Entwicklung der Flüchtlingszahl in Münchner Unterkünften
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1 Datum: Telefon: Telefax: Frau Zeller michaela.zeller@muenchen.de Seite Sozialreferat 1 von 10 S-GL-SP S-R-SP Daten zu Flüchtlingen in Münchner Unterkünften Zum Stand Ende Juni 2017 liegen Daten zu insgesamt Flüchtlingen in München vor: 755 in den Münchner Erstaufnahmestellen 1, in staatlichen Flüchtlingsunterkünften 2 und in der Kommunalen Flüchtlingsunterbringung 3. Nicht enthalten sind Angaben zu den unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlingen in Zuständigkeit der Landeshauptstadt München 4. Entwicklung der Flüchtlingszahl in Münchner Unterkünften Dezember 2015 März 2016 Juni 2016 September 2016 Dezember 2016 Juni 2017 Erstaufnahmestellen staatliche Unterkünfte kommunale Unterbringung Gesamt Damit ist die Zahl der in München untergebrachten Flüchtlinge seit Mitte 2016 rückläufig. Insbesondere ging die Zahl der Flüchtlinge in den Münchner Erstaufnahmestellen deutlich zurück, während die Anzahl der Personen in den staatlichen und kommunalen Gemeinschaftsunterkünften zwar stetig aber wesentlich langsamer abnimmt. Ein großer Teil der in München untergebrachten Flüchtlinge kommt aus Ländern, bei denen die Bearbeitung von Asylanträgen oft sehr lange Zeit in Anspruch nimmt, wie Afghanistan und Nigeria, und die zum Teil geringe Anerkennungsquoten aufweisen 5. Dagegen werden Anträge von Asylwerbern aus den sogenannten 'A'-Ländern vorrangig bearbeitet und versprechen mehr Aussicht auf Erfolg. Hierzu zählen Syrien, Eritrea, Iran und der Irak. Dass entsprechend ein großer Teil der untergebrachten Flüchtlinge voraussichtlich lange in Unterkünften leben wird, stellt eine besondere Herausforderung für die Landeshauptstadt München dar. 1 Bayernkaserne und deren Münchner Dependancen (Karlstraße, Funkkaserne, McGraw-Kaserne, Lotte-Branzund Am Moosfeld) 2 Darunter 880 Fehlbeleger, d.h. Personen die sich aufgrund eines geänderten Status eigentlich nicht mehr in staatlichen Gemeinschaftsunterkünften aufhalten müsste 3 Darunter Statuswechsler, d.h. Geflüchtete mit Aufenthaltstitel, die noch in der städtischen, dezentralen Flüchtlingsunterbringung wohnen. 4 Darüber hinaus wurden 30 unbegleitete minderjährige Ausländer vom Stadtjugendamt nach 42a SGB VIII vorläufig in Obhut genommen. 5 vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Asylgeschäftsstatistik für den Monat Juni 2017; Die Gesamtschutzquote 2016 von Asylbewerbern aus Nigeria liegt bei 15% und für Asylbewerber aus Afghanistan bei 44%. Dagegen lag die Schutzquote bei Syrern bei 94% und bei Antragstellern aus Eritrea bei 77%.
2 Seite 2 von 10 Entwicklung der Flüchtlingszahlen nach Staatsangehörigkeit Dezember März Juni September Dezember Juni Sonstige Sierra Leone Iran Senegal Eritrea Somalia Pakistan Irak Nigeria Syrien Afghanistan 1. Flüchtlinge in Münchner Unterkünften insgesamt Im Folgenden werden zunächst die Daten dargestellt, die in allen Unterbringungsarten erfasst werden. Insgesamt sind in der Flüchtlingsunterbringung 66 Nationalitäten vertreten, das Gros der Flüchtlinge kommt aus Afghanistan, Nigeria, Syrien, dem Irak, Somalia und Pakistan 77% der Flüchtlinge in Münchner Unterkünften verfügen über eine dieser Staatsangehörigkeiten. Flüchtlinge in Münchner Unterkünften nach Staatsangehörigkeit sonstige 981 Senegal 134 Sierra Leone 206 Iran 242 Eritrea 306 Pakistan 422 Somalia 512 Irak 639 Syrien 1008 Nigeria 1568 Afghanistan 2040
3 Seite 3 von 10 Zwei Drittel der Flüchtlinge (67%), die in München untergebracht sind, sind Männer. Flüchtlinge in Münchner Unterkünften nach Geschlecht männlich 2637 w eiblich 5421 Hier zeigt sich ein deutlicher Unterschied zwischen den 10 häufigsten Nationalitäten: 94% der in München untergebrachten Flüchtlinge aus Pakistan sind Männer, dagegen sind 47% der in Münchner Unterkünften lebenden Flüchtlinge aus Nigeria, 46% der Flüchtlinge aus Eritrea und 37% der aus dem Irak Geflohenen Frauen. Der überwiegende Anteil (70%) aller in Münchner Unterkünften lebenden Flüchtlinge ist zwischen 18 und 44 Jahre alt, bei 24% handelt es sich um Minderjährige. Bewohner_innen in Münchner Flüchtlingsunterkünften nach Alter 25 bis 44 Jahre alt; bis 54 Jahre alt; bis 64 Jahre alt; Jahre und älter; 62 bis unter drei Jahre alt; 647 drei bis 5 Jahre alt; bis 14 Jahre alt; bis 24 Jahre alt; bis17 Jahre alt; 209 Betrachtet man die Verweildauer in der jeweiligen Unterkunft, so leben 24% aller Bewohner_innen in den verschiedenen Unterkunftsarten seit weniger als einem halben Jahr dort. Weitere 35% leben seit sechs Monaten bis zu einem Jahr dort. 40% der untergebrachten Flüchtlinge leben bereits seit über einem Jahr in ihrer Unterkunft.
4 Seite 4 von 10 Bewohner_innen in Münchner Flüchtlingsunterkünften nach Verweildauer unter einem Monat; 520 über ein Jahr; 3254 ein Monat; 475 zw ei Monate; 276 drei Monate; 152 vier Monate; 235 fünf Monate; 299 sechs Monate bis ein Jahr; 2797 Im folgenden werden die Daten der verschiedenen Unterkunftsarten getrennt dargestellt, da einerseits die Datenlage noch nicht vereinheitlicht ist, andererseits aber auch die Trennung von Erstaufnahme und längerfristig angelegten Unterkunftsarten inhaltlich Sinn macht. Bei Bewohner_innen der Erstaufnahme ist noch nicht geklärt, ob sie in München bleiben werden, Bewohner_innen städtischer und staatlicher Unterkünfte sollen in München integriert werden und in der Infrastrukturplanung (insbesondere in Bezug auf Kindertagesbetreuung und Schule) berücksichtigt werden. 2. Flüchtlinge in den Münchner Erstaufnahmeeinrichtungen In der Erstaufnahme sind 'nur' 35 Nationalitäten vertreten, hier stellen Flüchtlinge aus Nigeria 60% aller Bewohner_innen. Weitere 20% stammen aus Syrien, Afghanistan, der Demokratischen Republik Kongo und Sierra Leone. Bewohner_innen der Erstaufnahmeeinrichtungen nach Staatsangehörigkeit Staatenlose Irak Uganda Somalia Pakistan Sierra Leone Demokratische Republik Kongo Afghanistan Syrien Nigeria Sonstige
5 Seite 5 von 10 31% der in den Münchner Erstaufnahmeeinrichtungen untergebrachten Flüchtlinge sind 18 bis 24 Jahre, 64% sind 25 bis unter 45 Jahre alt. Der Anteil der Minderjährigen liegt bei 18%. Bewohner_innen der Erstaufnahmeeinrichtungen nach Alter 25 bis 44 Jahre alt; bis 54 Jahre alt; bis 64 Jahre alt; 8 bis unter drei Jahre alt; 69 drei bis 5 Jahre alt; 28 6 bis 14 Jahre alt; bis17 Jahre alt; 6 18 bis 24 Jahre alt; 236 Zum derzeitigen Zeitpunkt können keine Aussagen über die Größe und Zusammensetzung der untergebrachten Familien gemacht werden. Es liegt lediglich die Angabe vor, ob ein_e Bewohner_in Haushaltsvorstand ist oder nicht. Daraus lässt sich ableiten, dass der größte Teil der hier lebenden Flüchtlinge allein untergebracht ist: bei 82% handelt es sich um einen Haushaltsvorstand, lediglich 18% sind 'sonstige Familienmitglieder'. Bewohner_innen der Erstaufnahmeeinrichtungen nach Status in der Familie Familienvorstand 616 Weiteres Familienmitglied % der Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen sind männlich, 45% weiblich. Bewohner_innen der Erstaufnahmeeinrichtungen nach Geschlecht 343 männlich w eiblich 412
6 Seite 6 von 10 Dem Charakter der Erstaufnahme entsprechend leben 31% der Flüchtlinge erst weniger als einen Monat in der jeweiligen Einrichtung. Allerdings liegt der Anteil derjenigen, die sich seit über drei Monaten in der Erstaufnahme befinden, bei 34 %. Bewohner_innen der Erstaufnahmeeinrichtungen nach Verweildauer zw ei Monate; 93 drei Monate; 52 vier Monate; 94 ein Monat; 123 fünf Monate; 48 sechs Monate bis ein Jahr; 102 über ein Jahr; 13 unter einem Monat; Flüchtlinge in den staatlichen Gemeinschaftsunterkünften In den staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte sind deutlich mehr (52) Nationalitäten vertreten als in den Erstaufnahmeeinrichtungen: Auch hier stellen fünf Nationalitäten 68% der Flüchtlinge: dabei handelt es sich um Afghanistan, Nigeria, den Irak, Syrien und Somalia. Bewohner_innen staatlicher Gemeinschaftsunterkünfte nach Staatsangehörigkeit Ungeklärte Russland Pakistan Senegal Sierra Leone Eritrea Somalia Syrien Irak Nigeria Afghanistan sonstige
7 Seite 7 von 10 Die Geschlechterverteilung in den staatlichen Unterkünften unterscheidet sich deutlich von der in der Erstaufnahme und den kommunalen Unterkünften. 56% der Bewohner_innen sind Männer, 44% Frauen. Bewohner_innen staatlicher Gemeinschaftsunterkünfte nach Geschlecht männlich w eiblich Dabei ist der Anteil der Frauen bei Bewohner_innen aus Nigeria mit 55% am höchsten und bei denen aus Pakistan mit 9% am niedrigsten bei den in den staatlichen Gemeinschaftsunterkünften am stärksten vertretenen Nationalitäten. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen keine Informationen über Familiengröße und -zusammensetzung der untergebrachten Flüchtlinge zur Verfügung. Es ist lediglich bekannt, das es sich bei 57% der Bewohner_innen staatlicher Unterkünfte um einen Familienvorstand, beim Rest um sonstige Familienangehörige handelt. Bewohner_innen staatlicher Gemeinschaftsunterkünfte nach Status in der Familie Weiteres Familienmitglied; 1178 Familienvorstand; % der Bewohner_innen staatlicher Unterkünfte sind zwischen 25 und 44 Jahre alt, 30% Minderjährige und 37% zwischen 18 und 24 Jahre alt.
8 Seite 8 von 10 Bewohner_innen staatlicher Gemeinschaftsunterkünfte nach Alter 25 bis 44 Jahre alt; bis 54 Jahre alt; bis 64 Jahre alt; Jahre und älter; 45 bis unter drei Jahre alt; 269 drei bis 5 Jahre alt; bis 24 Jahre alt; bis17 Jahre alt; 84 6 bis 14 Jahre alt; 285 Derzeit sind die staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte die einzigen Einrichtungen, in denen der Aufenthaltsstatus der dort untergebrachten Flüchtlinge erfasst wird. 17% der in staatlichen Unterkünften Lebenden wurde die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt 6. 55% der Flüchtlinge in staatlichen Gemeinschaftsunterkünften sind Asylbewerber und 8% Inhaber einer Duldung. Bewohner_innen staatlicher Gemeinschaftsunterkünfte nach Aufenthaltsstatus Anzahl Prozent abgelehnt ohne Duldung 55 2% Asylbewerber (formeller Asylantrag gem. 14, 14 a AsylG beim BAMF gestellt) abgelehnt Ausreisefrist GÜB (Grenzübertrittsbescheinigung) Ausländer ohne formellen Asylantrag gem. 14, 14 a AsylG beim BAMF Und sonstige ausreisepflichtige Leistungsberechtigte Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft 25 Abs. 2 AufenthG i.v.m. 3 AsylG Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis - 23 Abs.1, 24 (wegen Krieges im Heimatland), 25 Abs. 4 Satz 1, oder 25 Abs Deutsches Kind 12 0% sonstige Nichtleistungsberechtigte und sonstige Abschiebeschutzberechtigte 25 Abs. 3 AufenthG Zuerkennung des subsidiären Schutzes Gem. 25 Abs. 2 AufenthG i.v.m. 4 AsylG Aufenthaltserlaubnis 104a AufenthG Inhaber einer Duldung nach 60a AufenthG % 1% 3% 17% 1% 5% 8% 1 0% 213 8% Asylberechtigte Art. 16a GG 2 0% 6 Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft 25 Abs. 2 AufenthG i.v.m. 3 AsylG Abschiebeschutz nach 25 Abs. 2 i.v.m. 6
9 Seite 9 von 10 Da die staatlichen Unterkünfte zum Teil bereits seit längerem in Betrieb sind, ist hier der Anteil derjenigen, die schon länger dort leben, höher als in den anderen Unterbringungsarten. 29% der Bewohner_innen staatlicher Unterkünfte leben seit weniger als einem Jahr in der jeweiligen Unterkunft 54% seit zwei Jahren und 18% seit mehr als zwei Jahren. 76 Personen (3%) leben bereits seit fünf und mehr Jahren dort. Bewohner_innen staatlicher Gemeinschaftsunterkünfte nach Verweildauer unter einem Jahr; 786 fünf Jahre und mehr; 76 vier bis unter fünf Jahre; 74 drei bis unter vier Jahre; 75 zw ei bis unter drei Jahre; 251 ein bis unter zw ei Jahre; Flüchtlinge in den städtischen ('dezentralen') Gemeinschaftsunterkünften In den kommunalen Flüchtlingsunterkünften leben im Juni 2017 Personen aus 43 Nationen. 21% der Bewohner_innen städtischer Unterkünfte stammen aus Afghanistan, 11% aus Syrien, 18% aus Nigeria, 2% aus Pakistan und 10% aus dem Irak. Damit stellen diese fünf Nationalitäten 75% der dort lebenden Flüchtlinge. Bewohner_innen in der kommunalen Flüchtlingsunterbringung nach Staatsangehörigkeit Mali Sierra Leone Eritrea Iran Somalia Irak Pakistan Nigeria Syrien Afghanistan sonstige
10 Seite 10 von 10 78% der in städtischen Unterkünften lebenden Flüchtlinge sind männlich, 22% weiblich. Bewohner_innen in der kommunalen Flüchtlingsunterbringung nach Geschlecht 3472 männlich w eiblich % der Flüchtlinge in städtischen Gemeinschaftsunterkünften sind zwischen 25 und 44 Jahre alt, 36% zwischen 18 und 24 Jahre. Bei 20% handelt es sich um Minderjährige. Bewohner_innen in der kommunalen Flüchtlingsunterbringung nach Alter 25 bis 44 Jahre alt; bis 54 Jahre alt; bis 64 Jahre alt; Jahre und älter; 12 bis unter drei Jahre alt; 309 drei bis 5 Jahre alt; bis 14 Jahre alt; bis 24 Jahre alt; bis17 Jahre alt; 119 Da die meisten städtischen Gemeinschaftsunterkünfte noch nicht lange in Betrieb sind, lebt der größte Teil der dort Untergebrachten noch nicht sehr lange in der jeweiligen Unterkunft. 21% der Bewohner_innen leben bis zu einem Monat dort, 18% seit zwei bis drei Monaten. 61% der Flüchtlinge in kommunalen Unterkünften leben seit mehr als drei Monaten in der jeweiligen Unterkunft. Bewohner_innen in der kommunalen Flüchtlingsunterbringung nach Verweildauer über ein Jahr; 1374 unter einem Monat; 265 ein Monat; 331 sechs Monate bis ein Jahr; 2001 zw ei Monate; 162 drei Monate; 52 vier Monate; 107 fünf Monate; 220
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