LED LEUCHTEN / EINBAUSTRAHLER. 1

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1 LED LEUCHTEN / EINBAUSTRAHLER 1

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3 Übersicht DEL 130 LED S.5 KAL 865 LED S.6 KAL 910 LED S.7 LEF 610 S.8 LEP 625 S.9 LEP 625 RGB S.10 LEP 700 S.11 LEP 800 S. LE 100 S.13 LE 110 S.13 LE 150 S.13 LE 155 S.14 LE 170 S.14 LE 175 S.14 HE 300 S.15 HE 311 S.15 HE 3 S.15 HE 313 S.16 HE 314 S.16 HE 341 S.16 HE 343 S.17 HE 322 S.17 HE 317 S.17 HE 377 S.18 HE 400 S.18 HE 420 S.18 HE 381 S.19 HE 382 S.19 HE 344 S.19 HE 345 S.20 HE 361 S.20 HE 362 S.20 HE 330 S.21 HE 332 S.21 HE 302 S

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5 DEL 130 LED LED Einbauleuchte Lichtverteilung symmetrisch Bajonettring D18 aus Stahlblech Gehäuse aus verzinktem Stahlblech Passive Kühlung mit Aluminium-Kühlkörper Reflektor silber eloxiert Werkzeugloser Einbau mit Schubfedern elektronischer Konverter (bitte separat bestellen) optional elekronische dimmbare Konverter in 1-10V oder Dali Maße in mm LVK LED W Halbstreuwinkel 2x8 Wirkungsgrad 96% LVK LED W Halbstreuwinkel 2x30 Wirkungsgrad 90% Bestückung Einbauring Einbauring LED 10W 3000k LED W 3000k LED 15W 3000k LED 19W 3000k LED W 4000k LED 19W 4000k LED 08W 5700k LED 10W 5700k LED 13W 5700k LED 16W 5700k LED 18W 5700k LED 22W 5700k 740lm 860lm 1060lm 30lm 960lm 1380lm 830lm 1020lm 00lm 1460lm 1510lm 1850lm 700mA 700mA 1000mA 1000mA 700mA 1000mA 700mA 700mA 1000mA 1000mA 1400mA 1400mA nickel gebürstet (RAL 9005) (RAL 9016) 99 Sonderfarbe 60 Austrahlungswinkel 2x30 16 Austrahlungswinkel 2x8 Farbwiedergabeindex Ra > 80 = 3000/4000k, Ra 65 =5700k keine Wärme- und UV-Strahlung Lebensdauer ca Stunden D01 D04 D19 D20 D21 D22 D23 D24 D25 D26 D28 D29 T08 LD LD1-10V LDDali 5

6 KAL 865 LED Kardan-Einbauleuchte Lichtverteilung symmetrisch Einbauring aus Stahlblech Blendring aus Aluminium-Druckguß mit Bajonettverschluß Scheibe matt im Bajonettring integriert Passive Kühlung aus Aluminium-Kühlkörper Reflektor silber eloxiert elektronischer Konverter (bitte separat bestellen) optional elekronische dimmbare Konverter in 1-10V oder Dali Werkzeugloser Einbau mit Blattfedern Maße in mm LVK LED 5700k 2000lm Bestückung Bajonettring LED 13W 3000k LED 18W 3000k LED 13W 4000k LED 18W 4000k LED 13W 5700k LED 18W 5700k LED 26W 5700k 800lm 00lm 800lm 00lm 800lm 00lm 2000lm 700mA 1000mA 700mA 1000mA 700mA 1000mA 1400mA struktur schwarz (RAL 9005) 31 struktur weiß (RAL 9016) 96 struktur weißaluminium RAL (9006) 99 Sonderfarbe Farbwiedergabeindex Ra > 80 = 3000/4000k, Ra 65 =5700k keine Wärme- und UV-Strahlung Lebensdauer ca Stunden LD LD1-10V LDDali 6

7 KAL 910 LED Kardan-Einbauleuchte Lichtverteilung symmetrisch Einbaurahmen und Gehäuse aus Aluminium-Druckguß Blendring aus Aluminium-Druckguß mit Bajonettverschluß Scheibe matt im Bajonettring integriert Passive Kühlung aus Aluminium-Kühlkörper Reflektor silber eloxiert elektronischer Konverter (bitte separat bestellen) optional elekronische dimmbare Konverter in 1-10V oder Dali Werkzeugloser Einbau mit Schraubbefestigung Maße in mm LVK LED 5700k 2000lm x x 170 Bestückung Bajonettring LED 13W 3000k LED 18W 3000k LED 13W 4000k LED 18W 4000k LED 13W 5700k LED 18W 5700k LED 26W 5700k 800lm 00lm 800lm 00lm 800lm 00lm 2000lm 700mA 1000mA 700mA 1000mA 700mA 1000mA 1400mA struktur schwarz (RAL 9005) 31 struktur weiß (RAL 9016) 96 struktur weißaluminium RAL (9006) 99 Sonderfarbe Farbwiedergabeindex Ra > 80 = 3000/4000k, Ra 65 =5700k keine Wärme- und UV-Strahlung Lebensdauer ca Stunden LD LD1-10V LDDali 7

8 LEF 610 LED Flexbänder mit rückseitigem 3M Klebeband Einfarbig und RGB elektronischer Konverter (bitte separat bestellen) SMD/m W/m V DC Rastermaß Maße (mm) trennbar Schutzart / ,2 33,33 mm 5000x10x3 alle 100mm IP neutralweiß 4100k / ,2 33,33 mm 5000x,8x4,4 alle 100mm 31 kaltweiß 5700k Lumen pro m 585/5700k, 540/3000k 32 warmweiß 3000k /31/ ,8 16,67 mm 5000x8x3 alle 50mm IP /31/ ,8 16,67 mm 5000x10,6x5,4 alle 50mm Lumen pro m 372/4100k, 390/5700k / , ,67 mm 5000x10x3 alle 100mm IP / , ,67 mm 5000x,4x4,4 alle 100mm Lumen pro m 1080/3000k, 1170/5700k /32 0 9,6 8,33 mm 5000x8,5x2,5 alle 25mm IP /32 0 9,6 8,33 mm 5000x,4 alle 25mm Lumen pro m 360lm/5700k SMD/m W/m V DC Rastermaß Maße (mm) trennbar Schutzart RGB 30 7,2 33,33 mm 5000x10x3 alle 100mm IP RGB 30 7,2 33,33 mm 5000x,8x4,4 alle 100mm Lumen pro m 60/rot, 0/grün, 75/blau RGB 60 14, ,67 mm 5000x10x3 alle 100mm IP RGB 60 14, ,67 mm 5000x,4x4,4 alle 100mm Lumen pro m 0/rot, 240/grün, 150/blau Technische Informationen Bei Trennung der Flexbänder ist der Installateur für die Einhaltung der Schutzart verantwortlich! Die RGB Flexbänder sind negativ gesteuert (gemeinsame Anode) Alle Flexbänder werden einseitig mit ca mm Leitung geliefert Auststrahlungswinkel 0 Umgebungstemperatur -30 C bis +60 C keine Wärme- und UV-Strahlung Lebensdauer ca Stunden LD 90 LEP 710 Steuerung 8

9 LEP 625 Einlege-LED-Paneel Homogen leuchtende Fläche 585x585mm passend für Rasterdecken 625x625mm mit sichtbaren Trageschienen Rahmen aus stranggepresstem Aluminiumprofil in silber eloxiert Acrylglasscheibe mit speziellem Lichtleiterverhalten Elektronischer Konverter mit Steckverbindung Maße in mm 0 621x Bestückung 372x SMD LED 40 W neutralweiß 4500k 372x SMD LED 40 W warmweiß 3200k Technische Daten Beleuchtungsstärke (Abstand 1,5m): nw 360lx, ww 230lx Lichtstrom: nw 2800lm, ww 1840lm Leuchtenbetriebswirkungsgrad: nw 79,5%, ww 74,5% Energieeffizienz LED: nw 70lm/W, ww 46lm/W Abstrahlwinkel: 110 Lebensdauer: ca h Temperatur: -20 C bis +60 C Dimmbarkeit: nein Maße elektronischer Konverter: L 115mm, B 48mm, H 35mm 9

10 LEP 625 RGB Einlege-LED-Paneel Homogen leuchtende Fläche 585x585mm passend für Rasterdecken 625x625mm mit sichtbaren Trageschienen Rahmen aus stranggepresstem Aluminiumprofil in silber eloxiert Acrylglasscheibe mit speziellem Lichtleiterverhalten Elektronischer Konverter mit Steckverbindung Maße in mm 0 621x Bestückung 82 x LED-RGB 24 W Technische Daten Abstrahlwinkel: 110 Lebensdauer: ca Stunden Temperatur: -20 C bis +60 C LD Steuerung 10

11 LEP 700 LED-Profilleuchte Stranggepresstes Aluminiumprofil (A), eloxiert E6 EV1 PMMA Kunstoffprofil (B), mattiert LED Flexband eingeklebt in das Aluminiumprofil (A) Endkappen eloxiert E6 EV1 Zuleitung 2000mm mit AE Elektronischer Konverter (bitte separat bestellen) Fertigungslänge bis 2520mm Maße in mm Maßstab 1: A B 18,5 1 L1 19 Anschlußmöglichkeiten 1 = Anschlußleitung durch die Enkappe 2 = Anschlußleitung nach hinten durch das Profil A Bestückung Länge (L1) Abstand LED Schutzart Volt DC 30 x SMD 7,2 W ,33mm 3000k 30 x SMD 7,2 W ,33mm 5700k 60 x SMD 4,8 W k 60 x SMD 4,8 W k 60 x SMD 4,8 W k 60 x SMD 4,8 W k 60 x SMD 4,8 W k 60 x SMD 4,8 W k 60 x SMD 14,4 W k x SMD 14,4 W k 24 0 x SMD 9,6 W ,33mm 3000k 0 x SMD 9,6 W ,33mm 5700k 30 x SMD 7,2 W ,33mm RGB 30 x SMD 7,2 W RGB 60 x SMD 14,4 W RGB x SMD 14,4 W RGB 24 Andere Längen auf Anfrage LD 90 Steuerung 11

12 LEP 800 LED LED-Einbauprofilleuchte Stranggepresstes Aluminiumprofil (A), eloxiert E6 EV1 PMMA Kunstoffprofil (B), mattiert LED Flexband eingeklebt in das Aluminiumprofil (A) Werkzeugloser Einbau mit Federsystem Endkappen eloxiert E6 EV1 Zuleitung 2000mm mit AE Elektronischer Konverter (bitte separat bestellen) Fertigungslänge bis 2520mm Maße in mm 10 min.,5 2 A 1 B L1 35 Anschlußmöglichkeiten 1 = Anschlußleitung durch die Enkappe 2 = Anschlußleitung nach hinten durch das Profil A Bestückung Länge (L1) Abstand LED Schutzart Volt DC 30 x SMD 7,2 W ,33mm 3000k 30 x SMD 7,2 W ,33mm 5700k 60 x SMD 4,8 W k 60 x SMD 4,8 W k 60 x SMD 4,8 W k 60 x SMD 4,8 W k 60 x SMD 4,8 W k 60 x SMD 4,8 W k 60 x SMD 14,4 W k x SMD 14,4 W k 24 0 x SMD 9,6 W ,33mm 3000k 0 x SMD 9,6 W ,33mm 5700k 30 x SMD 7,2 W ,33mm RGB 30 x SMD 7,2 W RGB 60 x SMD 14,4 W RGB x SMD 14,4 W RGB 24 Andere Längen auf Anfrage LD 90 Steuerung

13 LE 100 LED-Möbel-Einbaustrahler aus Edelstahl V2A mit 3-fach optischer Linse 40 und Buchse/Stecker je 1polig LED warmweiß 70 rot 71 blau 73 gelb 74 grün 50 Edelstahl gebürstet L01 L02 LE 110 LED-Möbel-Einbaustrahler aus Edelstahl V2A mit 3-fach optischer Linse 30 und Buchse/Stecker je 1polig LED warmweiß 70 rot 71 blau 73 gelb 74 grün 50 Edelstahl gebürstet L01 L02 LE 150 LED-Einbaustrahler aus Aluminium mit optischer Linse 40 und Stecksystem LED warmweiß 53 Aluminium Option L

14 LE 155 LED-Einbaustrahler schwenkbar aus Aluminium mit optischer Linse 40 und Stecksystem LED warmweiß 53 Aluminium Option L03 LE 170 LED-Einbaustrahler schwenkbar aus Aluminium mit optischer Linse 15 und Stecksystem LED warmweiß 96 Silber Option L03 LE 175 LED-Einbaustrahler schwenkbar aus Aluminium mit optischer Linse 40 und Stecksystem LED warmweiß 19 Aluminium gebürstet Option L

15 HE 300 Niedervolt-Einbaustrahler aus Silikon transparent O16 O17 HE 311 Niedervolt-Einbaustrahler aus Aluminium-Druckguß alu gebürstet 39 alumatt O08 O14 O16 O17 O18* *nur in Verbindung mit Option O14 HE 3 Niedervolt-Einbaustrahler aus Aluminium-Druckguß alu gebürstet 39 alumatt O14 O16 O17 O18* *nur in Verbindung mit Option O

16 HE 313 Niedervolt-Einbau-Schwenkstrahler aus Aluminium-Druckguß alu gebürstet 39 alumatt *nur in Verbindung mit Option O14 O08 O14 O16 O17 O18* HE 314 Niedervolt-Einbau-Schwenkstrahler aus Aluminium-Druckguß alu gebürstet 39 alumatt O08 O14 O16 O17 O18* *nur in Verbindung mit Option O14 HE 341 Niedervolt-Einbaustrahler aus Aluminium-Druckguß alu gebürstet 39 alumatt 48 gold matt O08 O13 O16 O17 O18* *nur in Verbindung mit Option O

17 HE 343 Niedervolt-Einbau-Schwenkstrahler aus Aluminium-Druckguß alu gebürstet 39 alumatt 48 gold matt *nur in Verbindung mit Option O13 O08 O13 O16 O17 O18* HE 322 Niedervolt-Einbau-Schwenkstrahler aus Aluminium-Druckguß alu gebürstet O16 O17 HE 317 Niedervolt-Einbau-Schwenkstrahler aus Stahlblech nickel gebürstet O16 O

18 HE 377 Niedervolt-Einbau-Schwenkstrahler aus Edelstahl (V2A) Edelstahl gebürstet HE 400 Niedervolt-Einbaustrahler aus Aluminium-Druckguß alu gebürstet O16 O17 HE 420 Niedervolt-Einbaustrahler aus Stahlblech und AMP-Mini-Stecker Dekoglas satiniert, max. Deckenstärke,5mm chrom matt O

19 HE 381 Niedervolt-Einbau-Schwenkstrahler aus Aluminium mit Bajonett-Verschluß Aluminium O16 O17 HE 382 Niedervolt-Einbau-Schwenkstrahler aus Aluminium mit Bajonett-Verschluß Aluminium O16 O17 HE 344 Niedervolt-Einbaustrahler aus Aluminium-Druckguß alu gebürstet 53 aluminium O08 O16 O

20 HE 345 Niedervolt-Einbau-Schwenkstrahler aus Aluminium-Druckguß alu gebürstet 53 aluminium O08 O16 O17 HE 361 Niedervolt-Einbaustrahler aus Aluminium-Druckguß mit herausnehmbarem Innenring zum Leuchtmittel-Wechsel und Abstandsbügel mit Zugentlastung Innenteil Feinstruktur silber 97 Feinstruktur silber O16 O17 HE 362 Niedervolt-Einbau-Schwenkstrahler aus Aluminium-Druckguß Feinstruktur silber O16 O

21 HE 330 Niedervolt-Einbau-Lichtpunkt aus Aluminium-Druckguß O16 O17 HE 332 Niedervolt-Einbau-Lichtpunkt aus Aluminium-Druckguß konkav O16 O17 HE 302 Niedervolt-Möbel-Einbaustrahler, Gehäuse und Abdeckring aus Stahlblech, Glasabdeckung klar, Kabelanschluß seitlich, mit 500mm Leitung und AMP-Mini-Stecker, inkl. Stiftlämpchen Osram 20W Option 39 nickel matt O

22 Impressum Hagenauer Lichttechnik GmbH Bleikaule Brilon Telefon: Telefax: info@hagenauer-lichttechnik.de 1.Auflage April 2011 Nachdruck - auch auszugsweise nur mit Genehmigung des Herausgebers Konzeption, Gestaltung und Zeichungen Thorsten Falken, Brilon Druck Weyers Druck, Brilon Technische und inhaltliche Änderungen sowie Irrtümer vorbehalten! 22

23 1 Allgemeines /Geltungsbereich (1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Besteller die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. (2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag schriftlich niederzulegen. (3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten im Sinne von 24AGB. 2 Angebot/Angebotsunterlagen (1) UnsereAngebote sind freibleibend und unverbindlich. DieAbgabe vonangeboten verpflichtet uns nicht zur Auftragsannahme. Aufträge gelten erst dann von uns angenommen, wenn unsere schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt. Dies gilt auch für Aufträge an unsere Handelsvertreter. Warenproben und Muster gelten nur als unverbindliche Handelsmuster. Zu Angebote gehörende Unterlagen, wie Kataloge, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichte und Maßangaben, sind nur verbindlich wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Änderungen behalten wir uns auch nach Absenden der Auftragsbestätigung, soweit dadurch nicht Qualität, Güte, Preis, Funktion oder Lieferzeit beeinträchtigt wird.. 3 Preise/Zahlungsbedingungen (1) Sofern sich aus derauftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Fracht, Zoll und Versicherung; diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen. (2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe amtag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. (3) DerAbzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. (4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes p.a. zu verlangen. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind Sie berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. (5) Kommt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, geht ein Wechsel zu Protest, nimmt er Übereignungen vor oder wird von anderer Seite Beitreibungsklage gegen ihn erhoben. So werden alle, auch die nicht fälligen Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. (6) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind, Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. (7) Bei einem Netto-Auftragswert unter 100,00 berechnen wir zusätzlich eine Auftragsgebühr von 10,00. Bei Annullierung oder Mengenreduzierung von Aufträgen über Sonderanfertigungen behalten wir uns je nach Fortschritt der Arbeit eine Berechnung der bereits entstandenen Kosten oder eine Preiserhöhung vor. Unabhängig davon wird bei Annullierung eine Bearbeitungsgebühr von 20% desauftragswertes berechnet 4 Lieferzeit (1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt dieabklärung aller technischen Fragen voraus. (2) Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. (3) Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Geraten wir in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Fall leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche setzen voraus, dass die Ursache des Verzugs auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt. (4) Die Haftungsbegrenzung nach Absatz 3 gilt nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. (5) Die Einhaltung unser Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. (6) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, indem dieser inannahmeverzug gerät. 5 Gefahrenübergang/Verpackung/Versand (1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart. (2) Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen. (3) Bahneigene Behälter und Collico sind umgehend zu entleeren und zurückzusenden, da wir sonst Mietkosten berechnen. Mit Ausnahme von Collico-Behältern wird keine Verpackung übernommen. (4) Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller. (5) Der Versand erfolgt nach unserer Wahl, in der Regel durch Paketdienst oder als Frachtgut, sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Die Lieferung erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. 6 Mängelgewährleistung (1) Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. (2) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen Stand insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. (3) Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. (4) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehendeansprüche des Bestellers gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. (5) Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherte Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gem. 463, 480Abs. 2 BGBgeltend macht. (6) Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (7) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Handelsware sechs Monate und für Eigenprodukte sechs Monate, jeweils gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. 7 Gesamthaftung (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in 6 Abs. 4 bis Abs. 6 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachtenanspruchs ausgeschlossen. (2) Die Regelung gem. Abs. 1 gilt nicht füransprüche gem. 1, 4 Produkthaftungsgesetz sowie für Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit. (3) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unsererangestellten,arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. (4) Die Verjährung der Ansprüche zwischen Lieferanten und Besteller richtet sich nach 6 Abs. 7, soweit nicht Ansprüche aus der Produzentenhaftung gemäß 823 ff. BGB in Rede stehen. 8 Rücksendung/Gutschrift/Reparatur (1) Rücksendungen dürfen nur mit unserem Einverständnis vorgenommen werden. Für das notwendige Prüfen und Neuverpacken der Ware müssen wir 20 % des Warenwertes einbehalten. Kundenspezifische Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommen werden. (2) Reparaturen werden nur an eigenentransformatoren und Leuchten vorgenommen. 9 Eigentumsvorbehalt/Sicherung (1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen. (2) Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausrechend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. (3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. 771 ZPOzu erstatten, haftetder Besteller für den uns entstandenausfall. (4) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, so lange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) dieabtretung mitteilt. (5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zu Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wir für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. (6) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wird das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. (7) Der Besteller tritt uns auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen eine Dritten erwachsen. (8) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt; dieauswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. 10 Anwendbares Recht (1) Für unsere Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. DieAnwendung des UN- Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. 11 Gerichtsstand/Erfüllungsort (1) Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz zu verklagen. (2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. (3) Für unsere Verträge gelten Deutsches BGB und HGB, soweit nicht abweichende Bestimmungen in unseren Verkaufsbedingungen enthalten sind. Technische und inhaltliche Änderungen sowie Irrtümer vorbehalten!! 23

24 Hagenauer Lichttechnik GmbH Bleikaule 9 D Brilon Telefon Telefax info@hagenauer-lichttechnik.de

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