Zeppelinstraße Steinheim am Albuch Tel / Fax / Schriftlicher Teil
|
|
- Gesche Egger
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 I n g e n i e u r b ü r o H e l m u t K o l b Zeppelinstraße Steinheim am Albuch Tel / Fax / Kreis Heidenheim Gemeinde Gerstetten Gemarkung Dettingen Schriftlicher Teil zum Bebauungsplan mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich integriertem Grünordnungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften Ulmenweg Vorentwurf gefertigt: Steinheim, den Ingenieurbüro Helmut K o l b Rechtsgrundlagen des Bebauungsplanes Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom Baunutzungsverordnung (BAU NVO) in der Fassung vom mit letzter Ergänzung vom Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom mit Ergänzung vom Planzeichenverordnung (PlanzVO) in der Fassung vom
2 - 2 - Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Ulmenweg I. Planrechtliche Festsetzungen 1. Bauliche Nutzung ( 9 (1) BauGB) 1.1 Art der baulichen Nutzung ( 1 Bau NVO) Allgemeines Wohngebiet (WA) 4 Bau NVO Zulässig sind im Sinne von 4 (2) Bau NVO - Wohngebäude - Die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften, sowie nicht störende Handwerksbetriebe nicht zulässig sind im Sinne von 4 (2) BauNVO - Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche und sportliche Zwecke Ausnahmsweise zulässig sind im Sinne 4 (3) Bau NVO - Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe nicht zulässig sind im Sinne von 4 (3) BauNVO - Betriebe des Beherbergungsgewerbes - Anlagen für Verwaltungen - Gartenbaubetriebe - Tankstellen 1.2 Maß der Baulichen Nutzung ( Bau NVO) Grundflächenzahl GRZ = 0,4 1.3 Zahl der Vollgeschosse ( 16 und 20 Abs. 1 Bau NVO i. V. 2 Abs. 6 LBO) Z = II, max. 2 Vollgeschosse zulässig (Höchstmaß) 1.4 Zahl der Wohnungen ( 9 (1) 6 BauNVO) Pro Einzelhaus bzw. Doppelhaushälfte sind max. zwei Wohneinheiten zugelassen.
3 Höhe baulicher Anlagen ( 9 (3) BauGB) 2.1 Höhenlage der baulichen Anlagen ( 18 Bau NVO) Die Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) des geplanten Gebäudes sind im zeichnerischer Teil des Bebauungsplans festgelegt. Abweichungen bis max. +/- 0,25 m sind möglich. Die Baugrundstücke sind komplett der Höhenlage der Verkehrsfläche durch Aufschüttung anzupassen. Die Höhenlage der Nachbargrundstücke ist zu beachten. 2.2 Gebäudehöhen ( 16 (3) Bau NVO) Folgende Gebäudehöhenfestsetzungen werden als Höchstmass über der festgelegten Ergeschoss-Fussbodenhöhe (EFH) getroffen. Satteldach (SD), Walmdach (WD) - Firsthöhe max. 9,00 m Pultdach (PD) - Firsthöhe max. 7,00 m versetztes Pultdach (VPD) - Firsthöhe max. 9,00 m Flachdach - OK Attika max. 6,50 m Die max. zulässige First- bzw. Traufhöhe ist das Höchstmaß zwischen Erdgeschoss Fussbodenhöhe und Oberkante Dachhaut bzw. Oberkante Attika. Die Oberkante Dachhaut ist festgelegt: - bei Satteldach- und Walmdach der oberste Schnittpunkt (Firstziegel) - bei Pultdach der Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut, - bei versetztem Pultdach der höchsten Punkt der Dachhaut. 3. Nebenanlagen ( 14 BauNVO) Nebenanlagen im Sinne von 14 (1) BauNVO sind auch in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen. Der Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche muß mind. 3 m betragen. Die nach 14 (2) BauNVO der Ver- und Entsorgung dienenden Nebenanlagen sind allgemein zulässig.
4 Garagen und Stellplätze 3.1 Garagen und Carports ( 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB und 12 BauNVO) Garagen sind nur im Abstand von mind. 5,00 m zu den Grundstücksgrenzen der dazugehörigen Verkehrserschliessung zulässig. Garagen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. 3.2 Stellplätze ( 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB und 12 BauNVO) Stellplätze sind auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zulässig. Pro Wohneinheit sind mind. 1,5 Stellplätze herzustellen, Zwischenwerte werden aufgerundet. 5. Stützbauwerke an Verkehrsflächen 5.1 Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen zur Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen ( 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB). Böschungen, die zur Herstellung der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen notwendig werden, müssen auf den angrenzenden privaten Grundstücken ohne Entschädigungsanspruch geduldet werden. 5.2 Unterirdische Stützbauwerke ( 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) Zur Herstellung des Baukörpers für die öffentlichen Verkehrsflächen sind in den an öffentliche Verkehrsflächen angrenzenden Grundstücken unterirdische Stützbauwerke entlang der Grundstücksgrenze in einer Breite von 20 cm ab Hinterkante Randstein und einer Tiefe von 35 cm ab Oberkante Randstein erforderlich. Die Stützbauwerke sind vom Anlieger ohne Entschädigung zu dulden. 5.3 Standort für die öffentliche Straßenbeleuchtung ( 126 BauGB) Zur Einrichtung von Beleuchtungskörpern (Mastleuchten) sind Standorte auf Privaten Grundstücken erforderlich. Die notwendigen Fundamente, Leitungsführungen und der Beleuchtungskörper selbst, sind vom Anlieger ohne Entschädigung zu dulden. Die Festsetzung gilt für eine Fläche von 0,5 m x 0,5 m, gemessen ab Grundstücksgrenze entlang der öffentlichen Verkehrsfläche.
5 Pflanzgebot ( 9 (1) 25a BauGB) Pflanzgebot in der privaten Grünfläche am Südrand der Baugebiets Sträucher (1 Pflanze pro 2 m²) aus Artenliste 1 in Gruppen von 3 7 Stück der selben Art. Artenliste 1 Sträucher Feldhecke (Qualität: Str Con H ) Berberis vulgaris Cornus sanguinea Corylus avellana Crataegus monogyna Lonicera xylosteum Prunus spinosa Rhamnus catharticus Rosa canina Sambucus nigra Sambucus racemosa Viburnum lantana Viburnum opulus Carpinus betulus Ligustrum vulgare Sauerdorn Hartriegel Haselnuss Weissdorn Gemeine Heckenkirsche Schwarzdorn Kreuzdorn Hundsrose Schwarzer Holunder Trauben-Holunder Wolliger Schneeball Gemeiner Schneeball Hainbuche Liguster 7. Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ( 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Die mit Planzeichen 13.1 PlanzV umgrenzten privaten Grünflächen stellen Ausgleichsmaßnahmen im Sinne von 8a Abs. 3 BNaSchG dar. 8. Bauflächen, bei denen besondere bauliche Vorkehrungen oder Sicherungen erforderlich sind ( 9 Abs. 5 BauGB) Im Baugebiet sind Anschlüsse an das öffentliche Kanalnetz nach DIN 1986 auszuführen. In bauliche Anlagen sind Rückstaudoppelverschlüsse einzubauen. Die Anschlüsse sind entsprechend der Abwassersatzung der Gemeinde Gerstetten herzustellen.
6 - 6 - II. Satzung über örtliche Bauvorschriften ( 74 LBO) 1. Äußere Gestaltung ( 74 (1), Nr. 1 und 2 LBO) 1.1 Dachform und Dachneigung Die nachfolgend aufgeführten Dachneigungen werden als Mindest- bzw. Höchstgrenze festgesetzt. Satteldächer (SD) 30 bis 45 Pultdächer (PD) 10 bis 20 versetzte Pultdächer (VPD) 20 bis 45 Es dürfen keine kupfer-, zink- oder bleigedeckten Metalldächer errichtet werden. Ausnahmen bilden beschichtete Metalldächer und solche, mit feuerverzinktem Kupferblech (TECU-Zinn). 1.2 Werbeanlagen Werbeanlagen sind in öffentlichen und privaten Grünflächen und Verkehrsflächen nicht zulässig. 2. Gestaltung von unbebauten Flächen ( 74 (1), Nr. 3 LBO) 2.1 Versiegelungsgrad von Stellplätzen, Garagen- und Stellplatzzufahrten sowie Fußwegen Offene Stellplätze, Garagen- und Stellplatzzufahrten sowie innerhalb von Grünflächen liegende Fußwege dürfen höchstens auf 75 % ihrer Fläche versiegelt werden und sind in wasserdurchlässiger Bauweise (z.b. Rasengittersteine, Rasenpflaster oder Schotterrasen) herzustellen. 2.2 Einfriedungen An der Grenze zu öffentlichen Flächen sind Einfriedungen bis zu einer Gesamthöhe von 1,00 m als Zäune sowie Hecken zulässig. Zugelassen sind an der Straßenfront Sockel und ähnliches bis 0,20 m. Die Sichtfelder sowie Nachbarrechte sind zu beachten.
7 - 7 - Einfriedungen und Pflanzungen zum Außenbereich am Süd- und Westrand des Bebauungsplangebiets sind nur im Abstand von mind. 0,5 m zur Grundstücksgrenze zulässig. 2.3 Freiflächen Die nicht überbauten Grundstücksflächen der Baugrundstücke entlang den öffentlichen Verkehrsflächen sind gärtnerisch zu gestalten und mit einheimischen Gehölzen, Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. 2.4 Aufschüttungen und Abgrabungen Aufschüttungen und Abgrabungen vom Straßenniveau über 1,0 m sind unzulässig, ausgenommen im Zusammenhang mit baulichen Anlagen. Bei Hanggrundstücken muss das Gefälle des Grundstücks dem Gefälle der Straße angepasst werden. Die Höhenlage der Nachbargrundstücke ist zu berücksichtigen. 3. Wasserversorgungs- und Entsorgungsanlagen Zur Regenrückhaltung von unbegrünten Dächern ist ein Pufferbehälter mit 2 m³ Volumen je 100 m² angeschlossener Dachfläche herzustellen. Dieser Pufferbehälter muß einen permanent offenen Abfluß von ca. 0,1 l/s je 100 m² haben. Der Drosselabfluß und der Notüberlauf sind an den Regenwasserkanal anzuschließen. Es wird empfohlen, einen Behälter herzustellen, der zusätzlich zu dem erforderlichen Pufferraum noch ein gleich großes Speichervolumen aufweist. Das gespeicherte Wasser kann zu Gießzwecken bzw. für Reinigungsarbeiten verwendet werden. Die Verwendung dieses Wassers im Haushalt und zur WC-Spülung etc. bedarf einer besonderen Genehmigung. Bei der Speicherung und Verwendung als Brauchwasser sind die Vorschriften der Trinkwasserverordnung sowie der DIN 2001 und DIN 1988 (Teil IV) zu beachten. Es wird darauf hingewiesen, dass es zweckmäßig ist, bereits bei der Herstellung des Speichers den Einbau einer Messanlage (für die dem Kanal zugeführte Wassermenge) vorzusehen, um die Kosten für einen evtl. später notwendigen Einbau so gering wie möglich zu halten.
8 - 8 - Für begrünte Dachflächen mit einer Drain- und Vegetationsschicht mit einer Gesamtdicke von > 15 cm (mind. extensive Dachbegrünung) braucht anteilig kein Puffervolumen nachgewiesen werden. 4. Versorgungsleitungen ( 74(1) Nr. 5 LBO) Die Erdverkabelung der Elektro- und Kommunikationsanschlüsse ist bei sämtlichen Gebäuden zwingend vorgeschrieben. Dachständer und Freileitungen sind nicht zulässig.
9 - 9 - III. Nachrichtlich übernommene Festsetzungen ( 9 (6) BauGB) 1. Bodenfunde ( 20 DSchG) Bei Vollzug der Planung können bisher unbekannte Bodenfunde entdeckt werden. Diese sind unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde Gerstetten anzuzeigen. Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde oder das Landesdenkmalamt mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist ( 20 DSchG). Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach 20 DSchG wird verwiesen. 2. Erdaushub ( 4 (1) und (2) Bodenschutzgesetz) Der Erdaushub aus der Baugrube ist soweit wie möglich auf dem Baugrundstück gleichmässig und in Anpassung an das Nachbargrundstück einzubringen. Dabei ist humoser Oberboden und Unterboden zu trennen, nicht zu vermischen und getrennt wieder einzubauen. Fallen zu hohe Mengen Erdaushub an oder solcher, der sich nicht zum Massenausgleich eignet (z. B. felsiges Material), so ist eine Wiederverfüllung auf andere Flächen vor einer Deponierung zu prüfen. 3. Wasserschutzzone ( 19 (1 und 2) WHG und RVO des RP Stuttgart vom ) Das Baugebiet liegt in der gemeinsamen Schutzzone III für die Grundwasserfassungen des Zweckverbandes Landeswasserversorgung. Die Rechtsverordnung über das Wasserschutzgebiet in den Landkreisen Heidenheim und Ulm vom 31. Oktober 1967 (GBI S. 263) in der Fassung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 14. August 1972 (GBI S. 573) ist zu beachten. 4. Baugrunduntersuchung Zur Ermittlung der anstehenden Bodeneigenschaften wird für jedes Vorhaben ein objektbezogenes Baugrundgutachten gemäß DIN 4020 empfohlen. 5. Altlasten Sofern Altlasten oder Verunreinigungen des Bodens, des Oberflächenwassers oder des Grundwassers mit umweltgefährdenden Stoffen im Zuge der Ausführungen von Bauvorhaben bekannt werden, ist das Landratsamt Heidenheim als Wasser-,
10 Abfallrechts- und Bodenschutzbehörde zu informieren. Der belastete Boden ist von einer von dort genannten Stelle zu entsorgen. 6. Generalverkehrsplan Im Generalverkehrsplan Baden-Württemberg ist eine Ortsumgehung Heuchlingen enthalten, die in einem Abstand von ca. 300 m am Baugebiet verläuft. Verfahrensvermerke Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. 2 (1) BauGB vom Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB bekannt gemacht durch amtliches Mitteilungsblatt Albbote am Scoping Verfahren nach 4 Abs. 1 BauGB am Aufruf zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 (1) BauGB am Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 (1) BauGB durchgeführt am Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Stellungnahme gem. 4 (1) BauGB am Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. 4 (1) BauGB innerhalb eines Monats Beschluss über den Entwurf unter Berücksichtigung der eingegangenen Bedenken und Anregungen (Entwurfsfeststellung) gem. 3 (2) BauGB vom Auslegungsbeschluss gem. 3 (2) BauGB vom Auslegung gem. 3 (2) BauGB bekannt gemacht durch amtliches Mitteilungsblatt Albbote am Öffentliche Auslegung gem. 3 (2) BauGB und erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB vom auf die Dauer eines Monats Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange gem. 3 (2) BauGB am Beschluss über die eingegangenen Anregungen gem. 3 (2) BauGB vom Satzungsbeschluss gem. 10 (1) BauGB vom Ergebnismitteilung gem. 3 (2) BauGB am Vorlage zur Genehmigung gem. 10 (2) BauGB Genehmigt gem. 10 (2) BauGB mit Erlass Als Satzung zum Zwecke der ortsüblichen Bekanntmachung nach 10 (3) BauGB ausgefertigt Bekanntmachung der Genehmigung gem. 10 (3) BauGB durch In Kraft treten des Bebauungsplanes gem. 10 (3) BauGB am vom am am am
11 Dieser Lageplan mit Textteil ist eine Mehrfertigung / das Original des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften die vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom als Satzungen beschlossen wurden. Gerstetten, den Polaschek Bürgermeister Dienstsiegel
12 Ausfertigungsvermerk: Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieses Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften mit den jeweiligen Festsetzungen in der Fassung vom den ergangenen Beschlüssen des Gemeinderats übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit massgebenden Verfahrensvorschriften beachtet wurden. Gerstetten, den (Polaschek) Dienstsiegel Bürgermeister
INTERNETFASSUNG TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1850 der Landeshauptstadt München Messestadt Riem Neue Messe München Parkhaus West Paul-Henri-Spaak-Straße südlich (Teiländerung des Bebauungsplanes
MehrTextteil zum Bebauungsplan Holzsteig II Planbereich 81.07/1
Stadt Herrenberg, Amt 61 Lö/li 07.05.1996 Textteil zum Bebauungsplan Holzsteig II Planbereich 81.07/1 I. Allgemeine Angaben Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen planungs- und
MehrGemeinde Spraitbach / Gemarkung Spraitbach Bebauungsplan Nassen-Lang 4. Änderung Textteil vom 27.04.2006
Flur 3 Vorderlintal 19.01.2006 27.04.2006 Verfahrensvermerke Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes gem. 2 (1) BAUGB am Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. 2
MehrGEMEINDE TANNHEIM. SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Mooshauser Weg. - zum Satzungsbeschluss
II) SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Mooshauser Weg Fassung vom: 26.07.2010 / 05.10.2010 - zum Satzungsbeschluss RECHTSGRUNDLAGEN Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO)
Mehr"Königsbronner Straße-Ost"
Stadt Heidenheim Ortsteil Schnaitheim Baubereichsplan 18.00 "Königsbronner StraßeOst" (südlich der Riedstraße 8, 10, 12 und 18) Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Maßstab 1 : 1000 Bebauungsplan
MehrBEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB
KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL AURICH Plb. 9.2 BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB Übersichtsplan (ohne Maßstab) Vaihingen
MehrTextliche Festsetzungen zum Bebauungsplan. Nr. GI 04/27. Gebiet: Bänninger-Gelände
Anlage 2 Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. GI 04/27 Gebiet: Bänninger-Gelände Planstand: 21.02.2010 Vorentwurf Bearbeitung: KE Dipl.-Ing. Nicolas Pollich, Architekt Re2area, Ruiter Straße 1,
MehrBaunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) Bund Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung-
MehrFörde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup
Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup Bebauungsplan Nr. 9 Brennacker Ruhige, ländliche und familienfreundliche Lage mit idealen Verkehrsanbindungen Verkauf
Mehr%HEDXXQJVSODQ1U/hÄ$P/DQJHQ6WULFK³
%HEDXXQJVSODQ1U/hÄ$P/DQJHQ6WULFK³ Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, ber. BGBl. 1998 I S. 137), zuletzt geändert am 15. 12. 2001 (BGBl. I S. 3762), Baunutzungsverordnung
MehrKindergarten an der Hupfauer Höhe
Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Nr. 178 Kindergarten an der Hupfauer Höhe Stadt Ebersberg, Landkreis Ebersberg Der Bebauungsplan umfasst die innerhalb des gekennzeichneten Geltungsbereiches
MehrStadt Neuss. Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße. Textliche Festsetzungen
Seite 1 von 5 Stadt Neuss Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (gem. BauGB i.v.m. BauNVO) 1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1
MehrTextteil. B e b a u u n g s p l a n "Gewerbegebiet Raite III - Nord 2015" Textteilvorentwurf. Gemarkung Renningen
B e b a u u n g s p l a n "Gewerbegebiet Raite III - Nord 2015" Textteil Stand: 23.04.2015 1008/1 1008 A GE Hmax 10,0m 0,8 7,0 a - GD 0-18 FD mit Dachbegrünung M2 Hmax GEe 10,0m 0,8 7,0 GE Hmax 12,0m a
MehrGemeinde Immendingen Bebauungsplan Gewerbe- und Industriegebiet
Gemeinde Immendingen Bebauungsplan Gewerbe- und Industriegebiet Donau - Hegau PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN SATZUNG - Stand: 18. Mai 2015 PROJECT GmbH, PLANUNGSGESELLSCHAFT
MehrVorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 65 "Chausseewiesen - Teil 2"
Stadt Germersheim Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 65 "Chausseewiesen - Teil 2" Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Gestaltungssatzung gem. 88 LBauO i.v.m. 9 Abs. 4 BauGB Hinweise
MehrStadt Soltau Bebauungsplan Nr. 120
Stadt Soltau Bebauungsplan Nr. 120 "Ehemalige englische Schule" - mit örtlicher Bauvorschrift - im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Präambel mit Verfahrensvermerken Planzeichnung
MehrWohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße
1 Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße Frühzeitige Bürgerbeteiligung 14.04.2015, 19.00 Uhr Café du Nord, Bürgerhaus Nord 2 Lage im Stadtgebiet Auszug Katasterplan
MehrStadt Füssen Landkreis Ostallgäu
Stadt Füssen Landkreis Ostallgäu Bebauungsplan W 20 Gewerbegebiet West, zweite Änderung in der Fassung vom 30.09.2014 Stadt Füssen Landkreis Ostallgäu Bebauungsplan W 20 Gewerbegebiet West, zweite Änderung
MehrBÜHLSTRAßE ERWEITERUNG II- NORD 3. ÄNDERUNG. Entwurf vom 17.09.2012 Ergänzt nach der gemäß Beschluss aus der Gemeinderatssitzung vom 17.09.
Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften BÜHLSTRAßE ERWEITERUNG II- NORD 3. ÄNDERUNG Entwurf vom 17.09.2012 Ergänzt nach der gemäß Beschluss aus der Gemeinderatssitzung vom 17.09.2012 Beschleunigtes
MehrTEXTLICHE FESTSETZUNGEN
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 22 EINZELHANDELSSTANDORT HEMERINGEN STADT HESSISCH OLDENDORF ST HEMERINGEN Auszug aus TK25 1995 LGLN Stand: 10.02.2014 Fassung: Satzungsbeschluss ( 10 (1)
MehrMarkt Pfaffenhausen. Bebauungsplan Krankenhaus Süd II in Pfaffenhausen. Begründung, Grünordnung, textliche Festsetzungen
Markt Pfaffenhausen Bebauungsplan Krankenhaus Süd II in Pfaffenhausen Begründung, Grünordnung, textliche Festsetzungen Parallelverfahren zur 6. Flächennutzungsplanänderung Fassung vom 23.09.2014 Verfasser:
MehrPlanungsrechtliche Festsetzungen mit integrierten grünordnerische Festsetzungen, Textteil. Bebauungsplan "Ellenberg III, Gemeinde Erdmannhausen
TEIL B Planungsrechtliche Festsetzungen mit integrierten grünordnerische Festsetzungen, Textteil Bebauungsplan "Ellenberg III, Gemeinde Erdmannhausen Anlagen 1 Zuteilungsplan (Stand 21.02.2013) zur Festsetzung
MehrGemeinde Friesenheim Stand: 27.01.2014. BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN Seite 1 von 9
BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN Seite 1 von 9 Ergänzend zum zeichnerischen Teil gelten folgende planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften: 1 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Rechtsgrundlagen
MehrSATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung)
1 SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der 74 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 und 7 und 75 Abs. 2 Nr. 2 der Landesbauordnung
MehrStadt Langenzenn, Landkreis Fürth. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan. Gewerbegebiet IX Ost "An der Naturbühne" Satzung 07.01.2016
Stadt Langenzenn, Landkreis Fürth Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Gewerbegebiet IX Ost "An der Naturbühne" 07.01.2016 ERMISCH Dipl.Ing (FH) Gartenstraße 13 Tel. 09171/87549 91154 Roth Fax. 09171/87560
MehrTextliche Festsetzungen
Textliche Festsetzungen 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60/8 für Königswinter-Thomasberg, Bereich "Am Limperichsberg" Stadt Königswinter Gemarkung: Hasenpohl Fluren: 2 und 11 tlw. Stand: 21.06.2006
MehrVerordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) BauNVO Ausfertigungsdatum: 26.06.1962 Vollzitat: "Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar
MehrI. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs. 1 BauGB i. V. m. 1 bis 23 BauNVO)
I. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs. 1 BauGB i. V. m. 1 bis 23 BauNVO) 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 Gliederung der Gewerbegebiete nach Art der Betriebe u. Anlagen u.
MehrFörde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Husby
Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen in der Gemeinde Husby 5. Änderung B-Plan Nr. 2 Mailücke und dessen Erweiterung um das Gebiet Norderfeld das Dorf im Grünen Verkauf von attraktiven
MehrREVISION ZONENREGLEMENT
REVISION ZONENREGLEMENT Themen Allgemeine Informa.onen Vorschläge der Kommission Stellungnahme Gemeinderat Weiteres Vorgehen Fragen und Diskussion ALLGMEINE INFORMATIONEN Kommission Markus Chapuis Erwin
Mehröffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen
öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen 1 2 Planungsstand Januar 2015 3 - Änderung Regionalplan Juni 2012 - Änderung Flächennutzungsplan
MehrSTADT GERLINGEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN. Schillerstraße 1. Änderung VOM 25.09.2013 BEGRÜNDUNG. Stadtbauamt, Stadtplanung
STADT GERLINGEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Schillerstraße 1. Änderung VOM 25.09.2013 Stadtbauamt, Stadtplanung Inhalt 1 Begründung... 3 1.1 Planerische Ausgangssituation... 3 1.2 Ziel und
MehrGemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching
Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching Vorhabenträger: VR Bank Starnberg-Herrsching- Landsberg eg Hauptstraße
MehrEine umfangreiche öffentliche und nichtöffentliche Tagsordnung hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11. Mai 2015 abzuarbeiten:
Informationen aus dem Gemeinderat Eine umfangreiche öffentliche und nichtöffentliche Tagsordnung hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11. Mai 2015 abzuarbeiten: 1. Bürgerfragestunde In der Bürgerfragestunde
MehrAmtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Dachau
Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Dachau Bebauungsplan Nr. 168/16 "Augustenfeld Mitte Gemeinbedarfsfläche Schule" (1. Änderung von Bebauungsplan Nr. 149/09 Augustenfeld Mitte ) Aufstellungsbeschluss,
Mehr1. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat am 16.02.2009
Bebauungsplan Einzelhandelsstruktur im Stadtgebiet 3. Fertigung Reg.-Nr.: 621.41/105.I Textteil Datum: 08.03.2010 Vorentwürfe: 28.12.2009, 26.01.2010 Bearbeiter: Kuon gez. Kuon Amtsleiter Verfahrensvermerke
MehrExposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel im Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen OT Heber
Exposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel BAB 7 zwischen Hamburg und Hannover 43a Schneverdingen Das in der Metropolregion Hamburg gelegene Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen mit
Mehr1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Dieselstraße, Kaufbeurer Straße und Seggers im Bereich ehem. Röhrenwerk und Firma Liebherr A) Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung B) Satzungsbeschluss
MehrGemeinde Kirchheim a.n.
Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 18. Februar 2013 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 7 Gemeinderäte
MehrÖrtliche Bauvorschriften ( Satzung ) der Kreisstadt Homburg für das Gelände Berliner Straße, II. Bauabschnitt, 3. Teilbereich
Örtliche Bauvorschriften ( Satzung ) der Kreisstadt Homburg für das Gelände Berliner Straße, II. Bauabschnitt, 3. Teilbereich Auf Grund des 113 Abs. 1 Nr. 1 der Bauordnung für das Saarland ( Landesbauordnung
MehrSATZUNG DER STADT BÜDELSDORF ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 46
SATZUNG DER STADT BÜDELSDORF ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 46 Brunneck-Center Aufgrund des 10 in Verbindung mit 13a des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl.I S.2414) in der zuletzt geltenden Fassung
MehrGroße Kreisstadt Bad Mergentheim Stadtteil Wachbach
Große Kreisstadt Bad Mergentheim Stadtteil Wachbach Main-Tauber-Kreis BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften Wohngebiet Untere Erle / Dürre Äcker Erweiterung um Flst. Nr. 874 Stand
MehrRonsdorfer Straße / Kronprinzenallee
Anlage 01 zur VO/0660/13 Ressort Bauen und Wohnen 2. Änd. Bebauungsplan 938 Ronsdorfer Straße / Kronprinzenallee Begründung Offenlegungsbeschluss Stand: Juli 2013 Begründung: 2. Änd. Bebauungsplan 938
MehrSatzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker
Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Art und Umfang der
MehrS a t z u n g. der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung)
Ortsrecht 6 / 6 S a t z u n g der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) Aufgrund des 82 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Landesbauordnung für das Land Schleswig- Holstein (LBO)
MehrNeuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. III/ Hi 14 Einzelhandel Detmolder Straße
1 A 3 Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. III/ Hi 14 Einzelhandel Detmolder Straße Satzung - Angabe der Rechtsgrundlagen - Textliche Festsetzungen, Zeichenerklärungen und Hinweise 3 Angaben der Rechtsgrundlagen
MehrZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG
ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG gemäß 10 Abs. 4 BauGB Bebauungsplan Nr. 44 Hamburger 1. Änderung und Ergänzung" der Stadt Kaltenkirchen Für den Bereich der Grundstücke, die südlich an die Hamburger Straße grenzen,
MehrBebauungsplan Lange Gewann 1. Änderung frühzeitige Beteiligung vom 07.01.2014 bis 07.02.2014 Informationstabelle
Bebauungsplan Lange Gewann 1. Änderung frühzeitige Beteiligung vom 07.01.2014 bis 07.02.2014 Informationstabelle von Eingegangene Stellungnahme Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen Transnet BW (17.02.2014)
MehrMelben/Träufle-Hengst, Nord"
Villingen-Schwenningen Stadt Villingen-Schwenningen Begründung zum Bebauungsplan Melben/Träufle-Hengst, Nord" (Nr. Mb / 2015) im Stadtbezirk Marbach vom 30.03.2015 Der Stadt Villingen-Schwenningen vorgelegt
MehrBebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
Zweckverband Gewerbegebiet Wörth-Wiesent Landkreis Regensburg Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbe- und Industriegebiet Wörth-Wiesent Textliche Festsetzungen und Hinweise Aufgestellt:
MehrBegründung. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 190 Stirper Höhe
Anlage 4 Begründung 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 190 Stirper Höhe Verfahrensstand: Satzungsbeschluss/Rechtsverbindlichkeit gem. 10 BauGB Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Planungsvorgaben...2 1.1
MehrStadt Meldorf. Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 63 - Stadt Meldorf Aufgrund der 2 und 3a des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach 84 Abs.3 der Landesbauordnung LBauO-SH wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung
MehrSträucher. Holunder, Roter (Sambúcus racemósa) Sambuco rosso/suvi cotschen. Holunder, Schwarzer (Sambúcus nígra) Sambuco nero/suvi nair
35 Sträucher Holunder, Roter (Sambúcus racemósa) Sambuco rosso/suvi cotschen Merkmale: bis 4 m hoch; sommergrün; Zweige mit bräunlichem Mark Standort: nährstoffreiche frische Böden, bis 2350 m! Frucht:
MehrGemeinde Kirchheim a.n.
Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 13. Februar 2012 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 7 Gemeinderäte
MehrSatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Vielank (Erschließungsbeitragssatzung)
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Vielank (Erschließungsbeitragssatzung) Fundstelle: Amtskurier vom 02.02.2007, S. 24 Präambel Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für
MehrStadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN. 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm
Stadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm Begründung und Umweltbericht Vorentwurf vom 20.10.2015 Verfasser: Architektur
MehrAmtliches. Amtliche Mitteilungen und Informationen der Stadt Ribnitz-Damgarten. Aus dem Inhalt: Information des DRK-Blutspendedienstes
Amtliches Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliche Mitteilungen und Informationen der Stadt Ribnitz-Damgarten 18. Jahrgang Donnerstag, 28. Juni 2012 Nummer 8 Aus dem Inhalt: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
MehrS t a d t B i t b u r g
S t a d t B i t b u r g Bebauungsplan Nr. 81 Bereich: Nördlich der Neuerburger Straße Vorabzug Satzung 01. April 2015 ISU Immissionsschutz, Städtebau, Umweltplanung Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz
MehrA G U A. 3 i. Jan, 201. Sachverständigenbüro für Altlasten, Baugrund und Hydrogeologie. Stadt Schwedt -Planungsamt- Fr. Breuning.
AG U A A G U A G m h H ERA TENDE GEOLOGEN UND IN j h- (J K 3, ^ Sachverständigenbüro für Altlasten, Baugrund und Hydrogeologie ALTLASTEN AGUAGmbH. Puschkinallee 19, D-16278 AnaermOnde Stadt Schwedt -Planungsamt-
MehrGemeinde Kirchheim a.n.
Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 13. April 2015 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 6 Gemeinderäte
MehrWerbesatzung der Gemeinde Karstädt (örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von Werbeanlagen) 1 Geltungsbereich. 2 Verhältnis zu Bebauungsplänen
Werbesatzung der Gemeinde Karstädt (örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von Werbeanlagen) Aufgrund des 5 (1) der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom
MehrÜbersicht der Landesbauordnungen zum Thema Solaranlagen
Übersicht der Landesbauordnungen zum Thema Solaranlagen Übergeordnet über die Landesbauordnungen der Bundesländer ist das Baugesetzbuch (BauGB). Der Bau einer Standard -Solaranlage (Photovoltaik- bzw.
MehrHaushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007
für den LANDKREIS GOSLAR Im 1. Halbjahr 2007 erscheinen die Amtsblätter jeweils am: 25.01., 22.02., 29.03., 26.04., 31.05. und 28.06. Das Amtsblatt kann auch im Internet des Landkreises Goslar unter: www.landkreis-goslar.de
MehrStadt Waren (Müritz) Heilbad
Stadt Waren (Müritz) Heilbad Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Text-Bebauungsplan Nr. - Gewerbegebiet an der Teterower Straße vom Bahnübergang bis Stadtausgang - der Stadt Waren (Müritz) Anlage zur
MehrR E C H T S V E R B I N D L I C H E R B E B A U U N G S P L A N D E R S T A D T L A H N S T E I N N R. 2 2 E N T L A S T U N G S S T R A S S E
R E C H T S V E R B I N D L I C H E R B E B A U U N G S P L A N D E R S T A D T L A H N S T E I N N R. 2 2 E N T L A S T U N G S S T R A S S E T E X T L I C H E F E S T S E T Z U N G E N U N D A U S Z
MehrN i e d e r s c h r i f t über die 24. öffentliche Sitzung des Gemeinderates
Seite 1 N i e d e r s c h r i f t über die 24. öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom: 27.10.2010 Ort: Schulungsraum im Feuerwehrhaus Beginn: 19:30 Uhr Ende: 20:40 Uhr Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß
MehrLBO Novelle 2010. Hubert Baur Kreisbaumeister
LBO Novelle 2010 Hubert Baur Kreisbaumeister 1 Übersicht Die neue LBO ist gültig ab 1. März 2010 Wesentliche Änderungen sind: neues vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Abstandsflächenrecht Ersetzung
MehrBrauche ich noch eine Baugenehmigung?
Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche
MehrBekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 25. Juni 2015 - Vorsitz Oberbürgermeister Mergel und Erster Bürgermeister Diepgen -
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 25. Juni 2015 - Vorsitz Oberbürgermeister Mergel und Erster Bürgermeister Diepgen - - 81 - Stadtsiedlung Heilbronn GmbH -Jahresabschluss
Mehr- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren mit Befreiungsantrag
GEMEINDE GEMMRIGHEIM Vorlage Nr.: 65/2015 Baugesuche AZ: 632.201; 632.203 Datum: 06.11.2015 a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Am Neckar 6, Flst. 6/48 - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
MehrThema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung Scharnhausen
Vorlage 2007 Nr. 203 Planung, Baurecht Geschäftszeichen: FB 3 Rt/St 07.11.2007 ATU 21.11.2007 nö Beratung GR 12.12.2007 ö Beschluss Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung
MehrTextliche Festsetzungen
BEBAUUNGSPLAN Nr. 481 1 - Waldteichstraße/Tannenstraße - STADTGEMEINDE OBERHAUSEN Gemarkung Sterkrade Maßstab 1 : 1.000 Fassung vom 20.03.2007 Textliche Festsetzungen A Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs.
Mehr- 2 - DRUCKSACHE BA-13/017. Anlagen: 1. Lage des Plangebietes 2. Abgrenzung des Plangebietes 3. Planungskonzept 4. Modellfotos
- 2 - DRUCKSACHE BA-13/017 Anlagen: 1. Lage des Plangebietes 2. Abgrenzung des Plangebietes 3. Planungskonzept 4. Modellfotos 1. Lage und Abgrenzung des Plangebiets Das rd. 700m² große Plangebiet liegt
MehrGemeinde Stockelsdorf Begründung zum Bebauungsplan Nr. 68 Entwurf -
Gemeinde Stockelsdorf Bebauungsplan Nr. 68 Für das Gebiet nordwestlich der Lohstraße, südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Straße Landwehr sowie südöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Straße
MehrORTSGEMEINDE STETTEN BEBAUUNGSPLAN "AN DER STEIG TEIL II 1. TEILÄNDERUNG TEILBEREICH I UND II" TEXTLICHE FESTSETZUNGEN BACHTLER BÖHME + PARTNER
ORTSGEMEINDE STETTEN BEBAUUNGSPLAN "AN DER STEIG TEIL II 1. TEILÄNDERUNG TEILBEREICH I UND II" TEXTLICHE FESTSETZUNGEN BACHTLER BÖHME + PARTNER STADTPLANUNG LANDSCHAFTSPLANUNG DIPL. ING. REINHARD BACHTLER
MehrFörde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft
Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen im Ortsteil Neu Schloen Wohnen in einem lebendigen Ort und in naturnaher Umgehung Ortsbeschreibung Inmitten der Mecklenburgischen Seenplatte liegt
Mehrzum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet Am Großen Anger 2. Änderung" der Gemeinde Markt Kaisheim
- 1 - SATZUNG zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet Am Großen Anger 2. Änderung" der Gemeinde Markt Kaisheim und Satzung über örtliche Bauvorschriften Rechtsgrundlagen für den
MehrHAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT
381 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I FREITAG, DEN 22. OKTOBER 2004 Tag Inhalt Seite 13. 10. 2004 Verordnung über den Bebauungsplan Bahrenfeld 38............................................
MehrExposé Am Krüppershaus
Exposé Am Krüppershaus STADT WUPPERTAL // www.wuppertal.de/grundstuecke WWW.WUPPERTAL.DE/GRUNDSTUECKE 1 von 09 Wohnen auf dem Dönberg Wuppertal-Dönberg, Am Krüppershaus neben Hausnr. 60 1 freistehendes
MehrNiederschrift. über die 7. Sitzung des Gemeinderates Borstel. am Montag, dem 06.05.2013 20:00 Uhr in der Gaststätte Bückmann in Campen.
Niederschrift über die 7. Sitzung des Gemeinderates Borstel am Montag, dem 06.05.2013 20:00 Uhr in der Gaststätte Bückmann in Campen. Die Sitzung ist öffentlich. Tagesordnung P. 1: Genehmigung der Niederschrift
MehrAntrag auf Förderung der Wallheckenpflege
An die Stadt Delmenhorst Fachdienst Stadtgrün und Naturschutz Am Stadtwall 1 (Stadthaus) Telefon: (04221) 99-2889 27749 Delmenhorst Telefax: (04221) 99-1255 Antrag auf Förderung der Wallheckenpflege Grundstückseigentümer/-in:
Mehr23. Sitzung des Bauausschusses der Stadt Mitterteich vom 14.06.2010
Blatt: 391 23. Sitzung des Bauausschusses vom 14.06.2010 Beginn: Ende: 16:45 Uhr 19:35 Uhr Anwesend: 1. Bürgermeister: Grillmeier, Roland Mitglieder des Bauausschusses: Bayer, Ernst Brandl, Johann Braun,
MehrInformationen für Bauherren
Informationen für Bauherren Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, Sie haben sich entschlossen zu bauen. Als beteiligte Gemeinde sind wir bemüht, Ihren Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten. Dieses setzt
MehrINTERNETFASSUNG TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1873 der Landeshauptstadt München Arnulfstraße, Hackerbrücke, Bahnlinie Hauptbahnhof-Laim-Pasing, Donnersbergerbrücke (Teiländerung der Bebauungspläne
MehrV e r o r d n u n g. über den Bebauungsplan HafenCity 11. Vom... Entwurf Stand 7. November 2013 (Fassung zur Auslegung)
V e r o r d n u n g über den Bebauungsplan HafenCity 11 Vom... Entwurf Stand 7. November 2013 (Fassung zur Auslegung) Auf Grund von 10 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I
MehrGESTALTUNGSSATZUNG der GEMEINDE DIETRAMSZELL
GESTALTUNGSSATZUNG der GEMEINDE DIETRAMSZELL Örtliche Bauvorschrift zur Ortsgestaltung der Gemeinde Dietramszell. Die Gemeinde Dietramszell will durch planerische und gestalterische Maßnahmen ihr Straßen-,
MehrTOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten
TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten Sehr viele Anfragen zur Errichtung einer Spielhalle in letzter Zeit: - Einrichtung einer Spielhalle im Sudhaus
Mehrf ü r S t u d i u m, A u s b i l d u n g u n d F o r t b i l d u n g Dr. Hansjochen Dürr Carmen Seiler-Dürr Baurecht o 2.
f ü r S t u d i u m, A u s b i l d u n g u n d F o r t b i l d u n g Dr. Hansjochen Dürr Carmen Seiler-Dürr Baurecht o 2. Auflage Nomos Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis 13 1. Allgemeines 15 1.1.
MehrAmtliche Bekanntmachung
~ r,, ~r,c :!;ta.jt v: i d :r ;'~~Q:nanth;:. ~~r-n S~'dLt:- Postfach 12 57 91 552 Ins Mitteilungsblatt Nr. 8 am 12.04.2013 bauamt Ihre Zeichen Ihre Nachricht Unser Zeichen Telefon 09852/904-141 Telefax
MehrDie Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Änderungsbereiche:
ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG NACH 6 ABS. 5 BAUGB Seite 1 von 5 1 ALLGEMEINES Im Vorgriff auf zukünftige Entwicklungen wurde bereits im 2011 genehmigten Flächennutzungsplan westlich des Ortsteils Buggingen
MehrTEXTLICHE FESTSETZUNGEN. Bebauungsplan Nr. 92 Eichenplätzchen. -Entwurf-
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Bebauungsplan Nr. 92 Eichenplätzchen -Entwurf- Stand: 12.05.2015 A TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung Mischgebiet (MI) Gemäß 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind die im
MehrNiederschrift über die Haupt- und Bauausschusssitzung am 20.08.2015.
Niederschrift über die Haupt- und Bauausschusssitzung am 20.08.2015. - öffentlicher Teil Sitzungsbeginn: 18.00 Uhr Anwesend: Erste Bürgermeisterin Christine Konrad Ausschussmitglieder: Roland Nagel Helmut
MehrS A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen.
30.10-1 S A T Z U N G zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
MehrB E G R Ü N D U N G - Entwurf
B E G R Ü N D U N G - Entwurf zum Erlass einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung in der Ortsgemeinde Roth gem. 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortsteile Roth, Hämmerholz, Hohensayn, Nisterbrück,
MehrGestaltungssatzung. 1 Geltungsbereich. 2 Dächer
Gestaltungssatzung für den Bereich von-hessen-straße Wittelsbacherstraße Der Rat der Stadt Brühl hat aufgrund und 41, Abs 1, Satz 2 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der
MehrGemeinde Kirchheim a.n.
Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 10. September 2012 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 6 Gemeinderäte
MehrSTADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E
STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E Gewerbegebiet Trier- Nord II gemäß 9 Abs. 8 BauGB Stadtplanungsamt Trier, Juli 2014 Stand: öffentliche Auslegung Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 1 1.1 Anlass und Erforderlichkeit
MehrBebauungsplan Nr. 296 Goethestraße - Nord
Bebauungsplan Nr. 296 Goethestraße - Nord Begründung Verfahrensstand: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 (2) BauGB Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Planvorgaben... 3 1.1 Räumlicher Geltungsbereich...
Mehr- 80 - Besetzung der Stelle des Zweiten Beigeordneten (Drucks. 136) Beschluss:
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 9. Juni 2005 - Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach - Öffentlich - 80 - Besetzung der Stelle des Zweiten Beigeordneten (Drucks. 136) 1.
Mehr