Damit Sie sich vorstellen können, was das im Einzelnen bedeuten kann, lesen Sie bitte die folgende - keineswegs erschöpfende - kleine Aufstellung:
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- Bertold Fuhrmann
- vor 6 Jahren
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1 Unser Pflegedienst bietet Ihnen folgende Leistungen an: - Umfassende Information und persönliche Beratung auch im Krankenhaus - Beistand für helfende Angehörige, Freunde, Nachbarn - Häusliche medizinische Krankenpflege - Ambulante Rehabilitation - Krankenhausnachsorge - Hilfe bei allen Graden der Pflegebedürftigkeit - Leistungen nach 45b SGB XI - Hilfe bei der Weiterführung des Haushalts - Ausflüge auch mit dem Rollstuhl - Pflegeeinsätze gemäß 37 Abs. 3 SGB XI (für Pflegegeldbezieher) - Psychische und soziale Unterstützung - Mitmenschliche Zuwendung - Vielfältige individuelle Dienstleistungen, ggf. in Zusammenarbeit mit uns vertrauten qualifizierten Anbietern - Sterbebegleitung Damit Sie sich vorstellen können, was das im Einzelnen bedeuten kann, lesen Sie bitte die folgende - keineswegs erschöpfende - kleine Aufstellung: Die häusliche Krankenpflege wird in der Regel vom behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin verordnet. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Grundsätzlich lassen sich zwei Arten der häuslichen Krankenpflege unterscheiden: - die Krankenhausvermeidungspflege, 1 / 6
2 - die Behandlungspflege. Die Krankenhausvermeidungspflege dient, wie der Ausdruck bereits andeutet, dazu, einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder abzukürzen, wenn eine stationäre Behandlung nicht mehr erforderlich erscheint, da die medizinischen und pflegerischen Leistungen (einschließlich hauswirtschaftlicher Unterstützung) durch sachkompetente Fachkräfte auch zu Hause ausgeführt werden können. Die Krankenhausvermeidungspflege wird vom behandelnden Arzt bzw. von der behandelnden Ärztin für einen Zeitraum von ca. 10 Tagen verordnet. Insofern sollten Sie rechtzeitig mit ihnen über diese Möglichkeit sprechen. Auch wir stehen Ihnen gern für ein Informationsgespräch zur Verfügung wir kommen zu einem kostenlosen Beratungsgespräch auch ins Krankenhaus oder in die Wohnung. Die Behandlungspflege, ebenfalls nur vom behandelnden Arzt bzw. von der behandelnden Ärztin verordnet, wird von den Krankenkassen ohne zeitliche Begrenzung getragen, wenn und solange sie dem Leistungskatalog der zuständigen Krankenversicherung entspricht (z.b. Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung, Anlegen und Wechseln von Verbänden, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Blutzucker- und Blutdruckmessung, medizinische Einreibungen usw.). Bei uns erbringen diese Leistungen ausschließlich entsprechend qualifizierte Fachkräfte. Bei der Grundpflege erstrecken sich unsere Hilfeleistungen auf die personenbezogenen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens, wie z.b. Betten und Lagern, Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, Waschen und Baden, An- und Auskleiden, Darm- und Blasenentleerung, mundgerechtes Zubereiten der Mahlzeiten und Hilfe beim Essen, Gehen und Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung usw. Wenn Ihnen ein Pflegegrad zugeordnet ist, werden die Kosten ganz oder anteilig von der 2 / 6
3 Pflegekasse übernommen. Bei der medizinischen Behandlungspflege bieten wir alle Hilfeleistungen gemäß ärztlicher Verordnung an, wie z.b. Medikamentengabe, Anlegen und Wechseln von Verbänden, Injektionen, Wundversorgung, Bewegungsübungen, Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle usw. Wir erbringen Leistungen gemäß 45b SGB XI ( Entlastungsbetrag ). Danach haben Pflegebedürftige in häuslicher Pflege Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich, welcher zweckgebunden - der Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags dienen soll. Bei der hauswirtschaftlichen Versorgung beziehen sich unsere Hilfeleistungen auf die häuslichen Grunderfordernisse, wie z.b. Einkaufen für den täglichen Bedarf, Essen kochen bzw. zubereiten, Abwaschen, Wäschepflege, Ausbesserung der Kleidung, Reinigen der Wohnung usw. Oft entsteht Hilfebedarf zuerst, weil körperlich anspruchsvolle, gleichwohl alltägliche Aufgaben im eigenen Haushalt (wie Einkaufen, Staubsaugen usw.) nicht mehr zu erfüllen sind. Gegebenenfalls verwalten wir auch das Haushaltsgeld und legen Ihnen oder einer Person Ihres Vertrauens natürlich monatlich eine schriftliche Einnahme- und Ausgabenrechnung vor. Die benötigte Stundenzahl unserer Hilfeleistung vereinbaren Sie mit uns Ihrem Wunsche gemäß. Ein Entlastungsbetrag steht Pflegebedürftigen in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich zu. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten im 3 / 6
4 Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen z.b. ambulanter Pflegedienste entstehen. Bei den Pflegeeinsätzen zur Qualitätssicherung im Rahmen der Pflegeversicherung für Pflegegeldempfänger besuchen unsere examinierten Pflegekräfte gemäß der gesetzlichen Vorschrift ( 37 Abs. 3 SGB XI) in bestimmten Zeitabständen die pflegebedürftigen Menschen und beraten pflegende Angehörige oder andere Pflegepersonen, damit Pflegefehler vermieden und Aufgaben vielleicht besser als bisher bewältigt werden können. Bei der Verhinderungspflege gewährleisten wir, dass auch bei Urlaub oder Verhinderung der betreuenden Angehörigen oder anderer Pflegepersonen der pflegebedürftige Mensch weiterhin seine gewohnte Hilfe erhält. Was für professionelle Pflegekräfte gilt, gilt ebenso für betreuende Angehörige oder andere Pflegepersonen: Auch sie brauchen Urlaub, auch sie sollen im Krankheitsfalle ausruhen; bei Missachtung dieser Selbstverständlichkeiten nehmen sie Schaden - und ebenso derjenige, der auf ihre Hilfe angewiesen ist! Wir halten engen Kontakt zu behandelnden Ärztinnen und Ärzten, damit wir unsere Klienten und Klientinnen medizinisch bestmöglich versorgen können. Wir sorgen für eine reibungslose Koordination der Unterstützungsleistungen (Ärzte und Ärztinnen, Angehörige, amtlich eingesetzte Betreuer und Betreuerinnen, Freunde, Nachbarn usw.) und betreiben, so weit erforderlich, das Alltagsmanagement, indem wir Praxis- und Apothekengänge erledigen, Termine absprechen und uns um 4 / 6
5 deren Einhaltung kümmern (Arztbesuche, Besuche bei/von Friseurtermine usw.). Krankengymnasten, Darüber hinaus bieten wir eine große Zahl individueller Dienstleistungen (wie z.b. Hausbesuch zur Fußpflege und zur Haarpflege, "Essen auf Rädern", Krankengymnastik im Hause, Installation eines Hausnotrufs und vieles andere mehr), die wir entweder selbst erbringen oder von qualifizierten und zuverlässigen Partnern ausführen lassen - bitte nennen Sie uns Ihre Wünsche und fragen Sie uns nach Einzelheiten. Wir versuchen, der Gefahr seelischer und gesellschaftlicher Vereinsamung entgegenzuwirken, indem entweder wir selbst oder zuverlässige und einfühlsame Partner unseres Pflegedienstes unsere Klienten und Klientinnen beispielsweise bei Spaziergängen, ins Café oder auch ins Kino oder Theater sowie auf Ausflügen (oder auch auf Reisen) begleiten, ihnen vorlesen usw. Oft sind es "kleine" Dinge, die "Großes" bedeuten! Natürlich beschaffen wir alle erforderlichen pflegerischen Hilfsmittel und technischen Geräte und zeigen unseren Klienten und Klientinnen, wie sie jene handhaben bzw. bedienen sollten. Wir beraten sie, wenn sie Wohnräume umgestalten oder Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände verändern wollen, sollten oder müssen. 5 / 6
6 Wir umsorgen Sie, damit Sie sich dort geborgen fühlen können, wo Sie am liebsten sind zu Hause. 6 / 6
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