Rahmenvertrag mit ÖH. Information über die Studierendenversicherung der Allianz

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1 Rahmenvertrag mit ÖH Information über die Studierendenversicherung der Allianz

2 Inhalt Rahmenvertrag mit der ÖH (seit ) Copyright Allianz

3 Versicherter Personenkreis Als versicherte Personen gelten alle Mitglieder der Österreichischen Hochschülerinnenund Hochschülerschaft gemäß Hochschülerschaftsgesetz 1998 (HSG 1998) in der jeweils gültigen Fassung. Es wird festgehalten, dass die Anzahl der versicherten Personen der Anzahl der jeweils zugelassenen Studierenden gemäß HSG 1998 entspricht. Diese stellt somit keine feste Größe dar und kann während der Versicherungsvertragsdauer variieren. Mit diesem Personenkreis im Umfang des Versicherungsschutzes mitversichert gelten minderjährige Kinder der versicherten Personen. Alle Mitglieder der ÖH (ÖH-Beitragzahlende) Mitversichert gelten die minderjährigen Kinder der vers. Personen Copyright Allianz

4 Versicherungssummen 1. Unfallversicherung Dauernde Invalidität Todesfall Unfallkosten EUR ,-- EUR ,-- EUR ,-- Versicherungssummen pro Person und je Versicherungsfall 2. Haftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden EUR ,-- Pauschalversicherungssumme je Versicherungsfall Copyright Allianz

5 Örtlicher & zeitlicher Geltungsbereich Übersicht I In allen Gebäuden der Unis und Hochschulen und auf dem Gelände der Unis und Hochschulen, ungeachtet des Grundes des Aufenthaltes. Außerhalb der Gebäude und des Geländes nur wenn vorübergehend verlassen, oder vom direkten Weg zu oder von der Uni um Besorgungen bzw. um Bedürfnisse des täglichen Lebens zu erledigen. Außerhalb der Gebäude und des Geländes wenn zu Lehrzwecken dient, insbesondere bei Ausflügen und Besichtigungen unter Leitung und Aufsicht einer Lehrkraft. Bei Veranstaltungen der ÖH (wie z.b. Skikurse und Fahrschulkurse veranstaltet durch ÖH). Copyright Allianz

6 Örtlicher & zeitlicher Geltungsbereich Übersicht II In Studierendenhäusern der ÖH und allen übrigen Studierendenheimen (lt. Gesetz). Bei der Sportausübung im Rahmen der Uni-Sportinstitute und bei der Teilnahme an Veranstaltungen dieser. Bei Praktikum oder Famulatur und Weiterbildungsmaßnahmen im In- und Ausland und bei Wegunfälle bei An- und Abreise (auch in Haftpflicht). Auf dem direkten Weg zu und von (gem. I bis VI). Bei der Teilnahme an internationalen Studienprogrammen, im In- und Ausland und Wegunfälle bei An- und Abreise (auch in Haftpflicht). Copyright Allianz

7 Zusatzleistungen Unfallversicherung Weltweiter Versicherungsschutz Mitversicherung der minderjährigen Kinder ab 50% Invaliditätsgrad wird für den übersteigenden Teil die Leistung verdoppelt Haftpflichtversicherung Weltweiter Versicherungsschutz Mitversicherung der minderjährigen Kinder Mitversicherung bestimmter Formen von so genannten Tätigkeitsschäden Ersatz des Studienbeitrages bei bestimmten Ereignissen bzw. Krankenhausaufenthalten Copyright Allianz

8 Schadenbeispiele Student war mit seinem Fahrrad auf dem Weg zu einer Vorlesung. Stieß infolge Unaufmerksamkeit Fußgängerin nieder. Kosten EUR 2.600,-- + RA Honorar EUR 360,-- Studentin (Doktorandin) hat beim Betrieb einer Kühlzentrifuge durch einen Bedienungsfehler (Rotor unzureichend befestigt) einen Schaden am Gerät verursacht, obwohl diese bereits an die 300 Mal Arbeiten daran durchgeführt und an ausreichenden Schulungen teilgenommen hat. Kosten EUR 5.229,60 Medizinstudentin famuliert (Praktikum) gerade in der Ordination von Herrn Dr. med. univ. Stxx. Gerade als sie eine Infusion für eine Patientin vorbereitet, ist ihr unglücklicherweise die Infusionsflasche aus der Hand gefallen. Kosten EUR 414,-- Student fuhr, nach einer Vorlesung, mit seinem Fahrrad nach Hause. Ein Kfz Lenker fuhr trotz Rotlicht in Kreuzung ein und behauptete bei Grün in die Kreuzung eingefahren zu sein. Übernahme der Kosten für die Abwehr. Copyright Allianz

9 Dein Allianz Berater vor Ort: Silvana Gherman Telefon: 0699/

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