Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen Garanten gelingender Ambulantisierung?

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1 Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen Garanten gelingender Ambulantisierung? 1

2 Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen Vorgeschichte I Die Finanzierungszuständigkeit für stationäre und ambulante Hilfen zum Wohnen wurden 2003 zunächst bis zum Jahr 2010 beim LVR als überörtlichem Sozialhilfeträger zusammengelegt Gleichzeitig gilt in der Behindertenhilfe der Grundsatz ambulant vor stationär im Sinne eines Paradigmenwechsels 2

3 Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen Vorgeschichte II Die Unterstützung soll dem individuellen Hilfebedarf entsprechen mit den Zielen der - Individualisierung - Selbstbestimmung - Integration / Inklusion - Gleichstellung - Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Als wesentliche Scharniere im Ambulantisierungsprozess sind die KoKoBes seitens des LVR in Aussicht gestellt worden. Auflage für die Finanzierung war es, dass in der Gebietskörperschaft alle interessierten und bereits in der Behindertenhilfe tätigen Anbieter sich in Verbünden zusammenschließen. 3

4 Mithilfe der KoKoBe verfolgtes Ziel des LVR Unterstützung der Integration von Menschen mit sog. geistiger Behinderung und/oder mehrfachen Behinderungen ins Gemeinwesen durch Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und Ermöglichung ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Sicherstellung des Vorrangs ambulanter vor stationärer Hilfen 4

5 Maßnahmen zur Zielerreichung Finanzierung fachlich qualifizierter, kostenloser und unabhängiger Beratung und Unterstützung zu Fragen rund um die Themen Wohnen, Arbeiten und Freizeit Eine Vollzeitstelle je Einwohner Bis zu je Vollzeitstelle Flächendeckende Anlaufstellen, die individuelle Beratung bieten, Tipps für die Freizeit geben und die verschiedenen Angebote in der Gemeinde koordinieren und vernetzen AdressatInnen: erwachsene Menschen mit sog. geistiger und mehrfacher Behinderung; Angehörige und Freunde der Zielgruppe; Fachleute; Institutionen; MuliplikatorInnen 5

6 Zahlen - rheinlandweit Am nahm die erste KoKoBe ihre Arbeit auf Mittlerweile existiert ein flächendeckendes Beratungsnetz von 83 KoKoBe in den 27 Städten und Kreisen des Rheinlandes 6

7 Zielvereinbarung 2009 zwischen LVR und KoKoBe I Gemeinsame Zielsetzung KoKoBe und LVR: Die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsangebote stellen einen wichtigen Baustein in der Umsetzung des Vorrangs ambulanter vor stationärer Hilfen dar. Es handelt sich hierbei um ein gemeinwesenorientiertes und niederschwelliges Angebot in erster Linie für Menschen mit geistiger Behinderung. Gemeinsam mit dem LVR verfolgen sie das Ziel das ambulant betreute Wohnen im Rheinland auszubauen und dabei insbesondere auch eine Alternative zur stationären Betreuung im Wohnheim aufzuzeigen. 7

8 Zielvereinbarung 2009 zwischen LVR und KoKoBe II In diesem Zusammenhang ist die KoKoBe besonders verpflichtet, Zugänge zum Gemeinwesen zu suchen und zu initiieren. Außerdem sollten bestehende Vorbehalte gegenüber ambulanten Wohnformen durch Beratung und Informationen abgebaut werden. Mit dieser Zielvereinbarung werden konkrete Schritte zur Erreichung dieses Zieles verbindlich beschrieben und festgeschrieben. 8

9 Standort und Räumlichkeiten: Zielvereinbarung III Name und Standort der KoKoBe Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr Trägerneutraler Standort Beschilderung Barrierefreiheit Räumlichkeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Geringe Stellenanteile ( mind. 0,3 VZÄ) Doppelfunktionen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei dem Anstellungsträger möglichst vermeiden Erreichbarkeit: Sprechzeiten / Telefonische Erreichbarkeit Beratung in Werkstätten für Menschen mit geistiger Behinderung Vertretung 9

10 Zielvereinbarung IV Beratung: Beratungsschwerpunkt: Wohnen und Freizeit bzw. soziale Kontakte. Zielgruppe: Leistungsberechtigte, Angehörige und gesetzliche BetreuerInnen. Vorhalten von Konzepten aller Anbieter von ambulanten und stationären Hilfen in der Gemeinde Nutzung aller Möglichkeiten zur Einbeziehung der Menschen mit geistiger Behinderung in das Gemeinwesen Erstellung der Individuellen Hilfeplanung (IHP) 10

11 Zielvereinbarung V Trägerneutrale Beratung: Informationsmaterial zu Anbietern und Angeboten der Region Instrumente zur Darstellung einer trägerneutralen Beratung: In einem halbjährlich stattfindenden Arbeitskreis mit Anbietern von ambulanten und stationären Wohnhilfen wird die Beratungspraxis des vergangenen Halbjahres dargelegt. 11

12 Zielvereinbarung VI Koordinierung/ Vernetzung: Treffen aller Verbundpartner Treffen der KoKoBe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Teilnahme an regionalen Arbeitskreisen Soziale Kontakte/ Freizeitangebote: Informationsmaterial der Anbieter von Freizeitangeboten Freizeitkalender Freizeitangebote Sofern eine Region über nicht ausreichende und regelmäßig stattfindende Freizeitangebote verfügt, initiiert die KoKoBe neue Angebote oder öffnet Angebote für den Personenkreis der Menschen mit geistiger Behinderung. Die Aufgabe der KoKoBe liegt besonders in der Initiierung von neuen Freizeitangeboten bzw. in der Vernetzung bestehender und weniger in der Durchführung von Freizeitmaßnahmen. 12

13 Zielvereinbarung VII Öffentlichkeitsarbeit: Flyer Pressepräsenz Informationsveranstaltungen Rolle der KoKoBe in Bezug auf das Persönliche Budget: Aufgabe der KoKoBe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die qualifizierte Erstberatung von Interessierten, Angehörigen und gesetzlichen Betreuern zum Persönlichen Budget. Der LVR bietet zur Unterstützung geeignete Fortbildungsangebote zum Persönlichen Budget für KoKoBe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. 13

14 Konkrete Umsetzung in der Region Bonn / Rhein-Sieg-Kreis I : Start Trägerverbund KoKoBe Bonn Rhein Sieg Zusammenschluss von 11 unterschiedlichen Anbietern der Behindertenhilfe Verpflichtungen auf gemeinsame Strukturen, Prozesse und Qualitätsmaßstäbe 14

15 Konkrete Umsetzung in der Region Bonn / Rhein-Sieg-Kreis II Für die Stadt Bonn und den umgebenden Rhein-Sieg- Kreis werden 6 Vollzeitstellen finanziert (2 für Bonn: Einwohner, 4 für den RSK: Einwohner) Es gibt 12 wohnortnahe, flächendeckend platzierte Beratungsstellen 20 Beratungs-Fachkräfte gewährleisten die individuelle und gezielte Beratung Der Trägerverbund hat in Eigeninitiative eine Koordinationsstelle (16 WoStd) geschaffen Die Geschäftsführung liegt beim Diakonischen Werk Bonn 15

16 Die Gebietskörperschaft: Bonn-Rhein-Sieg 16

17 Am Trägerverbund Bonn-Rhein-Sieg beteiligte Institutionen Diakonisches Werk der Ev. Kirchenkreise Bonn und Bad Godesberg- Voreifel in Zusammenarbeit mit der Ev. Kirchengemeinde Meckenheim Caritasverband für den RSK e.v. in Zusammenarbeit mit CBT-Caritas-Betriebsführungs- und Trägergesellschaft mbh, Köln Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bonn e.v. Lebenshilfe für geistig behinderte Menschen im RSK rrh. e.v. in Zusammenarbeit mit Stellwerk ggmbh Hohenhonnef GmbH HPH-NETZ Mittelrhein Ost, Region Stadt Bonn und Region RSK Der Karren e.v. in Zusammenarbeit mit der Pfarrstelle für Behindertenarbeit des Ev. Kirchenkreises An Sieg und Rhein 17

18 Trägerkreis (Entscheidungsbefugte VertreterInnen der Trägerverbunds-Mitglieder) Aufgabe: Grundsatzentscheidungen, Koordination (tagt 3 x im Jahr) Arbeitsausschuss (ein/e BeraterIn pro Träger) Aufgabe: Arbeitsaufträge vom Trägerkreis (tagt bei Bedarf) GesamtberaterInnenkreis Treffen aller BeraterInnen meist zu einem vereinbarten Thema (tagt 2 x im Jahr) Regionaler Arbeitskreis RSK rechtsrheinisch Treffen der regionalen KoKoBe BeraterInnen (tagt 4 x im Jahr) Regionaler Arbeitskreis Bonn und RSK linksrheinisch Treffen der regionalen KoKoBe BeraterInnen (tagt 4 x im Jahr) 18

19 KoKoBe Garanten gelingender Ambulantisierung? Ein Fazit Der LVR tut viel für das Gelingen des Ambulantisierungsprozesses und versteht die KoKoBes als Garanten: Lotsenfunktion für große Tanker Strahlkraft ins Gemeinwesen hinein Inklusion KoKoBe soll tragfähige Strukturen im Gemeinwesen initiieren durch: Leuchtturmprojekte, Vergabe von Freizeitgeldern, Herausgabe des Freizeitkalenders etc. Gefahr von Überfrachtung bleibt Innovativ ist der trägerübergreifende Ansatz, der sich im Trägerverbund Bonn Rhein Sieg bewährt: weniger die Träger- Konkurrenz als vielmehr die passgenauen Hilfen für die Menschen mit Behinderung stehen im Mittelpunkt der KoKoBe-Arbeit 19

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