Rechtliche Rahmenbedingungen für die Sektorenkopplung und strombasierte Wasserstoffanwendungen M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh

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1 Rechtliche bedingungen für die Sektorenkopplung und strombasierte Wasserstoffanwendungen M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, Leipzig Prof. Dr. Martin Maslaton Recht der Erneuerbaren Energien TU Chemnitz, Fachanwalt für Verwaltungsrecht MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,

2 Prof. Dr. Martin Maslaton Prof. Dr. Martin Maslaton ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, die sich schwerpunktmäßig mit sämtlichen Fragen des Rechts der Erneuerbaren Energien und technisch sensiblen Rechtsmaterien befasst. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz und referiert national und international zu diesen Themen, mit denen er sich seit 1987 im seiner Tätigkeit als Referent im Deutschen Bundestag beschäftigt. Er ist Herausgeber und Autor des im C.H.Beck Verlag erschienenen Standardwerks Windenergieanlagen und ist als Funktionsträger in einer Reihe von Branchenverbänden engagiert. MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,

3 Kanzlei: Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 2002 gegründet, aktuell mit 13 Berufsträgern und 21 Mitarbeitern Hauptsitz in Leipzig mit weiteren Standorten in Köln und München Beratungsschwerpunkte sind das Verwaltungsrecht, Energierecht, Datenschutzrecht (DSGVO) und Zivilrecht mit Fokus auf dezentralen Erneuerbare-Energien- und KWK-Projekten Wissenschaftliche Expertise durch Beiträge/ universitäre Vorlesungen Standort Leipzig in der Eigenversorgung durch KWK- und PV-Anlage MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,

4 Gliederung: Die Themen: : Förderansätze und Hemmnisse MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,

5 MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,

6 1. Begriff Sektorkopplung Einsatz von Strom aus Erneuerbaren Energien (insb. Überschussstrom ) im Wärme-, Verkehrs- bzw. Industriesektor mit dem Ziel, dort fossile Energieträger zu ersetzen Sektorkopplung als ein Grundsatz des Strommarktes, 1a Abs. 3 S. 2 EnWG Ziel der Sektorenkopplung: Beitrag zur Dekarbonisierung, insb. im Wärme- und Verkehrssektor Flexibilisierung des Stromsektors Technologieansatz: Power-to-X Power-to-gas, Power-to-liquid, Power-to-heat MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,

7 2. Wasserstoff als ein Sektorenkoppler Power-to-Gas-Technologie zur Umwandlung von Strom mittels Elektrolyse in Wasserstoff ggf. anschließende Methanisierung Speicherbarkeit vielfältige gasbasierte Nutzungsmöglichkeiten Strom Power-to-Gas Elektrolyse Methanisierung KWK Brennstoffzellenfahrzeuge Strom Wärme Mobilität Stoffliche Nutzung MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,

8 : Förderansätze und Hemmnisse MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,

9 1. Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz Kraft-Wärme-Kopplung als Sektorenkopplungstechnologie über KWKG gefördert Wasserstoff als förderfähiger Einsatzstoff i.s.d. KWKG Anspruch auf Abnahme und Förderung in Form eines finanziellen Zuschlags je Kilowattstunde des aus Wasserstoff erzeugten KWK-Stroms Zuschlagsanspruch bestimmt sich nach Maßgabe des KWKG Beachte: Ausschreibungspflicht für KWK-Anlagen > 1 MW und 50 MW MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,

10 2. Erneuerbare-Energien-Gesetz Wasserstoff als Speichergas nach EEG förderfähig Speichergas i.s.d. 3 Nr. 42 EEG 2017: zur Stromzwischenspeicherung ausschließlich unter Einsatz von EE-Strom erzeugtes Gas Bsp.: mittels Power-to-Gas zwischengespeicherter Windstrom EEG-Zahlungsanspruch für rückverstromtes Speichergas Zahlungsanspruch in Höhe der zur Erzeugung des zwischengespeicherten Stroms eingesetzten EE keine Berücksichtigung der Mehrkosten infolge von Transport, Zwischenspeicherung und Wiederverstromung Beachte: bei aus Erdgasnetz entnommenem Speichergas ist Gasäquivalentnutzung durch Massenbilanzsystem zu dokumentieren (sog. Gasabtauschregel) MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,

11 3. Energiewirtschaftsgesetz Wasserstoff als privilegiertes Biogas i.s.d. EnWG Biogas i.s.v. 3 Nr. 10c EnWG: durch Elektrolyse erzeugter Wasserstoff, wenn nachweislich weit überwiegend (nicht ausschließlich!) EE-Strom eingesetzt wurde Privilegierung von Biogas nach GasNZV und GasNEV, z.b. Vorrangiger Anschluss ans Gasnetz und Einspeisevorrang Biogaseinspeisung ins Fernleitungsnetz von den Einspeiseentgelten befreit Vermiedene Netznutzungsentgelt i.h.v. 0,007 /kwh für Transportkunden von Biogas, die unmittelbar Biogas ins Netz einspeisen, für zehn Jahre MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,

12 4. Strombasierte Mobilität Bundesregierung verfolgt verschiedene Förderansätze bzgl. Elektromobilität inkl. Brennstoffzellenfahrzeugen, z.b. Kaufprämie (sog. Umwelt-Bonus) Elektromobilitätsgesetz (EmoG) als Ermächtigungsgrund- lage für Gemeinde zur Privilegierungen von E-Autos im Straßenverkehr (z.b. Benutzung der Busspuren, kostenfreies Parken) 10-jährige Befreiung von der Kfz-Steuer für reine Elektro-Pkw NEU: 37. BImSchV Anrechnung von Wasserstoff und Methan, die mit EE- Strom nicht-biogenen Ursprungs hergestellt wurden, auf die Treibhausgasquote nach 37a Abs. 1 BImSchG Inkrafttreten zum MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,

13 5. Letztverbraucherabgaben/-umlagen Sektorkopplungstechnologien bisher kaum wirtschaftlich Grund: Strom, der für Wärmeerzeugung, Industrieprozesse oder im Verkehr eingesetzt wird, ist mit allen stromseitigen Letztverbraucherabgaben und -umlagen belastet, insb. EEG-Umlage i.h.v. derzeit 6,88 ct/kwh Stromsteuer i.h.v. derzeit 2,05 ct/kwh Netzentgelte i.h.v. ca. 4 bis 11 ct/kwh (je nach Netzregion) zzgl. netzentgeltgekoppelter Umlagen und Abgaben Wettbewerbsnachteil gegenüber fossilen Energieträgern, auf die diese Abgaben nicht erhoben werden ABER: verschiedene punktuelle Ausnahmen MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,

14 5. Letztverbraucherabgaben/-umlagen EEG-Umlage: EEG-Umlagebefreiung für Herstellung von Speichergas, wenn es zur Rückverstromung eingesetzt und für diesen Strom EEG-Umlage gezahlt wird, 61 k EEG 2017 grds. volle EEG-Umlage bei fehlender Rückverstromung EEG-Umlagereduzierung bei Eigenversorgung aus EEoder KWK-Anlagen Voraussetzung: Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber und Letztverbraucher (z.b. Betreiber der Sektorenkopplungstechnologie) Beachte: EEG- und KWK-Ausschreibungen lassen nur noch bedingt Eigenversorgung zu MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,

15 5. Letztverbraucherabgaben/-umlagen Netzentgelte: Netzentgeltbefreiung für Bezugsstrom von Elektrolyseuren, 118 Abs. 6 EnWG befristet auf 20 Jahre ab Inbetriebnahme Rückeinspeisung in das Stromnetz nicht erforderlich Netzentgeltbefreiung für netzgekoppelte Stromspeicher mit Inbetriebnahme nach dem , 118 Abs. 6 EnWG befristet auf 20 Jahre ab Inbetriebnahme Speicher muss den Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen und auch wieder in dieses einspeisen gilt nur für Netzentgelte im engeren Sinne, netzentgeltgekoppelte Umlagen/Abgaben fallen weiterhin an (BGH, Beschl. v , EnVR 24/16) MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,

16 5. Letztverbraucherabgaben/-umlagen Stromsteuer: Steuerbefreiung für grünen Strom in grünen Netzen nach 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG BMF: Ausschließlichkeit (+), wenn Strom erst in Eigennetz oder einer Leitung am Ort der Erzeugung mit EE-Strom vermischt wird Steuerbefreiung für Strom zur Stromerzeugung nach 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG Rückverstromung erforderlich! gilt gem. 12 Abs. 1 Nr. 2 StromStV für Pumpspeicherkraftwerke Übertragbarkeit auch auf andere Stromspeicher? Steuerbefreiung für Strom aus Anlagen 2 MW, der im räumlichen Zusammenhang zur Anlage selbst verbraucht oder an Letztverbraucher geliefert wird, 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,

17 MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,

18 Sektorenkopplung kann wesentlichen Beitrag zur gesamtheitlichen Energiewende leisten. Sektorenkopplung gegenwärtig jedoch noch Nischentechnologien. Bereits einige gesetzliche Ansätze vorhanden, um den Ausbau der Sektorenkopplung anzureizen. Es fehlt noch an einem einheitlichen Rechtsrahmen. Oftmals stehen gesetzliche Privilegierungen rechtlichen und wirtschaftlichen Hemmnissen gegenüber. MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, Leipzig Prof. Dr. Martin Maslaton Recht der Erneuerbaren Energien TU Chemnitz, Fachanwalt für Verwaltungsrecht MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,

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