Ausstellung von Rechnungen gem 11 UStG Rechnungsarten und erforderliche Rechnungsmerkmale (Angaben)
|
|
- Gerhard Lichtenberg
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 54 UMSATZSTEUER Ausstellung von Rechnungen gem 11 UStG Rechnungsarten und erforderliche Rechnungsmerkmale (Angaben) 1. Folgen 11 UStG und Abschnitt 11 der UStR einem System? 11 UStG Inhalt UStR Abs 1 Z 1-2 Berechtigung und Verpflichtung zur Rechnungsausstellung Rz Abs 1 Z 3 Angaben in Rechnungen Rechnungsmerkmale Änderungen zu Abs 1 Z 1-3 durch AbgÄG 2002 insb. UID-Nummer Kunde Rz Rz Abs 1 Z 4 Anzahlungen, Anzahlungsrechnungen, Schlussrechnung Div Sonderfälle (Duplikate, Mautgebühren, Vermittler u sw) Rz Rz a Abs 1a Rechnungen bei Reverse Charge Umsätzen Abs 2 Definition Rechnung, e-rechnungen, Aufbewahrung Rz Abs 3-5 Präzisierungen zu Abs 1 Z 3 Rz Abs 6 Kleinbetragsrechnung als "Ausnahme" von Abs 1 Z 3 Rz Abs 7-8 Gutschriften als Rechnungen Rz Abs 9-11 Fahrausweise als Rechnungen Rz Abs 12 USt kraft Rechnungslegung mit Berichtigungsmöglichkeit Rz Abs 13 Berichtigung bei Entgeltsminderung Rz 1756 Abs 14 USt kraft Rechnungslegung 2. Tatbestand Rz Abs 15 VO-Ermächtigung betr. Ausnahmen von der Rechnungsausstellungspflicht 2. Definition "Rechnung" Als Rechnung gilt jedes Schriftstück, mit der ein Unternehmer über eine Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet, gleichgültig, wie diese Urkunde im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. 3. Rechnungsarten, die in 11 UStG genannt werden; Sonderfälle werden in den UStR behandelt. Rechnungen können in Papierform oder elektronisch ausgestellt werden, sofern der Empfänger dieser Art der Rechnungsausstellung zustimmt. Näheres dazu siehe gesonderten Beitrag in diesem Arbeitsbuch. Auch bestimmte Fahrausweise gelten (mit reduzierten Angaben) als Rechnung. Gutschriften sind Urkunden, mit der ein Unternehmer über eine Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet, die an ihn ausgeführt wird. Sie gelten als Rechnungen des ausführenden Unternehmers, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: a. Der Empfänger der Gutschrift muss zum gesonderten Ausweis der USt in einer Rechnung berechtigt sein, b. es muss zwischen dem Aussteller und dem Empfänger der Gutschrift Einverständnis darüber bestehen, dass mit einer Gutschrift abgerechnet wird; widerspricht der Empfänger der Gutschrift dem darin enthaltenen Steuerbetrag, verliert diese die Wirkung einer Rechnung. c. die Gutschrift muss die für eine Rechnung erforderlichen Angaben enthalten und muss ab ausdrücklich als Gutschrift bezeichnet werden. 11 Abs 8 Z 3 UStG idf AbgÄG 2012 d. die Gutschrift muss dem leistenden Unternehmer zugeleitet worden sein.
2 UMSATZSTEUER Erforderliche Angaben in Rechnungen "Rechnungsmerkmale" Um die Wirkungen einer Rechnung is 11 UStG zu entfalten und insbesondere zum Vorsteuerabzug zu berechtigen, müssen Rechnungen (in Papierform, elektronisch, oder in Form einer Gutschrift) bestimmte in 11 Abs 1 Z 3 UStG genannte Angaben enthalten. Diese Angaben können gem 11 Abs 2 UStG auch in anderen Belegen enthalten sein, auf die in der Rechnung hingewiesen wird. Für bestimmte Rechnungen wie zb Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise und andere Sonderfälle bestehen Erleichterungen hinsichtlich der grundsätzlich erforderlichen Angaben. Die Angaben des 11 Abs 1 Z 3 UStG müssen nur auf Rechnungen aufscheinen, zu deren Ausstellung ein Unternehmer gem 11 Abs 1 Z 1-2 UStG verpflichtet ist. Daher müssen zb Rechnungen von Ärzten an Privatpersonen, die nur freiwillig oder auf Verlangen des Patienten ausgestellt werden, die Rechnungsmerkmale des 11 nicht enthalten! Klarstellung durch Umsatzsteuerprotokoll GZ /34-IV/9/ Abs 1 Z 3 UStG enthält die erforderlichen Angaben in einer Rechnung, von denen manche gem 11 Abs 6 UStG auch bzw nicht in sogenannten Kleinbetragsrechnungen erfolgen müssen. Kleinbetragsrechnungen sind Rechnungen, deren Gesamtbetrag 150,- bzw ab 1. März ,- nicht übersteigen - AbgÄG Die erforderlichen Angaben/Rechnungsmerkmale sind: Name und Anschrift des Leistungsempfängers, d.i. der Abnehmer der Lieferung oder Empfänger der Leistung (nicht bei Kleinbetragsrechnung) UID-Nummer des Leistungsempfängers (nicht bei Kleinbetragsrechnung), wenn Gesamtbetrag > ,- inklusive USt und wenn der leistende Unternehmer im Inland einen Wohnsitz (Sitz), seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat und der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird Kann der leistende Unternehmer die UID des Kunden nicht anführen, weil dieser über keine gültige UID verfügt oder diese nicht angibt, hat das für den leistenden Unternehmer keine Konsequenzen. In den genannten Fällen genügt der Hinweis "Keine UID angegeben". Verfügt der Leistungsempfänger nur über eine ausländische UID, so ist diese anzugeben. Der Leistungsempfänger seinerseits ist nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn die Rechnung alle erforderlichen Merkmale (dh auch seine eigene UID) aufweist. Eine Rechnungsberichtigung (zb fehlende UID) kann nur vom Rechnungsaussteller vorgenommen werden. Die Richtigkeit der UID des Kunden (Leistungsempfängers) muss vom Rechnungsaussteller nicht überprüft werden - Rz 1554 UStR. Hingegen muss der Leistungsempfänger die UID des Rechnungsausstellers doch überprüfen; bei unrichtiger UID kann der Vorsteuerabzug versagt werden. Änderung der Rz 1539 UStR durch Wartungserlass Ausstellungsdatum (auch bei Kleinbetragsrechnung) Fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird (nicht bei Kleinbetragsrechnung) Im Rahmen der fortlaufenden Nummer sind auch Buchstaben zulässig, sofern das Erfordernis der fortlaufenden Bezeichnung gewährleistet ist. Hinsichtlich der fortlaufenden Nummer ist durch den Leistungsempfänger keine Überprüfung vorzunehmen. Der Zeitpunkt des Beginnes der laufenden Nummer kann frei gewählt werden, muss jedoch systematisch sein (auch täglicher Nummernbeginn ist zulässig).
3 56 UMSATZSTEUER Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers (auch bei Kleinbetragsrechnung) Ist die Leistung ausgeführt worden, scheint aber in der Rechnung als leistender Unternehmer eine Firma auf, die unter dieser Adresse nicht existiert, so fehlt es an der Angabe des leistenden Unternehmers. Es liegt daher keine Rechnung vor, die zum Vorsteuerabzug berechtigt. UID-Nummer des Rechnungsausstellers, wenn dieser im Inland Lieferungen oder sonstige Leistungen erbringt, für die das Recht auf Vorsteuerabzug besteht. (nicht bei Kleinbetragsrechnung) Die UID des Rechnungsausstellers muss vom vorsteuerabzugsberechtigten Kunden (Leistungsempfänger) nach Änderung der Rz 1539 UStR durch Wartungserlass 2013 doch auf inhaltliche Richtigkeit geprüft werden. Umgekehrt muss der Rechnungsaussteller bei Rechnungen > ,- die UID-Nummer des Leistungsempfängers nicht prüfen Rz 1554 UStR. Die UID muss im Zeitpunkt der Vornahme des Vorsteuerabzuges vorliegen. Wird sie erst später ergänzt, steht der Vorsteuerabzug erst in dem Zeitpunkt zu, in dem sämtliche Rechnungsmerkmale vorliegen. Im Rahmen einer Überprüfung durch die Finanzbehörde ist dem Unternehmer eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu stellen. Wird die UID rechtzeitig ergänzt, ist die Rechnung rückwirkend anzuerkennen. Unternehmer, die nur Umsätze bewirken, für die die Steuer nach 22 Abs 1 UStG mit 10 % bzw 12 % der Bemessungsgrundlage festgesetzt wird, erhalten in der Regel keine UID-Nummer und können daher in ihren Rechnungen diese nicht angeben. Derartige Rechnungen berechtigen trotz Fehlens der UID-Nummer des leistenden Unternehmers zum Vorsteuerabzug, vorausgesetzt der leistende Unternehmer weist in der Rechnung an einen anderen Unternehmer darauf hin, dass der Umsatz dem Durchschnittssteuersatz von 12 % unterliegt. Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung so präzise wie möglich. (auch bei Kleinbetragsrechnung) Bloße Sammelbegriffe wie zb Speisen, Getränke, Lebensmittel, Putzmittel, Büromaterial, Eisenwaren, Bekleidung, Fachliteratur, Wäsche, Werkzeuge usw., stellen keine handelsübliche Bezeichnung dar und reichen daher nicht aus, um von einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung sprechen zu können. Es bedarf in derartigen Fällen einer den entsprechenden Ergänzung der Rechnung durch den Lieferer. Die Bezeichnung Geschenkkorb wird hingegen als handelsüblich angesehen. Bei sonstigen Leistungen müssen Art und Umfang der Leistung ersichtlich gemacht werden. Bezeichnungen wie Reparaturen, Lohnarbeit, Fuhrleistungen ohne weitere Angaben sind nicht ausreichend. Unselbständige Nebenleistungen, die das Schicksal der Hauptleistung teilen, müssen nicht gesondert angeführt werden. Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt (auch bei Kleinbetragsrechnung) Bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die abschnittsweise abgerechnet werden zb Lebensmittellieferungen, genügt die Angabe des Abrechnungszeitraumes, soweit dieser einen Kalendermonat nicht übersteigt Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (auch bei Kleinbetragsrechnung) Nicht zum Entgelt gehören die Beträge, die im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden (durchlaufende Posten). Diese sind entsprechend kenntlich zu machen. Werden Entgelt und durchlaufende Posten in einer Summe angegeben und davon die USt berechnet, entsteht Steuerschuld gem 11 Abs 12 UStG für die auf die durchlaufenden Posten entfallende USt. Bei Kleinbetragsrechnungen genügt es, wenn das Entgelt und der Steuerbetrag in einer Summe angegeben werde.
4 UMSATZSTEUER 57 anzuwendender Steuersatz, bzw im Falle einer Steuerbefreiung Hinweis, dass für diese Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt (auch bei Kleinbetragsrechnung) auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag (bei Kleinbetragsrechnung in einer Summe mit dem Entgelt, siehe oben) Wird in einer Rechnung der Steuerbetrag für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen automatisch ermittelt, so ist der Ausweis des Steuerbetrages in einer Summe zulässig, wenn für die einzelnen Posten der Rechnung der maßgebliche Steuersatz angegeben wird. Dabei kann an Stelle des %-Satzes eine Kennziffer oder ein Symbol verwendet werden, falls auf der Rechnung eine entsprechende Erläuterung erfolgt. Der angewendete Steuersatz ist in der Erläuterung ausdrücklich anzuführen. 5. Sonderfall Vorauszahlungs- oder Anzahlungsrechnung Alle Inhalte des 11 UStG gelten sinngemäß auch für Anzahlungsrechnungen. Diese sollten auch entsprechend bezeichnet werden (zb "Anzahlungsrechnung über den am... vereinnahmten Teilbetrag", "1. Teilrechnung über die vereinbarte und am... fällig werdende Abschlagszahlung"). Hinsichtlich des Zeitpunktes der Lieferung oder sonstigen Leistung ist der voraussichtliche Zeitpunkt oder Zeitraum anzugeben. Sollte der Zeitpunkt oder Zeitraum der Leistung noch nicht feststehen, genügt der Hinweis, dass diesbezüglich noch keine Vereinbarung getroffen wurde. An die Stelle des Entgelts und des darauf entfallenden Steuerbetrages für die Leistung tritt das vor der Ausführung der Leistung vereinnahmte oder angeforderte Entgelt (Teilentgelt) sowie der darauf entfallende Steuerbetrag. Gem 19 Abs 2 UStG entsteht die Steuerschuld auch bei Sollbesteuerung erst mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes in dem ein (Teil-)Entgelt vereinnahmt worden ist. Gleichzeitig steht dem Leistungsempfänger gem 12 Abs 1 Z 1 UStG im selben Ausmaß der Vorsteuerabzug zu. Ähnliches gilt gem Rz 1524a UStR für Rechnungen, in denen künftige Mieten oder ähnliche Leistungen abgerechnet werden. In diesen Fällen kann die Angabe des Leistungszeitraumes in der Weise erfolgen, dass der Beginn des Leistungszeitraumes mit dem Zusatz angeführt wird, dass die Vorschreibung (= Anzahlungsrechnung) bis zum Ergehen einer neuen Vorschreibung gilt. Achtung: Anders verhält es sich im Falle einer Vorausrechnung, in der losgelöst von einer Anzahlungsrechnung eine noch nicht erbrachte Leistung mit gesondertem Steuerausweis voraus fakturiert wird. In diesem Fall kommt es zur Umsatzsteuerschuld kraft Rechnungslegung und steht dem Rechnungsempfänger daraus kein Vorsteuerabzug zu. 6. Exkurs: Angaben auf Geschäftspapieren gem 14 UGB und Offenlegung gem 25 MedienG Rechnungen sind Geschäftspapiere, auf denen zusätzlich zu den Angaben gem 11 UStG auch Pflichtangaben gem 14 UGB erforderlich sind siehe Folgeseiten. Die Angabe von Geschäftsführern, Gesellschaftern und Beteiligungsverhältnissen ist auf Rechnungen und anderen Geschäftspapieren NICHT erforderlich. Diese umfangreicheren und detaillierteren Angaben sind gem 25 MedienG jedoch im Impressum von sog. "großen Websites" zu veröffentlichen, das sind Websites, die nicht nur den Inhaber der Seite und dessen Produkte präsentieren, sondern einen Informationsgehalt aufweisen, der geeignet ist, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen. Näheres dazu findet sich in "Das korrekte Website Impressum" Wirtschaftsrecht auf
5 58 UMSATZSTEUER Was auf einer Rechnung gem 11 UStG stehen muss Name des Leistungsempfängers Anschrift des Leistungsempfängers Ausstellungsdatum Rechnung / Gutschrift Anzahlungsrechnung. für.. Fortlaufende UID-Nr. des Leistungs- Rechnungs-Nr. empfängers, wenn Gesamtsumme > ,- Tag der Lieferung / sonstigen Leistung oder Muss vom Rg.Aussteller Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt nicht geprüft werden. Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der sonstigen Leistung, so präzise wie möglich Anzuwendender Steuer-%-Satz bzw im Falle einer Steuerbefreiung Hinweis darauf Gesamtsumme... Netto- Entgelt für die Lieferung oder für die sonstige Leistung. Auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag.. Name des liefernden/leistenden Unternehmers UID-Nummer des Rechnungsausstellers Muss vom Leistungsempfänger geprüft werden!. Anschrift des liefernden/leistenden Unternehmers Zusätzliche Pflicht-Angaben gem 14 UGB für Unternehmer, die im Firmenbuch eingetragen sind: Rechtsform Sitz Firmenbuchgericht Firmenbuch-Nummer Zusätzl. Angaben für GmbH bei GmbH & Co KG, ohne nat. Person als unbeschr. haftender Gesellschafter: Firma und Rechtsform Sitz Firmenbuchgericht Firmenbuch-Nummer Zusätzliche freiwillige / zweckmäßige Angaben: Geschäftsführer / geschäftsführende Gesellschafter Bankverbindung 1 Bankverbindung 2 Telefon-Nummer Telefax-Nummer EDV-Datei-Bezeichng DVR-Nummer Homepage Adresse
6 UMSATZSTEUER 59 Was auf einer Kleinbetragsrechnung stehen muss Kleinbetragsrechnung: bis Gesamtbetrag 150,-, ab ,- Name des Leistungsempfängers Anschrift des Leistungsempfängers Ausstellungsdatum Rechnung / Gutschrift Anzahlungsrechnung. für.. Fortlaufende UID-Nr. des Leistungs- Rechnungs-Nr. empfängers, wenn Gesamtsumme > ,- Tag der Lieferung / sonstigen Leistung oder Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der sonstigen Leistung, so präzise wie möglich Anzuwendender Steuer-%-Satz bzw im Falle einer Steuerbefreiung Hinweis darauf Gesamtsumme von Entgelt und USt-Betrag... Netto- Entgelt für die Lieferung oder für die sonstige Leistung. Auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag.. Name des liefernden/leistenden Unternehmers UID-Nummer des Rechnungsausstellers. Anschrift des liefernden/leistenden Unternehmers Zusätzliche Pflicht-Angaben gem 14 UGB für Unternehmer, die im Firmenbuch eingetragen sind: Rechtsform Sitz Firmenbuchgericht Firmenbuch-Nummer Zusätzl. Angaben für GmbH bei GmbH & Co KG, ohne nat. Person als unbeschr. haftender Gesellschafter: Firma und Rechtsform Sitz Firmenbuchgericht Firmenbuch-Nummer Zusätzliche freiwillige / zweckmäßige Angaben: e Gesellschafter Bankverbindung 1 Bankverbindung 2 Telefon-Nummer Telefax-Nummer EDV-Datei-Bezeichng DVR-Nummer Homepage Adresse
Erfordernisse einer Rechnung
Erfordernisse einer Rechnung Wann muss ein Unternehmer Rechnungen ausstellen? Der Unternehmer ist nach dem Umsatzsteuergesetz verpflichtet Rechnungen auszustellen, wenn er Umsätze an andere Unternehmer
MehrErfordernisse einer Rechnung
Erfordernisse einer Rechnung Wann muss ein Unternehmer Rechnungen ausstellen? Der Unternehmer ist nach dem Umsatzsteuergesetz verpflichtet Rechnungen auszustellen, wenn er Umsätze an andere Unternehmer
MehrLESEPROBE DIE UMSATZSTEUER IN BEISPIELEN 6. AUFLAGE 110. 1.12 Ausstellung von Rechnungen ( 11 UStG 1994)
LESEPROBE DIE UMSATZSTEUER IN BEISPIELEN 6. AUFLAGE 110 1.12 Ausstellung von Rechnungen ( 11 UStG 1994) Allgemeines 11 Abs 1 Berechtigung Verpflichtung Merkmale Anzahlungsrechnung 11 Abs 1a Übergang der
MehrSONDER- KLIENTEN-INFO
20 Neufeldweg 3, 80 Graz Tel: +43 (0) 316 42428-0, Fax: -31 office@binder-partner.com www.binder-partner.com LG für ZRS Graz, FN 2201a SONDER- KLIENTEN-INFO ZUR ERINNERUNG: FRISTVERKÜRZUNG BEI ZUSAMMENFASSENDER
Mehr1 Die Rechnungslegung Verpflichtung bzw. Anspruchsberechtigung
RECHNUNGEN UND UMSATZSTEUER SEITE 7 1 Die Rechnungslegung Verpflichtung bzw. Anspruchsberechtigung Bei Ausführung von Umsätzen gemäß 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 ist der Unternehmer zur Ausstellung von Rechnungen
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 18 GZ. RV/0163-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des FT, AdrBw, OrtBw, gegen den Bescheid des Finanzamtes 666 betreffend Umsatzsteuer 2004
MehrForm- und Inhaltsvorschriften für Rechnungen
Form- und Inhaltsvorschriften für Rechnungen Inhalt 1. Definition... 2 2. Pflicht zur Rechnungsstellung... 2 3. Allgemeine Formvorschriften... 2 4. Notwendige Angaben auf einer Rechnung... 2 5. Rechnungen
MehrRichtige Rechnungen schreiben Teure Fehler vermeiden! Mag. (FH) Jürgen Sykora Steuerberatungskanzlei Bernd Sykora
Richtige Rechnungen schreiben Teure Fehler vermeiden! Mag. (FH) Jürgen Sykora Steuerberatungskanzlei Bernd Sykora 1. Welches Recht kommt zur Anwendung? 2. Elektronische Rechnung 3. Was muss auf einer Rechnung
MehrVom BMF wurde hierzu ein Einführungsschreiben herausgegeben. 2
1. Pflichtangaben in einer Rechnung Die Rechnungsrichtlinie der EU wurde umgesetzt. 1 Vom BMF wurde hierzu ein Einführungsschreiben herausgegeben. 2 1.1 Zeitraum ab 01.01.2004 Pflichtangaben einer Rechnung
MehrParkstraße 4. 59439 Holzwickede. Tel.: 02301 / 91209-0. Besuchen Sie auch unsere Homepage. Mandanteninformation
Parkstraße 4 59439 Holzwickede Tel.: 02301 / 91209-0 Besuchen Sie auch unsere Homepage Mandanteninformation So schreibe ich meine Rechnungen richtig Notwendige Inhalte einer ordnungsgemäßen Rechnung Stand:
MehrWie stelle ich eine korrekte Rechnung?
Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet
MehrRechnungsanforderungen im Umsatzsteuerrecht
Infothek Rechnungsanforderungen im Umsatzsteuerrecht Stand: 12/2013 www.melzer-kollegen.de Rechnungsanforderungen im Umsatzsteuerrecht Die Konsequenzen unrichtiger oder unvollständiger Rechnungsangaben
MehrANFORDERUNGEN AN EINE RECHNUNG. Inhaltsverzeichnis
ANFORDERUNGEN AN EINE RECHNUNG Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES... 2 1.1. STEUERLICHE GRUNDLAGEN... 2 1.2. FORMANFORDERUNGEN... 2 1.2.1. E-Mail-Rechnungen... 2 1.2.2. Fa-Rechnungen... 2 2. FEHLERFOLGEN...
MehrRechnungen und Gutschriften im Umsatzsteuerrecht
Rechnungen und Gutschriften im Umsatzsteuerrecht Inhaltsverzeichnis I. Definition II. Maßgeblich anzuwendendes Recht für die Rechnungsausstellung III. Rechnungen und Gutschriften IV. Rechnungsausstellung
MehrÄnderung der Umsatzsteuerrichtlinien Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung (BMF-010219/0183-IV/9/2005)
Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung (BMF-010219/0183-IV/9/2005) Die Rz 1557 lautet: 1557 Als Rechnung gilt jede Urkunde, mit der ein
MehrSEITE 6 UMSATZSTEUER ÜBERGANG DER STEUERSCHULD. 1 Einleitung
SEITE 6 1 Einleitung Ein Unternehmer, der eine steuerpflichtige Lieferung durchgeführt bzw. eine steuerpflichtige Leistung erbracht hat, schuldet im Normalfall die auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuer
MehrOrdnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013
Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG Rechtsstand: April 2013 Inhalt I. Muster (Brutto-Rechnungsbetrag über 150 )... 2 II. Erleichterungen für Rechnungen von weniger als 150,- brutto (sog. Kleinstbetragsrechnungen)
MehrMandanten-Information
Uta Ulrich Steuerberater Klughäuser Weg 16a 08359 Breitenbrunn Mandanten-Information Sehr geehrte Damen und Herren, im Mai 2009 mit diesem Schreiben möchte ich Sie aus gegebenem Anlass darüber informieren,
MehrErfordernisse einer Rechnung
Erfordernisse einer Rechnung Wann muss ein Unternehmer Rechnungen ausstellen? Der Unternehmer ist nach dem Umsatzsteuergesetz verpflichtet Rechnungen auszustellen, wenn er Umsätze an andere Unternehmer
MehrMerkblatt. Anforderungen an eine Rechnung. Inhalt
Anforderungen an eine Rechnung Inhalt 1 Allgemeines 1.1 Steuerliche Grundlagen 1.2 Formanforderungen 1.2.1 Elektronische Übermittlung von Rechnung 1.2.2 E-Mail-Rechnungen 1.2.3 Fa-Rechnungen 1.2.4 Online-Fahrausweise
MehrInfotext. Die Einführung ist rasch und überhastet gekommen, vieles ist unklar und es bleibt kaum Zeit, die notwendigen Adaptierungen vorzunehmen.
Infotext Durch das 2. Abgabenänderungsgesetz 2002 tritt am 1.10.2002 eine neue Bestimmung (Reverse Charge System) im Umsatzsteuergesetz in Kraft, die für die Baubranche und die mit ihr verwandten Branchen
MehrProzesskurzbezeichnung Rechnungsabwicklung p_hrfbbv_rechnungsabwicklung Version 1.00
1 Prozesskurzbezeichnung Rechnungsabwicklung Dokument p_hrfbbv_rechnungsabwicklung Version 1.00 Dokumentstatus Empfehlung Leistungskürzel HR-FB-BV Prozesskurzbeschreibung Anordnung, Verbuchung und Zahlung
MehrTipps und Hinweise zum Umsatzsteuerausweis in Handwerkerrechnungen
03.12.2010 Tipps und Hinweise zum Umsatzsteuerausweis in Handwerkerrechnungen Mit diesem Merkblatt soll ein Überblick gegeben werden, unter welchen Voraussetzungen Handwerker in ihren Rechnungen Umsatzsteuer
MehrSTEUERTIPPS Dr. Franz Kandlhofer. 10. April 2008
STEUERTIPPS Dr. Franz Kandlhofer 10. April 2008 Kleinunternehmer Rechnung Fahrtenbuch Kleinunternehmer Rechnung Fahrtenbuch Kleinunternehmer I Wer ist Kleinunternehmer? Wohnsitz oder Sitz in Österreich
MehrZUSAMMENFASSENDE MELDUNG (ZM) für sonstige Leistungen ab 2010
ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG (ZM) für sonstige Leistungen ab 2010 Gesetzliche Grundlagen: Ab 2010 sind auf Grund der RL 2008/8/EG in allen EU-Mitgliedstaaten bestimmte sonstige Leistungen in die ZM aufzunehmen.
MehrDie Umsatzsteuer bei Wassergenossenschaften
Die Umsatzsteuer bei Wassergenossenschaften Mag. Lahner, Dr. Kreilmeier/Raiffeisenverband OÖ März 2003 Rechtliche Einordnung der Wassergenossenschaften Wassergenossenschaften sind Körperschaften öffentlichenrechts.
MehrRechnungen - Das muss drinstehen
Rechnungen - Das muss drinstehen Die Rechnung, die Sie Ihrem Kunden stellen, ist nicht nur für Ihre Unterlagen wichtig, sondern sie ermöglicht Ihrem Kunden den Abzug der Umsatzsteuer, die Sie ihm in Rechnung
MehrUmsatzsteuer im Abgabenänderungsgesetz 2012
Umsatzsteuer im Abgabenänderungsgesetz 2012 Agenda Normalwert Rechnungsstellung Weitere Änderungen Langfristige Vermietung von Beförderungsmitteln an Nichtunternehmer Umsätze aus Heilbehandlungen im Bereich
MehrSONDERRUNDSCHREIBEN Ausstellung ordnungsmäßiger Rechnungen für den Vorsteuerabzug
Peter Kruse Dipl.-Kfm. Jan Kruse, Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Andreas Jäckel SONDERRUNDSCHREIBEN Ausstellung ordnungsmäßiger Rechnungen für den Vorsteuerabzug I. Einleitung: Das Umsatzsteuerrecht strotzt
MehrDer Vertrag und die Rechnung
Der Vertrag und die Rechnung Butter bei die Fische Hamburg Kreativgesellschaft HAW 26.05.2014 Dr. Gero Brugmann, LL.M. (UNSW) Der Vertrag und die Rechnung Verträge schließen und Rechnungen schreiben sind
MehrUniversität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen. Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2011
www.pwc.de Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern StB Dipl.-Ök. Thorsten Vree Agenda der 8. Veranstaltung Fehlerhafter Steuerausweis Unrichtiger
MehrMerkblatt. Anforderungen an eine Rechnung. Inhalt
Anforderungen an eine Rechnung Inhalt 1 Allgemeines 1.1 Steuerliche Grundlagen 1.2 Formanforderungen 1.2.1 Elektronische Übermittlung von Rechnung 1.2.2 E-Mail-Rechnungen 1.2.3 Fa-Rechnungen 1.2.4 Online-Fahrausweise
MehrPflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung
Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine
MehrGrundsatz zur Rechnungsausstellung; Vereinfachung bei der elektronischen Rechnung zum 1.7.2011
Grundsatz zur Rechnungsausstellung; Vereinfachung bei der elektronischen Rechnung zum 1.7.2011 Grundsatz zur Rechnungsausstellung Damit eine Rechnung zum Vorsteuerabzug zugelassen wird, muss sie strenge
MehrUmsatzsteuer: Ein Vorschlag für ein innerbetriebliches Kontrollverfahren zur künftigen Sicherung des Vorsteuerabzugs
Umsatzsteuer: Ein Vorschlag für ein innerbetriebliches Kontrollverfahren zur künftigen Sicherung des Vorsteuerabzugs Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zielt der Gesetzgeber wie der Titel schon erkennen
MehrÜbergang der Steuerschuld in der Bauwirtschaft auf Grund des 2. Abgabenänderungsgesetzes 2002 1. Allgemeines
Übergang der Steuerschuld in der Bauwirtschaft auf Grund des 2. Abgabenänderungsgesetzes 2002 1. Allgemeines 2. Bauleistungen ( 19 Abs. 1a dritter Unterabsatz UStG 1994) 3. Bauleistungen an einen Unternehmer,
MehrWie stelle ich eine korrekte Rechnung?
Steuerberater I Rechtsanwalt Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung
MehrRechnung das muss drinstehen
Rechnung das muss drinstehen Die Rechnung, die Sie Ihrem Kunden stellen, ist nicht nur für Ihre Unterlagen wichtig, sondern sie ermöglicht Ihrem Kunden den Abzug der Umsatzsteuer, die Sie ihm in Rechnung
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U1 und U2 -
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden
MehrWichtige Informationen an unsere Mandanten
Wichtige Informationen an unsere Mandanten Umsatzsteuer bei Bauleistungen zwischen Bauunternehmern Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 wird die Umsatzsteuerbesteuerung von Bauleistungen zwischen Bauunternehmern
MehrSteuern I News I Recht
Steuern I News I Recht Merkblatt Rechnung und Vorsteuerabzug Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, in dieser Information möchten wir Sie auf die wichtigsten Punkte bei der Rechnungsstellung hinweisen.
Mehr17. Münsteraner Verwaltertage Die Einführung der Umsatzsteueroption - Beschluss oder Vereinbarung
17. Münsteraner Verwaltertage Die Einführung der - Beschluss oder Vereinbarung Prof. Dr. Florian Jacoby Münster, Beispiel 1 E1 vermietet sein Teileigentum an einen Handwerker [Arzt]. E2 vermietet sein
MehrPflichtangaben in der Schlussrechnung nach Anzahlung
Pflichtangaben in der Schlussrechnung nach Anzahlung A1 A2 A3 Steuernummer oder die Umsatzsteuer-ID Nummer A4 Datum der Rechnungsausstellung A5 Zeitpunkt oder Zeitraum der Leistungserbringung A6 Fortlaufende,
MehrDeutscher Verband der
der freien Übersetzer und Dolmetscher e.v. Ines Richter Berlin, 25. März 2013 Rechnungslegung ins Ausland Zusammenstellung der Regelungen zur Rechnungslegung ins Ausland mit freundlicher Unterstützung
MehrMerkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009
Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009 I. Versteuerung von Anzahlungen 1. Was sind Anzahlungen? Anzahlungen (auch: Abschlagzahlungen, Vorauszahlungen)
MehrElektronische Rechnungen Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis
Elektronische Rechnungen Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis Die Rechnung ist Kernelement des Mehrwertsteuersystems in Europa, denn sie gilt als Beleg für das Recht des Käufers zum Vorsteuerabzug. Der wachsende
MehrFinanzgericht Münster, 15 K 2469/13 U
1 von 5 Finanzgericht Münster, 15 K 2469/13 U Datum: Gericht: Spruchkörper: Entscheidungsart: Aktenzeichen: 09.09.2014 Finanzgericht Münster 15. Senat Urteil 15 K 2469/13 U Sachgebiet: Finanz- und Abgaberecht
MehrUmsatzsteuerliche Pflichtangaben in einer Rechnung ab 1. Januar 2004
Umsatzsteuerliche Pflichtangaben in einer Rechnung ab 1. Januar 2004 Durch das Steuerä nderungsgesetz 2003 wurden u.a. die Bestimmungen der Richtlinie 2001/115/EG vom 20. Dezember 2001 (Rechnungsrichtlinie)
Mehr1. Leistungsempfänger ist kein Unternehmer ( 3a Abs. 1 UstG)
Der neue Ort der sonstigen Leistung im Sinne des UstG Änderung seit dem 01. Januar 2010 I. Allgemeines Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Sie ist eine
MehrSONDERRUNDSCHREIBEN UMSATZSTEUER 2002
R E S W i r t s c h a f t s t r e u h a n d Steuerberatungs und Buchprüfungsgesellschaft m.b.h. A - 1030 Wien Rasumofskygasse 10/17 Tel: 0043 1 714 42 16 Fax: 0043 1 714 42 16 16 R E S. W T H @ A O N.
Mehr19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)
19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Kleinunternehmerinnen/ Kleinunternehmer Nach 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete Steuer von den Kleinunternehmern (vgl.
MehrMandanteninformation. Umsatzsteuer. Pflichtangaben. Rechnungen
Mandanteninformation Umsatzsteuer Pflichtangaben in Rechnungen Stand März 2013 Seite 1 Vorbemerkung Die nachfolgenden Ausführungen stellen einen kurzen Überblick über die Pflichtangaben in Rechnungen.
MehrHANDLUNGSBEDARF AUFGRUND DES GEBOTES ZU FORTLAUFENDEN NUMMERN AUF HONORARABRECHNUNGEN
HANDLUNGSBEDARF AUFGRUND DES GEBOTES ZU FORTLAUFENDEN NUMMERN AUF HONORARABRECHNUNGEN Die Bundesrechtsanwaltskammer hat den Kammern ein vom Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Gewerbesteuerrecht, Rechtsanwalt
MehrAktualisierung Berger/Kindl/Hinterleitner, Umsatzsteuer, 4. Auflage
Aktualisierung Berger/Kindl/Hinterleitner, Umsatzsteuer, 4. Auflage Seite 32 h) Vermietung von Beförderungsmittel: Das Kapitel wird durch folgenden Text ersetzt: Vermietung von Beförderungsmitteln Lesen
MehrMERKBLATT zur Systematik der Umsatzsteuer
MERKBLATT zur Systematik der Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer spielt, insbesondere bei unternehmerischen Projekten, eine immer größere Rolle. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über
Mehr- Info-Paket Steuerlich korrekte Rechnungen
- Info-Paket Inhalt: 14 UStG Ausstellung von Rechnungen 31 UStDV Angaben in der Rechnung 32 UStDV Rechnungen über Umsätze, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen 33 UStDV Rechnungen über Kleinbeträge
MehrMerkblatt. Pflichtangaben auf Rechnungen
Merkblatt Pflichtangaben auf Rechnungen Allgemeines Das Umsatzsteuergesetz (UStG) enthält umfassende Vorgaben, wie eine Rechnung auszusehen hat. Bedeutung haben diese Regelungen vor allem für den Vorsteuerabzug
Mehr1. Die Verbuchung der Umsatzsteuer
1. Die Verbuchung der Umsatzsteuer 59 1. Die Verbuchung der Umsatzsteuer Im Inland erbrachte Lieferungen und sonstige Leistungen eines Unternehmers unterliegen i.d.r. der Umsatzsteuer. Der Steuersatz beträgt
MehrElektronische Rechnung
Elektronische Rechnung Rechtliche Grundlagen Dr. Stefan Melhardt, BMF Hintergrund Richtlinie 2010/45/EU des Rates vom 13.7.2010 zur Änderung der MWSt-RL 2006/112/EG: - Vereinfachung, Modernisierung und
MehrBerufungsentscheidung
1 Außenstelle Wien Senat 1 GZ. RV/2661-W/07 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 20. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und
MehrNur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. - E-Mail-Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2 -
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL E-MAIL DATUM
MehrDas unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer
Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB
MehrDr. Klaus Junkes-Kirchen 13.09.2013
19 % 1 UStG Steuerbare Umsätze: Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens
MehrArt der Einkünfteermittlung (1)
Art der Einkünfteermittlung (1) Betriebliche Einkünfte - ermitteln Gewinn - Wertänderungen/Veräußerung von Betriebsvermögen steuerwirksam Möglichkeiten: - Betriebsvermögensvergleich ( 124f BAO bzw 189
MehrAnsprechpartner: Telefon: Stand: Carsten Baubkus 0355 365-1602 Januar 2014 E-Mail: baubkus@cottbus.ihk.de
INFORMATION Ansprechpartner: Telefon: Stand: Carsten Baubkus 0355 365-1602 Januar 2014 E-Mail: baubkus@cottbus.ihk.de Steuern O 05 Pflichtangaben für Rechnungen ein kurzer Überblick Führt ein Unternehmer
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Merkblatt zur Umsatzsteuerpflicht bei der Auftragsforschung Infolge der Aufhebung der vormaligen Steuerbefreiung der Umsätze der staatlichen Hochschulen aus Forschungstätigkeit
MehrONLINE-NEWS MÄRZ 2014
ONLINE-NEWS MÄRZ 2014 (N) Neu: UID-Nummer auch bei Inlandserwerben überprüfen? Durch den Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2013 ist es zu einer wesentlichen Änderung bei Inlandslieferungen gekommen.
MehrHobel und Späne GMBH Hauptstraße 31 1140 Wien Tel.: 01/ 456 78 90
Rechnung bis 50,00 inkl. Umsatzsteuer Hobel und Späne GMBH Hauptstraße 6. Ausstellungsdatum Lieferdatum: 2.7.202. Tag der oder sonstigen Wien, 2.7.202 0,00 0,00 Holztruhe Stauraum 90,00 5,00 2. Menge und
MehrSTEUERRECHT UND STEUERBERATUNG. Band 54
STEUERRECHT UND STEUERBERATUNG Band 54 Rechnungen im Umsatzsteuerrecht Rechtssichere Erstellung, Prüfung und Aufbewahrung konventioneller und elektronischer Rechnungen Von Prof. Dipl.-Kfm. Rolf-Rüdiger
Mehrder Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ( 13b UStG) auf bestimmte
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117
MehrNur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder. - E-Mail-Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2 -
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße
MehrDie Besteuerung der Imker
Die Besteuerung der Imker Zentrale Frage: Unterliegen Imker der Einkommensteuer und/oder auch der Umsatzsteuer? Beispiel: Imker Anton bewirtschaftet zwei Bienenvölker und hat 30 Kilo Honig geschleudert.
MehrReihengeschäfte. Reihengeschäfte. Grundsätze (Rz 450 UStR)
Reihengeschäfte Definition Ein Gegenstand Mehrere (mindestens zwei) geschäfte Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer 1 Reihengeschäfte Grundsätze (Rz 450 UStR)
MehrNeue Rechnungsstellung für Bauleistungen
Neue Rechnungsstellung für Bauleistungen Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 wurde die Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG mit Wirkung vom 01. April 2004 geändert. Konsequenz: Der Rechnungsempfänger
MehrNeue Rechnungsanforderungen im Umsatzsteuerrecht
Neue Rechnungsanforderungen im Umsatzsteuerrecht I. Was ist eine Rechnung? Als Rechnung ist jedes Dokument anzusehen, mit dem über eine Leistung abgerechnet wird. Dabei kommt es nicht darauf an, wie das
MehrMehrwertsteuerpaket: Neuer Ort der sonstigen Leistung ab 2010 - was Unternehmer jetzt beachten müssen
Mehrwertsteuerpaket: Neuer Ort der sonstigen Leistung ab 2010 - was Unternehmer jetzt beachten müssen Prüfung des Orts der sonstigen Leistung Ab dem 1.1.2010 gelten neue Regelungen für die Bestimmung des
MehrSONDER- KLIENTEN-INFO
2013 Neufeldweg 93, 8010 Graz Tel: +43 (0) 316 427428-0, Fax: -31 office@binder-partner.com www.binder-partner.com LG für ZRS Graz, FN 272901a SONDER- KLIENTEN-INFO DIE ELEKTRONISCHE RECHNUNG AB 01.01.2013
MehrVereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden
Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es
MehrANZAHLUNGS-, TEIL- UND SCHLUSSRECHNUNGEN
ANZAHLUNGS-, TEIL- UND SCHLUSSRECHNUNGEN In der Unternehmenspraxis sind die Ausstellung und der Erhalt von Anzahlungs- und Teilrechnungen inzwischen Standard. Zur Vorfinanzierung größerer Projekte ist
MehrUmsatzsteuer. Merkblatt zur Anwendung der Differenzbesteuerung für Gebrauchtwarenhändler
Umsatzsteuer Merkblatt zur Anwendung der Differenzbesteuerung für Gebrauchtwarenhändler Nr. 135/02 verantwortlich: RA Stefan Fritz Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken, Hauptmarkt
MehrÄnderungen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ( 13b UStG) durch
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117
MehrSONDERRUNDSCHREIBEN Ausstellung ordnungsmäßiger Rechnungen für den Vorsteuerabzug
Peter Kruse Dipl.-Kfm. Jan Kruse Dipl.-Kfm. Andreas Jäckel SONDERRUNDSCHREIBEN Ausstellung ordnungsmäßiger Rechnungen für den Vorsteuerabzug I. Einleitung: Das Umsatzsteuerrecht strotzt von Formalien.
MehrOrdnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013
Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG Rechtsstand: April 2013 Inhalt Seite I. Beispiel (Brutt-Rechnungsbetrag über 150 )...2 II. Erleichterungen für Rechnungen vn weniger als 150,- brutt (sg. Kleinstbetragsrechnungen)
MehrDreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer
Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Dreiecksgeschäft? Ein Dreiecksgeschäft ist ein Sonderfall des Reihengeschäftes. Die Grundregeln des Reihengeschäftes sind im Infoblatt
MehrUmsatzsteuer. November 2014
Umsatzsteuer November 2014 Die Umsatzsteuer, häufig auch Mehrwertsteuer genannt, ist die zweitgrößte Einnahmequelle des Bundes und der Länder. Ziel der Umsatzsteuergesetzgebung ist die Besteuerung des
MehrPflichtangaben für Rechnungen
1 Merkblatt zur Umsatzsteuer Pflichtangaben für Rechnungen Inhalt: 1. Pflichtangaben auf Rechnungen 2 2. Zusätzliche Rechnungsangabepflichten in besonderen Fällen 5 3. Pflichtangaben bei der Kleinbetragsrechnung
MehrIHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015
IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt
MehrInformationen zur elektronischen Übermittlung der ZM finden Sie auf der Internetseite www.bzst.bund.de.
ANLEITUNG zur Zusammenfassenden Meldung Abkürzungen: ZM = Zusammenfassende Meldung USt-IdNr. = Umsatzsteuer-Identifikationsnummer UStG = Umsatzsteuergesetz USt = Umsatzsteuer AO = Abgabenordnung BZSt =
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 8 GZ. RV/2255-W/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr1,vom 9. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes A. vom 15. November 2005
MehrM A N D A N T E N I N F O R M A T I O N
M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N Merkblatt zu Abschlags- und Schlussrechnungen 1. Grundsatz In Abschlagsrechnungen wird entsprechend des Fortschrittes der Arbeiten bereits ein Teil der insgesamt
MehrLaga (Hrsg.) Handbuch E-Rechnung und E-Procurement. Rechtliche und technische Rahmenbedingungen
Laga (Hrsg.) Handbuch E-Rechnung und E-Procurement Rechtliche und technische Rahmenbedingungen Inhaltsverzeichnis Vorwort... 7 Gerhard Laga Fünf Thesen zur E-Rechnung... 9 Axel Kutschera/Mario Mayr Rechtsgrundlage
MehrUniversität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2009
Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2009 Lösungen zu den Übungsaufgaben zur Umsatzsteuer 1. Aufgabe a) Horst hat die
MehrRechnungseingang: Checkliste
Rechnungseingang: Checkliste Seite 1 Rechnungseingang: Checkliste Für Zwecke des Vorsteuerabzugs muss eine Rechnung nach 14 Abs. 4 und 14a folgende Angaben enthalten: vollständiger Name und die vollständige
MehrRechnungen: Pflichtangaben in der Rechnung
Rechnungen: Pflichtangaben in der Rechnung Seit 01.01.2004 ist das Steueränderungsgesetz 2003 in Kraft. Dieses fasst u.a. die Pflichtangaben in Rechnungen neu. Von Bedeutung sind diese Regelungen besonders
MehrFrage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch Art. 5 des StVereinfG 2011
Wirtschaft und Verwaltung Steuern Veröffentlichungen zu Steuerarten Umsatzsteuer Veröffentlichungen zu Steuerarten 19.04.2011 Frage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung
MehrFragen und Antworten zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung
2011/0604162 IV D 2 - S 7287-a/09/10004 26. Juli 2011 Fragen und Antworten zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollen durch Änderungen im Umsatzsteuergesetz
MehrVorbemerkung:...2 Rechtsgrundlagen...2 Welche Verträge führen zur Steuerschuldnerschaft?...3 Wer ist Steuerschulder?...4 Anforderungen an die
Umsatzsteuer 2002 Einführung der Steuerschuldnerschaft des Auftraggebers Wegfall des Abzugsverfahrens und der Nullregelung Vorbemerkung:...2 Rechtsgrundlagen...2 Welche Verträge führen zur Steuerschuldnerschaft?...3
MehrDreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer
Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Dreiecksgeschäft? Ein Dreiecksgeschäft ist ein Sonderfall des Reihengeschäftes. Die Grundregeln des Reihengeschäftes sind im Infoblatt
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... 5. Abkürzungsverzeichnis... 16
7 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 16 1 Einführung in die Umsatzsteuer... 17 1.1 Welche Bedeutung hat die Umsatzsteuer?... 18 1.2 Wie ist die Umsatzsteuer in der Europäischen Union
Mehr7 Berichtigung einer E-Rechnung
7 Berichtigung einer E-Rechnung Stellt sich nachdem eine E-Rechnung versandt wurde ein Fehler heraus,muss die Rechnung berichtigt werden. Das sollten Sie beachten: Von einer Rechnung spricht man erst dann,
Mehr