Naturnahe Waldbewirtschaftung im Einklang mit der Jagd. Wald und Wild Eine gemeinsame Herausforderung Jagdbezirk Scheibbs BJM Dr. Ferdinand Schuster

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1 Naturnahe Waldbewirtschaftung im Einklang mit der Jagd Wald und Wild Eine gemeinsame Herausforderung Jagdbezirk Scheibbs BJM Dr. Ferdinand Schuster

2 Wald und Wild, eine gemeinsame Herausforderung Forstgesetz 1 (1): Der Wald mit seinen Wirkungen auf den Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen ist eine wesentliche Grundlage für die ökologische, ökonomische und soziale Entwicklung Österreichs. Seine nachhaltige Bewirtschaftung, Pflege und sein Schutz sind Grundlage zur Sicherung seiner multifunktionellen Wirkungen hinsichtlich Nutzung, Schutz, Wohlfahrt und Erholung.

3 Wald und Wild, eine gemeinsame Herausforderung NOE Jagdgesetz 2(1): Mit dem Jagdrecht ist die Berechtigung und Verpflichtung verbunden, das Wild unter Rücksichtnahme auf die Interessen der Land und Forstwirtschaft zu hegen, damit ein artenreicher und gesunder Wildstand sich entwickeln kann und erhalten bleibt. Die Jagdausübung und die Wildhege haben insbesondere so zu erfolgen, dass die Erhaltung des Waldes und seiner Wirkung nicht gefährdet wird.

4 Wald und Wild, eine gemeinsame Herausforderung Benützung des Waldes zu Erholungszwecken Forstgesetz 33.(1): Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 3 und des 34, Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten.

5 Wald und Wild ist eine gemeinsame Herausforderung, Aufgabe und Verantwortung Eigentümer Bürger Jagd Behörde

6 Wald und Wild ist eine gemeinsame Herausforderung, Aufgabe und Verantwortung Eigentümer Waldnutzung Jagdrecht Erholung Schutz Wohlfahrt Bürger Jagd Jagdausübung Wildnutzung Gesetz BH Scheibbs Behörde

7 Wald und Wild ist eine gemeinsame Herausforderung, Aufgabe und Verantwortung Eigentümer Waldnutzung Jagdrecht Erholung Schutz Wohlfahrt EW Bürger Jagd Jagdausübung Wildnutzung 1200 JägerInnen Gesetz BH Scheibbs Behörde

8 Landschaftliche Vielfalt

9 Landschaftliche Vielfalt

10 Artenvielfalt in unserer Heimat

11 Waldbauliche Zielsetzung Grundeigentümer entscheidet über die Art der Nutzung des Waldes im Rahmen des Forstgesetzes. Die Wildschadenssituation ist damit individuell und geht von den Ansprüchen der Menschen an den Wald aus. Das Jagdrecht ist ein mit dem Eigentum an Grund und Boden verbundenes Privatrecht. Forstliche und jagdliche Nutzung sind aufeinander abzustimmen!

12 Wald und Wild = gemeinsam Wildschaden vermeiden und Wildlebensraum erhalten! Druck des Wildes auf Vegetation verringern! Wildschadensanfälligkeit des Waldes beachten!

13 Wald und Wild = gemeinsam Wildschaden vermeiden und Wildlebensraum erhalten! Druck des Wildes auf Vegetation verringern! Wildschadensanfälligkeit des Waldes beachten!

14 Maßnahmen um den Wilddruck zu verringern: Sichtbares Wild

15 REHWILD Jahresstatistik

16 ROTWILD Jahresstatistik

17 GAMSWILD Jahresstatistik

18 Wildschadensanfälligkeit hoch! Geringe Stammzahl, einzeln stehende Verjüngung Hohe Differenz zwischen Nahrungsangebot im Sommer und Winter

19 Wildschadensanfälligkeit hoch! sehr geringes Äsungsangebot Schläge sind grüne Inseln führt zu Konzentration des Wildes

20 Wildschadensanfälligkeit gering! Naturverjüngung unter Bestandesschirm = großflächig verteilte Äsung Stammzahlreiche Verjüngung (Überschuss) geringe Sommer/Winter Differenz

21 Wildschadensanfälligkeit geringer! Anlegen von Hecken, Verbißgehölz Feldholzinsel als Einstand Wildäcker und Wildwiesen Aktion Wildökoland nutzen!

22 Nutzungsinteressen und Lebensraumansprüche vereinen:

23 Wald und Wild eine gemeinsame Aufgabe! Gewehr und Motorsäge aufeinander abgestimmt einsetzen! Rechtzeitige, gemeinsame Wald Wild Planung

24 Wald und Wild eine gemeinsame Herausforderung, Aufgabe und Verantwortung Nachhaltige und respektvolle Nutzung der Natur!

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