Probleme und Risiken einer Versicherungspflicht für Selbständige mit Wahlfreiheit des Vorsorgeprodukts

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/10618 Probleme und Risiken einer Versicherungspflicht für Selbständige mit Wahlfreiheit des Vorsorgeprodukts Vorbemerkung der Fragesteller DieBundesregierungplantimRahmenihresRentenpakets,dasauchdieZuschussrentebeinhaltet,eineAltersvorsorgepflichtfürSelbständigeeinzuführen. EineigenerGesetzentwurfhierzusollerstspätereingebrachtwerden,esliegen aberbereitseckpunktedesbundesministeriumsfürarbeitundsozialesvor, ausdenendiekonzeptionhervorgeht.essolldemnacheinewahlfreiheitzwischenderversicherungindergesetzlichenrentenversicherungundderprivatenabsicherungüberdenversicherungsmarktgeben.selbständigeunter 30JahrenundneuindieSelbständigkeitEintretendesollenzueinerBasisabsicherungfürdasAlterundbeiErwerbsminderungverpflichtetwerden.DieBeiträgewerdennachSchätzungdesBundesministeriumsfürArbeitundSoziales zwischen350und400euroimmonatbetragen (AntwortderBundesregierung aufdieschriftlichefrage33desabgeordnetenmatthiasw.birkwaldauf Bundestagsdrucksache 17/10012). Private,kapitalgedeckteVorsorgeproduktebietenjedochnichtnurinZeiteninstabilerFinanzmärktekeineausreichendeSicherheitundhäufignursehrgeringerealeRenditen.AuchhabensiebeiweitemnichtdasLeistungsspektrum dergesetzlichenrentenversicherung.hieristetwaderschutzbeierwerbsminderungundfürhinterbliebeneautomatischgegeben,ohnedasshierfürgesondertebzw.höherebeiträgeabzuführenwären.amversicherungsmarktistdas RisikoderErwerbsminderungbzw.derBerufsunfähigkeithäufignurzuhohen ExtrakostenundfürMenschenmitVorerkrankungenoderfürRisikoberufe meistgarnichtzuversichern.dievonderbundesregierungangedachteversicherungspflichtwürdedeshalbzueinersozialenauslesezulastendergesetzlichen Rentenversicherung führen, die die Beitragszahlenden belastet. FürdieAbsicherungderSelbständigenimRahmendergesetzlichenRentenversicherungsprichtabernochvielmehr:HierwerdennämlichZeitenderAusbildung,Erwerbslosigkeit,KindererziehungundPflegevonAngehörigenbeider Rentenberechnunganerkannt.PrivateVersicherungenkennenallediesesolidarischenAusgleichselementenicht.AuchwerdendieLeistungenderRentenversicherungjährlichangepasst,sodasssiedieInflationausgleichenundTeilhabe DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom 24.September 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode amzuwachsangesellschaftlichemreichtumgewährleistetist.schließlich trägtdierentenversicherungimalterdiehälftederbeiträgezurkrankenversicherungderrentner.alledieseundweiterekomponentenkönnenundwerden über ein Versicherungsprodukt der Privatwirtschaft nicht abgedeckt. SelbständigkeitistaußerdemhäufignureineEpisodeinderErwerbsbiografie undwechseltsichmitphasenabhängigerbeschäftigung,erwerbslosigkeitund prekärerbeschäftigungab.beieinerabsicherungüberdenversicherungsmarktkommtesdannzumehrfachbelastungenoderdiskontinuierlichenversicherungsverläufen etwawennderprivatevertragparallelzudenrentenbeiträgenausabhängigerbeschäftigungbedient,ruhendgestelltoderaufgelöst werdenmuss.zudementstehenschutzlücken,wennetwawartezeiteninder gesetzlichen Rentenversicherung nicht erreicht werden. ImErgebnissprichtallesdiesfürdieEinbeziehungderbishernichtabgesichertenSelbständigenindiegesetzlicheRentenversicherung,wieesindenmeisten LändernEuropasderRegelfallist.EineVersicherungspflichtfürSelbständige überprivatelösungenüberdenversicherungsmarktzuorganisieren,istdagegenwederiminteressederselbständigennochökonomischrationalundeffizient.bestenfallsdientesdensingulärengeschäftsinteressenderversicherungswirtschaft,diediebundesregierungunddiesietragendenkoalitionsfraktionendercdu/csuundfdpmitihrenplänenzuraltersvorsorgepflichtfür Selbständige und zur Zuschussrente in der bisherigen Form bedient. Vorbemerkung der Bundesregierung BishergibtesinDeutschlandkeineflächendeckendeVerpflichtungallerSelbständigen,fürdasAltervorzusorgen.LediglicheinzelneGruppenvonSelbständigensindinverschiedenenAlterssicherungssystemen (z.b.berufsständische Versorgungswerke,AlterssicherungderLandwirte)pflichtversichert.Allerdings bestehtfürjedenselbständigendiemöglichkeit,indenerstenjahrennachder ExistenzgründungdiePflichtversicherungindergesetzlichenRentenversicherungaufAntragzuwählen;vondieseMöglichkeitwirdabernurinsehrgeringemMaßeGebrauchgemacht.DieserRechtszustandbestehtinDeutschlandbereits seit Jahrzehnten. EineverpflichtendeAltersabsicherungSelbständigerkanndemInteresseder AllgemeinheitRechnungtragen,durchAltersvorsorgeBedürftigkeitimAlter möglichstzuvermeiden.siemussjedochdiespezifischenbedürfnissederselbständigenunddiebesonderheitenunternehmerischenhandelnsberücksichtigen undinihrerausgestaltungdifferenzierteundflexiblevorsorgemöglichkeiten beinhalten.hierzugehört,dassselbständige andersalsbeschäftigte vielfach ineigenerverantwortungaltersvorsorgebetreibenundsichdaraufeingestellt haben,aufdiesemwegeihrealtersversorgungsicherzustellen.einealtersvorsorgepflichtkannnurdannzielführendsein,wennsiedieunternehmerische DynamiknichtbehindertunderfolgreichenExistenzgründungennichtimWege steht. DaheristmitBlickaufeineAltersvorsorgepflichtfürSelbständigeeineausgewogeneBalancezwischendemnotwendigenMindestmaßanPflichteneinerseitsunddergrößtmöglichenWahlfreiheitandererseitsangemessenundsinnvoll.NachdenVorstellungendesBundesministeriumsfürArbeitundSoziales, dieimübrigeninnerhalbderbundesregierungnochnichtabgestimmtsind,soll deshalbbishernichtobligatorischabgesichertenselbständigeneinwahlrecht eingeräumtwerden,obsiedervorsorgepflichtdurcheinepflichtversicherungin dergesetzlichenrentenversicherungoderinformprivatervorsorgenachkommenwollen.hierbeisollnurdaserreicheneinerbasissicherungzielseinund essolleninderexistenzgründungsphasegroßzügigebeitragserleichterungen (Beitragsfreiheitbzw.Beitragsreduzierungen)eingeräumtwerden.Zudemsoll dievorsorgepflichtmitgroßzügigenübergangsregelungen (keinevorsorge-

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/10793 pflichtfürbeiinkrafttretenüber50-jährigeunderleichterteanforderungenan über 30-Jährige) eingeführt werden. VielederinderVorbemerkungvondenFragestellernangeführtenKritikpunkte andervorsorgepflichtundihreargumentefüreinereineversicherungslösung indergesetzlichenrentenversicherungverkennendaherdengesamtzusammenhangderbishervorgesehenenregelungen.soistbeispielsweisederjenige, derfürsicheineabsicherungindergesetzlichenrentenversicherungfürvorteilhafteransieht,nichtdarangehindert,künftigdieversicherungspflichtdortzu wählen.vordemhintergrundeinerumfassendenvorsorgepflichtdürftenauch mehrpersoneneineversicherungspflichtindergesetzlichenrentenversicherungwählenalssichheutefürdieversicherungspflichtaufantragentschieden haben.auchlässtdiebefürchtungeinernegativenrisikoauslesezulastender gesetzlichenrentenversicherungunberücksichtigt,dassnachdembishervorgesehenenkonzeptdievorsorgepflichtinvollemumfangnurfürdiebeiinkrafttretennochnicht30-jährigenselbständigenundfürdenkünftigenzugangan Selbständigengilt.DieVorsorgepflichtgreiftdaherinderRegelinjungenJahren,indenenpotenzielleRisikennichtrealistischeingeschätztwerdenkönnen. Daher dürfte eine negative Risikoselektion kaum zum Tragen kommen. InsoweitstellendiebisherigenÜberlegungenimZusammenhangmiteiner AltersvorsorgepflichtfürSelbständigeeinenausgewogenenKompromisszwischen den unterschiedlichen Interessen dar. Alterssicherung Selbständige 1.WelchelangfristigedurchschnittlicheVerzinsungwirdindenvonderBundesregierung (lautantwortderbundesregierungaufdieschriftlichefrage33des AbgeordnetenMatthiasW.BirkwaldaufBundestagsdrucksache17/10012) fürdieschätzungdesvondenselbständigenzuzahlendenbeitragsvon250 EurozueinerprivatenRentenversicherungundvon100EurozueinerprivatenBerufsunfähigkeitsversicherungzugrundegelegtenAngebotender Versicherer angenommen? DiegenanntenBeiträgeberuhennichtaufAnnahmenderBundesregierung, sondernorientierensichanangebotenvondirektversicherungen,wiesiezum Beispiel im Internet zu finden sind. 2.WiebewertetdieBundesregierungdieseAnnahmen,undsiehtsiedarinberücksichtigt,dassdie häufiggetroffeneannahmeeinerlangfristigennominalenkapitalmarktrenditevon4prozentbis4,5prozent [ ]gesamtwirtschaftlichvordemhintergrundderentwicklungderwachstumsraten äußerstproblematisch [ist] (Joebges,Heike/Meinhardt,Volker/Rietzler, Katja/Zwiener,Rudolf:KapitaldeckunginderKrise.DieRisikenprivater Renten- und Pflegeversicherungen, WISO-Diskurs Juli 2012, S. 17)? Diekünftige,langfristigeEntwicklungdernominalenKapitalmarktrenditekann ausheutigersichtnichtmitsicherheitvorhergesagtwerden.wieauchdemin derfragezitiertenartikelvonjoebgesetal.zuentnehmenist,wirddieaufdem KapitalmarktzuerzielendeRenditevoneinerVielzahlgesamtwirtschaftlicher Einflussfaktoren beeinflusst. ImÜbrigenistdieAnnahmeeinesnominalenZinssatzesvon4ProzentinlangfristigangelegtenModellrechnungenwederunüblichnochökonomischfragwürdig.TrotzderderzeitigenNiedrigzinsphasestehtsieimEinklangmitder tatsächlich zu beobachtenden langfristigen Entwicklung in der Vergangenheit.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3.WiehabensichdieRenditenprivaterAltersvorsorgeprodukte (aufgeschlüs- seltnachkapital-undrisikolebensversicherungen,riester-renten,basis- RentensowieprivatenBerufs-bzw.Erwerbsunfähigkeitsversicherungen)in denvergangenen20jahrenentwickelt (ZeitreihebitteinJahresschrittenausweisen),undwelcheEntwicklungistausSichtderBundesregierungmittelund langfristig zu erwarten? Der Bundesregierung liegen keine entsprechend differenzierten Daten vor. NachstehendwerdendieverfügbarenDatenderBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)zurEntwicklungderGesamtverzinsungderLebensversichererdargestellt.DieGesamtverszinsunggibtan,wiedieVertragsguthaben aus den Versicherungsverträgen im jeweiligen Jahr verzinst werden. Jahr Gesamtverzinsung3,8%4,0%4,1%4,2%4,3%4,3%4,2% Zurmöglichenmittel-undlangfristigenEntwicklungwirdaufdieAntwortzu Frage 2 verwiesen. 4.WiemüssennachAnsichtderBundesregierungdieAnnahmenzurlangfristigennominalenKapitalmarktrendite,dieinderVergangenheitmit4 bis4,5prozentgetroffenwurden,vordemhintergrundderfinanzkriseund derrealenrenditeentwicklungkapitalgedecktervorsorgeproduktekorrigiert werden? Wenn hier kein Korrekturbedarf gesehen wird, wie wird dies begründet? LangfristigeAnnahmensindimmakroökonomischenGesamtkontextzusehen und zu beurteilen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5.WiestellensichdieRenditenprivaterAltersvorsorgeprodukte,ihreEntwicklungüberdievergangenenzehnJahreundihrevoraussichtlichekünftige EntwicklungimVergleichzurinternenRendite (vgl.deutscherentenversicherung:renditedergesetzlichenrentenversicherung,service4/2012) der gesetzlichen Rentenversicherung dar? ZurRenditeprivaterAltersvorsorgeproduktewirdaufdieAntwortzuFrage3 verwiesen. EinVergleichmitdensogenannteninternenRenditendergesetzlichenRentenversicherungistzurBeurteilungderdurchschnittlichenGesamtverzinsungim RahmenderprivatenVorsorgenichtzielführend,dadieökomischenunddemografischenDeterminantenvonumlagefinanziertenundkapitalgedecktenAltersvorsorgesysteme nicht die gleichen sind. 6.WiebeurteiltdieBundesregierungdieAbsenkungdesHöchstrechnungszinses (häufigauchgarantiezinsgenannt)von4auf1,75prozentinnerhalb dervergangenenzwölfjahre,undhegtsieangesichtsdieserabsenkung Befürchtungen,dassprivateVorsorgeproduktedieihnenimRahmendes ParadigmenwechselsinderAlterssicherungspolitikzugedachteFunktion derergänzungdergesetzlichenrentezueinemlebensstandardsichernden Gesamtversorgungsniveau nicht erfüllen könnten? Wennnein,welchebegründetenAnhaltspunktehatsiefürihrenOptimismus?

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/10793 DieBundesregierungistderAuffassung,dassanhandderaktuellenHöhedes HöchstrechnungszinseskeineunmittelbarenRückschlüsseaufdieerzielbare Verzinsungbzw.dieRenditeprivaterVorsorgeprodukteundsomitauchnichtauf das erreichbare Gesamtversorgungsniveau möglich sind. LebensversicherungsverträgehabenüberwiegendlangeLaufzeiten,diesich übermehrerejahrzehnteerstreckenkönnen.dierückstellungenmüssendaher sovorsichtigbewertetwerden,dassdieerfüllbarkeitderverpflichtungenmit größtersicherheitdauerhaftgewährleistetist.derhöchstrechnungszinsgibt denangemessenenmindeststandardfürdievorsichtigebewertungvor,derfür diejeweilsverkaufsoffenentarifewährendderversicherungsdauerzubeachten ist.nachvernünftigerkaufmännischerbeurteilungwerdendietarifedannim AllgemeinenauchkeinenGarantiezinsoberhalbdesHöchstrechnungszinses bieten können, der im Verkaufszeitraum maßgebend ist. AufgrunddesgesunkenenZinsniveausamKapitalmarktmusstederHöchstrechnungszinsschrittweisebisauf1,75Prozentgesenktwerden.DieseAbsenkungen tragendembeschriebenensicherheitsgedankenrechnungundwarennotwendig.dersogenanntehöchstrechnungszinsdarfnach 65Absatz1desVersicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)nichthöherseinals60ProzentdesZinssatzesder AnleihendesStaates,aufdessenWährungderVertraglautet.WenndieserZinssatz sinkt, ist die Anpassung des Höchstrechnungszinses unvermeidlich. DerniedrigereGarantiezinsderverkaufsoffenenProdukteführtdazu,dassbei gleichembeitrageinegeringeregarantierteleistungerzieltwird.dieprivate Rentenversicherungwirdaberauchkünftiggeeignetsein,diegesetzlicheRente zu ergänzen. 7.WiehatsichdieÜberschussbeteiligungprivaterVorsorgeprodukteentwickelt,undwasisthierfürmittel-undlangfristigvordemHintergrundder andauernden Finanzkrise zu erwarten? DieEntwicklungderÜberschussbeteiligunginderLebensversicherunglässt sichgutanhanddergesamtverzinsungnachzeichnen.insoweitwirdaufdieantwortzufrage4verwiesen.diebundesregierungerstelltkeineprognosenzur Entwicklung der Überschussbeteiligung. 8.WiehochsindnachKenntnisderBundesregierungdieVerwaltungskosten privateraltersvorsorgeprodukteundberufs-bzw.erwerbsunfähigkeitsversicherungenimvergleichzudenendergesetzlichenrentenversicherung (bitteinprozentderausgabenbzw.desbeitragsvolumensbeziffern;bitte sowohldurchschnittealsauchspannbreitederverwaltungskostenfüreinzelne Produktarten ausweisen)? DiefolgendenAngabenbeziehensichaufdasGeschäftsjahr2011.InderLebensversicherunglassensichdieVerwaltungsaufwendungeninderklassischen privatenrentenversicherung (Einzelgeschäft)mit1,7ProzentderentsprechendenBeitragseinnahmenbeziffern.InderBerufs-undErwerbsunfähigkeitsversicherungwirddieVerwaltungskostenquoteauf4,5Prozentgeschätzt.BeigemeinsamerBetrachtungbeiderVersicherungsartenergibtsicheineKostenquote von 2,1 Prozent. ZurSpannbreitedieserKostenquotenkönnenkeinefundiertenAussagengetroffenwerden,weildieBeständederUnternehmennichtvergleichbarsind.Das VerhältnisvonBeitragszahlernzuLeistungsempfängernistvonUnternehmen zu Unternehmen unterschiedlich.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DerAnteilderVerwaltungs-undVerfahrenskostenandenAusgabendergesetzlichenRentenversicherungbeträgtimJahr2011rund1,4Prozent.EineDifferenzierungnacheinzelnenRentenartenbzw.GeschäftsvorfälleistimKontenrahmen der Rechnungsergebnisse nicht vorgesehen. 9.WiebewertetdieBundesregierungdieErgebnisseeineraufwändigenUntersuchungvonAltersvorsorgeproduktenfürSelbständigederZeitschrift ÖKO-TEST,nachdenendiegesetzlicheRentenversicherunghöhereErträgealsalleuntersuchtenprivatenVorsorgeprodukteundselbstbeiEinberechnungderÜberschussbeteiligungnocheineum0,6Prozentpunkte höhererenditeerreichtalsderbesteprivateanbieter (DerStaatzahltmehr, ÖKO-TESTNr.04,April2012),undwelcheSchlussfolgerungenergeben sichdarausfürdieausgestaltungeineraltersvorsorgepflichtfürselbständige? GrundsätzlichsindprivateAltersvorsorgeverträgeundLeistungendergesetzlichenRentenversicherungaufgrundderteilweisesehrunterschiedlichen Ausgestaltung (AbsicherungderErwerbsunfähigkeit,LeistungenzurTeilhabe, Hinterbliebenenrenten)kaummiteinandervergleichbar.ZurRenditeprivater AltersvorsorgeverträgeundzurinternenRenditedergesetzlichenRentenversicherungexistierenverschiedensteBerechnungen,diezusehrunterschiedlichen Ergebnissen führen. NachdenVorstellungendesBundesministeriumsfürArbeitundSoziales,diein dervorbemerkungderfragestellerangesprochensind,sollenzukünftigalle SelbständigenzueinerobligatorischenAlterssicherungverpflichtetwerden. DabeisolleinmöglichsthohesMaßanWahlfreiheitgewährleistetwerdenund verschiedeneformenderaltersvorsorgeanerkanntwerden.insbesonderesolles Selbständigenoffenstehen,obsieihrerAltersvorsorgepflichtindergesetzlichen RentenversicherungoderbeieinemprivatenAnbieternachkommen.Damit würdedieentscheidungüberdasvorsorgeproduktderverantwortungderselbständigen obliegen. 10.WelcheErkenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieErwerbsverläufe vonselbständigen,undhatsiebegründetenanlasszurannahme,dass SelbständigkeitinderübergroßenMehrheitsokontinuierlichausgeübt wird,dasseineversicherungspflichtmitwahlfreiheitdesvorsorgeprodukts trotzderdamitverbundenenrisikenvonmehrfachbelastungen,diskontinuierlichenversicherungsverläufenundverfehlungvonwartezeitenu.ä. vertretbar erscheint? DieGruppederSelbständigenistsehrheterogen.Dasspiegeltsichauchinden ErwerbsverläufenderentsprechendenPersonenwider.KontinuierlicheErwerbsverläufeinderSelbständigkeitsindebensomöglichwiekurzePhasen selbständigererwerbstätigkeit.nachdenvorstellungendesbundesministeriumsfürarbeitundsozialessollfürselbständigeeinebeitragsfreiheitinder Existenzgründungsphasevorgesehenwerden,sodassgeradeinderbesonders unsicherenphaseselbständigererwerbstätigkeitkeinelangfristigenverpflichtungeneingegangenwerdenmüssten.beieinerversicherungindergesetzlichen RentenversicherungergäbensichdurcheinenWechselderErwerbsformkeine Mehrfachbelastungen,zudemkönntenhierweitererentenrechtlicheZeiten nebenderselbständigkeitalswartezeitangerechnetwerden.beieinerprivaten AbsicherungbestehtdiegesetzlichgeregelteMöglichkeit,Verträgeruhenzu lassen, wodurch sich Mehrfachbelastungen ebenso vermeiden lassen.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberdie Selbständigenkarrieren vonfrauen,insbesonderevonfrauenmitkindern,undwarum strebtsieangesichtsderinderregelfrauenzugutekommendennurinder gesetzlichenrentenversicherungenthaltenensolidarausgleichsmaßnahmennichteinepflichtversicherungallerselbständigenindergesetzlichen Rentenversicherung an? DieErwerbsverläufevonselbständigenFrauensindsehrheterogen.DieVorteilhaftigkeitbestimmterVorsorgeformenlässtsichnichtausschließlichüberdas GeschlechtderVorsorgendenbestimmen.Selbständigehabenaberbereitsheute diemöglichkeitsichindergesetzlichenrentenversicherungabzusichernund vondemumfangreichenundsozialausgeglichenenleistungsrechtzuprofitieren.diesemöglichkeitbleibtauchnacheinführungderaltersvorsorgeverpflichtung bestehen. Private Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen 12.WiehochistdieZahlprivaterBerufs-bzw.ErwerbsunfähigkeitsversicherungennachKenntnisderBundesregierungaktuell,undwiehatsiesich seit 2001 entwickelt? WievieledavonwerdenvonVersichertendergesetzlichenRentenversicherung, wie viele von ausschließlich privat Versicherten gehalten? DieBaFinerhebtjährlichdieAnzahlderVerträgezurBerufsunfähigkeitsversicherungimEinzelgeschäft.DieEntwicklungdesBestandskannderfolgenden Tabelle entnommen werden (Anzahl in Tausend, für 2011 vorläufiger Wert). Jahr Anzahl EntsprechendeAngabenzurErwerbsunfähigkeitsversicherungliegenderBundesregierung nicht vor. 13.WievieleSelbständigesindaktuellprivatgegenBerufs-bzw.Erwerbsunfähigkeit versichert, und wie hat sich diese Zahl seit 1998 entwickelt? Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Daten vor. 14.WiehochwarennachKenntnisderBundesregierungdieGewinneder VersicherungsunternehmenausprivatenBerufs-bzw.Erwerbsunfähigkeitsversicherungen insgesamt sowie jährlich seit 2001? Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Daten vor. 15.WelcheErkenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieSelektionder privatenversicherungenbeidenberufs-bzw.erwerbsunfähigkeitspolicen nachrisiken,undfürwierealistischhältsiees,dassalleselbständigen sichammarktgegendasrisikoderberufsunfähigkeitbzw.erwerbsminderung zu finanziell tragbaren Prämien versichern können? VorAbschlusseinerBerufs-oderErwerbsunfähigkeitsversicherungsehendie VersichererregelmäßigeineGesundheitsprüfungvor.Andernfallsbestündedie Gefahr,dasssichgezieltsolchePersonenversichernlassen,diekurzvordem EintrittdesLeistungsfallsstehenunddasVersicherungsprinzipdeshalbnicht

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode funktionierenwürde.dieannahmepolitikistsachedesanbieters.allgemein istfestzustellen,dassdieprämienhöheauchdavonabhängt,wieoffenoderrestriktiv die Annahmepolitik gestaltet ist. GrundsätzlichstehtSelbständigendieMöglichkeitoffen,sichindergesetzlichenRentenversicherunggegendasRisikoderErwerbsminderungabzusichern. 16.WiehochistnachKenntnisderBundesregierungdieZahlvonPersonen, dieaufgrundhoherrisikenvondenversicherungsunternehmennichtangenommenwerdenundsichdahernichtprivatgegenberufs-bzw.erwerbsunfähigkeitversichernkönnen,insgesamtsowieimverhältniszu derzahlderinteressentenindenvergangenenzehnjahreninsgesamtsowie jährlich gewesen? Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Daten vor. Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 17.KanndieBundesregierungbestätigenoderentkräften,dassessichbei privatenberufs-bzw.erwerbsunfähigkeitsversicherungenaufgrundihrer starkenrisikoselektionumsogenanntecashcowsderassekuranzbranche handelt,alsoprodukte,mitdenendieversichereraufgrundstarkerselektionspraktikenundrestriktiverpolicierunggroßegewinnemachenkönnen? 18.WiehochistnachdenvorliegendenErkenntnissendieSpannbreitederPrämienhöhebeiprivatenBerufs-bzw.Erwerbsunfähigkeitsversicherungen nachberufsgruppensowienachvorerkrankungenbzw.erhöhtengesundheitlichen Risiken? DiePrämienhöhehängtentscheidenddavonab,wiedievertraglichenVereinbarungen insbesonderehinsichtlichderdefinitiondesleistungsfallsunddes Leistungsumfangs derjeweiligenanbieterausgestaltetsind.derbundesregierung liegen keine entsprechenden Daten vor. 19.Wiestark (inprozentdesnettoeinkommens)werdennachkenntnisder BundesregierungdieunterenundmittlerenLohngruppendurchdiePrämienfüreineprivateBerufs-bzw.Erwerbsunfähigkeitsversicherungbelastet,undhältdieBundesregierungeineBelastungvon12Prozentetwabei einemdachdeckerodereinerfriseurin (vgl.florian,frank-henning:wie lässtsichdasinvaliditätsrisikoinderzweitensäulederalterssicherung abdecken?,in:deutscherentenversicherung1/2012,s.32)fürvertretbar? ZudenBelastungenbeidenunterenundmittlerenLohngruppendurchdiePrämienfüreineprivateBerufs-bzw.Erwerbsunfähigkeitsversicherungliegender Bundesregierung keine Daten vor. BeiderinderFragestellunggenanntenprozentualenBelastunghandeltessich umeinenbeispielhaften,ausdendateneineseinzelnenprivatenversicherungsunternehmensgewonnenenwert.generalisierendeschlussfolgerungenzurvertretbarkeitderbelastungfüreineberufsunfähigkeitsversicherunglassensich daraus nicht ableiten. 20.WieundwiehäufigwerdennachKenntnisderBundesregierungdenVersicherteninprivatenBerufs-bzw.Erwerbsunfähigkeitsversicherungen

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/10793 ZurechnungszeitenanalogdenendergesetzlichenRentenversicherung zuerkannt,undwirddamitdieberufs-bzw.erwerbsunfähigkeitauchim Alter hinreichend abgesichert? AufwelchemanderenWegwerdennachKenntnisderBundesregierung dieversichertenggf.imrahmenprivaterberufs-bzw.erwerbsunfähigkeitsversicherungen im Alter abgesichert? ZurechnungszeitenanalogdergesetzlichenRentenversicherunggibtesinder privatenberufs-underwerbsunfähigkeitsversicherungnicht,daprivateundgesetzlicherentenversicherungnachunterschiedlichenprinzipienfunktionieren. WiebeiderprivatenAltersvorsorgekommtesauchbeiderprivatenBerufs-und ErwerbsunfähigkeitsversicherungaufdiekonkreteAusgestaltungdesVertrags an. Diese bestimmt die Höhe der lebenslangen Leistung. 21.WiehochistnachKenntnisderBundesregierungderAnteilpositivbeschiedenerAnträgeanallengestelltenAnträgenaufLeistungenausprivatenBerufs-bzw.Erwerbsunfähigkeitsversicherungenseit2001 (bitteabsolute Zahlen und Anteile ausweisen)? Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Daten vor. 22.WiehochistnachKenntnisderBundesregierungdieAblehnungsquotebei denprivatenversicherernimvergleichzuderquotebeidenerwerbsminderungsrenten der gesetzlichen Rentenversicherung? DerBundesregierungliegenkeineentsprechendenDatenvonprivatenVersicherernvor.IndergesetzlichenRentenversicherungwurdenimJahr201142,8ProzentdererledigtenNeuanträgeaufRentewegenverminderterErwerbsfähigkeit abgelehnt.diehauptgründefüreineablehnungwaren:nichterfüllungder Wartezeit, fehlende Erwerbsminderung und mangelnde Mitwirkung. 23.KanndieBundesregierungBerichtebestätigenoderentkräften,nachdenen beiprivatenberufs-bzw.erwerbsunfähigkeitsversicherungennurjeder 400.VersicherteüberhauptLeistungenerhält (Frontal21vom21.Februar 2012),obwohlinDeutschlandjede/jederfünfteErwerbstätigeirgendwann im Lebenszyklus erwerbsunfähig wird? Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Daten vor. 24.WieistdasGutachterwesennachKenntnisderBundesregierungbeiprivatenBerufs-bzw.Erwerbsunfähigkeitsversicherungengestaltet,wiedieUnabhängigkeitderGutachterunddieUnparteilichkeitdesBegutachtungsergebnisses gesichert? WelchenWegmüssendieVersichertenbeschreiten,umihreAnsprüche ggf. gerichtlich durchzusetzen? WielangdauernnachKenntnisderBundesregierungrechtlicheAuseinandersetzungenüblicherweise,undmitwelchenKostenfürdieVersicherten sind sie üblicherweise verbunden? DerVersichertehatdasRecht,denArztfreizuwählenundvonihmdieBerufsunfähigkeit prüfen zu lassen. UmgekehrtbleibtesdemVersichererunbenommen,dasgutachterlicheVotum desarzteszuhinterfragenundweitereuntersuchungenzuveranlassen.bei

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode unüberwindbarenmeinungsverschiedenheitenwirdabernureineunabhängige gerichtliche Überprüfung eine endgültige Entscheidung herbeiführen können. ZurVerfahrensdauerundzudenVerfahrenskostenliegenderBundesregierung keine Daten vor. 25.WiebewertetdieBundesregierungInkongruenzenzwischengesetzlicher undprivaterversicherungvordemhintergrundeinerentscheidungdes LandgerichtsBielefeld (Az.1O115/07),nachdereinePerson,dievonder gesetzlichenrentenversicherungeinerentewegenerwerbsminderung bezieht,nichtautomatischalsberufsunfähigbetrachtetundeineentsprechenderentevonseinerprivatenversicherung (vgl.ihre-vorsorge.devom 23.August2012)bekommt,undwelchenSynchronisationsbedarfsiehtsie, damit die Betroffenen nicht in Regelungslücken fallen? DiepostuliertenInkongruenzensindsystemimmanent,weilsichderLeistungsfallvonLebensversicherungsverträgennachdenvertraglichenVereinbarungen richtet.einebenachteiligungoderschutzlückeaufgrundeinerunterschiedlichendefinitiondesleistungsfallsindergesetzlichenbzw.privatenversicherungistnichtzukonstatieren.fürdenversichertenkannesvorteilhaftsein, unterschiedlicherisikenzuversichern,weildamitdiechancesteigt,eineleistung zu erhalten. 26.InwiefernhältesdieBundesregierungfürnotwendig,dierechtlicheAusgangslagevonBerufs-bzw.Erwerbsunfähigkeitsversicherten,dieihre AnsprüchegegenüberdenVersicherungsunternehmengeltendmachen wollen,zuverbessern,undwiewillsieggf.agieren,umdieszuerreichen? DieBundesregierungplantkeineÄnderungderinTeil2,Kapitel6 ( 172ff.) desgesetzesüberdenversicherungsvertrag (VVG)getroffenenRegelungenzur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. 27.WarumhatdieBundesregierungdasimKoalitionsvertrag ( Wachstum, Bildung,Zusammenhalt,KoalitionsvertragzwischenCDU,CSUund FDP,17.Legislaturperiode,S.75/124Rn )formulierteVorhabendasErwerbsminderungsrisikoergänzendüberdiestaatlichgeförderte betrieblicheundprivate Vorsorgeabzusichern,nichtindiePraxisumgesetzt? 28.Wann,mitwemundmitwelchemErgebniswurdendieMöglichkeiten,diesenAnsatzumzusetzen,eruiert,undauswelchenGründenwurdederPlan ggf. verworfen? SchonheutekanndasErwerbsminderungsrisikoimRahmenderstaatlichgefördertenVorsorgeabgesichertwerden.Verbesserungsmöglichkeitenderstaatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge werden derzeit diskutiert.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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