GEMEINDE. Gutachterausschuss

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1 GEMEINDE EBERHARDZELL Gutachterausschuss Bodenrichtwerte für baureifes und bebautes Land Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Grundstücke im Gebiet der Gesamtgemeinde Eberhardzell zum nach 196 Abs. 1 BauGB

2 2 Gemeinde Eberhardzell Landkreis Biberach Sitzung des Gutachterausschusses am Ermittlung und Feststellung der Bodenrichtwerte nach 196 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Anwesend: Stark Hermann, Vorsitzender Mohr Thomas, Gutachter Markus Sproll, Gutachter Gerhard Kehm, Finanzamt Biberach Haug Christine, Leiterin der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Bürgermeisteramt Eberhardzell Die Bodenrichtwertermittlung ist nach 193 Abs. 3 und 196 BauGB Aufgabe des Gutachterausschusses. Der Gutachterausschuss Eberhardzell hat in seiner Sitzung vom für den Bereich der Gesamtgemeinde Eberhardzell die angegebenen Bodenrichtwerte festgelegt bzw. fortgeschrieben. Rechtsgrundlage für die Ermittlung ist 196 Baugesetzbuch und 12 der Gutachterausschussverordnung. Die Bodenrichtwerte werden jährlich durch den Gutachterausschuss zum Stichtag 31. Dezember auf Grund der in der Kaufpreissammlung geführten Kauffälle unbebauter Grundstücke sowie nach den Erfahrungen auf dem Grundstücksmarkt beschlossen. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Bei Bedarf kann nach 193 Baugesetzbuch von den Antragsberechtigten ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragt werden. Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen. Ansprüche gegenüber Trägern der Bauleitplanung, den Genehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten noch aus den für sie beschriebenen Attributen abgeleitet werden. Bodenrichtwerte sind nach 196 Abs. 1 BauGB durchschnittliche Lagewerte für die Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Weicht das zu bewertende Grundstück hiervon ab, ist zum Beispiel die Lage besser oder die Ausnutzung des Grundstücks geringer, so muss dies durch einen Zuschlag oder Abschlag berücksichtigt werden.

3 3 Die Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Flächen (Acker- und Grünland) sind aus Verkaufspreisen abgeleitet worden und stellen durchschnittliche Lagewerte für den Grund und Boden dar. Abweichungen in den wertbestimmenden Eigenschaften - wie Zuwegung, Ortsrandlage, Hofnähe, Grundstückszuschnitt, Grundstücksgröße - können Abweichungen vom Bodenrichtwert bewirken. Für die Richtigkeit Eberhardzell, Vorsitzender des Gutachterausschusses Hermann Stark

4 4 Bodenrichtwerte der Gemeinde Eberhardzell zum Bodenrichtwerte für die Gemeinde Eberhardzell zum Der Gutachterausschuss der Gemeinde Eberhardzell hat am nachfolgende Bodenrichtwerte für die Gemeinde Eberhardzell ermittelt und festgelegt: Bodenrichtwerte in Gebieten nach 30,33 und 34 BauGB für baureifes und bebautes Land Bodenrichtwerte in Gebieten nach 35 BauGB für baureifes und bebautes Land Bodenrichtwerte für landwirtschaftlich genutzte Flächen Nicht festgelegt wurden Bodenrichtwerte für Rohbauland und Bauerwartungsland aufgrund fehlender geeigneter Daten aus der Kaufpreissammlung. Ausgangsmaterial für die Bodenrichtwertermittlung sind die Daten der Kaufpreissammlung. Unterstützend werden sonstige Unterlagen (Bauleitpläne, Daten über Art und Umfang der Erschließung usw.) sowie örtliche Ermittlung herangezogen. In Gebieten mit geringem Grundstücksverkehr sind insbesondere die allgemeine Marktentwicklung, der Lagevergleich mit zu berücksichtigen. Definitionen: 1. Baureifes und bebautes Land liegt vor, wenn die Flächen entsprechend den öffentlich-rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind, d. h. voll erschlossen und bebaubar. Bei bebauten Grundstücken ist der Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn das Bodenrichtwertgrundstück unbebaut wäre. 30 BauGB: Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes 33 BauGB: Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung 34 BauGB: Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile 35 BauGB: Bauen im Außenbereich 2. Landwirtschaftlich genutzte Flächen Landwirtschaftlich genutzte oder nutzbare Flächen eignen sich nach ihren Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage, sowie ihren Verwertungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke. Diese Flächen sind auch insbesondere durch ihre landschaftliche oder verkehrliche Lage geprägt und lassen auf absehbare Zeit keine Entwicklung zu einer Bauerwartung erkennen.

5 I. Hauptort Eberhardzell: 1. Bodenrichtwerte in Gebieten nach 30, 33 und 34 BauGB für baureifes und bebautes Land 1.1. Hauptort Baugebiete ( 30,33 BauGB) Wohnbauflächen: Bebauungsplan Klotzenhof, Eberhardzell, Rechtskraft Reines Bebauungsplan Am alten Hedelberger Weg, Eberhardzell, Rechtskraft Bebauungsplan Elster, Eberhardzell, Rechtskraft mit Änderung Rechtskraft Bebauungsplan Elster II, Eberhardzell, Rechtskraft Bebauungsplan Krammetvogel II, Eberhardzell, Rechtskraft Reines Bebauungsplan Krammetvogel III, Eberhardzell, Rechtskraft Bebauungsplan Krammetvogel IV, Eberhardzell, Rechtskraft mit Bebauungsplan-Änderung Krammetvogel IV, Eberhardzell, Rechtskraft Bebauungsplan Krammetvogel V, Eberhardzell, Rechtskraft Bebauungsplan Romersberg, Eberhardzell, Rechtskraft Bebauungsplan Romersberg II, Eberhardzell, Rechtskraft Bebauungsplan Romersberg III, Eberhardzell, Rechtskraft Bebauungsplan Grundstück Maucher, Eberhardzell, Rechtskraft Bebauungsplan Weilerstraße, Eberhardzell, Rechtskraft mit Änderung Rechtskraft Abschlag wegen Verkehrsbelastung L307 Bebauungsplan Falke-West, Eberhardzell, Rechtskraft Abschlag wegen Hangbebauung,, Beschattung durch angrenzendes Waldgebiet Bebauungsplan Falke-Ost, Eberhardzell, Rechtskraft Abschlag wegen Hangbebauung, Beschattung durch angrenzendes Waldgebiet 5 Reines, Teilbereich;, Teilbereich ; Mischgebiet: ein Grundstück 75 Reines 75 Reines 75

6 6 Bebauungsplan Mühlweg Eberhardzell, Rechtskraft mit Änderung Rechtskraft Abschlag wegen Hangbebauung, Beschattung durch angrenzendes Waldgebiet Bebauungsplan Mühlweg Eberhardzell, Rechtskraft mit Änderung Rechtskraft Abschlag wegen Hochwasserbereich an der Umlach und am Mühlkanal Mischbauflächen: Bebauungsplan Hofwiese, Eberhardzell, Rechtskraft Mischgebiet - Aufschlag angrenzend an das Romersberg Bebauungsplan Hofwiese, Eberhardzell, Rechtskraft Mischgebiet 45 Bebauungsplan Auenweg, Eberhardzell, Rechtskraft Mischgebiet 45 Bebauungsplan Ortsmitte-Östlich Hauptstraße, Eberhardzell, Rechtskraft Mischgebiet Gewerbeflächen: Bebauungsplan Hofwiese, Eberhardzell, Rechtskraft mit Bebauungsplan-Änderung Hofwiese, Eberhardzell, Rechtskraft Gewerbegebiet 35 Bebauungsplan Hofwiese II, Eberhardzell, Rechtskraft Gewerbegebiet Unbeplanter Innenbereich ( 34 BauGB): Richtwert: Teilorte Baugebiete ( 30,33 BauGB): Gewerbeflächen: Bebauungsplan Ritzenweiler-Nord, Eberhardzell, Rechtskraft Gewerbegebiet 35 Bebauungsplan Gemse, Ritzenweiler, Rechtskraft Gewerbegebiet 35 Bebauungsplan Holzwerk Schneider, Kappel, Rechtskraft mit Bebauungsplan Holzwerk Schneider, 1. Änderung, Kappel, Rechtskraft Gewerbegebiet Unbeplanter Innenbereich ( 34 BauGB): Richtwert: 45

7 7 2. Bodenrichtwerte in Gebieten nach 35 BauGB für baureifes und bebautes Land: Richtwert: Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Flächen Richtwert / Grünland: 2,00 Ackerflächen: 2,50

8 II. Ortschaft Mühlhausen: 1. Bodenrichtwerte in Gebieten nach 30, 33 und 34 BauGB für baureifes und bebautes Land 1.1. Hauptort Baugebiete ( 30,33 BauGB) Wohnbauflächen: 8 Bebauungsplan St. Joachim, Mühlhausen, Rechtskraft mit Bebauungsplan-Änderung St. Joachim, Mühlhausen, Rechtskraft Bebauungsplan Messmerweg-Nordost, Mühlhausen, Rechtskraft Bebauungsplan Messmerweg-West, Mühlhausen, Rechtskraft Abschlag wegen Nähe Gewerbegebiet Gewerbeflächen: Bebauungsplan Messmerweg-West, Mühlhausen, Rechtskraft Gewerbegebiet Unbeplanter Innenbereich ( 34 BauGB): Richtwert: Teilorte Baugebiete ( 30,33 BauGB): Mischgebiet gebiet: Bebauungsplan Perez, Hummerstsried, Rechtskraft Mischgebiet Unbeplanter Innenbereich ( 34 BauGB): Richtwert: 25

9 9 2. Bodenrichtwerte in Gebieten nach 35 BauGB für baureifes und bebautes Land: Richtwert: Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Flächen Richtwert / Grünland: 2,00 Ackerflächen: 2,50

10 III. Ortschaft Füramoos: 1. Bodenrichtwerte in Gebieten en nach 30, 33 und 34 BauGB für baureifes und bebautes Land 1.1. Hauptort Baugebiete ( 30,33 BauGB) Wohnbauflächen: Nutzungsart Richtwert / Bebauungsplan Falchenäcker, Füramoos, Rechtskraft Bebauungsplan Weiheräcker, Füramoos, Rechtskraft Bebauungsplan Weiheräcker II, Füramoos, Rechtskraft Bebauungsplan Weiheräcker III, Füramoos, Rechtskraft Mischbauflächen: Nutzungsart Richtwert / Bebauungsplan Falchenäcker, Füramoos, Rechtskraft Mischgebiet Unbeplanter Innenbereich ( 34 BauGB): Richtwert: Bodenrichtwerte in Gebieten nach 35 BauGB für baureifes und bebautes Land: Richtwert: Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Flächen Richtwert / Grünland: 2,00 Ackerflächen: 2,50

11 1. Bodenrichtwerte in Gebieten nach 30, 33 und 34 BauGB für baureifes und bebautes Land 1.1. Hauptort Wohnbauflächen: 11 IV. Ortschaft Oberessendorf: Nutzungsart Richtwert / Bebauungsplan Kohl, Oberessendorf, Rechtskraft März Bebauungsplan Kohl II, Oberessendorf, Rechtskraft ; Dorfgebiet, ein Grundstück 80 Bebauungsplan Lindenhof, Oberessendorf, Rechtskraft Mischbauflächen: Nutzungsart Richtwert / Bebauungsplan Enzian, Oberessendorf, Rechtskraft Mischgebiet 75 Bebauungsplan Enzian I, Oberessendorf, Rechtskraft Mischgebiet 75 mit Bebauungsplan-Änderung Enzian I, Oberessendorf, Rechtskraft Bebauungsplan Enzian II, Oberessendorf, Rechtskraft mit Bebauungsplan-Änderung Enzian II, Oberessendorf, Rechtskraft Mischgebiet 75 Bebauungsplan Lindenhof, Oberessendorf, Rechtskraft Mischgebiet 75 Bebauungsplan Lindenhof, Oberessendorf, Rechtskraft Mischgebiet 55 - Abschlag kein Wohnen möglich Gewerbeflächen: Nutzungsart Richtwert / Bebauungsplan Kalmus-Nord, Oberessendorf, Rechtskraft Gewerbegebiet Bebauungsplan Kalmus-Süd, Oberessendorf, Rechtskraft Gewerbegebiet Bebauungsplan Enzian, Oberessendorf, Rechtskraft Gewerbegebiet 50 Bebauungsplan Enzian I, Oberessendorf, Rechtskraft Bebauungsplan-Änderung Enzian I, Oberessendorf, Rechtskraft Gewerbegebiet Unbeplanter Innenbereich ( 34 BauGB): Richtwert Teilorte Unbeplanter Innenbereich ( 34 BauGB): Richtwert 25

12 12 2. Bodenrichtwerte in Gebieten nach 35 BauGB für baureifes und bebautes Land: Richtwert: Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Flächen Richtwert / Grünland: 2,00 Ackerflächen: 2,50 Für die Richtigkeit Eberhardzell, Vorsitzender des Gutachterausschusses Hermann Stark Ausfertigung: Landratsamt Biberach (2-fach) Finanzamt Biberach (2-fach) Gutachter (1-fach)

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