Schwierige Geschäftsvorfälle richtig buchen
|
|
- Marie Dunkle
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Schwierige Geschäftsvorfälle richtig buchen Bearbeitet von Iris Thomsen 1. Auflage Taschenbuch. 304 S. Paperback ISBN Recht > Handelsrecht, Wirtschaftsrecht > Handels- und Vertriebsrecht > Handelsbilanzrecht, Bilanzsteuerrecht Zu Inhaltsverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft. Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, ebooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programm durch Services wie Neuerscheinungsdienst oder Zusammenstellungen von Büchern zu Sonderpreisen. Der Shop führt mehr als 8 Millionen Produkte.
2 Beim Anlagevermögen handelt es sich um Vermögen bzw. Vermögensgegenstände, die dem Unternehmen langfristig, d. h. mindestens ein Jahr, zur Verfügung stehen. Dazu gehören: immaterielles Anlagevermögen (entgeltlich erworbene Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile) Sachanlagen (entgeltlich erworbene oder selbst hergestellte Wirtschaftsgüter) Finanzanlagen (langfristig angelegtes Geld) Umlaufvermögen dagegen ist kurzfristiges Vermögen. Es wird in der Regel veräußert, verarbeitet oder verbraucht. Tipp: Anlagegüter bis 60 ohne Umsatzsteuer und Anlagegüter, die weniger als ein Jahr im Unternehmen verbleiben, sind sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. R 5.4. EStR. Durch die Senkung der GWG-Grenze seit 2008 auf 150, geht man davon aus, dass in naher Zukunft die Grenze von 60 auf 150 erhöht wird. Sobald weitere Informationen vorliegen, finden Sie diese unter Was ist beim Anlagevermögen zu beachten? Ihnen liegt eine Rechnung vor und Ihr Ziel ist es, das Anlagegut in der richtigen Bilanz, mit dem richtigen Wert zu aktivieren. Außerdem möchten Sie, wenn das Anlagegut abnutzbar ist, die korrekte Abschreibungsart wählen, die Höhe der Abschreibung ermitteln und buchen. Gleichzeitig interessiert Sie, ob der Vorsteuerabzug möglich ist. 65
3 Was laut Handelsrecht aktiviert werden muss oder kann, ist auch in der Steuerbilanz zu aktivieren, soweit das Steuerrecht nicht widerspricht. Das Steuerrecht erlaubt Personenfirmen nur Anlagegüter zu aktivieren, die ausreichend betrieblich genutzt werden und der Ge- Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug siehe Kapitel 2.4 Ja, das ist die Praxis, ein einziger Beleg kann sehr viele Fragen hervorrufen. Die Antworten dazu finden Sie im Einkommensteuergesetz, in den Einkommensteuerrichtlinien und im Bilanzsteuerrecht. Dieses Kapitel soll Ihnen helfen, die Fragen Schritt für Schritt zu beantworten. Aktivierung von Anlagevermögen: Kapitel 3.2 Wer darf das Anlagegut aktivieren und ggf. abschreiben? Das Unternehmen, ein oder ein Teil der Gesellschafter, der Vermieter oder der Mieter? Kapitel 3.3 Was wird aktiviert und ggf. abgeschrieben? Jedes selbstständige Wirtschaftsgut wird einzeln aktiviert. Wie sind Zubehör und Einbauten zu behandeln? Abschreibungsart abhängig vom Anlagegut: Kapitel 3.4 Plan- und außerplanmäßige Abschreibungen Vorsteuerabzug bei Anlagevermögen: Ist Ihr Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt und ist im Kaufpreis Vorsteuer enthalten, wird diese herausgerechnet. Der Nettowert wird aktiviert und abgeschrieben. Unternehmen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, aktivieren den Bruttowert und schreiben diesen ab. Der Vorsteuerabzug ist unabhängig von der Abschreibung. Ob Sie das Anlagegut abschreiben oder nicht, interessiert das Umsatzsteuergesetz nicht. Die Vorsteuer erhalten Sie in voller Höhe zurück, sobald die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Nämlich, wenn Ihnen eine einwandfreie Rechnung vorliegt und die Lieferung oder die Zahlung erfolgt ist Hinweis zur Bilanz nach Steuer- und Handelsrecht Siehe Kapitel
4 Wer darf das Anlagegut aktivieren und ggf. abschreiben? 3 winnerzielung dienen. Bilanzierungshilfen, die Aktivierung von Ingangsetzungskosten, verbietet das Steuerrecht. Steuerrechtliche Wahlrechte sind nur dann erlaubt, wenn diese auch in der Handelsbilanz angewandt werden, zum Beispiel die Sonderabschreibung, wie in Kapitel Bilanz nach Steuer- und Handelsrecht beschrieben. Trotz des Maßgeblichkeitsprinzips können sich die Wertansätze von Anlagevermögen in der Handels- und der Steuerbilanz unterscheiden. Es werden zum Beispiel niedrigere Herstellungskosten oder Bilanzierungshilfen aktiviert, eine kürzere Nutzungsdauer und andere Abschreibungsarten gewählt. 3.2 Wer darf das Anlagegut aktivieren und ggf. abschreiben? Grundsätzlich aktiviert der wirtschaftliche Eigentümer das Anlagegut, wenn er die Kosten für die Herstellung oder Anschaffung getragen hat. Klären Sie also zunächst, wer der Eigentümer ist: das Unternehmen nur ein Gesellschafter oder ein Teil der Gesellschafter der Vermieter der Mieter In der Regel wird das Unternehmen der Eigentümer sein, d. h. der Einzelunternehmer, alle Gesellschafter einer Personengesellschaft oder die Kapitalgesellschaft. Das Unternehmen trägt die Kosten für die Herstellung oder Anschaffung des Anlageguts. In diesem Fall wird es in der Bilanz des Unternehmens aktiviert. Bei Personenfirmen wird es nur aktiviert, wenn es betrieblich genutzt wird. Sonderfälle: Ein Anlagegut, das betrieblich genutzt wird, aber dem Unternehmen nicht gehört, wird in der Regel gemietet. In diesem Fall wird das Anlagegut beim Vermieter aktiviert. 67
5 Ist der Vermieter allerdings am Unternehmen des Mieters beteiligt, kann das vermietete Anlagegut zwangsläufig zu Betriebsvermögen werden, obwohl es sich um Privatvermögen handelt. Details dazu finden Sie auf den folgenden Seiten in den Abschnitten: Vor- und Nachteile Privatvermögen Sonderbetriebsvermögen bei Personengesellschaften Betriebsaufspaltung bei Kapitalgesellschaften Einbauten von Mietern Bauen Sie Anlagegüter in ein gemietetes Gebäude fest ein oder auf ein gemietetes Grundstück, stellt sich die Frage, wer das Anlagegut aktivieren und abschreiben darf, der Vermieter oder der Mieter? Betriebsvermögen oder Privatvermögen laut Steuerrecht Bei Kapitalgesellschaften gibt es kein Privatvermögen, alles, was dem Unternehmen gehört, wird aktiviert. Ist die Personenfirma Eigentümer, wird das Anlagegut aktiviert und ggf. abgeschrieben, wenn es betrieblich genutzt wird und dazu beiträgt, Gewinne zu erzielen. Für die Aktivierung in der Steuerbilanz muss das Anlagegut (außer Gebäude) mindestens zu 10 % betrieblich genutzt werden. Eine Privatperson darf ein Anlagegut abschreiben, das zum Privatvermögen gehört, wenn es dazu bestimmt ist, Gewinne zu erzielen (Vermietung und Verpachtung). Für die Buchführung von Personenfirmen ist also zu klären, ob das Anlagegut zum Betriebsvermögen zählt oder nicht. Der Anteil der betrieblichen Nutzung bestimmt, ob es sich um notwendiges bzw. gewillkürtes Betriebsvermögen oder um Privatvermögen handelt. Das Gesetz unterscheidet sonstige Wirtschaftsgüter von Grundstücken und Gebäuden, R 4.2. EStR. Sonstige Wirtschaftsgüter Diese zählen entweder zu 100 % zum Betriebsvermögen oder zu 100 % zum Privatvermögen. Eine Aufteilung ist nicht möglich, wie das folgende Schaubild zeigt. 68
6 Wer darf das Anlagegut aktivieren und ggf. abschreiben? 3 Betriebliche Nutzung Privatvermögen oder Betriebsvermögen? unter 10 % 100 % Privatvermögen (notwendiges Privatvermögen) 10 % bis 50 % Wahlrecht 100 % Privatvermögen oder 100 % Betriebsvermögen (gewillkürtes Privat- oder Betriebsvermögen) über 50 % 100 % Betriebsvermögen (notwendiges Betriebsvermögen) Grundstücke und Gebäude Diese können aufgeteilt werden, ein Grundstück oder ein Gebäude kann zum Teil betrieblich und zum Teil privat genutzt werden. Nur der betrieblich genutzte Anteil wird dem Betriebsvermögen zugeordnet, R 4.2. (4) EStR. Die Aufteilung erfolgt in der Regel nach qm. betriebliche Nutzung Grundstücke x % Gebäude x % Privatvermögen oder Betriebsvermögen? x % Betriebsvermögen und Rest Privatvermögen x % Betriebsvermögen und Rest Privatvermögen Ausnahme: Ein betrieblich genutzter Grundstücks- oder Gebäudeteil muss nicht dem Betriebsvermögen zugeordnet werden, wenn der Wert des Gebäudeteils unter oder unter 1/5 des Gebäudewertes liegt, R 4.2. (8) EStR, 8 EStDV. Diese Grenzen sind interessant für Büros und Arbeitszimmer im Privathaus. Vor- und Nachteile Betriebsvermögen Gehört ein Anlagegut zum Betriebsvermögen, können alle laufenden Kosten sowie die Abschreibung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Allerdings zählen nicht nur die Einnahmen, die durch das Anlagegut erzielt werden, zu den Betriebseinnahmen, sondern auch der Veräußerungsgewinn, wenn das Anlagegut verkauft wird. Das ist bei Privatvermögen anders. Vor- und Nachteile Privatvermögen Nicht nur Betriebsvermögen kann Gewinne erzielen, das kann Privatvermögen auch. Wird ein Grundstück oder ein Gebäude, das zum Privatvermögen gehört, vermietet oder verpachtet, handelt es sich um Vermögensverwaltung und nicht um einen Gewerbebetrieb. 69
7 Die erzielten Gewinne unterliegen nur der Einkommensteuer und nicht der Gewerbesteuer; wird das Anlagegut verkauft, kann der Veräußerungsgewinn steuerfrei bleiben. Vorausgesetzt, die Spekulationsfrist von zehn Jahren wird eingehalten, und es liegt kein gewerblicher Grundstückshandel vor. In diesen Fällen machen Sie keine Buchführung, sondern Sie ermitteln den Gewinn auf folgenden Anlagen zur Einkommensteuererklärung: Anlage V Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Anlage KAP Einkünfte aus Kapitalvermögen Anlage SO Spekulationsgewinne Außerdem können Sie die anteiligen Kosten inkl. Abschreibung im Falle einer betrieblichen Nutzung als Betriebsausgabe geltend machen.
Schulungspaket ISO 9001
Schulungspaket ISO 9001 PPT-Präsentationen Übungen Dokumentationsvorlagen Bearbeitet von Jens Harmeier 1. Auflage 2014. Onlineprodukt. ISBN 978 3 8111 6740 7 Wirtschaft > Management > Qualitätsmanagement
MehrSteuer 2016 für Unternehmer, Selbstständige und Existenzgründer
Haufe Steuerratgeber 03602 Steuer 2016 für Unternehmer, Selbstständige und Existenzgründer Bearbeitet von Willi Dittmann, Dieter Haderer, Rüdiger Happe 1. Auflage 2015. Taschenbuch. ca. 576 S. Paperback
MehrMaßgeblichkeitsprinzip und grundsåtzliche Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz*
Maßgeblichkeitsprinzip und grundsåtzliche Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz* O Sachverhalt H und W sind Gesellschafter einer OHG, die einen Großhandel mit Motorrad-Ersatzteilen betreibt.
MehrErläuterungen zum Lehrplan RECHNUNGSWESEN, Jgst. 11 (Rechtsstand 30. Juni 2010) Seite 1
Erläuterungen zum Lehrplan RECHNUNGSWESEN, Jgst. 11 (Rechtsstand 30. Juni 2010) Seite 1 Lerngebiet 10 Personalwirtschaft 35 Stunden Die Schüler erwerben die Fähigkeit, Lohn- und Gehaltsabrechnungen unter
MehrSteuerrecht im Überblick
Steuerrecht im Überblick Zusammenfassungen und Grafiken von Otto von Campenhausen, Achim Grawert 2., überarbeitete und aktualisierte Auflage Steuerrecht im Überblick von Campenhausen / Grawert schnell
MehrPrivate Veräußerungsgeschäfte im Einkommensteuerrecht Hans-Joachim Beck Leiter Abteilung Steuern IVD Bundesverband Veräußerung eines Grundstücks Grundstück gehört zu einem Betriebsvermögen Gewerbliche
Mehr7. M hat am 22.12.01 einen Ledersessel für sein Wartezimmer angeschafft. Die Anschaffungskosten von 600 wurden am gleichen Tag bezahlt.
Beispiel zur Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG Sachverhalt: Dr. Thomas Müller (M) betreibt in Landshut eine Zahnarztpraxis. Er ermittelt seinen Gewinn nach 4 Abs. 3 EStG. Bei seiner nach 164 Abs. 1 AO
MehrAbbildungsverzeichnis 11. Einleitung 14
Abbildungsverzeichnis 11 Einleitung 14 1 Unternehmen und die Steuern 15 1.1 Ertragsteuern 15 1.1.1 Ist das Unternehmen eine Personenfirma oder eine Kapitalgesellschaft? 15 1.1.2 Einkommensteuer 17 1.1.3
MehrSteuerforum 2012. Aktuelles Bilanzrecht und Bilanzsteuerrecht. Bearbeitet von Prof. Dr. Guido Förster, Prof. Dr. Hans Ott
Steuerforum 2012 Aktuelles Bilanzrecht und Bilanzsteuerrecht Bearbeitet von Prof. Dr. Guido Förster, Prof. Dr. Hans Ott 1. Auflage 2012. Broschüre. 28 S. Kartoniert ISBN 978 3 415 04818 8 Recht > Handelsrecht,
MehrZusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften A/B/C - OHG
Zusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften A/B/C - OHG A. Sachverhalt Gesellschafter: A, B, C, D, E; Beteiligung zu je 20 %; Tätigkeit der OHG: Stahlhandel
Mehr1.1 Die Einnahme-Überschussrechnung
Gewinn ermitteln mit der Einnahme-Überschussrechnung 1.1 Die Einnahme-Überschussrechnung Die Einnahme-Überschussrechnung ist eine von zwei Gewinnermittlungsarten für Unternehmen, die das Einkommensteuergesetz
MehrRechnungswesen 2 für Steuerfachangestellte
Lehrbücher für kaufmännische Ausbildungsberufe Rechnungswesen 2 für Steuerfachangestellte Steuerliche Aus- und Weiterbildung für Schule und Praxis Bearbeitet von Oliver Zschenderlein 1. Auflage 2013. Buch.
MehrEinführung in das betriebliche Rechnungswesen
Springer-Lehrbuch 5025 Einführung in das betriebliche Rechnungswesen Buchführung für Industrie- und Handelsbetriebe Bearbeitet von Mirja Mumm 2. Auflage 2012 2012. Taschenbuch. xiv, 237 S. Paperback ISBN
MehrGeprüfter Betriebswirt (IHK) - Bilanz- und Steuerpolitik
Geprüfter Betriebswirt (IHK) - Bilanz- und Steuerpolitik Prüfungsvorbereitung Bearbeitet von Anna Karin Spångberg Zepezauer 4. Auflage 2015. Buch. XVI, 266 S. Kartoniert ISBN 978 3 658 09218 4 Format (B
MehrI. Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die steuerliche Gewinnermittlung. 1. Anwendung des 5 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT BEARBEITET VON Wilhelmstraße
MehrSteuern 2 - Unternehmenssteueren
Steuern 2 - Unternehmenssteueren Copyright ª 2001 Robert Schild Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Gewinnermittlungsarten & Gewinnermittlungszeitraum...3 1.1 Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich
MehrFACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN
FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-Bil Fachplan für das Studienfach Bilanzsteuerrecht Grundstudium E 2013 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2013 Lehrbereich IV Seite:
MehrTaschenguide. Forderungsverkauf. Wie Sie Ihre Liquidität sichern. Bearbeitet von Ina Klose, Claus Wieland
Taschenguide Forderungsverkauf Wie Sie Ihre Liquidität sichern Bearbeitet von Ina Klose, Claus Wieland Neuausgabe 2007. Buch. 96 S. ISBN 978 3 448 08589 1 Recht > Handelsrecht, Wirtschaftsrecht > Handels-
MehrJahresabschluss und Bewertung
Jahresabschluss und Bewertung Die Jahresabschlussarbeiten gewinnen, insbesondere bei den Banken, vor dem Hintergrund von 18 Kreditwesengesetz (KWG) und im Hinblick auf das zu erwartende Kreditrating (Basel
MehrSteuerliche Gewinnermittlung bei Unternehmen
Steuerliche Gewinnermittlung bei Unternehmen Prof. Dr. Günther Strunk o. Professor für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Steuerlehre und Prüfungswesen, an der Technischen Universität Ilmenau Priv.-Doz.
MehrBuchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung
Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung Ralf Stahl 1 Teil 2 Buchführung GOB Aufbewahrungspflichten EÜ-Rechnung / Bilanz Steuerliche Umsatzgrenzen.
MehrVorwort des Herausgebers
0649-9/4. Auflage 2010 Vorwort des Herausgebers Liebe Leserin, lieber Leser, Wirtschaftswissenschaft ist ein umfassendes und faszinierendes Fachgebiet. Wissenschaft und Praxis sollen einander befruchten
MehrKlausurübungen zur Vorlesung. Steuerliche Gewinnermittlung, Steuerbilanzen und Besonderheiten
Klausurübungen zur Vorlesung Steuerliche Gewinnermittlung, Steuerbilanzen und Besonderheiten II. Termin 2005 (Steuern III - Diplom): 1. Einkünfteermittlung 20 Punkte a) Nennen Sie die alternativen Methoden
MehrBilanzsteuerrecht. Univ.Prof. Dr. Markus Achatz 7.11.2005. 1. Überblick. 2. System des Betriebsvermögensvergleichs
Univ.Prof. Dr. Markus Achatz 7.11.2005 1. Überblick 2. System des Betriebsvermögensvergleichs 3. Gewinnermittlung nach 4 Abs 1 EStG 4. Gewinnermittlung nach 5 EStG 1. Gewinnermittlung - Überblick Gewinnermittlungsarten:
MehrKap. 3 Steuerliche Bestimmungen
Vorbereitungskurs Bilanzbuchhalterprüfung Schärding 2007-2008 Kap. 3 Steuerliche Bestimmungen by Helmut Mann, Selbständiger Buchhalter, 4943 Geinberg Vorbereitungskurs zur Bilanzbuchhalterprüfung 2007/2008
MehrAnleitung zum Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung - EÜR"
Anleitung zum Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung - EÜR" (Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG) Diese Anleitung soll Ihnen das Ausfüllen dieses Vordrucks erleichtern. Weitere Hinweise entnehmen Sie der
MehrBuchführung und Bilanz
Buchführung und Bilanz Inhaltsverzeichnis aller Lernhefte Lernheft 1: Rechtliche Grundlagen der Buchführung 1. 1 Einleitung 1. 2 Kurze betriebswirtschaftliche Einführung 1. 3 Rechtliche Grundlagen der
MehrBilanzsteuerrecht und Buchführung
Steuern und Finanzen in Ausbildung und Praxis 2 Bilanzsteuerrecht und Buchführung von Prof. Günter Maus 3., erweiterte und überarbeitete Auflage HDS-Verlag Weil im Schönbuch 2015 Verlag C.H. Beck im Internet:
MehrSteuerliche Grundsätze in der Zahnarztpraxis
Steuerliche Grundsätze in der Zahnarztpraxis Seitenzahl: 5 Simrockstraße 11 53113 Bonn T +49 (0) 2 28.9 11 41-0 F +49 (0) 2 28.9 1141-41 bonn@viandensommer.de Sachsenring 83 50677 Köln T +49 (0) 2 21.93
Mehr; Inhaltsverzeichnis. 1. Grundschema der Leistungserbringung / -verwertung 119 2. Erlöse 120 3. Sachgüter 125
,QKDOWVYHU]HLFKQLV,(LQI KUXQJLQGDV5HFKQXQJVZHVHQ 1. Begriff, Aufgaben und Gliederung des Rechnungswesens 1 1.1. Begriff des Rechnungswesens 1 1.2. Aufgaben des Rechnungswesens 3 1.3. Gliederung des Rechnungswesens
MehrAnlagevermögen und Abschreibungen
9 Anlagevermögen und Abschreibungen Ablaufplan Jahresabschluss Vortragen der Eröffnungsbilanz Abstimmen der Buchhaltung Abstimmen: Aktiva Abstimmen: Passiva Abstimmen: Aufwendungen und Erträge Inventur
MehrBBP / Sonderbilanz 1. Sonderbilanz. Abgrenzung zur Gesamthands-Bilanz und Ergänzungsbilanz
BBP / Sonderbilanz 1 Sonderbilanz A Abgrenzung zur Gesamthands-Bilanz und Ergänzungsbilanz 2A01 2A02 2A03 2A04 In der Handelsbilanz und über den Grundsatz der Maßgeblichkeit ebenso in der steuerlichen
MehrRechtliche Grundlagen III
Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen III Unternehmer Kapitalges. Freie Berufe Landwirte > BAO Grenzen < BAO Grenzen < UGB Grenze > UGB Grenze UGB, Handelsbilanz Überleitung Steuerbilanz Eingaben-Ausgaben
Mehr7. Anlagenbuchführung
Anlagenbuchführung 7. Anlagenbuchführung Zugänge und Abgänge beim Anlagevermögen zählen zu den gewöhnlichen Geschäftsfällen jedes Unternehmens, so auch der wellness company. In diesem Kapitel lernen Sie
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 7. So arbeiten Sie mit Buch und CD 9
Inhaltsverzeichnis Vorwort 7 So arbeiten Sie mit Buch und CD 9 1 Von der Buchführung bis zum Jahresabschluss 11 1.1 Grundregeln der doppelten Buchführung 11 1.2 Die Gewinnermittlungsarten 13 1.3 Eröffnungsbuchungen
MehrIWW Studienprogramm. Vertiefungsstudium. Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung. Lösungshinweise zur 2. Musterklausur
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche orschung und Weiterbildung GmbH Institut an der ernuniversität in Hagen IWW Studienprogramm Vertiefungsstudium Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung Lösungshinweise
MehrMethoden der Gewinnermittlung
88 14. Methoden der Gewinnermittlung 14. Methoden der Gewinnermittlung Soweit Einkünfte der Nummern 1 3 i.s.d. 2 Abs. 1 EStG vorliegen, ist der Gewinn zu ermitteln (vgl. 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG Gewinneinkunftsarten).
MehrDer Medienerlaß des Bundesfinanzministeriums Auswirkungen für die Filmindustrie. 1. Thema: Bilanzierung und Abschreibung von Filmrechten
XV. Münchner Symposium zum Film- und Medienrecht Der Medienerlaß des Bundesfinanzministeriums Auswirkungen für die Filmindustrie 1. Thema: Bilanzierung und Abschreibung von Filmrechten Dr. Hans Radau NÖRR
MehrSTEUERRECHT- LEHRGANG 2014
STEUERRECHT- LEHRGANG 2014 BILANZSTEUERRECHT Teil 1 Gewinnermittlungsarten AWS ARBEITSKREIS FÜR WIRTSCHAFTS- UND STEUERRECHT OHG ADENAUERALLEE 32 61440 OBERURSEL TELEFON: 06171-69960 TELEFAX: 06171-699610
MehrLehrstuhl für Steuerrecht Dr. Marcel Krumm
Bilanzierungsgrundsätze Prüfungsreihenfolge (für die Aktivseite) Bilanzierung dem Grunde nach (Ansatzfrage) Abstrakt bilanzierungsfähiges Sachliche, persönliche und zeitliche Zurechnung des es Kein Ansatzverbot
MehrTeil E: Laufende Besteuerung I. Betriebsvermögen
Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2014 Teil E: Laufende Besteuerung I. Betriebsvermögen Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater
MehrDie Unternehmergesellschaft (UG)
Die Unternehmergesellschaft (UG) Gründung, Geschäftsführung, Recht und Steuern Bearbeitet von Lothar Volkelt 3. Auflage 2015. Buch. XIV, 249 S. Kartoniert ISBN 978 3 658 08053 2 Format (B x L): 16,8 x
Mehrschnell und portofrei erhältlich bei
5 vor IFRS-Grundlagen Endspurt zur Bilanzbuchhalterprüfung Bearbeitet von Martin Weber 1. Auflage 2010. Buch inkl. Online-Nutzung. XII, 94 S. Kartoniert ISBN 978 3 482 63361 4 Wirtschaft > Betriebswirtschaft
MehrDie Besteuerung der Imker
Die Besteuerung der Imker Zentrale Frage: Unterliegen Imker der Einkommensteuer und/oder auch der Umsatzsteuer? Beispiel: Imker Anton bewirtschaftet zwei Bienenvölker und hat 30 Kilo Honig geschleudert.
MehrBesteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung
Besteuerung der Kapitalgesellschaft Zusammenfassendes Beispiel Lösung 1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der AGmbH für den Veranlagungszeitraum Vorläufiger Jahresüberschuss 600.000 Ermittlung
MehrModul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung
1. IWW-Studienprogramm Vertiefungsstudium Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung V2.0 von Univ.-Prof. Dr. Stephan Meyering unter Mitwirkung von Dr. Nicole Marenbach Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis
MehrAufgabe 1: Ansatz und Bewertung vom Anlagevermögen
Aufgabe 1: Ansatz und Bewertung vom Anlagevermögen 1) Der Unternehmer Jürgen Meier hat im Januar 2006 ein Geschäftsgebäude zum Kaufpreis von 500.000,00 erworben. Von den 500.000,00 entfallen 40 % auf Grund
MehrImmobilien und Steuern. Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de
Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de Inhaltsverzeichnis Erwerb von Immobilien Nutzung von Immobilien Veräußerung von Immobilien Sonderthemen Erwerb von Immobilien Grunderwerbsteuer Eigennutzung
MehrBuchhaltung und Bilanzierung in Krankenhaus und Pflege
Buchhaltung und Bilanzierung in Krankenhaus und Pflege Finanzbuchführung inklusive HGB und IFRS mit EDV Von Dipl.-Kfm. Joachim Koch Unter Mitarbeit von WP/StB Harald Schmidt WP/StB Michael Burkhart Dipl.-Kfm.
MehrHaufe Fachbuch 03470. E-Rechnungen. Rechtssicher übermitteln, berichtigen, kontieren und archivieren. Bearbeitet von Rüdiger Weimann
Haufe Fachbuch 03470 E-Rechnungen Rechtssicher übermitteln, berichtigen, kontieren und archivieren Bearbeitet von Rüdiger Weimann 1. Auflage 2013 2012. Taschenbuch. 173 S. Paperback ISBN 978 3 648 03752
MehrIV. Klausur Buchführung und Bilanzierung
1.1 Besonderheiten der Klausur Bilanzierung 251 IV. Klausur Buchführung und Bilanzierung 1. Klausur Bilanzierung 1.1 Besonderheiten der Klausur Bilanzierung Während sich die übrigen Prüfungsklausuren in
MehrWesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen
www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
Mehrin Krankenhaus und Pflege Finanzbuchführung inklusive HGB und IFRS mit EDV Von Dipl.-Kfm. Joachim Koch Unter Mitarbeit von
Buchhaltung und Bilanzierung in Krankenhaus und Pflege Finanzbuchführung inklusive HGB und IFRS mit EDV Von Dipl.-Kfm. Joachim Koch Unter Mitarbeit von WP/StB Michael Burkhart und WP Stephan Wyrobisch
Mehr1 Von der Buchführung bis zum
1 Von der Buchführung bis zum Jahresabschluss Schön an der Ausbildung im Bereich Buchführung und Bilanzierung ist, dass sehr viel des Gelernten tatsächlich in der Praxis gebraucht wird: Buchungssätze bilden
MehrErmittlung der Einkünfte
Ermittlung der Einkünfte Betriebliche Einkunftsarten Gewinnermittlung nach 4, 5 EStG Land und Forstwirtschaft Selbständige Arbeit Gewerbebetrieb Außerbetriebliche Einkunftsarten Überschuss der Einnahmen
MehrIWW Studienprogramm. Vertiefungsstudium. Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche orschung und Weiterbildung GmbH Institut an der ernuniversität in Hagen IWW Studienprogramm Vertiefungsstudium Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung Lösungshinweise
MehrBuchhaltung 3. Lektion 1 Buchungen und Anlagevermögen
Buchhaltung 3 Lektion 1 Buchungen und Anlagevermögen Zugänge zum Anlagevermögen Anlagevermögen unterliegen der Umsatzsteuer, die auf dem Konto 1410 Vorsteuer zu buchen ist. Bewertung des Anlagevermögens
MehrKonzepte. und steuerliche Gestaltung zur Nachfolgeregelung
Konzepte und steuerliche Gestaltung zur Nachfolgeregelung Vortrag von Günther Mörtl am 22. März 2011 in einer Erfa-Gruppe (= Erfahrungsaustausch-Gruppe) unseres Kooperationspartners Klaus Braun Dorfstraße
MehrEinnahmenüberschussrechnung (EÜR): Einführung und Formulare 2013, 2012 bzw. 2011
Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): Einführung und Formulare 2013, 2012 bzw. 2011 Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine Form der Gewinnermittlung, die insbesondere Existenzgründer, kleine und mittlere
MehrSchnelleinstieg Finanzbuchhaltung
Haufe Praxisratgeber Schnelleinstieg Finanzbuchhaltung Alles Wichtige zu Buchführung, Umsatzsteuer, Betriebswirtschaftlicher Auswertung Bearbeitet von Danuta Ratasiewicz 1. Auflage 2007 2007. Buch. 224
MehrSteuerliche Gefahren bei Gründung und Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren
Steuerliche Gefahren bei Gründung und Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren 4.11.2011 Düsseldorf Robert-Perthel-Str. 77a, 50739 Köln, Telefon 0221/95 74 94-0, E-Mail: office@laufmich.de Steuerliche
Mehr4 Was Sie über das Verbuchen
4 Was Sie über das Verbuchen von Anlagen und Abschreibungen wissen sollten 4.1 Was ist Anlagevermögen? Das Anlagevermögen umfasst das Vermögen bzw. die Vermögensgegenstände, die von einem Unternehmen langfristig
MehrInventur des. Anlagevermögens. Universität Hannover - Info Anlageninventur 1. uni2001 Projektgruppe
Inventur des Anlagevermögens Universität Hannover - Info Anlageninventur 1 Inventur des Anlagevermögens 1. Rechtliche Grundlagen der Anlageninventur 2. Abgrenzung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen 3.
MehrGründen und Finanzamt - was muss ich wissen?
Gründen und Finanzamt - was muss ich wissen? Freiberuflich oder gewerblich? Am Anfang steht die Frage: Welcher Einkunftsart unterliege ich? Einkommensteuerrecht (EStG): 7 Einkunftsarten. Merkmal einer
Mehr2 Das Elementarwissen der Buchführung
2 Das Elementarwissen der Buchführung In den vorangehenden Kapiteln haben Sie gelernt, wie man wichtige Vorbereitungen für die Buchhaltung trifft. Nun stellt sich die Frage, warum und wie werden eigentlich
MehrBWL Crash-Kurs Finanzbuchführung
UTB M (Medium-Format) 2713 BWL Crash-Kurs Finanzbuchführung Bearbeitet von Wilhelm Schneider 1. Auflage 2007. Taschenbuch. 270 S. Paperback ISBN 978 3 8252 2713 5 Wirtschaft > Unternehmensfinanzen > Betriebliches
MehrFragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB
Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Theorie 1) Erläutere den Begriff der buchhalterischen Abschreibung. Bei welchen Anschaffungen muss sie berücksichtigt werden, bei welchen nicht? Im Unternehmen
MehrBuchhaltung und Bilanzierung in Krankenhaus und Pflege
Buchhaltung und Bilanzierung in Krankenhaus und Pflege Finanzbuchführung inklusive HGB und IFRS mit EDV Von Dipl.-Kfm. Joachim Koch Unter Mitarbeit von WP/StB Harald Schmidt WP/StB Michael Burkhart Dipl.-Kfm.
MehrUnternehmenssteuerreform 2008 (Überblick über die wichtigsten Änderungen)
Unternehmenssteuerreform 2008 (Überblick über die wichtigsten Änderungen) - 1. Änderungen bei der Abschreibung Sofortabzug bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWGs) Die Wertgrenze für die Sofortabschreibung
MehrSteuerrechtliche Aspekte der Betriebsnachfolge. Mag. Andrea Prozek Abteilung für Finanzpolitik
Steuerrechtliche Aspekte der Betriebsnachfolge Mag. Andrea Prozek Abteilung für Finanzpolitik Möglichkeiten der Betriebsübergabe Unentgeltliche Übergabe (Schenkung) Entgeltliche Übergabe (Betriebsverkauf)
MehrProbeklausur 30.06.2008
Seite 1 / 13 BETRIEBLICHES RECHNUNGSWESEN - Teil Buchführung und 30.06.2008 Seite 2 / 13 Aufgabe 1 Ca. 10 Warenkonto Min. Sie sind Geschäftsführer eines mittelständischen Betriebes und handeln mit Motorrollern
MehrAufgabe 1: Bilanzierungsfähigkeit
Aufgabe 1: Bilanzierungsfähigkeit Herr X betreibt ein Einzelunternehmen und ermittelt seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach 5 EStG. Beurteilen Sie für die folgenden Sachverhalte die Bilanzierungsfähigkeit
Mehr4 Der Einstieg in die Bilanz Zeitaufwand: 30 Minuten
4 Der Einstieg in die Bilanz Zeitaufwand: 30 Minuten In dieser Lektion gehen wir weiter ins Detail des Jahresabschlusses. Zentrales Thema sind die Grundlagen der Bilanz. Wie Sie im letzten Kapitel gelernt
MehrBewertung in Handels- und Steuerbilanz. Teil I: Anlagevermögen. Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr.
Bewertung in Handels- und Steuerbilanz Teil I: Anlagevermögen Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr. Wolfgang Hufnagel Rechtsgrundlagen 252 ff HGB für Handelsbilanz 6 ff EStG für
Mehr04 1 Die Buchführungs- / Bilanzierungspflicht trifft dabei die OHG, vgl H 5.1 Buchführungspflicht einer Personengesellschaft" EStH.
GFS Seite 1 Rz Pkt. Lösung / Steuerberater Das Original / A B C - OHG 01 1 Unterschiede Handelsrecht - Steuerrecht Der handelsrechtliche Gewinn der OHG ist nach den 238 ff HGB zu ermitteln. Gegenstand
Mehr35 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-R)
35 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-R) ( statement of revenues and expenditures) Lernziele: Sie wissen, wie man den Erfolg eines Unternehmens ermitteln kann. Sie wissen, wer eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
MehrHerbert Brunner. nach Handels- und Steuerrecht unter Einbeziehung der Auswirkungen des BilMoG. Kompaktwissen für Berater. GmbH-Jahresabschluss 2009
Herbert Brunner GmbH-Jahresabschluss 2009 nach Handels- und Steuerrecht unter Einbeziehung der Auswirkungen des BilMoG Kompaktwissen für Berater DATEV eg, 90329 Nürnberg Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht,
MehrCrashkurs Buchführung für Selbstständige
Haufe Ratgeber plus Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 10. Auflage 2010 Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
MehrRechnungswesen in der Immobilienwirtschaft
Haufe Fachbuch 06533 Rechnungswesen in der Immobilienwirtschaft Bearbeitet von Michael Birkner, Lutz-Dieter Bornemann 7. Auflage 2010 2011. Taschenbuch. 432 S. Paperback ISBN 978 3 87292 345 5 Wirtschaft
MehrIT-Outsourcing-Entscheidungen
Markt- und Unternehmensentwicklung / Markets and Organisations IT-Outsourcing-Entscheidungen Analyse von Einfluss- und Erfolgsfaktoren für auslagernde Unternehmen Bearbeitet von Ralph Pfaller 1. Auflage
MehrJens M. Schmittmann Behandlung von Domains im Steuer- und Bilanzrecht. DGRI Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.v.
Jens M. Schmittmann Behandlung von Domains im Steuer- und Bilanzrecht DGRI Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.v. Aktuelle Rechtsfragen von IT und Internet DGRI-Herbstakademie 2005 Freiburg,
MehrIWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität Hagen IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium Klausur: Steuern und Bilanzen Lösungshinweise zur
MehrGeringwertige Wirtschaftsgüter
Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsnormen: 254 HGB, R 40 EStR, 6 Abs. 2 EStG H 40 EStH Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben
Mehr2 Umsatzsteuer und Vorsteuer
2 Umsatzsteuer und Vorsteuer Sicher sind Ihnen die Begriffe Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und Vorsteuer schon begegnet. Hier wird nicht Ihr Verdienst besteuert, sondern der Verkauf von Waren und Dienstleistungen
MehrSteuer. Band 11. Seminar. Praktische Fälle des Steuerrechts. Altmann. Buchführung. 8. Auflage 2015. Erich Fleischer Verlag
Steuer Seminar Band 11 Praktische Fälle des Steuerrechts Altmann Buchführung 8. Auflage 2015 Erich Fleischer Verlag Altmann. Buchführung Steuer-Seminar Buchführung 100 praktische Fälle von Andreas Altmann
MehrLeasing. Leasingvertragstypen
Leasing Leasingvertragstypen 1. Finanzierungsleasing Beim Finanzierungsleasing wird eine Grundmietzeit vereinbart. Diese wird vorher festgelegt und ist unkündbar. Beim Finanzierungsleasing wird zwischen
MehrInhaltsverzeichnis Vorwort zur 4. Auflage Vorwort zur 3. Auflage Vorwort zur 2. Auflage Vorwort zur 1. Auflage Inhaltsverzeichnis
Vorwort zur 4. Auflage... 5 Vorwort zur 3. Auflage... 6 Vorwort zur 2. Auflage... 7 Vorwort zur 1. Auflage... 8 Inhaltsverzeichnis... 9 Abkürzungsverzeichnis... 17 1 Rechnungswesen und Grundbegriffe...
MehrBuchführung und Bilanzwesen
Buchführung und Bilanzwesen Stand 15.02.2014 Themenübersicht 2 Kapitel A: Der Gewinnermittlungszeitraum, Kapitel B: Die Gewinnermittlungsmethoden, Kapitel C: Die handelsrechtliche Bilanzierung, Kapitel
MehrCrashkurs Buchführung für Selbstständige
Haufe Ratgeber plus Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 11., aktualisierte Auflage 2012 Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de
MehrBetriebliches Rechnungswesen
Betriebliches Rechnungswesen Betriebliches Rechnungswesen Finanzrechnung Betriebsrechnung Sonderrechnungen Buchhaltung Bilanz GuV-Rechnung Kostenrechnung Leistungsrechnung Sonderbilanzen betriebswirtlschaftl.
MehrIFRS-Rechnungslegung für kleine und mittlere Unternehmen
IFRS-Rechnungslegung für kleine und mittlere Unternehmen Der Standard. Bearbeitet von Prof. Dr. Hanno Kirsch 2., vollständig überarbeitete Auflage. Online-Version inklusive. 2009. Buch. XVIII, 250 S. Hardcover
MehrOberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder DATUM 30. September 2010 BETREFF Steuerliche
MehrGewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss- Rechnung. Nr. 123/12
Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss- Rechnung Nr. 123/12 Ansprechpartner: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel.:
MehrFälle mit Lösungen zum handels- und steuerrechtlichen Jahresabschluss
www.kiehl.de Prüfungsbücher für Fachwirte und Fachkaufleute Fälle mit Lösungen zum handels- und steuerrechtlichen Jahresabschluss Von Steuerberater, Dipl.-Kfm. Klaus Wagener und Steuerberaterin, Dipl.-Kffr.
MehrKlausuren- Intensivlehrgang
Klausuren- Intensivlehrgang zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 2014/15 StB-46 Musterklausur Bilanzsteuerrecht Teil 1 und Teil 2 Bewertungsschema Hilfsmittel: Bearbeitungszeit: Beck sche Textausgaben
MehrInhaltsverzeichnis. Einleitung 13
Einleitung 13 1 Gewinn ermitteln mit der Einnahme-Überschussrechnung 17 1.1 Werdarf eine Einnahme-Überschussrechnungerstellen? 17 1.2 Wasist die Besonderheit der Einnahme-Überschussrechnung? 19 1.2.1 Behandlung
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 9
Inhaltsverzeichnis Vorwort 9 1 Vorschriften zur Rechnungslegung, Prüfungund Offenlegung 11 1.1 Funktionen der Rechnungslegung 12 1.2 Rechtliche Grundlagen der Rechnungslegung 18 1.3 Informationsinstrumente
MehrGetrennt wird zwischen dem Gewinn der Kapitalgesellschaft und den Einkünften des einzelnen Gesellschafters.
Die Besteuerung einer GmbH und ihrer Gesellschafter (Rechtsanwalt Valentin Schaffrath) Die wesentlichen Ertragssteuerarten sind auf Ebene der GmbH die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer sowie auf
MehrPrüfungsvorbereitung Geprüfter Betriebswirt (IHK)
Anna Karin Spangberg Zepezauer Prüfungsvorbereitung Geprüfter Betriebswirt (IHK) Gezielt das lernen, was in den Prüfungen Bilanzund Steuerpolitik verlangt wird Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Bilanz und
MehrSteuerliche Konzepte für Vermieter und BHKW-Betreiber
Steuerliche Konzepte für Vermieter und BHKW-Betreiber Fachtag Strom- und Wärmeversorgung mit Blockheizkraftwerken am 23. Juli 2010 in Stuttgart Hans Joachim Gerlach Wirtschaftsprüfer Steuerberater über
Mehr