Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 43900

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1 Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: Bezirksamtsvorlage Nr zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem Gegenstand der Vorlage: Beschluss über das Zentrumskonzept zur Stärkung und Steuerung von Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie im Hauptzentrum Müllerstraße als sektorale Vertiefung der Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Müllerstraße sowie die Einbringung einer Vorlage zur Kenntnisnahme in die Bezirksverordnetenversammlung. 2. Berichterstatter: 3. Beschlussentwurf: I. Das Bezirksamt beschließt: Das Zentrumskonzept Müllerstraße gem. beigefügter Vorlage II. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen. III. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung beauftragt. IV. Veröffentlichung: ja V. Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen: nein a) Personalrat: b) Frauenvertretung: c) Schwerbehindertenvertretung: d) Jugend- und Auszubildendenvertretung: 4. Begründung, Rechtsgrundlage und Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: bitten wir der beigefügten Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung zu entnehmen. 1 von 5

2 5. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: nein 6. Behindertenrelevante Auswirkungen: nein 7 Integrationsrelevante Auswirkungen: nein 8 Sozialraumrelevante Auswirkungen: nein 9 Mitzeichnung(en): nein 2 von 5

3 Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft Tel.: und Ordnung Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin Drucksache Nr. Vorlage - zur Kenntnisnahme - über den Beschluss des Zentrumskonzepts zur Stärkung und Steuerung von Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie in Stadtteilzentrum Müllerstraße als sektorale Vertiefung der Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Müllerstraße. Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am das Zentrumskonzept Müllerstraße sowie die textliche Begründung gem. beigefügter Vorlage beschlossen. Begründung: Mit dem Beschluss verfolgt das Bezirksamt das Ziel, zur Stärkung der Funktionsfähigkeit des Hauptzentrum Müllerstraße die Ansiedlung von Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie zu steuern, sowie die Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Müllerstraße zu konkretisieren. Die Müllerstraße im Berliner Bezirk Mitte, Ortsteil Wedding, ist eine traditionelle Geschäftsstraße, die im Stadtentwicklungsplan Zentren 3 als Hauptzentrum eingestuft ist. Aufgrund erheblicher Funktionsschwächen und eines schleichenden Bedeutungsverlustes als Einkaufstraße wurde das Gebiet rund um die Müllerstraße im Jahr 2008 in das Förderprogramm Aktive Stadtund Ortsteilzentren aufgenommen und im April 2011 als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Die Einrichtung eines Geschäftsstraßenmanagements im Januar 2011 ist Teil der Bemühungen von Bezirk und Senat, das Hauptzentrum Müllerstraße als räumlichen, funktionalen und identitätsstiftenden Kern Weddings wiederzugewinnen. Dem Geschäftsstraßenmanagement stehen überwiegend kommunikative Instrumente zur Verfügung, um das Gebiet gemeinsam im Sinne der Zielerfüllung Revitalisierung der Geschäftsstraße zu entwickeln. Das Sanierungsrecht bietet hingegen umfangreichere Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten. Das Zentrumskonzept verfolgt das Ziel, beide Ebenen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten miteinander zu verzahnen. Es soll einerseits einen Beitrag zur Konkretisierung und Erreichung der Sanierungsziele leisten und anderseits die Bemühungen des Geschäftsstraßenmanagements zur Verbesserung des Nutzungs- und Branchenmixes unterstützen. Das Zentrumskonzept beschränkt sich bei Analyse und den Handlungsempfehlungen auf jene drei Nutzungskategorien, die im Hinblick auf die Stärkung des Hauptzentrums einer vorrangigen Steuerung bedürfen: Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie. Die Aussagen beziehen sich ausschließlich auf die Erdgeschosslagen und basieren auf der Erhebung des Geschäftsstraßenmanagements Das Leitbild für die Müllerstraße bildet der Slogan: "An der Müllerstraße den Wedding entdecken" und knüpft so an die besonderen Stärken des Wedding und der Müllerstraße an. Hieraus wurden folgende Sanierungsziele und Handlungsfelder abgeleitet: Handlungsfeld 1: Prozessmanagement und Beteiligung für die Verbesserung des Miteinanders und der Nachbarschaften Handlungsfeld 2: Geschäftsstraßenmanagement und Imagekampagne Handlungsfeld 3: Umbau und Aufwertung zentraler Orte und Plätze Handlungsfeld 4: Verbesserung des öffentlichen Raums und der Straßen 3 von 5

4 Handlungsfeld 5: Verbesserung der Kultur- und Bildungsinfrastruktur. Durch den Stadtgrundriss und die städtebauliche Struktur und nicht zuletzt bedingt durch die Länge der Straße von fast 3 km lässt sich die Müllerstraße schwerpunktmäßig in die teilräumlichen Abschnitte "Untere Müllerstraße", "Mittlere Müllerstraße" und "Obere Müllerstraße" gliedern. Für die Betrachtung ist diese Gliederung ein wichtiger Ansatz, um zum einen gezielte Maßnahmen für die einzelnen Teilräume zu entwickeln und zum anderen u.a. auch Strategien zu entwickeln, um steuernd auf den Branchenbesatz einzuwirken zu können. Es wurde versucht, für die genannten Schwerpunktbereiche Entwicklungstendenzen zu formulieren. Diese ergeben sich u.a. aus den städtebaulichen Gegebenheiten, den durchgeführten Maßnahmen und weiteren planerischen Zielen aus den AZ-Aktivitäten, den bereits etablierten Maßnahmen aus den vor Ort ansässigen Initiativen und auch den in den vergangenen Jahren erfolgten Branchenansiedlungen/ -verschiebungen. Daraus ergeben sich folgende Schwerpunktbereiche: Untere Müllerstraße "Raum für neue Ideen" (optischer Eingangsbereich für die motorisierten Verkehrsteilnehmende). Mittlere Müllerstraße als zentraler Bereich "Die Müllerstraße in ihrer Vielfalt zum Einkaufen, Bildung und Genießen" (überwiegender Eingangsbereich für Nutzer*innen, die mit dem ÖPNV anreisen) Obere Müllerstraße "Das Alltägliche mit dem Besonderen verbinden" Das Zentrumskonzept soll einen Beitrag zu Konkretisierung und Erreichung der oben formulierten Ziele leisten und die Bemühungen des Geschäftsstraßenmanagements zur Verbesserung des Nutzungs- und Branchenmixes unterstützen. Die Ziele lassen sich wie folgt formulieren: Konkretisierung der Aussagen des Stadtentwicklungsplans Zentren 3, des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für den Bezirk Mitte und des Entwicklungskonzepts für das Sanierungsgebiet Müllerstraße, fundierte Bewertung von Veränderungen, konkrete Vorhaben u.ä. im Hauptzentrum Müllerstraße, Formulierung von Handlungsempfehlungen, z.b. im Rahmen von Stellungnahmen zu Vorhaben oder zur Vorbereitung von Gesprächen mit Investoren und Immobilieneigentümern oder zur Akquise neuer Nutzer, Entscheidungshilfe für sanierungsrechtliche Genehmigungen bzw. Versagungen sowie thematische Ergänzung und Vertiefung zum Rahmenplan für das Sanierungsgebiet Müllerstraße. Das Zentrumskonzept sollte sowohl als Entscheidungshilfe im Rahmen von sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahren als auch zur informellen Beratung von Vorhabenträgern durch die Prozesssteuerung und das Geschäftsstraßenmanagement bezüglich der Sicherung der Integration von Einzelhandelseinrichtungen mit migrantischem Hintergrund; der Verbesserung des Dialogs zwischen Eigentümern und Mietern von Ladengeschäften, um dem Leerstand und der Fluktuation u.a. auch durch Zwischennutzungen entgegenzuwirken und den Branchenmix zu fördern; der Unterstützung von betriebswirtschaftlichen Beratungen zu Sicherung und Stärkung des Einzelhandels aktiv eingesetzt werden. Eine frühzeitige Beratung im Vorfeld der Antragstellung kann den Genehmigungsprozess erleichtern und die Möglichkeiten der Einflussnahme auf private Vorhaben verbessern. Anreizinstrumente, wie etwa die finanzielle Förderung privater Maßnahmen durch das spezielle AZ Förderinstrument Gebietsfond und Kooperationsvertrag, die positive Wirkung auf das Stadtteilzentrum entfalten, könnten begleitend eingesetzt werden. Angedacht ist das Zentrumskonzept regelmäßig, mindestens jedoch bei größeren Veränderungen fortzuschreiben. 4 von 5

5 B) Rechtsgrundlage: Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Baugesetzbuch (BauGB) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) Ausführungsvorschriften über großflächige Einzelhandelseinrichtungen für das Land Berlin (AV Zentrenkonzepte) 12. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 15. März 2011, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 31. März C) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung: a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine Berlin, den 2015 Bezirksbürgermeister Dr. Hanke 5 von 5

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