Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe

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1 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Département fédéral de l Environnement, des Transports, de l Energie et de la Communication Dipartimento federale dell Ambiente, dei Trasporti, dell Energia e delle Comunicazioni Federal Department of the Environment, Transport, Energy and Communications U V E K E T E C A T E C E T E C Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe U U S Reg. Nr Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe über den Starkstromunfall im Rangierbahnhof Buchs SG Freitag, 5. November 2004 Telephon Telefax Adresse +41 (0) (0) joseph.zeder@gs-uvek.admin.ch Schwarztorstr (0) / 6 CH-3003 Bern

2 Dieser Bericht wurde ausschliesslich zum Zweck der Verhütung von Unfällen beim Betrieb von Eisenbahnen, Seilbahnen und Schiffen erstellt. Die rechtliche Würdigung der Umstände und Ursachen von Unfällen ist nicht Gegenstand der vorliegenden Untersuchung gemäss Art. 25 der Verordnung über die Meldung und Untersuchung von Unfällen und schweren Vorfällen beim Betrieb öffentlicher Verkehrsmittel (VUU, SR ). 0 ALLGEMEINES 0.1 Kurzdarstellung Am Freitag, 11. November 2004 waren Mitarbeiter der Fa. Müller Gleisbau AG mit dem Erstellen von Fahrleitungsmastfundamenten im Rangierbahnhof Buchs SG beschäftigt. Zu diesem Zweck war ein Betonzug für Vorbereitungsarbeiten im Gleis L1 abgestellt. Trotz unter Spannung stehender Fahrleitung bestieg ein Mitarbeiter einen Bauwagen und kam mit der Fahrleitung in Kontakt. Dabei wurde er von einem Stromschlag getroffen und schwer verletzt auf den Boden geworfen. 0.2 Untersuchung Die Unfalluntersuchungsstelle UUS wurde um Uhr durch die Meldestelle der REGA über das Ereignis informiert. Nach Rücksprache mit den Polizeiorganen wurde auf ein Ausrücken verzichtet, jedoch ein Untersuchungsbericht in Aussicht gestellt. Der Untersuchungsbericht der UUS fasst die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen zusammen (Art. 25 VUU) 1 FESTGESTELLTE TATSACHEN 1.1 Vorgeschichte Mit Weisung "I-BF-RB Buchs SG 159/04" (siehe Ziff. 1.13) wird das Erstellen von Mastfundamenten entlang der Gleise L1-L13 geregelt. In dieser Weisung wird explizit festgehalten, dass während den Arbeiten die Fahrleitung eingeschaltet bleibt. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die gesperrten Gleise zu sichern und die Vorsichtsmassnahmen gem. den Reglementen R und (Betrieb von Starkstromanlagen der Bahn) zu beachten sind. Auszug aus dem R (Verhalten des Personals gegenüber Gefahren des elektrischen Stromes) 2/6

3 1.2 Unfallablauf Die Mitarbeiter der Baufirma waren dabei, einen Bauzug zwecks Erstellung von Mastfundamenten im gesperrten Gleis L1 des Rangierbahnhofs Buchs SG vorzubereiten. Trotz Warnung eines Kollegen bestieg einer der Mitarbeiter einen Bauwagen, um einen Bolzen zu schmieren. Dabei musste er regelkonform angebrachte Warntafeln umgehen. Bei dieser nicht zwingend nötigen Arbeit kam er in die Nähe der eingeschalteten Fahrleitung und wurde von einem Stromschlag getroffen. Dadurch wurde er zu Boden geschleudert. Er erlitt lebensgefährliche Verletzungen, was eine Einlieferung ins Universitätsspital Zürich mit der REGA nötig machte. 1.3 Personenschäden Bahnpersonal Reisende Drittpersonen Schwer Verletzte Sachschäden am Rollmaterial und an der Infrastruktur des Bahnunternehmens Keine 1.5 Sachschäden Dritter Keine 1.6 Beteiligte Personen Sicherheitschef SBB Mitarbeiter der Fa. Müller Gleisbau AG Verunfallter Mitarbeiter der Fa. Müller Gleisbau AG 3/6

4 Fotos: KAPO St. Gallen 1.7 Schienenfahrzeuge Eigentümer: Fa. Müller, Gleisbau AG, 8500 Frauenfeld Wagen: Kieswagen Wetter, Schienenzustand Tag, Nieselregen. 1.9 Bahnanlagen Der Rangierbahnhof wird vom Bahnhof Buchs SG ferngesteuert. Die Gleise L 1-L13 waren gesperrt, die Fahrleitung eingeschaltet Befunde an den Fahrzeugen 4/6

5 Das Fahrzeug gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Die Sicherheitstafeln betreffs der Warnung vor dem Starkstrom waren einwandfrei angebracht Medizinische Feststellungen In Bezug auf medizinische Beschwerden der am Unfall beteiligten Personen ist nichts bekannt Besondere Untersuchungen Der Unfall wurde von der Kantonspolizei St. Gallen aufgenommen Informationen über Organisation und Verfahren Die Arbeitsanweisung betreffs gesperrter Gleise sowie eingeschalteter Fahrleitungen war den Mitarbeitenden bekannt. Auszüge aus der Bauanweisung 2 BEURTEILUNG 2.1 Technisches Der technische Zustand des Wagens ist nicht zu bemängeln. 2.2 Betriebliches 5/6

6 Die betrieblichen Anweisungen waren klar und eindeutig. Sie waren dem Mitarbeiter bekannt. 3 SCHLUSSFOLGERUNGEN 3.1 Befunde Die entsprechenden Weisungen waren erlassen und bekannt Der Verunfallt hatte bei den SBB einen Kurs für Sicherheitswärter absolviert. Er musste demnach sich der Gefahr beim Besteigen des Wagens bewusst gewesen sein. Eine Fahrleitung ist immer unter Spannung zu erwarten. Ihr darf man sich erst ohne Gefahr nähern, nachdem sie ausgeschaltet und geerdet worden ist. 3.2 Ursache Missachtung der Vorschriften über den Umgang mit Starkstrom R 323.1, Ziff (siehe Auszug unter Pt 1.1). 3.3 SICHERHEITSEMPFEHLUNGEN Keine Die Untersuchung wurde von Joseph Zeder geführt. Bern, 4. Juli 2005 Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe Joseph Zeder nbl. Untersuchungsleiter 6/6

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