Softasept N schneller Wirkungseintritt ab 15 Sekunden

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1 Hautdesinfektion Softasept N schneller Wirkungseintritt ab 15 Sekunden Eigenschaften gebrauchsfertiges Hautdesinfektionsmittel kurze Einwirkzeit (ab 15 Sekunden) ohne mikrobizide Zusatzwirkstoffe rein alkoholische Wirkstoffbasis wirkt gegen Bakterien (inkl. MRSA, TbB) und Pilze; begrenzt viruzid (inkl. HBV, HCV, HIV) und wirksam gegen Rota- und Polioviren trocknet schnell als Sprechstundenbedarf abrechenbar DGHM-/ VAH-gelistet als farblose und gefärbte Variante erhältlich schnell wirksam Hinweise zur Anwendung und Dosierung Softasept N unverdünnt auftragen und mit einem Tupfer verreiben. Zu behandelnde Hautpartien vollständig benetzen und während der vorgeschriebenen Einwirkungszeit feucht halten. Nach der Einwirkungszeit trocknen lassen. Überschüssige Lösung abtupfen. Bei der präoperativen Hautdesinfektion Pfützenbildung unter dem Patienten wegen möglicher Hautreizungen vermeiden. Vor Anwendung elektrischer Geräte muss das Präparat auf der Haut vollständig abgetrocknet sein. Indikationen Zur Hautdesinfektion vor Injektionen und Punktionen (Blutentnahmen, Impfungen) operativen Eingriffen Lieferform Softasept N ungefärbt REF PZN 250 ml-sprühflasche ml-flasche Liter-Kanister Lieferform Softasept N gefärbt 250 ml-sprühflasche ml-flasche ml-varioflasche Liter-Kanister Handsprühkopf für 1000 ml-flasche Softasept N Inhaltsstoffe 100 g Lösung enthalten: arzneilich wirksame Bestandteile: Ethanol (100 %) 74,1 g, 2-Propanol 10,0 g; sonstige Bestandteile: gereinigtes Wasser (Softasept N gefärbt zusätzlich Povidon K 30, Citronensäure, Farbstoffe Gelborange S [E 110] und Azorubin [E 122]). Angaben nach 4 HWG s. S. 20/21 Wirkungsspektrum/Einwirkzeiten (EZ) bei talgdrüsenarmer Haut* vor Injektionen und Punktionen vor Gelenkpunktionen, Punktionen des Liquorraumes und vor Operationen bei talgdrüsenreicher Haut* vor allen Eingriffen Viruswirksamkeit (in vitro) begrenzt viruzid (inkl. HBV, HCV, HIV) Rotaviren Polioviren * nach DGHM-/VAH-Richtlinien EZ 15 Sek. mind. 60 Sek. mind. 2,5 Min. 15 Sek. 60 Sek. 5 Min. 5

2 Softasept N / Softasept N gefärbt Zusammensetzung 100 g Lösung enthalten: Arzneilich wirksame Bestandteile: Ethanol (100%) 74,1 g, 2-Propanol (Ph. Eur.) 10,0 g Sonstige Bestandteile: Gereinigtes Wasser (Softasept N gefärbt zusätzlich Povidon K 30, Citronensäure, Farbstoffe Gelborange S (E 110) und Azorubin (E 122)) Anwendungsgebiete Hautdesinfektion vor operativen Eingriffen, Punktionen und Injektionen Gegenanzeigen Überempfindlichkeit (Allergie) gegenüber Ethanol, 2-Propanol oder (nur Softasept N gefärbt) einem der sonstigen Bestandteile. Softasept N ist nicht für die Antiseptik von Schleimhäuten und zur Anwendung in unmittelbarer Umgebung der Augen geeignet. Warnhinweise Leichtentzündlich. Behälter dicht geschlossen halten. Von Zündquellen fernhalten. - Nicht rauchen! Nicht in offene Flamme sprühen! Nicht in die Augen bringen. Nicht auf verletzter Haut oder auf Schleimhäuten anwenden. Nur zum äußerlichen Gebrauch bestimmt. 14 C Flammpunkt nach DIN Nebenwirkungen Insbesondere bei häufiger Anwendung kann es zu Hautirritationen wie Rötung und Brennen kommen. Auch sind Kontaktallergien möglich. Stand der Information 03/2011 Pharmazeutischer Unternehmer Melsungen

3 GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, denn sie enthält wichtige Informationen für Sie. Dieses Arzneimittel ist ohne Verschreibung erhältlich. Um einen bestmöglichen Behand lungs erfolg zu erzielen, muss Softasept N jedoch vorschriftsgemäß angewendet werden. - Heben Sie die Packungsbeilage auf. Vielleicht möchten Sie diese später nochmals lesen. - Fragen Sie Ihren Apotheker, wenn Sie weitere Informationen oder einen Rat benötigen. - Wenn eine der aufgeführten Nebenwirkungen Sie erheblich beeinträchtigt oder Sie Nebenwirkungen bemerken, die nicht in dieser Gebrauchsinformation angegeben sind, informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker. Diese Packungsbeilage beinhaltet: 1. Was ist Softasept N und wofür wird es angewendet? 2. Was müssen Sie vor der Anwendung von Softasept N beachten? 3. Wie ist Softasept N anzuwenden? 4. Welche Nebenwirkungen sind möglich? 5. Wie ist Softasept N aufzubewahren? 6. Weitere Informationen 1. WAS IST SOFTASEPT N UND WOFÜR WIRD ES ANGEWENDET? Softasept N ist ein alkoholisches Hautdesin fek tions mittel zur Desinfektion der Haut vor operativen Eingrif fen, Punktionen und Injektionen. 2. WAS MÜSSEN SIE VOR DER ANWENDUNG VON SOFTASEPT N BEACHTEN? Softasept N darf nicht angewendet werden bei Patienten, - mit Überempfindlichkeit (Allergie) gegenüber Ethanol oder 2-Propanol. - Softasept N ist für die Antiseptik von Schleimhäuten und zur Anwendung in unmittelbarer Umgebung der Augen nicht geeignet. Besondere Vorsicht bei der Anwendung von Softasept N ist erforderlich - Softasept N muss nach der Anwendung ungehindert von der Haut abtrocknen können. Wegen des Alkoholgehaltes können Okklusivbedingungen (Luftabschluss) zu Hautreizungen führen. Bei der präoperativen Hautdesinfektion ist deshalb eine Pfützenbildung unter dem Patienten zu vermeiden. - Vor Anwendung elektrischer Geräte auf der Haut trocknen lassen! - Softasept N ist leicht entzündlich (Flammpunkt 14 C). Oberhalb von 14 C kann Softasept N durch Funken, brennende Zigaretten, offene Flammen und andere Zündquellen leicht entzündet werden. Falls größere Mengen verschüttet werden, besteht deshalb Brand- und Explosionsgefahr! In solchen Fällen sofort Vorbeugungsmaßnahmen ergreifen: Aufnehmen der Flüssigkeit, Verdünnen mit viel Wasser, Lüften des Raumes, Beseitigen von Zündquellen. - Softasept N soll nur äußerlich angewendet werden. Bei versehentlicher Einnahme sind Vergiftungserscheinungen durch die enthaltenen Alkohole möglich (Alkoholvergiftung) mit dem Risiko von Atemstillstand oder Bewusstlosigkeit (Erstickungsgefahr durch Erbrochenes). Unverzüglich ärztlichen Rat einholen, Erbrechen nur auf ärztliche Anweisung auslösen. - Softasept N ist augen- und schleimhautreizend. Nicht in die Augen bringen, nicht auf verletzter Haut oder auf Schleimhäuten anwenden. Bei versehentlichem Augen- oder Schleimhautkontakt sofort mit viel Wasser spülen (Augen auch unter den Lidern). Bei anhaltender Augenreizung unverzüglich Arzt aufsuchen. Warnhinweise nach Gefahrstoffverordnung und Berufsgenossenschaft: siehe Etikett. Bei Anwendung von Softasept N mit anderen Arzneimitteln Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln sind nicht bekannt. Schwangerschaft und Stillzeit Bei sachgemäßem Gebrauch kann Softasept N während der Schwangerschaft und Stillzeit verwendet werden. Was ist bei Kindern zu berücksichtigen? Da Alkohole unreife Haut stark reizen und durchdringen können, darf Softasept N bei Säuglingen nur unter ärztlicher Kontrolle angewendet werden. In diesem Fall ist die Haut am Anwendungsgebiet auf Reizungen zu überwachen. Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. 3. WIE IST SOFTASEPT N ANZUWENDEN? Wenden Sie Softasept N entsprechend der nachfolgenden Dosierungsempfehlung an. Bitte fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind. Softasept N wird unverdünnt aufgetragen und mit einem sterilen Tupfer verrieben. Sie müssen die zu behandelnde Hautpartie vollständig benetzen und während der gesamten Einwirkungszeit durch das Präparat feucht halten. Haut nach der vorgeschriebenen Einwirkungszeit trocknen lassen. Überschüssige Lösung wird abgetupft. Einwirkzeiten: bei talgdrüsenarmer Haut: - vor Injektionen und Punktionen mindestens 15 Sekunden - vor Gelenkpunktionen, Punktionen des Liquorraumes und vor Opera tionen mindestens 1 Minute (gegebenenfalls mehrfach auftragen) bei talgdrüsenreicher Haut (z. B. am Kopf, über dem Brustbein, zwischen den Schulterblättern) - vor allen Eingriffen mindestens 2,5 Minuten (mehrfach auftragen) Wenn Sie eine größere Menge von Softasept N angewendet haben, als Sie sollten Überschüssiges Produkt abtupfen und Haut an der Luft trocknen lassen. Pfützen unter dem Patienten aufnehmen und vollständig trocknen lassen. Feuergefährlichkeit beachten (vergl. Pkt. 2).

4 4. WELCHE NEBENWIRKUNGEN SIND MÖGLICH? Wie alle Arzneimittel kann Softasept N Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen. Insbesondere bei häufiger Anwendung kann es zu Hautirritationen wie Rötung und Brennen kommen. Auch sind Kontaktallergien möglich. Informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker, wenn eine der aufgeführten Nebenwirkungen Sie erheblich beeinträchtigt oder Sie Nebenwirkungen bemerken, die nicht in dieser Gebrauchsinformation angegeben sind. 5. WIE IST SOFTASEPT N AUFZUBEWAHREN? Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren. Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf dem Etikett angegebenen Verfall datum nicht mehr verwenden. Softasept N ist nach Anbruch des Behältnisses 12 Monate verwendbar, jedoch nicht über das Verfalldatum hinaus Das Arzneimittel soll nicht im Abwasser oder Haushaltsabfall entsorgt werden. Fragen Sie Ihren Apotheker wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr benötigen. Diese Maßnahme hilft die Umwelt zu schützen. 6. WEITERE INFORMATIONEN Was Softasept N enthält - Die Wirkstoffe sind: Ethanol und 2-Propanol (Ph. Eur.). 100 g Lösung enthalten 74,1 g Ethanol (100 %) und 10,0 g 2-Propanol - Sonstige Bestandteile: Gereinigtes Wasser. Wie Softasept N aussieht und Inhalt der Packung Softasept N ist eine klare, farblose, alkoholisch riechende Lösung zur Anwendung auf der Haut in Behältnissen zu 250 ml, 500 ml, 1000 ml, 5 Liter. Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller Carl-Braun-Str Melsungen Telefon: Telefax: Diese Gebrauchsinformation wurde zuletzt genehmigt im 03/2011 Die folgenden Informationen sind nur für Ärzte bzw. medizinisches Fachpersonal bestimmt: Bei Verdacht auf eine Allergisierung durch Softasept N sind die einzelnen Inhaltsstoffe des Produktes in dermatologisch sinnvoller Verdünnung vom Hersteller zur epicutanen Austestung beziehbar. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN Wirkungsmechanismus Das Wirkungsspektrum der wirksamen Bestandteile, die Alkohole Ethanol und 2-Propanol, umfasst Gram-negative und Grampositive Bakterien inkl. Mykobakterien, Pilze und Viren. Alkohole sind auch gegen antibiotikaresistente Bakterienstämme (z. B. MRSA) wirksam. Gegen Bakteriensporen ist die Wirksamkeit lückenhaft. Der antimikrobielle Effekt der Alkohole beruht höchstwahrscheinlich auf der Denaturierung von Proteinen. In Gegenwart von Blut, Eiweiß, Serum oder anderen organischen Stoffen ist die Wirksamkeit kaum herabgesetzt. Im wasserfreien Zustand zeigen Alkohole sehr viel geringere antimikrobielle Wirksamkeit als in Verdünnungen. Das Wirkungsoptimum der Alkohole liegt bei 60-90% v/v (ca % m/m). In Mischungen verhalten sich die Alkohole Ethanol und 2-Propanol bezüglich ihrer Wirkung additiv, d. h. die Gesamtkonzentration der Alkohole entscheidet über die Wirksamkeit einer Mischung. Wirksamkeit von Softasept N Softasept N enthält 74,1 % m/m Ethanol und 10,0 % m/m 2-Propanol (84,1 % m/m Gesamtalkoholgehalt). Folgende Wirkungen wurden für das Arzneimittel nachgewiesen: Wirkungsspektrum: Bakterien (inklusive Mykobakterien), Pilze sowie behüllte Viren (Klassifizierung: begrenzt viruzid )*, Rotaviren und Polioviren. Wirksamkeit gegen die residente Hautflora (natürliche Hautkeime): Softasept N erreicht im praxisnahen Versuch zur Hautdesinfektion nach VAH/DGHM die geforderte Keimreduktion auf talgdrüsenarmer Haut nach 15 s und auf talgdrüsenreicher Haut nach 2,5 min. Wirksamkeit gegen die transiente Hautflora (Umgebungskeime): Softasept N wurde im Einreibeverfahren nach EN 1500 (praxisnaher Versuch zur hygienischen Händedesinfektion) getestet. Die geforderte Reduktion der künstlichen Kontamination wurde nach 30 s erreicht. Wirksamkeit gegen Viren: Softasept N inaktiviert die Testviren BVDV (Surrogatvirus für Hepatitis-C Virus) und Vaccinia-Virus in in-vitro Tests innerhalb von 15 s. Die Ergebnisse lassen nach aktuellem Kenntnisstand den Rückschluss auf die Wirksamkeit gegen andere behüllte Viren zu, z.b. HBV und HIV. Inaktivierung von unbehüllten Viren (in-vitro Tests): Rotavirus 1 min, Poliovirus 5 min. * Mielke M et al., Prüfung und Deklaration der Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegen Viren, Bundesgesundheitsbl - Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz : Melsungen Tel v

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6 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemischs Hautdesinfektionsmittel 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Carl-Braun-Straße 1 D Melsungen B. Braun Medical AG Seesatz 17 CH-6204 Sempach Auskunftgebender Bereich Zentrale Service-Bereiche/Logistik und Supply Chain Telefonnummer: +49 (0) 5661 / Notrufnummer INTERNATIONAL: +49 (0) 6132 / (GBK GmbH, Ingelheim) Verantwortlich für das Sicherheitsdatenblatt: sds@gbk-ingelheim.de ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Gefahrenbezeichnungen: F - Leichtentzündlich R-Sätze: Leichtentzündlich. Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenkategorien: Entzündbare Flüssigkeiten: Entz. Fl. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2 Gefahrenhinweise: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Verursacht schwere Augenreizung Kennzeichnungselemente Gefahrensymbole: F - Leichtentzündlich F - Leichtentzündlich R-Sätze 11 Leichtentzündlich. S-Sätze 07 Behälter dicht geschlossen halten. 16 Von Zündquellen fernhalten. - Nicht rauchen. 25 Berührung mit den Augen vermeiden. 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. D - DE Seite 1 von 10

7 2.2. Kennzeichnungselemente (Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP Signalwort: Piktogramme: Gefahr GHS02-GHS07 Gefahrenhinweise H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. Sicherheitshinweise P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P260 Dampf nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Hinweis zur Kennzeichnung Gültig für die Länder, in denen das Produkt als Arzneimittel eingestuft ist: Das Produkt ist in diesen Ländern nach EG-Richtlinien als Fertigarzneimittel nicht kennzeichnungspflichtig. Nach Verordnung (EG) 1272/2008 Anhang I Absatz können bei Verpackungen < 125 ml folgende H- und P-Sätze entfallen: H225, H319, P210, P260, P280, P305+P351+P338, P337+P Sonstige Gefahren Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische Chemische Charakterisierung Alkoholische Lösung Gefährliche Inhaltsstoffe EG-Nr. CAS-Nr. Index-Nr. REACH-Nr Bezeichnung Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Ethanol F - Leichtentzündlich R11 Flam. Liq. 2, Eye Irrit. 2; H225 H319 Propan-2-ol F - Leichtentzündlich, Xi - Reizend R Flam. Liq. 2, Eye Irrit. 2, STOT SE 3; H225 H319 H336 Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16. Anteil < 75 % < 15 % ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen D - DE Seite 2 von 10

8 Allgemeine Hinweise Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen. Nach Einatmen Nach Einatmen der Dämpfe im Unglücksfall an die frische Luft bringen. Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen. Nach Augenkontakt Sofort mit viel Wasser, auch unter dem Augenlid, für mindestens 15 Minuten ausspülen. Bei anhaltendem Augenreiz einen Facharzt aufsuchen. Nach Verschlucken Viel Wasser trinken. Kein Erbrechen einleiten. Sofort Arzt hinzuziehen. Die Entscheidung darüber, ob Brechreiz ausgelöst werden soll oder nicht, soll vom Arzt getroffen werden Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Verursacht schwere Augenreizung. Vorsicht, Aspirationsgefahr Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatisch behandeln. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Alkoholbeständiger Schaum, Trockenlöschmittel, Kohlendioxid (CO2), Wassersprühstrahl. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel Wasservollstrahl Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Bei Brand kann entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Schutzkleidung. Zusätzliche Hinweise Dämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich am Boden aus. Dampf-Luft-Gemisch ist explosionsfähig, auch in leeren ungereinigten Behältern. Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Bei Entwicklung von Dämpfen Atemschutz verwenden. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Zündquellen fernhalten Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z. B. Sand, Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel). Aufschaufeln und in geeignete Behälter zur Entsorgung bringen. D - DE Seite 3 von 10

9 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Schutzvorschriften (siehe Abschnitt 7 und 8) beachten. Informationen zur Entsorgung siehe Kapitel 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Für angemessene Lüftung sorgen. Bei der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen. Berührung mit den Augen vermeiden. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Produkt und entleerte Behälter von Hitze- und Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen (flüchtig). Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Nicht gegen Flammen oder auf glühende Gegenstände sprühen Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter Behälter dicht geschlossen an einem trockenen, kühlen und gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vorschriften des Ex-Schutzes beachten. Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) beachten. Zusammenlagerungshinweise Unverträglich mit: Oxidationsmittel Alkali- und Erdalkalimetallen. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Lagerklasse nach TRGS 510: 7.3. Spezifische Endanwendungen Hautdesinfektionsmittel 3 ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) CAS-Nr. Bezeichnung ppm mg/m³ F/m³ Spitzenbegr. Art Ethanol (II) Propan-2-ol (II) Biologische Grenzwerte (TRGS 903) CAS-Nr. Bezeichnung Parameter Grenzwert Unters.- material Propan-2-ol Aceton 25 mg/l B b 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz Für ausreichende Belüftung sorgen, besonders in geschlossenen Räumen. Schutz- und Hygienemaßnahmen Dämpfe nicht einatmen. Bei der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen. Proben.- Zeitpunkt D - DE Seite 4 von 10

10 Berührung mit den Augen vermeiden. Beschmutzte Kleidung entfernen und vor Wiederverwendung waschen. Atemschutz Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig. Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät (Gasfiltertyp A) anlegen (EN 14387). Augenschutz Schutzbrille mit Seitenschutz (EN 166). Augenspülflasche mit reinem Wasser (EN 15154). ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand: Flüssig Farbe: /Bezbojno Geruch: Alkoholartig Zustandsänderungen Siedebeginn und Siedebereich: Flammpunkt: Untere Explosionsgrenze: Obere Explosionsgrenze: Zündtemperatur: Dampfdruck: (bei 20 C) Dichte (bei 20 C): Wasserlöslichkeit: (bei 20 C) Lösemittelgehalt: 9.2. Sonstige Angaben *) Propan-2-ol, Ethanol **) Ethanol ***) Propan-2-ol ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität Reaktivität Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung Chemische Stabilität Stabil unter normalen Bedingungen Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Reaktionen mit Oxidationsmitteln. Reaktionen mit Alkalimetallen. Reaktionen mit Erdalkalimetallen Zu vermeidende Bedingungen Dampf/Luft-Gemische sind bei stärkerer Erwärmung explosionsfähig. Beim Erhitzen können entzündliche Dämpfe frei werden Unverträgliche Materialien Oxidationsmittel Alkali- und Erdalkalimetalle. 81 C C 2 Vol.-% 425 C Prüfnorm DIN ***) ***) *) 59 hpa **) 0,83 g/cm³ Mischbar < 90 % D - DE Seite 5 von 10

11 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Kohlenmonoxid und Kohlendioxid. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Angaben zu toxikologischen Wirkungen Toxikologische Prüfungen Akute Toxizität Toxikologische Daten liegen keine vor. CAS-Nr. Bezeichnung Ethanol Expositionswege Propan-2-ol Methode Dosis Spezies Akute orale Toxizität LD mg/kg Ratte Akute inhalative Toxizität LC50 95,6 mg/l Ratte 4 Akute orale Toxizität LD mg/kg Ratte Akute dermale Toxizität LD mg/kg Kaninchen h Reiz- und Ätzwirkung Hautreizung: Nicht eingestuft. Augenreizung: Reizend. Sensibilisierende Wirkungen Nicht eingestuft. Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer Exposition STOT - Einmalige Exposition: Nicht eingestuft. STOT - Wiederholte Exposition: Nicht eingestuft. Aspirationsgefahr: Nicht eingestuft. Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen Kanzerogenität: Nicht eingestuft. Mutagenität: Nicht eingestuft. Reproduktionstoxizität: Nicht eingestuft. Sonstige Angaben zu Prüfungen Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vorgenommen. Erfahrungen aus der Praxis Sonstige Beobachtungen Augenkontakt kann Reizungen hervorrufen. Wiederholter oder fortgesetzter Kontakt kann Hautreizungen und Dermatitis auf Grund der entfettenden Eigenschaften des Produkts bewirken. Einatmen hoher Dampfkonzentrationen kann narkotische Effekte verursachen. Verschlucken kann zu Reizung der oberen Atemwege und gastrointestinalen Störungen führen. Nach Verschlucken ist Resorption möglich. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben Toxizität Ökotoxikologische Daten liegen nicht vor. D - DE Seite 6 von 10

12 CAS-Nr. Bezeichnung Aquatische Toxizität Methode Dosis Spezies Ethanol Akute Fischtoxizität LC mg/l Goldorfe 96 h Akute Crustaceatoxizität EC mg/l Daphnia magna 48 h Propan-2-ol Akute Fischtoxizität LC50 > 1000 mg/l 96 h Akute Crustaceatoxizität EC50 > 1000 mg/l 48 h h Persistenz und Abbaubarkeit Ethanol / Propan-2-ol Leicht biologisch abbaubar (nach OECD-Kriterien) Bioakkumulationspotenzial Keine Daten vorhanden. Verteilungskoeffizient n-oktanol/wasser CAS-Nr. Bezeichnung Log Pow Ethanol - 0, Mobilität im Boden Keine Daten vorhanden Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) enthält dieses Produkt keine PBT / vpvb - Substanzen Andere schädliche Wirkungen Schwach wassergefährdend. Weitere Hinweise Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine Umweltbeeinträchtigungen bekannt und zu erwarten. Nicht in Oberflächenwasser oder Kanalisation gelangen lassen. Bei sachgemässer Einleitung geringer Konzentrationen in adaptierte biologische Kläranlagen sind Störungen der Abbauaktivität von Belebtschlamm nicht zu erwarten. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung Kann unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften deponiert oder in geeigneten Verbrennungsanlagen verbrannt werden. Die Wiederverwertung (Recycling) ist der Entsorgung vorzuziehen. Abfallschlüssel Produkt Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen; Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln; andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen Als gefährlicher Abfall eingestuft. Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel Leere Behälter zur örtlichen Wiederverwertung, Wiedergewinnung oder Abfallbeseitigung abgeben. Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung einer Wiederverwendung zugeführt werden. Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen. D - DE Seite 7 von 10

13 ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID) UN-Nummer: Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Transportgefahrenklassen: Verpackungsgruppe: Gefahrzettel: UN1987 ALKOHOLE, N.A.G. (Ethanol, Propan-2-ol) 3 II 3 Klassifizierungscode: F1 Begrenzte Menge (LQ): 1 L / 30 kg Beförderungskategorie: 2 Gefahrnummer: Tunnelbeschränkungscode: 33 D/E Binnenschiffstransport (ADN) UN-Nummer: Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Transportgefahrenklassen: Verpackungsgruppe: II Gefahrzettel: 3 UN1987 ALKOHOLE, N.A.G. (Ethanol, Propan-2-ol) Klassifizierungscode: Begrenzte Menge (LQ): Seeschiffstransport (IMDG) UN-Nummer: Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Transportgefahrenklassen: Verpackungsgruppe: Gefahrzettel: F1 1 L / 30 kg UN1987 ALCOHOLS, N.O.S. (Ethanol, Propan-2-ol) 3 II 3 Marine pollutant: Begrenzte Menge (LQ): EmS: Lufttransport (ICAO) UN/ID-Nr.: Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Transportgefahrenklassen: No 1 L / 30 kg F-E, S-D UN1987 ALCOHOLS, N.O.S. (Ethanol, Propan-2-ol, Solution) 3 D - DE Seite 8 von 10

14 14.4. Verpackungsgruppe: Gefahrzettel: II 3 Begrenzte Menge (LQ) Passenger: IATA-Verpackungsanweisung - Passenger: IATA-Maximale Menge - Passenger: IATA-Verpackungsanweisung - Cargo: IATA-Maximale Menge - Cargo: Umweltgefahren UMWELTGEFÄHRDEND: nein Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Y341 / 1 L L L Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code Der Transport erfolgt ausschließlich in zugelassenen und geeigneten Verpackungen. Sonstige einschlägige Angaben Deutschland / Postversand: National: max ml je Innenverpackung / max ml je Versandstück; International: verboten. ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Vorschriften Angaben zur VOC-Richtlinie: Nationale Vorschriften Beschäftigungsbeschränkung: Störfallverordnung: Katalognr. gem. StörfallVO: Technische Anleitung Luft III: Anteil: Wassergefährdungsklasse: Status: < 90 % Stoffsicherheitsbeurteilung Für diesen Stoff wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten ( 22 JArbSchG). Beschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten ( 4 und 5 MuSchRiV). Bestimmungen der Störfallverordnung beachten : Organische Stoffe, angegeben als Gesamtkohlenstoff bei m >= 0.50 kg/h: Konz. 50 mg/m³ < 90 % 1 - schwach wassergefährdend Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3 Wortlaut der R-Sätze (Nummer und Volltext) 11 Leichtentzündlich. 36 Reizt die Augen. 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext) H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Weitere Angaben Die Angaben der Position 4 bis 8 und 10 bis 12 sind teilweise nicht auf den Gebrauch und die ordnungsgemäße D - DE Seite 9 von 10

15 Anwendung des Produktes bezogen (siehe Gebrauchs-/Fachinformation), sondern auf das Freiwerden größerer Mengen bei Unfällen und Unregelmäßigkeiten. Die Angaben beschreiben ausschließlich die Sicherheitserfordernisse des Produktes/der Produkte und stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse. Die Lieferspezifikation entnehmen Sie den jeweiligen Produktmerkblättern. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produktes/der beschriebenen Produkte im Sinne der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften dar. (n.a. - nicht anwendbar, n.b. - nicht bestimmt) (Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.) D - DE Seite 10 von 10

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