zur Vorstellung der Organisationsuntersuchung der Feuerwehr und der Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Koblenz

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1 Herzlich Willkommen zur Vorstellung der Organisationsuntersuchung der Feuerwehr und der Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Koblenz Pressekonferenz am Uhr Rathaus Koblenz Stadtverwaltung Koblenz Pressestelle Will-Hörter Platz Koblenz Seite 1 von 5

2 Wie viel Feuerwehr benötigt die Stadt Koblenz? Einführung: Mit dieser umfangreichen und zugleich komplexen Fragestellung befasst sich aktuell das Amt für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Koblenz. Thematisch werden hierbei sowohl auf der einen Seite die grundsätzlichen Organisationsstrukturen mit deren zugehörigen Sachaufgaben bewertet und auf der anderen Seite wird ein sogenannter Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Koblenz erstellt. Neben der Berufsfeuerwehr bilden maßgeblich die Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr sowie die Katastrophenschutzeinheiten das Rückgrat der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Der Prozess wird dabei vom Amt für Brand- und Katastrophenschutz gemeinsam durch ein externes Beratungsunternehmen mit entsprechender Fachexpertise begleitet. Bereits seit Anfang 2015 befasste sich die Feuerwehr Koblenz intern mit der Notwendigkeit einer umfassenden Brandschutzbedarfsplanung. Wesentliche Veränderungen in der Verkehrsinfrastruktur, die Ausweisung von neuen Industrie- und Gewerbegebieten, die Auswirkungen des demografischen Wandels sowie die beabsichtigte Neubildung von Stadtteilen in den kommenden Jahren, wie z.b. die Bebauung des Areals der ehemaligen Fritsch-Kaserne im Stadtteil Niederberg, sind nur einige wesentliche Ausgangsparmeter, welche die Notwendigkeit einer Überprüfung der vorhandenen Organisationsstrukturen und die Ausstattung einer leistungsfähigen Feuerwehr unterstreichen. Im Dezember 2016 erfolgte nach Erstauswertung der erhobenen Daten die Beauftragung des externen Beratungsunternehmens durch die Verwaltung. Die Dauer der Organisationsuntersuchung wird voraussichtlich ein Jahr in Anspruch nehmen. In der heutigen Pressekonferenz unterrichten wir Sie über den derzeitigen Zwischenstand und die sich hieraus ergebenden Maßnahmen zur Strategischen Neuausrichtung der Feuerwehr Koblenz. Prozessbeschreibung: Grundlage für eine valide Brandschutzbedarfsplanung bilden neben den gesetzlichen Vorgaben aus dem Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) und der Feuerwehrverordnung (FwVO), die Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten des Deutschen Städtetages, welche durch die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF Bund) bereits 1998 entwickelt und 2015 an die aktuellen Bedürfnisse angepasst wurden. Diese werden rechtlich als Stand der Technik gewertet. Maßgebliche Parameter zur Bemessung einer leistungsfähigen Feuerwehr bilden demnach die Berücksichtigung folgender Kriterien: - Ermittlung des örtlichen Gefährdungs- und Risikopotentials, - Einsatzgrundzeit, - Schutzzieldefinition (unter Berücksichtigung von Bemessungsszenarien, Mindestausstattung und Funktionsstärke), - Festlegung eines Zielerreichungsgrades. Seite 2 von 5

3 Zwischenzeitlich ist die notwendige Erhebung für die Risikoanalyse abgeschlossen. Auch die Auswertung über die Leistungsfähigkeit der Feuerwache, welche sowohl die Sicherstellung des Grundschutzes innerhalb der Einhaltung zur vorgegebenen Einsatzgrundzeit beinhaltet, als auch die Bewertung der vorhandenen räumlichen Situation, liegen nun vor. Einhergehend ist in diesem Zusammenhang gleichermaßen die Leistungsfähigkeit der 11 Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr Koblenz von zentraler Bedeutung. Diesbezüglich liegen ebenfalls valide Bemessungswerte vor. Die sogenannte Einsatzgrundzeit gemäß FwVO soll in Rheinland-Pfalz künftig auf 10 Minuten angehoben werden. Dies ist Ergebnis einer vom Ministerium des Innern und für Sport (MdI) im Jahr 2013 einberufen Projektarbeitsgruppe Zukunftsfähige Feuerwehrstrukturen in Rheinland-Pfalz. Begründet wird dieser Schritt durch die flächendeckende Einführung der Integrierten Leitstellen und der damit deutlich verkürzten Notrufbearbeitung. Die Integrierte Leitstelle Koblenz ist seit 2011 in Betrieb. Mit der Verkürzung der v.g. Notrufbearbeitung und gleichzeitigen Optimierung der Alarmierungssysteme in den Leitstellen tritt für die Bevölkerung damit hinsichtlich der Grundschutzsicherstellung keine zeitliche Veränderung auf! Bis zur Einführung der neuen Alarmierungstechnik in den Integrierten Leitstellen dauerte die Notrufbearbeitung und der damit verbundenen Alarmierung der jeweiligen Einsatzkräfte in Rheinland-Pfalz durchschnittlich 4 Minuten, denn die notwendigen Einsatzmittel mussten dabei einzeln über die jeweiligen Systeme alarmiert werden. Durch die neuen und zugleich hochmodernen Alarmierungssysteme konnte die Zeitspanne der Notrufbearbeitung um die Hälfte auf 2 Minuten verkürzt werden. Insofern hat das MdI die Freigabe zur Planung mit der künftigen Einsatzgrundzeit gegenüber der Stadtverwaltung erteilt. Andere Oberzentren und große kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz, u.a. die Städte Trier, Worms und Speyer haben ebenfalls bereits hierauf deren Brandschutzbedarfsplanung vorgenommen. Um eine qualitativ und zugleich quantitativ-effiziente Brandschutzbedarfsplanung für eine Gemeinde aufstellen zu können, bedarf es neben der Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben aus dem LBKG i.v.m. der FwVO, auch der Festlegung von sogenannten Schutzzielen sowie eines Zielerreichungsgrades (Effektivität). Diese bilden die maßgeblichen Planungsparameter zur gesamtheitlichen Aufstellung der Feuerwehr, bestehend aus Berufsfeuerwehr, Freiwilliger Feuerwehr sowie den Katastrophenschutzeinheiten. Der Zielerreichungsgrad beschreibt den prozentualen Anteil der zeitkritischen Einsätze, bei denen die Zielgrößen Einsatzgrundzeit und Funktionsstärke eingehalten werden. Dem gegenüber steht der allgemeine Erreichungsgrad, welcher vorgibt, dass die Feuerwehr (Personalstärke, Verteilung der Standorte, etc.) planerisch bei jedem Einsatz im Zuständigkeitsbereich die Vorgabe der Einsatzgrundzeit sowie Funktionsstärke einhält (flächendeckende Abdeckung des Zuständigkeitsbereichs). Abweichungen dürfen sich nur durch nicht planbare Ereignisse wie z.b. Gleichzeitigkeit von Einsätzen, Verkehrsbehinderungen, akute Personalengpässe oder Witterungseinflüsse ergeben. Die Schutzziele beschreiben die Bemessungsszenarien, die mit hoher Wahrscheinlichkeit im Gemeindegebiet auftreten können und aufgrund des Schadensausmaßes regelmäßig Personen- und/ oder Sachschäden fordern. Für Großstädte wird für deren Kerngebiete hierbei ein Wohnungsbrand in einem Mehrfamilienwohnhaus mit verrauchtem Rettungsweg und einer vermissten Person (sogenannter kritischer Wohnungsbrand ) zu Grunde gelegt. Großstadtkerngebiete weisen dabei u.a. einen stark verdichteten Innenstadtbereich mit Wohn- und Bürogebäuden, teilweise ober- Seite 3 von 5

4 halb der Hochhausgrenze und eng bebautem Altstadtbereich sowie vielfältige Bildungsund Kultureinrichtungen auf. Die dezentral vom Kerngebiet liegenden Stadtteile weisen überwiegend eine allgemeine Wohnbebauung mit geringen Anzahlen von Gewerbebetrieben auf, von denen eine deutlich abgeminderte Gefährdung ausgeht. Insofern kann hier als Bemessungsszenario ein Wohnungsbrand in einem Einfamilienhaus bzw. in einem Mehrfamilienwohnhaus mit geringerer Rettungshöhe und ebenfalls einer vermissten Person sowie verrauchtem Rettungsweg zu Grunde gelegt werden. Mit beiden v.g. Schutzzielbemessungen für Brandereignisse lassen sich gleichermaßen Szenarien der technischen Hilfeleistung, der Wasserrettung sowie von Gefahrstoffereignissen bewältigen. Auswertung Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr: Die Auswertung der Erreichbarkeitsanalyse vom jetzigen Standort der Feuerwache in der Schlachthofstr hat ergeben, dass von dort keine flächendeckende Grundschutzsicherstellung innerhalb der Einsatzgrundzeit für das Stadtgebiet sichergestellt werden kann. Die geographische Ausgangssituation mit der Lage an Rhein und Mosel und der sich hieraus ergebenden Überquerungsmöglichkeiten durch die vorhandenen Brücken haben maßgeblichen Einfluss auf den Erreichbarkeitsradius vom jetzigen Standort der Feuerwache. Die 11 Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr Koblenz können aufgrund ihrer zwischenzeitlich realen Verfügbarkeit, unabhängig von der jeweiligen Tages- und Wochenzeit (u.a. bedingt durch Wohnorte und Arbeitsplätze der Mitglieder zum jeweiligen Gerätehaus, Freistellung vom Arbeitsplatz etc.), nicht mehr den offenen Grundschutz zur Einhaltung der Einsatzgrundzeit im Stadtgebiet perspektivisch kompensieren. Hierbei ist zudem von Bedeutung, dass in den zurückliegenden 20 Jahren die Mitgliederzahl der ehrenamtlichen Angehörigen um über 26% auf aktuell 276 Mitglieder gesunken ist, was jedoch dem bundesweiten Trend entspricht. Die Freiwillige Feuerwehr gilt jedoch nach wie vor als unverzichtbarer Bestandteil der gesamten nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr der Stadt Koblenz. Zudem sind die Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr wesentlicher Bestandteil des kulturellen Lebens in den jeweiligen Stadtteilen. Analyse, Ergebnis und Fazit: Daher bedarf es unter Berücksichtigung aller v.g. Ausgangsparameter einer Strategischen Neuausrichtung für die Feuerwehr Koblenz. Hierzu ist anstelle des jetzigen Ein-Wachen-Konzepts mit Vorhaltung eines kompletten Löschzugs ein Mehr-Wachen- Konzept mit Bildung kleinerer taktischer Einheiten für die Berufsfeuerwehr notwendig. Neben dem jetzigen Standort in der Schlachthofstraße sollen dafür zwei weitere Standorte auf der rechten Rheinseite (Niederberg) sowie in Metternich (Metternicher Feld) vorgesehen werden. Die Besetzung mit hauptamtlichem Personal erfolgt dabei anhand des ermittelten Gefahren- und Risikopotentials sowie den damit verbundenen Schutzzieldefinitionen. Die dezentrale Struktur von Standorten ermöglicht durch kürzere Anfahrtswege die schnellere Erreichbarkeit vor Ort und damit die Einhaltung der Einsatzgrundzeit. Damit wird deutlich, dass trotz geringerer Stärke der zuerst eintreffenden Einheit durch die kürzere Fahrzeit und die bedarfsweise nachrückenden Einheiten eine deutliche Qualitätssteigerung eintritt. Ergänzend hierzu soll künftig die Freiwillige Feuerwehr noch intensiver und einheitsübergreifender eingebunden werden. Mit der Mehr-Wachen-Konzeption tritt trotz der Anpassung der Einsatzgrundzeit von 10 Seite 4 von 5

5 Minuten für alle Koblenzer Stadtteile eine deutliche Verbesserung gegenüber der jetzigen Situation auf. In der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde der derzeitige Zwischenstand zur Brandschutzbedarfsplanung umfassend vorgestellt. Die Ausschussmitglieder beauftragten das Amt für Brand- und Katastrophenschutz einstimmig die weitere strategische Neuausrichtung auf Grundlage der vorhandenen Bewertung vorzunehmen. Seite 5 von 5

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