Tarifbestimmungen des. Verkehrsverbund Hegau-Bodensee. und des. Tarifverbund OSTWIND

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1 Anlage 13 Zu VHB-Tarifbestimmungen Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Hegau-Bodensee (VHB) und des Tarifverbund OSTWIND (OTV) Ausgabe und Benutzung der Kombi-Tickets VHB/OTV Verkehrsverbund Hegau-Bodensee Tarifverbund OSTWIND Geschäftsstelle Geschäftsstelle Eisenbahnstrasse 3 St. Leonhardstrasse 20 D Radolfzell CH St. Gallen Gültig ab

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Vorbemerkungen Tarifbestimmungen Abgrenzung 3 2 Allgemeine Bestimmungen Fahrkartenangebote Konstanz Kreuzlingen Fahrkarten Kombiangebote VHB OTV Preise Ausgabe Gültigkeit Erstattung und Ersatz 7 3 Anwendungsbereich Übersichtsplan Konstanz Kreuzlingen Übersichtsplan VHB OTV 9 4 Preistabellen Einzelfahrkarten Monatskarten Jahresabonnemente 12 2

3 1 Vorbemerkungen 1.1 Tarifbestimmungen Das Kombi-Ticket VHB/OTV (Kombi-Ticket) ist ein gemeinsames Fahrkartenangebot des Verkehrsverbundes Hegau-Bodensee (VHB) und des Tarifverbundes OSTWIND (OTV) Es gelten diese Tarifbestimmungen und, soweit sie keine Regelungen treffen, die Tarifbestimmungen des jeweiligen Verbundes. Es sind dies insbesondere: die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Hegau- Bodensee (VHB) der Verbundtarif OSTWIND (Tarif ) 1.2 Abgrenzung Im grenzüberschreitenden Verkehr VHB OTV bestehen zwei Angebote: - Gegenseitige Anerkennung der Fahrkarten in der VHB-Cityzone Konstanz und dem Lokalnetz Kreuzlingen (Punkte 3.1) - Kombiangebote für die übrigen Zonen (Punkte 3.2) VHB: VHB-Cityzone Konstanz, VHB-Zonen 4 und 5 OTV: Lokalnetz Kreuzlingen, OTV-Zonen 255 und Die Kombi-Tickets berechtigten zur Benutzung des gesamten fahrplanmäßigen Angebotes (ohne Fernverkehr Deutschland) innerhalb der auf der Fahrkarte eingetragenen Tarifzonen in den Gebieten des VHB und OTV Fahrkarten die ausschließlich die VHB-Cityzone Konstanz beinhalten, sind ohne Aufpreis im Lokalnetz Kreuzlingen des OTV gültig.otv-fahrkarten die ausschließlich das Lokalnetz Kreuzlingen beinhalten, sind ohne Aufpreis in der VHB-Cityzone Konstanz gültig Bei Fahrten, die über die Grenze der Verbundgebiete des VHB und OTV führen, sind Kombi- Tickets nur gültig ab und bis zum letzten fahrplanmäßigen Halteort innerhalb des Geltungsbereiches. 3

4 1.2.5 Nachtzuschläge sind nicht im Kombi-Ticket enthalten und müssen separat bezahlt werden. Im Nachtschwärmer der Stadtwerke Konstanz GmbH gelten ausschließlich die Sondertarife Nachtschwärmer. 2 Allgemeine Bestimmungen 2.1 Fahrkartenangebote Kreuzlingen Konstanz In dem Lokalnetz Kreuzlingen sind alle Fahrkarten gültig, die ausschließlich die VHB- Cityzone Konstanz beinhalten: - Einzelticket - Konstanz-Ticket - Gruppenticket - Tageskarte (Einzel/Familie) - Mehrfahrtenkarte / Mehrfahrtenblock - Umwelt-Ticket (Woche, Monat, 6 Monate, 12 Monate, Fähre/Bus) - Monatskarte für Schüler, Studenten und Auszubildende (Fähre/Bus) - Studi-Ticket Stadtwerke Konstanz einschl. 19-Uhr Regelung für Studenten der Konstanzer Hochschulen - Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und Wertmarke für den ÖPNV SWK-MFK können für die Rückfahrt in den BKK- und PostAuto Bussen nicht entwertet werden (Ausnahme auf der Linie 908). Der Kunde muss für die Rückfahrt eine Einzel- oder Mehrfahrtenkarte für das OTV-Lokalnetz Kreuzlingen kaufen In der VHB-Cityzone Konstanz sind OTV-Fahrkarten gültig, die ausschließlich das Lokalnetz Kreuzlingen beinhalten: - Einzelticket - Tageskarten - Mehrfahrtenkarte - Multitageskarten - Gruppenbillett - Monatsabonnement 1 (OTV oder Bambus) - Jahresabonnement (OTV oder Bambus) - Reisende mit Behindertenausweis - City-Ticket 1 Sprachgebrauch: D: Monatskarte = CH: Abonnemente 4

5 OTV MFK können für die Rückfahrt in den SWK-Bussen nicht entwertet werden (Ausnahme auf der Linie 908). Der Kunde muss für die Rückfahrt eine Einzel- oder Mehrfahrtenkarte für die VHB-Cityzone Konstanz kaufen. 2.2 Fahrkarten Kombiangebote VHB OTV Es werden folgende Kombi-Tickets für die 2. und 1. Klasse ausgegeben: Einzelfahrkarten: - Erwachsene - Kinder (6 14 Jahre) - Kunden mit einem Schweizer Halbtaxabonnement Persönliche Monatskarten für: - Erwachsene - Schüler mit VHB-Basiskarte Persönliche Jahreskarten für: - Erwachsene 2.3 Preise Die aktuellen Fahrpreise (inkl. Mehrwertsteuer) für die Kombiangebote sind in der jeweils gültigen Fahrpreistafel (Punkt 4) enthalten Hunde: Kleine Hunde in Behältnissen werden unentgeltlich befördert. Einzeltickets: Für Hunde ist der Fahrpreis für Kinder zu entrichten. Kombi-Abonnemente: Für Hunde ist der Fahrpreis für Erwachsene zu entrichten. 2.4 Ausgabe Im OTV werden die Kombi-Tickets von allen OTV Verkaufsstellen ausgegeben. Ausnahme: Jahresabonnemente werden nur von Verkaufsstellen mit PRISMA ausgegeben. Im VHB werden die Einzel- und Monatskarten an Automaten und im bedienten Verkauf an den Bahnhöfen ausgegeben. Das Jahresabonnement wird durch die Geschäftsstelle des VHB ausgegeben und nimmt am Lastschriftverfahren teil. Der Bestellschein mit Ermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschrift muss zum 10. des Vormonats bei ei- 5

6 nem Mitgliedsunternehmen des VHB vorliegen. Dies gilt für Änderungen sowie Kündigungen entsprechend. Das Jahresabonnement kommt mit Zusendung der Jahreskarte zustande. In den Zügen werden keine Kombi-Tickets ausgegeben. In Bussen werden nur Kombi-Einzelfahrkarten ausgegeben Die Kombi-Abonnements werden im OTV grundsätzlich mit einer Grundkarte ausgegeben. Im VHB erfolgt die Ausgabe der Kombi-Monatskarten und Jahresabonnemente ohne Grundkarte, die Kundendaten werden auf dem Abonnement eingetragen Kombi-Monatskarten für Schüler werden nur gegen Vorlage einer gültigen VHB-Basiskarte ausgegeben, auch im OTV. Studenten weisen sich mit ihrem gültigen Studentenausweis aus. Eine Basiskarte ist für Studenten nicht erforderlich Die Kombi-Abonnements mit BAMBUS-Ermässigung werden nur an die Einwohner der beteiligten Schweizer-Gemeinden verkauft (Wohnsitznachweis) Auf den Kombi-Tickets müssen die gelösten Zonen und die Geltungsdauer, auf Monatskarten und Jahresabonnements, welche im VHB ausgegeben werden, zusätzlich Vor- und Zuname (ausgeschrieben und leserlich) aufgeführt sein Auf allen Kombi-Fahrkarten sind die Schweizerischen FQ-Codes aufzuführen. 2.5 Gültigkeit Kombi-Einzelfahrkarten gelten für eine einfache Fahrt in eine Richtung und sind ab Ausgabe zwei Stunden gültig. Ist die Fahrt mit einer bis zu zwei Stunden gültigen Kombi-Einzelfahrkarte auf direktem und ununterbrochenem Weg gemäss Fahrplan nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer möglich, kann die Fahrt bis zum Reiseziel fortgesetzt werden Im VHB werden die Kombi-Monatskarten und Jahresabonnemente für einen Kalendermonat bzw. für ein Jahr (ab jedem 1. eines Monats) ausgestellt. In der Schweiz werden die Kombiabonnemente mit Fliessdatum ausgestellt Die im OTV ausgegebenen Kombi-Abonnemente gelten nur mit der Grundkarte. 6

7 2.5.4 Die im VHB ausgegebenen Kombi-Monatskarten und Jahresabonnemente gelten nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis. 2.6 Erstattung und Ersatz Kombi-Einzelfahrkarten werden weder ersetzt noch erstattet Anträge für Erstattung und Ersatz von Kombi-Abonnementen bzw. Kombi-Monatskarten sind an die jeweilige Ausgabestelle zu stellen und werden nach deren Verbundbestimmungen sinngemäß bearbeitet. 7

8 Anlage 1 3 Anwendungsbereich 3.1 Übersichtsplan Konstanz Kreuzlingen 8

9 Anlage Übersichtsplan VHB OTV 9

10 4 Preistabellen Anlage Einzelfahrkarten Einzelfahrkarten Kombination Normaltarif Kinder (6-14 J.) CH-Halbtax VHB Zone 5 2. Kl. 3,80 4,60 CHF 2,75 3,30 CHF 3,65 4,40 CHF OTV Lokalnetz Kreuzlingen 1. Kl. 6,35 7,60 CHF 5,15 6,20 CHF 6,05 7,30 CHF VHB Zonen Kl. 4,90 5,90 CHF 3,40 4,10 CHF 4,75 5,70 CHF OTV Lokalnetz Kreuzlingen 1. Kl. 8,05 9,70 CHF 6,40 7,70 CHF 7,75 9,30 CHF VHB Zone 5 2. Kl. 4,40 5,30 CHF 3,05 3,70 CHF 3,95 4,80 CHF OTV Zone Kl. 7,40 8,90 CHF 5,65 6,80 CHF 6,55 7,90 CHF VHB Zone Kl. 5,50 6,60 CHF 3,70 4,50 CHF 5,05 6,10 CHF OTV Zone Kl. 9,10 10,90CHF 6,90 8,30 CHF 8,25 9,90 CHF VHB Zone 5 2. Kl. 5,70 6,90 CHF 3,35 4,10 CHF 4,25 5,10 CHF OTV Zone Kl. 9,55 11,50 CHF 6,20 7,40 CHF 7,10 8,50 CHF VHB Zone Kl. 6,75 8,10 CHF 4,00 4,80 CHF 5,35 6,40 CHF OTV Zone Kl. 11,25 13,50 CHF 7,45 9,00 CHF 8,80 10,60 CHF Cityzone Konstanz 2. Kl. 4,25 5,10 CHF 2,85 3,40 CHF 3,80 4,60 CHF OTV Zone Kl. 6,05 7,30 CHF 4,25 5,10 CHF 5,20 6,30 CHF Cityzone Konstanz 2. Kl. 5,50 6,60 CHF 3,15 3,80 CHF 4,10 4,90 CHF OTV Zone Kl. 8,20 9,90 CHF 4,80 5,80 CHF 5,75 6,90 CHF 10

11 4.2 Monatskarten Monatskarten Erwachsene Kombination in in CHF VHB OTV 2. Kl. 1. Kl. 2. Kl. 1. Kl Lokalnetz Kreuzlingen 72,80 116,50 88,00 140, ,70 125,90 95,00 151, ,10 160,90 119,00 193,00 Cityzone KN ,30 100,50 86,00 121,00 Cityzone KN ,70 135,50 111,00 163, Ln Kr. Bambus 67,00 117, Bambus ,00 125,00 Kein Verkauf im VHB Bambus ,00 155,00 Cityzone KN Bambus ,00 95,00 Cityzone KN Bambus ,00 125,00 Monatskarten Schüler Kombination in in CHF VHB OTV 2. Kl. 2. Kl Lokalnetz Kreuzlingen 55,70 67, ,80 72, ,60 91,00 Cityzone KN ,40 66,00 Cityzone KN ,20 85, Ln Kr. Bambus 50, Bambus ,00 Kein Verkauf im VHB Bambus ,00 Cityzone KN Bambus ,00 Cityzone KN Bambus ,00 11

12 4.3 Jahreskarten Jahreskarten Erwachsene Verkauf VHB (monatliche Abbuchung) Verkauf OTV Kombination in in CHF VHB OTV 2. Kl. 1. Kl. 2. Kl. 1. Kl Lokalnetz Kreuzlingen 60,80 97,20 875, , ,60 105,00 945, , ,60 134, , ,00 Cityzone KN ,50 83,80 856, ,00 Cityzone KN ,50 112, , , Ln Kr. Bambus 686, , Bambus , ,00 Kein Verkauf im VHB Bambus , ,00 Cityzone KN Bambus ,00 972,00 Cityzone KN Bambus , ,00 12

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