CS-Wartung 076S vom
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- Erica Schreiber
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1 CS-Wartung 076S vom Diese Wartung beinhaltet Wartungstexte zu den Programmen - Lohn und Gehalt - Pflege der KK-Beiträge Seite 1 von 8
2 >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>><<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<< > < > L O H N U N D G E H A L T < > < >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>><<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<< WICHTIGER HINWEIS - Maschinelles Antragsverfahren nach dem AAG: =========================================== Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass AAG-Meldungen, die mit einem Programmstand bis einschließlich 76Q erstellt worden sind, seit dem von der ADDISON Datenservice GmbH nicht mehr an die Datenannahmestellen weitergeleitet werden. Aufgrund der im letzten Wartungstext und in den Jahreswechselseminaren erläuterten Stichtagsumstellung der Kernprüfung werden diese Meldungen von den Datenannahmestellen seit dem abgewiesen und nicht mehr verarbeitet. INFORMATIONEN ZUM THEMA "MINIJOBS UND GLEITZONE-NEUREGELUNGEN AB 2013": =============================================== Mit dieser Wartung werden die Änderungen für Minijobs und Gleitzone gültig ab 2013 freigegeben. Die Änderungen bzgl. Beitragsberechnung Mehrfachbeschäftigung über BBG sowie neue Beitragsberechnung Gleitzone mit abweichenden SV-Tagen werden mit der nächsten Wartung freigegeben. Allgemeine Informationen: ========================= Durch das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung werden zum neben den Arbeitsentgeltgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen auch die monatlichen Arbeitsentgeltgrenzen für Gleitzonenbeschäftigte angehoben. Die Einzelheiten der gesetzlichen Neuregelungen bzgl. Minijobs und Gleitzone entnehmen Sie bitte der Unterlage "Minijobber/Gleitzone und Mehrfachbeschäftigte GKV-Monatsmeldung" auf unserer Internetseite und dort innerhalb der Karte "CS". Seite 2 von 8
3 Über die Neuorganisation von Registerkarten im Arbeitnehmerstamm haben wir Sie bereits mit dem Wartungstext zur Wartung 076Q informiert. Nachfolgend informieren wir Sie nun über die Einführung neuer Felder im Zusammenhang mit den Neuregelungen für Minijobs und Gleitzone. Arbeitnehmerstamm verwalten / Karte "Sozialversicherung": ========================================================= Auf der Karte "Sozialversicherung / Allgemein" wurden im Bereich "Minijobs" die zwei nachstehend beschriebenen neuen Felder zur Verfügung gestellt. Feld "Bestandsfall Minijob": Auswahlmöglichkeiten: 0..ja, bis nein, ab 2013 Für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse müssen keine Verwaltungen vorgenommen werden. Bei neuen Arbeitsverhältnissen (Beginn ab ) verwalten Sie bitte hier eine "1" (1..nein, ab 2013). Feld "Verzicht auf RV-Pflicht ab 2013": Geringfügig entlohnte Beschäftigungen, die ab 2013 neu aufgenommen werden, sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Auf Antrag besteht die Möglichkeit der Befreiung von der RV-Pflicht. Verwalten Sie in diesem Fall bitte in diesem Feld das Datum, ab dem die Befreiung wirksam wird. * * * ACHTUNG: * * * Das Feld "Verzicht auf RV-Freiheit ab 2012" hat für ab 2013 aufgenommene Arbeitsverhältnisse keine Bedeutung und darf nicht verwaltet werden. Seite 3 von 8
4 BEACHTEN SIE BITTE, dass Minijobber, die in ihrem Minijob vor dem 1. Januar 2013 versicherungsfrei in der Rentenversicherung waren, es auch weiterhin bleiben. Sie haben aber jederzeit die Möglichkeit, durch Beitragsaufstockung auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung zu verzichten. Erhöht der Arbeitgeber nach dem 31. Dezember 2012 allerdings das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt auf einen Betrag von mehr als 400 Euro und weniger als 450,01 Euro, gilt für die "alte" Beschäftigung das "neue" Recht. Dann tritt bei dem bisher versicherungsfreien Minijob Versicherungspflicht in der Rentenversicherung ein, es sei denn, der Beschäftigte ist Bezieher einer Vollrente wegen Alters oder Pensionär. Der Minijobber kann sich jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen. Folgende Vorgehensweisen sind möglich: "Alte" Beschäftigung, Erhöhung des Arbeitsentgelts: 1. Arbeitsverhältnis soll zukünftig rentenversicherungspflichtig sein: - Feld "Bestandsfall Minijob" = "0" - Feld "Verzicht auf RV-Freiheit bis 2012" = blank - Feld "Verzicht auf RV-Pflicht ab 2013" = blank - Beitragsgruppenschlüssel RV = "1" 2. Arbeitsverhältnis soll rentenversicherungsfrei bleiben: - Feld "Bestandsfall Minijob" = "1" ja - Feld "Verzicht auf RV-Freiheit bis 2012" = blank - Feld "Verzicht auf RV-Pflicht ab 2013" = Datum, ab dem die Änderung wirksam ist - Beitragsgruppenschlüssel RV = "5" (keine Änderung) Wurden hingegen in der Beschäftigung bereits vor dem 1. Januar 2013 Rentenversicherungsbeiträge aufgestockt, bleibt der Minijobber weiterhin versicherungspflichtig und kann sich nicht befreien lassen. Im Bereich "Geringverdiener/Gleitzone" der Karte "Sozialversicherung / Allgemein" wurde ebenfalls ein neues Feld zur Verfügung gestellt: Seite 4 von 8
5 Bestandsschutz: Auswahlmöglichkeiten: 0..Nein 1..Ja..(bis ) Dieses Feld muss bei Arbeitnehmern mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von 400,01 bis 450,00 Euro, deren Arbeitsverhältnis bereits vor 2013 aufgenommen wurde, verwaltet werden. Für diese Beschäftigten ist die bis zum maßgebende Gleitzonenformel zur Berechnung der Beiträge bis zum weiterhin anzuwenden. Verwalten Sie bitte in diesen Fällen eine "1" (1..Ja..(bis ). Krankenkassen-Fusionen: ======================= Die Datei der im Programm hinterlegten Betriebsnummern wurde aktualisiert: Fusionen / Stilllegungen: gültig ab Alte Kasse Neue Kasse SAINT-GOBAIN BKK/Ost DAK Gesundheit SAINT-GOBAIN BKK DAK Gesundheit Seite 5 von 8
6 >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>><<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<< > < > MANDANTENÜBERGREIFENDE SUCHE / AUTO. BEITRAGSERMITTLUNG < > < >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>><<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<< * * * ACHTUNG: * * * Wählen Sie das Programm "Automatische Beitragssatzpflege" bitte nur dann an, wenn Sie die Beitragssätze NICHT über die Firma 0002 abrufen. * * * Hinweis * * * Um Ihnen die manuelle Anpassung von mehrmals geänderten Beitragssätzen in einem bereits vorhandenen Zeitraum zu ersparen, werden bei der Beitragssatzübernahme die Sätze in Ihrem Krankenkassenstamm ab 2006 überschrieben. Neue Umlagesätze: Kasse Betriebsnr. Name Zeitraum Art AOK PLUS in Thüringen /1,1/2,1/3 1K/ IKK classic in Thüringen IKK classic in Thüringen BKK ZF & Partner Ost / IKK classic in Sachsen BMW BKK/Ost Südzucker-BKK Ost / BKK EWE-Ost /1,2/1 1TP/1 1K/ AOK PLUS in Sachsen /1,1/2,1/3 1K/3 Seite 6 von 8
7 AOK PLUS in Sachsen /1,1/2,1/3 1K/ IKK classic in Hamburg BKK Beiersdorf AG BKK EWE /1,2/1 1TP/1 1K/ KKH /1,1/2,1/3,1/4 1E/4 1K/4, KKH /1,1/2,1/3,1/4 1E/4 1K/4, BKK Melitta Plus / BARMER GEK /3,2/ BARMER GEK /3,2/ AOK Hessen /1,1/ IKK Südwest Südzucker-BKK / IKK classic in Baden-Württembe BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg / BKK MAHLE /1,1/2,1/ BKK Faber-Castell & Partner BMW BKK BKK Voralb /1 Seite 7 von 8
8 Neue Umlagesätze: Kasse Betriebsnr. Name Zeitraum Art IKK classic in Thüringen / IKK classic in Thüringen / IKK Nord (Ost) /2,1/3,1/ AOK Sachsen-Anhalt /1,1/2,2/1 1K/1,1K/2,1K/ AOK Sachsen-Anhalt /1,1/2,2/1 1K/1,1K/2,1K/ AOK Sachsen-Anhalt K/1,1K/2,1K/ AOK Sachsen-Anhalt K/1,1K/2,1K/ BMW BKK/Ost BKK Miele Ost IKK Nord (West) /2,1/3,1/ HEK HEK IKK classic Vereinigte IKK - R BKK EUREGIO /2,2/1,1E/ BKK Miele IKK classic Vereinigte IKK - R HEAG BKK BKK Akzo Nobel Obernburg / BKK Akzo Nobel Obernburg BKK Faber-Castell & Partner Seite 8 von 8
Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37
2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450
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