Formblatt 1 Bekanntmachung Zusammensetzung Wahlvorstand

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Formblatt 1 Bekanntmachung Zusammensetzung Wahlvorstand"

Transkript

1 Formblatt 1 Bekanntmachung Zusammensetzung Wahlvorstand Der Wahlvorstand bei... (Dienststelle), den. (Ort) (Datum) Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes Der Wahlvorstand für die Wahl des Personalrats bei. (Dienststelle) besteht aus: 1. (Vorname, Familienname) (Amts-, Dienst- oder Berufsbezeichnung) (Gruppenzugehörigkeit) (Dienstanschrift, Telefon, Telefax) Vorsitzende/r 2. (Vorname, Familienname) (Amts-, Dienst- oder Berufsbezeichnung). (Gruppenzugehörigkeit) (Dienstanschrift, Telefon, Telefax) 3. (Vorname, Familienname) (Amts-, Dienst- oder Berufsbezeichnung) (Gruppenzugehörigkeit) (Dienstanschrift, Telefon, Telefax) 72

2 Ersatzmitglieder sind: 1. für. 2. für 3.. für. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass Vorabstimmungen über eine vom Gesetz abweichende Verteilung der Sitze auf die Gruppen oder über eine gemeinsame Wahl nur berücksichtigt werden können, wenn das Ergebnis dem Wahlvorstand bis spätestens... vorliegt ( 4 Abs. 1 WO-LPVG).... (Unterschrift Vorsitzende/r) (Unterschrift) (Unterschrift) Aushang am bis zum Abschluss der Stimmabgabe. Abgenommen am.. 73

3 Formblatt 2 Einladung zur Sitzung des Wahlvorstandes Der Wahlvorstand bei... (Dienststelle), den (Ort) (Datum) komba gewerkschaft Orts-/Kreisverband Frau/Herrn Mustermann Anschrift Sitzung des Wahlvorstandes Sehr geehrte/r Frau/Herr Mustermann, hiermit lade ich Sie zu der ersten Sitzung des Wahlvorstandes ein. am., den Die Sitzung findet im.. um.. Uhr statt. Gemäß 20 Abs. 2 LPVG sind die in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften berechtigt, einen Beauftragten an dieser Sitzung mit beratender Stimme teilnehmen zu lassen. Tagesordnung: 1. Aufstellung des Wahlkalenders zur frist- und termingerechten Wahldurchführung 2. Beratung des Inhalts des Wahlausschreibens Vorsitzende/r 74

4 Formblatt 3 Niederschrift über die Ermittlung der zu wählenden Personalratsmitglieder Der Wahlvorstand bei... (Dienststelle)...., den (Ort) (Datum) Niederschrift über die Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder, ihre Verteilung auf die Gruppen und die Anteile der Geschlechter innerhalb der Dienststelle ( 14 LPVG NW, 5 Abs. 1 WO-LPVG) In der heutigen Sitzung des Wahlvorstandes, an der teilgenommen haben, 1. als Vorsitzende/r wurde die Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder und die Verteilung auf die Gruppen errechnet, nachdem festgestellt worden war, dass bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung vom.. angegebenen Frist dem Wahlvorstand eine Mitteilung über eine Vorabstimmung wegen der abweichenden Verteilung der Sitze auf die Gruppen nicht zugegangen ist. 1. Die Zahl der in der Regel Beschäftigten beträgt insgesamt, davon Beamtinnen / Beamte.., davon. Männer,.. Frauen, Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer.., davon Männer,. Frauen. Es sind. Personalratsmitglieder zu wählen. 75

5 2. Die Verteilung der Sitze auf die Gruppen wurde wie folgt errechnet: Die Zahl der in der Regel beschäftigten Gruppenangehörigen wurde durch die Ziffern 1, 2, 3, usw. geteilt. Die Sitze der Gruppe der Beamtinnen und Beamten und der Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergibt sich aus den errechneten ganzen Zahlen / der errechneten Zahl ( 5 Abs. 2 WO-LPVG). Danach entfallen auf die einzelnen Gruppen: Geteilt durch Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Beamtinnen/Beamte 1... ( ) ( ) 2. ( ) ( ) 3. ( ) ( ) usw. Die Reihenfolge der für die Zuteilung der Sitze in Betracht kommenden Höchstzahlen ergibt sich aus den eingeklammerten Ziffern. a) Hiernach (würden) entfallen auf die Gruppe der Beamtinnen und Beamten Sitze, Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer. Sitze. b) Aus 14 Abs. 3 und 4 LPVG NW und 5 Abs. 3 WO-LPVG ergibt sich jedoch folgende Verteilung: Der Gruppe der. steht/stehen nach 14 Abs. 3 LPVG NW mindestens. Sitz/e zu. Sie erhält von der Gruppe der.. (niedrigster Zahlenbruchteil oder Losentscheid) Sitz/e ( 5 Abs. 3 WO-LPVG). Somit erhalten: Beamtinnen und Beamten.. Sitze, Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer.. Sitze. (Unterschrift Vorsitzende/r) (Unterschrift) (Unterschrift) 76

6 Formblatt 4 Wahlausschreiben Der Wahlvorstand bei... (Dienststelle / Ort), (Geschäftsstelle/ Zimmernummer o.ä.) den.. (Datum) Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrats Nach 13 Abs. 1 LPVG NW ist in (Bezeichnung der Dienststelle) ein Personalrat zu wählen. Der Personalrat besteht aus. Mitgliedern. Davon erhält die Gruppe der Beamten. Vertreter, der Arbeitnehmer. Vertreter. Die Beamten und Arbeitnehmer wählen ihre Vertreter in getrennten Wahlgängen (Gruppenwahl). Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Ein Abdruck des Wählerverzeichnisses liegt. (Ortsbezeichnung) aus und kann dort von den Wahlberechtigten bis zum Abschluss der Stimmabgabe an den Arbeitstagen von..bis... Uhr eingesehen werden. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses können nur innerhalb einer Woche ab Auslage schriftlich beim Wahlvorstand eingelegt werden. Letzter Tag der Einspruchsfrist ist. 77

7 Ein Abdruck des LPVG NW und der Wahlordnung liegen im. von. bis.. zur Einsicht aus. Die Wahlberechtigten sowie die in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften und Berufsverbände ( 110 LPVG NW) werden aufgefordert, innerhalb von 3 Wochen seit Erlass dieses Wahlausschreibens, spätestens am., dem Wahlvorstand Wahlvorschläge für jede Gruppe (vgl. 7 Abs. 1 und 2 WO-LPVG) einzureichen. Die Wahlvorschläge der Beschäftigten für die Beamtengruppe müssen von mindestens wahlberechtigten Gruppenangehörigen, Arbeitnehmergruppe müssen von mindestens wahlberechtigten Gruppenangehörigen unterzeichnet sein ( 16 Abs. 5 LPVG NW). Die Beschäftigten können ihre Unterschrift rechtswirksam nur für einen Wahlvorschlag abgeben. Die Wahlvorschläge der Gewerkschaften und der Berufsverbände müssen von einem Beauftragten der Organisation unterzeichnet sein. Die nach 11 Abs. 2 LPVG NW nicht wählbaren Beschäftigten dürfen keine Wahlvorschläge einreichen oder unterzeichnen. Die Wahlvorschläge sind für die Gruppen getrennt einzureichen. Wahlvorschläge, die nicht die erforderlichen Unterschriften enthalten oder verspätet eingereicht werden, sind ungültig. Gewählt werden kann nur, wer in einem gültigen Wahlvorschlag aufgenommen ist. Jeder Wahlvorschlag soll so viele Bewerber aufweisen, wie Personalratsmitglieder der Gruppe zu wählen sind. Die Namen der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber sind auf dem Wahlvorschlag untereinander aufzuführen und mit fortlaufenden Nummern zu versehen. Außer dem Familiennamen sind der Vorname, das Geburtsdatum, die Amt-, Dienst- oder Berufsbezeichnung, die Beschäftigungsstelle und die Gruppenzugehörigkeit anzugeben. Die schriftliche Zustimmung der Bewerberinnen und Bewerber zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ist beizufügen. Jede oder jeder Beschäftigte kann für die Wahl des Personalrats nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Aus dem Wahlvorschlag soll zu ersehen sein, welche oder welcher der Unterzeichnenden zur Vertretung des Vorschlags gegenüber dem Wahlvorstands berechtigt ist. Fehlt eine Angabe hierüber, so gilt die oder der Unterzeichner/in als berechtigt, die oder der an erster Stelle steht. Der Wahlvorschlag kann mit einem Kennwort versehen sein. Die Wahlvorschläge werden spätestens am bis zum Abschluss der Stimmabgabe an dieser Stelle ausgehängt. 78

8 Gemäß 14 Abs. 6 LPVG sollen Frauen und Männer ihrem zahlenmäßigen Anteil in der Dienststelle entsprechend im Personalrat vertreten sein. Von derzeit.. Regel-Beschäftigten sind Frauen und Männer, und zwar.. Beamtinnen und. Beamte sowie. Arbeitnehmerinnen und. Arbeitnehmer. Die Stimmabgabe findet statt am. von. bis.. Uhr (Abstimmungstag/e). (Ortsangabe/n) Wahlberechtigte, die eine schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) wünschen, erhalten auf Verlangen zum Zwecke der schriftlichen Stimmabgabe den Stimmzettel, den Wahlumschlag, Hinweise zur Briefwahl, eine vorgedruckte vom Wähler abzugebende Erklärung gemäß 16 Abs.1 Ziff. 2 WO-LPVG, einen größeren Briefumschlag, im Bedarfsfall einen Freiumschlag, der die Anschrift des Wahlvorstandes und als Absender den Namen und die Anschrift der oder des Wahlberechtigten sowie den Vermerk Schriftliche Stimmabgabe" trägt und ein Merkblatt über die Art und Weise der schriftliche Stimmabgabe ausgehändigt oder übersandt. Auf Antrag erhalten sie auch einen Abdruck des Wahlausschreibens und des Wahlvorschlags. Die Sitzung des Wahlvorstandes, in der die Stimmen ausgezählt werden und das Wahlergebnis festgestellt wird, findet statt am um Uhr (Tag der Sitzung) in (Ortsangabe). Die Teilnahme an der Stimmenauszählung ist allen Beschäftigten möglich. 79

9 Tag des Erlasses dieses Wahlausschreibens:.. (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Vorsitzende/r Ausgehängt am... bis zum Abschluss der Stimmabgabe. Abgenommen am... 80

10 Formblatt 5 Anschreiben zur Übersendung des Wahlausschreibens an die Gewerkschaften Der Wahlvorstand bei... (Dienststelle), den. (Ort) (Datum) komba gewerkschaft Ortsverband/Kreisverband/Fachgruppe Frau/Herrn Mustermann Anschrift Wahlausschreiben Sehr geehrte Frau.., / sehr geehrter Herr.., anliegend übersende ich Ihnen das Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrats bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung. zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen (Wahlvorstandsvorsitzende/r) 81

11 Formblatt 6 Wahlvorschlag Ortsverband. Wahlvorschlag Für die Wahl des (Bezeichnung des Gremiums 1) bei (Benennung der Dienststelle) Der Wahlvorschlag erhält das Kennwort: komba gewerkschaft Als Personalratsmitglieder werden für die Gruppe der Arbeitnehmer vorgeschlagen: 2) Bewerber / Bewerberinnen: 1. Name, Vorname / Geburtsdatum / Amts-, Dienst- oder Berufsbezeichnung / Beschäftigungsstelle / Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer 2. Name, Vorname / Geburtsdatum / Amts-, Dienst- oder Berufsbezeichnung / Beschäftigungsstelle / Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer 3. Name, Vorname / Geburtsdatum / Amts-, Dienst- oder Berufsbezeichnung / Beschäftigungsstelle / Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer 4. usw. Anlage: Zustimmungserklärungen 3). (Unterschriften) Wichtige Hinweise: 1) Personalrat, Gesamtpersonalrat, Bezirkspersonalrat oder Hauptpersonalrat 2) Zur Übersichtlichkeit wird empfohlen, diese Liste in DIN A 4 Querformat zu erstellen. 3) Die Zustimmungserklärungen müssen im Original mit dem Wahlvorschlag fest verbunden werden, d. h. zusammen geheftet, damit ein Dokument entsteht. 82

12 Formblatt 7 Zustimmungserklärung zum Wahlvorschlag Bitte in Blockschrift deutlich lesbar ausfüllen! Name, Vorname Anschrift Zustimmungserklärung Ich bin damit einverstanden, dass ich im Wahlvorschlag der komba gewerkschaft für die Wahl des. (Bezeichnung des Gremiums) 1). bei.. (Benennung der Dienststelle)... für die Gruppe der Arbeitnehmer benannt worden bin. Ort, Datum Unterschrift Wichtiger Hinweis: 1) Personalrat, Gesamtpersonalrat, Bezirkspersonalrat, Hauptpersonalrat Die Zustimmungserklärung muss für jede Wahl in einen dieser Personalräte besonders unterzeichnet und dem jeweiligen Wahlvorschlag beigefügt werden. 83

13 Formblatt 8 Stimmzettel Listenwahl Stimmzettel für die Wahl der Personalratsmitglieder der Gruppe der (Gruppenwahl und Verhältniswahl, 34 Abs. 1 a) und Abs. 2 WO-LPVG NW) Der Stimmzettel ist ungültig, wenn mehr als eine Vorschlagsliste angekreuzt ist. Vorschlagsliste 1 Kennwort Vorschlagsliste 2 Kennwort Vorschlagsliste 3 Kennwort

14 Formblatt 9 Stimmzettel Personenwahl Stimmzettel für die Wahl der Personalratsmitglieder der Gruppe der (Gruppenwahl und Personenwahl, 26 Abs. 1 a) und Abs. 2 a) WOLPVG NW) Der Stimmzettel ist ungültig, wenn mehr als Bewerber angekreuzt sind. Kennwort 1. Kennwort 2. Kennwort 3. Kennwort 4. Kennwort 5. 85

15 Formblatt 10 Hinweise zur Briefwahl Der Wahlvorstand bei... (Dienststelle) Hinweise zur Briefwahl Zur schriftlichen Stimmabgabe (Briefwahl) haben Sie folgende Unterlagen erhalten: 1. Stimmzettel, 2. Wahlumschlag, 3. eine vorgedruckte Erklärung, in der Sie gegenüber dem Wahlvorstand versichern, dass Sie den Stimmzettel persönlich gekennzeichnet haben oder durch eine Vertrauensperson haben kennzeichnen lassen, 4. Hinweise zur Briefwahl, 5. einen größeren Briefumschlag / Freiumschlag mit der Anschrift des Wahlvorstandes, dem Absender, der Ihren Namen und Anschrift enthält sowie einem Vermerk auf dem Umschlag Schriftliche Stimmabgabe. Nehmen Sie nunmehr den Stimmzettel zur Hand und kreuzen Sie die Kandidaten an. Legen Sie diesen Stimmzettel gefaltet in den Wahlumschlag und kleben den Wahlumschlag zu. Bitte füllen Sie sodann die beigefügte Erklärung aus. Den verschlossenen Wahlumschlag und die Erklärung legen Sie bitte in den ebenfalls beigefügten größeren Briefumschlag / Freiumschlag mit der Aufschrift Schriftliche Stimmabgabe und kleben diesen Briefumschlag / Freiumschlag zu. Übergeben bzw. übersenden Sie den Briefumschlag so frühzeitig an den Wahlvorstand, dass er bis zum (Datum) (Uhrzeit) dem Wahlvorstand vorliegt. Die Wahlbriefe können im Normalfall über die Dienstpost versendet werden, um Portokosten zu vermeiden. Wahlberechtigte, die Urlaub haben, eine Kur/Reha-Maßnahme durchführen oder aus anderen Gründen abwesend sind, sich aber in der Bundesrepublik aufhalten, werden gebeten, den Umschlag unfrankiert zur Post zu geben, sofern nicht ein Freiumschlag zur Verfügung gestellt wurde. Das Porto wird vom Empfänger übernommen... Der Wahlvorstand Unterschriften 86

16 Formblatt 11 Erklärung im Rahmen der Briefwahl Bitte in Blockschrift deutlich lesbar ausfüllen! Name, Vorname Anschrift Erklärung für die schriftliche Stimmabgabe im Rahmen der Briefwahl.! Ich versichere hiermit, dass ich den Stimmzettel selbst gekennzeichnet habe. Ort, Datum. Unterschrift Wichtiger Hinweis: Der Wahlumschlag darf nur den Stimmzettel enthalten. Diese Erklärung ist also nicht zusammen mit dem Stimmzettel in den Wahlumschlag zu legen. Der verschlossene Wahlumschlag ist zusammen mit dieser Erklärung in den beigefügten Rückantwortumschlag / Freiumschlag mit dem Aufdruck Schriftliche Stimmabgabe an den Wahlvorstand zurück zu geben oder zurück zu senden. 87

17 Formblatt 12 Wahlniederschrift Der Wahlvorstand bei... (Dienststelle), den (Ort) (Datum) Wahlniederschrift gem. 20 Abs. 3 LPVG i. V. m. 20 WO-LPVG In der heutigen Sitzung des Wahlvorstandes, an der teilgenommen haben, 1. Vorsitzende/r (Name).. 2. Wahlvorstand (Name) 3. Wahlvorstand (Name)..., ist das Ergebnis der am.. und durchgeführten Wahl des Personalrats in öffentlicher Auszählung ab.. Uhr im des Rathauses (Angabe des Auszählungsortes) festgestellt worden. Zu wählen waren Personalratsmitglieder, davon A... Vertreter der Arbeitnehmer in Verhältniswahl, B.. Vertreter der Beamten in Verhältniswahl. Der Vergleich der Zahl der Wahlumschläge gem. 19 WO-LPVG mit der Zahl der nach dem Wählerverzeichnis abgegebenen Stimmen ergab Übereinstimmung (oder ergab keine Übereinstimmung, dann muss eine Begründung angegeben werden). 88

18 Wahlberechtigt waren lt. der berichtigten Wählerliste. Beschäftigte. Abgegeben wurden.. Stimmen. A. Arbeitnehmer Wahlberechtigt waren lt. der berichtigten Wählerliste. für die Gruppe der Arbeitnehmer. Abgegeben wurden Stimmzettel. Es waren gültig.. Stimmzettel. Es waren ungültig.. Stimmzettel. Auf die Liste 1 entfielen.. gültige Stimmen Auf die Liste 2 entfielen. gültige Stimmen. Zur Verteilung der Sitze auf die Vorschlagslisten wurden die Stimmenzahlen, die den Listen zugefallen sind, durch 1, 2, 3 usw. geteilt. Das Ergebnis zeigt die nachstehende Übersicht: Liste 1 (Kennwort. ) Liste 2 (Kennwort ) Geteilt durch 1: Geteilt durch 2: Geteilt durch 3: Geteilt durch 4: Geteilt durch 5: Geteilt durch 6: Geteilt durch 7: Geteilt durch 8: Geteilt durch 9: Geteilt durch 10: Geteilt durch 11: Geteilt durch 12: Geteilt durch 13: Geteilt durch 14: 89

19 Somit entfallen auf die Liste 1 (Kennwort. ) Sitze und auf die Liste 2 (Kennwort. )... Sitze. Demnach sind gewählt aus Liste 1 (Kennwort. ) die Bewerberinnen/Bewerber: (Namen einsetzen) aus Liste 2 (Kennwort. ) die Bewerberinnen/Bewerber: (Namen einsetzen) B. Beamte Wahlberechtigt waren lt. der berichtigten Wählerliste. für die Gruppe der Beamten. Abgegeben wurden Stimmzettel. Es waren gültig.... Stimmzettel. Es waren ungültig Stimmzettel. Auf die Liste 1 entfielen gültige Stimmen Auf die Liste 2 entfielen gültige Stimmen. Zur Verteilung der Sitze auf die Vorschlagslisten wurden die Stimmenzahlen, die den Listen zugefallen sind, durch 1, 2, 3 usw. geteilt. 90

20 Das Ergebnis zeigt die nachstehende Übersicht: Liste 1 (Kennwort. ) Liste 2 (Kennwort ) Geteilt durch 1: Geteilt durch 2: Geteilt durch 3: Geteilt durch 4: Geteilt durch 5: usw. Somit entfallen auf die Liste 1 (Kennwort. ) Sitze und auf die Liste 2 (Kennwort. )... Sitze. Demnach sind gewählt aus Liste 1 (Kennwort. ) die Bewerberinnen/ Bewerber: (Namen einsetzen)., aus Liste 2 (Kennwort. ) die Bewerber/Bewerberinnen: (Namen einsetzen). Die gewählten Bewerber und Bewerberinnen wurden am.. von Ihrer Wahl schriftlich in Kenntnis gesetzt. Vorsitzende(r) Wahlvorstand Wahlvorstand 91

21 Formblatt 13 Benachrichtigung der gewählten Bewerberinnen/ Bewerber Der Wahlvorstand bei... (Dienststelle), den. (Ort) Frau/Herr (Namen einsetzen) Amt:.. Anschrift Sehr geehrte Frau/sehr geehrter Herr, Benachrichtigung (Datum) gem. 21 der Wahlordnung zum LPVG NW (WO-LPVG NW) setzen wir Sie davon in Kenntnis, dass Sie bei der vom bis durchgeführten Wahl zum Mitglied des...(bezeichnung des Gremiums und der Dienststelle) gewählt worden sind. Wenn Sie nicht binnen 3 Arbeitstagen nach Zugang dieser Benachrichtigung dem Wahlvorstand erklären, dass Sie die Wahl ablehnen, gilt die Wahl als angenommen. Sollten Sie die Wahl nicht ablehnen, laden wir Sie gem. 30 Abs. 1 LPVG NW zu der am.(datum, Uhrzeit) in (Ort) stattfindenden konstituierenden Sitzung des Personalrats ein. Tagesordnung * : TOP 1 TOP 2 Wahl der vorsitzenden Person ( 29 Abs. 1 LPVG NW) Wahl der Stellvertreterinnen/Stellvertreter der vorsitzenden Person ( 29 Abs. 1 LPVG NW) Mit freundlichen Grüßen..... Vorsitzende/r Wahlvorstand Wahlvorstandsmitglied Wahlvorstandmitglied * siehe Erläuterungen nach Niederschrift 92

22 Formblatt 14 Niederschrift der konstituierenden Sitzung Der Wahlvorstand bei... (Dienststelle), den (Ort) (Datum) Niederschrift über die konstituierende Sitzung des in der Zeit vom.. bis.... gewählten. (Bezeichnung des Gremiums).. der. (Bezeichnung der Dienststelle) für die Wahlperiode vom bis Beginn der Sitzung: Uhr Anwesende: siehe Anwesenheitsliste. TOP 1: Wahl der vorsitzenden Person gem. 29 Abs. 1 LPVG NW Frau/Herr.. wurde einstimmig zur/zum Vorsitzenden gewählt. TOP 2: Wahl der Stellvertreterinnen/Stellvertreter gem. 29 Abs. 1 LPVG NW Zur Stellvertreterin/zum Stellvertreter / zu Stellvertretern wurden Frau/Herr einstimmig gewählt. Ende der Sitzung: Uhr Vorsitzende/r Wahlvorstand Wahlvorstandsmitglied Wahlvorstandsmitglied *Erläuterungen zum Wahlverfahren: Die Reihenfolge der Stellvertretung bestimmt der Personalrat. Sofern im Personalrat Beamtinnen und Beamte und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertreten sind, darf die erste Stellvertreterin oder der erste Stellvertreter nicht derselben Gruppe angehören wie die vorsitzende Person. 93

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes für die Wahl des Schulpersonalrates ( 1 Abs 5 WOLPersVG)

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes für die Wahl des Schulpersonalrates ( 1 Abs 5 WOLPersVG) Muster 1 D e r W a h l v o r s t a n d d e s, den (Name der Schule/des Seminars) (Ort) (Datum) Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes für die Wahl des Schulpersonalrates ( 1 Abs 5 WOLPersVG)

Mehr

Bekanntmachung. über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes ( 1 Abs. 4 WO-SPersVG) Der Wahlvorstand für die Wahl des Personalrates bei...

Bekanntmachung. über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes ( 1 Abs. 4 WO-SPersVG) Der Wahlvorstand für die Wahl des Personalrates bei... Der Wahlvorstand bei.. Vordruck 1.. (Ort, Datum) (Anschrift) (Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse) Ausgehängt am... bis zum Abschluss der Stimmabgabe. Abgenommen am... Bekanntmachung über die Zusammensetzung

Mehr

Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrats in Gruppenwahl ( 6 WOLPersVG)

Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrats in Gruppenwahl ( 6 WOLPersVG) Der Wahlvorstand bei der Dienststelle Fachhochschule Trier Standorte Trier u. Idar-Oberstein Ort, 10.03.2009 Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrats in Gruppenwahl ( 6 WOLPersVG) Gemäß 12 LPersVG

Mehr

Übersicht über Formblattmuster für die Personalratswahl

Übersicht über Formblattmuster für die Personalratswahl Übersicht über Formblattmuster für die Personalratswahl Nr. Anzahl Blätter 1 Mitteilung an die Mitglieder des Wahlvorstandes über ihre Bestellung.. 1 2 Bekanntmachung der Mitglieder des Wahlvorstandes

Mehr

Wahlausschreiben für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ( 31 i. V. m. 6 WOLPersVG)

Wahlausschreiben für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ( 31 i. V. m. 6 WOLPersVG) Der Wahlvorstand bei der/dem Dienststelle Ort, TU Kaiserslautern Kaiserslautern, 26.04.16 Wahlausschreiben für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ( 31 i. V. m. 6 WOLPersVG) Gemäß 58

Mehr

Bekanntgabe der Mitglieder des Wahlvorstandes für die Personalratswahlen ( 1 Absatz 5 WOLPersVG) 1

Bekanntgabe der Mitglieder des Wahlvorstandes für die Personalratswahlen ( 1 Absatz 5 WOLPersVG) 1 Bitte unbedingt ausfüllen Formular Nr. 1 Bekanntgabe der Mitglieder des Wahlvorstandes für die Personalratswahlen ( 1 Absatz 5 WOLPersVG) 1 (Schule/Studienseminar mit Adresse oder Schulstempel). (ggf.

Mehr

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit) Vordrucke zur Durchführung der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit in der Fassung vom 8. November 2005

Mehr

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit) Vordrucke zur Durchführung der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit in der Fassung vom 8. November 2005

Mehr

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit) Vordrucke zur Durchführung der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit in der Fassung vom 8. November 2005

Mehr

Weiterbildung und Kultur. Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. Der Hauptwahlvorstand

Weiterbildung und Kultur. Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. Der Hauptwahlvorstand Der Hauptwahlvorstand M1,1ster 13 a bei der/dem Dienststelle Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Ort, Datum Mainz, 20.03.201 7 Wahlausschreiben für die Wahl des Hauptpersonalrats in

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Anlage 2 Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Hauptwahlvorstand für die Wahl 2014 der Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung München, 5. Mai 2014 Salvatorstraße

Mehr

JUSTIZBLATT RHEINLAND-PFALZ

JUSTIZBLATT RHEINLAND-PFALZ JUSTIZBLATT RHEINLAND-PFALZ AMTSBLATT DES MINISTERIUMS DER JUSTIZ ZKZ 63004 71. Jahrgang Mainz, den 7. Februar 2017 Nummer 2 INHALT Verwaltungsvorschriften und Rundschreiben Seite 16. 12. 2016 Wahlen und

Mehr

Hauptwahlvorstand für die Wahl des Hauptpersonalrats 2014 beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Hauptwahlvorstand für die Wahl des Hauptpersonalrats 2014 beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Hauptwahlvorstand für die Wahl des Hauptpersonalrats 2014 beim Bayerischen Staatsmisterium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsmisterium für Bildung und Kultus, Wissenschaft

Mehr

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des örtlichen Wahlvorstandes für die Personalratswahl

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des örtlichen Wahlvorstandes für die Personalratswahl Muster 1 Der Wahlvorstand, den Bekanntmachung über die Zusammensetzung des örtlichen Wahlvorstandes für die Personalratswahl Der örtliche Wahlvorstand für die Wahl des örtlichen Personalrats besteht aus:

Mehr

Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen (WahlO Post)

Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen (WahlO Post) Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen (WahlO Post) WahlO Post Ausfertigungsdatum: 22.02.2002 Vollzitat: "Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den

Mehr

Muster 9. Wahlniederschrift bei gemeinsamen Wahlen des Personalrates ( 19 Wahlordnung zum HmbPersVG)

Muster 9. Wahlniederschrift bei gemeinsamen Wahlen des Personalrates ( 19 Wahlordnung zum HmbPersVG) Muster 9 Wahlniederschrift bei gemeinsamen Wahlen des Personalrates ( 9 Wahlordnung zum HmbPersVG) Der Wahlvorstand für die Wahl des Personalrates bei (Dienststelle) zugleich als örtlicher Wahlvorstand

Mehr

Wahlordnung für die btü-delegiertenwahl

Wahlordnung für die btü-delegiertenwahl Wahlordnung für die btü-delegiertenwahl Erster Teil: Allgemeine Vorschriften 1 Wahlvorstand (1) Die Leitung der Wahl obliegt dem Wahlvorstand, der für jeden Bezirk bzw. für den Pensionistenverband gebildet

Mehr

Terminplan für die Mitarbeitervertretungswahl

Terminplan für die Mitarbeitervertretungswahl Terminplan für die Mitarbeitervertretungswahl Nr Aufgaben Hinweise Termine. Spätestens drei Monate vor Ablauf Ablauf der Amtszeit 1 Bestellung des der Amtszeit der MAV durch MAV am... Wahlvorstandes Mitarbeiterversammlung

Mehr

Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen (WahIO Post) vom 22. Februar 2002 (BGBI. I S. 946)

Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen (WahIO Post) vom 22. Februar 2002 (BGBI. I S. 946) Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen (WahIO Post) vom 22. Februar 2002 (BGBI. I S. 946) Auf Grund des 34 des Postpersonalrechtsgesetzes vom 14. September 1994 (BGBI.

Mehr

Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule

Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule Ausgabe Nr. 7 2. Jahrgang Gelsenkirchen, 29.04.2016 Inhalt: Wahlausschreiben für die Wahl zur Besetzung des Personalrates und der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Mehr

KAPITEL 9 WAHLEN ZUR MITARBEITERVERTRETUNG MUSTER WAHLAUSSCHREIBEN

KAPITEL 9 WAHLEN ZUR MITARBEITERVERTRETUNG MUSTER WAHLAUSSCHREIBEN MUSTER WAHLAUSSCHREIBEN Der WAHLVORSTAND......, den... WAHLAUSSCHREIBEN 1 Für die MitarbeiterInnen des/ der... ist gemäß 1 MAVG eine Mitarbeitervertretung zu bilden. Diese Mitarbeitervertretung besteht

Mehr

Hauptwahlvorstand für die Wahl des Hauptpersonalrats 2014 beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Hauptwahlvorstand für die Wahl des Hauptpersonalrats 2014 beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Hauptwahlvorstand für die Wahl des Hauptpersonalrats 2014 beim Bayerischen Staatsmisterium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsmisterium für Bildung und Kultus, Wissenschaft

Mehr

Personalratswahlen im Land Brandenburg

Personalratswahlen im Land Brandenburg Personalratswahlen im Land Brandenburg Hinweise auf Aufgaben vorstände und zu beachtende Fristen Die Einleitung und Durchführung en unterliegt der Zuständigkeit vorstände. Auf folgende Aufgaben, Fristen

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 28. Jahrgang Potsdam, den 24. Mai 2017 Nummer 30 Zweite Verordnung zur Änderung der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz

Mehr

Allgemeine Verfahrensvorschriften

Allgemeine Verfahrensvorschriften 1 Personalratswahlen in Rheinland-Pfalz Allgemeine Verfahrensvorschriften Die folgende Zusammenstellung der allgemeinen Verfahrensvorschriften für die Wahl der Personalräte nach dem rheinland-pfälzischen

Mehr

Nr. 9 München, den 15. Juni Jahrgang. Inhaltsübersicht

Nr. 9 München, den 15. Juni Jahrgang. Inhaltsübersicht AMTSBLATT des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Nr. 9 München, den 15. Juni 2018 73. Jahrgang Inhaltsübersicht Datum Seite Personalwesen 01.06.2018 2035-F Vorbereitung

Mehr

Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz

Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz Zum 29.01.2019 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Bitte folgen Sie diesem Link, um die Tabelle an dieser Stelle auf dem Transparenzportal

Mehr

Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung, vorbehalten.

Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung, vorbehalten. Dr. Kluge Seminare e.k. Inhaber: Dr. jur. Henning Kluge Schiffgraben 17 30159 Hannover Tel.: 0511 / 54 39 21 66 Fax: 0511 / 54 39 21 67 E-Mail: info@kluge-seminare.de Web: www.kluge-seminare.de 2017 -

Mehr

Sächsische Personalvertretungswahlenverordnung B Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei gemeinsamer Wahl.

Sächsische Personalvertretungswahlenverordnung B Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei gemeinsamer Wahl. Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zu den Wahlen nach dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz Sächsische Personalvertretungswahlenverordnung (SächsPersVWVO) vom 27. Januar 2011 einschließlich

Mehr

Sächsische Personalvertretungswahlenverordnung

Sächsische Personalvertretungswahlenverordnung Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zu den Wahlen nach dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz ( SächsPersVWVO) Vom 27. Januar 2011 Aufgrund von 92 des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes

Mehr

Vom 27. Januar 2011 (SächsGVBl. S. 2), die durch die Verordnung vom 19. Januar 2016 (SächsGVBl. S. 2) geändert worden ist.

Vom 27. Januar 2011 (SächsGVBl. S. 2), die durch die Verordnung vom 19. Januar 2016 (SächsGVBl. S. 2) geändert worden ist. Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zu den Wahlen nach dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz (Sächsische Personalvertretungswahlenverordnung SächsPersVWVO) Vom 27. Januar 2011 (SächsGVBl. S.

Mehr

KOMPENDIEN

KOMPENDIEN Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zu den Wahlen nach dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz (Sächsische Personalvertretungswahlenverordnung SächsPersVWVO) 1 vom 27. Januar 2011 (SächsGVBl.

Mehr

Amtliche Abkürzung: WO-EwZ Ausfertigungsdatum: Gültig ab: Dokumenttyp: Quelle: Nds. GVBl. 1999,

Amtliche Abkürzung: WO-EwZ Ausfertigungsdatum: Gültig ab: Dokumenttyp: Quelle: Nds. GVBl. 1999, Amtliche Abkürzung: WO-EwZ Ausfertigungsdatum: 26.02.1999 Gültig ab: 16.03.1999 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: Gliederungs- Nr: Nds. GVBl. 1999, 54 204700210 Wahlordnung für die Vertretung

Mehr

(3) Der Wahlvorstand gibt die Namen seiner Mitglieder durch Aushang in der Dienststelle bekannt.

(3) Der Wahlvorstand gibt die Namen seiner Mitglieder durch Aushang in der Dienststelle bekannt. Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen (WO LPVG NW) Erstes Kapitel Wahl des Personalrats Erster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl

Mehr

Erster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl

Erster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-LPVG) Vom 20. Mai 1986 (GV NW S. 485), zuletzt geändert durch Verordnung vom 04. März 2008 (GV.NRW S.184) ERSTES KAPITEL Wahl des Personalrats Erster

Mehr

FH Bielefeld - Verkündungsblatt Seite 45

FH Bielefeld - Verkündungsblatt Seite 45 FH Bielefeld - Verkündungsblatt 2017-13 Seite 45 WAHLAUSSCHREIBEN für die Nachwahlen der studentischen Vertreterinnen und Vertreter zu den Fachbereichsräten der Fachbereiche Gestaltung, Ingenieurwissenschaften

Mehr

Erster Abschnitt. Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl 1 bis 22

Erster Abschnitt. Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl 1 bis 22 Wahlordnung (WO) zum Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) vom 8. April 1988 (GVBI. I S. 139) Zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Februar 2000 (GVBl. I S. 98) geändert durch Gesetz vom 06.Juni

Mehr

Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-LPVG) 2 WO-LPVG Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis

Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-LPVG) 2 WO-LPVG Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-LPVG) Landesrecht Nordrhein-Westfalen Titel: Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-LPVG) Amtliche Abkürzung: WO-LPVG Referenz: 2035 Normgeber:

Mehr

Wahlordnung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz (WO)

Wahlordnung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz (WO) Wahlordnung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz (WO) Landesrecht Hessen Titel: Wahlordnung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz (WO) Normgeber: Hessen Amtliche Abkürzung: WO Gliederungs-Nr.: 326-10

Mehr

Schulungsveranstaltungen. Wahlvorstände Jan./Febr. 2012

Schulungsveranstaltungen. Wahlvorstände Jan./Febr. 2012 1 Schulungsveranstaltungen für Wahlvorstände Jan./Febr. 2012 2 Inhalte 1. Rechtliche Grundlagen 2.Der Wahlvorstand 3.Das Wahlausschreiben 4.Das Wählerverzeichnis 5.Wahlvorschläge 6.Durchführung der Wahl

Mehr

Wohnungsgenossenschaft Union Wismar eg WAHLORDNUNG

Wohnungsgenossenschaft Union Wismar eg WAHLORDNUNG Wohnungsgenossenschaft Union Wismar eg WAHLORDNUNG I N H A L T Seite 1 Wahlvorstand 2 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2 3 Wahlberechtigung 2 4 Wählbarkeit 2 5 Wahlbezirke und Wählerlisten 3 6 Bekanntmachung

Mehr

Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen Die briefliche Stimmabgabe

Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen Die briefliche Stimmabgabe Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen Die briefliche Stimmabgabe Briefwahl Grundlagen 1 So geht s mit der Briefwahl: 2 Stimmzettel ÖPR Stimmzettel BPR Stimmzettel HPR Die 3 Wahlumschläge ÖPR

Mehr

3. Sie müssen jeden Wahlvorschlag innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WahlO).

3. Sie müssen jeden Wahlvorschlag innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WahlO). Wird ein Wahlvorschlag eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 220b). 3. Sie müssen jeden Wahlvorschlag

Mehr

Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen Schulung der Wahlvorstände 2012

Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen Schulung der Wahlvorstände 2012 Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen Schulung der Wahlvorstände 2012 Das Wahlverfahren 1 Agenda 1. Hare-Niemeyer-Verfahren 2. Ermittlung der Zahl der PR-Mitglieder, ihre Verteilung auf die

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung (Listenwahl) Fassung Wahlturnus, Zahl der Vertreter (1) Die Wahl zur Vertreterversammlung findet gemäß

Wahlordnung zur Vertreterversammlung (Listenwahl) Fassung Wahlturnus, Zahl der Vertreter (1) Die Wahl zur Vertreterversammlung findet gemäß Wahlordnung zur Vertreterversammlung (Listenwahl) Fassung 06.2016 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter (1) Die Wahl zur Vertreterversammlung findet gemäß 26 c Abs. 1 der Satzung nach Maßgabe der entsprechend

Mehr

Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-LPVG)

Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-LPVG) Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-LPVG) Vom 20. Mai 1986 Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 18. Oktober 2011(GV. NRW. S. 497) Inhaltsverzeichnis Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung

Mehr

VIS BE Gesamtes Gesetz. Quelle: Wahlordnung zum Personalvertretungsgesetz (WOPersVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.

VIS BE Gesamtes Gesetz. Quelle: Wahlordnung zum Personalvertretungsgesetz (WOPersVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. VIS BE Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: WOPersVG Neugefasst durch Bek. vom: 16.02000 Gültig ab: 03.02000 Dokumenttyp: ohne Qualifikation Quelle: Fundstelle: GVBl. 2000, 238 Gliederungs- Nr: 2035-1-1

Mehr

Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (WO PersVG LSA) Vom 19. Februar 1993 (GVBl. LSA S. 98)

Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (WO PersVG LSA) Vom 19. Februar 1993 (GVBl. LSA S. 98) Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (WO PersVG LSA) Vom 19. Februar 1993 (GVBl. LSA S. 98) Folgende Änderungen sind berücksichtigt: Viertes Rechtsbereinigungsgesetz vom 19. März

Mehr

FundsteIle: Amtsblatt 1973, S. 462

FundsteIle: Amtsblatt 1973, S. 462 235-1-1 Wahlordnung zum Saarländischen Personalvertretungsgesetz (WO - SPersVG) Vom 19. Juni 1973 zuletzt geändert durch die Verordnung vom 12. November 215 (Amtsbl. I S.888). FundsteIle: Amtsblatt 1973,

Mehr

Wahlordnung zum. Landespersonalvertretungsgesetz. (WO-PersVG)

Wahlordnung zum. Landespersonalvertretungsgesetz. (WO-PersVG) Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-PersVG) Vom 26. August 1994 (GVBl.II/94, [Nr. 59], S.716), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 03. April 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 04], S.26,

Mehr

GWG. Wahlordnung. Tel. ( ) GIFHORNER WOHNUNGSBAU-GENOSSENSCHAFT EG

GWG. Wahlordnung. Tel. ( ) GIFHORNER WOHNUNGSBAU-GENOSSENSCHAFT EG GWG GIFHORNER WOHNUNGSBAU-GENOSSENSCHAFT EG Wahlordnung Tel. (0 53 71) 98 98-0 www.gwg-gifhorn.de INHALT Seite 01 Wahlvorstand.......................................................... 57 02 Aufgaben

Mehr

Leitfaden Personalratswahl 2016

Leitfaden Personalratswahl 2016 Leitfaden Personalratswahl 2016 2016 ist wieder ein Wahljahr nach den erfolgreichen Betriebsratswahlen von 2014 stehen in diesem Jahr die Personalratswahlen in Bayern an! Wir sind auf ihre Mitwirkung angewiesen!

Mehr

Novellierung Landespersonalvertretungsgesetz Wahlordnung (WO-LPVG) Synopse

Novellierung Landespersonalvertretungsgesetz Wahlordnung (WO-LPVG) Synopse Stand: 07.02.2008 Novellierung Landespersonalvertretungsgesetz Wahlordnung (WO-LPVG) Synopse 1 WO-LPVG Änderungen Bemerkungen Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-LPVG) Vom 20. Mai 1986

Mehr

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom 12.06.1986 1) 1 Wahlgrundsätze (1) Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden von den wahlberechtigten Ausländer/innen in freier, allgemeiner,

Mehr

Wahlordnung zum Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVWO) Vom 21. Dezember 2011

Wahlordnung zum Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVWO) Vom 21. Dezember 2011 Inhaltsübersicht Wahlordnung zum Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVWO) Vom 21. Dezember 2011 ERSTER ABSCHNITT Gemeinsame Bestimmungen über Vorbereitung und Durchführung der Wahl 1 Wahlvorstand,

Mehr

Personalratswahlen 2011 in den Jobcentern

Personalratswahlen 2011 in den Jobcentern ARGE-Info 4/2010 Personalratswahlen 2011 in den Jobcentern Mit der Bildung der gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) zum 1.1.2011 wird es dort erstmals eine Personalvertretung geben. Die hierfür notwendigen

Mehr

Örtliche Personalratswahlen

Örtliche Personalratswahlen Örtliche Personalratswahlen Diese Zusammenfassung dient der Übersicht über die Durchführung von Örtlichen Personalratswahlen. Die Grundlagen und detaillierten Ausführungen sind im Landespersonalvertretungsgesetz

Mehr

Wahlordnung zum Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVWO)

Wahlordnung zum Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVWO) Wahlordnung zum Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVWO) vom 6. Dezember 1993 (GVBl. S. 831) geändert durch VO v. 16.12.2005 (GVBl. S. 408); In-Kraft-Treten 01.10.2005 1 Aufgrund des 94 des Thüringer

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Neues Berlin eingetragene Genossenschaft

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Neues Berlin eingetragene Genossenschaft Wohnungsbaugenossenschaft Neues Berlin eingetragene Genossenschaft Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Neues Berlin eingetragene Genossenschaft 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung

Mehr

(3) Der Bezirksausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden.

(3) Der Bezirksausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Richtlinien der Vertreterversammlung der KVN für die Wahlen der Bezirksausschüsse der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen gemäß 12 Abs. 4 der Satzung der KVN in der Fassung der Beschlüsse der Vertreterversammlung

Mehr

Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Hessen Schulung der Wahlvorstände Personalratswahlen 2012

Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Hessen Schulung der Wahlvorstände Personalratswahlen 2012 Schulung der Wahlvorstände 2012 23. Februar 2012 BHZ Ffm (Süd) 28. Februar 2012 SZ ROF (Nord) 1 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Aufgaben des Wahlvorstandes 3. Wahlausschreiben und Wahlvorschläge 4. Wahlverfahren

Mehr

Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit

Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit In der Fassung vom 8. November 2005 (GBl. S. 685) 1 Verfahrensgrundsatz Der Bestellung der Beauftragten für Chancengleichheit

Mehr

Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung Seeschifffahrt - WOS)

Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung Seeschifffahrt - WOS) Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung Seeschifffahrt - WOS) WOS Ausfertigungsdatum: 07.02.2002 Vollzitat: "Wahlordnung Seeschifffahrt vom 7. Februar 2002 (BGBl.

Mehr

Wahlordnung für die Personalvertretungen im Land Niedersachsen (WO-PersV)

Wahlordnung für die Personalvertretungen im Land Niedersachsen (WO-PersV) Wahlordnung für die Personalvertretungen im Land Niedersachsen (WO-PersV) in der Fassung vom 8. Juli 1998 letzte berücksichtigte Änderung: Gesetz zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften,

Mehr

Muster und Vordrucke für die Personalratswahlen

Muster und Vordrucke für die Personalratswahlen Muster und Vordrucke für die Personalratswahlen 1. Bestellung des Wahlvorstandes 2. Einladung zur konstituierenden Sitzung des Wahlvorstandes 3. Bekanntgabe über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Kleve, 01.10.2009 Laufende Nummer: 08/2009 Wahlordnung zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertretung der Hochschule Rhein-Waal Herausgegeben von der Präsidentin

Mehr

Wahlordnung der Hochschule der Deutschen Bundesbank

Wahlordnung der Hochschule der Deutschen Bundesbank Wahlordnung der Hochschule der Deutschen Bundesbank (Beschlossen vom geschäftsführenden Senat der Fachhochschule der Deutschen Bundesbank gemäß 16 Abs. 2 der Grundordnung am 28.02.2011) Der Senat der Hochschule

Mehr

W A H L O R D N U N G. zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung. 1 Wahlvorstand 2. 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2. 3 Wahlberechtigung 3

W A H L O R D N U N G. zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung. 1 Wahlvorstand 2. 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2. 3 Wahlberechtigung 3 W A H L O R D N U N G zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung Gliederung: Seite 1 Wahlvorstand 2 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2 3 Wahlberechtigung 3 4 Wählbarkeit 3 5 Wahlvorschläge 3 6 Wahl durch

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung

Wahlordnung zur Vertreterversammlung Wahlordnung zur Vertreterversammlung Inhalt 1 Wahlvorstand... 4 2 Aufgaben des Wahlvorstandes... 4 3 Wahlberechtigung... 5 4 Wählbarkeit... 5 5 Wahlbezirke und Wählerliste... 5 6 Bekanntmachung der Wahl...

Mehr

[1] Studierendenschaft der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau. Gemäß 108 Abs. 3 Nr. 2 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl S.

[1] Studierendenschaft der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau. Gemäß 108 Abs. 3 Nr. 2 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl S. [1] Studierendenschaft der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau Wahlordnung Gemäß 108 Abs. 3 Nr. 2 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl S. 167), hat der Präsident mit Schreiben vom (im Mitteilungsblatt

Mehr

Terminplan für das vereinfachte zweistufige Wahlverfahren

Terminplan für das vereinfachte zweistufige Wahlverfahren Terminplan für das vereinfachte zweistufige Wahlverfahren Der Terminplan ist als Arbeitshilfe gedacht. In die Spalte muss der für die konkrete Wahldurchführung maßgebliche Kalendertag eingetragen werden.

Mehr

Synopse der Wahlordnung zur Vertreterversammlung (Listenwahl) der Raiffeisenbank Oberursel eg

Synopse der Wahlordnung zur Vertreterversammlung (Listenwahl) der Raiffeisenbank Oberursel eg Seite -1- Synopse der Wahlordnung zur Vertreterversammlung (Listenwahl) der Raiffeisenbank Oberursel eg Aktuelle Wahlordnung Änderungen 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter (1) Gemäß 26c Abs. 1 Satz 1 der

Mehr

Zusammensetzung des Personalrats

Zusammensetzung des Personalrats ZUSAMMENSETZUNG DES PERSONALRATS 31 Zusammensetzung des Personalrats 12 HPVG Bildung von Personalräten; Mitgliederzahl (1) In allen Dienststellen, die in der Regel mindestens fünf Wahlberechtigte beschäftigen,

Mehr

Verordnung zur Wahl der Mitarbeitervertretungen (Wahlordnung zum MVG)* * Bayerische Regelung

Verordnung zur Wahl der Mitarbeitervertretungen (Wahlordnung zum MVG)* * Bayerische Regelung Verordnung zur Wahl der Mitarbeitervertretungen (Wahlordnung zum MVG)* * Bayerische Regelung 1 Aufgaben und Zusammensetzung des Wahlvorstandes (1) Die Wahl der Mitarbeitervertretung wird von einem Wahlvorstand

Mehr

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - Landesverband Saarland. Informationen für Wahlvorstände

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - Landesverband Saarland. Informationen für Wahlvorstände Cover_EuWis Saarland 07.01.2013 09:35 Seite 1 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - Landesverband Saarland Informationen für Wahlvorstände Bildung ist MehrWert! GEW-Information für GEW-Mitglieder

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung

Wahlordnung zur Vertreterversammlung BAUVEREIN RHEINHAUSEN EINGETRAGENE GENOSSENSCHAFT GEGRÜNDET 1919 Wahlordnung zur Vertreterversammlung 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur

Mehr

WAHLKALENDER FÜR DAS FÖRMLICHE WAHLVERFAHREN

WAHLKALENDER FÜR DAS FÖRMLICHE WAHLVERFAHREN 41 FÜR DAS FÖRMLICHE 1. 1 Ende der Amtszeit der bisherigen Schwerbehindertenvertretung feststellen: Die Amtszeit endet (spätestens) am 94 Absätze 5 und 7 SGB IX 2. 2 Bestellung des Wahlvorstandes 1 Spätestens

Mehr

Erlass Wahlordnung des Wahlausschreibens

Erlass Wahlordnung des Wahlausschreibens Inhaltsverzeichnis Wahlordnung 35 Erlass Wahlordnung des Wahlausschreibens 1 Wahlvorstand > 36 2 Wählerliste > 36 3 Wahlausschreiben > 37 4 Einspruch gegen die Wählerliste > 38 5 Bestimmung der Mindestsitze

Mehr

Wahlordnung. für die Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter. der Wohnungsbaugenossenschaft Einheit eg Karl-Marx-Platz Erfurt

Wahlordnung. für die Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter. der Wohnungsbaugenossenschaft Einheit eg Karl-Marx-Platz Erfurt der Wohnungsbaugenossenschaft Einheit eg Karl-Marx-Platz 4 99084 Erfurt Inhaltsverzeichnis Seite 1 Wahlvorstand 3 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 3 3 Wahlberechtigung 4 4 Wählbarkeit 4 5 Wahlbezirke und

Mehr

* jetzt 5 Abs. 4 MVG. (3) Die Dienststellen unterstützen den Wahlausschuss bei der Aufstellung der Listen.

* jetzt 5 Abs. 4 MVG. (3) Die Dienststellen unterstützen den Wahlausschuss bei der Aufstellung der Listen. Wahlordnung zum Mitarbeitervertretungsgesetz der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen (WahlOMVG) vom 25. Januar 1994 (KABl. S. 63), geändert durch Verordnung vom 8. Dezember 2004 (KABl.

Mehr

Wahlordnung zur. Kirchenordnung über Mitarbeitervertretungen in der Heilsarmee in Deutschland (HA.WahlO.MAV)

Wahlordnung zur. Kirchenordnung über Mitarbeitervertretungen in der Heilsarmee in Deutschland (HA.WahlO.MAV) Wahlordnung zur Kirchenordnung über Mitarbeitervertretungen in der Heilsarmee in Deutschland (HA.WahlO.MAV) Die Heilsarmee in Deutschland Körperschaft des öffentlichen Rechts Inhalt EINLEITUNG... 3 Durchführung

Mehr

Schulungsveranstaltungen für Wahlvorstände

Schulungsveranstaltungen für Wahlvorstände 1 2 Schulungsveranstaltungen für Wahlvorstände 3 Inhalte 1. Rechtliche Grundlagen 2. Der Wahlvorstand 3. Das Wahlausschreiben 4. Das Wählerverzeichnis 5. Wahlvorschläge 6. Durchführung der Wahl 7. Konstituierende

Mehr

Wahlordnung der Vertreter der Walddörfer Wohnungsbaugenossenschaft

Wahlordnung der Vertreter der Walddörfer Wohnungsbaugenossenschaft Wahlordnung der Vertreter der Walddörfer Wohnungsbaugenossenschaft eg (Fassung Januar 2014) Inhaltsverzeichnis 1 Wahlvorstand 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 3 Wahlberechtigung 4 Wählbarkeit 5 Wahlbezirke

Mehr

Wahlordnung. Volks- Bau- und Sparverein Frankfurt am Main eg der Volks- Bau- und Sparverein Frankfurt am Main eg

Wahlordnung. Volks- Bau- und Sparverein Frankfurt am Main eg der Volks- Bau- und Sparverein Frankfurt am Main eg Wahlordnung Volks- Bau- und Sparverein Frankfurt am Main eg der Volks- Bau- und Sparverein Frankfurt am Main eg 60311 Frankfurt am Main Großer Hirschgraben 20 26 1 Wahlvorstand... 3 2 Aufgaben des Wahlvorstandes...

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der WG Lipsia eg. 1 Wahlvorstand

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der WG Lipsia eg. 1 Wahlvorstand Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der WG Lipsia eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung sowie für alle damit zusammenhängenden

Mehr

Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz. vom 11. Februar 1958

Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz. vom 11. Februar 1958 Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz vom 11. Februar 1958 Stand: Oktober 2015 38 Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz vom 11. Februar 1958 (Brem.GBl. S. 7) geändert durch:

Mehr

Wahlordnung der Stadt Langenhagen für die Wahl des Seniorenbeirates. vom

Wahlordnung der Stadt Langenhagen für die Wahl des Seniorenbeirates. vom Wahlordnung der Stadt Langenhagen für die Wahl des Seniorenbeirates vom 03.02.2014 Auf Grund der 10 und 11 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010

Mehr

Wahlordnung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz (WO-BayPVG)

Wahlordnung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz (WO-BayPVG) Wahlordnung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz (WO-BayPVG) vom 12. Dezember 1995 (GVBl S. 868, BayRS 2035-2-F), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. April 2010 (GVBl S. 196) Auf Grund des Art.

Mehr

Wahlordnung. für die Wahl der Vertreter. der Wohnungsgenossenschaft Köln-Süd eg. Geschäftsräume: Köln-Zollstock, Ferdinand-Schmitz-Straße 4

Wahlordnung. für die Wahl der Vertreter. der Wohnungsgenossenschaft Köln-Süd eg. Geschäftsräume: Köln-Zollstock, Ferdinand-Schmitz-Straße 4 Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Wohnungsgenossenschaft Köln-Süd eg Geschäftsräume: Köln-Zollstock, Ferdinand-Schmitz-Straße 4 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Vertreterzahl 2 2 Wahlberechtigung 2

Mehr

W A H L A U S S C H R E I B E N

W A H L A U S S C H R E I B E N Der Zentrale Wahlvorstand Köln, 23. April 2014 der KatHO NRW W A H L A U S S C H R E I B E N für die Wahl der Mitglieder des Senats und der Fachbereichsräte der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen

Mehr

Die Wahlordnung der Volksbank eg

Die Wahlordnung der Volksbank eg Die Wahlordnung der Volksbank eg #gestalterbank www.voba-sbh.de Wahlordnung zur Vertreterversammlung Volksbank eg Schwarzwald Baar Hegau (Listenwahl) Fassung nach Beschluss der Vertreterversammlung vom

Mehr

Wahlordnung zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland Vom 23. Juli 1993 Inhaltsübersicht

Wahlordnung zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland Vom 23. Juli 1993 Inhaltsübersicht Wahlordnung zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland Vom 23. Juli 1993 i.d.f.d. Neubekanntmachung vom 8. Juni 2004 (ABl. EKD 2004 S. 347) zuletzt geändert

Mehr

Wahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont

Wahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont Wahlordnung des Integrationsrates Bad Pyrmont 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Die Mitglieder des Integrationsrates werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. (2) Gewählt

Mehr

WAHLORDNUNG. DER WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT CHEMNITZ-HELBERSDORF eg

WAHLORDNUNG. DER WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT CHEMNITZ-HELBERSDORF eg WAHLORDNUNG DER WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT CHEMNITZ-HELBERSDORF eg Wohnungsbaugenossenschaft Chemnitz-Helbersdorf eg Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Wahlvorstand 4 2 Aufgaben des Wahlvorstandes

Mehr