Betreuungsvertrag. 1. Allgemeines 1.1.
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- Justus Lehmann
- vor 6 Jahren
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1 DOGWALKER Larissa Krieg Allming Nußloch info@larissa-krieg.de Dogwalking Tierfotografie Rudelspaziergänge Tierernährungsberatung Betreuungsvertrag 1. Allgemeines 1.1. Zwischen dem Tierhalter, der sein Tier in Betreuung gibt und der Betreuerin Larissa Krieg wird ein Vertrag geschlossen. Bestandteil jedes Betreuungsvertrages sind die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vor Abschluss des Betreuungsvertrages weist Larissa Krieg jeden Tierhalter ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Jeder Tierhalter, der mit der Betreuerin Larissa Krieg einen Betreuungsvertrag abschließt, ist mit der Geltung der folgenden aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden Die Betreuerin Larissa Krieg verpflichtet sich, dass zu betreuende Tier unter Einhaltung des Tierschutzgesetzes art- und fachgerecht zu halten und liebevoll zu betreuen Die Betreuerin Larissa Krieg benachrichtigt den Tieralter unverzüglich, wenn bei seinem Tier gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten. Der Tierhalter verpflichtet sich, der Betreuerin Larissa Krieg seinen Aufenthaltsort oder eine Telefonnummer während der Betreuung bekannt zu geben, so dass die Betreuerin den Halter kurzfristig erreichen kann Die Betreuerin Larissa Krieg wird vor der Betreuungszeit das Tier kennen lernen, dies schließt einen Spaziergang (auch ohne Hundehalter) nicht aus Die Betreuerin Larissa Krieg wird über die Unterbringung und Haltung des Tieres in einem Beratungsgespräch eingehend informiert. Eine vorherige Besichtigung der Örtlichkeiten ist seitens der Betreuerin Larissa Krieg ausdrücklich erwünscht. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Halter vor Betreuung des Tieres anzugeben Jede Erkrankung und jeder Verdacht auf eine Erkrankung des in Betreuung zu gebenden Tieres ist ausdrücklich vom Halter bekannt zu geben. 1.7 Der Halter verpflichtet sich die Betreuerin Larissa Krieg von Eigenschaften des Tieres wie Bissigkeit ohne Einschränkung in Kenntnis zu setzen. Dieses betrifft auch Auflagen des Hundes
2 wie Maulkorb- oder Leinenzwang. Anderenfalls ist die Betreuerin Larissa Krieg berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, ohne dass der Halter Anspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung jeglicher Leistungen hat. 1.8 Der Halter weist durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice nach, dass für den zu betreuenden Hund eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen ist Der Halter verpflichtet sich der Betreuerin Larissa Krieg den Heimtierausweis, eine Leine (ggfls. Auch eine Schleppleine), ein Halsband und ein Geschirr für die Dauer der Betreuung zu hinterlassen. 2. Tierarztkosten Tierheim Erste Hilfe 2.1. Der Halter weist durch Vorlage des Impfausweises nach, dass der zu betreuende Hund gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Parainfluenza geimpft ist Der Halter erklärt sich damit einverstanden, dass das Tier bei Erkrankungen oder Verletzungen durch einen Tierarzt nach Wahl der Betreuerin Larissa Krieg behandelt wird. Die hierbei entstehenden Kosten zuzüglich Nebenkosten ( 15,00 /Stunde + 0,40 /km) werden in voller Höhe vom Halter übernommen Der Halter verpflichtet sich, sein Tier nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer zu übernehmen. Im Falle der Nichteinhaltung - ohne ausdrückliche Verlängerung der Betreuungsdauer per Vereinbarung, die auch mündlich oder per Mail/SMS/Benachrichtigung erfolgen kann - wird das Tier nach 5 Tagen einem Tierheim nach Wahl der Betreuerin zugeleitet. Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der Halter Die Betreuerin Larissa Krieg hat die Erlaubnis, im Notfall und bei einer allergischen Reaktion, erste Hilfe zu leisten und Cortison zu spritzen. Die Betreuerin Larissa Krieg verpflichtet sich, danach direkt einen Tierarzt aufzusuchen. Es besteht kein Haftungsanspruch gegenüber Larissa Krieg. 3. Betreuungspreise und Bezahlung 3.1. Der Hundehalter verpflichtet sich, den Betreuungspreis am Ende der Betreuung des Hundes in bar oder per Vorkassenüberweisung zu bezahlen. Sofern es sich um eine fortlaufende Betreuung handelt, erfolgt die Bezahlung per Rechnung zum Ende des Monats. Falls der Halter beim Abholen
3 und Bringen des Hundes nicht anwesend sein sollte, wird der Preis im Voraus in bar in voller Höhe bezahlt Anfahrtskosten können entstehen. Diese betragen 0,40 je gefahrene Kilometer. Falls Anfahrtskosten entstehen wird der Halter rechtzeitig informiert. 3.3 Futterkosten sind im Preis nicht enthalten Futter wird durch den Halter gestellt oder wird bei der Betreuerin Larissa Krieg erworben. 3.4 Eventuell vereinbarte Sonderleistungen werden unten gesondert aufgeführt Als Kleinunternehmer im Sinne von 19 (1) UStG berechnet die Hundebetreuerin Larissa Krieg keine Umsatzsteuer. 4. Kundendaten 4.1. Kundendaten werden vertraulich behandelt, ausgenommen hiervon sind staatliche Stellen oder Tierärzte, denen die Betreuerin zur Auskunft verpflichtet ist. 5. Geschäftszeiten/ Bring- und Abholzeiten 5.1. Geschäftszeiten Montag bis Freitag: 07:00 Uhr 19:00 Uhr Samstag, Sonntag & Feiertage: geschlossen 5.1. Bring und Abholzeiten Montag bis Freitag: 07:00 Uhr 09:00 Uhr 17:00 Uhr 19:00 Uhr Betreuungen über das Wochenende und an Feiertagen ist nach Absprache und zu einem Aufpreis möglich. 6. Haftung 6.1. Die Hundebetreuerin Larissa Krieg schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder grob vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt.
4 6.2. Die bei der Hundebetreuerin Larissa Krieg abgegebenen Hunde, werden gesichert transportiert, eine Haftung wird dennoch ausgeschlossen. 7. Fotos 7.1. Die Hundebetreuerin Larissa Krieg, hat die Erlaubnis, die von ihr gemachten Fotos des Hundes auf ihrer Homepage: und auf ihren Facebookseiten Dogwalker und zu veröffentlichen. Es besteht und ergibt sich keinen Haftungsanspruch gegenüber Larissa Krieg für Art und Form der Nutzung, der oben aufgeführten Internetseiten, zum Beispiel für das herunterladen von Bildern und dessen anschließender Nutzung durch Dritte. 8. Betreuung anderer Tierarten 8.1. Für andere zu betreuende Tierarten gelten die gleichen Geschäftsbedingungen, in angepasster Form an die jeweilige Tierart. 9. Stornierung 9.1. Stornierung mindestens 3 volle Tage vor gebuchter Betreuungszeit. Erstattung des Gesamtpreises abzüglich der Bearbeitungsgebühr von 3,5%. Stornierung 2 Tage vor der gebuchten Betreuungszeit: Erstattung 50% des Buchungsbetrages abzüglich der Bearbeitungsgebühr von 3,5%. Stornierung 1 Tag vor der gebuchten Betreuungszeit: Erstattung 30% des Buchungsbetrages abzüglich der Bearbeitungsgebühr von 3,5%. Stornierung <1 Tag vor der gebuchten Betreuungszeit: Keine Erstattung. (z.b.: Für Buchungen die Freitags beginnen, ist Dienstags 0:01 der Stichpunkt). Ausgenommen davon sind Krankheitsbedingte Stornierungen. Hierfür muss der Betreuerin Larissa Krieg ein Attest des Arztes vorgelegt werden. Vereinbarte Sonderleistungen:
5 Daten des Tieresitzers: Name und Anschrift: Geburtsdatum: Telefonnummer & Mailadresse: Daten des Tieres: Name: Tierart: Rasse: Geburtsdatum: Geschlecht: Kastriert (ja nein): Verhaltensauffälligkeiten: Auflagen (Maulkorb, Leinenwang, o.ä.) : Krankheiten:
6 Medikamente: Gewicht: Eine Kopie der Versicherungspolice und des Impfpasses wird beigelegt, nach Auffrischung einer Impfung oder einem Wechsel der Versicherungspolice, wird binnen 14 Tagen eine Kopie an die Betreuerin Larissa Krieg gesendet. Datum, Ort, Unterschrift Hundehalter Datum, Ort, Stempel, Unterschrift Betreuerin Larissa Krieg
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