Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Wiesbaden
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- Sara Baum
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1 gerichtssicheres Vorgehen bei der Erteilung der Erlaubnis nach 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe f Tierschutzgesetz (TierSchG) ein Fallbeispiel aus Wiesbaden Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Wiesbaden
2 11 Abs. 1 Satz 1 Nr.8 Buchstabe f Tierschutzgesetz (TierSchG)
3 Wer ist erlaubnispflichtig? Betreiber klassische Hundeschule Hundeverhaltenstherapeuten Anbieter Welpenspielstunden Ausbilder Blindenführhunde Ausbilder Servicedogs
4 Wer ist nicht erlaubnispflichtig? Verhaltenstherapeutisch selbständig tätige Tierärzte
5 Antragstellung muss schriftlich erfolgen
6 Was gehört zur Antragsstellung dazu? Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag Polizeiliches Führungszeugnis Gewerbeanmeldung Ausbildungsnachweise Skizzen und Pläne des Betriebsgeländes
7 Was wird überprüft? 1. Sachkunde = Erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten
8 Was wird überprüft? 2. Zuverlässigkeit = polizeiliches Führungszeugnis z. B. tierschutzrechtliche Verstöße? = Gewerbeanmeldung persönliche und/oder finanzielle Zuverlässigkeit
9 Was wird überprüft? 3. Räume und Einrichtungen
10 Was wird überprüft? 3. Räume und Einrichtungen
11 Was wird überprüft? 4. Art und Umfang der Tätigkeit
12 Wie wird überprüft? Die Behörde prüft die Sachkunde des Antragstellers im Einzelfall aufgrund der Darlegungen und Nachweise im Antrag. Dabei sind grundsätzlich alle Aspekte zu würdigen, die zur Sachkunde beitragen können (bisherige Tätigkeit, jede Art von relevanter Aus-, Fort- oder Weiterbildung, erfolgreich abgelegte Prüfungen).
13 Einzelfallprüfung Kommt die zuständige Behörde im Rahmen der Einzelfallprüfung zu der Überzeugung, dass die dargelegten Kenntnisse und Fähigkeiten nicht ausreichen, kann sie...
14 Einzelfallprüfung weitere Bescheinigungen zum Nachweis der Sachkunde, oder weitere Maßnahmen zur Erlangung einer ausreichenden Sachkunde nachfordern.
15 Einzelfallprüfung Nach 11 Abs. 2 Nr. 1 TierSchG (a.f.) darf die Erlaubnis nur erteilt werden, wenn die für die Tätigkeit verantwortliche Person auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
16 Einzelfallprüfung Die Darlegungslast dafür, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen, hat der Antragsteller.
17 Einzelfallprüfung der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen.
18 Fallbeispiel Leitwolfschule Das Leitwolfmodell - die sprachfreie Kommunikation!
19 Fallbeispiel Einladung zum Fachgespräch 1. Teil D.O.Q. Test PRO Online-Test im Oktober 2014
20 Fallbeispiel Einladung ins Veterinäramt zur Präsentation und Demonstration seiner Tätigkeit: 1. Theorie 2. Praxis
21 Fallbeispiel Erlaubnis erteilt am Post vom Rechtsanwalt am
22 Fallbeispiel 1. Aufhebung der Beschränkungen: Tierverhaltenstherapie oder weitergehende Beratung bei Verhaltensproblemen Antijagdtraining Gefährliche Hunde Behördlich anerkannte und zertifizierte Bildungsinstitute
23 Fallbeispiel Erweiterungsantrag Erneutes Sachkunde- Gespräch unter Beteiligung eines externen Sachverständigen
24 Fallbeispiel Fortbildungen im Rahmen der Leitwolf- Trainingsmethode absolvierbar
25 Fallbeispiel Antwort RA die Modalitäten des Fachgespräches sollen die Spezifischen Besonderheiten des Falles seines Man- Danten berück sichtigen.
26 Beschluss VG Lüneburg Ermessensausübung bei der Sachkundeprüfung gewerbsmäßiger Hundeausbilder
27 Beschluss VG Lüneburg Ziffer AVV zur Durchführung des Tierschutz- gesetzes Zuständige Behörde kann Sachkunde im Fachgespräch erforderlichenfalls unter Beteiligung weiterer SV klären
28 Fachgespräch am Praktische Prüfung Einzeltraining Hd.Hd.- Aggression Hd.Msch.- Aggression Unerwünschtes Jagdverhalten
29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen?
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