Herzlich Willkommen. zur SEPA-Informationsveranstaltung für Vereine im Bürgerhaus in Burbach
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- Franz Adler
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Transkript
1 Herzlich Willkommen zur SEPA-Informationsveranstaltung für Vereine im ürgerhaus in urbach
2 Agenda der SEPA-Informationsveranstaltung in urbach egrüßung der Vereine Dr. Henrike Curdt Leiterin Marketing Sparkasse urbach-neunkirchen Allgemeine Information zur SEPA-Umstellung Holger Kubitza Elektronik anking Sparkasse urbach-neunkirchen Die SEPA-Umstellung aus Vereinssicht - Praxisbeispiel Christian Hombach Vorsitzender Gemischter Chor La Musica Alchen Gemeinsamer Imbiss und Erfahrungsaustausch Seite 2
3 SEPA Umstellung Was Vereine jetzt tun müssen
4 Der EU-Gesetzgeber schreibt die Abschaltung nationaler Euro-Zahlverfahren zum vor Ab dem 1. Februar 2014 verändert SEPA, der einheitliche EuroZahlungsverkehrsraum, den bargeldlosen Zahlungsverkehr auch hierzulande. Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro auch innerhalb Deutschlands sind dann nach europaweit einheitlichen Verfahren vorzunehmen (SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift). Vor allem Lastschriften sind von den neuen Vorgaben betroffen, während bei Überweisungen lediglich die Kontonummer und die ankleitzahl durch die IAN (internationale Kontonummer) ersetzt werden.! Per Gesetz können Verbraucher bis zum Überweisungen im alten Format einreichen. Seite 4
5 Die SEPA-Überweisung Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Sparkasse Musterstadt Seite 5
6 Die SEPA-Überweisung ersetzt die klassische Überweisung 1 Zur eindeutigen Identifikation des Zahlungsempfängers muss bei der SEPA-Überweisung die IAN und ggf. der IC angegeben werden. 1 HOTEL DE PARIS E Zahlungen in Euro auch über Euro hinaus. ANKE 2 3 Der Kontoinhaber muss bei der SEPA-Überweisung ebenfalls seine IAN angeben. 3 MAX MUSTERMANN ! Die SEPA-Überweisung kann sofort genutzt werden. Tipp: Onlinebanking bietet Komfortfunktionen wie Terminüberweisungen oder Vorlagen. Seite 6
7 Die SEPA-Lastschrift Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Sparkasse Musterstadt Seite 7
8 Zur strukturierten Umsetzung der SEPA-Migration sollte rechtzeitig eine estandsaufnahme stattfinden Checkliste für die SEPA-Umstellung im Verein: Die Checkliste für Vereine liegt am Ausgang zur Mitnahme bereit und steht im Internet zum Download zur Verfügung! Seite 8
9 Sofortmaßnahmen: Gläubiger-ID beantragen Wer Lastschriften einziehen möchte, benötigt eine Gläubiger- Identifikationsnummer(kurz Gläubiger-ID). Diese dient der Identifikation eines Lastschrifteinreichers (18 Stellen). ISO-Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichskennung Nationales Identifikationsmerkmal DE 02 ZZZ Quelle: Deutsche undesbank Seite 9
10 Sofortmaßnahmen: Gläubiger-ID beantragen Es öffnet sich die Internetseite der undesbank Gläubiger ID beantragen wählen 3. Personenvereinigung(= nicht e. V.) bzw. e. V. Seite 10
11 Sofortmaßnahmen: Gläubiger-ID beantragen 4. Seite 11
12 Sofortmaßnahmen: Gläubiger-ID beantragen 5. Vereinsregister-Nummer nicht zur Hand? Infoabend SEPA-Umstellung Seite 12
13 Sofortmaßnahmen: Inkassovereinbarung abschließen Die Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA- asis-lastschrift (kurz Inkassovereinbarung) ist die vertragliche Grundlage mit uns, um Forderungen im SEPA-asis-Lastschriftverfahren einziehen zu können. Inkassovereinbarung abschließen: 1. Gläubiger-ID ergänzen (Seite 1) 2. Unterschreiben (Seite 5, rechts) Vertretungsberechtigter des Vereins je nach Satzung 3. Vertrag zurückschicken! Vereinbarungen liegen am Ausgang zur Mitnahme bereit. Gerne können Sie auch Ihren bekannten erater in der Geschäftsstelle ansprechen. ringen Sie hierzu unbedingt Ihre Gläubiger-ID mit. Seite 13
14 Der Ablauf einer SEPA-asis-Lastschrift ähnelt grundsätzlich dem Ablauf im bisherigen Verfahren Die SEPA-Lastschriftverfahren ermöglichen inländische und grenzüberschreitendelastschrifteinzüge in Euro auf asis eines zuvor vom Zahlungspflichtigen erteilten SEPA-Lastschriftmandats. Festes Fälligkeitsdatum/ Vorlagefristen SEPA-asis-Lastschrift (neu) Ja NEU! Fälligkeitsdatum./. 6 Geschäftstage bei Erst- /Einmal-und 3 Geschäftstage bei Folgelastschriften (Ziffer 8 Inkassovereinbarung) Einzugsermächtigung (alt) Nein (bei Sicht) Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen Eindeutige Identifikation des Mandats 8 Wochen ab elastung (13 Monate bei fehlendem Mandat) Ja NEU! (Gläubiger-ID und Mandatsreferenz) 8 Wochen ab elastung Kundenkennung IAN und ggf. IC NEU! Kontonummer und LZ Vorabinformation vor dem (ersten) Einzug estandteil des Verfahrens NEU! Nein empfehlenswert Seite 14
15 Voraussetzungen zur Nutzung von SEPA-Lastschriften (Zahlungsempfänger) Ihre Mitglieder werden mindestens 14-Tage vor Fälligkeit über den Einzug mittels SEPA informiert? Damit der Zahlungspflichtige den Lastschrifteinzug planen kann, ist die (schriftliche) Ankündigung des Lastschrifteinzuges erforderlich (gesetzlich 14 Tage, kann verkürzt werden).! asis ist der Fälligkeitstag, den Sie eventuell bereits mit Ihren Mitgliedern vereinbart haben oder vereinbaren müssen. Tipp: Sie können die Vorabankündigung in den Mitgliedsantrag integrieren. Lediglich bei eitragsanpassungen ist dann eine Ankündigung nötig. Einreichung der Lastschrift (D-14 bis D-6/bzw. D-3) Eine Lastschrift kann frühestens 14 Tage und muss spätestens6 Tage vor Fälligkeit (Erstlastschrift) bzw. 3 Tage vor Fälligkeit (Folgelastschrift) bei Ihrer Sparkasse eingehen. Seite 15
16 Das SEPA-Lastschriftmandat
17 Das SEPA-Lastschriftmandat Einfache Kontrolle durch neue Identifikationsmerkmale Das SEPA-Lastschriftmandat muss schriftlich eingeholt werden und beinhaltet neben einem einheitlichen Autorisierungstext folgende Angaben vom Zahlungsempfänger (Verein): Name und Adresse Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz (individuell vom Zahlungsempfänger für jedes SEPA- Mandat festzulegen) Kennzeichnung für wiederkehrende/einmalige Zahlungen vom Zahlungspflichtigen (Mitglied): Name und Anschrift des Kontoinhabers IAN und ggf. IC Unterschrift und Unterschriftsdatum auf neuem Mandat oder schriftlicher Einzugsermächtigung Seite 17
18 ereits bestehende Einzugsermächtigungen können als SEPA-asis-Lastschriftmandate weitergenutzt werden Sie müssen den Zahlungspflichtigen vor dem ersten Einzug lediglich die ihm fehlenden Angaben mitteilen: Künftige Lastschrifteinzüge nehmen wir per SEPA-asis-Lastschrift vor. Unsere Gläubiger-ID: [Gläubiger-ID] Ihre Mandatsreferenz: [Mandatsreferenz, z.. Mitgliedsnummer] Der nächste Einzug erfolgt am [Datum] jeweils zum 1. Werktag eines Monats. Seite 18
19 Vereine nutzen für den Einzug von Lastschriften unterschiedliche Verfahren Manueller Einzug mit Lastschriftbeleg Einzelne oder wiederkehrende Lastschriften über das Internetbanking Dauerlastschriftanwendung (Verwaltung der Einzüge durch die Sparkasse) SPG Verein (Software der Sparkasse) Fremdsoftware (z.. Mein Verein) Seite 19
20 Manueller Einzug mit Lastschriftbeleg Der Gesetzgeber sieht für das SEPA-Lastschriftverfahren ausschließlich die beleglose Variante vor. Der letzte Einzug über Lastschriftbelege ist im Januar 2014 möglich. Abhängig von der Anzahl der Lastschriften muss eine Umstellung auf die beleglosen Varianten Internetbanking, Dauerlastschriftanwendung oder SPG Verein erfolgen. Ihr Kundenberater hilft Ihnen bei der Auswahl der für Ihren Verein passenden Variante. Seite 20
21 Einzelne oder wiederkehrende Lastschriften über das Internetbanking Die SEPA-Lastschriftfunktion für das Internetbanking wird im November 2013 zur Verfügung gestellt. Für die bisher gespeicherten Empfänger (Zahlungspflichtigen), besteht eine Konvertierungsmöglichkeit innerhalb der Empfängerdatenbank zur Umwandlung von Kontonummer und LZ in IAN und IC. Es wird die Möglichkeit geschaffen, bestehende IZV-Sammlervorlagen in SEPA-Sammlervorlagen zu konvertieren. Im Anschluss an die SEPA-Konvertierung ist eine manuelle Nachbearbeitung erforderlich (Mandatsreferenz, Mandatsdatum). Seite 21
22 Einzelne oder wiederkehrende Lastschriften über das Internetbanking konvertieren Seite 22
23 Einzelne oder wiederkehrende Lastschriften über das Internetbanking konvertieren Seite 23
24 Dauerlastschriftanwendung Die Konvertierung der alten Inlands-Lastschriften in SEPA- Lastschriften wird von der Sparkasse durchgeführt. Um die Konvertierung durchzuführen, muss die SEPA- Inkassovereinbarung mit Gläubiger-ID bis spätestens 15. Oktober 2013 der Sparkasse vorliegen und vom Kundenberater erfasst sein. Die Information der Mitglieder über die Wandlung der Lastschrifteinzüge in SEPA-Lastschrifteinzüge erfolgt nicht durch die Sparkasse. Die bei der Konvertierung erzeugten Mandatsreferenzen kann Ihnen Ihr Kundenberater bei edarf zur Verfügung stellen. Seite 24
25 SPG Verein Innerhalb der Software SPG Verein kann eine Konvertierung der alten Inlands-Lastschriften in SEPA-Lastschriften automatisiert erfolgen. Um eine erfolgreiche Umstellung zu gewährleisten, sollte die jeweils aktuelle Version genutzt werden (derzeit ). Der Download der aktuellen Version ist unter möglich. Ab Version 3.1.x ist unter Hilfe/Online- Update ein automatisches Update möglich. Vor der Umstellung sollte in jedem Fall eine aktuelle Datensicherung erfolgen. Eine ausführliche Umstellungsanleitung finden Sie ebenfalls unter Seite 25
26 Unterstützung auf eachten Sie vor allem den ereich Weitere Infos. Seite 26
27 Fazit Durch den gesetzlich vorgeschriebenen Migrations-Endtermin zum stehen insbesondere Sie als Vereine vor der Herausforderung, die SEPA-Umstellung erfolgreich und rechtzeitig zu meistern. Die Sparkasse urbach- Neunkirchen begleitet Sie gern als zuverlässiger Partner bei Ihrer SEPA-Migration und hält zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten für Sie bereit. Seite 27
28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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