Handwerkskammer Reutlingen 27. März Patente & Co. - Welches Schutzrecht wofür? Dipl.-Ing. Helmut Jahnke Informationszentrum Patente Stuttgart
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- Steffen Förstner
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1 Handwerkskammer Reutlingen 27. März 2012 Patente & Co. - Welches Schutzrecht wofür? Dipl.-Ing. Helmut Jahnke Informationszentrum Patente Stuttgart
2 Themenübersicht Informationszentrum Patente Schutzrechte und Strategien Erfindungsschutz Namensschutz Designschutz Empfehlungen
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7 Patentinformationszentren in Deutschland
8 Erste Anlaufstelle für alle Fragen zu gewerblichen Schutzrechten Damals wie heute
9 Unser Angebot Schutzrechtsrecherchen mit Unterstützung selbst durchführen
10 Erfinderberatung seit 1908!
11 Informationsveranstaltungen
12 Seminare und Schulungen
13 Der verlängerte Arm des Patent- und Markenamts
14
15 Lektüre, die schlau macht! Patente und Gebrauchsmuster Europäische Patente und der PCT US-Patentrecht Software und Patentschutz Erfindungen von Arbeitnehmern Keine Angst vor Patentrecherchen! Lizenzverträge Deutsches Geschmacksmuster Geschmacksmusterschutz im Ausland Produktpiraterie Nachahmung als unlauterer Wettbewerb Markenschutz in Deutschland Die EU-Gemeinschaftsmarke International registrierte Marken (IR-Marken) US-Markenrecht Die Firma und andere Unternehmenskennzeichen Domainnamen und Internetrecht Werktitelschutz Urheberrecht Produktpiraterie Nachahmung als unlauterer Wettbewerb
16 Enorm in Norm! (DIN, VDE, ISO, EN)
17 Arbeitskreis Patente
18 Tag der gewerblichen Schutzrechte
19 Unterwegs in Baden-Württemberg
20 Innovationspreis des Landes
21 Artur Fischer Erfinderpreis
22 Informationsmaterial verteilen
23 Gewerblicher Rechtsschutz Schutz geistigen Eigentums Schutz gewerblicher Leistungen Schutz persönlicher Schöpfungen Nicht-technischer Art Technischer Art Nicht-technischer Art Gewerblich verwertet Marke Patent Gebrauchsmuster Geschmacksmuster UWG Sortenschutzrecht Halbleiterschutzrecht Urheberrecht
24 Ohne Schutzrechtsstrategie Keine Kosten für die Anmeldung Nachahmung durch Wettbewerber Gefahr durch fremde Schutzrechte Produktionsstop Namensänderung Lizenzzahlungen Schadenersatz
25 Defensive Schutzrechtsstrategie Vermeidung von Schutzrechtsverletzungen Veröffentlichungen zum Stand der Technik z.b. durch Anmeldung von Patenten oder Gebrauchsmustern ohne Prüfungsantrag Geheimhaltung Aber: Kein Schutz vor Nachahmung
26 Offensive Schutzrechtsstrategie Rechtzeitige Anmeldung von Schutzrechten nach vorheriger Recherche Kombination von Schutzrechten für Schlüsselprodukte Vermeidung von Doppelentwicklungen Kostenlose Nutzung von Know-How Einsatz der Schutzrechte in der Werbung Erleichterte Beschaffung von Kapital Zusätzliche Einnahmen durch Lizenzierung Notwendig: Überwachung und Durchsetzung! Aber: Der Schutz darf nicht mehr kosten als der geschützte Gegenstand wert ist!
27 Erfindungsschutz
28 Das Patent schützt: Technische Gegenstände Chemische Erzeugnisse Technische Verfahren Arbeits- und Anwendungsverfahren Mikrobiologische Verfahren und Anwendungen
29 Was sind keine Erfindungen? Reine Entdeckungen wissenschaftliche Theorien mathematische Methoden Pläne, Regeln, Verfahren für: - gedankliche Tätigkeiten - geschäftliche Tätigkeiten - Spiele
30 Anforderungen, Laufzeit Weltweite Neuheit Erst anmelden, dann veröffentlichen! Erfinderische Tätigkeit Gewerbliche Anwendbarkeit Laufzeit maximal 20 Jahre
31 Dt. Patenterteilungsverfahren
32 Patent: Amtliche Gebühren Anmeldung 60 Prüfung 350 Jahresgebühren ab dem 3. Jahr 70 für das 3. Jahr 350 für das 10. Jahr für das 20. Jahr
33
34 Gebrauchsmuster: Unterschiede zum Patent Kein Schutz für Verfahren 6 Monate Neuheitsschonfrist Laufzeit max. 10 Jahre Nur formale Prüfung
35 Einsatz des Gebrauchsmusters Schnelles Eintragungsverfahren Frühzeitiges Vorgehen gegen Verletzer möglich Rechtsbeständigkeit fraglich, da inhaltlich nicht geprüft Parallelanmeldung zum Patent möglich
36 Gebrauchsmuster: Amtliche Gebühren Anmeldung 40 Freiwillige Recherche 250 Verlängerungsgebühren: 210 für das Jahr 350 für das Jahr 530 für das Jahr
37 Wirkung Monopol auf Zeit Verbietungs- kein Benutzungsrecht Jedem Dritten ist es verboten, ohne Zustimmung das Produkt: herzustellen anzubieten zu importieren...
38 Erlaubt ist Benutzung im privaten Bereich Versuchszwecke unmittelbare Zubereitung von Arzneimitteln
39 Marken Herkunftshinweis für Unternehmen und Produkte
40 Die Marke schützt: Alles was geeignet ist, Waren und Dienstleistungen oder deren Hersteller bzw. Anbieter, zu kennzeichnen bzw. von anderen zu unterscheiden. Wörter Logos Buchstaben Zahlen Hörzeichen Formen, Verpackungen Farben, Farbzusammenstellungen
41 Schutzhindernisse Beschreibende Angaben Mangelnde Unterscheidungskraft Freihaltebedürfnis für Wettbewerber Verstoß gegen guten Sitten Benutzung von Hoheitszeichen
42 Wichtiges zur Marke Laufzeit 10 Jahre Beliebig oft verlängerbar Nur formale Prüfung (Schutzhindernisse) Keine Recherche nach älteren Markeneintragungen!
43 Marke: Amtliche Gebühren Anmeldung (inkl. 3 Klassen) 300 für Klasse: je 100 Beschleunigte Prüfung 200 Verlängerung (inkl. 3 Klassen) 750 für Klasse: je 260
44 Beispiele Inhaber: Kraft Foods Schweiz Holding AG, Zürich, CH
45 Inhaber: Bayrische Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
46 BGH I ZB 38/00 Käselaib in Blütenform
47 Bewegungsmarke: Tastmarke: Firma Underberg
48 Designschutz
49 Anforderungen Weltweite Neuheit Ausnahme: 12-monatige Neuheitsschonfrist für Anmelder Eigenart (Einzelvergleich) Es muss sich von von anderen Erzeugnissen erkennbar unterscheiden
50 Das Geschmacksmuster schützt: Die äußere Gestaltung von Gegenständen (Design) Es schützt nicht die Funktion von Gegenständen!
51 Wichtiges zum Geschmacksmuster Laufzeit max. 25 Jahre nur formale Prüfung der Anmeldeunterlagen Möglichkeit, eine Aufschiebung der Veröffentlichung des Musters zu beantragen (bis zu 30 Monaten)
52 Geschmacksmuster: Amtliche Gebühren Anmeldung (inkl. 10 Muster) 70 Für das Muster: je 7 Bekanntmachungspauschale: pro bekannt zu machendes Muster 12
53 Empfehlungen 1 Recherche ist immer sinnvoll Am besten selber recherchieren Fremde Schutzrechte beachten Erst anmelden, dann veröffentlichen! Spezialisierten Patentanwalt einschalten Abwägen zwischen Geheimhaltung und Anmeldung
54 Empfehlungen 2 Frühzeitig an Markenanmeldung denken Fantasievolle Namen kreieren Arbeitnehmererfinderrecht beachten Lizenzverträge nur mit fachkundigem Beistand Kombination von Schutzrechten für Schlüsselprodukte
55 Ein Beispiel
56 Vielen Dank! Informationszentrum Patente Willi-Bleicher-Str Stuttgart (0711)
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