Rechtliche Rahmenbedingungen für die Sektorenkopplung und strombasierte Wasserstoffanwendungen M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh
|
|
- Dörte Kruse
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Rechtliche bedingungen für die Sektorenkopplung und strombasierte Wasserstoffanwendungen M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, Leipzig Prof. Dr. Martin Maslaton Recht der Erneuerbaren Energien TU Chemnitz, Fachanwalt für Verwaltungsrecht MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
2 Prof. Dr. Martin Maslaton Prof. Dr. Martin Maslaton ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, die sich schwerpunktmäßig mit sämtlichen Fragen des Rechts der Erneuerbaren Energien und technisch sensiblen Rechtsmaterien befasst. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz und referiert national und international zu diesen Themen, mit denen er sich seit 1987 im seiner Tätigkeit als Referent im Deutschen Bundestag beschäftigt. Er ist Herausgeber und Autor des im C.H.Beck Verlag erschienenen Standardwerks Windenergieanlagen und ist als Funktionsträger in einer Reihe von Branchenverbänden engagiert. MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
3 Kanzlei: Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 2002 gegründet, aktuell mit 13 Berufsträgern und 21 Mitarbeitern Hauptsitz in Leipzig mit weiteren Standorten in Köln und München Beratungsschwerpunkte sind das Verwaltungsrecht, Energierecht, Datenschutzrecht (DSGVO) und Zivilrecht mit Fokus auf dezentralen Erneuerbare-Energien- und KWK-Projekten Wissenschaftliche Expertise durch Beiträge/ universitäre Vorlesungen Standort Leipzig in der Eigenversorgung durch KWK- und PV-Anlage MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
4 Gliederung: Die Themen: : Förderansätze und Hemmnisse MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
5 MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
6 1. Begriff Sektorkopplung Einsatz von Strom aus Erneuerbaren Energien (insb. Überschussstrom ) im Wärme-, Verkehrs- bzw. Industriesektor mit dem Ziel, dort fossile Energieträger zu ersetzen Sektorkopplung als ein Grundsatz des Strommarktes, 1a Abs. 3 S. 2 EnWG Ziel der Sektorenkopplung: Beitrag zur Dekarbonisierung, insb. im Wärme- und Verkehrssektor Flexibilisierung des Stromsektors Technologieansatz: Power-to-X Power-to-gas, Power-to-liquid, Power-to-heat MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
7 2. Wasserstoff als ein Sektorenkoppler Power-to-Gas-Technologie zur Umwandlung von Strom mittels Elektrolyse in Wasserstoff ggf. anschließende Methanisierung Speicherbarkeit vielfältige gasbasierte Nutzungsmöglichkeiten Strom Power-to-Gas Elektrolyse Methanisierung KWK Brennstoffzellenfahrzeuge Strom Wärme Mobilität Stoffliche Nutzung MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
8 : Förderansätze und Hemmnisse MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
9 1. Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz Kraft-Wärme-Kopplung als Sektorenkopplungstechnologie über KWKG gefördert Wasserstoff als förderfähiger Einsatzstoff i.s.d. KWKG Anspruch auf Abnahme und Förderung in Form eines finanziellen Zuschlags je Kilowattstunde des aus Wasserstoff erzeugten KWK-Stroms Zuschlagsanspruch bestimmt sich nach Maßgabe des KWKG Beachte: Ausschreibungspflicht für KWK-Anlagen > 1 MW und 50 MW MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
10 2. Erneuerbare-Energien-Gesetz Wasserstoff als Speichergas nach EEG förderfähig Speichergas i.s.d. 3 Nr. 42 EEG 2017: zur Stromzwischenspeicherung ausschließlich unter Einsatz von EE-Strom erzeugtes Gas Bsp.: mittels Power-to-Gas zwischengespeicherter Windstrom EEG-Zahlungsanspruch für rückverstromtes Speichergas Zahlungsanspruch in Höhe der zur Erzeugung des zwischengespeicherten Stroms eingesetzten EE keine Berücksichtigung der Mehrkosten infolge von Transport, Zwischenspeicherung und Wiederverstromung Beachte: bei aus Erdgasnetz entnommenem Speichergas ist Gasäquivalentnutzung durch Massenbilanzsystem zu dokumentieren (sog. Gasabtauschregel) MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
11 3. Energiewirtschaftsgesetz Wasserstoff als privilegiertes Biogas i.s.d. EnWG Biogas i.s.v. 3 Nr. 10c EnWG: durch Elektrolyse erzeugter Wasserstoff, wenn nachweislich weit überwiegend (nicht ausschließlich!) EE-Strom eingesetzt wurde Privilegierung von Biogas nach GasNZV und GasNEV, z.b. Vorrangiger Anschluss ans Gasnetz und Einspeisevorrang Biogaseinspeisung ins Fernleitungsnetz von den Einspeiseentgelten befreit Vermiedene Netznutzungsentgelt i.h.v. 0,007 /kwh für Transportkunden von Biogas, die unmittelbar Biogas ins Netz einspeisen, für zehn Jahre MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
12 4. Strombasierte Mobilität Bundesregierung verfolgt verschiedene Förderansätze bzgl. Elektromobilität inkl. Brennstoffzellenfahrzeugen, z.b. Kaufprämie (sog. Umwelt-Bonus) Elektromobilitätsgesetz (EmoG) als Ermächtigungsgrund- lage für Gemeinde zur Privilegierungen von E-Autos im Straßenverkehr (z.b. Benutzung der Busspuren, kostenfreies Parken) 10-jährige Befreiung von der Kfz-Steuer für reine Elektro-Pkw NEU: 37. BImSchV Anrechnung von Wasserstoff und Methan, die mit EE- Strom nicht-biogenen Ursprungs hergestellt wurden, auf die Treibhausgasquote nach 37a Abs. 1 BImSchG Inkrafttreten zum MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
13 5. Letztverbraucherabgaben/-umlagen Sektorkopplungstechnologien bisher kaum wirtschaftlich Grund: Strom, der für Wärmeerzeugung, Industrieprozesse oder im Verkehr eingesetzt wird, ist mit allen stromseitigen Letztverbraucherabgaben und -umlagen belastet, insb. EEG-Umlage i.h.v. derzeit 6,88 ct/kwh Stromsteuer i.h.v. derzeit 2,05 ct/kwh Netzentgelte i.h.v. ca. 4 bis 11 ct/kwh (je nach Netzregion) zzgl. netzentgeltgekoppelter Umlagen und Abgaben Wettbewerbsnachteil gegenüber fossilen Energieträgern, auf die diese Abgaben nicht erhoben werden ABER: verschiedene punktuelle Ausnahmen MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
14 5. Letztverbraucherabgaben/-umlagen EEG-Umlage: EEG-Umlagebefreiung für Herstellung von Speichergas, wenn es zur Rückverstromung eingesetzt und für diesen Strom EEG-Umlage gezahlt wird, 61 k EEG 2017 grds. volle EEG-Umlage bei fehlender Rückverstromung EEG-Umlagereduzierung bei Eigenversorgung aus EEoder KWK-Anlagen Voraussetzung: Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber und Letztverbraucher (z.b. Betreiber der Sektorenkopplungstechnologie) Beachte: EEG- und KWK-Ausschreibungen lassen nur noch bedingt Eigenversorgung zu MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
15 5. Letztverbraucherabgaben/-umlagen Netzentgelte: Netzentgeltbefreiung für Bezugsstrom von Elektrolyseuren, 118 Abs. 6 EnWG befristet auf 20 Jahre ab Inbetriebnahme Rückeinspeisung in das Stromnetz nicht erforderlich Netzentgeltbefreiung für netzgekoppelte Stromspeicher mit Inbetriebnahme nach dem , 118 Abs. 6 EnWG befristet auf 20 Jahre ab Inbetriebnahme Speicher muss den Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen und auch wieder in dieses einspeisen gilt nur für Netzentgelte im engeren Sinne, netzentgeltgekoppelte Umlagen/Abgaben fallen weiterhin an (BGH, Beschl. v , EnVR 24/16) MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
16 5. Letztverbraucherabgaben/-umlagen Stromsteuer: Steuerbefreiung für grünen Strom in grünen Netzen nach 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG BMF: Ausschließlichkeit (+), wenn Strom erst in Eigennetz oder einer Leitung am Ort der Erzeugung mit EE-Strom vermischt wird Steuerbefreiung für Strom zur Stromerzeugung nach 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG Rückverstromung erforderlich! gilt gem. 12 Abs. 1 Nr. 2 StromStV für Pumpspeicherkraftwerke Übertragbarkeit auch auf andere Stromspeicher? Steuerbefreiung für Strom aus Anlagen 2 MW, der im räumlichen Zusammenhang zur Anlage selbst verbraucht oder an Letztverbraucher geliefert wird, 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
17 MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
18 Sektorenkopplung kann wesentlichen Beitrag zur gesamtheitlichen Energiewende leisten. Sektorenkopplung gegenwärtig jedoch noch Nischentechnologien. Bereits einige gesetzliche Ansätze vorhanden, um den Ausbau der Sektorenkopplung anzureizen. Es fehlt noch an einem einheitlichen Rechtsrahmen. Oftmals stehen gesetzliche Privilegierungen rechtlichen und wirtschaftlichen Hemmnissen gegenüber. MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, Leipzig Prof. Dr. Martin Maslaton Recht der Erneuerbaren Energien TU Chemnitz, Fachanwalt für Verwaltungsrecht MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig,
Dezentrale Stromvermarktung
M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh www.maslaton.de Bad Staffelstein, 14.03.2014 1 Dr. Christoph
MehrNegative Strompreise rechtlich bewältigen. Leipzig
M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig Rechtsanwalt Florian Brahms Licence en droit français MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh www.maslaton.de
MehrWettbewerb der Speichertechnologien - Rechtsvergleichung der regulatorischen Rahmenbedingungen der Flexibilitätsoptionen PSW, PtH und PtG -
Forschungsstelle Umweltenergierecht Wettbewerb der Speichertechnologien - Rechtsvergleichung der regulatorischen Rahmenbedingungen der Flexibilitätsoptionen PSW, PtH und PtG - 3. Pumpspeicher-Tagung des
MehrKosten- und Abgabensituation von Batteriespeichern
Forschungsstelle Umweltenergierecht Workshop Rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen für den Einsatz von Speichern Kosten- und Abgabensituation von Batteriespeichern Frank Sailer Aachen, 21.05.2014
MehrAusschreibungsmodelle Wohin führt das EEG ab 2017? M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig.
Wohin führt das EEG ab 2017? M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig Prof. Dr. Martin Maslaton, Recht der Erneuerbaren Energien TU Chemnitz
MehrUmweltinformationsgesetz Welche Informationen bekommt mein Gegner? M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh
sgesetz Welche Informationen bekommt mein Gegner? M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig Rechtsanwalt Ulrich Hauk Fachanwalt für Gewerblichen
MehrStrom- und Gasnetze: Zwei ungleiche Partner auf gemeinsamem Weg?
www.bundesnetzagentur.de Strom- und Gasnetze: Zwei ungleiche Partner auf gemeinsamem Weg? dena Konferenz der Strategieplattform Power to Gas Peter Franke Vizepräsident der Bundesnetzagentur Berlin, 13.06.2012
MehrPower-to-Gas im Speicherrecht: Strombezugskosten beim Power-to-Gas-Verfahren
Forschungsstelle Umweltenergierecht RESYSTRA Workshop Power-to-Gas an der Universität Bremen Power-to-Gas im Speicherrecht: Strombezugskosten beim Power-to-Gas-Verfahren Frank Sailer Delmenhorst, 20. April
MehrChancen für Immobilieneigentümer durch die aktuelle Politikwende bei der Förderung Erneuerbarer Energien
Photovoltaik im freien deutschen Strommarkt: Chancen für Immobilieneigentümer durch die aktuelle Politikwende bei der Förderung Erneuerbarer Energien 12.03.2013 Seite 1 HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft
MehrGenehmigungspraxis Baurecht in Thüringen. Genehmigungspraxis - Baurecht in Thüringen M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh
Genehmigungspraxis - Baurecht in Thüringen M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig Peter Rauschenbach Diplomjurist MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft
MehrSicherung und Erschließung Theorie und praktischer Vollzug M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig
Sicherung und Erschließung Theorie und M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig Prof. Dr. Martin Maslaton, Recht der Erneuerbaren Energien TU
MehrSteuern und Abgaben Stand: 27.10.2015 (alle Angaben ohne Gewähr)
Steuern und Abgaben Stand: 27.10.2015 (alle Angaben ohne Gewähr) Strom Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Bezeichnung Gültig von Gültig bis Wert Einheit EEG-Umlage 01.01.2016 31.12.2016 6,354
MehrInformation: Strompreise für Haushaltskunden 2013
Information: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Grundsätzlich wird der Strompreis aus drei Elementen gebildet: a) Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und Dienstleistungen:
MehrP2H als Strom-Wärme-Anwendung Rechtsrahmen und Hemmnisse
Forschungsstelle Umweltenergierecht P2H als Strom-Wärme-Anwendung Rechtsrahmen und Hemmnisse Dialogplattform Power to Heat Goslar, 05./06. Mai 2015 Ass. iur. Johannes Hilpert Stiftung Umweltenergierecht
MehrDer aktuelle Rechtsrahmen für die Speicherung von Energie in Deutschland
Der aktuelle Rechtsrahmen für die Speicherung von Energie in Deutschland 6. Internationale Konferenz zur Speicherung Erneuerbarer Energien in Berlin am 28. November 2011 Rechtsanwalt Dr. Martin Altrock,
MehrEigenversorgung mit erneuerbaren Energien als unternehmerische Handlungsoption
Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien als unternehmerische Handlungsoption Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) I Stadt Erfurt Erfurt 9. Juli 2013 Rechtliche Rahmenbedingungen der Eigenversorgung
MehrRechtliche Rahmenbedingungen bei der Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz
Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Hinrichsenstraße 16, 04105 Leipzig RA Prof. Dr. Martin
MehrBerliner Energietage Neue Entwicklungen bei der Vermarktung von Solarstrom
Berliner Energietage Neue Entwicklungen bei der Vermarktung von Solarstrom Rechtliche Hindernisse und mögliche Anreize Rechtsanwalt Dr. Jochen Fischer Rechtsanwalt Dr. Jochen Fischer Rechtliche Hindernisse
MehrInnovation Power-to-Gas: Stand, Potenziale und Anforderungen für technologieoffene Rahmenbedingungen
Innovation Power-to-Gas: Stand, Potenziale und Anforderungen für technologieoffene Rahmenbedingungen E.ON Innovation Center Energy Storage Dr. K. Peter Röttgen Gründe für die Energiespeicherung Variable
MehrDie Energiewende braucht systemübergreifende Lösungen.
Stephan Kohler Die Energiewende braucht systemübergreifende Lösungen. Impulsvortrag im Workshop B. 14. Oktober 2014, Agendakongress des Forschungsforum Energiewende, Berlin. 1 Agenda. Vorstellung der Deutschen
MehrInformationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013
Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen: a) Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und
Mehr1. Netznutzungsentgelte
Das Privileg Stromspeicher? Aktueller Rechtsrahmen und Überlegungen zur Weiterentwicklung der rechtlichen Vorgaben J E N S V O L L P R E C H T Der Autor formuliert juristische Antworten auf die Fragen,
MehrJuristische Aspekte der Stromvermarktung bei EEund KWK-Anlagen
Juristische Aspekte der Stromvermarktung bei EEund KWK-Anlagen Jahrestagung Finanzierungs- und Geschäftsmodelle 2015 der EnergieAgentur.NRW Köln, 16. Juni 2015 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt
MehrTarif: Allgemeiner Doppeltarif Drehstrom mit Lastschaltanlage Allgemeiner Doppeltarif gem. Messung
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 134,09 Grundpreis pro Monat 11,17 Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde HT 29,70 Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde NT 21,69 Verbrauchsunabhängiger
MehrDer Weg zur Marktreife von Power-to-Gas - Herausforderungen und Geschäftsmodelle
Der Weg zur Marktreife von Power-to-Gas - Herausforderungen und Geschäftsmodelle Dr. K. Peter Röttgen E.ON Innovation Center Energy Storage dena Jahreskonferenz Power-to-Gas, 02.07.2014, Berlin Flexibilität
MehrRAHMENBEDINGUNGEN DER SPEICHERUNG VON STROM IN GAS- UND WÄRMENETZEN STATUS QUO UND HANDLUNGSBEDARF
RAHMENBEDINGUNGEN DER SPEICHERUNG VON STROM IN GAS- UND WÄRMENETZEN STATUS QUO UND HANDLUNGSBEDARF Konferenz für Nachhaltige Energieversorgung und Integration von Speichern (NEIS 2014) 18. & 19. September
MehrBiogasregister Deutschland Kriterienkatalog.
. Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung 1 (b) Biomasse i.s.d. BiomasseV 2 (b) Ausschließlichkeit 3 (b) sonstige Biomasse (StromStG) 4 (b) Mengengerüst plausibel 5 (b) Einsatzstofftagebuch 6 (b) Einspeisemenge
MehrStaatliche Strompreisbestandteile
Staatliche Strompreisbestandteile 2014 Stand: 25.10.2013 Staatsanteil am Strompreis für Haushalte über 50 % sind Steuern, Abgaben und Umlagen Umlage f. abschaltbare Lasten (ab 2014) Offshore-Haftungsumlage
MehrErfahrungen der Wohnungswirtschaft mit Mieterstrom
Berliner Energietage 2016 Möglichkeiten und Hindernisse für Mieterstromprojekte in Berlin und anderswo 11.04.2016 Erfahrungen der Wohnungswirtschaft mit Mieterstrom Dr.-Ing. Ingrid Vogler GdW Bundesverband
MehrRechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Stromspeicher
Rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Stromspeicher Institut für deutsches und internationales Berg- und Energierecht (IBER) der TU Clausthal Koordinator des Forschungsbereichs Energierecht
MehrRechtlicher Rahmen der Biogaseinspeisung und -nutzung
Rechtlicher Rahmen der Biogaseinspeisung und -nutzung Biomethan Perspektiven nach der EEG-Novelle 2014 Fachforum der Biogaspartnerschaft der dena Energy Decentral am 12. November 2014 in Hannover Rechtsanwalt
MehrInformationen: Strompreise für Haushaltskunden 2014
Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2014 Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen: a) Den Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des
MehrChancen durch Power to Gas für eine erfolgreiche Energiewende? dena-jahreskonferenz Power to Gas
Chancen durch Power to Gas für eine erfolgreiche Energiewende? dena-jahreskonferenz Power to Gas Dr. Gerhard Holtmeier, Thüga Aktiengesellschaft Berlin, 18. Juni 2013 Agenda 1 2 3 4 5 Herausforderungen
MehrDezentrale Energiekonzepte aus Sicht des Energiewirtschaftsrechts M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh
M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig Prof. Dr. Martin Maslaton, Rechtsanwalt TU Chemnitz, TU/Bergakademie Freiber MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft
MehrErzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen
Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen Energie & Elekromobilität im Spannungsfeld von Hybridnetzen Rechtsrahmen Geschäftsmodelle Berlin, 24. November 2015 Dr. Steffen
MehrZusammenfassung. Machbarkeitsstudie zur Gewinnung von Methan aus erneuerbaren Energien. Kooperationspartner
Zusammenfassung Windgas-Projekt in Nordfriesland Nord Machbarkeitsstudie zur Gewinnung von Methan aus erneuerbaren Energien Kooperationspartner Auftraggeber LAG AktivRegion Nordfriesland Nord e.v. Marktstraße
MehrFAHRPLAN FÜR EINE WIND- WASSERSTOFFWIRTSCHAFT IN DER REGION UNTERELBE
FAHRPLAN FÜR EINE WIND- WASSERSTOFFWIRTSCHAFT IN DER REGION UNTERELBE ChemCoast e. V. 19 Mitgliedsunternehmen aus Norddeutschen Bundesländern: Chemieparks, Logistikunternehmen, Wirtschaftsförderung Starke
MehrVorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte
Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 31.10.2012 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bis
MehrEFFIZIENZNAVIGATOR BETREIBERMODELLE BEI PHOTOVOLTAIKANLAGEN
PROJEKTTRÄGER: EFFIZIENZNAVIGATOR BETREIBERMODELLE BEI PHOTOVOLTAIKANLAGEN (Für Anlagen ab dem 01.04.2012) 1. KONSTELLATION Anlagenbetreiber und Verbraucher sind personenidentisch. Dabei muss der Anlagenbetreiber
MehrBiogasregister-Workshop
Biogasregister-Workshop Biomethannachweise richtig nutzen EEG 2014 Stand und Ausblick 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
MehrDie Energiespeicherung im EEG 2014
Forschungsstelle Umweltenergierecht 2. Pumpspeicher-Tagung des EFZN Die Energiespeicherung im EEG 2014 Frank Sailer Goslar, 20. November 2014 Gliederung Kurzvorstellung Stiftung Umweltenergierecht Speicherrecht
MehrEinspeisevergütung nach EEG (ct/kwh) Photovoltaik
Photovoltaik Photovoltaik ( 32 und 33 EEG) Inbetriebnahme ab 01.04.2011 01.05.2012 01.06.2012 01.07.2012 01.08.2012 01.09.2012 Anlagengröße bis 10 kw 19,5 19,31 19,11 18,92 18,73 18,54 ab 10 kw 16,5 16,34
MehrSolarstrom-Geschäftsmodelle für Industrie und Gewerbe im Überblick
Solarstrom-Geschäftsmodelle für Industrie und Gewerbe im Überblick Julian Schönbeck, EnergieAgentur.NRW Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf, 2. September 2015 Solarstrom-Geschäftsmodelle für Industrie
MehrDirektverkauf selbst erzeugten Stroms/selbst erzeugter Wärme an Mieter und Nachbarn
Direktverkauf selbst erzeugten Stroms/selbst erzeugter Wärme an Mieter und Nachbarn Fachgespräch Verbraucher in der Energiewende: Prosumer oder Statist? am 3. April 2014 in Düsseldorf Rechtsanwältin Dr.
MehrRechtliche Rahmenbedingungen für solare Eigenversorgungs- und Direktliefermodelle
Rechtliche Rahmenbedingungen für solare Eigenversorgungs- und Direktliefermodelle 100 % Erneuerbare-Energie-Regionen Forum 2 Photovoltaikmarkt 2014: Mit solarem Eigenverbrauch, Speichern und Vor-Ort-Versorgung
MehrRechtliche Aspekte der Stromeinspeisung sowie bei Vermietung und Verpachtung
bei Vermietung und Fachtagung Solarenergienutzung in der Landwirtschaft Rechtliche Aspekte der Stromeinspeisung sowie bei Vermietung und M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München.
MehrWind to Gas Speicherlösung Elektrolyse, Wasserstoff, Methan
Wind to Gas Speicherlösung Elektrolyse, Wasserstoff, Methan Birgit Scheppat H2BZ-Initiative/Hochschule RheinMain November 2012 Wind to Gas Speicherlösung Elektrolyse, Wasserstoff, Methan. Wer ist die H2BZ?
MehrDie Europarechtskonformität der EEG-Umlage und der Stromsteuerbefreiung. Prof. Dr. Scholz
Die Europarechtskonformität der EEG-Umlage und der Stromsteuerbefreiung Prof. Dr. Scholz Gliederung Der intendierte Ausbau erneuerbarer Energien Das Fördersystem des deutschen EEG und seine Finanzierung
MehrPreiskomponenten. Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht.
Preiskomponenten Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Sie stellen die voraussichtlichen Entgelte dar, die auf Basis der derzeit vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse
MehrAktuelle Herausforderungen für die Windenergie im Rahmen der Energiewende
Aktuelle Herausforderungen für die Windenergie im Rahmen der Energiewende M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Hinrichsenstraße 16, 04105 Leipzig Prof. Dr. Martin Maslaton,
MehrEnergie für Mühlheim 2015
Folder_Grundversorgungstarife_2015_v1.2 05.11.14 12:38 Seite 1 Strom und Gas werden günstiger! Energie für Mühlheim 2015 Die Grundversorgungstarife Wir machen das. Ihre Stadtwerke mühl heim ammain Folder_Grundversorgungstarife_2015_v1.2
MehrJede normale Steckdose als abrechenbare Eigenstrom-Tankstelle!
hsag Heidelberger Services AG Der synchrone mobile Smartmeter: Jede normale Steckdose als abrechenbare Eigenstrom-Tankstelle! www.hsag.info 1 Herausforderung 1: CO 2 Emissionen aus Klimaschutzgründen signifikant
Mehrdena Jahreskonferenz Power to Gas 2014
dena Jahreskonferenz Power to Gas 2014 Power to Gas Strategien zur Markteinführung Integration erneuerbaren Stroms in der Küstenregion / Schleswig-Holstein Power to Gas als Systemlöser Dr. Martin Grundmann
MehrPower-to-Gas Einspeisung von Wasserstoff in das Erdgasnetz
Power-to-Gas Einspeisung von Wasserstoff in das Erdgasnetz Dr.-Ing. Christian Folke, E.ON Innovation Center Energy Storage 13. Jahrestreffen des Netzwerks Brennstoffzelle und Wasserstoff 14. November 2013
MehrStrom im Netzgebiet der ÜZW Netz AG. Stand: 1. Januar 2015. www.uezw-energie.de
Strom im Netzgebiet der ÜZW Netz AG Stand: 1. Januar 2015 www.uezw-energie.de Grund- und Ersatzversorgung Eintarif (MGV) gültig im PLZ-Gebiet: 84030, 84061, 84092, 84095, 84109, 84180, 84183, 84187 Grundpreis
MehrPreisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte
Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 10.12.2013 www.infraserv-knapsack.de 1. Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle in Jahresbenutzungsdauer
MehrKosten und Wirkungsgrade verschiedener Nutzungspfade im Vergleich
Expertenworkshop FUEL-LCA BMW München 7. März 2012 Ergebnispräsentation Strategieplattform Power to Gas Berlin 13. Juni 2012 Erzeugungspfadanalyse Power to Gas Kosten und Wirkungsgrade verschiedener Nutzungspfade
MehrRechtsanwälte Dr. Reip & Köhler. Rechtsanwälte für Recht der Erneuerbaren Energien Jena Hildburghausen
Rechtsanwälte für Jena Hildburghausen 30. August 2013 Die alternative Stromvermarktung von Photovoltaik-Strom Neue Wege der Stromvermarktung für Bürgerenergieinitiativen Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur
MehrPreisblatt für den Stromnetzzugang gem. StromNEV inkl. vorgelageres Netz
Langensalza Preisblatt für den Stromnetzzugang gem. StromNEV inkl. vorgelageres Netz 1. Netzentgelte für Entnahmestellen mit 1/4-h-Leistungsmessung im Stromverteilungsnetz esleistungspreissystem Benutzungsdauer
MehrChancen von PtG-Anlagen für die Landwirtschaft Thüringens - Ergebnisse aus dem F/E Projekt am Eichhof
Chancen von PtG-Anlagen für die Landwirtschaft Thüringens - Ergebnisse aus dem F/E Projekt am Eichhof Referent: Frank Schünemeyer Bereich Bioenergie-Systemtechnik Perspektiven von Biogas am 19.06.2013
MehrEigenverbrauch und Drittverbrauch in räumlicher Nähe
WWW.GOETZE.NET Die Solaranlage auf dem Hausdach Der rechtliche Rahmen für den Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaikanlagen (einschließlich des Drittverbrauchs in räumlicher Nähe) Anja Assion Rechtsanwältin,
MehrPhotovoltaik in der Praxis Das neue EEG 2014. 7. Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen. Anja Assion
WWW.GOETZE.NET Photovoltaik in der Praxis Das neue EEG 2014 7. Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen Anja Assion Rechtsanwältin, Petersstraße 15, 04109 Leipzig AGENDA 1. Gesetzgebungsprozess 2.
MehrEinbindung von Wärme und Strom in ein multimodales Energiesystem aus Systemsicht
Einbindung von Wärme und Strom in ein multimodales Energiesystem aus Systemsicht - Sektorenkopplung zwischen Strom- und Wärmemarkt - Städtische Wärmeinfrastrukturen zur Speicherung von Windstrom und PV
MehrPreisübersicht der gängigsten Tarife gültig ab 1. Januar 2015
Preisübersicht der gängigsten Tarife gültig ab 1. Januar 2015 Allgemeine Preise der Grund- und Ersatzversorgung im Niederspannungsnetz der Energiewerke Lottstetten Weitere Tarife / Sonderabkommen sind
MehrGeplante Änderung der Voraussetzungen einer Stromsteuerbefreiung
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7816 18. Wahlperiode 08.03.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter
MehrHybridnetze und ihre Relevanz für einen Energieversorger
Hybridnetze und ihre Relevanz für einen Energieversorger Dr. Werner Dub Mitglied des Vorstands netconomica 2013 17. April 2013 Agenda Vorstellung MVV Energie Energiewende und ihr Einfluss auf EVUs Flexibilitätsoptionen
MehrSteuern, Abgaben und Umlagen
Steuern, Abgaben und Umlagen EnergyLink AG Nymphenburger Str. 20b 80335 München Tel.: +49 (0)89 24 20 64 80 Fax.: +49 (0)89 24 20 64 890 www.energylink.de 2011 / 2012 1 Inhalt Strompreisbestandteile Konzessionsabgabe
MehrEigenstrom aus PV-Anlagen ein Baustein für 100%-EE-Regionen
Eigenstrom aus PV-Anlagen ein Baustein für 100%-EE-Regionen Dr. Stefan Dietrich 5. Kongress 100% Erneuerbare-Energie-Regionen I 24.09.2013 Windwärts Energie GmbH > Gegründet 1994, Firmensitz in Hannover
MehrStromspeicher - ein Produkt aus Mecklenburg- Vorpommern
Stromspeicher ein Produkt aus Mecklenburg Vorpommern Dirk Diele Hydyne GmbH Dirk Diele HYDYNE GmbH Hagenower Str. 73 19061 Schwerin Germany Tel: +49 (385) 3993800 Fax: +49 (385) 3993799 Mobil: +49 (172)
MehrWasserstoff aus Erneuerbaren Energien ermöglicht die sektorenübergreifende Energiewende
Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien ermöglicht die sektorenübergreifende Energiewende H2Mobility Kongress Oliver Weinmann Vattenfall Europe Innovation GmbH 12. April 2016 Anteil Eerneuerbare Energien
MehrEinführung. Grundsatz der EEG-Umlagepflicht. auch für Eigenversorgung. Grundsatz der EEG-Umlagepflicht. Newsletter-Abo
NEWSLETTER ERNEUERBARE ENERGIEN AUGUST 2014 Eigenstromnutzung aus EEG-Anlage nach 1.8.2014 Was müssen Bestandsanlagen nach dem neuen EEG 2014 beachten Einführung Seit 1. August 2014 gilt das EEG 2014 nicht
MehrÄnderung der Nutzungsentgelte des Netzbetreibers: höhere Grundpreise für private Stromkundinnen und Stromkunden?
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1785 Landtag 18. Wahlperiode 17.03.15 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Änderung der Nutzungsentgelte des Netzbetreibers:
MehrVorschlag zur Ergänzung des Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Vorschlag zur Ergänzung des Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes DE10117 Berlin, Dorotheenstrasse 58 Tel. 0172-3974410 Email werner.diwald@performing-energy.de
MehrTechnische Anforderungen und Anschlussbedingungen Was dürfen Netzbetreiber verlangen M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh
Technische und Was dürfen Netzbetreiber verlangen M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig Rechtsanwalt Florian Brahms Licence en droit français
Mehrbiogaspartner das podium. Zukunft Biomethan der Auftakt.
biogaspartner das podium. Zukunft Biomethan der Auftakt. Aktueller Stand der EEG-Reform und Auswirkungen auf Biogaseinspeisung 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten Rechtsanwälte,
MehrRechtliche Rahmenbedingungen für Power to Heat
Rechtliche Rahmenbedingungen für Power to Heat Goslar, 06.05.2015 Rechtsanwalt Henning Thomas, LL.M. 06.05.2015 01197-15 / 2712259 BECKER BÜTTNER HELD 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit
MehrInformation zur EEG-Novelle 2014
Information zur EEG-Novelle 2014 Der Bundestag hat nach kontroversen Verhandlungen am 27. Juni 2014 eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen und hieran am 4. Juli 2014 nochmals
MehrModelle der Eigenstromverwertung was geht? M A S L A T O N. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig. Leipzig
22. Windenergietage Spreewind GmbH Modelle der Eigenstromverwertung was geht? M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig Dr. Manuela Herms, Rechtsanwältin
MehrDie Ausgleichsmechanismusverordnung
Die Ausgleichsmechanismusverordnung Christian Glenz Referent im Referat für Übergreifendes Energierecht und EEG Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Berlin, 29. Juni 2015 Gliederung Entwicklung
MehrPower - to - Gas - Erhöhung der Wasserstofftoleranz im Gasnetz - Machbarkeit und Chancen. Johannes Paulus
Power - to - Gas - Erhöhung der Wasserstofftoleranz im Gasnetz - Machbarkeit und Chancen Johannes Paulus Power-to-Gas-Haßfurt; Projektziele und -partner Projektziele: Errichtung und Betrieb einer Leuchtturm
MehrImpulsvortrag Eigenverbrauch. Jens Hobohm, Bereichsleiter Energiewirtschaft Berlin, 18. September 2013
Impulsvortrag Eigenverbrauch Jens Hobohm, Bereichsleiter Energiewirtschaft Berlin, 18. September 2013 Gliederung 01 Definition und Bedeutung der Strom-Eigenerzeugung heute 02 Anreize für Eigenerzeugung
MehrBundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen
Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen Anhörung im Landtag Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, 05. November 2014 www.bdew-norddeutschland.de 1.1
MehrInnovative Energiespeicherung - Fokus Power to Gas -
Innovative Energiespeicherung - Fokus Power to Gas - Stuttgart, 12. März 2014 E.ON Innovation Center Energy Storage Technologien zur Energiespeicherung Proven Technology - Potential for improvement - New
MehrEntgelte für den Zugang zum Stromverteilnetz der Stadtwerke Sulzbach GmbH 2015
Entgelte für den Zugang zum Stromverteilnetz der Stadtwerke Sulzbach GmbH 2015 inklusive der Kosten der vorgelagerten Netze Das Stromverteilnetz der Stadtwerke Sulzbach liegt in der Regelzone der Amprion
MehrDie Stromsteuerbefreiung nach 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG bei der Direktvermarktung
Rechtanwälte Dr. Katrin Antonow und Dr. Hartwig von Bredow, Berlin * Die Stromsteuerbefreiung nach 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG bei der Direktvermarktung Ein Beitrag zu Anwendungsfragen des 12 b Abs. 4 StromStV
MehrEigenstromnutzung Was bringt es dem Bürger?
Eigenstromnutzung Was bringt es dem Bürger? Dr. Werner Burkner 26.05.2014 Seite 1 Definition Eigenstromnutzung Privathaushalt wird Betreiber einer dezentralen Stromerzeugungsanlage Vorort erzeugter Strom
Mehr1. Die Objekt- und Quartiersversorgung/Mieterstrom muss im KWKG in Abgrenzung zur Eigenversorgung und Netzeinspeisung legal definiert werden.
Stellungnahme der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV zum Referentenentwurf für ein Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
MehrErzeugung von BioErdgas und ökonomische
Erzeugung von BioErdgas und ökonomische Rahmenbedingungen für den Einsatz im BHKW BioErdgas in kommunalen Liegenschaften Eine Veranstaltung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft
MehrHenning Dettmer. Entwicklungspersektiven der Windenergie in Deutschland
Henning Dettmer Entwicklungspersektiven der Windenergie in Deutschland Neustrelitz, 11. September 2013 Agenda 1. Der BWE stellt sich vor 2. Windenergie in Deutschland Status quo 3. Stromerzeugungsmix 2012
MehrPUMPSPEICHERKRAFTWERKE IM MARKT. Rechtlicher Rahmen für Strombezug und -vermarktung
PUMPSPEICHERKRAFTWERKE IM MARKT Rechtlicher Rahmen für Strombezug und -vermarktung 2. Pumpspeichertagung des Energie-Forschungszentrums Niedersachsen Dr. Jacob von Andreae, Goslar, 20. November 2014 Inhalt
MehrVoraussichtliche Entgelte für den Netzzugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz. Elektrizitätswerk der Verbandsgemeinde Eisenberg
Voraussichtliche Entgelte für den Netzzugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz Elektrizitätswerk der Verbandsgemeinde Eisenberg nach 20 Abs. 1 S. 2 EnWG Gültigkeitszeitraum : seit dem 01.01.2013 Das Elektrizitätswerk
MehrDer Staatsanteil im Strompreis: Übersicht über die Entwicklung und den aktuellen Stand des Strompreises
Vortragsreihe Neue Entwicklungen auf den Energiemärkten Sommersemester 2014 Der Staatsanteil im Strompreis: Übersicht über die Entwicklung und den aktuellen Stand des Strompreises Name: Kevin Schilling
Mehr16. Internationale Solarkonferenz Mecklenburg-Vorpommern. Staatliche Förderung des Öko-Contractings
16. Internationale Solarkonferenz Mecklenburg-Vorpommern Wietow 5. August 2013 Staatliche Förderung des Öko-Contractings Dr. Mareen Puletz WEISSKOPF Rechtsanwälte Partnerschaft, Erfurt I. Modelle des Öko-Contractings
Mehr2. Windbranchentag Hessen: Die Deutsche Flugsicherung GmbH und ihre Drehfunkfeuer
2. Windbranchentag Hessen: Die Deutsche Flugsicherung GmbH und ihre M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig Prof. Dr. Martin Maslaton, Rechtsanwalt
MehrUrteil des OLG Oldenburg:
Urteil des OLG Oldenburg: Grundsätzliches zu den Begriffen der Anlage und Inbetriebnahme bei Biogasanlagen Paluka Sobola & Partner Neupfarrplatz 10 93047 Regensburg Tel. 0941 58 57 1-0 Fax 0941 58 57 1-14
MehrPreisblatt 5 Konzessionsabgabe und Umlagen
Preisblatt 5 gültig ab 1. Januar 2015 Die Entgelte stehen unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen der Rahmenbedingungen und gesetzlicher Regelungen. 1. Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe wird zusätzlich
MehrPower 2 Gas Zukünftige Nutzung der bestehenden Gasinfrastruktur zur Speicherung erneuerbarer Energien
European Hydrogen Road Tour 2012 17. Sept. 2012 SOLVAY GmbH Hannover Fritz Crotogino Sabine Donadei Power 2 Gas Zukünftige Nutzung der bestehenden Gasinfrastruktur zur Speicherung erneuerbarer Energien
MehrEEG-Umlage auf Eigenversorgung aus Sicht der Bundesnetzagentur
EEG-Umlage auf Eigenversorgung aus Sicht der Bundesnetzagentur Jan Sötebier, Referat erneuerbare Energien 22. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Berlin, 23. September 2015 www.bundesnetzagentur.de EEG
MehrEnergieeffizienz-Tag 24.05.2011. Versorgungsbetriebe Hann. Münden
Energieeffizienz-Tag 24.05.2011 Versorgungsbetriebe Hann. Münden Entwicklung der Strompreise in 08.02.2010 absehbarer Zeit wie teuer kann es werden? Agenda Entwicklung der Strompreise in absehbarer Zeit
MehrPreisblatt 1 für die Netznutzung (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung)
Preisblatt 1 für die Netznutzung (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung) Gültig ab 1. Januar 2015 1. Netznutzung - Entgelt für die Bereitstellung des Netzes und der Systemdienstleistung
Mehr