseinrichtung in besonderen Situationen mit anderen Einrichtungen der Jugendhilfe, Fachberatern, Familienberatung u. ä. zusammenarbeitet. Außerdem stimme ich/stimmen wir der Zusammenarbeit mit dem/der Grundschulkooperationslehrer/in zu. Anschrift Eingang am Datum Stempel der Tageseinrichtung für Kinder *Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, es sei denn, die personensorgeberechtigten Eltern leben getrennt und das Kind hält sich mit Einwilligung eines Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf. In diesem Fall genügt die desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt. 25
26 Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß 34 Abs. 1 Infektionsgesetz (Duplikat für Ihre Unterlagen) An die Tageseinrichtung für Kinder Beilstein Das Kind Anschrift war an einer ansteckenden Krankheit erkrankt. Die Ansteckungsgefahr ist nach ärztlicher Einschätzung beendet. Insoweit bestehen gegen den Wiederbesuch der Tageseinrichtung für Kinder keine Bedenken. und Stempel des Arztes 26
27 Merkblatt zum Infektionsschutz (Duplikat für Ihre Unterlagen) Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig durch! Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie es das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen gehen darf, wenn 6. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dazu gehören Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und durch EHEC-Bakterien verursachter Brechdurchfall sowie die bakterielle Ruhr. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung, es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger nach Deutschland mitgebracht und hier weiter übertragen werden); 7. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verläuft bzw. verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Haemophilus influenzae b-bakterien, Meningokokken-Infektion, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis (infektiöse Gelbsucht) A und E (E ist bei uns ebenfalls nicht verbreitet, kann aber aus dem Urlaub mitgebracht werden); 8. es unter Kopflaus- oder Krätzmilbenbefall leidet und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist; 9. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Magen-Darm-Erkrankung erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Brechdurchfälle und Hepatitis A (und E) kommen durch Schmierinfektionen zustande oder es handelt sich um sogenannte Lebensmittelinfektionen. Die Übertragung erfolgt, dabei durch mangelnde Händehygiene bzw. durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten über Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Durch Tröpfchen werden z.b. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten übertragen. Die Verbreitung von Krätzmilben, Läusen sowie der ansteckenden Borkenflechte erfolgt über Haar- Und Hautkontakte. Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie deshalb, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (besonders bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen, wie z.b. abnormen Husten oder Halsschmerzen mit auffallendem Mundgeruch) oder auch bei Läusebefall. 27
28 Ihr Haus- oder Kinderarzt wird Ihnen bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der Gemeinschaftseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns bei einer der untern Nr. 1 bis 4 genannten Krankheiten auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon z.b. über Tröpfchen beim Reden möglich ist, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhl ausgeschieden. Dadurch besteht die Gefahr einer Ansteckung der Spielkameraden, Mitschüler oder des Personals. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die Ausscheider von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand einer schweren oder hoch ansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushalts diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Weitere Informationen zum Besuchsverbot der Schule oder einer anderen Gemeinschaftseinrichtung für Ausscheider oder ein möglicherweise ein infiziertes aber nicht erkranktes Kind, können Sie bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrem Gesundheitsamt erhalten. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, (Typhus) und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Wir haben das Merkblatt gelesen und akzeptieren diese Bestimmungen Eingang am Datum Stempel der Tageseinrichtung für Kinder *Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, es sei denn, die personensorgeberechtigten Eltern leben getrennt und das Kind hält sich mit Einwilligung eines Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf. In diesem Fall genügt die desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt. 28
Kindergartenordnung der Deutschen Internationalen Gruppe im Columbia English Kindergarten Changchun
1. Allgemeines Kindergartenordnung der Deutschen Internationalen Gruppe im Columbia English Kindergarten Der Deutsche Schulverein ist Träger der Deutschen Internationalen Gruppe des Columbia English Kindergarten.
MehrG e m e i n d e B e r n h a r d s w a l d Landkreis Regensburg
G e m e i n d e B e r n h a r d s w a l d Landkreis Regensburg Benutzungsordnung zur Mittagsverköstigung von Schul- und Kindergartenkindern im Kindergarten Bernhardswald Bereits seit dem Kindergartenjahr
Mehrihr Kind wird nun unseren Kindergarten besuchen und uns mehrere Stunden täglich anvertraut sein.
Liebe Eltern, ihr Kind wird nun unseren Kindergarten besuchen und uns mehrere Stunden täglich anvertraut sein. Damit es sich wohl fühlt und seine Bedürfnissen entsprechen gefördert werden kann, liegt uns
MehrAufnahmebestimmungen für die Kinderkrippe im Pfählenweg
Aufnahmebestimmungen für die Kinderkrippe im Pfählenweg Ordnung der Kinderkrippe Träger: Gemeinde Essingen Rathausgasse 9 73457 Essingen Stand: März 2013 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Aufnahme... 2 3. Ärztliche
MehrGemeinde Neckarwestheim Benutzungsordnung für die Kinderkrippe und Kindergärten
Gemeinde Neckarwestheim Benutzungsordnung für die Kinderkrippe und Kindergärten 1. 1.1 1.2 1.3 Zweckbestimmung Die Gemeinde Neckarwestheim unterhält ihre Betreuungseinrichtungen als öffentliche Einrichtung.
MehrSatzung für die Kindertageseinrichtungen (Kita-Satzung)
Stadt Rutesheim Kreis Böblingen Satzung für die Kindertageseinrichtungen (Kita-Satzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 2 und 13 ff. des Kommunalabgabengesetzes
MehrLiebe Eltern, bitte melden Sie Ihr Kind / Ihre Kinder wie folgt an:
Liebe Eltern, bitte melden Sie Ihr Kind / Ihre Kinder wie folgt an: 1. Drucken Sie bitte das komplette Dokument für jedes Kind separat aus 2. Füllen Sie bitte den zweiseitigen Teilnehmerbogen für jedes
MehrRechtliche Rahmenbedingungen
Rechtliche Rahmenbedingungen Wichtige bundes- und landesrechtliche Regelungen Rechtsgrundlage für das Kinder- und Jugendhilferecht ist das Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB
MehrAnmeldebogen Flex Klassen
Merkblatt Hort Liebe Eltern, Besuchsjahr 2014 / 2015 Sie haben die Absicht Ihr Kind im Hort der Gemeinde Güntersleben anzumelden. Wir betreuen Kinder der Ignatius-Gropp-Volksschule Güntersleben. Alle angemeldeten
Mehrder städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Burladingen
Aufnahmeheft der städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Burladingen 1 Liebe Eltern und Interessierte, Betreuung, Bildung und Erziehung beginnt schon vor der Geburt eines Menschen. Liebende Mütter
MehrMuster eines Betreuungsvertrages
MGD zu Kapitel 3.2.3: Muster-Betreuungsvertrag Muster eines Betreuungsvertrages Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband/Ortsverein Einrichtung 1 Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband/Ortsverein vertreten durch
MehrI n f o r m a t i o n e n f ü r S c h ü l e r u n d E l t e r n ( S t a n d : S e p t. 2 0 1 4 )
R E G I O M O N T A N U S - S C H U L E S t a a t l i c h e F a c h o b e r s c h u l e u n d B e r u f s o b e r s c h u l e C o b u r g FOS: T e c h n i k W i r t s c h a f t S o z i a l w e s e n BOS:
MehrKinderkrippen des Hospitals
Kinderkrippen des Hospitals Bei uns sind Ihre Kleinen willkommen Der Hospital Biberach Hospital zum Heiligen Geist Liebe Eltern, Sie interessieren sich dafür, Ihr Kind in unserer Kinderkrippe anzumelden.
MehrElternbrief. Liebe Eltern,
Elternbrief Liebe Eltern, bald ist es soweit, Ihr Kind kommt in die Kinderbetreuung der Stadt Aichtal. Eine spannende Zeit beginnt, die nicht nur für Ihr Kind, sondern auch für Sie selbst viel Neues bringen
MehrBitte beachten Sie die beiliegende Beschreibung zu Unterrichtsbefreiungen und Erkrankung.
Schuljahr 2015/16 Schüler- und Elternbrief Nr. 2 Wichtige Termine 3.10.2015 Tag der Deutschen Einheit 5.10.2015 14:15 Uhr Schulforum 30.10.2015 11:45 Uhr Unterrichtsende 31.10. 8.11.2015 Herbstferien 18.11.2015
MehrUnsere Angebote und Öffnungszeiten im Kindergarten Spatzennest
460-31 Träger: Stadt Waghäusel Stadtverwaltung, Gymnasiumstraße 1, 68753 Waghäusel Frau Sälzler (Sachgebiet Mensch und Gesellschaft) Tel: 07254/ 207 2207 Leitung: Kindergarten Spatzennest & Kinderkrippe
MehrOrdnung für die vorschulischen Einrichtungen der Kreisstadt Saarlouis
A/6.1/1-23 Ordnung für die vorschulischen Einrichtungen der Kreisstadt Saarlouis vom 30.04.2009 1 Allgemeine Aufnahmebedingungen 1. In die vorschulischen Einrichtungen der Kreisstadt Saarlouis können Kinder
MehrBetreuungsvertrag. Diakonische Dienste Bayern ggmbh, Kaiser-Heinrich-Straße 7, 94526 Metten ...
1 Diakonische Dienste Bayern ggmbh - Geschäftsführung Betreuungsvertrag Zwischen Diakonische Dienste Bayern ggmbh, Kaiser-Heinrich-Straße 7, 94526 Metten vertreten durch Herr Peter Röhrig, Geschäftsführer
MehrAnmeldebogen (wird von den Eltern ausgefüllt)
Stadtverwaltung, Marktplatz 4, 78120 Furtwangen i. Schw. -Schulkinderhort Maria-Goretti- Lindenstr.5, 78120 Furtwangen- (Wird von der Einrichtung ausgefüllt) Bereich... Aufnahmetag... Befristete Aufnahme
MehrBelehrung gemäß 35 IfSG. Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen
Belehrung gemäß 35 IfSG Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen Vorbemerkung: Am 1. Januar 2001 wurde das Bundes-Seuchengesetz durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG)
MehrVertrag ab dem 01.01.2016 zur verbindlichen Anmeldung von
Vertrag ab dem 01.01.2016 zur verbindlichen Anmeldung von 1. (Name und Vorname des Kindes) (Geburtsdatum) zur Betreuung in der Kindertagesstätte BIMSALASIM in 65589 Hadamar, Plauderstraße 20. 1. Gewünschter
MehrAufnahmeheft für Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Klettgau. - Formulare für die Tageseinrichtung -
Aufnahmeheft für Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Klettgau - Formulare für die Tageseinrichtung - Inhalt Anmeldeformular... 3 SEPA-Lastschriftmandat... 5 Aufnahmevertrag... 7 Aufnahmebogen... 9 Bescheinigung
MehrBauernhofkindergarten Schiltach e.v.
Bauernhofkindergarten Schiltach e.v. Informations- und Anmeldeheft Träger: Kindertageseinrichtung: Bauernhofkindergarten Schiltach e.v. Bauernhofkindergarten Auf der Staig 12 Schiltach 77773 Schenkenzell
MehrBenutzungsordnung für städtische Kindertageseinrichtungen
Ortsrecht: Benutzungsordnung für städtische Kindertageseinrichtungen 4.2 Benutzungsordnung für städtische Kindertageseinrichtungen Die Stadt Emmendingen unterhält für ihre Einwohner Tageseinrichtungen
MehrSatzung über die Ordnung und den Betrieb der Kindergärten - Kindergartenordnung -
Satzung über die Ordnung und den Betrieb der Kindergärten - Kindergartenordnung - Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am folgende Satzung beschlossen: 1 Allgemeines
MehrEinwilligungserklärung
Einwilligungserklärung für (Name der Person) zur Erfassung und Speicherung persönlicher Daten und Bilder sowie die Veröffentlichung von Bildern und Texten im Internet und in Druckmedien gegenüber der Leitung
MehrHerrn: Frau: Kind: (Name des Kindes) (Vorname des Kindes) (Geb. Datum des Kindes) Anschrift: (Straße, Wohnort) Telefon:
Betreuungsvertrag zwischen Herrn: Frau: (Name des Sorgeberechtigten) (Name der Sorgeberechtigten) (Vorname des Sorgeberechtigten) (Vorname der Sorgeberechtigten) Kind: (Name des Kindes) (Vorname des Kindes)
MehrBESCHEINIGUNG über die ärztliche Untersuchung nach 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und den Richtlinien über die ärztliche Untersuchung
BESCHEINIGUNG über die ärztliche Untersuchung nach 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und den Richtlinien über die ärztliche Untersuchung Das Kind (Vorname, Name) geboren am wohnhaft in () wurde am von
MehrFür Sie und Ihr Kind beginnt, mit dem Eintritt in unsere Einrichtung, ein neuer Lebensabschnitt, der eine Vielzahl von Veränderungen mit sich bringt.
Kindergarten Tigerente - Kinderkrippe Tigerküken Schulstraße 43 35799 Merenberg / Barig Selbenhausen Tel. Kindergarten: 06471/61891 Tel. Kinderkrippe: 06471/379198 Fax: 06471/379200 E-mail: kindergartentigerente@yahoo.de
MehrBenutzungsordnung. der Kindertagesstätten der Ortsgemeinde Saulheim. vom 20. April 2011
Benutzungsordnung der Kindertagesstätten der Ortsgemeinde Saulheim vom 20. April 2011 Gemäß 11 der Satzung über die Zulassungs- und Kostenregelung zu den Kindertagesstätten der Ortsgemeinde Saulheim in
MehrGemeinsame Kindergarten-Ordnung für die kommunalen Kindergärten in Steinen, Höllstein, Hägelberg und Hüsingen
Gemeinsame Kindergarten-Ordnung für die kommunalen Kindergärten in Steinen, Höllstein, Hägelberg und Hüsingen gilt entsprechend auch für die konfessionellen Einrichtungen Fröbel- und Hebelkindergarten
MehrBitte mitbringen! Liebe Eltern!
KiTa Spatzennest Oberer Lindweg 4, 53129 Bonn Tel. (0228) 909 41 23 Fax (0228) 909 41 22 info@kita-spatzennest-bonn.de http://www.kita-spatzennest-bonn.de Bitte mitbringen! Liebe Eltern! Der erste Tag
MehrA u f n a h m e v e r t r a g
Kommunaler Kindergarten Philippus Finkenstraße 5 56459 Rothenbach A u f n a h m e v e r t r a g zwischen der Ortsgemeinde Rothenbach (Träger), vertreten durch die Kindergartenleiterin des kommunalen Kindergartens
MehrBenutzungsordnung der Tageseinrichtungen für Kinder
GEMEINDE ALBBRUCK Landkreis Waldshut Benutzungsordnung der Tageseinrichtungen für Kinder Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Albbruck am 15. Juni 2009
MehrBenutzungsordnung. der städtischen Kindergärten Bretten maßgebend:
Große Kreisstadt Bretten Benutzungsordnung der städtischen Kindergärten Bretten Für die Arbeit in der Einrichtung sind die gesetzlichen Bestimmungen und die folgende Benutzungsordnung der städtischen Kindergärten
MehrArbeitshilfe zum Infektionsschutzgesetz. Gesetzestexte Merkblätter Erläuterungen
Arbeitshilfe zum Infektionsschutzgesetz Gesetzestexte Merkblätter Erläuterungen Impressum Inhalt Herausgeber: Landesjugendring Baden-Württemberg e.v. Siemensstraße 11, 70469 Stuttgart Fon: 0711/16447-0,
MehrEvangelische Kindergartenarbeit in Dettingen an der Erms. Kindergarten Neubühlsteige 09 / 2014
- Evangelische Kindergartenarbeit in Dettingen an der Erms Kindergarten Neubühlsteige 09 / 2014 Ein Brief an die Eltern Der Kindergarten Neubühlsteige stellt sich vor Öffnungszeiten, telefonische Erreichbarkeit
MehrBetreuungsordnung des Kindergartens in der Nibelungenschule e.v. Stand: 16.04.2013
KINDERGARTEN in der Nibelungenschule e.v. Betreuungsordnung des Kindergartens in der Nibelungenschule e.v. Stand: 16.04.2013 1 Allgemeines 2 Beginn des Betreuungsverhältnisses 3 Ende des Betreuungsverhältnisses
MehrOhne eine heitere, vollwertige Kindheit verkümmert das ganze spätere Leben
Ordnung für die Kindertagesstätten der Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Ohne eine heitere, vollwertige Kindheit verkümmert das ganze spätere Leben Janusz Korczak EVANGELISCHE
MehrGemeinde Jungingen Landkreis Zollernalb
Gemeinde Jungingen Landkreis Zollernalb Benutzungsordnung für den Kindergarten der Gemeinde Jungingen vom 05.05.2011 1 Aufgaben des Kindergartens Der Kindergarten, bestehend aus Regelgruppe und Nestgruppe,
MehrInfektionsschutzgesetz (IfSG)
EFAS informiert zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat das Ziel, übertragbare Krankheiten beim Menschen frühzeitig zu erkennen und deren Weiterverbreitung wirksam zu verhindern.
MehrStadt Besigheim Kreis Ludwigsburg
Stadt Besigheim Kreis Ludwigsburg Gebührenregelung Kernzeitenbetreuung an den Besigheimer Grundschulen gültig ab Schuljahr 2013/2014 0 Stadt Besigheim Landkreis Ludwigsburg Benutzungsordnung für die Kernzeitenbetreuung
Mehr8.285. S a t z u n g. über die Benutzung des Kindergartens der Ortsgemeinde Heßheim. und die Erhebung von Benutzungsgebühren. vom 11.05.
8.285 S a t z u n g über die Benutzung des Kindergartens der Ortsgemeinde Heßheim und die Erhebung von Benutzungsgebühren vom 11.05.1979 in der Fassung der Änderungssatzung vom 21.06.1991 Der Gemeinderat
MehrSatzung über die Benutzung der gemeindlichen Kinderkrippe, Tagesstätte und Kindergärten
Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kinderkrippe, Tagesstätte und Kindergärten Rechtsgrundlagen Auf Grund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - vom 15. Januar 1964 in der Fassung
MehrSatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Wiesbaden
Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2010 (GVBl. I S. 119), und der 1, 2,
MehrBenutzungsordnung für die Grundschulbetreuung und die Freizeitpädagogik an Esslinger Ganztagsgrun. grundschulen
Benutzungsordnung für die Grundschulbetreuung und die Freizeitpädagogik an Esslinger Ganztagsgrun grundschulen Februar 2015 Inhalt 1. Trägerschaft... 3 2. Betreuungsinhalt... 3 3. Aufnahme, Abmeldungen,
MehrFerienspiele 2015 17.08.2015 04.09.2015
Ferienspiele 2015 17.08.2015 04.09.2015 Liebe Kinder, habt ihr Lust auf eine tolle Zeit und eine Menge Spaß mit vielen anderen Kindern in eurem Alter? Dann kommt zu den Kinderferienspielen in Grebenstein!
MehrAnmeldung. Angaben zu den Personensorgeberechtigten (Eltern):
Formular 04/2014 Erfasst: KITA Eingang Kindertagesstätte:... Anmeldung Kindergarten Purzelbaum Angaben zu den Personensorgeberechtigten (Eltern): Name Vorname Straße u. Hausnr. PLZ / Ort Ortsteil Telefon
MehrUnabhängige Initiative von Eltern bei MTU Aero Engines AG, Standort München
Geschäftsordnung 1. Vorwort Diese Geschäftsordnung dient dem Wohle unserer Kinder. Der Inhalt ist dazu bestimmt, in unserer Kindertagesstätte einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sowie
MehrGemeinde Altenriet. Landkreis Esslingen
Gemeinde Altenriet Landkreis Esslingen Für die Arbeit in der Einrichtung sind die gesetzlichen Bestimmungen und die folgende Ordnung der Tageseinrichtungen für Kinder maßgebend: 1 Aufgabe der Einrichtung
MehrAnmeldung für die Schülerbetreuung (Kernzeiten/Hort)
Kiddi e.v. Leutenbach Anmeldung für die Schülerbetreuung (Kernzeiten/Hort) 1. Angaben über die Sorgeberechtigten a) Mutter Staatsangehörigkeit/en*...Konfession*... Anschrift... Telefon privat...geschäft...
MehrLabortests für Ihre Gesundheit. Vorsorge-Impfungen bei Kindern 29
Labortests für Ihre Gesundheit Vorsorge-Impfungen bei Kindern 29 01IPF Labortests für Ihre Gesundheit Vorsorge-Impfungen bei Kindern Schutz von Anfang an Kinder: Wenn sie das Licht der Welt erblicken,
MehrElternfragebogen. Personalien. Name des Kindes: Geburtsdatum: Name der Eltern: Adresse: Telefon privat: Telefon dienstlich: Handy: Email:
Personalien Name des Kindes: Geburtsdatum: Name der Eltern: Adresse: Telefon privat: Telefon dienstlich: Handy: Email: Eine weitere Bezugsperson, die im Notfall angerufen werden kann: Name: Telefon: Wird
MehrBetreuungsvereinbarung
Betreuungsvereinbarung Zwischen den Eltern / Sorgeberechtigten: Anschrift Telefon E-Mail und der Tagesmutter / den Tageseltern: Anschrift Telefon E-Mail Zur Betreuung des Kindes / der Kinder: Geburtsdatum
MehrAufnahmeantrag Kinderkrippe Westergellersen
Aufnahmeantrag Kinderkrippe Westergellersen Ab dem Datum Antragsteller/in Mutter/Personensorgeberechtigte Vater/Personensorgeberechtigter Familienname Vorname(n) Straße PLZ, Ort Geburtsdatum, Nationalität
MehrInformationen der Friedrich-Hecker-Schule
Informationen der Friedrich-Hecker-Schule an Schüler und Eltern - Allgemeiner Teil - Schülername: Klasse: Klassenlehrer: Schuljahr: Stand: 01.04.2014-1 - Infomappe der FHS Stand: 01.04.2014-2 - Infomappe
MehrAufgaben des Gesundheitsamtes
Aufgaben des Gesundheitsamtes -Interaktion mit Schulen- Dr.med. Nicoletta Wischnewski FÄ f Hygiene und Umweltmedizin, Allgemeinmedizin Leitende Amtsärztin Gesundheitsamt Charlottenburg- Wilmersdorf Aufbau
MehrInformationen der Friedrich-Hecker-Schule
Informationen der Friedrich-Hecker-Schule an Schüler und Eltern - Allgemeiner Teil - Schülername: Klasse: Klassenlehrer: Schuljahr: Stand: 29.11.2012-1 - Infomappe der FHS Stand: 29.11.2012-2 - Infomappe
MehrBild Ihres Kindes (bitte einkleben) Geburtsdatum PLZ. Weitere in der Familie gesprochene Sprachen. Religion
Bild Ihres Kindes (bitte einkleben) Züricher Straße 13 81476 München Telefon 089 / 74 84 66 16 sekretariat@waldorfkinderhaus-msw.de www.waldorfkinderhaus-msw.de Vereinsregister AG München Nr. VR 201063
MehrSehr geehrte Eltern, Es grüßt Sie freundlich. Joachim Krüger Bürgermeister
Sehr geehrte Eltern, ich freue mich, Sie und Ihr Kind bald in einem unserer Kindergärten willkommen zu heißen. Mit dem Besuch des Kindergartens beginnt ein neuer Lebensabschnitt, in dem wir mit Ihnen gemeinsam
MehrSchutzimpfungen. Gelbfieber Hepatitis A Typhus Hepatitis B Meningokokken-Meningitis Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) Tollwut Masern
Schutzimpfungen Im Folgenden finden Sie Informationen zu den wichtigsten Krankheiten, den Risikogebieten und den entsprechenden Impfmaßnahmen. Diphtherie, Wundstarrkrampf (Tetanus), Kinderlähmung Gelbfieber
MehrBenutzungsordnung für die städtischen Ferienbetreuungsangebote für Grundschüler
EHINGEN (DONAU) G roße Kreisstadt Anlage 2 zu TOP 6 3 Benutzungsordnung für die städtischen Ferienbetreuungsangebote für Grundschüler 1 Aufgabe 1. Für die Grundschüler der Schulen in Trägerschaft der Stadt
MehrSnedwinkela-Realschule
Snedwinkela-Realschule Friedrich-Bülten-Straße 15 Telefon 05973/3136 Telefax 05973/3662 E-mail: swr-nk@neuenkirchen.de Internet: www.snedwinkela-realschule.de S w R Schülerpraktikum 48485 Neuenkirchen,
MehrStadt Kenzingen Landkreis Emmendingen
Stadt Kenzingen Landkreis Emmendingen Satzung über die Einrichtung und den Betrieb von Kindertagesstätten (KiTa) (Kindertagesstättensatzung der Stadt Kenzingen in der Fassung vom 23. Juli 2015) Az.: 460.15
MehrG e m e i n d e. L a u c h r i n g e n S A T Z U N G. über den Betrieb der Tageseinrichtungen für Kinder. (Kindergartensatzung)
G e m e i n d e L a u c h r i n g e n S A T Z U N G über den Betrieb der Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergartensatzung) Der Gemeinderat der Gemeinde Lauchringen hat am 08. November 2001 und 11.09.2008
MehrImpfschutz im ersten Lebenshalbjahr
Quicklebendiger Start Impfschutz im ersten Lebenshalbjahr mit der neuen Empfehlung zur Rotavirus-Impfung Deutsches Grünes Kreuz e.v. Warum so früh impfen? Mamis Nestschutz hält nur kurz an, manchmal gibt
MehrAnmeldung für den Kinderhort der Stadt Preetz
Anmeldung für den Kinderhort der Stadt Preetz Name, Vorname des Kindes: Straße: PLZ, Wohnort: Geburtsdatum: Name, Vorname der Eltern: Telefon (tagsüber): Geschlecht: männlich weiblich Mein/Unser Kind besucht
MehrGemeinde Malsch. Die Einrichtung wird privatrechtlich betrieben. Für die Inanspruchnahme wird ein Benutzungsentgelt erhoben ( 9).
Gemeinde Malsch Benutzungsordnung für die Grundschulförderklasse, die Verlässliche Grundschule/flexible Nachmittagsbetreuung und die Schülerhorte der Johann-Peter-Hebel-Schule und Mahlbergschule Für die
MehrVEREINBARUNGEN ZUM BETREUUNGSVERTRAG
Kindertagesstätte St. Hubertus, Alte Weezer Str. 41a, 47623 Kevelaer Stand: Nr. 3 Februar 2015 VEREINBARUNGEN ZUM BETREUUNGSVERTRAG Liebe Eltern! Die folgenden Vereinbarungen werden zusätzlich zum Betreuungsvertrag
MehrAnmeldung- Pneumologie. INTEGRIERTES SOZIALPÄDIATRISCHES ZENTRUM im Dr. v. Haunerschen Kinderspital (ispz Hauner) I) Allgemeine Informationen:
Anmeldung- Pneumologie INTEGRIERTES SOZIALPÄDIATRISCHES ZENTRUM im Dr. v. Haunerschen Kinderspital (ispz Hauner) Fax: 089440057879 @: ispz-pneumo@med.uni-muenchen.de I) Allgemeine Informationen: Name,
MehrT a g e s p f l e g e v e r t r a g
T a g e s p f l e g e v e r t r a g zwischen den Erziehungsberechtigten Frau. Herr Straße/Nr. Wohnort. Tel.:. und der Tagespflegeperson Frau Straße/Nr. Wohnort. Tel.: wird folgender Tagespflegevertrag
MehrWichtige Impfungen für Senioren. Vortrag für Mitarbeiter und Bewohner von Pflegeeinrichtungen
Wichtige Impfungen für Senioren Vortrag für Mitarbeiter und Bewohner von Pflegeeinrichtungen Bedeutung von Impfungen Impfen ist eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahme Impfen schützt jeden Einzelnen vor
MehrFolgendes Kind wird/ folgende Kinder werden in das Betreuungsverhältnis aufgenommen:
1 Personendaten und Betreuungsort Folgender Vertrag wird zwischen der Kindertagespflegeperson Frau/ Herr Straße u. Hausnummer PLZ Wohnort Telefon Mobil E-Mail und den Eltern (Personensorgeberechtigten)
MehrErkrankung Symptome Ansteckungsgefahr Kontaktpersonen Schutz vor Ansteckung Besuch vom Kindergarten Akute Mittelohrentzündung
Erstelldatum 25.11.2008 15:19:00 1 von 5 Freiburger Kinderhausinitiative e.v. Liebe Eltern: Die Fachkräfte unserer Kitas sind befugt, die Aufnahme eines sichtbar kranken Kindes zum Schutz des Erkrankten
MehrTagespflegevertrag (Stand März 2014)
Kreisjugendamt Diese Vereinbarung basiert auf der Grundlage des Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder vom 27. Dezember 2004 in Verbindung mit den
MehrGeschäftsordnung. Schmetterlinge Verein zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kleinkindern e.v.
Geschäftsordnung Schmetterlinge Verein zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kleinkindern e.v. 1) Allgemeines Der Verein hat sich die Förderung der geistigen, seelischen und körperlichen Entwicklung
Mehr* falls abweichend. Kind. Straße. PLZ / Ort. Mutter / Sorgeberechtigte. Vorname Nachname * Straße * PLZ / Ort * email. Vater / Sorgeberechtigter
Kind Vorname Geburtsdatum Nachname Eintrittsdatum Straße PLZ / Ort Mutter / Sorgeberechtigte Vorname Nachname * Straße * PLZ / Ort * Telefon Handy email Vater / Sorgeberechtigter Vorname Nachname * Straße
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung für die Kernzeitbetreuung und den Hort an der Theodor-Heuss-Schule
Benutzungs- und Gebührenordnung für die Kernzeitbetreuung und den Hort an der Theodor-Heuss-Schule Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes
MehrAufnahme- und Betreuungsvertrag
Aufnahme- und Betreuungsvertrag Zwischen dem Verein Rumpelstilzchen Eltern-Kind-Gruppe für emanzipatorische Bildungsarbeit e.v., Kellerstr. 34, 91315 Höchstadt, und Name der Eltern Straße Postleitzahl,
MehrAngaben Schulanfänger/in weiblich männlich
Anmeldung eines Schulanfängers/einer Schulanfängerin an einer Grundschule (Formular nur für Schulanfänger) Die nachfolgenden Angaben werden gemäß der aktuell gültigen Datenschutzverordnungen und die Fragen
MehrGemeinsame Verwaltungsvorschrift
VwV gesundheitlichen Betreuung von Asylbewerbern 1. Allgemeines Jeder Asylbewerber, der in den Freistaat Sachsen einreist, hat sich einer Gesundheitskontrolle durch das zuständige Gesundheitsamt gemäß
MehrTagespflegevereinbarung
Tagespflegevereinbarung (im Anstellungsverhältnis der Tagespflegeperson) zwischen den Erziehungsberechtigten... Anschrift...... und der Tagespflegeperson... Anschrift...... zur Betreuung von... geb.......
MehrLandkreis Lüneburg D E R L A N D R A T
Das Gesundheitsamt informiert über.. Landkreis Lüneburg D E R L A N D R A T Leitlinien für Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche (Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte,
MehrBenutzungsordnung der Gemeinde Dettighofen für Tageseinrichtungen
Benutzungsordnung der Gemeinde Dettighofen für Tageseinrichtungen für Kinder Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 2, 13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für
MehrSchülerpraktikum 48485 Neuenkirchen, November 2015
Friedrich-Bülten-Straße 15 Telefon: 05973-3136 Telefax: -3662 E-mail: ens@neuenkirchen.de Internet: www.emmynoetherschule.de Friedrich-Bülten-Straße 15 - Schülerpraktikum, November 2015 Sehr geehrte Eltern
MehrInformationen und Formulare zur Kindertagespflege im Rahmen des Modells TAKKI -für Eltern-
Informationen und Formulare zur Kindertagespflege im Rahmen des Modells TAKKI -für Eltern- Herausgegeben von den Tageselternvereinen im Landkreis Böblingen -2 - Inhaltsverzeichnis TAKKi-Mappe Eltern Regelung
MehrPersonal im Kindergarten - Biostoffverordnung -
Personal im Kindergarten - Biostoffverordnung - Regensburg TÜV Life Service GmbH TÜV SÜD Gruppe Rechtsgrundlage Biostoffverordnung in der Neufassung ab 1.1.2005: 15 und Anlage IV, Personal in Einrichtungen
MehrBetreuungsvertrag Kindertagespflege
Kindertagespflege zwischen den Personensorgeberechtigten Name wohnhaft Telefon und der Tagespflegeperson Name wohnhaft Telefon zur Betreuung in Kindertagespflege von Name geb. am 1. Betreuungszeiten Die
MehrKindergartenordnung. Präambel. Der Waldkindergarten Dormagen e.v. seit 1995
Ordnung Stand: Dezember 2012 Kindergartenordnung Präambel Mit dieser Kindergartenordnung regelt die Einrichtung alle variablen Vereinsangelegenheiten und alle Angebote des Vereins. Variable Vereinsangelegenheiten
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB`s) der Kinderkrippe Die Wurzelzwerge Mönchengladbach (Stand Januar 2008)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB`s) der Kinderkrippe Die Wurzelzwerge Mönchengladbach (Stand Januar 2008) 1. Aufgaben und Ziele der Einrichtung Die Kinderkrippe Die Wurzelzwerge ist eine private Einrichtung
MehrVorlage Anmeldebestätigung mit wichtigen Informationen
Herausgeber: Abteilung Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene im Bischöflichen Generalvikariat Münster Rosenstr. 17; 48143 Münster Telefon 0251 /495 454 E-Mail: jugend@bistum-muenster.de Vorlage Anmeldebestätigung
MehrKINDERGARTEN DANKESKIRCHE
Inhaltsverzeichnis 1 INHALTSVERZEICHNIS... 1 2 VORWORT... 1 3 AUFNAHME IN DEN KINDERGARTEN... 1 4 BETRIEBSJAHR... 1 5 ÖFFNUNGSZEITEN... 1 6 FERIENREGELUNG... 1 7 KOSTENBETEILIGUNG DER PERSONENSORGEBERECHTIGTEN...
MehrKindertagesstättenordnung
Kindertagesstättenordnung der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nordhausen e.v. Anschrift der Einrichtung: Kindertagesstätte Kleinfurra Neusiedlerstraße 25 99735 Kleinfurra Träger: Arbeiterwohlfahrt Kreisverband
MehrKinderkrippe Mindelzwerge Stadt Burgau
Formular 12/2014 Erfasst: KITA Eingang Kindertagesstätte:... Anmeldung Kinderkrippe Mindelzwerge Stadt Burgau Angaben zu den Personensorgeberechtigten (Eltern): Name Vorname Straße u. Haus-Nr. PLZ / Ort
MehrEINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG
EINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG Nimenrix - Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionslösung in einer Fertigspritze Meningokokken-Gruppen A, C, W-135 und Y-Konjugatimpfstoff BITTE
Mehr