[ ] Hierbei sind die folgenden Punkte zu prüfen: 1. Rechtliche Absicherung gegen die unerwünschte spätere Ansiedlung weiterer Einzelhandelsbetriebe

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "[ ] Hierbei sind die folgenden Punkte zu prüfen: 1. Rechtliche Absicherung gegen die unerwünschte spätere Ansiedlung weiterer Einzelhandelsbetriebe"

Transkript

1 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr der Stadt Bonn als 2. Änderung des Bebauungsplanes für ein Gebiet im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Bechlinghoven zwischen der neu errichteten Straße zwischen Müldorfer und Sankt Augustiner Straße (L 83 n / Ortsumgehung Bechlinghoven) im Westen, dem Kautexwerksgelände im Norden, der Gleisanlage der Industriebahn im Osten sowie dem Mühlenbach im Süden Begründung Aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr , dessen 1. Änderung am rechtskräftig wurde, sind Einzelhandelsbetriebe nicht zulässig. Eine Ausnahme ist lediglich für solche Einrichtungen vorgesehen, die ihrem Warenangebot nach den hier zulässigen Betrieben zugeordnet sind. Um das Vorhaben dennoch realisieren zu können, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Der Hauptausschuss hat mit dem Beschluss vom (DS ) die Verwaltung beauftragt, den Bebauungsplan Nr in der Form zu ändern, dass dort ein Discounter genehmigt werden kann. Dabei sind die in der Anhörung der Bezirksvertretung Beuel vom (DS-Nr EB3) beschlossenen Einschränkungen zu berücksichtigen. Dort heißt es: [ ] Hierbei sind die folgenden Punkte zu prüfen: 1. Rechtliche Absicherung gegen die unerwünschte spätere Ansiedlung weiterer Einzelhandelsbetriebe auf Nachbarschaftsgrundstücken. 2. Heruntersetzung der Ausweisungen des betroffenen gesamten Grundstückes (z.b. GRZ, GFZ, Baugrenzen) auf das für den beantragten Discount-Markt (ohne Shop in Shop-System o.ä.) erforderliche Maß. 3. Rechtlich gesicherte Festschreibung intensiver Eingrünungsmaßnahmen, insbesondere des Parkplatzes. Dieser Teilbereich wird im Westen durch die neu errichtete Straße zwischen Müldorfer und Sankt Augustiner Straße (L 83 n / Ortsumgehung Bechlinghoven), im Norden durch das Kautexwerksgelände, im Osten durch die Gleisanlage der Industriebahn sowie im Süden durch den Mühlenbach begrenzt. Dieser Bereich umfasst das Grundstück Gemarkung Beuel, Flur 52, Flurstück 1034, Auf dem Driesch. Die 2. Bebauungsplanänderung wird durch die Stadt Bonn als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr gemäß 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der auf Grund des Artikels 10 Abs. 1 des Bau- und Raumordnungsgesetzes 1998 vom 18. August 1997 (BGBI. I S. 2081) bekannt gemachten Neufassung vom 27. August 1997 (BGBI. l S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) vom (BGBl. I S. 1359), aufgestellt. Die LIDL GmbH & Co. KG ist per Kaufvertrag, verhandelt am , beurkundet durch Notar Friedrich Broß, verfügungsberechtigt über das betreffende Grundstück. Sie beabsichtigt, auf dem ca m² großen Vorhabengrundstück einen Lebensmitteldiscounter mit insgesamt ca m² Bruttogeschossfläche bei einer Verkaufsfläche von etwa 800 m² zu errichten. Da für die Ansiedlung des Lebensmitteldiscounters lediglich etwa m² Grundstücksfläche benötigt werden, soll auf dem verbleibenden Teil des Grundstücks eine weitere Nutzung etabliert werden, die einer für das Umfeld verträglichen Nutzung unter-

2 worfen wird. Es werden momentan Gespräche mit einem Autoersatzteilhandel geführt, die im Verlauf des weiteren Planungsverfahrens zum Abschluss geführt werden sollen. Bei Vorliegen von Planungssicherheit werden entsprechende Festsetzungen im Hinblick auf eine zusätzliche Nutzung getroffen und zusätzlich im Rahmen des Durchführungsvertrages zwischen Stadt Bonn und Vorhabenträger vereinbart. Damit ist bis zum Abschluss des Verfahrens die Vorhabenbezogenheit für beide Grundstücksbereiche gewährleistet. In der Plandarstellung wird ein Gebäude von etwa m² Geschossfläche aufgenommen. Die Erschließung zu diesem zweiten Standort erfolgt über eine an der nördlichen Grundstücksgrenze verlaufenden Zuwegung, die mit Ausnahme der gemeinsamen Zufahrt von der Haupterschließungsstraße weitestgehend unabhängig von dem Einkaufsverkehr auf dem Einzelhandelsgrundstück ist. Die Anordnung des zweiten Baukörpers ermöglicht neben der Warenanlieferung über die Straße auch die Ausnutzung der unmittelbar an dem Baukörper vorbeilaufenden Industriebahn für die Warenan- und -auslieferung. Die bisher geltenden planungsrechtlichen Festsetzungen gelten für den Bereich des Bebauungsplans außerhalb des Änderungsbereiches uneingeschränkt weiter fort. Die bisherigen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes lassen eine GRZ = 0,6 und einer GFZ = 1,4 zu. Die überbaubare Grundstücksfläche umfasst nahezu das gesamte Areal. Der aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan wird sich in seiner Rechtsfassung exakt auf das geplante Vorhaben beziehen und darauf abgestellte Festsetzungen hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen sowie der Größe und Lage von Nebenanlagen treffen. Ferner setzt der vorhabenbezogene Bebauungsplan an die Stelle einer bisher maximal zulässigen Bauhöhe von 15,0 m zukünftig eine realistische Trauf- und Firsthöhe in einer Größenordnung von etwa 4,0 bzw. etwa 8,0 m fest. Ebenfalls wird der Rechtsplan auf der Grundlage eines landschaftspflegerischen Fachbeitrages Aussagen zu Begrünungsmaßnahmen auf dem Vorhabengrundstück machen. Neben der besonders schützenswerten Bachzone, die von einem breiten Grüngürtel flankiert wird, wird der Parkplatz mit Baumpflanzungen gegliedert und aufgelockert. Der ruhende Verkehr für den Discountmarkt wird auf einem ebenerdigen Parkplatz mit etwa 120 Stellplätzen untergebracht, weitere etwa 7 Stellplätze werden im Bereich der zweiten Nutzung angeordnet. In den Ortsteilen Pützchen / Bechlinghoven und Holzlar ist aus Sicht des Vorhabenträgers der Bedarf an einem Discountmarkt gegeben. Momentan finden sich in näherer Umgebung keine Discountmärkte, die nächsten Anbieter sind vom geplanten Standort aus betrachtet: im Beueler Zentrum (Entfernung zum geplanten Standort: (3,7 km), An der Maarstraße (3,0 km) sowie auf der Pützchens Chaussee (2,3 km) platziert. Weitere derartige Märkte sind erst nach längerer Fahrt außerhalb der Stadtgrenze Bonns (St. Augustin Alte Heerstraße 4,6 km, Dollendorf im Mühlenbruch 8,2 km) zu erreichen. Eine vom Vorhabenträger durchgeführte Tragfähigkeitsberechnung ergab, dass sich bei Einwohnern im näheren Umfeld (Radius 700 m Luftlinie um den Standort, Quelle: Statistikstelle der Stadt Bonn vom ) eine sortimentsspezifische Kaufkraft von über 15 Mio. zu erwarten ist. Nach allgemeinen Erfahrungswerten von Seiten des Vorhabenträgers kann davon ausgegangen werden, dass etwa 35 % dieser Kaufkraft auf den geplanten Markt orientiert sind. Dem steht bei einer Verkaufsfläche von 800 m² ein erwarteter Umsatz von ca. 4,08 Mio. entgegen (5.100,00 /m²vk), so dass nach Realisierung des Vorhabens weitere sortimentsspezifische Kaufkraft im 700 m Radius in einer Größenordnung von über 1 Mio. verbleibt. Diese Ansicht wird durch ein Gutachten, welches im Auftrag des Vorhabenträgers durch die Geografischen Institute der Universität Bonn erarbeitet worden ist, gestützt. Hinsichtlich der Höhe der Flächenproduktivität von 5.100

3 /m²/jahr wurden in der Vergangenheit Zweifel angemeldet, da durchaus höhere Werte bei Wettbewerbern an anderen Standorten bekannt sind. Der angesetzte Wert stellt einen vom Vorhabenträger gewählten Durchschnittswert dar, der in guten Lagen überschritten, in mäßigen Lagen jedoch auch deutlich unterschritten wird. Im vorliegenden Fall handelt es sich aus Sicht des Vorhabenträgers um einen Standort, der nicht zu den besten Lagen zählt und bei dem eine eher durchschnittliche Produktivität erwartet wird. Insofern hält der Vorhabenträger es für angemessen, mit diesem auf den konkreten Einzugsbereich orientierten Wert zu rechnen. Das vom Vorhabenträger beauftragte Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Ansiedlung eines Discounters die Nahversorgungssituation nicht nur in Pützchen / Bechlinghoven / Holzlar, sondern im Beueler Osten insgesamt verbessert, ohne dabei nachteilig auf die vorhandenen Einzelhandelseinrichtungen zu wirken. Ingesamt prognostiziert das Gutachten im Ergebnis keine nennenswerten negativen Auswirkungen auf andere Einzelhandelsstandorte im betreffenden Bereich. Im Rahmen des ersten Antrags der Fa. Lidl zur Ansiedlung eines Discountmarktes mit einer Verkaufsfläche von m² wurden Stellungnahmen der IHK Bonn / Rhein-Sieg, der Bezirksregierung Köln, der Handwerkskammer Köln sowie des Einzelhandelsverbandes Bonn / Rhein-Sieg / Euskirchen, (siehe DS-Nr ) eingeholt. Alle sprachen sich gegen das geplante Vorhaben aus. Begründet wurden diese ablehnenden Haltungen zum einen mit den bestehenden Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, der hier eine klassische Gewerbegebietsnutzung vorsieht. Gewerbebetriebe mit einer guten Verkehrsanbindung seien für die Schaffung neuer Arbeitsplätze durch produzierende Betriebe von grundsätzlicher Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Bonn. Aufgrund des Mangels an gewerblichen Bauflächen in Bonn solle diese Fläche auch dem produzierenden Gewerbe vorbehalten bleiben. Weiterhin wurde angemahnt, dass, selbst wenn rein rechnerisch die Tragfähigkeit durch die örtliche Bevölkerung gegeben sei, durch die Ansiedlung eines Discounters die vorhandenen Betriebe in ihrer Existenz bedroht werden und es zu deutlichen Umsatzumschichtungen innerhalb des bestehenden Nahversorgungsangebot kommen würden. Da Discounter der Fa. Lidl nicht als reiner Lebensmitteleinzelhandel einzuordnen seien, fehle eine Untersuchung der Auswirkungen der weiteren angebotenen Sortiments- und Produktgruppen. Von Seiten der Industrie- und Handelskammer wird die Flächenproduktivität bei weitem für zu vorsichtig geschätzt angesehen. Der Einzelhandelsverband Bonn / Rhein-Sieg bestärkt die Bundesstadt Bonn an dem Leitbild zur Zentrenkonzeption festzuhalten. Des Weiteren wird der Standort abgelehnt, da dieser als städtebaulich nicht integriert zu bezeichnen sei. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandels eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich sei. Darüber hinaus liegt die Stellungnahme der Städte Sankt Augustin, Niederkassel, Königswinter und Troisdorf vor, die im Rahmen der Interkommunalen Abstimmung des Regionalen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes abgegeben wurden. Alle äußern sich negativ und bemängeln eine mangelnde städtebauliche Integration. Seitens der Stadt Sankt Augustin wurden weiterhin im Hinblick auf die Einzelhandelsstruktur im Ortsteil Hangelar erhebliche Bedenken angemeldet mit der Begründung, dass ein zusätzlicher Discountmarkt in unmittelbarer Nähe des Ortsteiles die Funktion des Hangelarer Ortszentrums stark in Mitleidenschaft ziehen würde. Ebenso werden zusätzliche Verkehrsbelastungen befürchtet, die die Situation auf der B 56 weiter verschlechtern würden. Zu diesen Bedenken nimmt der Vorhabenträger wie folgt Stellung: Der Ansicht, dass die Fläche für die Ansiedlung von produzierendem Gewerbe vorbehalten bleiben soll, steht die Tatsache entgegen, dass sowohl die Eigentümer des Grundstücks wie auch die Stellen der Wirtschaftsförderung der Stadt Bonn sich über mehr als 10 Jahre vergeblich bemüht haben, das Grundstück einer gewerblichen Nutzung zuzuführen. Auch für den bestehenden Betrieb

4 auf dem Nachbargrundstück steht eine Inanspruchnahme dieses Grundstücks für seine Zwecke derzeit nicht zur Debatte. Vielmehr ist das Interesse dieses Betriebes bekundet worden, eine zweite Zufahrt über das Vorhabengrundstück an die Ortsumgehung Bechlinghoven zu erhalten, um innerbetriebliche Optimierungen vornehmen zu können. Diesem Anliegen steht der Vorhabenträger positiv gegenüber, eine an der Nordgrenze des Vorhabengrundstücks verlaufende Erschließungsstraße kann der Nachbarnutzung bei Bedarf zwecks weiterer Erschließung zur Verfügung gestellt werden. Die Vermutung, das Vorhaben könne zu Umsatzverschiebungen innerhalb des Nahversorgungsangebotes der umliegenden Ortszentren führen, wird vom Vorhabenträger nicht geteilt. Die vorgelegte Tragfähigkeitsstudie belegt seiner Auffassung nach, dass ein ausreichend großes Käuferpotential im relevanten Einzugsbereich vorhanden ist. Im unmittelbaren Umfeld grenzt die Wohnbebauung Bechlinghovens an, weite Teile von Pützchen / Bechlinghoven sind fußläufig erreichbar. Östlich des Standortes jenseits einer Grünanlage, die fußläufig durchquert werden kann, befinden sich ausgedehnte Wohnanlagen im Ortsteil Hoholz. Aus Sicht des Investors ist hiermit der Standort als städtebaulich integriert zu bewerten. Nach vom Vorhabenträger in Auftrag gegebenen Gutachten ist davon auszugehen, dass mit der Ansiedlung eines Discountmarktes Umsatzverschiebungen insbesondere innerhalb und damit zu Lasten desselben Anbieterkreises vollzogen werden. Das heißt, dass sich die Kundschaft dieses Discountmarktes in erster Linie von bestehenden Einrichtungen derselben Art löst, um hier einzukaufen. Ebenfalls werden die Großunternehmen HUMA und TOOM (ehemals GLOBUS), bei denen neben den vorhandenen Discountmärkten an anderem Ort bereits der Wocheneinkauf getätigt wird, betroffen sein. Der Vorhabenträger ist der Auffassung, dass der Kaisers-Markt in Holzlar eine dominante Nahversorgungsfunktion (Einkauf kleiner Mengen, starker Anteil an Fußgängern und Radfahrern) hat. Diesen Stellenwert habe er entwickelt, obwohl Alternativen im Discount- und Großflächensegment im Planungsraum und jenseits der Stadtgrenze zu St. Augustin existieren, er würde ihn wie auch die Einzelhandelslandschaft in Hangelar weiterhin behalten, da die Kundschaft ihn akzeptiert habe. Die randlich von Holzlar / Hoholz gelegenen Mehrgeschossbauten lägen zwar so nah an dem potenziellen Lidl-Standort, dass der Lidl-Markt für die Bewohner auch als Nahversorger dienen könnte. Da es sich teilweise um eine sozial schwächere Bevölkerung handele, hätten sie auch eine hohe Motivation, dort billiger einzukaufen. Diese Kaufkraft würde dann dem Kaisers-Markt fehlen. Diesem Gedanken steht aus Sicht des Investors entgegen, dass der Kaisers-Markt entschieden näher an den Wohnsiedlungen liegt und damit auch weiterhin seine Bedeutung als Nahversorgungsbetrieb behalten wird. Diese Stellung hat der Kaisers-Markt - trotz der dominierenden Wirkung des TOOM-Marktes in einer Entfernung von nur 2,0 km entwickelt und bis heute behalten. Der geplante LIDL-Markt wird nur etwa 300 m näher als der TOOM-Markt zu der zu betrachtenden Wohnbebauung liegen. Es ist aus Sicht des Investors nicht nachvollziehbar, aus diesem Entfernungsunterschied das Ende des Fortbestandes des Kaisers ableiten zu wollen. Vielmehr wird nach Auffassung des Investors der Kaisers-Markt seine Stellung als Nahversorger behalten, nicht zuletzt wegen seiner günstigen zentralen Lage und der damit verbundenen Qualität als Ort von sozialen Kontakten. Dies gilt besonders auch für die hier wohnenden älteren Bevölkerungsschichten. Bezüglich der Stellungnahme der Stadt Sankt Augustin nimmt der Vorhabenträger wie folgt Stellung: Dieser Ansicht wird nicht gefolgt, da der Hangelarer Einzelhandel bisher durchaus in der Lage war, sich trotz der in geringer Entfernung vorhandenen übermächtigen Konkurrenz (HUMA-Park, TOOM-Markt, HIT-Markt, Discountmärkte Alte Heerstraße und St. Augustin-Menden) zu entwickeln und zu überleben. Aus Sicht des Investors trifft der Kunde bewusst sowohl heute wie auch zukünftig seine Entscheidung hinsichtlich des Einkaufsor-

5 tes, er entscheide sich auch heute schon entweder zugunsten des Hangelarer Einzelhandels oder stattdessen für alternative Anbieter in der näheren und weiteren Umgebung. Das nun geplante Vorhaben bleibt mit seiner Verkaufsfläche unterhalb von 800 m² und damit der Großflächigkeit. Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche von Nachbargemeinden oder schädliche Auswirkungen auf vorhandene zentrale Versorgungsbereiche auf Bonner Stadtgebiet werden aus Sicht des Vorhabenträgers durch das von ihm beauftragte Gutachten widerlegt. Im Flächennutzungsplan der Stadt Bonn ist der betreffende Bereich als gewerbliche Baufläche dargestellt. Der zurzeit rechtsverbindliche Bebauungsplan weist ein Gewerbegebiet mit einer GRZ von 0,8 und einer BMZ von 7,7 aus. Es ist vorgesehen, das für das Vorhaben vorgesehene Grundstück weiterhin als Gewerbegebiet festzusetzen. Im Vergleich zum bestehenden Bebauungsplan ist geplant die dort festgesetzten GRZ / GFZ-Werte deutlich zu reduzieren. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bereich zwischen der

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Die Beschlussvorlage 20150009 wird wie folgt ergänzt bzw geändert: Der Rat bestätigt den Beschluss der Gesellschafterversammlung der SBO vom

Mehr

Sitzung des Stadtrates und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt. Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal,

Sitzung des Stadtrates und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt. Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal, Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung

Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung - Vorblatt - Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan r. 940 - Alte Wittener Straße - hier: a) Aufstellungsbeschluss

Mehr

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben

Mehr

Landkreis Dahme-Spreewald

Landkreis Dahme-Spreewald Exposé Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Duben Bei Interesse wenden Sie sich bitte an folgende(n) Ansprechpartner(in): Landkreis Dahme-Spreewald Dezernat V - Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement (GIM)

Mehr

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr. Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, 17291 Gramzow Gramzow, den 15.09.2014 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur 7. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerfelde

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

Vorlesung Grundzüge des. Prof. Dr. Dr. Durner LL.M.

Vorlesung Grundzüge des. Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Vorlesung Grundzüge des Baurechts Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Damit die 30 bis 37 BauGB anwendbar sind, müssen die Voraussetzungen des 29 Abs.1 BauGB erfüllt sein, sog. Anknüpfungsfunktion des 29 Abs. 1BauGB.

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Stadt Tecklenburg. Abwägung. 44. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Brochterbeck Kreis Steinfurt

Stadt Tecklenburg. Abwägung. 44. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Brochterbeck Kreis Steinfurt OT Brochterbeck Kreis Steinfurt gem. 9 Abs. 8 BauGB Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten: Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Beteiligung der Behörden und

Mehr

Beschluss. Thüringer Oberlandesgericht. Az.: 1 W 141/14 3 O 508/11 LG Meiningen. In Sachen I P. - Beklagter -

Beschluss. Thüringer Oberlandesgericht. Az.: 1 W 141/14 3 O 508/11 LG Meiningen. In Sachen I P. - Beklagter - Thüringer Oberlandesgericht Az.: 1 W 141/14 3 O 508/11 LG Meiningen Beschluss In Sachen I P - Beklagter - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E T - Antragsteller und Beschwerdeführer - gegen K. S. S.,

Mehr

4 Ta 53/09 Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS. In dem Rechtsstreit

4 Ta 53/09 Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS. In dem Rechtsstreit Sächsisches Landesarbeitsgericht Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS In dem Rechtsstreit hat die 4. Kammer des Sächsischen Landesarbeitsgerichts durch die Vorsitzende Richterin

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/0878-L/05 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Rechtsanwälte xx, vom 17. September 2005 gegen den Bescheid des

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3005-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 22.6.2009 betreffend die Rückzahlung

Mehr

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41500, Finanzwirtschaft: Grundlagen, SS2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Finanzwirtschaft: Grundlagen, Kurs 41500 Aufgabe Finanzierungsbeziehungen

Mehr

Stand: Stadt: 14.10.2013. Absichtserklärung. zwischen. Landeshauptstadt Mainz. einerseits. und ECE. sowie PANTA. andererseits

Stand: Stadt: 14.10.2013. Absichtserklärung. zwischen. Landeshauptstadt Mainz. einerseits. und ECE. sowie PANTA. andererseits Stand: Stadt: 14.10.2013 Absichtserklärung zwischen Landeshauptstadt Mainz einerseits und ECE sowie PANTA andererseits Zwischen der Landeshauptstadt Mainz, Jockel-Fuchs-Platz 1, 55116 Mainz, vertreten

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch Fragen und Antworten zum Thema Lieferanspruch Was ist der Lieferanspruch und warum tritt er in Kraft? Der Lieferanspruch ist in den Satzungen der Nordzucker Holding AG und der Union-Zucker Südhannover

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen.

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. 30.10-1 S A T Z U N G zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

Mehr

Planungsausschuss am 24.09.2009

Planungsausschuss am 24.09.2009 DS PlA 16/09 Anlage 11.09.2009 58515/7 Planungsausschuss am 24.09.2009 TOP 5 (öffentlich) Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel Windenergie 2006 hier: Aktueller Sachstand Information Der Planungsausschuss

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

SALLER IMMOBILIEN. Häuser - Eigentumswohnungen - Grundstücke - Verkauf - Vermietung - Verwaltung. Angebot Nr.: 5281

SALLER IMMOBILIEN. Häuser - Eigentumswohnungen - Grundstücke - Verkauf - Vermietung - Verwaltung. Angebot Nr.: 5281 Angebot Nr.: 5281 Bonn-Geislar: schönes Sonnengrundstück im Neubaugebiet Liestraße/Geislarstraße/Julius-Palm-Straße! -Beuel-Geislar, Liestraße 36 GRUNDSTÜCK 344,00 m² ERSCHLIESSUNG GRZ / GFZ 0.4 / 0.8

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Dieselstraße, Kaufbeurer Straße und Seggers im Bereich ehem. Röhrenwerk und Firma Liebherr A) Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung B) Satzungsbeschluss

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage

Mehr

STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E

STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E Gewerbegebiet Trier- Nord II gemäß 9 Abs. 8 BauGB Stadtplanungsamt Trier, Juli 2014 Stand: öffentliche Auslegung Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 1 1.1 Anlass und Erforderlichkeit

Mehr

AltersVorsorgen-Airbag

AltersVorsorgen-Airbag 1 Vertrag fu r 2x Schutz Dietmar Heinrich BCA OnLive 28.09.2015 1 Die Fakten im Überblick Über 21. Mio Deutsche glauben nicht, dass sie über eine ausreichende Altersvorsorge verfügen* 67 % der Deutschen

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 12zb526_11 letzte Aktualisierung: 23.8.2012 BGH, 25.7.2012 - XII ZB 526/11. BGB 1903; FamFG 278, 286, 293

DNotI. Dokumentnummer: 12zb526_11 letzte Aktualisierung: 23.8.2012 BGH, 25.7.2012 - XII ZB 526/11. BGB 1903; FamFG 278, 286, 293 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 12zb526_11 letzte Aktualisierung: 23.8.2012 BGH, 25.7.2012 - XII ZB 526/11 BGB 1903; FamFG 278, 286, 293 Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nach Aufhebung

Mehr

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten. Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Graz Senat (Graz) 5 GZ. RV/0572-G/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung XY vom 20. Juni 2007 betreffend Einheitswert des Grundvermögens entschieden: Die

Mehr

IV/M.183 - SCHWEIZER RÜCK / ELVIA

IV/M.183 - SCHWEIZER RÜCK / ELVIA DE Fall Nr. IV/M.183 - SCHWEIZER RÜCK / ELVIA Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 14.01.1992

Mehr

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen? Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger

Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger Genaue Bezeichnung des Sachgebietes, für das Sie öffentlich bestellt werden wollen:...... 1. Name und Vorname:... 2. Titel / Berufsbezeichnung...

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bonn

Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bonn Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bonn BUNDESSTADT BONN Der Oberbürgermeister Bekanntmachung Planfeststellung für den Neubau der Anschlussstelle Maarstraße A 59 Bonn- Beuel, von Betr.-km 28+ 325 bis

Mehr

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt. Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

Beschluss zu a): Beschluss zu b):

Beschluss zu a): Beschluss zu b): Bebauungsplan Nr. 142a Biogasanlage Kruthaup Osterfeine a) Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB b) Veränderungssperre gem. 14 BauGB Beschluss zu a): Der Bürgermeister der Stadt Damme beschließt im

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de

Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de 1 Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de Innerhalb des Studienanteils Bildungswissenschaften sind alle Proseminare und Seminare belegpflichtig;

Mehr

Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament

Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament Unerwünschte Folgen der gesetzlichen Erbfolge für Ehegatten Ehepartner möchten nicht nur ihr gemeinsames Leben gestalten, sondern auch

Mehr

O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N

O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N Az.: 1 W 260/12 9 O 21340/10 LG München I In Sachen - Klägerin und Antragstellerin - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt gegen - Beklagter und Antragsgegner

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom

Mehr

Bedienungsanleitung für den Online-Shop

Bedienungsanleitung für den Online-Shop Hier sind die Produktgruppen zu finden. Zur Produktgruppe gibt es eine Besonderheit: - Seite 1 von 18 - Zuerst wählen Sie einen Drucker-Hersteller aus. Dann wählen Sie das entsprechende Drucker- Modell

Mehr

Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (vom 30. März 2000)

Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (vom 30. März 2000) Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (vom 30. März 2000) Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs Das Bürgerliche Gesetzbuch in der im

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. Mai 2011. in dem Verbraucherinsolvenzverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. Mai 2011. in dem Verbraucherinsolvenzverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 221/09 BESCHLUSS vom 12. Mai 2011 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290 Abs.1 Nr. 3 Nimmt der Schuldner seinen Antrag auf Restschuldbefreiung

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. April 2012. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. April 2012. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 140/11 BESCHLUSS vom 17. April 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 543 Abs. 1 Nr. 1 Hat das Berufungsgericht eine im Tenor seines Urteils ohne Einschränkung

Mehr

Oberlandesgericht Köln

Oberlandesgericht Köln 2 Ws 223-224/05, 2 Ws 232/05 Verkündet am: 15.07.2005 Oberlandesgericht Köln Beschluss Die Beschwerden werden auf Kosten der Beschwerdeführer als unzulässig verworfen. G r ü n d e : I. Den Angeklagten

Mehr

Erläuterungen Kaufvertrag

Erläuterungen Kaufvertrag Erläuterungen Kaufvertrag Begriff Erläuterung Beurkundung erfolgt im Termin durch den Notar mittels Verlesung und Erläuterung des Kaufvertrags; erst damit sind die Beteiligten an ihren Vertrag gebunden;

Mehr

Ergänzungsantrag Nr. V/EA 2

Ergänzungsantrag Nr. V/EA 2 Ergänzungsantrag Nr. V/EA 2 Informationsfreiheitssatzung der In 14 der Neufassung vom 04.09.2012 wird folgender Satz neu angefügt: Liegen die Kosten für die Bereitstellung von Informationen bei weniger

Mehr

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Einzelplan 12) 10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

Mehr

Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977

Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977 Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977 Auf Grund von 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 mit der Änderung vom

Mehr

Analyse zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für ausgewählte Server OS

Analyse zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für ausgewählte Server OS Analyse zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für Axel Oppermann Advisor phone: +49 561 506975-24 mobile: +49 151 223 223 00 axel.oppermann@experton-group.com Januar 2010 Inhalt Summary und Key Findings

Mehr

9 Auto. Rund um das Auto. Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu.

9 Auto. Rund um das Auto. Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu. 1 Rund um das Auto Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu. 1. Zu diesem Fahrzeug sagt man auch Pkw oder Wagen. 2. kein neues Auto, aber viel billiger

Mehr

Gemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg

Gemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg Gemeinde Baiersbronn Landkreis Freudenstadt Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg und der Auslegung der Bestandskarte mit Bestandsverzeichnis sowie Benennung der Geschäftsstelle

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 128/14 (2) Chemnitz, 20.02.2015 10 Ca 3755/13 ArbG Dresden B E S C H L U S S

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 128/14 (2) Chemnitz, 20.02.2015 10 Ca 3755/13 ArbG Dresden B E S C H L U S S Sächsisches Landesarbeitsgericht Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz Postfach 7 04, 09007 Chemnitz Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: Chemnitz, 20.02.2015 10 Ca 3755/13 ArbG Dresden B E S C H L U

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. März 2007. in der Zwangsverwaltungssache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. März 2007. in der Zwangsverwaltungssache BUNDESGERICHTSHOF V ZB 117/06 BESCHLUSS vom 15. März 2007 in der Zwangsverwaltungssache Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZVG 152a; ZwVwV 17 Abs. 1 Satz 2; 19 Abs. 1 Als Zwangsverwalter eingesetzte

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli 2010. in dem Insolvenzverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli 2010. in dem Insolvenzverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 269/09 BESCHLUSS vom 15. Juli 2010 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290; ZPO 269 Abs. 3 und 4 a) Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung

Mehr

bbzl Sehr geehrte Frau Zeller, haben Sie recht herzlichen Dank für Ihr Schreiben.

bbzl Sehr geehrte Frau Zeller, haben Sie recht herzlichen Dank für Ihr Schreiben. bbzl Von: bbkh Gesendet: Freitag, 23. August 2013 08:07 An: bbzl Betreff: WG: Antwort auf Ihr Schreiben vom 01.07.2013 Von: Info - GRÜNE Bundestagsfraktion [mailto:info@gruene-bundestag.de] Gesendet: Donnerstag,

Mehr

Konfiguration einer Sparkassen-Chipkarte in StarMoney

Konfiguration einer Sparkassen-Chipkarte in StarMoney Konfiguration einer Sparkassen-Chipkarte in StarMoney In dieser Anleitung möchten wir Ihnen die Kontoeinrichtung in StarMoney anhand einer vorliegenden Sparkassen-Chipkarte erklären. Die Screenshots in

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Nr. 12-1/Dezember 2005-Januar 2006. A 12041

Nr. 12-1/Dezember 2005-Januar 2006. A 12041 Nr. 12-1/Dezember 2005-Januar 2006. A 12041 Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg. Postfach 1820. 53008 Bonn Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg Sparkassen-Finanzgruppe Wenn man sich zur

Mehr

INDEX. Öffentliche Ordner erstellen Seite 2. Offline verfügbar einrichten Seite 3. Berechtigungen setzen Seite 7. Öffentliche Ordner Offline

INDEX. Öffentliche Ordner erstellen Seite 2. Offline verfügbar einrichten Seite 3. Berechtigungen setzen Seite 7. Öffentliche Ordner Offline Öffentliche Ordner Offline INDEX Öffentliche Ordner erstellen Seite 2 Offline verfügbar einrichten Seite 3 Berechtigungen setzen Seite 7 Erstelldatum 12.08.05 Version 1.1 Öffentliche Ordner Im Microsoft

Mehr

16.09.2013. Richtgrößenprüfung - Beratung vor Regress Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht. Gliederung

16.09.2013. Richtgrößenprüfung - Beratung vor Regress Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht. Gliederung Richtgrößenprüfung - Beratung vor Regress Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht Hyatt Regency Hotel, Köln, 20.09.2013 Babette Christophers Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht Fachanwältin

Mehr

Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge

Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge 1 Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge Am 17. November 2011 wurde das Gesetz zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts

Mehr

Gesetzentwurf der Landesregierung

Gesetzentwurf der Landesregierung Landtag Brandenburg Drucksache 5/5702 5. Wahlperiode Neudruck Gesetzentwurf der Landesregierung Datum des Eingangs: 23.07.2012 / Ausgegeben: 07.08.2012 Gesetzentwurf der Landesregierung A. Problem Es gilt

Mehr

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Art und Umfang der

Mehr

Microsoft Update Windows Update

Microsoft Update Windows Update Microsoft bietet mehrere Möglichkeit, Updates durchzuführen, dies reicht von vollkommen automatisch bis zu gar nicht. Auf Rechnern unserer Kunden stellen wir seit September 2006 grundsätzlich die Option

Mehr

Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen

Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen HASTEHAUSEN STOCKUM NORD SCHAPDETTEN STOCKUM SÜD BUXTRUP MARTINISTIFT Grundlagen Windkraftanlagen sind grundsätzlich überall im Gemeindegebiet

Mehr

1. Welche rechtlichen Grundlagen regeln den Rückbau von Windkraftanlagen in Brandenburg und welche Behörden sind jeweils zuständig?

1. Welche rechtlichen Grundlagen regeln den Rückbau von Windkraftanlagen in Brandenburg und welche Behörden sind jeweils zuständig? Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 64 des Abgeordneten Steeven Bretz CDU-Fraktion Landtagsdrucksache 6/149 Rückbau von Windkraftanlagen in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr.

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 10 B 3.02 OVG 10 A 10426/02 In der Verwaltungsstreitsache hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 12. Dezember 2002 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

I.O. BUSINESS. Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate

I.O. BUSINESS. Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate I.O. BUSINESS Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate Gemeinsam Handeln I.O. BUSINESS Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate Telefonieren ermöglicht die direkte Kommunikation

Mehr

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % %

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % % Nicht überraschend, aber auch nicht gravierend, sind die altersspezifischen Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeit des Apothekenbesuchs: 24 Prozent suchen mindestens mehrmals im Monat eine Apotheke auf,

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht?

Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht? Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht? Veröffentlichung von Ulrich Watermann Schmitzbüchel 32a D 51491 Overath Tel: 02204 / 768733 Fax: 02204 / 768845 Mail: uw@watermann vorsorgekonzepte.de

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015 Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Harburg Bezirksamt Harburg - Bauprüfung - 21073 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Bauprüfung Harburger Rathausforum 2 21073 Hamburg Telefon

Mehr

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster

Mehr

TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten

TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten Sehr viele Anfragen zur Errichtung einer Spielhalle in letzter Zeit: - Einrichtung einer Spielhalle im Sudhaus

Mehr

Einrichtung eines VPN-Zugangs

Einrichtung eines VPN-Zugangs Einrichtung eines VPN-Zugangs Einleitung Die nachfolgende Anleitung zeigt die Einrichtung eines VPN-Zugangs zum Netzwerk des Unternehmensverbundes Evangelisches Johannesstift. Diese Anleitung ist auf Basis

Mehr