Prof. Dr.-Ing. Gerhard Steinebach Technische Universität Kaiserslautern. Das Metalldach im Kleid der Bebauungsplanfestsetzung
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- Imke Salzmann
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1 Prof. Dr.-Ing. Gerhard Steinebach Technische Universität Kaiserslautern Das Metalldach im Kleid der Bebauungsplanfestsetzung München,..00
2 Einführung / Ausgangslage Rahmenbedingungen Anforderungen an die Bauleitplanung Festsetzungsmethodik Festsetzungsbeispiele Schlussfolgerungen
3 Einführung / Ausgangslage Regenwasserbewirtschaftung: Eine Aufgabe für die Bauleitplanung? Diskussion und erste Anwendungen in der Siedlungsentwässerung seit Ende der 980er Jahre ( Stadtökologie ). Ansatzpunkt: Minimierung und Kompensation von Eingriffen in Boden, Natur und Landschaft Steinebach
4 Einführung / Ausgangslage Dezentrale Regenwasserbewirtschaftung - Paradigmenwechsel im Wasserrecht: Von der zentralen Ableitung und Behandlung zur dezentralen Bewirtschaftung des Niederschlagswassers. - Rechtlich etabliert durch Novellierung der Wassergesetze der Länder. Meist Vorrangregelung für die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung. - Grundsatz: Niederschlagswasser von neu erschlossenen Grundstücken soll versickert oder getrennt abgeleitet werden, wenn dies schadlos und technisch möglich ist.
5 Einführung / Ausgangslage Festsetzungen in Bebauungsplänen Kriterien: - Siedlungsgebiet - Wasserhaushalt - Bodenqualität Tiere und Pflanzen - Versickerungs- und Speicherpotential im Boden - Reinigungsfähigkeit des Bodens - Grundwasserrelevanz - Verunreinigungen
6 Einführung / Ausgangslage Metalldächer im Bebauungsplan? Anhaltspunkte - Bauplanungsrechtliche Festsetzungen - Zielrichtung Flächen für die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung - Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (Integration örtliche Bauvorschriften) - Zielrichtung Baugestaltung, rationelle Wasserverwendung - Landes-Wasserrechtliche Festsetzungen (Integration Niederschlagswasserableitung) - Zielrichtung Wasserhaushalt und -qualität - Nicht rechtsverbindliche Hinweise (z. B. auf wasserrechtliche Genehmigungspflichten)
7 Rahmenbedingungen Rechtsgrundlagen 9 Abs. Nrn.,,, 0, BauGB 9 Abs. und BauGB Landesbauordnungen i. V. m. 9 Abs. BauGB Wasserhaushaltsgesetz i. V. m. 9 Abs. BauGB Landeswassergesetze i. V. m. 9 Abs. BauGB Explizite Rechtsgrundlage für Flächen zur Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser ( 9 I BauGB) seit 00. Keine unmittelbare bundesrechtliche Grundlage für die eigentliche Regenwasserbewirtschaftung, aber Umweg über 9 I 0 BauGB denkbar. Zahlreiche Landeswassergesetze intendieren integrierte Festsetzungen. 7
8 Rahmenbedingungen Rechtliche Einordnung - Länderspezifische, z. T. erheblich voneinander abweichende Regelungen (Landeswassergesetze), daher hier nur Darstellung von Grundlinien. - Versickerung und Einleitung unbelasteten Niederschlagswassers i.d.r. wasserrechtlich erlaubnisfrei. - Technische und wasserwirtschaftliche Rahmenbedingungen (z. B. Anforderungen der Niederschlagswasserverordnungen der Länder) müssen eingehalten werden. - Koordinations- und Integrationsfunktion der Bauleitplanung. 8
9 Anforderungen an die Bauleitplanung Grundlagen - Ganzheitliche Abwägung von Siedlungs- und Bebauungskonzepten (auch) unter Berücksichtigung der Regenwasserbewirtschaftung (Schutz von Boden, Grundwasser und Oberflächengewässern) - Fachliche Integration der Entwässerungsplanung in die städtebauliche Konzeption i.s. einer Optimierung. - Sicherung benötigter Flächen und Erschließungsrechte durch bauplanungsrechtliche Festsetzungen. - Integration bauordnungs- und wasserrechtlicher Regelungen nach Landesrecht. - Dadurch: Grundlagen für die Erfüllung der flächenbezogenen und technischen Anforderungen zur naturnahen Regenwasserbewirtschaftung. 9
10 Anforderungen an die Bauleitplanung Ermittlungserfordernisse - Prüfung der wasserrechtlichen Rahmenbedingungen - Prüfung der allgemeinen Voraussetzungen für eine dezentrale Versickerung (. schadlos;. technisch möglich;. wirtschaftlich vertretbar) - Bei vorgesehener Versickerung gutachtliche Aussagen über die relevanten hydrogeologischen Rahmenbedingungen (insbesondere Grundwasserflurabstand und Durchlässigkeit) erforderlich. - Entwässerungskonzeption als Bestandteil der Planung in Abstimmung mit dem städtebaulichen Konzept. 0
11 Festsetzungsmethodik Festsetzungskomponenten Grundlage für die Festsetzungen: 9 Baugesetzbuch (BauGB), Landebauordnungen (LBO), Landeswassergesetze. Grundlegende Unterscheidung nach Komponenten. Allgemeine planungsrechtliche Festsetzungen zur Siedlungskonzeption (Art und Maß, überbaubare Flächen,...). Spezielle planungsrechtliche Festsetzungen von Flächen für die Entwässerung ( 9 I BauGB). Integrierte bauordnungsrechtliche Festsetzungen (Anforderungen an Gebäude und Freiflächen). Integrierte wasserrechtliche Festsetzungen (Durchsetzung dezentraler Entwässerungskonzepte)
12 Festsetzungsmethodik Festsetzungsumfang und -tiefe - Weites Spektrum möglicher Festsetzungen zur... - Minimierung der Versiegelung, - Reduzierung von Abflüssen durch weitere Maßnahmen, z. B. Dachbegrünung, - Sicherung von Flächen zur Zwischenspeicherung, Ableitung und Versickerung von Regenwasser, - Gewährleistung technischer Anforderungen, - Durchsetzung (Wasserrecht). - Gefahr der Überfrachtung von Bebauungsplänen durch Fachtechnik. Notwendigkeit der Systematisierung von Anforderungen. - Bedenkenswert: Gesonderte Regelungen über städtebauliche Verträge, bauordnungsrechtliche Satzungen, wasserrechtliche Satzungen und Baugenehmigungsrecht.
13 Festsetzungsmethodik Typische Konzepte Für die Bestimmung verbindlicher Regelungen ist nach dem Entwässerungskonzept zu differenzieren: - Versickerungsanlagen auf den privaten Grundstücken, - Getrennte Ableitung mit Versickerung auf öffentlichen / gemeinschaftlichen Flächen o d e r Einleitung in ein Oberflächengewässer, - Kombinierte Lösungen
14 Festsetzungsmethodik Rechtliche Ableitung. Allgemeine planungsrechtliche Festsetzungen zur Siedlungskonzeption (überbaubare Flächen, Dichte...) >> Begrenzung der Abflüsse (Sekundärziel). Spezielle planungsrechtliche Festsetzungen von Flächen für die Entwässerung ( 9 I BauGB) >> soweit nach Entwässerungskonzept definiert und planerisch erforderlich. Integrierte bauordnungsrechtliche Festsetzungen (Anforderungen an Gebäude und Freiflächen) >> soweit zur Sicherung der Wasserqualität notwendig.. Integrierte wasserrechtliche Festsetzungen (Durchsetzung dezentraler Entwässerungskonzepte) >> nach landesrechtlicher Vorgabe, ggf. separate Satzung.
15 Festsetzungsbeispiele Versickerung auf öffentlichen Flächen bzw. Gemeinschaftsflächen - Festsetzung als Fläche für die Rückhaltung und die Versickerung von Niederschlagswasser nach 9 I BauGB o d e r als öffentliche Grünfläche mit überlagerter Versickerungsfunktion ( 9 I BauGB). - Ggf. Leitungsrechte für Leitungen und/oder Gräben ( 9 I BauGB) (Umsetzung im Genehmigungsverfahren) - Ggf. bauordnungsrechtliche Festsetzungen zu Baumaterialien und zur Flächenversiegelung auf den Baugrundstücken. - Integrierte wasserrechtliche Festsetzung zur Art der Regenwasserbewirtschaftung (Anschluss an die Anlage)
16 Festsetzungsbeispiele Quelle: Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Bebauungsplan Steinäcker, 00
17 Festsetzungsbeispiele Bezug zur Dacheindeckung - Schlüsselbegriff Nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser - Bezugspunkt zum Wasserrecht: Zielrichtung Wasserqualität - Kein planungsrechtlicher Regelungshintergrund möglicher Regelungen zu Dachflächen/-materialien (Rechtsgrundlage, Subsidiarität Bauordnungs- und Wasserrecht) - Indirekte Regelungen über integrierte bauordnungsrechtliche oder wasserrechtliche Festsetzunge - Hinweise. 7
18 Schlussfolgerungen - Dezentrale Regenwasserbewirtschaftung in Baugebieten ist dem Experimentierstadium entwachsen und inzwischen als Regelfall zu betrachten. - Defizite im Siedlungsbestand. - Tragfähige Rechtsgrundlagen im Bauplanungsrecht und in den Fachgesetzen der Länder. - Vernetzte Anwendung von Bauplanungs-, Bauordnungsund Wasserrecht. - Weiterhin hohe Anforderungen an die wasserwirtschaftlichen Fachgrundlagen, insbesondere bei dezentraler Versickerung auf den Grundstücken zur Vermeidung von Schäden und Haftungsfällen. - Keine direkte baurechtliche Regelungsbasis zur Regenwasserbewirtschaftung im Kontext Metalldach. 8
19 Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben! 9
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