Auch gesetzlich ist jeder zu Hilfeleistungen bei Unglücksfällen verpflichtet.

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1 Verpflichtung zur Hilfeleistung Was fürchten wir Menschen mehr als Störungen unseres Wohlbefindens, Erkrankungen oder gar Unfälle mit ihren oft schlimmen Auswirkungen. Jeder verdrängt den Gedanken daran, daß etwas passieren kann, und doch gehöhren Unglücksfälle in allen unseren Lebensbereichen Haushalt, Sport, Beruf, Strassenverkehr, Freizeit, usw. zu unserem Alltag. Viele sind immer noch der Auffassung, für die Hilfe bei Unglücksfällen sei ja der Rettungsdienst zuständig und vergessen dabei, daß fast immer die richtige Hilfe in den ersten Minuten - bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes - für die Schwere der Unfallfolgen oder sogar für das Überleben entscheidend sein kann. Auch gesetzlich ist jeder zu Hilfeleistungen bei Unglücksfällen verpflichtet. Erste Hilfe lernt man aber nicht nur, weil uns Gesetze zur Hilfeleistung verpflichten oder um irgendwelchen fremden Menschen zu helfen zu können; dies ist eher selten notwendig. Viel häufiger muss im unmittelbaren Lebensumfeld Erste Hilfe geleistet werden. Hier, in der Familie, am Arbeitsplatz oder in der Freizeit und beim Sport, wo man mit Freunden und Bekannten zusammen ist, müssen Sie Erste Hilfe leisten können. Wenn zum Beispiel eine Frau ihrem Ehemann helfen muß, der plötzlich einen Herzinfakt erlitten hat, die Mutter ihrem Kind Erste Hilfe leistet, weil es sich beim Spielen verletzt hat. Vielleicht muß der Nachbar Ihnen zu Hilfe eilen, weil Sie sich bei der Gartenarbeit verletzt haben. In solchen Situationen richtig und kompetent helfen zu können, ist gar nicht schwer, jeder kann dies in einem Erste-Hilfe-Lehrgang erlernen. Oder können Sie sich eine schlimmere Situation vorstellen, als einem lieben, nahestehenden Mensch in Not hilflos gegenüberzustehen? Dafür lohnt es sich, ein paar Stunden seiner Freizeit zu investieren und Erste Hilfe zu erlernen, richtig helfen zu können vermittelt ein beruhigendes Gefühl. Die Rettungskette Der Ablauf der Hilfeleistungen etwa nach einem Unfall kann wie eine Kette gesehen werden, die aus fünf Gliedern besteht. Die einzelnen Maßnahmen greifen wie Kettenglieder ineinander und dienen dem Ziel, einem Betroffenen bereits am Unfallort die notwendige Hilfe zu leisten und sicherzustellen, dass er innerhalb kürzester Zeit in ärztliche Behandlung gelangt. Der Ersthelfer wird im Bereich der ersten drei Glieder der Kette tätig. Alarmierung des Rettungsdienstes Da Sie als Laie immer nur Erste Hilfe leisten können, ist eine Ihrer wichtigsten Aufgaben die Alarmierung des Rettungsdienstes. In Deutschland besteht ein lückenloses Netz von Rettungsleitstellen. Damit ist sichergestellt, daß Betroffene bei einem Notfall rund um die Uhr schnell, fachgerechte medizinische Hilfe erhalten und in ein Krankenhaus gebracht werden. Jeder Augenzeuge eines Unfalls muß in der Lage sein, den Rettungsdienst richtig zu alarmieren. Es gibt sehr unterschiedliche Unfallmeldemittel, alle sind mit verständlichen Bedienungsanleitungen versehen. Auch wenn Sie aufgeregt sind, können Sie kaum etwas falsch machen.

2 Telefon Mit der Nummer 110 wird man bundesweit mit der nächsten Polizeidienststelle verbunden, mit der 112 landet man bei der Feuerwehr- und Rettungsdienstleitstelle. Münz- und Kartentelefonen Von allen öffentlichen Münz- und Kartentelefonen aus ist ein Notruf auch ohne Geldeinwurf möglich. Autobahn An den Autobahnen befinden sich in regelmäßigen Abständen (2-4 km) Notrufsäulen, die eine Verbindung zur nächsten Autobahnmeisterei herstellen. Eine genaue Bedienungsanleitung befindet sich ebenfalls auf dem Gerät. Leitpfosten Ebenso findet man hauptsächlich auf Autobahnen auch Leitpfosten mit einer Pfeilmarkierung versehen. In dieser Richtung liegt die nächstgelegene Notrufmöglichkeit. Handy Außerdem sollte man heute nicht vergessen, wie viele Menschen Handys diesen ist es immer möglich, auch ohne Karte oder PIN-Nummer einen Notruf zu besitzen. Bei veranlassen. Unfallmeldung Die Unfallmeldung soll folgende Informationen enthalten ( Diese Folge von Fragen werden auch oft nur "Die 5 W's" genannt.) Wo ist der Unfall? Geben Sie den Unfallort genau an. Ort, Strasse, Hausnummer, Stockwerk usw. Was ist geschehen? Beschreiben Sie kurz die Notfallsituation. Die Rettungsleitstelle muß erkennen, welche Maßnahmen eingeleitet werden müssen. (Rettungshubschrauber, Feuerwehr usw.) Wieviele Verletzte/Betroffene sind zu versorgen? Diese Angaben sind wichtig, um genügend Fahrzeuge und Personal einsetzen zu können. Welche Verletzungen oder Krankheitszeichen haben die Betroffenen? Sind Personen in lebensgefährlichen Zustand? Die Rettungsleitstelle bracht diese Angaben, um die richtigen Fahrzeuge und das notwendige Personal, z.b. Notarzt einzusetzen. Warten auf eventuelle Rückfragen der Rettungsleitstelle! Legen Sie erst auf, wenn das Gespräch von der Rettungsleitstelle beendet wurde! Es ist nicht schlimm, wenn Sie in der Aufregung nicht genau wissen, welche Angaben benötigt werden. Das Leitstellenpersonal wird die notwendigen Informationen von Ihnen abfragen. Bei schwierigen örtlichen Gegebenheiten, z.b. unübersichtlicher Strassenführung, großer Wohnblock, großes Werksgelände o.ä., ist es zweckmäßig, einen Helfer zu beauftragen, den Rettungsdienst zu empfangen und einzuweisen.

3 Immer noch müssen Verletzte und Kranke zu lange auf den Rettungsdienst warten, weil deren Alarmierung zu spät erfolgt. Niemand an der Unfallstelle fühlt sich für den Notruf zuständig und verantwortlich. Fordern Sie als Ersthelfer daher eine andere Person gezielt auf: "Sie in der roten Jacke gehen Sie bitte zum nächsten Telefon (Notrufsäule) und rufen den Rettungsdienst. Bitte melden Sie:...!" Was ist unter "NOTFALL" zu verstehen? Jede einzelne Zelle unseres Körpers braucht gewisse Stoffe, um die Funktionen des Organismus zu gewährleisten. Bei der Einatmung gelangt der farb-, geschmack- und geruchlose Sauerstoff (O 2 ) über die Lunge, genauer die Lungenbläschen, ins Blut. Das Herz, als Pumpe im Blutkreislauf, pumpt rhythmisch Blut durch alle Blutgefäße. In den kleinsten Blutgefäßen, den Kapillargefäßen, gelangt durch physikalische Vorgänge (Osmose) der Sauerstoff in die Zelle. Er wird dort "verbrannt", und es entsteht das Abfallprodukt Kohlendioxid (CO 2 ). Dieses bindet sich jetzt ans Blut und wird damit zur Lunge transportiert. Durch die Ausatmung wird das Kohlendioxid abgegeben. Die Atmung und die Herz-Kreislauftätigkeit werden vom Gehirn gesteuert. Die Organe Gehirn, Lunge und Herz stellen die Funktionen Bewußtsein, Atmung und Blutkreislauf sicher. Diese Funktionen sind lebensnotwendig, man nennt sie daher auch Vitalfunktionen (vital = lebendig). Ist eine dieser Vitalfunktionen beeinträchtigt oder gar ausgefallen, so besteht sofort eine akute Lebensgefahr für den Betroffenen. Hinzu kommt die Tatsache, daß alle drei Funktionen voneinander abhängig sind. Ein Ausfall der Atmung führt beispielsweise innerhalb von Sekunden zur Bewußtlosigkeit. Wird keine Hilfe geleistet, setzt zusätzlich nach kurzer Zeit die Herztätigkeit aus. Die Zellen des Gehirns reagieren auf Sauerstoffmangel am empfindlichsten. Schon nach 3 Minuten ohne Sauerstoff können Schäden am Gehirn auftreten, Hirnzellen sterben ab. Diese Schädigung ist irreversibel, das heißt nicht rückgängig zu machen. Unter dem Begriff Notfall versteht man die Gefährdung durch Sauerstoffmangel an den Vitalfunktionen Gehirn, Herz und Lunge. Notfall bedeutet also immer eine akute Lebensgefahr und macht die sofortige Wiederherstellung der Vitalfunktionen durch entsprechende Maßnahmen wie z.b. eine Beatmung zum obersten Ziel. Als Ursachen eines Notfalls kommen in Frage: Unfälle, z.b. Verkehrsunfall, Sturz, Stromschlag Akute Erkrankungen, z.b. Herzinfarkt, Schlaganfall, entgleister Zucker (Diabetes) Vergiftungen, z.b. Alkohol, Tabletten, Rauchgase Prüfen der Vitalfunktionen Betrachten Sie zuerst das Schema um festzustellen, welche Kontrollen durchzuführen sind. Entsprechend den Kontrollergebnissen werden dann die Maßnahmen festgesetzt.

4 Prüfen des Bewußtseins: Anschauen: Sind Körperbewegungen sichtbar? Ansprechen: Reagiert der Betroffene auf lautes Ansprechen? Anfassen: Reagiert der Betroffene auf Rütteln an den Schultern? Prüfen der Atmung: Sehen: Das Heben und Senken des Brustkorbs beim Ein- und Ausatmen kann beobachtet werden. (Allerdings wird diese Feststellung durch dicke Kleidung erschwert.) Hören: Wird das Ohr über Mund und Nase des Bewußtlosen gehalten, so können Atemgeräusche gehört werden. (In lauter Umgebung ist diese Feststellung erschwert.) TIP: Fühlen: Hält man seinen Handrücken oder seine Wange über Mund und Nase des Bewußtlosen, so kann der Atemsstoß beim Ausatmen gefühlt werden. Befinden Sie sich rechts vom Bewußtlosen, nehmen Sie zum Hören Ihr linkes Ohr, befinden Sie sich links, nehmen Sie Ihr rechtes Ohr. Dadurch ist Ihr Blick beim Hören immer auf den Brustkorb des Bewußtlosen gerichtet. Die Atmungskontrolle durch Sehen, Hören und Fühlen kann somit in einem Arbeitsgang erledigt werden. Hinweis: Verzichten Sie zur Atemkontrolle einen Spiegel, eine Feder o.ä. zu benutzen. Solche Varianten sind veraltet, da sie nicht aussagekräftig genug sind.

5 Prüfen des Kreislaufs: Die Pumpfunktion des Herzens läßt sich an gewissen Körperstellen als Puls tasten. In der Regel wird der Puls am Handgelenk geprüft. Bei Notfallbetroffenen sollte jedoch der Puls nur an der Halsschlagader getastet werden, da dieser der aussagekräftigste ist. Gehen Sie dafür wie folgt vor: Legen Sie Ihren Zeige- und Mittelfinger auf den Kehlkopf, lassen Sie dann Ihre beiden Finger unter leichtem Druck langsam zur Seite in die Halsgrube bis vor dem Kopfwendemuskel gleiten. Sie können dort das pulsieren der Halsschlagader tasten. Prüfen Sie, ob der Puls an der Halsschlagader vorhanden ist. Wichtig: Ist auf einer Halsseite kein Puls tastbar, unbedingt die andere Seite prüfen. Eine fehlender Puls an einer Halsseite kann durch Erkrankungen hervorgerufen werden. Deshalb immer beide Seiten prüfen! Weitere Beurteilungskriterien des Zustandes von Notfallbetroffenen: Bei der Beurteilung des Zustandes von Verletzten/Erkrankten außerdem beachten: die vorgefundene Situation Angaben des Verletzten/Erkrankten Schilderung des Unfallhergangs/Ablauf der akuten Erkrankung durch den Betroffenen oder durch Zeugen Die Möglichkeit verdeckter Verletzungen immer in Betracht ziehen. Diese können festgestellt werden durch: Blutflecke in der Kleidung Schmerzäußerungen des Betroffenen oder Bewegungs- und Gefühllosigkeit bzw. Bewegungseinschränkung Abtasten des Betroffenen. Ohnmacht, Bewußtlosigkeit, Koma - Begriffsbestimmung Die Begriffe OHNMACHT, BEWUSSTLOSIGKEIT und KOMA werden vom Laien und auch von den Medien oft willkürlich für die Beschreibung einer "nichtansprechbaren Person" benutzt. Ohnmacht Die Ohnmacht (SYNKOPE = plötzlicher Kräfteverlust) entsteht meist durch eine Störung der Blutverteilung. So kann es bei langem Stehen, bei Hitze, bei Angst oder Aufregung zu einer Störung der Blutverteilung im Körper kommen. Das Blut versackt in die Beine. Dadurch entsteht kurzzeitig ein Blut- und Sauerstoffmangel im Gehirn, der Körper reagiert mit Schwarzwerden vor den Augen, Übelkeit und evtl. Erbrechen. Der Betroffene sackt zu Boden, erlangt aber innerhalb von Sekunden bis wenigen Minuten das Bewußtsein wieder.in der Regel ist ein Ohnmachtsanfall eine harmlose Angelegenheit, bedarf aber auf jeden Fall einer genaueren ärztliche Untersuchung durch den Hausarzt. (Vorsicht: Der Betroffene kann sich bei dem Sturz verletzt haben!)

6 Bewußtlosigkeit Die Bewußtlosigkeit ist eine lebensbedrohliche Störung, egal, wodurch sie ausgelöst wurde. Die Sinnesfunktionen Sehen, Hören, Fühlen, Riechen und Schmecken sind nicht mehr vorhanden. Der Betroffene ist nicht mehr in Lage, sich zeitlich und räumlich zu orientieren, auf Fragen gezielt zu antworten und auf Reize (z.b. Schmerz) zu reagieren. Lebenswichtige Schutzreflexe wie das Husten sind gestört oder erloschen. Der Übergang vom Bewußtsein zur Bewußtlosigkeit kann schleichend erfolgen. Als Zwischenstadien erfolgt ein schlafähnlicher Zustand, in dem der Betroffene nur auf äußere Reize (z.b. lautes Ansprechen, Schmerz) weckbar ist. Auch dieser Zustand ist äußerst kritisch, da es innerhalb von Sekunden zur völligen Bewußtlosigkeit kommen kann. Koma Als Koma wird oft eine durch Erkrankungen ausgelöste Bewußtlosigkeit (z.b. Zuckerkoma) oder eine sehr lang andauernde Bewußtlosigkeit bezeichnet.

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