Schwierige Geschäftsvorfälle richtig buchen

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1 Schwierige Geschäftsvorfälle richtig buchen Bearbeitet von Iris Thomsen 1. Auflage Taschenbuch. 304 S. Paperback ISBN Recht > Handelsrecht, Wirtschaftsrecht > Handels- und Vertriebsrecht > Handelsbilanzrecht, Bilanzsteuerrecht Zu Inhaltsverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft. Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, ebooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programm durch Services wie Neuerscheinungsdienst oder Zusammenstellungen von Büchern zu Sonderpreisen. Der Shop führt mehr als 8 Millionen Produkte.

2 Beim Anlagevermögen handelt es sich um Vermögen bzw. Vermögensgegenstände, die dem Unternehmen langfristig, d. h. mindestens ein Jahr, zur Verfügung stehen. Dazu gehören: immaterielles Anlagevermögen (entgeltlich erworbene Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile) Sachanlagen (entgeltlich erworbene oder selbst hergestellte Wirtschaftsgüter) Finanzanlagen (langfristig angelegtes Geld) Umlaufvermögen dagegen ist kurzfristiges Vermögen. Es wird in der Regel veräußert, verarbeitet oder verbraucht. Tipp: Anlagegüter bis 60 ohne Umsatzsteuer und Anlagegüter, die weniger als ein Jahr im Unternehmen verbleiben, sind sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. R 5.4. EStR. Durch die Senkung der GWG-Grenze seit 2008 auf 150, geht man davon aus, dass in naher Zukunft die Grenze von 60 auf 150 erhöht wird. Sobald weitere Informationen vorliegen, finden Sie diese unter Was ist beim Anlagevermögen zu beachten? Ihnen liegt eine Rechnung vor und Ihr Ziel ist es, das Anlagegut in der richtigen Bilanz, mit dem richtigen Wert zu aktivieren. Außerdem möchten Sie, wenn das Anlagegut abnutzbar ist, die korrekte Abschreibungsart wählen, die Höhe der Abschreibung ermitteln und buchen. Gleichzeitig interessiert Sie, ob der Vorsteuerabzug möglich ist. 65

3 Was laut Handelsrecht aktiviert werden muss oder kann, ist auch in der Steuerbilanz zu aktivieren, soweit das Steuerrecht nicht widerspricht. Das Steuerrecht erlaubt Personenfirmen nur Anlagegüter zu aktivieren, die ausreichend betrieblich genutzt werden und der Ge- Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug siehe Kapitel 2.4 Ja, das ist die Praxis, ein einziger Beleg kann sehr viele Fragen hervorrufen. Die Antworten dazu finden Sie im Einkommensteuergesetz, in den Einkommensteuerrichtlinien und im Bilanzsteuerrecht. Dieses Kapitel soll Ihnen helfen, die Fragen Schritt für Schritt zu beantworten. Aktivierung von Anlagevermögen: Kapitel 3.2 Wer darf das Anlagegut aktivieren und ggf. abschreiben? Das Unternehmen, ein oder ein Teil der Gesellschafter, der Vermieter oder der Mieter? Kapitel 3.3 Was wird aktiviert und ggf. abgeschrieben? Jedes selbstständige Wirtschaftsgut wird einzeln aktiviert. Wie sind Zubehör und Einbauten zu behandeln? Abschreibungsart abhängig vom Anlagegut: Kapitel 3.4 Plan- und außerplanmäßige Abschreibungen Vorsteuerabzug bei Anlagevermögen: Ist Ihr Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt und ist im Kaufpreis Vorsteuer enthalten, wird diese herausgerechnet. Der Nettowert wird aktiviert und abgeschrieben. Unternehmen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, aktivieren den Bruttowert und schreiben diesen ab. Der Vorsteuerabzug ist unabhängig von der Abschreibung. Ob Sie das Anlagegut abschreiben oder nicht, interessiert das Umsatzsteuergesetz nicht. Die Vorsteuer erhalten Sie in voller Höhe zurück, sobald die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Nämlich, wenn Ihnen eine einwandfreie Rechnung vorliegt und die Lieferung oder die Zahlung erfolgt ist Hinweis zur Bilanz nach Steuer- und Handelsrecht Siehe Kapitel

4 Wer darf das Anlagegut aktivieren und ggf. abschreiben? 3 winnerzielung dienen. Bilanzierungshilfen, die Aktivierung von Ingangsetzungskosten, verbietet das Steuerrecht. Steuerrechtliche Wahlrechte sind nur dann erlaubt, wenn diese auch in der Handelsbilanz angewandt werden, zum Beispiel die Sonderabschreibung, wie in Kapitel Bilanz nach Steuer- und Handelsrecht beschrieben. Trotz des Maßgeblichkeitsprinzips können sich die Wertansätze von Anlagevermögen in der Handels- und der Steuerbilanz unterscheiden. Es werden zum Beispiel niedrigere Herstellungskosten oder Bilanzierungshilfen aktiviert, eine kürzere Nutzungsdauer und andere Abschreibungsarten gewählt. 3.2 Wer darf das Anlagegut aktivieren und ggf. abschreiben? Grundsätzlich aktiviert der wirtschaftliche Eigentümer das Anlagegut, wenn er die Kosten für die Herstellung oder Anschaffung getragen hat. Klären Sie also zunächst, wer der Eigentümer ist: das Unternehmen nur ein Gesellschafter oder ein Teil der Gesellschafter der Vermieter der Mieter In der Regel wird das Unternehmen der Eigentümer sein, d. h. der Einzelunternehmer, alle Gesellschafter einer Personengesellschaft oder die Kapitalgesellschaft. Das Unternehmen trägt die Kosten für die Herstellung oder Anschaffung des Anlageguts. In diesem Fall wird es in der Bilanz des Unternehmens aktiviert. Bei Personenfirmen wird es nur aktiviert, wenn es betrieblich genutzt wird. Sonderfälle: Ein Anlagegut, das betrieblich genutzt wird, aber dem Unternehmen nicht gehört, wird in der Regel gemietet. In diesem Fall wird das Anlagegut beim Vermieter aktiviert. 67

5 Ist der Vermieter allerdings am Unternehmen des Mieters beteiligt, kann das vermietete Anlagegut zwangsläufig zu Betriebsvermögen werden, obwohl es sich um Privatvermögen handelt. Details dazu finden Sie auf den folgenden Seiten in den Abschnitten: Vor- und Nachteile Privatvermögen Sonderbetriebsvermögen bei Personengesellschaften Betriebsaufspaltung bei Kapitalgesellschaften Einbauten von Mietern Bauen Sie Anlagegüter in ein gemietetes Gebäude fest ein oder auf ein gemietetes Grundstück, stellt sich die Frage, wer das Anlagegut aktivieren und abschreiben darf, der Vermieter oder der Mieter? Betriebsvermögen oder Privatvermögen laut Steuerrecht Bei Kapitalgesellschaften gibt es kein Privatvermögen, alles, was dem Unternehmen gehört, wird aktiviert. Ist die Personenfirma Eigentümer, wird das Anlagegut aktiviert und ggf. abgeschrieben, wenn es betrieblich genutzt wird und dazu beiträgt, Gewinne zu erzielen. Für die Aktivierung in der Steuerbilanz muss das Anlagegut (außer Gebäude) mindestens zu 10 % betrieblich genutzt werden. Eine Privatperson darf ein Anlagegut abschreiben, das zum Privatvermögen gehört, wenn es dazu bestimmt ist, Gewinne zu erzielen (Vermietung und Verpachtung). Für die Buchführung von Personenfirmen ist also zu klären, ob das Anlagegut zum Betriebsvermögen zählt oder nicht. Der Anteil der betrieblichen Nutzung bestimmt, ob es sich um notwendiges bzw. gewillkürtes Betriebsvermögen oder um Privatvermögen handelt. Das Gesetz unterscheidet sonstige Wirtschaftsgüter von Grundstücken und Gebäuden, R 4.2. EStR. Sonstige Wirtschaftsgüter Diese zählen entweder zu 100 % zum Betriebsvermögen oder zu 100 % zum Privatvermögen. Eine Aufteilung ist nicht möglich, wie das folgende Schaubild zeigt. 68

6 Wer darf das Anlagegut aktivieren und ggf. abschreiben? 3 Betriebliche Nutzung Privatvermögen oder Betriebsvermögen? unter 10 % 100 % Privatvermögen (notwendiges Privatvermögen) 10 % bis 50 % Wahlrecht 100 % Privatvermögen oder 100 % Betriebsvermögen (gewillkürtes Privat- oder Betriebsvermögen) über 50 % 100 % Betriebsvermögen (notwendiges Betriebsvermögen) Grundstücke und Gebäude Diese können aufgeteilt werden, ein Grundstück oder ein Gebäude kann zum Teil betrieblich und zum Teil privat genutzt werden. Nur der betrieblich genutzte Anteil wird dem Betriebsvermögen zugeordnet, R 4.2. (4) EStR. Die Aufteilung erfolgt in der Regel nach qm. betriebliche Nutzung Grundstücke x % Gebäude x % Privatvermögen oder Betriebsvermögen? x % Betriebsvermögen und Rest Privatvermögen x % Betriebsvermögen und Rest Privatvermögen Ausnahme: Ein betrieblich genutzter Grundstücks- oder Gebäudeteil muss nicht dem Betriebsvermögen zugeordnet werden, wenn der Wert des Gebäudeteils unter oder unter 1/5 des Gebäudewertes liegt, R 4.2. (8) EStR, 8 EStDV. Diese Grenzen sind interessant für Büros und Arbeitszimmer im Privathaus. Vor- und Nachteile Betriebsvermögen Gehört ein Anlagegut zum Betriebsvermögen, können alle laufenden Kosten sowie die Abschreibung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Allerdings zählen nicht nur die Einnahmen, die durch das Anlagegut erzielt werden, zu den Betriebseinnahmen, sondern auch der Veräußerungsgewinn, wenn das Anlagegut verkauft wird. Das ist bei Privatvermögen anders. Vor- und Nachteile Privatvermögen Nicht nur Betriebsvermögen kann Gewinne erzielen, das kann Privatvermögen auch. Wird ein Grundstück oder ein Gebäude, das zum Privatvermögen gehört, vermietet oder verpachtet, handelt es sich um Vermögensverwaltung und nicht um einen Gewerbebetrieb. 69

7 Die erzielten Gewinne unterliegen nur der Einkommensteuer und nicht der Gewerbesteuer; wird das Anlagegut verkauft, kann der Veräußerungsgewinn steuerfrei bleiben. Vorausgesetzt, die Spekulationsfrist von zehn Jahren wird eingehalten, und es liegt kein gewerblicher Grundstückshandel vor. In diesen Fällen machen Sie keine Buchführung, sondern Sie ermitteln den Gewinn auf folgenden Anlagen zur Einkommensteuererklärung: Anlage V Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Anlage KAP Einkünfte aus Kapitalvermögen Anlage SO Spekulationsgewinne Außerdem können Sie die anteiligen Kosten inkl. Abschreibung im Falle einer betrieblichen Nutzung als Betriebsausgabe geltend machen.

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